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Durchführungsverordnung (EU) 2019/2240 der Kommission vom 16. Dezember 2019 zur Festlegung der technischen Angaben des Datensatzes, zur Festlegung der technischen Formate für die Übermittlung von Informationen und zur Festlegung der Modalitäten und des Inhalts der Qualitätsberichte über die Durchführung einer Stichprobenerhebung im Bereich Arbeitskräfte gemäß der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 336 vom 30.12.2019 S. 59)
s.a.: Liste zur Ergänzung/Festlegung ... der VO (EU) 2019/1700
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Oktober 2019 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 808/2004, (EG) Nr. 452/2008 und (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates 1, insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1, Artikel 8 Absatz 3 und Artikel 13 Absatz 6,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Um die korrekte Durchführung der Stichprobenerhebung im Bereich der Arbeitskräfte zu gewährleisten, sollte die Kommission die technischen Angaben des Datensatzes, die technischen Formate für die Übermittlung von Informationen sowie die Modalitäten und den Inhalt der Qualitätsberichte festlegen.
(2) Die Mitgliedstaaten und die Organe der Union sollten statistische Klassifikationen für die Gebietseinheiten, die Bildung, die Beschäftigung und den jeweiligen Wirtschaftszweig verwenden, die mit den Klassifikationen NUTS 2, ISCED 3, ISCO 4 und NACE 5 kompatibel sind.
(3) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stimmen mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System überein
- hat folgende Verordnung erlassen:
Artikel 1 Gegenstand
In dieser Verordnung werden die technischen Angaben des Datensatzes, die technischen Formate für die Übermittlung von Informationen aus den Mitgliedstaaten an die Kommission (Eurostat) und die Modalitäten für die Übermittlung und den Inhalt der Qualitätsberichte im Bereich Arbeitskräfte festgelegt.
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
1. "Hauptvariable" eine Variable mit vierteljährlicher Periodizität;
2. "Strukturvariable" eine jährliche, zweijährliche, achtjährliche Variable oder eine Variable, die zu einem Ad-hoc-Thema erhoben wird;
3. "Mindestsatz an Variablen" die für alle Haushaltsmitglieder zu erhebenden Variablen, die Analysen sowohl auf der Ebene der Haushalte als auch auf individueller Ebene ermöglichen und nach den spezifischen Haushaltsmerkmalen aufgeschlüsselt sind;
4. "Rotationsplan der Stichprobe" die Aufteilung der gesamten Stichprobe in nach Größe und Design ähnlichen Teilstichproben von Beobachtungseinheiten, aus der hervorgehen soll, wie viele Male und für exakt welche Bezugsquartale des Jahres eine Beobachtungseinheit in der Erhebung Informationen bereitstellt;
5. "Welle" die Teilstichprobe von Beobachtungseinheiten, die zum selben nten Mal gemäß dem Rotationsplan in einem Bezugsquartal befragt werden sollen;
6. "einheitliche Stichprobenverteilung der jährlichen Stichprobe" in Bezug auf alle Bezugsquartale des Jahres den Umstand, dass jede vierteljährliche Stichprobe die gesamte jährliche Stichprobe, geteilt durch vier, darstellt;
7. "einheitliche Stichprobenverteilung der vierteljährlichen Stichprobe" in Bezug auf alle Bezugswochen des Quartals den Umstand, dass jede wöchentliche Stichprobe die gesamte vierteljährliche Stichprobe, geteilt durch die Anzahl der Wochen des Quartals, darstellt; die akzeptable Abweichung gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 3 gilt für beide Arten der Verteilung;
8. "Stichprobe unabhängiger Beobachtungen" eine Stichprobe, bei der jede Beobachtungseinheit entsprechend dem Stichprobenplan nur einmal auftritt;
9. "Zuverlässigkeitsgrenzen" geschätzte Größen von Gruppen von Grundgesamtheiten, unterhalb deren die Zahlen zu unterdrücken oder mit einem Warnhinweis zu veröffentlichen sind;
10. "Erwerbstätige" Personen im Alter von 15 bis 89 Jahren (in vollendeten Jahren am Ende der Bezugswoche), die in der Bezugswoche unter eine der folgenden Kategorien fielen:
Personen im Bereich der Eigenverwendung, ehrenamtliche Helfer, unbezahlte Praktikanten und Personen, die an anderen Formen der Arbeit beteiligt sind 6, werden auf der Grundlage dieser Tätigkeiten nicht zu den Personen in Beschäftigung gezählt;
11. "erwerbslose Personen" Personen im Alter von 15 bis 74 Jahren (in vollendeten Jahren am Ende der Bezugswoche), die
Unter aktiver Arbeitssuche sind folgende Tätigkeiten zu verstehen:
Saisonarbeitnehmer, die in der Bezugswoche nicht arbeiten (Nebensaison), jedoch von der Rückkehr an ihren saisonalen Arbeitsplatz ausgehen, sind in die Kategorie "Tätigkeit gefunden" einzuordnen.
12. "Nichterwerbspersonen" Personen, die sich in einer der folgenden Kategorien befanden:
Artikel 3 Beschreibung der Variablen
(1) Die Beschreibung und das technische Format der vierteljährlichen, jährlichen, zweijährlichen und achtjährlichen Variablen zum Einzelthema "Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen" sowie die Codierung, die für die Datenübermittlung und für die in den Mindestsatz aufzunehmenden Variablen zu verwenden ist, sind in Anhang I dieser Verordnung aufgeführt.
(2) Die Zahl der in einem bestimmten Jahr zu erhebenden achtjährlichen Variablen beträgt nicht mehr als 11, außer im Fall:
(3) Die Zahl der zu erhebenden Strukturvariablen, die alle 4 Jahre zu einem Ad-hoc-Thema zu erfassen sind, beträgt in einem bestimmten Jahr nicht mehr als 11.
Artikel 4 Statistische Grundgesamtheiten, Beobachtungseinheiten und Vorschriften für die Auskunftspersonen
(1) Die Zielgesamtheit des Bereichs Arbeitskräfte umfasst alle Personen, die normalerweise im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats in privaten Haushalten wohnhaft sind.
(2) Die Datenerhebung für den Bereich Arbeitskräfte erfolgt für eine Stichprobe privater Haushalte oder eine Stichprobe von Personen, die als Beobachtungseinheiten privaten Haushalten angehören.
(3) Informationen werden bereitgestellt
In allen Altersgruppen sind die sie jeweils begrenzenden Lebensjahre eingeschlossen.
(4) Proxy-Befragungen sind zulässig, ihre Zahl ist jedoch so gering wie möglich zu halten.
Artikel 5 Bezugszeiträume und Bezugszeitpunkte
(1) Die für den Bereich Arbeitskräfte erhobenen Angaben beziehen sich in der Regel auf die Situation während einer einzigen Woche von Montag bis Sonntag, die die Bezugswoche bildet.
(2) Das Alter einer Person ist das Alter in vollendeten Jahren am Ende der Bezugswoche.
(3) Für die Bezugsquartale gilt Folgendes:
(4) Ein Bezugsjahr ist die Kombination der vier Bezugsquartale des betreffenden Jahres.
Artikel 6 Ausführliche Stichprobenmerkmale
(1) Die Datenerhebung bezieht sich für jede Beobachtungseinheit auf eine Bezugswoche. Die Bezugswoche wird der Beobachtungseinheit vor der Feldarbeit zugewiesen.
(2) Ergänzend zu den vierteljährlichen Anforderungen gemäß Anhang III Nummer 1 der Verordnung (EU) 2019/1700 wird die vollständige nationale Stichprobe für das Bezugsjahr gleichmäßig auf alle Bezugsquartale des Jahres verteilt. In jedem Bezugsquartal wird die vollständige vierteljährliche Stichprobe gleichmäßig auf alle Bezugswochen des Quartals verteilt, außer bei den Quartalen mit 14 Wochen, in denen die Stichprobe zunächst gleichmäßig auf 13 Bezugswochen verteilt und dann gemäß einer der folgenden Regeln weiterbehandelt werden kann:
(3) Die Verteilungen der vollständigen Stichproben gemäß Absatz 2 und Anhang III Nummer 1 der Verordnung (EU) 2019/1700 dürfen nicht mehr als 10 % von den genauen Anteilen auf nationaler Ebene abweichen; dies gilt nicht für Mitgliedstaaten, die monatliche Erwerbslosigkeitsstatistiken erstellen, für die bei höchstens 5 Wochen pro Quartal eine Differenz von 15 % des genauen wöchentlichen Anteils zulässig ist. Diese Mitgliedstaaten haben durch eine deterministische Korrektur der vierteljährlichen Gewichte sicherzustellen, dass bei der Anwendung dieser Gewichte alle Wochen des Quartals gleichermaßen repräsentiert sind. Auf der regionalen Ebene (NUTS-2) wird der Schwellenwert von 10 % so weit wie möglich eingehalten.
(4) Teilstichproben unabhängiger Beobachtungen, die sich auf alle Wochen des Bezugsjahres beziehen, erfüllen so weit wie möglich die in den Absätzen 2 und 3 festgelegten Verteilungsvorschriften.
(5) Alle in den Absätzen 2 bis 4 dargelegten Verteilungsvorschriften sind entweder für die Brutto- oder für die Nettostichprobe erfüllt.
(6) Alle Hauptvariablen werden in jedem Quartal für die vollständige Stichprobe übermittelt.
(7) Alle Strukturvariablen werden für jedes Quartal des Bezugsjahres für mindestens eine Welle pro Quartal und für nicht weniger als ein Achtel der vollständigen vierteljährlichen Stichprobe zu übermittelt. Insbesondere
Die Stichprobe für zweijährliche Strukturvariablen ist Teil der Stichprobe für jährliche Strukturvariablen;
(8) Mitgliedstaaten, die eine Stichprobe von zu privaten Haushalten gehörenden Personen verwenden, können die Informationen über die anderen Mitglieder dieser Haushalte (im Folgenden "Mindestsatz an Variablen") für eine Teilstichprobe unabhängiger Beobachtungen (im Folgenden "Haushalts-Teilstichprobe") übermitteln, die so gestaltet ist, dass
(9) Mitgliedstaaten, die
übermitteln für alle Mitglieder der Haushalte, denen die für die Beantwortung der Fragen zum achtjährlichen Einzelthema in einem bestimmten Jahr ausgewählten Personen angehören, für dieselben Bezugszeiträume alle Teile der Themen "Technische Angaben" und "Personen- und Haushaltsmerkmale", die auch Teil des Mindestsatzes an Variablen sind.
Diese Art der Übermittlung gilt für die achtjährlichen Einzelthemen "Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen", "Altersrenten, Alterspensionen und Erwerbsbeteiligung" und "Vereinbarkeit von Beruf und Familie".
Artikel 7 Datenerhebungszeiträume und -methoden
(1) Die Befragungen zur Erhebung von Informationen über den Bereich Arbeitskräfte erfolgen in der Woche, die unmittelbar auf die Bezugswoche folgt, und höchstens 5 Wochen danach.
(2) In hinreichend begründeten Fällen kann der Zeitraum für die Befragungen weiter verlängert werden, jedoch nur soweit dies erforderlich ist.
(3) Die Befragungen erfolgen - außer in hinreichend begründeten Fällen - durch computergestützte Befragungsmethoden, wie die computergestützte persönliche Befragung (CAPI), die computergestützte telefonische Befragung (CATI) und die computergestützte Internetbefragung (CAWI).
Artikel 8 Methodik für Daten zu Erwerbstätigkeit und Erwerbslosigkeit
(1) Die Ablaufdiagramme zur Reihenfolge der Fragen für die Einzelthemen "Erwerbsstatus", "Arbeitssuche", "Arbeitsbereitschaft", "Verfügbarkeit", "Zweite oder mehrfache Erwerbstätigkeit(en)" und "Haupterwerbsstatus (nach eigenen Angaben)" sind in Anhang II dieser Verordnung enthalten.
(2) Die in Anhang I dieser Verordnung genannten Angaben zu den Variablen WKSTAT, ABSREAS, JATTACH, SEEKWORK, ACTMETNE und AVAILBLE werden durch Befragung gewonnen.
(3) Für alle anderen Variablen können Verwaltungsdatensätze sowie andere Quellen und Methoden verwendet werden, sofern die gewonnenen Daten eine gleichwertige Abdeckung und zumindest gleichwertige Qualität aufweisen. Die relevanten Qualitätsmaßstäbe sind vergleichbare und kohärente Definitionen und Konzepte, korrekte Bezugszeiträume sowie die Aktualität der Datenverfügbarkeit.
Artikel 9 Gemeinsame Standards für die Bearbeitung, Imputation, Gewichtung und Schätzung
(1) Verwaltungs- oder Registerdaten, Ergebnisse früherer Befragungen und Ergebnisse aus Befragungen einer anderen Person dürfen nicht dazu verwendet werden, Angaben zu den in Anhang I dieser Verordnung genannten Variablen WKSTAT, ABSREAS, JATTACH, SEEKWORK, ACTMETNE und AVAILBLE zu ersetzen oder zu imputieren. Für bestimmte Personengruppen können, wie in Anhang II dieser Verordnung festgelegt, vereinfachte Regeln angewandt werden.
(2) Wenn Angaben zu anderen Variablen fehlen, ungültig oder inkohärent sind, können gegebenenfalls Methoden der statistischen Imputation angewandt werden, ausgenommen bei der in Anhang I dieser Verordnung genannten Variable INCGROSS, bei der bei einem Non-Response-Wert von mehr als 5 % stets eine statistische Imputation vorzunehmen ist.
(3) Als Bezugsgesamtheit für die Gewichtung gilt die (tatsächliche oder geschätzte) Bevölkerung, die gewöhnlich in Privathaushalten lebt.
(4) Die Gewichtungsfaktoren für Schätzungen auf individueller Ebene auf der Grundlage vierteljährlicher, jährlicher und zweijährlicher Variablen erfüllen folgende Anforderungen:
(5) Die Gewichtungsfaktoren für Schätzungen auf Haushaltsebene, für die das durchschnittliche Gewicht der Haushaltsmitglieder herangezogen wird, und für nach spezifischen Haushaltsmerkmalen vorgenommene Schätzungen auf individueller Ebene erfüllen folgende Anforderungen:
(6) Die Gewichtungsfaktoren für Schätzungen auf individueller Ebene auf der Grundlage achtjährlicher Variablen/Variablen für Ad-hoc-Themen erfüllen folgende Anforderungen:
(7) Die in Anhang I dieser Verordnung genannten Angaben zu den Variablen WKSTAT, ABSREAS, JATTACH, SEEKWORK, ACTMETNE und AVAILBLE werden bei der Gewichtung nicht herangezogen.
Artikel 10 Datenverbreitung
(1) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission (Eurostat) im Rahmen des in Anhang III Nummer 2 dieser Verordnung beschriebenen vierteljährlichen Genauigkeitsberichts zwei Zuverlässigkeitsgrenzen mit. Die Kommission (Eurostat) berücksichtigt diese Zuverlässigkeitsgrenzen bei der Datenverbreitung.
(2) Damit zurückgerechnete bruchlose Zeitreihen der Hauptindikatoren ab dem ersten Quartal 2009 erstellt werden können, übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission (Eurostat) bis zum 31. Dezember 2021
(3) Die Indikatoren, für die zurückgerechnete bruchlose Zeitreihen erforderlich sind, sind die Erwerbstätigen- und Arbeitslosenwerte in Tausend, aufgeschlüsselt nach Geschlecht und den Altersgruppen 15-24, 25-64 sowie 65 Jahre und älter und - nur in Bezug auf Beschäftigung - nach der Altersgruppe 20-64.
(4) Korrekturfaktoren für die Rückrechnung, vollständige bruchlose Zeitreihen und relevante Metadaten für zurückgerechnete bruchlose Zeitreihen, die gemäß Absatz 2 dieses Artikels vorgeschrieben sind, werden anhand des von der Kommission (Eurostat) vorgegebenen Formats übermittelt.
Artikel 11 Standards für die Übermittlung und den Austausch von Informationen
(1) Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) vierteljährliche und jährliche Datensätze mit vorgeprüften Mikrodaten, die den Validierungsregeln gemäß den in Anhang I dieser Verordnung für die Codierung und die Filterbedingungen getroffenen Festlegungen entsprechen. Die Mitgliedstaaten und die Kommission vereinbaren zusätzliche Validierungsregeln, die als Voraussetzung für die Annahme der übermittelten Daten einzuhalten sind.
(2) Die vierteljährlichen Datensätze enthalten alle Hauptvariablen für die vierteljährlichen Stichproben. Die Aufnahme von Variablen mit einem jährlichen Bezugszeitraum für die entsprechenden Stichproben oder Teilstichproben in diese Datensätze ist fakultativ.
(3) Die jährlichen Datensätze enthalten alle Strukturvariablen sowie die Hauptvariablen für die entsprechenden Stichproben oder Teilstichproben.
(4) Die Haupt- und Strukturvariablen der vierteljährlichen und jährlichen Datensätze erfüllen die in Artikel 4 Absatz 3 dieser Verordnung dargelegten Anforderungen.
(5) Revidierte Daten werden - unabhängig von der Anzahl der revidierten Beobachtungen und Variablen - in vollständigen Datensätzen, die alle Variablen erfassen, übermittelt.
(6) Der Inhalt der in den vierteljährlichen Datensätzen übermittelten vierteljährlichen Variablen ist konsistent mit dem Inhalt der in den jährlichen Datensätzen übermittelten Variablen.
(7) Die Mitgliedstaaten stellen der Kommission (Eurostat) die nach dieser Verordnung vorgeschriebenen Daten und Metadaten zur Verfügung und verwenden dafür die von der Kommission (Eurostat) und der zentralen Eingangsstelle festgelegten Standards für den Austausch statistischer Daten und Metadaten.
Artikel 12 Modalitäten und Inhalt der Qualitätsberichte
Die vierteljährlichen und jährlichen Qualitätsberichte der Mitgliedstaaten entsprechen neben den in Artikel 13 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2019/1700 festgelegten Vorschriften den in Anhang III dieser Verordnung enthaltenen Vorschriften.
Artikel 13 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Januar 2021.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 16. Dezember 2019
2) Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) (ABl. L 154 vom 21.06.2003 S. 1).
3) Internationale Standardklassifikation für das Bildungswesen (ISCED 2011), http://uis.unesco.org/sites/default/files/documents/international-standard-classification-of-education-isced-2011-en.pdf (verfügbar auf Englisch und Französisch).
4) Empfehlung der Kommission vom 29. Oktober 2009 über die Verwendung der Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ISCO-8), ABl. L 292 vom 10.11.2009 S. 31.
5) Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006 S. 1).
6) In der von der 19. Internationalen Konferenz der Arbeitsstatistiker (ICLS) am 11. Oktober 2013 verabschiedeten Entschließung über die Statistik der Arbeit, der Beschäftigung und der Unterauslastung des Arbeitskräftepotenzials (Resolution concerning statistics of work, employment and labour underutilisation) werden mithelfende Familienangehörige, Personen im Bereich der Eigenverwendung, ehrenamtliche Helfer, unbezahlte Praktikanten und Personen, die an anderen Formen der Arbeit beteiligt sind, definiert.
Beschreibung und technisches Format der für jedes Thema und Einzelthema des Bereichs Arbeitskräfte zu erhebenden Variablen und zu verwendende Codierung | Anhang I |
Thema | Einzelthema | Kennung der Variable | Bezeichnung der Variable | Codes | Labels | Filter | Filterlabels | Mindest- satz an Variablen | Art der Variablen |
01. Technische Angaben | Angaben zur Datenerhebung | REFYEAR | Jahr der Erhebung | JJJJ | Jahr der Erhebung (vierstellig) | Alle Personen der Zielgesamtheit | Ja | Technisch | |
01. Technische Angaben | Angaben zur Datenerhebung | REFWEEK | Bezugswoche | 01-53 | Nummer der Woche (zweistellig) | Alle Personen der Zielgesamtheit | Ja | Technisch | |
01. Technische Angaben | Angaben zur Datenerhebung | REFMONTH | Bezugsmonat | 01-12 | Nummer des Monats (zweistellig) | Alle Personen der Zielgesamtheit | Ja | Abgeleitet | |
01. Technische Angaben | Angaben zur Datenerhebung | INTWEEK | Befragungswoche | 01-53 | Nummer der Woche (zweistellig) | Alle Personen der Zielgesamtheit | Ja | Technisch | |
01. Technische Angaben | Angaben zur Datenerhebung | HHTYPE | Lebt in einem privaten Haushalt oder in einem Anstaltshaushalt | 1 | Wird erfasst und lebt in demselben privaten Haushalt | Alle Personen der Zielgesamtheit | Ja | Technisch | |
2 | Wird im privaten Haushalt erfasst, lebt aber in einem Anstaltshaushalt | ||||||||
3 | Wird in diesem privaten Haushalt erfasst, lebt aber in einem anderen privaten Haushalt | ||||||||
01. Technische Angaben | Angaben zur Datenerhebung | STRATUM | Schicht | Nicht leer | Kennung der Schicht (15-stellig, alphanumerisch) | Alle Personen der Zielgesamtheit, wenn die Zielgesamtheit (oder ein Teil davon) auf der ersten Stufe des Stichprobenplans geschichtet ist oder wenn es sich um sehr repräsentative primäre Stichprobeneinheiten handelt | Ja | Technisch | |
Leer | Entfällt | ||||||||
01. Technische Angaben | Angaben zur Datenerhebung | PSU | Primäre Stichprobeneinheit | Nicht leer | Kennung der primären Stichprobeneinheit (15-stellig, alphanumerisch) | Alle Personen der Zielgesamtheit, wenn die Zielgesamtheit in Cluster (primäre Stichprobeneinheiten) aufgeteilt ist | Ja | Technisch | |
Leer | Entfällt | ||||||||
01. Technische Angaben | Angaben zur Datenerhebung | FSU | Endgültige (oder letzte) Stichprobeneinheit | Nicht leer | Kennung der endgültigen Stichprobeneinheit (15-stellig, alphanumerisch) | Alle Personen der Zielgesamtheit | Nein | Technisch | |
Leer | Entfällt (nur bei Personen in einer Personenstichprobe, zu denen keine Daten erhoben werden) | ||||||||
01. Technische Angaben | Angaben zur Datenerhebung | DEWEIGHT | Designgewicht | Nicht leer | Designgewicht (7 Stellen: die ersten 5 enthalten ganze Zahlen, die folgenden 2 sind Dezimalstellen) | Alle Personen der Zielgesamtheit | Nein | Technisch | |
Leer | Entfällt | ||||||||
01. Technische Angaben | Kennzeichnung | IDENT | Eindeutige Kennung | Nicht leer | Kennung (25-stellig, alphanumerisch) | Alle Personen der Zielgesamtheit | Ja | Technisch | |
01. Technische Angaben | Kennzeichnung | HHNUM | Laufende Nummer des Haushalts | Nicht leer | Nummer des Haushalts (achtstellig, alphanumerisch) | Alle Personen der Zielgesamtheit | Ja | Technisch | |
01. Technische Angaben | Kennzeichnung | HHSEQNUM | Laufende Nummer innerhalb des Haushalts | 01-98 | Laufende Nummer, die jedem Haushaltsmitglied zugewiesen wird (zweistellig) | Alle Personen der Zielgesamtheit | Ja | Technisch | |
01. Technische Angaben | Gewichte | COEFFQ | Vierteljährlicher Gewichtungsfaktor | 000000000- 999999999 | Vierteljährliches Gewicht mit 9 Stellen: die ersten fünf Stellen sind ganze Zahlen, die letzten vier Stellen sind Dezimalstellen | Alle Personen der Zielgesamtheit | Nein | Technisch | |
Leer | Entfällt | ||||||||
01. Technische Angaben | Gewichte | COEFFY | Jährlicher Gewichtungsfaktor | 000000000- 999999999 | Jährliches Gewicht mit 9 Stellen: die ersten fünf Stellen sind ganze Zahlen, die letzten vier Stellen sind Dezimalstellen | Alle in die jährliche (Teil-)Stichprobe für jährliche Variablen aufgenommenen Personen | Alle in die jährliche (Teil-)Stichprobe für jährliche Variablen aufgenommenen Personen | Nein | Technisch |
Leer | Entfällt | ||||||||
01. Technische Angaben | Gewichte | COEFF2Y | Gewichtungsfaktor für die zweijährlichen Variablen | 000000000- 999999999 | Zweijährliches Gewicht mit 9 Stellen: die ersten fünf Stellen sind ganze Zahlen, die letzten vier Stellen sind Dezimalstellen | Alle in die jährliche (Teil-)Stichprobe für zweijährliche Variablen aufgenommenen Personen | Alle in die jährliche (Teil-)Stichprobe für zweijährliche Variablen aufgenommenen Personen | Nein | Technisch |
Leer | Entfällt | ||||||||
01. Technische Angaben | Gewichte | COEFFMOD | Jährlicher Gewichtungsfaktor - Modul | 000000000- 999999999 | Gewicht für jährliches Modul mit 9 Stellen: die ersten fünf Stellen sind ganze Zahlen, die letzten vier Stellen sind Dezimalstellen | Alle in die Teilstichprobe des jährlichen Moduls aufgenommenen Personen | Alle in die Teilstichprobe des jährlichen Moduls aufgenommenen Personen | Nein | Technisch |
Leer | Entfällt | ||||||||
01. Technische Angaben | Gewichte | COEFFHH | Jährlicher Gewichtungsfaktor für Haushalte | 000000000- 999999999 | Jährliches Gewicht für Haushalte, 9 Stellen: die ersten fünf Stellen sind ganze Zahlen, die letzten vier Stellen sind Dezimalstellen | Alle in die jährliche (Teil-)Stichprobe für Haushaltsanalysen aufgenommenen Personen | Alle in die jährliche (Teil-)Stichprobe für Haushaltsanalysen aufgenommenen Personen | Ja | Technisch |
Leer | Entfällt | ||||||||
01. Technische Angaben | Merkmale der Befragung | INTWAVE | Laufende Nummer der Erhebungswelle | 1-8 | Laufende Nummer der Erhebungswelle | Alle Personen der Zielgesamtheit | Ja | Technisch | |
01. Technische Angaben | Merkmale der Befragung | INTQUEST | Verwendeter Fragebogen | 01 | Vierteljährlich | Alle Personen der Zielgesamtheit | Ja | Technisch | |
02 | Vierteljährlich und jährlich | ||||||||
03 | Vierteljährlich, jährlich und zweijährlich | ||||||||
04 | Vierteljährlich, jährlich, zweijährlich und Modul | ||||||||
05 | Vierteljährlich und die (ursprünglich ausgewählte) Auskunftsperson ist Teil der Haushalts-Teilstichprobe | ||||||||
06 | Vierteljährlich, jährlich und die (ursprünglich ausgewählte) Auskunftsperson ist Teil der Haushalts-Teilstichprobe | ||||||||
07 | Vierteljährlich, jährlich, zweijährlich und die (ursprünglich ausgewählte) Auskunftsperson ist Teil der Haushalts-Teilstichprobe | ||||||||
08 | Vierteljährlich, jährlich, zweijährlich, Modul und die (ursprünglich ausgewählte) Auskunftsperson ist Teil der Haushalts-Teilstichprobe | ||||||||
09 | Haushalt - Mindestsatz an Variablen (für zusätzliche Haushaltsmitglieder) | ||||||||
10 | Haushalt - begrenzte Anzahl von Hintergrundvariablen für das Modul (für zusätzliche Haushaltsmitglieder) | ||||||||
01. Technische Angaben | Merkmale der Befragung | MODE | Verwendeter Befragungsmodus | 1 | Computergestützte persönliche Befragung (CAPI) | Alle Personen der Zielgesamtheit | Ja | Technisch | |
2 | Computergestützte telefonische Befragung (CATI) | ||||||||
3 | Computergestützte Internetbefragung (CAWI) | ||||||||
4 | Papiergestützte persönliche Befragungen (PAPI) | ||||||||
5 | Aus früherer Befragung übernommen | ||||||||
6 | Sonstiger | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
01. Technische Angaben | Merkmale der Befragung | PROXY | Art der Beteiligung an der Erhebung | 1 | Direkte Beteiligung | Alle Personen der Zielgesamtheit | Ja | Technisch | |
2 | Indirekte Beteiligung (d. h. Beteiligung über ein anderes Haushaltsmitglied) | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
01. Technische Angaben | Ort | COUNTRY | Wohnsitzland | Nicht leer | Wohnsitzland (SCL GEO Alpha-2-Code) | Alle Personen der Zielgesamtheit | Ja | Technisch | |
01. Technische Angaben | Ort | REGION | Wohnsitzregion | Nicht leer | NUTS-3-Region (dreistellig, alphanumerisch) | Alle Personen der Zielgesamtheit | Ja | Technisch | |
01. Technische Angaben | Ort | DEGURBA | Grad der Verstädterung | 1 | Städte | Alle Personen der Zielgesamtheit | Ja | Technisch | |
2 | Kleinere Städte und Vororte | ||||||||
3 | Ländliche Gebiete | ||||||||
02. Personen- und Haushaltsmerkmale | Demografie | SEX | Geschlecht | 1 | Männlich | Alle Personen der Zielgesamtheit | Ja | Erhoben | |
2 | Weiblich | ||||||||
02. Personen- und Haushaltsmerkmale | Demografie | YEARBIR | Geburtsjahr | JJJJ | Geburtsjahr (vierstellig) | Alle Personen der Zielgesamtheit | Ja | Erhoben | |
02. Personen- und Haushaltsmerkmale | Demografie | PASSBIR | Geburtstag vorüber | 1 | Ja, und die Bezugswoche reicht nicht in das nächste Kalenderjahr hinein | Alle Personen der Zielgesamtheit | Ja | Erhoben | |
2 | Nein, und die Bezugswoche reicht nicht in das nächste Kalenderjahr hinein | ||||||||
3 | Ja, und die Bezugswoche reicht in das nächste Kalenderjahr hinein | ||||||||
4 | Nein, und die Bezugswoche reicht in das nächste Kalenderjahr hinein | ||||||||
02. Personen- und Haushaltsmerkmale | Demografie | AGE | Alter (in vollendeten Jahren) | 0-120 | Alter in vollendeten Jahren (dreistellig) | Alle Personen der Zielgesamtheit | Ja | Abgeleitet | |
02. Personen- und Haushaltsmerkmale | Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund | CITIZENSHIP | Land der primären Staatsangehörigkeit | Nicht leer | Land der primären Staatsangehörigkeit (SCL GEO Alpha-2-Code) | Alle Personen der Zielgesamtheit | Ja | Erhoben | |
STLS | Staatenlos | ||||||||
FOR | Ausländische Staatsangehörigkeit, Land aber unbekannt | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
02. Personen- und Haushaltsmerkmale | Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund | COUNTRYB | Geburtsland | Nicht leer | Geburtsland (SCL GEO Alpha-2-Code) | Alle Personen der Zielgesamtheit | Ja | Erhoben | |
FOR | Im Ausland geboren, Land aber unbekannt | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
02. Personen- und Haushaltsmerkmale | Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund | COBFATH | Geburtsland des Vaters | Nicht leer | Geburtsland des Vaters (SCL GEO Alpha-2-Code) | AGE <= 74 | Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter bis 74 Jahre | Ja | Erhoben |
FOR | Vater im Ausland geboren, Geburtsland des Vaters aber unbekannt | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
999 | Entfällt | ||||||||
02. Personen- und Haushaltsmerkmale | Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund | COBMOTH | Geburtsland der Mutter | Nicht leer | Geburtsland der Mutter (SCL GEO Alpha-2-Code) | AGE <= 74 | Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter bis 74 Jahre | Ja | Erhoben |
FOR | Mutter im Ausland geboren, Geburtsland der Mutter aber unbekannt | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
999 | Entfällt | ||||||||
02. Personen- und Haushaltsmerkmale | Gründe für die Migration | MIGREAS | Hauptgrund für die Migration | 1 | Erwerbstätigkeit, Arbeitsplatz vor der Migration gefunden | COUNTRY ≠ COUNTRYB und 15 <= AGE <= 74 | Einwanderer der ersten Generation oder Personen mit unbekanntem Geburtsland im Alter von 15 bis 74 Jahren | Nein | Erhoben |
2 | Erwerbstätigkeit, kein Arbeitsplatz vor der Migration gefunden | ||||||||
3 | Familiäre Gründe | ||||||||
4 | Allgemeine oder berufliche Bildung | ||||||||
5 | Ruhestand | ||||||||
6 | Internationaler Schutz oder Asyl | ||||||||
7 | Sonstiger | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
02. Personen- und Haushaltsmerkmale | Haushaltszusammensetzung | HHLINK | Beziehung zur Bezugsperson im Haushalt | 01 | Bezugsperson | Alle Personen der Zielgesamtheit | Ja | Erhoben | |
02 | Partner/Partnerin der Bezugsperson | ||||||||
03 | Sohn/Tochter der Bezugsperson | ||||||||
04 | Schwiegersohn/Schwiegertochter der Bezugsperson | ||||||||
05 | Enkelkind der Bezugsperson | ||||||||
06 | Elternteil der Bezugsperson | ||||||||
07 | Schwiegerelternteil der Bezugsperson | ||||||||
08 | Großelternteil der Bezugsperson | ||||||||
09 | Bruder/Schwester der Bezugsperson | ||||||||
10 | Sonstige verwandte Person | ||||||||
11 | Sonstige nicht verwandte Person | ||||||||
99 | Keine Angabe | ||||||||
Leer | Entfällt | ||||||||
02. Personen- und Haushaltsmerkmale | Haushaltszusammensetzung - zusätzliche spezifische Einzelangaben | HHSPOU | Laufende Nummer des Partners/der Partnerin | 00 | Die Person hat keinen Partner/keine Partnerin oder der Partner/die Partnerin gehört nicht diesem Haushalt an | Alle Personen der Zielgesamtheit | Ja | Erhoben | |
01-98 | Laufende Nummer des Partners/der Partnerin im Haushalt | ||||||||
99 | Entfällt | ||||||||
02. Personen- und Haushaltsmerkmale | Haushaltszusammensetzung - zusätzliche spezifische Einzelangaben | HHFATH | Laufende Nummer des Vaters | 00 | Vater gehört diesem Haushalt nicht an | Alle Personen der Zielgesamtheit | Ja | Erhoben | |
01-98 | Laufende Nummer des Vaters im Haushalt | ||||||||
99 | Entfällt | ||||||||
02. Personen- und Haushaltsmerkmale | Haushaltszusammensetzung - zusätzliche spezifische Einzelangaben | HHMOTH | Laufende Nummer der Mutter | 00 | Mutter gehört diesem Haushalt nicht an | Alle Personen der Zielgesamtheit | Ja | Erhoben | |
01-98 | Laufende Nummer der Mutter im Haushalt | ||||||||
99 | Entfällt | ||||||||
02. Personen- und Haushaltsmerkmale | Aufenthalt im Land | YEARESID | Dauer des Aufenthalts im Wohnsitzland (in vollendeten Jahren) | 999 | Ist in diesem Land geboren und hat nie mehr als 1 Jahr ununterbrochen im Ausland gelebt | Alle Personen der Zielgesamtheit | Nein | Erhoben | |
000 | Ist seit weniger als 1 Jahr im Land, doch beabsichtigt, insgesamt mindestens 1 Jahr zu bleiben (Begriffsbestimmung für Wohnsitz) | ||||||||
001-150 | Anzahl der Jahre in diesem Land (seit der letzten Einrichtung des üblichen Aufenthaltsorts in diesem Land) | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
02. Personen- und Haushaltsmerkmale | Aufenthalt im Land | COUNTRPR | Vorheriges Wohnsitzland | Nicht leer | Vorheriges Wohnsitzland (SCL GEO Alpha-2-Code) | YEARESID = 000-010 | Alle Personen, die in den letzten 10 Jahren ihren üblichen Aufenthaltsort in dieses Land verlegt haben | Nein | Erhoben |
FOR | Ausland, doch genaues vorheriges Wohnsitzland unbekannt | ||||||||
999 | Entfällt | ||||||||
03. Erwerbsbeteiligung | Erwerbsstatus | WKSTAT | Arbeitet in der Bezugswoche | 1 | Arbeitete in der Bezugswoche gegen Entgelt oder zur Erzielung eines Gewinns | 15 <= AGE <= 89 | Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 15 bis 89 Jahren | Ja | Erhoben |
2 | In der Bezugswoche vom Arbeitsplatz oder Unternehmen abwesend (nach eigenen Angaben) | ||||||||
3 | Arbeitete in der Bezugswoche als unbezahlt mithelfender Familienangehöriger | ||||||||
4 | Arbeitete in der Bezugswoche nicht, und hatte auch keine Stelle und kein Unternehmen | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
03. Erwerbsbeteiligung | Erwerbsstatus | ABSREAS | Hauptgrund für die Abwesenheit vom Arbeitsplatz während der gesamten Bezugswoche | 01 | Urlaub | WKSTAT = 2 | Personen, die in der Bezugswoche nach eigenen Angaben von der Arbeit abwesend waren | Ja | Erhoben |
02 | Arbeitszeitgestaltung oder Ausgleich für Überstunden | ||||||||
03 | Krankheitsurlaub | ||||||||
04 | Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub | ||||||||
05 | Berufsbezogene Fortbildung | ||||||||
06 | Elternurlaub | ||||||||
07 | Nebensaison | ||||||||
08 | Anderer Grund | ||||||||
09 | Beschäftigungsverhältnis noch nicht angetreten | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
99 | Entfällt | ||||||||
03. Erwerbsbeteiligung | Erwerbsstatus | JATTACH | Bindung an den Arbeitsplatz | 1 | Elternurlaub mit arbeitsplatzbezogenen Einkünften oder Leistungen jeglicher Art | ABSREAS = 06, 07, 08, Leer | Personen, die in der Bezugswoche nach eigenen Angaben aus einem der folgenden Gründe von der Arbeit abwesend waren: Elternurlaub, Nebensaison, sonstiger Grund oder "Weiß nicht" | Ja | Erhoben |
2 | Elternurlaub ohne arbeitsplatzbezogene Einkünfte oder Leistungen und mit einer voraussichtlichen Dauer von höchstens 3 Monaten | ||||||||
3 | Elternurlaub ohne arbeitsplatzbezogene Einkünfte oder Leistungen und mit einer voraussichtlichen Dauer von mehr als 3 Monaten | ||||||||
4 | Saisonarbeitnehmer in der Nebensaison, die regelmäßig berufsbezogene Aufgaben ausführen | ||||||||
5 | Saisonarbeitnehmer in der Nebensaison, die nicht regelmäßig berufsbezogene Aufgaben ausführen | ||||||||
6 | Sonstige Abwesenheit, wenn die Dauer höchstens 3 Monate beträgt | ||||||||
7 | Sonstige Abwesenheit, wenn die Dauer mehr als 3 Monate beträgt | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
03. Erwerbsbeteiligung | Erwerbsstatus | EMPSTAT | Geht einer Erwerbstätigkeit nach | 1 | Erwerbstätig | 15 <= AGE <= 89 | Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 15 bis 89 Jahren | Ja | Abgeleitet |
2 | Nicht erwerbstätig | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
03. Erwerbsbeteiligung | Zweite oder mehrfache Erwerbstätigkeit(en) | NUMJOB | Anzahl der Erwerbstätigkeiten | 1 | Nur eine Tätigkeit | EMPSTAT = 1 | Erwerbstätige Personen | Ja | Erhoben |
2 | Zwei Tätigkeiten | ||||||||
3 | Drei oder mehr Tätigkeiten | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
03. Erwerbsbeteiligung | Arbeitssuche | SEEKWORK | In den vier Wochen bis zur Bezugswoche auf Arbeitssuche | 1 | Ist auf Arbeitssuche | EMPSTAT = 2 AND AGE <= 74 | Personen unter 75 Jahren, die als nicht erwerbstätig eingestuft werden | Ja | Erhoben |
2 | Ist nicht auf Arbeitsuche und hat bereits eine Tätigkeit gefunden, die noch nicht aufgenommen wurde, aber innerhalb eines Zeitraums von höchstens 3 Monaten nach Ablauf der Bezugswoche aufgenommen wird | ||||||||
3 | Ist nicht auf Arbeitsuche und hat bereits eine Tätigkeit gefunden, die noch nicht aufgenommen wurde, aber mehr als 3 Monate nach Ablauf der Bezugswoche aufgenommen wird | ||||||||
4 | Ist nicht auf Arbeitsuche und hat bereits eine Tätigkeit gefunden, die zwischen dem Ablauf der Bezugswoche und dem Befragungszeitpunkt aufgenommen wurde | ||||||||
5 | Ist nicht auf Arbeitsuche und hat keine Tätigkeit gefunden, die später aufgenommen wird | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
03. Erwerbsbeteiligung | Arbeitsbereitschaft | WANTWORK | Bereitschaft zu arbeiten, auch wenn keine Arbeit gesucht wird | 1 | Ist nicht auf Arbeitsuche, würde aber gern arbeiten | SEEKWORK = 5 | Nicht erwerbstätige Personen, die nicht auf Arbeitssuche sind und keine Tätigkeit gefunden haben, die nach der Bezugswoche aufgenommen wird | Ja | Erhoben |
2 | Ist nicht auf Arbeitsuche und möchte nicht arbeiten | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
03. Erwerbsbeteiligung | Arbeitssuche | SEEKREAS | Hauptgrund dafür, dass keine Arbeit gesucht wird | 1 | Keine geeignete Tätigkeit verfügbar | WANTWORK = 1 | Nicht erwerbstätige Personen, die nicht auf Arbeitssuche sind und keine Tätigkeit gefunden haben, die nach der Bezugswoche aufgenommen wird, die aber gern arbeiten würden | Nein | Erhoben |
2 | Allgemeine oder berufliche Bildung | ||||||||
3 | Krankheit oder Behinderung | ||||||||
4 | Betreuungspflichten | ||||||||
5 | Sonstige familiäre Gründe | ||||||||
6 | Sonstige persönliche Gründe | ||||||||
7 | Rechnet mit Wiedereinstellung (nach vorübergehender Entlassung) | ||||||||
8 | Sonstige Gründe | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
03. Erwerbsbeteiligung | Arbeitsbereitschaft | WANTREAS | Hauptgrund dafür, nicht arbeiten zu wollen | 1 | Allgemeine oder berufliche Bildung | WANTWORK = 2 | Nicht erwerbstätige Personen, die nicht auf Arbeitssuche sind und keine Tätigkeit gefunden haben, die nach der Bezugswoche aufgenommen wird, und die nicht arbeiten wollen | Nein | Erhoben |
2 | Krankheit oder Behinderung | ||||||||
3 | Betreuungspflichten | ||||||||
4 | Sonstige familiäre Gründe | ||||||||
5 | Sonstige persönliche Gründe | ||||||||
6 | Ruhestand | ||||||||
7 | Sonstige Gründe | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
03. Erwerbsbeteiligung | Arbeitssuche | ACTMETNE | Hat eine aktive Suchmethode angewendet, um einen Arbeitsplatz zu finden (gilt für nicht erwerbstätige Personen) | 1 | Hat aktive Suchmethode angewendet, um Arbeit zu finden | SEEKWORK = 1 | Nicht erwerbstätige Personen, die auf Arbeitssuche sind | Ja | Erhoben |
2 | Hat keine aktive Suchmethode angewendet, um Arbeit zu finden | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
03. Erwerbsbeteiligung | Unterbeschäftigung | WISHMORE | Wunsch, mehr als die derzeitige übliche Stundenzahl zu arbeiten | 1 | Nein | EMPSTAT = 1 | Erwerbstätige Personen | Ja | Erhoben |
2 | Ja | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
03. Erwerbsbeteiligung | Verfügbarkeit | AVAILBLE | Verfügbarkeit, unverzüglich eine Arbeit anzutreten oder mehr zu arbeiten | 1 | Könnte Arbeit sofort (innerhalb von 2 Wochen) aufnehmen | SEEKWORK = 1, 2, 3, 4 OR WANTWORK = 1 OR WISHMORE = 2 | Personen, die bereits eine Arbeit gefunden haben oder auf Arbeitssuche sind oder Personen, die zwar nicht auf Arbeitssuche sind, aber gern arbeiten würden oder Personen, die bereits erwerbstätig sind, aber gern mehr Stunden arbeiten möchten | Ja | Erhoben |
2 | Könnte Arbeit nicht sofort (innerhalb von 2 Wochen) aufnehmen | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
03. Erwerbsbeteiligung | Verfügbarkeit | AVAIREAS | Hauptgrund dafür, nicht verfügbar zu sein, um unverzüglich eine Arbeit anzutreten oder mehr zu arbeiten | 1 | Allgemeine oder berufliche Bildung | AVAILBLE = 2 | Personen, die die Arbeit nicht sofort (innerhalb von 2 Wochen) aufnehmen könnten | Nein | Erhoben |
2 | Krankheit oder Behinderung | ||||||||
3 | Betreuungspflichten | ||||||||
4 | Sonstige familiäre Gründe | ||||||||
5 | Sonstige persönliche Gründe | ||||||||
6 | Sonstige Gründe | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
03. Erwerbsbeteiligung | Erwerbsstatus | ILOSTAT | ILO-Erwerbsstatus | 1 | Erwerbstätig | Alle Personen der Zielgesamtheit | Ja | Abgeleitet | |
2 | Erwerbslos | ||||||||
3 | Nicht Teil der Erwerbsbevölkerung | ||||||||
03. Erwerbsbeteiligung | Arbeitsplatz | COUNTRYW | Land des Arbeitsplatzes - Haupttätigkeit | Nicht leer | Land des Arbeitsplatzes (SCL GEO Alpha-2-Code) | EMPSTAT = 1 | Erwerbstätige Personen | Nein | Erhoben |
FOR | Ausland, doch genaues Land des Arbeitsplatzes unbekannt | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
999 | Entfällt | ||||||||
03. Erwerbsbeteiligung | Arbeitsplatz | REGIONW | Region des Arbeitsplatzes - Haupttätigkeit | Nicht leer | NUTS-3-Region bei Personen, die in ihrem Wohnsitzland arbeiten;
NUTS-2-Region bei Personen, die in Grenzregionen benachbarter Länder arbeiten; sonstige Angaben auf Länderebene | EMPSTAT = 1 | Erwerbstätige Personen | Nein | Erhoben |
Leer | Keine Angabe | ||||||||
999 | Entfällt | ||||||||
03. Erwerbsbeteiligung | Heimarbeit | HOMEWORK | Heimarbeit für die Haupttätigkeit | 1 | Arbeitet vorwiegend zu Hause | EMPSTAT = 1 | Erwerbstätige Personen | Ja | Erhoben |
2 | Arbeitet manchmal zu Hause | ||||||||
3 | Arbeitet nie zu Hause | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
03. Erwerbsbeteiligung | Grundmerkmale des Beschäftigungsverhältnisses | STAPRO | Beschäftigungsstatus in der Haupttätigkeit | 1 | Selbstständig mit Arbeitnehmern | EMPSTAT = 1 | Erwerbstätige Personen | Ja | Erhoben |
2 | Selbstständig ohne Arbeitnehmer | ||||||||
3 | Arbeitnehmer | ||||||||
4 | Mithelfender Familienangehöriger (unbezahlt) | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
03. Erwerbsbeteiligung | Grundmerkmale des Beschäftigungsverhältnisses | NACE3D | Wirtschaftszweig der örtlichen Einheit - Haupttätigkeit | 010-990 | NACE-Code (dreistellige Ebene) | EMPSTAT = 1 | Erwerbstätige Personen | Nein | Erhoben |
Leer | Keine Angabe | ||||||||
000 | Entfällt | ||||||||
03. Erwerbsbeteiligung | Grundmerkmale des Beschäftigungsverhältnisses | ISCO4D | In der Haupttätigkeit ausgeübter Beruf | 0000-9900 | ISCO-Code (vierstellige Ebene) | EMPSTAT = 1 | Erwerbstätige Personen | Nein | Erhoben |
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9999 | Entfällt | ||||||||
03. Erwerbsbeteiligung | Grundmerkmale des Beschäftigungsverhältnisses | FTPT | Voll- oder Teilzeitbeschäftigung - Haupttätigkeit (nach eigenen Angaben) | 1 | Vollzeittätigkeit | EMPSTAT = 1 | Erwerbstätige Personen | Ja | Erhoben |
2 | Teilzeittätigkeit | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
03. Erwerbsbeteiligung | Laufzeit des Arbeitsvertrages | TEMP | Unbefristete/befristete Tätigkeit - Haupttätigkeit | 1 | Unbefristete Tätigkeit | STAPRO = 3 | Arbeitnehmer | Ja | Erhoben |
2 | Befristete Tätigkeit | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
03. Erwerbsbeteiligung | Laufzeit des Arbeitsvertrages | TEMPDUR | Gesamtdauer der befristeten Tätigkeit - Haupttätigkeit | 1 | Weniger als ein Monat | TEMP = 2 | Arbeitnehmer mit befristeter Tätigkeit | Nein | Erhoben |
2 | Zwischen 1 und weniger als 3 Monaten | ||||||||
3 | Zwischen 3 und weniger als 6 Monaten | ||||||||
4 | Zwischen 6 und weniger als 12 Monaten | ||||||||
5 | Zwischen 12 und weniger als 18 Monaten | ||||||||
6 | Zwischen 18 und weniger als 24 Monaten | ||||||||
7 | Zwischen 24 und weniger als 36 Monaten | ||||||||
8 | 36 Monate oder länger | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
03. Erwerbsbeteiligung | Vertragsbedingungen | TEMPREAS | Hauptgrund für die befristete Haupttätigkeit | 1 | Keine unbefristete Tätigkeit gefunden | TEMP = 2 | Arbeitnehmer mit befristeter Tätigkeit | Nein | Erhoben |
2 | Keine unbefristete Tätigkeit gewünscht | ||||||||
3 | Befristeter Vertrag mit Probezeit | ||||||||
4 | Lehrlingsausbildung | ||||||||
5 | Andere berufliche Ausbildung als Lehrlingsausbildung (Trainees, Praktikanten, Forschungsassistenten usw.) | ||||||||
6 | Diese Art von Tätigkeit ist immer mit einem befristeten Vertrag verbunden | ||||||||
7 | Sonstige Gründe | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
03. Erwerbsbeteiligung | Vertragsbedingungen | TEMPAGCY | Vertrag mit einer Zeitarbeitsvermittlung für die Haupttätigkeit | 1 | Nein | STAPRO = 3 | Arbeitnehmer | Nein | Erhoben |
2 | Ja | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
03. Erwerbsbeteiligung | Voll- oder Teilzeitbeschäftigung - Grund dafür | FTPTREAS | Hauptgrund für Teilzeitbeschäftigung in der Haupttätigkeit | 1 | Allgemeine oder berufliche Bildung | FTPT = 2 | Erwerbstätige Personen mit Teilzeittätigkeit | Nein | Erhoben |
2 | Krankheit oder Behinderung | ||||||||
3 | Betreuungspflichten | ||||||||
4 | Sonstige familiäre Gründe | ||||||||
5 | Sonstige persönliche Gründe | ||||||||
6 | Keine Vollzeittätigkeit gefunden | ||||||||
7 | Sonstige Gründe | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
03. Erwerbsbeteiligung | Wirtschaftlich abhängige Selbstständigkeit | MAINCLNT | Anzahl und Bedeutung der Kunden in den zwölf Monaten, die mit der Bezugswoche enden | 1 | Nur ein Kunde in den 12 Monaten, die mit der Bezugswoche enden | STAPRO = 1, 2 | Selbstständige | Nein | Erhoben |
2 | 2-9 Kunden in den 12 Monaten, die mit der Bezugswoche enden, jedoch ein Hauptkunde | ||||||||
3 | 2-9 Kunden in den 12 Monaten, die mit der Bezugswoche enden, jedoch kein Hauptkunde | ||||||||
4 | 10 oder mehr Kunden in den 12 Monaten, die mit der Bezugswoche enden, jedoch ein Hauptkunde | ||||||||
5 | 10 oder mehr Kunden in den 12 Monaten, die mit der Bezugswoche enden, jedoch kein Hauptkunde | ||||||||
6 | Kein Kunde in den 12 Monaten, die mit der Bezugswoche enden | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
03. Erwerbsbeteiligung | Wirtschaftlich abhängige Selbstständigkeit | VARITIME | Entscheidung über Beginn und Ende der Arbeitszeit | 1 | Arbeitende Person kann dies vollständig selbst bestimmen | EMPSTAT = 1 | Erwerbstätige Personen | Nein | Erhoben |
2 | Arbeitende Person kann im Rahmen einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung entscheiden | ||||||||
3 | Arbeitgeber, Organisation oder Kunde(n) entscheiden | ||||||||
4 | Jemand anders entscheidet | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
03. Erwerbsbeteiligung | Leitungsfunktionen | SUPVISOR | Leitungsfunktionen in der Haupttätigkeit | 1 | Ja | STAPRO = 3 | Arbeitnehmer | Nein | Erhoben |
2 | Nein | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
03. Erwerbsbeteiligung | Betriebsgröße | SIZEFIRM | Größe der örtlichen Einheit - Haupttätigkeit | 01-09 | Genaue Anzahl der Personen, wenn zwischen 1 und 9 | EMPSTAT = 1 | Erwerbstätige Personen | Nein | Erhoben |
10 | 10 bis 19 Personen | ||||||||
11 | 20 bis 49 Personen | ||||||||
12 | 50 bis 249 Personen | ||||||||
13 | 250 Personen oder mehr | ||||||||
14 | Weiß nicht, aber weniger als 10 Personen | ||||||||
15 | Weiß nicht, aber mehr als 10 Personen | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
99 | Entfällt | ||||||||
03. Erwerbsbeteiligung | Suche nach einer anderen Erwerbstätigkeit | LOOKOJ | Schaut sich nach einer anderen Tätigkeit um | 1 | Schaut sich nicht nach einer anderen Tätigkeit um | EMPSTAT = 1 | Erwerbstätige Personen | Nein | Erhoben |
2 | Schaut sich nach einer anderen Tätigkeit um | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
03. Erwerbsbeteiligung | Suche nach einer anderen Erwerbstätigkeit | HWWISH | Gewünschte Gesamtwochenarbeitszeit | 00-98 | Gewünschte Gesamtwochenarbeitszeit in Stunden | EMPSTAT = 1 | Erwerbstätige Personen | Nein | Erhoben |
Leer | Keine Angabe | ||||||||
99 | Entfällt | ||||||||
03. Erwerbsbeteiligung | Arbeitssuche | SEEKDUR | Dauer der Arbeitssuche | 1 | Weniger als ein Monat | SEEKWORK = 1, 2, 4 | Personen, die Arbeit suchen oder bereits eine Arbeit gefunden haben, die zwischen der Bezugswoche und dem Befragungszeitpunkt aufgenommen wurde oder binnen höchstens 3 Monaten nach Ablauf der Bezugswoche aufgenommen wird | Nein | Erhoben |
2 | 1 bis 2 Monate | ||||||||
3 | 3 bis 5 Monate | ||||||||
4 | 6 bis 11 Monate | ||||||||
5 | 12 bis 17 Monate | ||||||||
6 | 18 bis 23 Monate | ||||||||
7 | 24 bis 47 Monate | ||||||||
8 | 4 Jahre und länger | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
03. Erwerbsbeteiligung | Betreuungsbedarf | NEEDCARE | Hauptgrund dafür, dass die Betreuung von Kindern oder hilfsbedürftigen Angehörigen die Erwerbsbeteiligung einschränkt | 1 | Keine geeigneten Pflegedienste verfügbar | SEEKREAS = 4 OR WANTREAS = 3 OR FTPTREAS = 3 OR AVAIREAS = 3 | Personen, die aufgrund von Betreuungspflichten keine Arbeit suchen oder nicht arbeiten wollen oder in Teilzeit arbeiten oder nicht verfügbar sind, um eine Arbeit anzutreten | Nein | Erhoben |
2 | Geeignete Pflegedienste nicht erschwinglich | ||||||||
3 | Will Pflege selbst leisten | ||||||||
4 | Andere Faktoren waren ausschlaggebend | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
03. Erwerbsbeteiligung | Zweite oder mehrfache Erwerbstätigkeit(en) | STAPRO2J | Beschäftigungsstatus in der zweiten Tätigkeit | 1 | Selbstständig mit Arbeitnehmern | NUMJOB = 2, 3 | Erwerbstätige Personen mit mehr als einer Tätigkeit | Nein | Erhoben |
2 | Selbstständig ohne Arbeitnehmer | ||||||||
3 | Arbeitnehmer | ||||||||
4 | Mithelfender Familienangehöriger (unbezahlt) | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
03. Erwerbsbeteiligung | Zweite oder mehrfache Erwerbstätigkeit(en) | NACE2J2D | Wirtschaftszweig der örtlichen Einheit - zweite Tätigkeit | 01-99 | NACE-Code (zweistellige Ebene) | NUMJOB = 2, 3 | Erwerbstätige Personen mit mehr als einer Tätigkeit | Nein | Erhoben |
Leer | Keine Angabe | ||||||||
00 | Entfällt | ||||||||
03. Erwerbsbeteiligung | Haupterwerbsstatus (nach eigenen Angaben) | MAINSTAT | Haupterwerbsstatus (nach eigenen Angaben) | 1 | Erwerbstätig | 15 <= AGE <= 89 | Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 15 bis 89 Jahren | Ja | Erhoben |
2 | Erwerbslos | ||||||||
3 | Im Ruhestand | ||||||||
4 | Arbeitsunfähig aufgrund lang andauernder Gesundheitsprobleme | ||||||||
5 | Studierender, Schüler | ||||||||
6 | Erfüllung häuslicher Verpflichtungen | ||||||||
7 | Pflichtwehrdienst oder -zivildienst | ||||||||
8 | Sonstiger | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
04. Bildungsstand und -hintergrund | Bildungsabschluss | HATLEVEL | Bildungsabschluss (höchste erfolgreich abgeschlossene Bildungsstufe) | 000 | Keine formale Bildung oder unter ISCED-Stufe 1 | 15 <= AGE <= 89 | Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 15 bis 89 Jahren | Ja | Erhoben |
100 | ISCED-Stufe 1 - Primarbereich | ||||||||
200 | ISCED-Stufe 2 - Sekundarbereich I | ||||||||
342 | ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - allgemeinbildend - Teilabschluss der Bildungsstufe, ohne unmittelbaren Zugang zum Tertiärbereich | ||||||||
343 | ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - allgemeinbildend - Abschluss der Bildungsstufe, ohne unmittelbaren Zugang zum Tertiärbereich | ||||||||
344 | ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - allgemeinbildend - Abschluss der Bildungsstufe, mit unmittelbarem Zugang zum Tertiärbereich | ||||||||
349 | ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - allgemeinbildend - ohne Möglichkeit der Bestimmung des Zugangs zum Tertiärbereich | ||||||||
352 | ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - berufsbildend - Teilabschluss der Bildungsstufe, ohne unmittelbaren Zugang zum Tertiärbereich | ||||||||
353 | ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - berufsbildend - Abschluss der Bildungsstufe, ohne unmittelbaren Zugang zum Tertiärbereich | ||||||||
354 | ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - berufsbildend - Abschluss der Bildungsstufe, mit unmittelbarem Zugang zum Tertiärbereich | ||||||||
359 | ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - berufsbildend - ohne Möglichkeit der Bestimmung des Zugangs zum Tertiärbereich | ||||||||
392 | ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - Ausrichtung unbekannt - Teilabschluss der Bildungsstufe, ohne unmittelbaren Zugang zum Tertiärbereich | ||||||||
393 | ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - Ausrichtung unbekannt - Abschluss der Bildungsstufe, ohne unmittelbaren Zugang zum Tertiärbereich | ||||||||
394 | ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - Ausrichtung unbekannt - Abschluss der Bildungsstufe, mit unmittelbarem Zugang zum Tertiärbereich | ||||||||
399 | ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - Ausrichtung unbekannt - ohne Möglichkeit der Bestimmung des Zugangs zum Tertiärbereich | ||||||||
440 | ISCED-Stufe 4 - Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich - allgemeinbildend | ||||||||
450 | ISCED-Stufe 4 - Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich - berufsbildend | ||||||||
490 | ISCED-Stufe 4 - Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich - Ausrichtung unbekannt | ||||||||
540 | ISCED-Stufe 5 - Kurzes tertiäres Bildungsprogramm - allgemeinbildend | ||||||||
550 | ISCED-Stufe 5 - Kurzes tertiäres Bildungsprogramm - berufsbildend | ||||||||
590 | ISCED-Stufe 5 - Kurzes tertiäres Bildungsprogramm - Ausrichtung unbekannt | ||||||||
600 | ISCED-Stufe 6 - Bachelor- bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm | ||||||||
700 | ISCED-Stufe 7 - Master- bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm | ||||||||
800 | ISCED-Stufe 8 - Promotion bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
999 | Entfällt | ||||||||
04. Bildungsstand und -hintergrund | Bildungsstand - Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener Ausbildung | HATFIELD | Fachrichtung des höchsten erreichten Bildungsabschlusses | 001 | Grundlegende Bildungsprogramme und Qualifikationen | HATLEVEL = 342-800 | Personen mit Bildungsabschluss entsprechend ISCED-Stufe 3 oder höher | Nein | Erhoben |
002 | Lesen, Schreiben und Rechnen | ||||||||
003 | Fähigkeiten und Persönlichkeitsentwicklung | ||||||||
009 | Allgemeine Bildungsprogramme und Qualifikationen - nicht näher definiert | ||||||||
011 | Erziehungswissenschaften | ||||||||
018 | Interdisziplinäre Bildungsprogramme und Qualifikationen mit Bezug zu Erziehungswissenschaften | ||||||||
021 | Kunst | ||||||||
022 | Geisteswissenschaften (ohne Sprachen) | ||||||||
023 | Fremdsprachen | ||||||||
028 | Interdisziplinäre Bildungsprogramme und Qualifikationen mit Bezug zu Kunst und Geisteswissenschaften | ||||||||
029 | Kunst und Geisteswissenschaften - nicht näher definiert | ||||||||
031 | Sozial- und Verhaltenswissenschaften | ||||||||
032 | Journalistik und Informationswissenschaft | ||||||||
038 | Interdisziplinäre Bildungsprogramme und Qualifikationen mit Bezug zu Sozialwissenschaften, Journalistik und Informationswissenschaft | ||||||||
039 | Sozialwissenschaften, Journalistik und Informationswissenschaft - nicht näher definiert | ||||||||
041 | Wirtschaft und Verwaltung | ||||||||
042 | Rechtswissenschaft | ||||||||
048 | Interdisziplinäre Bildungsprogramme und Qualifikationen mit Bezug zu Wirtschaft, Verwaltung und Rechtswissenschaft | ||||||||
049 | Wirtschaft, Verwaltung und Rechtswissenschaft - nicht näher definiert | ||||||||
051 | Biologische und verwandte Wissenschaften | ||||||||
052 | Umwelt | ||||||||
053 | Physikwissenschaften | ||||||||
054 | Mathematik und Statistik | ||||||||
058 | Interdisziplinäre Bildungsprogramme und Qualifikationen mit Bezug zu Naturwissenschaften, Mathematik und Statistik | ||||||||
059 | Naturwissenschaften, Mathematik und Statistik - nicht näher definiert | ||||||||
061 | Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) | ||||||||
068 | Interdisziplinäre Bildungsprogramme und Qualifikationen mit Bezug zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) | ||||||||
071 | Ingenieurwesen und Ingenieurberufe | ||||||||
072 | Fertigung und Verarbeitung | ||||||||
073 | Architektur und Bauwesen | ||||||||
078 | Interdisziplinäre Bildungsprogramme und Qualifikationen mit Bezug zu Ingenieurwesen, Fertigung und Bauwesen | ||||||||
079 | Ingenieurwesen, Fertigung und Bauwesen - nicht näher definiert | ||||||||
081 | Agrarwissenschaften | ||||||||
082 | Forstwissenschaft | ||||||||
083 | Fischereiwirtschaft | ||||||||
084 | Veterinärwissenschaft | ||||||||
088 | Interdisziplinäre Bildungsprogramme und Qualifikationen in Bezug auf Agrarwissenschaft, Forstwissenschaft, Fischereiwirtschaft und Veterinärwissenschaft | ||||||||
089 | Agrarwissenschaft, Forstwissenschaft, Fischereiwirtschaft und | ||||||||
091 | Veterinärwissenschaft - nicht näher definiert | ||||||||
092 | Gesundheit | ||||||||
098 | Soziale Dienste | ||||||||
099 | Interdisziplinäre Bildungsprogramme und Qualifikationen mit Bezug zu Gesundheit und sozialen Diensten | ||||||||
101 | Gesundheit und soziale Dienste - nicht näher definiert | ||||||||
102 | Dienstleistungen für den persönlichen Bedarf | ||||||||
103 | Dienstleistungen im Bereich Hygiene und Arbeitsschutz | ||||||||
104 | Dienstleistungen im Bereich Sicherheit | ||||||||
108 | Dienstleistungen im Bereich Verkehr | ||||||||
109 | Interdisziplinäre Bildungsprogramme und Qualifikationen mit Bezug zu Dienstleistungen | ||||||||
Leer | Dienstleistungen - nicht näher definiert | ||||||||
999 | Keine Angabe | ||||||||
04. Bildungsstand und -hintergrund | Bildungsstand - Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener Ausbildung | HATYEAR | Jahr, in dem der höchste Bildungsabschluss erreicht wurde | JJJJ | Jahr, in dem der höchste Bildungsabschluss erreicht wurde (vierstellig) | HATLEVEL = 100-800 | Personen mit einem Bildungsstand, der mindestens dem Primarbereich entspricht | Nein | Erhoben |
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9999 | Entfällt | ||||||||
04. Bildungsstand und -hintergrund | Bildungsstand - Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener Ausbildung | HATWORK | Berufserfahrung an einem Arbeitsplatz unter HATLEVEL | 1 | Berufserfahrung an einem oder mehreren Arbeitsplätzen, darunter mindestens ein bezahlter, Dauer zwischen 1 und 6 Monaten | HATLEVEL = 342-800 AND 20 <= AGE <= 34 | Personen im Alter von 20 bis 34 Jahren mit Bildungsabschluss entsprechend ISCED-Stufe 3 oder höher | Nein | Erhoben |
2 | Berufserfahrung an einem oder mehreren Arbeitsplätzen, alle unbezahlt, Dauer zwischen 1 und 6 Monaten | ||||||||
3 | Berufserfahrung an einem oder mehreren Arbeitsplätzen, darunter mindestens ein bezahlter, Dauer mindestens 7 Monate | ||||||||
4 | Berufserfahrung an einem oder mehreren Arbeitsplätzen, alle unbezahlt, Dauer mindestens 7 Monate | ||||||||
5 | Keine Berufserfahrung oder weniger als 1 Monat | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
05. Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, Erwerbsbiografie und Berufserfahrung | Beginn des Beschäftigungsverhältnisses | YSTARTWK | Jahr der Aufnahme der Tätigkeit für den derzeitigen Arbeitgeber oder als Selbstständiger in der derzeitigen Haupttätigkeit | JJJJ | Betreffendes Jahr (vierstellig) | EMPSTAT = 1 | Erwerbstätige Personen | Nein | Erhoben |
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9999 | Entfällt | ||||||||
05. Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, Erwerbsbiografie und Berufserfahrung | Beginn des Beschäftigungsverhältnisses | MSTARTWK | Monat der Aufnahme der Tätigkeit für den derzeitigen Arbeitgeber oder als Selbstständiger in der derzeitigen Haupttätigkeit | 01-12 | Betreffender Monat (zweistellig) | YSTARTWK ≠ 9999, Blank AND (REFYEAR - YSTARTWK) <= 2 | Erwerbstätige Personen, die ihre derzeitige Haupttätigkeit im laufenden Jahr oder in den 2 vorangegangenen Jahren aufgenommen haben | Nein | Erhoben |
Leer | Keine Angabe | ||||||||
99 | Entfällt | ||||||||
05. Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, Erwerbsbiografie und Berufserfahrung | Wie wurde die Arbeit gefunden? | WAYJFOUN | Öffentliche Arbeitsverwaltung half bei der Suche nach der derzeitigen Haupttätigkeit | 1 | Ja | (EMPSTAT = 1) AND ((YSTARTWK = REFYEAR) OR (YSTARTWK = REFYEAR - 1 AND 01 <= MSTARTWK <= 12 AND MSTARTWK > REFMONTH)) | Erwerbstätige Personen, die ihre derzeitige Haupttätigkeit in den vergangenen 12 Monaten aufgenommen haben | Nein | Erhoben |
2 | Nein | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
05. Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, Erwerbsbiografie und Berufserfahrung | Wie wurde die Arbeit gefunden? | FINDMETH | Wirksamste Methode bei der Suche nach der derzeitigen Haupttätigkeit (erwerbstätige Personen) | 01 | Stellenanzeigen | STAPRO = 3 AND (YSTARTWK ≠ 9999, Blank) AND (REFYEAR - YSTARTWK <= 7) | Arbeitnehmer, die ihre derzeitige Haupttätigkeit im laufenden Jahr oder in den 7 vorangegangenen Jahren aufgenommen haben | Nein | Erhoben |
02 | Freunde, Verwandte oder Bekannte | ||||||||
03 | Öffentliche Arbeitsverwaltung | ||||||||
04 | Private Arbeitsvermittlung | ||||||||
05 | Einrichtung der allgemeinen oder beruflichen Bildung, Praktikum oder Berufserfahrung | ||||||||
06 | Direkte Kontaktaufnahme mit Arbeitgeber | ||||||||
07 | Direkte Kontaktaufnahme des Arbeitgebers mit der Person | ||||||||
08 | Teilnahme an einem öffentlichen Auswahlverfahren | ||||||||
09 | Sonstige Methode | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
99 | Entfällt | ||||||||
05. Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, Erwerbsbiografie und Berufserfahrung | Kontinuität und Unterbrechungen der Berufslaufbahn | EXISTPR | Frühere Erwerbstätigkeit | 1 | War noch nie erwerbstätig | EMPSTAT = 2 | Nicht erwerbstätige Personen | Nein | Erhoben |
2 | War bereits erwerbstätig, allerdings auf Gelegenheitsarbeiten beschränkt | ||||||||
3 | War bereits erwerbstätig, nicht auf Gelegenheitsarbeiten beschränkt | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
05. Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, Erwerbsbiografie und Berufserfahrung | Kontinuität und Unterbrechungen der Berufslaufbahn | YEARPR | Jahr, in dem die Person die letzte Tätigkeit beendet hat | JJJJ | Betreffendes Jahr (vierstellig) | EXISTPR = 2, 3 | Nicht erwerbstätige Personen, die zuvor erwerbstätig waren | Nein | Erhoben |
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9999 | Entfällt | ||||||||
05. Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, Erwerbsbiografie und Berufserfahrung | Kontinuität und Unterbrechungen der Berufslaufbahn | MONTHPR | Monat, in dem die Person die letzte Tätigkeit beendet hat | 01-12 | Betreffender Monat (zweistellig) | YEARPR ≠ 9999, Blank AND REFYEAR - YEARPR <= 2 | Personen, die ihre letzte Tätigkeit im laufenden Jahr oder in den vorangegangenen 2 Jahren beendet haben | Nein | Erhoben |
Leer | Keine Angabe | ||||||||
99 | Entfällt | ||||||||
05. Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, Erwerbsbiografie und Berufserfahrung | Kontinuität und Unterbrechungen der Berufslaufbahn | LEAVREAS | Hauptgrund für Beendigung der letzten Tätigkeit | 01 | Entlassung oder Geschäftsbetrieb aus wirtschaftlichen Gründen eingestellt | (EXISTPR = 2, 3) AND (YEARPR ≠ 9999, Blank) AND (REFYEAR - YEARPR <= 7) | Nicht erwerbstätige Personen, die zuvor erwerbstätig waren und ihre letzte Tätigkeit im laufenden Jahr oder in den vorangegangenen 7 Jahren beendet haben | Nein | Erhoben |
02 | Ende einer befristeten Tätigkeit | ||||||||
03 | Betreuungspflichten | ||||||||
04 | Sonstige familiäre Gründe | ||||||||
05 | Allgemeine oder berufliche Bildung | ||||||||
06 | Krankheit und Behinderung | ||||||||
07 | Ruhestand | ||||||||
08 | Sonstige persönliche Gründe | ||||||||
09 | Sonstige Gründe | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
99 | Entfällt | ||||||||
05. Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und Berufserfahrung | Grundmerkmale des letzten Beschäftigungsverhältnisses | STAPROPR | Beschäftigungsstatus in der letzten Tätigkeit | 1 | Selbstständig mit Arbeitnehmern | (EXISTPR = 2, 3) AND (YEARPR ≠ 9999, Blank) AND (REFYEAR - YEARPR <= 7) | Nicht erwerbstätige Personen, die zuvor erwerbstätig waren und ihre letzte Tätigkeit im laufenden Jahr oder in den vorangegangenen 7 Jahren beendet haben | Nein | Erhoben |
2 | Selbstständig ohne Arbeitnehmer | ||||||||
3 | Arbeitnehmer | ||||||||
4 | Mithelfender Familienangehöriger (unbezahlt) | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
05. Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und Berufserfahrung | Grundmerkmale des letzten Beschäftigungsverhältnisses | NACEPR2D | Wirtschaftszweig der örtlichen Einheit, in der zuletzt gearbeitet wurde | 01-99 | NACE-Code (zweistellige Ebene) | (EXISTPR = 2, 3) AND (YEARPR ≠ 9999, Blank) AND (REFYEAR - YEARPR <= 7) | Nicht erwerbstätige Personen, die zuvor erwerbstätig waren und ihre letzte Tätigkeit im laufenden Jahr oder in den vorangegangenen 7 Jahren beendet haben | Nein | Erhoben |
Leer | Keine Angabe | ||||||||
00 | Entfällt | ||||||||
05. Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und Berufserfahrung | Grundmerkmale des letzten Beschäftigungsverhältnisses | ISCOPR3D | In der letzten Tätigkeit ausgeübter Beruf | 000-990 | ISCO-Code (dreistellige Ebene) | (EXISTPR = 2, 3) AND (YEARPR ≠ 9999, Blank) AND (REFYEAR - YEARPR <= 7) | Nicht erwerbstätige Personen, die zuvor erwerbstätig waren und ihre letzte Tätigkeit im laufenden Jahr oder in den vorangegangenen 7 Jahren beendet haben | Nein | Erhoben |
Leer | Keine Angabe | ||||||||
999 | Entfällt | ||||||||
06. Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und Arbeitszeitgestaltung | Arbeitszeiten | CONTRHRS | Vertragliche Arbeitszeiten in der Haupttätigkeit | 010, 015, 020.. 945, 950 | Anzahl der Wochenarbeitsstunden laut Vertrag oder Vereinbarung (x10) | STAPRO = 3 | Arbeitnehmer | Nein | Erhoben |
960 | Hat einen Vertrag oder eine Vereinbarung ohne Stundenangabe | ||||||||
970 | Hat keinen Vertrag/keine Vereinbarung | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
999 | Entfällt | ||||||||
06. Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und Arbeitszeitgestaltung | Arbeitszeiten | HWUSUAL | Anzahl der in der Haupttätigkeit normalerweise geleisteten Wochenarbeitsstunden | 010, 015, 020.. 945, 950 | Anzahl der in der Haupttätigkeit normalerweise geleisteten Arbeitsstunden (x10) | EMPSTAT = 1 | Erwerbstätige Personen | Ja | Erhoben |
970 | Arbeitsstunden von Woche zu Woche unterschiedlich | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
999 | Entfällt | ||||||||
06. Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und Arbeitszeitgestaltung | Arbeitszeiten | ABSHOLID | Abwesenheit von der Haupttätigkeit aufgrund von Urlaub (in Tagen) | 00, 05, 10.. 65, 70 | Anzahl der Abwesenheitstage (x10) | EMPSTAT = 1 | Erwerbstätige Personen | Nein | Erhoben |
Leer | Keine Angabe | ||||||||
99 | Entfällt | ||||||||
06. Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und Arbeitszeitgestaltung | Arbeitszeiten | ABSILLINJ | Abwesenheit von der Haupttätigkeit aufgrund von Krankheit, Unfall oder vorübergehender Behinderung (in Tagen) | 00, 05, 10.. 65, 70 | Anzahl der Abwesenheitstage (x10) | EMPSTAT = 1 | Erwerbstätige Personen | Nein | Erhoben |
Leer | Keine Angabe | ||||||||
99 | Entfällt | ||||||||
06. Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und Arbeitszeitgestaltung | Arbeitszeiten | ABSOTHER | Abwesenheit von der Haupttätigkeit aus anderen Gründen (in Tagen) | 00, 05, 10.. 65, 70 | Anzahl der Abwesenheitstage (x10) | EMPSTAT = 1 | Erwerbstätige Personen | Nein | Erhoben |
Leer | Keine Angabe | ||||||||
99 | Entfällt | ||||||||
06. Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und Arbeitszeitgestaltung | Arbeitszeiten | EXTRAHRS | Überstunden oder zusätzlich geleistete Arbeitsstunden in der Haupttätigkeit | 000 | Keine Überstunden oder zusätzlich geleistete Arbeitsstunden in der Haupttätigkeit | WKSTAT = 1, 3 | Personen, die in der Bezugswoche mindestens 1 Stunde am Arbeitsplatz oder als mithelfender Familienangehöriger gearbeitet haben | Nein | Erhoben |
005, 010, 015, 020.. 945, 950 | Anzahl der in der Haupttätigkeit geleisteten Überstunden (x10) | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
999 | Entfällt | ||||||||
06. Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und Arbeitszeitgestaltung | Arbeitszeiten | HWACTUAL | Anzahl der in der Haupttätigkeit tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden | 000 | Hat in der Bezugswoche nicht in der Haupttätigkeit gearbeitet | EMPSTAT = 1 | Erwerbstätige Personen | Ja | Erhoben |
010, 015, 020.. 945, 950 | Anzahl der in der Haupttätigkeit tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden (x10) | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
999 | Entfällt | ||||||||
06. Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und Arbeitszeitgestaltung | Arbeitszeiten | HWUSU2J | Anzahl der in der zweiten Tätigkeit normalerweise geleisteten Wochenarbeitsstunden | 010, 015, 020.. 945, 950 | Anzahl der in der zweiten Tätigkeit normalerweise geleisteten Arbeitsstunden (x10) | NUMJOB = 2, 3 | Erwerbstätige Personen mit mehr als einer Tätigkeit | Nein | Erhoben |
970 | Arbeitsstunden von Woche zu Woche unterschiedlich | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
999 | Entfällt | ||||||||
06. Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und Arbeitszeitgestaltung | Arbeitszeiten | HWACTU2J | Anzahl der in der zweiten Tätigkeit tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden | 000 | Hat in der Bezugswoche nicht in der zweiten Tätigkeit gearbeitet | NUMJOB = 2, 3 | Erwerbstätige Personen mit mehr als einer Tätigkeit | Nein | Erhoben |
010, 015, 020.. 945, 950 | Anzahl der in der zweiten Tätigkeit tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden (x10) | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
999 | Entfällt | ||||||||
06. Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und Arbeitszeitgestaltung | Arbeitszeitgestaltung | SHIFTWK | Schichtarbeit in der Haupttätigkeit | 1 | Leistet normalerweise Schichtarbeit | STAPRO = 3 | Arbeitnehmer | Nein | Erhoben |
3 | Leistet nie Schichtarbeit | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
06. Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und Arbeitszeitgestaltung | Arbeitszeitgestaltung | EVENWK | Arbeit in der Haupttätigkeit abends | 1 | Arbeitet häufig abends | EMPSTAT = 1 | Erwerbstätige Personen | Nein | Erhoben |
2 | Arbeitet manchmal abends | ||||||||
3 | Arbeitet nie abends | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
06. Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und Arbeitszeitgestaltung | Arbeitszeitgestaltung | NIGHTWK | Nachtarbeit in der Haupttätigkeit | 1 | Arbeitet häufig nachts | EMPSTAT = 1 | Erwerbstätige Personen | Nein | Erhoben |
2 | Arbeitet manchmal nachts | ||||||||
3 | Arbeitet nie nachts | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
06. Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und Arbeitszeitgestaltung | Arbeitszeitgestaltung | SATWK | Samstagsarbeit in der Haupttätigkeit | 1 | Arbeitet häufig samstags | EMPSTAT = 1 | Erwerbstätige Personen | Nein | Erhoben |
2 | Arbeitet manchmal samstags | ||||||||
3 | Arbeitet nie samstags | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
06. Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und Arbeitszeitgestaltung | Arbeitszeitgestaltung | SUNWK | Sonntagsarbeit in der Haupttätigkeit | 1 | Arbeitet häufig sonntags | EMPSTAT = 1 | Erwerbstätige Personen | Nein | Erhoben |
2 | Arbeitet manchmal sonntags | ||||||||
3 | Arbeitet nie sonntags | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
07. Teilnahme an allgemeiner und beruflicher Bildung | Beteiligung an formaler und nichtformaler Bildung und Ausbildung (vier Wochen) | EDUCFED4 | Teilnahme an formaler Bildung und Ausbildung (Studierende oder Auszubildende) in den vergangenen vier Wochen | 1 | Ja (einschließlich Studierende, die Ferien haben) | 15 <= AGE <= 74 | Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 15 bis 74 Jahren | Ja | Erhoben |
2 | Nein | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
07. Teilnahme an allgemeiner und beruflicher Bildung | Beteiligung an formaler und nichtformaler Bildung und Ausbildung (vier Wochen) | EDUCLEV4 | Stufe der letzten formalen Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahme, an der in den vergangenen vier Wochen teilgenommen wurde | 10 | ISCED-Stufe 1 - Primarbereich | EDUCFED4 = 1 | Personen, die in den vergangenen vier Wochen an formaler Bildung und Ausbildung teilgenommen haben (Studierende oder Auszubildende) | Nein | Erhoben |
20 | ISCED-Stufe 2 - Sekundarbereich I | ||||||||
34 | ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - allgemeinbildend | ||||||||
35 | ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - berufsbildend | ||||||||
39 | ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - Ausrichtung unbekannt | ||||||||
44 | ISCED-Stufe 4 - Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich - allgemeinbildend | ||||||||
45 | ISCED-Stufe 4 - Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich - berufsbildend | ||||||||
49 | ISCED-Stufe 4 - Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich - Ausrichtung unbekannt | ||||||||
54 | ISCED-Stufe 5 - Kurzes tertiäres Bildungsprogramm - allgemeinbildend | ||||||||
55 | ISCED-Stufe 5 - Kurzes tertiäres Bildungsprogramm - berufsbildend | ||||||||
59 | ISCED-Stufe 5 - Kurzes tertiäres Bildungsprogramm - Ausrichtung unbekannt | ||||||||
60 | ISCED-Stufe 6 - Bachelor- bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm | ||||||||
70 | ISCED-Stufe 7 - Master- bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm | ||||||||
80 | ISCED-Stufe 8 - Promotion bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
99 | Entfällt | ||||||||
07. Teilnahme an allgemeiner und beruflicher Bildung | Beteiligung an formaler und nichtformaler Bildung und Ausbildung (vier Wochen) | EDUCNFE4 | Teilnahme an nichtformaler Bildung und Ausbildung in den vergangenen vier Wochen | 1 | Teilnahme an mindestens einer berufsbezogenen nichtformalen Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahme | 15 <= AGE <= 74 | Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 15 bis 74 Jahren | Ja | Erhoben |
2 | Teilnahme nur an nicht berufsbezogenen/persönlichen nichtformalen Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahmen | ||||||||
3 | Keine Teilnahme an nichtformalen Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahmen | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
07. Teilnahme an allgemeiner und beruflicher Bildung | Beteiligung an formaler und nichtformaler Bildung und Ausbildung (12 Monate) | EDUCFED12 | Teilnahme an formaler Bildung und Ausbildung (Studierende oder Auszubildende) in den vergangenen 12 Monaten | 1 | Ja | 15 <= AGE <= 74 | Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 15 bis 74 Jahren | Nein | Erhoben |
2 | Nein | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
07. Teilnahme an allgemeiner und beruflicher Bildung | Beteiligung an formaler und nichtformaler Bildung und Ausbildung (12 Monate) | EDUCLEV12 | Stufe der letzten formalen Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahme, an der in den vergangenen zwölf Monaten teilgenommen wurde | 10 | ISCED-Stufe 1 - Primarbereich | EDUCFED12 = 1 | Personen, die in den vergangenen 12 Monaten an formaler Bildung und Ausbildung teilgenommen haben (Studierende oder Auszubildende) | Nein | Erhoben |
20 | ISCED-Stufe 2 - Sekundarbereich I | ||||||||
34 | ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - allgemeinbildend | ||||||||
35 | ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - berufsbildend | ||||||||
39 | ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - Ausrichtung unbekannt | ||||||||
44 | ISCED-Stufe 4 - Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich - allgemeinbildend | ||||||||
45 | ISCED-Stufe 4 - Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich - berufsbildend | ||||||||
49 | ISCED-Stufe 4 - Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich - Ausrichtung unbekannt | ||||||||
54 | ISCED-Stufe 5 - Kurzes tertiäres Bildungsprogramm - allgemeinbildend | ||||||||
55 | ISCED-Stufe 5 - Kurzes tertiäres Bildungsprogramm - berufsbildend | ||||||||
59 | ISCED-Stufe 5 - Kurzes tertiäres Bildungsprogramm - Ausrichtung unbekannt | ||||||||
60 | ISCED-Stufe 6 - Bachelor- bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm | ||||||||
70 | ISCED-Stufe 7 - Master- bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm | ||||||||
80 | ISCED-Stufe 8 - Promotion bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
99 | Entfällt | ||||||||
07. Teilnahme an allgemeiner und beruflicher Bildung | Beteiligung an formaler und nichtformaler Bildung und Ausbildung (12 Monate) | EDUCNFE12 | Teilnahme an nichtformaler Bildung und Ausbildung in den vergangenen 12 Monaten | 1 | Teilnahme an mindestens einer berufsbezogenen nichtformalen Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahme | 15 <= AGE <= 74 | Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 15 bis 74 Jahren | Nein | Erhoben |
2 | Teilnahme nur an nicht berufsbezogenen/persönlichen nichtformalen Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahmen | ||||||||
3 | Keine Teilnahme an nichtformalen Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahmen | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
08. Gesundheit: Gesundheitszustand und Behinderung, Zugang zu sowie Verfügbarkeit und Inanspruchnahme von Gesundheitsversorgung und Gesundheitsfaktoren | Behinderung und andere Aspekte des europäischen Mindestmoduls zur Gesundheit | GENHEALTH | Selbstwahrnehmung des allgemeinen Gesundheitszustands | 1 | Sehr gut | 15 <= AGE <= 89 | Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 15 bis 89 Jahren | Nein | Erhoben |
2 | Gut | ||||||||
3 | Mittelmäßig (weder gut noch schlecht) | ||||||||
4 | Schlecht | ||||||||
5 | Sehr schlecht | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
08. Gesundheit: Gesundheitszustand und Behinderung, Zugang zu sowie Verfügbarkeit und Inanspruchnahme von Gesundheitsversorgung und Gesundheitsfaktoren | Aspekte des europäischen Mindestmoduls zur Gesundheit | GALI | Gesundheitsbedingte Einschränkungen bei Aktivitäten | 1 | Stark eingeschränkt | 15 <= AGE <= 89 | Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 15 bis 89 Jahren | Nein | Erhoben |
2 | Mäßig eingeschränkt | ||||||||
3 | Nicht eingeschränkt | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
09. Einkommen, Verbrauch und Vermögensaspekte einschließlich Schulden | Einkommen aus Arbeit | INCGROSS | Monatliches Bruttoeinkommen aus der Haupttätigkeit | 00000000- 99999998 | Monatliches Bruttoeinkommen aus der Haupttätigkeit (achtstellig), einschließlich des proportionalen Anteils von Zahlungen, die häufiger als einmal monatlich erfolgen (in nationaler Währung) | STAPRO = 3 | Arbeitnehmer | Ja | Erhoben |
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9999999-9 | Entfällt | ||||||||
09. Einkommen, Verbrauch und Vermögensaspekte einschließlich Schulden | Einkommen aus Arbeit | INCGROSS_F | Kennzeichnung des monatlichen Bruttoeinkommens aus der Haupttätigkeit | 11 | Bruttoeinkommen erhoben und keine Imputation bei Item-Non-Response/Inkohärenz | STAPRO = 3 | Arbeitnehmer | Ja | Technisch |
12 | Bruttoeinkommen erhoben und Imputation bei Item-Non-Response/Inkohärenz mittels Arbeitskräfteerhebung (AKE) | ||||||||
13 | Bruttoeinkommen erhoben und Imputation bei Item-Non-Response/Inkohärenz mittels einer administrativen Datenquelle | ||||||||
14 | Bruttoeinkommen erhoben und Imputation bei Item-Non-Response/Inkohärenz mittels anderer Datenquelle(n) | ||||||||
21 | Umrechnung von Netto- in Bruttobeträge und keine Imputation (Nettobetrag bekannt und keine Imputation bei Item-Non-Response/Inkohärenz) | ||||||||
22 | Imputation des Nettoeinkommens mittels AKE wegen Item-Non-Response/Inkohärenz und Netto-Brutto-Umrechnung (Nettobetrag nicht bekannt und Imputation des Nettowerts) | ||||||||
23 | Imputation des Nettoeinkommens mittels einer administrativen Datenquelle wegen Item-Non-Response/Inkohärenz und Netto-Brutto-Umrechnung (Nettobetrag nicht bekannt und Imputation des Nettowerts) | ||||||||
24 | Imputation des Nettoeinkommens mittels anderer Datenquelle(n) wegen Item-Non-Response/Inkohärenz und Netto-Brutto-Umrechnung (Nettobetrag nicht bekannt und Imputation des Nettowerts) | ||||||||
25 | Imputation des Bruttoeinkommens wegen Item-Non-Response/Inkohärenz (Nettobetrag nicht bekannt und direkte Imputation des Bruttowerts; keine Netto-Brutto-Umrechnung) | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
99 | Entfällt | ||||||||
09. Einkommen, Verbrauch und Vermögensaspekte einschließlich Schulden | Einkommen aus Arbeitslosengeld | REGISTER | Registrierung bei einer öffentlichen Arbeitsverwaltung | 1 | Ist bei der öffentlichen Arbeitsverwaltung gemeldet und bezieht eine Leistung oder Unterstützung | 15 <= AGE <= 74 | Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 15 bis 74 Jahren | Nein | Erhoben |
2 | Ist bei der öffentlichen Arbeitsverwaltung gemeldet, bezieht aber keine Leistung oder Unterstützung | ||||||||
3 | Ist nicht bei der öffentlichen Arbeitsverwaltung gemeldet, bezieht jedoch eine Leistung oder Unterstützung | ||||||||
4 | Ist nicht bei der öffentlichen Arbeitsverwaltung gemeldet und bezieht keine Leistung oder Unterstützung | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
03b. Erwerbsbeteiligung | Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen | HATCNTR | Land, in dem der höchste Bildungsabschluss erreicht wurde | Nicht leer | Land, in dem der höchste Bildungsabschluss erreicht wurde (SCL GEO Alpha-2-Code) | 15 <= AGE <= 74 | Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 15 bis 74 Jahren | Nein | Erhoben |
FOR | Ausland - aber in welchem Land genau der höchste Bildungsabschluss erreicht wurde, ist nicht bekannt | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
998 | Keine formale Bildung oder unter ISCED-Stufe 1 | ||||||||
999 | Entfällt | ||||||||
03b. Erwerbsbeteiligung | Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen | ESTQUAL | Anerkennung im Ausland erworbener Befähigungsnachweise | 01 | Hat sich beworben, Befähigungsnachweis wird teilweise oder ganz anerkannt | HATCNTR ≠ COUNTRY AND 15 <= AGE <= 74 | Personen im Alter von 15 bis 74 Jahren, die ihren höchsten Befähigungsnachweis im Ausland oder in einem unbekannten Land erworben haben | Nein | Erhoben |
02 | Hat sich beworben, doch Befähigungsnachweis wurde nicht anerkannt | ||||||||
03 | Hat sich beworben, Verfahren läuft/Ausgang ist nicht sicher | ||||||||
04 | Hat sich nicht beworben, weil es keinen Bedarf gibt | ||||||||
05 | Hat sich nicht beworben, weil Möglichkeiten oder Verfahren unbekannt sind | ||||||||
06 | Hat sich nicht beworben, weil die Kosten hoch oder die Verfahren komplex sind | ||||||||
07 | Hat sich nicht beworben, weil eine Bewerbung nicht möglich ist | ||||||||
08 | Nein (aus anderen Gründen) | ||||||||
09 | Keine formale Bildung oder unter ISCED-Stufe 1 | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
99 | Entfällt | ||||||||
03b. Erwerbsbeteiligung | Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen | HATPAR | Bildungsabschluss der Eltern der Auskunftsperson | 1 | Niedrig (ISCED 0-2) | 15 <= AGE <= 74 | Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 15 bis 74 Jahren | Nein | Erhoben |
2 | Mittel (ISCED 3-4) | ||||||||
3 | Hoch (ISCED 5-8) | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
03b. Erwerbsbeteiligung | Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen | JOBSATISF | Arbeitszufriedenheit | 1 | In hohem Maß zufrieden | EMPSTAT = 1 AND 15 <= AGE <= 74 | Erwerbstätige Personen im Alter von 15 bis 74 Jahren | Nein | Erhoben |
2 | In gewissem Maß zufrieden | ||||||||
3 | In geringem Maß zufrieden | ||||||||
4 | Überhaupt nicht zufrieden | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
03b. Erwerbsbeteiligung | Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen | SKILLEQ | Vergleich der Fähigkeiten - neue gegenüber alter Haupttätigkeit | 1 | Nun höher | EMPSTAT = 1 AND COUNTRYB ≠ COUNTRY AND 15 <= AGE <= 74 | Einwanderer der ersten Generation oder Personen mit unbekanntem Geburtsland, erwerbstätig und im Alter von 15 bis 74 Jahren | Nein | Erhoben |
2 | Nun geringer | ||||||||
3 | Gleich | ||||||||
4 | Hat vor der Migration nicht gearbeitet | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
03b. Erwerbsbeteiligung | Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen | DISCRIMI | Gefühl der Diskriminierung am Arbeitsplatz in der derzeitigen Tätigkeit | 1 | Nein | EMPSTAT = 1 und 15 <= AGE <= 74 | Erwerbstätige Personen im Alter von 15 bis 74 Jahren | Nein | Erhoben |
2 | Ja, hauptsächlich Diskriminierung aufgrund des Alters | ||||||||
3 | Ja, hauptsächlich Diskriminierung aufgrund des Geschlechts | ||||||||
4 | Ja, hauptsächlich Diskriminierung aufgrund ausländischer Herkunft | ||||||||
5 | Ja, hauptsächlich Diskriminierung aufgrund einer Behinderung | ||||||||
6 | Ja, hauptsächlich aus anderen Gründen | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
03b. Erwerbsbeteiligung | Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen | JOBOBSTA | Haupthindernis, eine passende Tätigkeit zu finden | 1 | Mangelnde Kenntnisse der Sprache(n) des Gastlandes | COUNTRYB ≠ COUNTRY AND 15 <= AGE <= 74 | Einwanderer der ersten Generation oder Personen mit unbekanntem Geburtsland im Alter von 15 bis 74 Jahren | Nein | Erhoben |
2 | Mangelnde Anerkennung im Ausland erworbener Befähigungsnachweise | ||||||||
3 | Beschränkte Arbeitserlaubnis aufgrund der Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltserlaubnis | ||||||||
4 | Diskriminierung aufgrund ausländischer Herkunft | ||||||||
5 | Keine geeignete Tätigkeit verfügbar | ||||||||
6 | Sonstiges Hindernis | ||||||||
7 | Keine Hindernisse | ||||||||
8 | Hat nie Arbeit gesucht/nie gearbeitet | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
03b. Erwerbsbeteiligung | Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen | DURFIJOB | Für das Finden der ersten bezahlten Tätigkeit im Gastland erforderliche Zeit | 01 | Weniger als 3 Monate | COUNTRYB ≠ COUNTRY AND 15 <= AGE <= 74 | Einwanderer der ersten Generation oder Personen mit unbekanntem Geburtsland im Alter von 15 bis 74 Jahren | Nein | Erhoben |
02 | Zwischen 3 und weniger als 6 Monaten | ||||||||
03 | Zwischen 6 und weniger als 12 Monaten | ||||||||
04 | Zwischen 12 Monaten und weniger als 2 Jahren | ||||||||
05 | Zwischen 2 und weniger als 3 Jahren | ||||||||
06 | Zwischen 3 und weniger als 4 Jahren | ||||||||
07 | 4 Jahre und länger | ||||||||
08 | Hat keine Tätigkeit gefunden | ||||||||
09 | Hat nicht nach einer Tätigkeit gesucht | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
99 | Entfällt | ||||||||
03b. Erwerbsbeteiligung | Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen | PRKNLANG | Kenntnisse der wichtigsten Sprache der Gastlandes vor der Migration | 1 | Muttersprache | COUNTRYB ≠ COUNTRY AND 15 <= AGE <= 74 | Einwanderer der ersten Generation oder Personen mit unbekanntem Geburtsland im Alter von 15 bis 74 Jahren | Nein | Erhoben |
2 | Fortgeschritten (kompetente Sprachverwendung) | ||||||||
3 | Mäßig fortgeschritten (selbstständige Sprachverwendung) | ||||||||
4 | Anfänger (elementare Sprachverwendung) | ||||||||
5 | Kaum oder überhaupt keine Sprachkenntnisse | ||||||||
6 | War zum Zeitpunkt der Migration zu jung, um eine Sprache zu sprechen | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
03b. Erwerbsbeteiligung | Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen | LANGHOST | Derzeitige Kenntnisse der wichtigsten Sprache der Gastlandes | 1 | Muttersprache | COUNTRYB ≠ COUNTRY AND 15 <= AGE <= 74 | Einwanderer der ersten Generation oder Personen mit unbekanntem Geburtsland im Alter von 15 bis 74 Jahren | Nein | Erhoben |
2 | Fortgeschritten (kompetente Sprachverwendung) | ||||||||
3 | Mäßig fortgeschritten (selbstständige Sprachverwendung) | ||||||||
4 | Anfänger (elementare Sprachverwendung) | ||||||||
5 | Kaum oder überhaupt keine Sprachkenntnisse | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
03b. Erwerbsbeteiligung | Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen | LANGCOUR | Beteiligung an Kursen zum Erwerb der wichtigsten Sprache des Gastlandes | 1 | Ja, allgemeiner Sprachkurs | COUNTRYB ≠ COUNTRY AND 15 <= AGE <= 74 | Einwanderer der ersten Generation oder Personen mit unbekanntem Geburtsland im Alter von 15 bis 74 Jahren | Nein | Erhoben |
2 | Ja, arbeitsspezifischer Sprachkurs | ||||||||
3 | Nein, da Sprachkurse nicht verfügbar oder nicht erschwinglich waren | ||||||||
4 | Nein, da Sprachkenntnisse ausreichend waren | ||||||||
5 | Nein (aus anderen Gründen) | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt |
Ablaufdiagramme zur Reihenfolge der Fragen zu Erwerbstätigkeit und Erwerbslosigkeit im Fragebogen | Anhang II |
1. Der nationale Fragebogen ist den folgenden Ablaufdiagrammen entsprechend zu gestalten, um eine ausreichende Vergleichbarkeit der verschiedenen Länder zu gewährleisten. Die Ablaufdiagramme decken lediglich das Erwerbsstatus-Modul des Fragebogens ab, das sich auf die Fragen zum Erwerbsstatus gemäß der Begriffsbestimmung der ILO (International Labour Organization - Internationale Arbeitsorganisation) bezieht (Erwerbstätige, Erwerbslose und Nichterwerbspersonen).
2. Das Erwerbsstatus-Modul muss am Anfang des nationalen Fragebogens stehen, nach den Fragen zu den demografischen Merkmalen.
3. Informationen zum Haupterwerbsstatus (nach Angaben der befragten Person) sind nach dem Erwerbsstatus-Modul zu erheben. Der Haupterwerbsstatus ist durch Befragung zu erheben und weder von anderen Variablen abzuleiten noch anhand von Registern zu imputieren.
4. Ein Ablaufdiagramm dient der grafischen Darstellung der Informationsflüsse anhand der Fragen im Fragebogen. Es soll der Bestimmung der abzudeckenden Informationen und Konzepte dienen, stellt aber keine Einschränkung hinsichtlich Anzahl, Übersetzung und Formulierung der Fragen dar. Die Anmerkungen zu einem Ablaufdiagramm sind fester Bestandteil des Diagramms.
5. Die Ablaufdiagramme werden mindestens fünf Jahre ab Inkrafttreten dieser Verordnung nicht geändert.
6. Die Ablaufdiagramme enthalten verschiedene Elemente, die wie folgt definiert werden:
7. Innerhalb eines jeden Blocks kann die Anzahl der Fragen, die gestellt werden, um die gewünschte Information zu erhalten, durch die Mitgliedstaaten angepasst werden. Allerdings darf der zu erhebende Informationsgehalt nicht erweitert werden, d. h. es können keine Fragen hinzugefügt werden, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der gemäß dem Block zu erfragenden Information bzw. dem von ihm abgedeckten Konzept stehen.
8. Der Kasten in einer Ablauflinie kann eine oder mehrere Angaben enthalten, die durch Strichpunkte getrennt werden und dieselbe Fließrichtung aufweisen. Jede Angabe muss im Fragebogen festgehalten werden und kann durch eine oder mehrere mögliche Antworten dargestellt werden. Eine Angabe kann jedoch ausgelassen werden, wenn dies der nationale Kontext rechtfertigt (nationale Rechtsvorschriften oder Gegebenheiten). Die Reihenfolge der Angaben im Fragebogen kann nicht geändert werden, es sei denn, dies wird im Ablaufdiagramm vorgegeben. Neue Ablauflinien können nicht hinzugefügt werden.
9. Fragen können am Ende jedes Teilmoduls, zwischen Teilmodulen oder nach einem (zwischenzeitlichen oder endgültigen) Klassifikationselement eingefügt werden, wenn dies durch den nationalen Kontext gerechtfertigt ist und keinen nennenswerten Einfluss auf die Klassifizierung des Erwerbsstatus gemäß der ILO-Definition hat. In Ausnahmefällen können Fragen zu geringfügiger Beschäftigung oder Gelegenheitsarbeit und zur Herstellung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die zum Verkauf oder zum Tausch bestimmt sind, hinzugefügt werden, wenn dies in einem bestimmten nationalen Kontext erforderlich ist, um der ILO-Definition von Erwerbstätigkeit besser zu entsprechen.
10. Das Erwerbsstatus-Modul besteht aus verschiedenen Teilmodulen, von denen jedes einen bestimmten Aspekt des Erwerbsstatus gemäß der ILO-Definition abdeckt. Die Informationsflüsse zwischen den Teilmodulen werden aus einem übergeordneten Ablaufdiagramm ersichtlich, das das gesamte Erwerbsstatus-Modul darstellt.
11. Das übergeordnete Ablaufdiagramm des Erwerbsstatus-Moduls ist wie folgt festgelegt:
12. Das Ablaufdiagramm für das Teilmodul "Arbeitssituation" und seine Anmerkungen sind wie folgt festgelegt:
Anmerkungen:
"Arbeit" ist zu verstehen als jede Tätigkeit von Personen zur Erzeugung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen zur Nutzung durch sie selbst oder durch andere."Arbeit gegen Entgelt oder zur Erzielung eines Gewinns" bezieht sich auf Arbeit, die im Rahmen einer Transaktion ausgeführt wird, und zwar im Tausch gegen Vergütung, die in Form von Lohn oder Gehalt für geleistete Arbeitsstunden oder erbrachte Arbeitsleistungen bezahlt wird, oder in Form von Gewinnen, die sich aus Marktgeschäften mit den jeweiligen Waren oder Dienstleistungen ergeben. Der Begriff "Entgelt" bezieht sich sowohl auf Geldzahlungen als auch auf Sachleistungen, unabhängig davon, ob besteuerbar oder nicht.
Die Angabe "gegen Entgelt oder zur Erzielung eines Gewinns" ist die bevorzugte Option. Allerdings kann, wenn dies in einem bestimmten nationalen Kontext gerechtfertigt ist, eine alternative Formulierung wie "als Arbeitnehmer oder Selbstständiger" gewählt werden, solange dadurch dasselbe Konzept beschrieben wird. Falls der Begriff "Gewinn" zu schwierig zu übersetzen ist, kann die Lösung darin bestehen, mehr als nur eine Frage zu stellen. Wenn es in einer bestimmten nationalen Sprache offensichtlich ist, dass diejenigen ermittelt werden sollen, die gegen Vergütung gearbeitet haben, kann als ungünstigste Option der Begriff "Gewinn" ausgelassen und nur der Begriff "gegen Entgelt" beibehalten werden.
Mitgliedstaaten, in denen Block W1 nicht alle Arten von Tätigkeiten abdeckt (insbesondere geringfügige Beschäftigung oder Gelegenheitsarbeit und die Herstellung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die zum Verkauf oder zum Tausch bestimmt sind), können zusätzliche Fragen zu diesen spezifischen Arten von Tätigkeiten hinzufügen.
Von einem mithelfenden Familienmitglied geleistete Arbeit ist als unbezahlt zu verstehen. Handelt es sich um bezahlte Arbeit für den Betrieb eines Familienangehörigen, dann sollte "Ja" als Ablauflinie aus Block W1 gewählt werden.
Jeder Mitgliedstaat kann wählen, ob er zuerst nach unbezahlter Arbeit mithelfender Familienmitglieder oder nach Abwesenheit fragt. Wenn die Frage nach unbezahlter Arbeit als mithelfendes Familienmitglied zuerst gestellt wird, ist die Frage nach der Abwesenheit nur für diejenigen obligatorisch, die die erste Frage mit "Nein" beantwortet haben.
Wenn hingegen die Frage nach der Abwesenheit zuerst gestellt wird, so sollte nicht nur geprüft werden, ob diejenigen, die nach eigenen Angaben gearbeitet haben, in der Bezugswoche als unbezahlt mithelfende Familienangehörige tätig waren, sondern auch, ob diejenigen, die nach eigenen Angaben nicht vom Arbeitsplatz abwesend waren, in der Bezugswoche eine solche Tätigkeit ausgeführt haben. Ausnahmsweise kann das Teilmodul "Abwesenheit vom Arbeitsplatz" vor der Frage nach unbezahlter Arbeit als mithelfendes Familienmitglied erfragt werden, sofern dies in einem bestimmten nationalen Kontext relevant ist. In diesem Fall wird die Frage nach unbezahlter Arbeit als mithelfendes Familienmitglied nur all denen gestellt, die im Teilmodul "Abwesenheit vom Arbeitsplatz" als "nicht erwerbstätig" eingestuft werden.
13. Das Ablaufdiagramm für das Teilmodul "Abwesenheit vom Arbeitsplatz" und seine Anmerkungen sind wie folgt festgelegt:
Anmerkungen:
"Elternurlaub" ist die Unterbrechung der Arbeit zur Erziehung oder Betreuung eines kleinen Kindes. Er kann entweder von der Mutter oder vom Vater in Anspruch genommen werden. Diese Kategorie umfasst sowohl Personen, die sich im gesetzlichen Elternurlaub (gegebenenfalls aufgrund eines Rechtsanspruchs oder aber auf Vertragsbasis) befinden, als auch Selbstständige. In bestimmten nationalen Kontexten kann der Sonderurlaub für die Betreuung eines kleinen Kindes ("Erziehungsurlaub") auch als Elternurlaub betrachtet werden.
Die Auskunftsperson sollte zu Beginn der Abwesenheit erwerbstätig sein (als Arbeitnehmer oder Selbstständiger). Wenn der Elternurlaub unmittelbar auf eine andere Abwesenheit folgt, sollte der Status (d. h. erwerbstätig oder nicht erwerbstätig) zu Beginn des Gesamtzeitraums berücksichtigt werden. War die Auskunftsperson zu Beginn des Urlaubs nicht erwerbstätig, so kann die Abwesenheit nicht als Elternurlaub betrachtet werden.
Bei aufeinanderfolgenden Abwesenheitszeiten sollte der Hauptgrund für die Abwesenheit während der Bezugswoche gewählt werden.
"Saisonarbeit" bezieht sich auf eine Arbeitssituation, bei der die wirtschaftliche Tätigkeit (Herstellung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen) der wirtschaftlichen Einheit während eines wiederkehrenden und mehr oder weniger spezifischen Zeitraums des Jahres vollständig eingestellt wird. Die Unterbrechung der wirtschaftlichen Tätigkeit sollte nicht auf besondere oder außergewöhnliche Umstände (schlechtes Wetter, Kundenmangel usw.) zurückzuführen sein, sondern auf Standardfaktoren, die wiederholt über lange Zeiträume des Jahres auftreten. In diesem Sinne wechseln sich bei Saisonarbeit innerhalb eines gegebenen Jahres ein langer Tätigkeits- und ein langer Abwesenheitszeitraum ab. In diesem Fall ist der Abwesenheitszeitraum als Nebensaison definiert.
Der Begriff "berufsbezogene Fortbildung" bezieht sich auf jede Ausbildung, auf die eine der drei folgenden Aussagen zutrifft:
Bei Selbstständigen sollte die berufsbezogene Fortbildung im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit stehen.
"Arbeitsplatzbezogene Einkünfte oder Leistungen" sind alle Einkünfte oder Leistungen, auf die die Auskunftsperson keinen Anspruch hätte, wenn sie zu Beginn dieser Abwesenheit keinen Arbeitsplatz hätte, und zwar unabhängig von ihrem Beschäftigungsstatus (Arbeitnehmer oder Selbstständiger). Wenn die Person zwar Anspruch auf dieses Einkommen oder diese Leistung hat, sie jedoch darauf verzichtet hat, so wird sie für Erhebungszwecke so eingestuft, als hätte sie sie erhalten.
Das Einkommen oder die Leistung kann entweder vom Arbeitgeber oder von der Sozialversicherung oder von beiden gezahlt werden. Eingeschlossen sind alle Lohnausgleichszahlungen (z.B. arbeitsplatzbezogenes Elterngeld oder Sozialversicherungsbeiträge), jedoch nicht Leistungen, die die Person auch ohne eine Arbeitsstelle erhalten würde (z.B. Familienleistungen). Zahlt der Arbeitgeber die Sozialbeiträge für die Person, die den Elternurlaub in Anspruch nimmt, weiterhin, selbst wenn kein Gehalt mehr gezahlt wird, sollte die Person so eingestuft werden, als würde sie weiterhin arbeitsplatzbezogene Einkünfte oder Leistungen beziehen.
Arbeitsplatzbezogene Einkünfte oder Leistungen stehen nicht zwangsläufig in einem proportionalen Verhältnis zu dem unmittelbar vor Beginn dieser Abwesenheit bezogenen Einkommen. Pauschalsätze können als arbeitsplatzbezogene Einkünfte oder Leistungen gelten, sofern die Person wegen der ausgeübten Tätigkeit Anspruch darauf hat. Folglich können die Einkünfte oder Leistungen entweder als Pauschalsatz oder als prozentualer Anteil am letzten Gehalt gewährt werden.
In Abweichung von Artikel 8 Absatz 2 und Artikel 9 Absatz 1 dieser Verordnung können externe Informationen (anstelle von Befragungsergebnissen) als Datenquelle für diesen Block A2 herangezogen werden, wenn der Anspruch auf arbeitsplatzbezogene Einkünfte oder Leistungen eindeutig festgestellt werden kann.
Ein wichtiger zu berücksichtigender Faktor ist, ob die Auskunftsperson eine Garantie dafür hat, dass sie am Ende ihres Elternurlaubs an ihren Arbeitsplatz zurückkehren kann.
Wenn die Auskunftsperson in der Bezugswoche nicht gearbeitet hat, doch während der Nebensaison regelmäßig mit berufsbezogenen Tätigkeiten oder Pflichten beschäftigt war (z.B. Wartung, Renovierung usw.), sollte sie als erwerbstätig betrachtet werden. Verwaltungsaufgaben werden jedoch nicht als berufsbezogene Tätigkeiten oder Pflichten betrachtet.
Die Option "Weiß nicht" wird nur in Proxy-Befragungen angeboten.
Die voraussichtliche Gesamtdauer bezieht sich nur auf den Hauptgrund für die Abwesenheit. Bei Elternurlaub beispielsweise sollte die Dauer der Abwesenheit den Mutterschafts- bzw. Vaterschaftsurlaub ausschließen.
Es sollte die voraussichtliche Gesamtdauer der Abwesenheit wie von der Auskunftsperson angegeben aufgezeichnet werden. Die Auskunftsperson kann sich auf ein bestimmtes Gesetz oder eine bestimmte Vereinbarung berufen, wird aber in der Regel entsprechend ihrer eigenen Einschätzung antworten.
Wenn die Auskunftsperson nicht weiß, ob die Gesamtdauer ihrer Abwesenheit kürzer oder länger als 3 Monate ist, sollte sie den Zeitraum zwischen dem Beginn der Abwesenheit aus dem gegebenen Grund und dem Ende der Bezugswoche berücksichtigen.
14. Das Ablaufdiagramm für das Teilmodul "Zweite oder mehrfache Erwerbstätigkeit(en)" stellt sich wie folgt dar:
15. Das Ablaufdiagramm für das Teilmodul "Arbeitssuche (nicht erwerbstätige Personen)" und seine Anmerkungen sind wie folgt festgelegt:
Anmerkungen:
Die Option "Weiß nicht" wird nur in Proxy-Befragungen angeboten.
Unter "Arbeit gefunden" fallen auch Saisonarbeitnehmer, die in der Bezugswoche nicht arbeiten (Nebensaison), jedoch von der Rückkehr an ihren saisonalen Arbeitsplatz zum Ende der Nebensaison ausgehen.
Die Option "Ja, und Arbeit zwischen der Bezugswoche und dem Befragungszeitpunkt angetreten" wird nur dann vorgeschlagen, wenn der Termin für die Befragung nicht unmittelbar auf die Bezugswoche folgt.
Die Option "Weiß nicht" wird nur in Proxy-Befragungen angeboten.
Die Optionen für den Hauptgrund, sich nicht nach Arbeit umzuschauen, lauten:
Abgesehen von der ersten Antwortkategorie kann die Reihenfolge der möglichen Antworten jeweils nach landesspezifischen Erwägungen festgelegt werden. Wenn in einem Land die Kategorie "vorübergehend entlassene Arbeitnehmer" nicht existiert, kann das Ergebnis "rechnet mit Wiedereinstellung" im nationalen Fragebogen ausgelassen werden.
"Betreuungspflichten" beschränken sich auf die eigenen Kinder, die Kinder des Partners/der Partnerin und auf kranke, ältere oder hilfsbedürftige Verwandte. Personen, die Freunde oder nicht verwandte Personen betreuen oder ehrenamtlich als Betreuungspersonen arbeiten, sollten unter "Sonstige persönliche Gründe" eingereiht werden.
Die Optionen für den Hauptgrund, nicht arbeiten zu wollen, lauten:
Die Reihenfolge und Aufteilung der möglichen Antworten kann von den einzelnen Ländern nach landesspezifischen Erwägungen festgelegt werden.
"Betreuungspflichten" beschränken sich auf die eigenen Kinder, die Kinder des Partners/der Partnerin und auf kranke, ältere oder hilfsbedürftige Verwandte. Personen, die Freunde oder nicht verwandte Personen betreuen oder ehrenamtlich als Betreuungspersonen arbeiten, sollten unter "Sonstige persönliche Gründe" eingereiht werden.
16. Das Ablaufdiagramm für das Teilmodul "Aktive Methoden der Arbeitssuche (nicht erwerbstätige Personen)" und seine Anmerkungen sind wie folgt festgelegt:
Anmerkungen:
Die Reihenfolge der Fragen ist flexibel. Die Mitgliedstaaten können die Anzahl der Fragen in dem Sinne wählen, dass bei der ersten Antwort mit "Ja" Block M1 geschlossen werden kann. Es steht ihnen jedoch frei, darüber hinaus Informationen über alle neun Methoden einzuholen. Die Mitgliedstaaten können eine benötigte Information auch in mehrere Fragen aufteilen.
Die Option "Nachfragen bei Freunden, Verwandten oder Bekannten" umfasst die Frage nach Beschäftigungsmöglichkeiten und nach der Bitte um Hilfe bei der Erstellung und Aktualisierung eines Lebenslaufs im Internet oder bei der Vorbereitung eines Tests oder Vorstellungsgesprächs.
Die Option "Kontaktaufnahme mit einer öffentlichen Arbeitsverwaltung" bezieht sich auf die Kontakte der Auskunftsperson im Rahmen ihrer Arbeitssuche und nicht auf den Antrag auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit.
Die Informationen sollten mittels geschlossener Fragen erhoben werden. Es sollte keine Umklassifizierung von offenen Fragen erfolgen.
17. Das Ablaufdiagramm für das Teilmodul "Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt (nicht erwerbstätige Personen)" und seine Anmerkungen sind wie folgt festgelegt:
Anmerkungen:
Wenn die Auskunftsperson bereits erklärt hat, dass sie Arbeit gefunden hat, kann dieser Block in "Könnte binnen 2 Wochen ab der Bezugswoche die Tätigkeit aufnehmen" umformuliert werden.
Die Optionen für den Hauptgrund, nicht verfügbar zu sein, um eine Arbeit binnen 2 Wochen anzutreten, lauten:
Die Reihenfolge und Aufteilung der möglichen Antworten kann von den einzelnen Ländern nach landesspezifischen Erwägungen festgelegt werden.
Wenn die Auskunftsperson bereits in Block S5 eine Antwort gegeben hat, kann diese Antwort in Block V2 übernommen werden. In einem solchen Fall können die beiden zusätzlichen Antwortkategorien in Block S5 "Keine geeignete Tätigkeit verfügbar" und "Rechnet mit Wiedereinstellung (nach vorübergehender Entlassung)" in Block V2 in "Sonstige Gründe" umcodiert werden.
"Betreuungspflichten" beschränken sich auf die eigenen Kinder, die Kinder des Partners/der Partnerin und auf kranke, ältere oder hilfsbedürftige Verwandte. Personen, die Freunde oder nicht verwandte Personen betreuen oder ehrenamtlich als Betreuungspersonen arbeiten, sollten unter "Sonstige persönliche Gründe" eingereiht werden.
18. Um unnötigen Aufwand zu verringern, werden vereinfachte Regeln in Form von Mindestangaben definiert, die je Altersgruppe erfragt werden müssen:
Modalitäten und Inhalt der Qualitätsberichte | Anhang III |
ENDE |