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Regelwerk, EU 2019, Wirtschaft - EU Bund
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Durchführungsverordnung (EU) 2019/2240 der Kommission vom 16. Dezember 2019 zur Festlegung der technischen Angaben des Datensatzes, zur Festlegung der technischen Formate für die Übermittlung von Informationen und zur Festlegung der Modalitäten und des Inhalts der Qualitätsberichte über die Durchführung einer Stichprobenerhebung im Bereich Arbeitskräfte gemäß der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 336 vom 30.12.2019 S. 59)



s.a.: Liste zur Ergänzung/Festlegung ... der VO (EU) 2019/1700

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Oktober 2019 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 808/2004, (EG) Nr. 452/2008 und (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates 1, insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1, Artikel 8 Absatz 3 und Artikel 13 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Um die korrekte Durchführung der Stichprobenerhebung im Bereich der Arbeitskräfte zu gewährleisten, sollte die Kommission die technischen Angaben des Datensatzes, die technischen Formate für die Übermittlung von Informationen sowie die Modalitäten und den Inhalt der Qualitätsberichte festlegen.

(2) Die Mitgliedstaaten und die Organe der Union sollten statistische Klassifikationen für die Gebietseinheiten, die Bildung, die Beschäftigung und den jeweiligen Wirtschaftszweig verwenden, die mit den Klassifikationen NUTS 2, ISCED 3, ISCO 4 und NACE 5 kompatibel sind.

(3) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stimmen mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System überein

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1 Gegenstand

In dieser Verordnung werden die technischen Angaben des Datensatzes, die technischen Formate für die Übermittlung von Informationen aus den Mitgliedstaaten an die Kommission (Eurostat) und die Modalitäten für die Übermittlung und den Inhalt der Qualitätsberichte im Bereich Arbeitskräfte festgelegt.

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

1. "Hauptvariable" eine Variable mit vierteljährlicher Periodizität;

2. "Strukturvariable" eine jährliche, zweijährliche, achtjährliche Variable oder eine Variable, die zu einem Ad-hoc-Thema erhoben wird;

3. "Mindestsatz an Variablen" die für alle Haushaltsmitglieder zu erhebenden Variablen, die Analysen sowohl auf der Ebene der Haushalte als auch auf individueller Ebene ermöglichen und nach den spezifischen Haushaltsmerkmalen aufgeschlüsselt sind;

4. "Rotationsplan der Stichprobe" die Aufteilung der gesamten Stichprobe in nach Größe und Design ähnlichen Teilstichproben von Beobachtungseinheiten, aus der hervorgehen soll, wie viele Male und für exakt welche Bezugsquartale des Jahres eine Beobachtungseinheit in der Erhebung Informationen bereitstellt;

5. "Welle" die Teilstichprobe von Beobachtungseinheiten, die zum selben nten Mal gemäß dem Rotationsplan in einem Bezugsquartal befragt werden sollen;

6. "einheitliche Stichprobenverteilung der jährlichen Stichprobe" in Bezug auf alle Bezugsquartale des Jahres den Umstand, dass jede vierteljährliche Stichprobe die gesamte jährliche Stichprobe, geteilt durch vier, darstellt;

7. "einheitliche Stichprobenverteilung der vierteljährlichen Stichprobe" in Bezug auf alle Bezugswochen des Quartals den Umstand, dass jede wöchentliche Stichprobe die gesamte vierteljährliche Stichprobe, geteilt durch die Anzahl der Wochen des Quartals, darstellt; die akzeptable Abweichung gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 3 gilt für beide Arten der Verteilung;

8. "Stichprobe unabhängiger Beobachtungen" eine Stichprobe, bei der jede Beobachtungseinheit entsprechend dem Stichprobenplan nur einmal auftritt;

9. "Zuverlässigkeitsgrenzen" geschätzte Größen von Gruppen von Grundgesamtheiten, unterhalb deren die Zahlen zu unterdrücken oder mit einem Warnhinweis zu veröffentlichen sind;

10. "Erwerbstätige" Personen im Alter von 15 bis 89 Jahren (in vollendeten Jahren am Ende der Bezugswoche), die in der Bezugswoche unter eine der folgenden Kategorien fielen:

  1. Personen, die in der Bezugswoche mindestens 1 Stunde gegen Entgelt oder zur Erzielung eines Gewinns arbeiteten, einschließlich mithelfender Familienangehöriger 6;
  2. Personen mit einer Stelle oder einem Unternehmen, die während der Bezugswoche vorübergehend nicht gearbeitet haben, jedoch eine Bindung an den Arbeitsplatz hatten; dabei wird bei folgenden Gruppen von einer Bindung an den Arbeitsplatz ausgegangen:
  3. Personen, die landwirtschaftliche Erzeugnisse herstellen, deren Hauptanteil zum Verkauf oder zum Tausch bestimmt ist.

Personen im Bereich der Eigenverwendung, ehrenamtliche Helfer, unbezahlte Praktikanten und Personen, die an anderen Formen der Arbeit beteiligt sind 6, werden auf der Grundlage dieser Tätigkeiten nicht zu den Personen in Beschäftigung gezählt;

11. "erwerbslose Personen" Personen im Alter von 15 bis 74 Jahren (in vollendeten Jahren am Ende der Bezugswoche), die

  1. in der Bezugswoche im Sinne der Begriffsbestimmung in Absatz 10 keine Arbeitnehmer waren und
  2. aktuell für eine Arbeit verfügbar waren, d. h. vor Ablauf von 2 Wochen im Anschluss an die Bezugswoche für eine abhängige Beschäftigung oder selbstständige Erwerbstätigkeit verfügbar waren, und
  3. aktiv nach Arbeit suchten, d. h. entweder in dem mit der Bezugswoche endenden vierwöchigen Zeitraum auf der Suche nach einer abhängigen Beschäftigung oder einer selbstständigen Erwerbstätigkeit waren oder eine Tätigkeit gefunden haben, die innerhalb eines Zeitraums von höchstens 3 Monaten nach Ablauf der Bezugswoche aufgenommen wird.

Unter aktiver Arbeitssuche sind folgende Tätigkeiten zu verstehen:

Saisonarbeitnehmer, die in der Bezugswoche nicht arbeiten (Nebensaison), jedoch von der Rückkehr an ihren saisonalen Arbeitsplatz ausgehen, sind in die Kategorie "Tätigkeit gefunden" einzuordnen.

12. "Nichterwerbspersonen" Personen, die sich in einer der folgenden Kategorien befanden:

  1. jünger als 15 Jahre (in vollendeten Jahren am Ende der Bezugswoche),
  2. älter als 89 Jahre (in vollendeten Jahren am Ende der Bezugswoche) oder
  3. zwischen 15 und 89 Jahren alt (in vollendeten Jahren am Ende der Berichtswoche) und in der Bezugswoche nach den in den Absätzen 10 und 11 aufgeführten Definitionen von Erwerbstätigkeit und Erwerbslosigkeit weder erwerbstätig noch erwerbslos.

Artikel 3 Beschreibung der Variablen

(1) Die Beschreibung und das technische Format der vierteljährlichen, jährlichen, zweijährlichen und achtjährlichen Variablen zum Einzelthema "Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen" sowie die Codierung, die für die Datenübermittlung und für die in den Mindestsatz aufzunehmenden Variablen zu verwenden ist, sind in Anhang I dieser Verordnung aufgeführt.

(2) Die Zahl der in einem bestimmten Jahr zu erhebenden achtjährlichen Variablen beträgt nicht mehr als 11, außer im Fall:

  1. des Einzelthemas "Arbeitsorganisation und Arbeitszeitgestaltung", bei dem die Zahl der Variablen in einem bestimmten Jahr nicht mehr als 10 beträgt, und
  2. der Einzelthemen "Junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt" und "Bildungsstand - Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener Ausbildung", bei denen die kombinierte Zahl der achtjährlichen Variablen in einem bestimmten Jahr nicht mehr als sieben beträgt.

(3) Die Zahl der zu erhebenden Strukturvariablen, die alle 4 Jahre zu einem Ad-hoc-Thema zu erfassen sind, beträgt in einem bestimmten Jahr nicht mehr als 11.

Artikel 4 Statistische Grundgesamtheiten, Beobachtungseinheiten und Vorschriften für die Auskunftspersonen

(1) Die Zielgesamtheit des Bereichs Arbeitskräfte umfasst alle Personen, die normalerweise im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats in privaten Haushalten wohnhaft sind.

(2) Die Datenerhebung für den Bereich Arbeitskräfte erfolgt für eine Stichprobe privater Haushalte oder eine Stichprobe von Personen, die als Beobachtungseinheiten privaten Haushalten angehören.

(3) Informationen werden bereitgestellt

  1. für jede Person jedes Alters zu den Themen "technische Angaben" und "Personen- und Haushaltsmerkmale",
  2. für jede Person im Alter von 15 bis 74 Jahren zum Thema "Teilnahme an allgemeiner und beruflicher Bildung",
  3. für jede Person im Alter von 15 bis 89 Jahren für vierteljährliche, jährliche und zweijährliche Variablen zu allen anderen Themen,
  4. für jede Person im Alter von 15 bis 74 Jahren für die achtjährlichen Variablen der Einzelthemen "Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen" und "Arbeitsunfälle und sonstige arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme",
  5. für jede Person im Alter von 50 bis 74 Jahren für die achtjährlichen Variablen des Einzelthemas "Altersrenten, Alterspensionen und Erwerbsbeteiligung",
  6. für jede Person im Alter von 15 bis 34 Jahren für die achtjährlichen Variablen der Einzelthemen "Junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt" und "Bildungsstand - Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener Ausbildung",
  7. für jede Person im Alter von 18 bis 74 Jahren für die achtjährlichen Variablen des Einzelthemas "Vereinbarkeit von Beruf und Familie",
  8. für jede erwerbstätige Person im Alter von 15 bis 74 Jahren für die achtjährlichen Variablen des Einzelthemas "Arbeitsorganisation und Arbeitszeitgestaltung".

In allen Altersgruppen sind die sie jeweils begrenzenden Lebensjahre eingeschlossen.

(4) Proxy-Befragungen sind zulässig, ihre Zahl ist jedoch so gering wie möglich zu halten.

Artikel 5 Bezugszeiträume und Bezugszeitpunkte

(1) Die für den Bereich Arbeitskräfte erhobenen Angaben beziehen sich in der Regel auf die Situation während einer einzigen Woche von Montag bis Sonntag, die die Bezugswoche bildet.

(2) Das Alter einer Person ist das Alter in vollendeten Jahren am Ende der Bezugswoche.

(3) Für die Bezugsquartale gilt Folgendes:

  1. Die Quartale eines Jahres beziehen sich auf die zwölf Monate des jeweiligen Jahres, geteilt durch vier, sodass Januar, Februar und März das erste Quartal bilden, April, Mai und Juni das zweite Quartal, Juli, August und September das dritte Quartal und Oktober, November und Dezember das vierte Quartal;
  2. die Bezugswochen werden den Bezugsquartalen so zugeordnet, dass eine Woche zu demjenigen unter Buchstabe a definierten Quartal gehört, in das mindestens vier Tage dieser Woche fallen (sogenannte Donnerstagsregel), es sei denn, dies hätte zur Folge, dass das erste Quartal des Jahres nur aus 12 Wochen besteht. In diesem Fall werden die Quartale des betreffenden Jahres aus aufeinanderfolgenden Blöcken von jeweils 13 Wochen gebildet;
  3. besteht gemäß Buchstabe b ein Quartal aus 14 Wochen anstatt aus 13 Wochen, so sollten die Mitgliedstaaten die Stichprobe möglichst über die gesamten 14 Wochen verteilen; dies schließt die Option ein, die in der Regel für eine Woche anberaumte Stichprobe über 2 Wochen zu verteilen;
  4. ist es nicht möglich, die Stichprobe so zu verteilen, dass sie alle 14 Wochen des Quartals abdeckt, so kann der betreffende Mitgliedstaat eine Woche dieses Quartals überspringen, indem er sie ausnimmt;
  5. die Wochen mit einer verteilten Stichprobe und die übersprungene Woche sollten im Hinblick auf Erwerbslosigkeit, Beschäftigung und die durchschnittliche Zahl der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden typisch sein und zu einem Monat mit fünf Donnerstagen gehören;
  6. das erste Quartal 2021 beginnt am Montag, dem 4. Januar 2021.

(4) Ein Bezugsjahr ist die Kombination der vier Bezugsquartale des betreffenden Jahres.

Artikel 6 Ausführliche Stichprobenmerkmale

(1) Die Datenerhebung bezieht sich für jede Beobachtungseinheit auf eine Bezugswoche. Die Bezugswoche wird der Beobachtungseinheit vor der Feldarbeit zugewiesen.

(2) Ergänzend zu den vierteljährlichen Anforderungen gemäß Anhang III Nummer 1 der Verordnung (EU) 2019/1700 wird die vollständige nationale Stichprobe für das Bezugsjahr gleichmäßig auf alle Bezugsquartale des Jahres verteilt. In jedem Bezugsquartal wird die vollständige vierteljährliche Stichprobe gleichmäßig auf alle Bezugswochen des Quartals verteilt, außer bei den Quartalen mit 14 Wochen, in denen die Stichprobe zunächst gleichmäßig auf 13 Bezugswochen verteilt und dann gemäß einer der folgenden Regeln weiterbehandelt werden kann:

  1. Die einer Bezugswoche zugewiesene Stichprobe wird weiter auf zwei typische Bezugswochen aufgeteilt, um alle 14 Wochen abzudecken;
  2. eine typische Woche wird gemäß Artikel 5 Absatz 3 dieser Verordnung übersprungen.

(3) Die Verteilungen der vollständigen Stichproben gemäß Absatz 2 und Anhang III Nummer 1 der Verordnung (EU) 2019/1700 dürfen nicht mehr als 10 % von den genauen Anteilen auf nationaler Ebene abweichen; dies gilt nicht für Mitgliedstaaten, die monatliche Erwerbslosigkeitsstatistiken erstellen, für die bei höchstens 5 Wochen pro Quartal eine Differenz von 15 % des genauen wöchentlichen Anteils zulässig ist. Diese Mitgliedstaaten haben durch eine deterministische Korrektur der vierteljährlichen Gewichte sicherzustellen, dass bei der Anwendung dieser Gewichte alle Wochen des Quartals gleichermaßen repräsentiert sind. Auf der regionalen Ebene (NUTS-2) wird der Schwellenwert von 10 % so weit wie möglich eingehalten.

(4) Teilstichproben unabhängiger Beobachtungen, die sich auf alle Wochen des Bezugsjahres beziehen, erfüllen so weit wie möglich die in den Absätzen 2 und 3 festgelegten Verteilungsvorschriften.

(5) Alle in den Absätzen 2 bis 4 dargelegten Verteilungsvorschriften sind entweder für die Brutto- oder für die Nettostichprobe erfüllt.

(6) Alle Hauptvariablen werden in jedem Quartal für die vollständige Stichprobe übermittelt.

(7) Alle Strukturvariablen werden für jedes Quartal des Bezugsjahres für mindestens eine Welle pro Quartal und für nicht weniger als ein Achtel der vollständigen vierteljährlichen Stichprobe zu übermittelt. Insbesondere

  1. werden alle jährlichen und alle zweijährlichen Strukturvariablen, für die nur Jahresdurchschnittswerte benötigt werden, wahlweise wie folgt übermittelt:
    1. für die vollständige Stichprobe in jedem Quartal;
    2. für eine Teilstichprobe unabhängiger Beobachtungen, die sich auf alle Wochen des Bezugsjahres beziehen.

    Die Stichprobe für zweijährliche Strukturvariablen ist Teil der Stichprobe für jährliche Strukturvariablen;

  2. achtjährliche Variablen und Variablen zu einem Ad-hoc-Thema werden für eine Teilstichprobe unabhängiger Beobachtungen, die sich auf alle Wochen des Bezugsjahres beziehen, übermittelt. Diese Teilstichprobe ist Teil der Stichprobe für jährliche und zweijährliche Strukturvariablen;
  3. werden für die Bildung von Teilstichproben gemäß den Buchstaben a und b stets vollständige Wellen verwendet.

(8) Mitgliedstaaten, die eine Stichprobe von zu privaten Haushalten gehörenden Personen verwenden, können die Informationen über die anderen Mitglieder dieser Haushalte (im Folgenden "Mindestsatz an Variablen") für eine Teilstichprobe unabhängiger Beobachtungen (im Folgenden "Haushalts-Teilstichprobe") übermitteln, die so gestaltet ist, dass

  1. die Haushalts-Teilstichprobe aus unabhängigen Beobachtungen besteht, die sich auf alle Wochen des Bezugsjahres beziehen. Die so ermittelte jährliche Stichprobe erfüllt für die Personen, die sowohl Teil der Stichprobe der zu privaten Haushalten gehörenden Personen als auch der Haushalts-Teilstichprobe sind, so weit wie möglich die in den Absätzen 2 und 3 festgelegten Verteilungsvorschriften;
  2. die Haushalts-Teilstichprobe mindestens eine Welle pro Quartal oder mindestens 15.000 private Haushalte umfasst.

(9) Mitgliedstaaten, die

  1. eine Stichprobe von Personen,
  2. eine Haushalts-Teilstichprobe im Sinne des Absatzes 8 und
  3. eine Teilstichprobe für die achtjährlichen Einzelthemen, die sich von der Haushalts-Teilstichprobe unterscheidet, verwenden,

übermitteln für alle Mitglieder der Haushalte, denen die für die Beantwortung der Fragen zum achtjährlichen Einzelthema in einem bestimmten Jahr ausgewählten Personen angehören, für dieselben Bezugszeiträume alle Teile der Themen "Technische Angaben" und "Personen- und Haushaltsmerkmale", die auch Teil des Mindestsatzes an Variablen sind.

Diese Art der Übermittlung gilt für die achtjährlichen Einzelthemen "Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen", "Altersrenten, Alterspensionen und Erwerbsbeteiligung" und "Vereinbarkeit von Beruf und Familie".

Artikel 7 Datenerhebungszeiträume und -methoden

(1) Die Befragungen zur Erhebung von Informationen über den Bereich Arbeitskräfte erfolgen in der Woche, die unmittelbar auf die Bezugswoche folgt, und höchstens 5 Wochen danach.

(2) In hinreichend begründeten Fällen kann der Zeitraum für die Befragungen weiter verlängert werden, jedoch nur soweit dies erforderlich ist.

(3) Die Befragungen erfolgen - außer in hinreichend begründeten Fällen - durch computergestützte Befragungsmethoden, wie die computergestützte persönliche Befragung (CAPI), die computergestützte telefonische Befragung (CATI) und die computergestützte Internetbefragung (CAWI).

Artikel 8 Methodik für Daten zu Erwerbstätigkeit und Erwerbslosigkeit

(1) Die Ablaufdiagramme zur Reihenfolge der Fragen für die Einzelthemen "Erwerbsstatus", "Arbeitssuche", "Arbeitsbereitschaft", "Verfügbarkeit", "Zweite oder mehrfache Erwerbstätigkeit(en)" und "Haupterwerbsstatus (nach eigenen Angaben)" sind in Anhang II dieser Verordnung enthalten.

(2) Die in Anhang I dieser Verordnung genannten Angaben zu den Variablen WKSTAT, ABSREAS, JATTACH, SEEKWORK, ACTMETNE und AVAILBLE werden durch Befragung gewonnen.

(3) Für alle anderen Variablen können Verwaltungsdatensätze sowie andere Quellen und Methoden verwendet werden, sofern die gewonnenen Daten eine gleichwertige Abdeckung und zumindest gleichwertige Qualität aufweisen. Die relevanten Qualitätsmaßstäbe sind vergleichbare und kohärente Definitionen und Konzepte, korrekte Bezugszeiträume sowie die Aktualität der Datenverfügbarkeit.

Artikel 9 Gemeinsame Standards für die Bearbeitung, Imputation, Gewichtung und Schätzung

(1) Verwaltungs- oder Registerdaten, Ergebnisse früherer Befragungen und Ergebnisse aus Befragungen einer anderen Person dürfen nicht dazu verwendet werden, Angaben zu den in Anhang I dieser Verordnung genannten Variablen WKSTAT, ABSREAS, JATTACH, SEEKWORK, ACTMETNE und AVAILBLE zu ersetzen oder zu imputieren. Für bestimmte Personengruppen können, wie in Anhang II dieser Verordnung festgelegt, vereinfachte Regeln angewandt werden.

(2) Wenn Angaben zu anderen Variablen fehlen, ungültig oder inkohärent sind, können gegebenenfalls Methoden der statistischen Imputation angewandt werden, ausgenommen bei der in Anhang I dieser Verordnung genannten Variable INCGROSS, bei der bei einem Non-Response-Wert von mehr als 5 % stets eine statistische Imputation vorzunehmen ist.

(3) Als Bezugsgesamtheit für die Gewichtung gilt die (tatsächliche oder geschätzte) Bevölkerung, die gewöhnlich in Privathaushalten lebt.

(4) Die Gewichtungsfaktoren für Schätzungen auf individueller Ebene auf der Grundlage vierteljährlicher, jährlicher und zweijährlicher Variablen erfüllen folgende Anforderungen:

  1. Die Gewichtungsfaktoren werden unter Berücksichtigung der Auswahlwahrscheinlichkeit und der externen Daten über die Verteilung der Grundgesamtheit im Hinblick auf Geschlecht, Altersgruppen und Regionen (NUTS-2-Ebene) berechnet. Standardmäßig umfassen Altersgruppen jeweils fünf Jahre. Allerdings sind angesichts der Stichprobengröße sowie der Qualität und Verfügbarkeit der externen Daten Aggregationen, die mehr als eine fünf Jahre umfassende Altersgruppe beinhalten, nur in dem erforderlichen Umfang zulässig;
  2. Konsistenz wird gewährleistet zwischen den jährlichen Gesamtwerten der Teilstichproben für jährliche und zweijährliche Strukturvariablen und den Jahresdurchschnitten der vollständigen Stichproben in Bezug auf Erwerbstätigkeit, Erwerbslosigkeit und Personen, die nicht Teil der Erwerbsbevölkerung sind, nach Geschlecht und für die Altersgruppen 25-34, 35-44 und 45-54 Jahre. Für die Personengruppen im Alter von 15 bis 24 Jahren, 55 bis 64 Jahren sowie 65 Jahre und älter wird eine möglichst hohe Konsistenz angestrebt.

(5) Die Gewichtungsfaktoren für Schätzungen auf Haushaltsebene, für die das durchschnittliche Gewicht der Haushaltsmitglieder herangezogen wird, und für nach spezifischen Haushaltsmerkmalen vorgenommene Schätzungen auf individueller Ebene erfüllen folgende Anforderungen:

  1. Die Gewichtungsfaktoren werden unter Berücksichtigung der Auswahlwahrscheinlichkeit und der Daten über die Verteilung der privaten Haushalte der Grundgesamtheit, d. h. der (tatsächlichen oder geschätzten) Zahl der Haushalte und der (tatsächlichen oder geschätzten) Haushaltsgröße (Haushaltsebene), und der Verteilung der Grundgesamtheit im Hinblick auf Geschlecht und zumindest auf die Altersgruppen 0-14 Jahre sowie 15 Jahre und älter (individuelle Ebene) berechnet. Die Schätzungen der Zahl und der Größe der Haushalte basieren auf den besten verfügbaren Quellen und Konzepten.
  2. Konsistenz wird gewährleistet zwischen den jährlichen Gesamtwerten der vollständigen Stichprobe oder der Teilstichproben und den Jahresdurchschnitten der vollständigen Stichproben unter Heranziehung der in Absatz 4 festgelegten Gewichtungsfaktoren in Bezug auf Erwerbstätigkeit, Erwerbslosigkeit und Personen, die nicht Teil der Erwerbsbevölkerung sind, nach Geschlecht und für die Altersgruppen 25-34, 35-44 und 45-54 Jahre. Für die Personengruppen im Alter von 15 bis 24 Jahren, 55 bis 64 Jahren sowie 65 Jahre und älter wird eine möglichst hohe Konsistenz angestrebt.

(6) Die Gewichtungsfaktoren für Schätzungen auf individueller Ebene auf der Grundlage achtjährlicher Variablen/Variablen für Ad-hoc-Themen erfüllen folgende Anforderungen:

  1. Die Gewichtungsfaktoren werden unter Berücksichtigung der Auswahlwahrscheinlichkeit und der Daten über die Verteilung der Grundgesamtheit im Hinblick auf Geschlecht und die in Artikel 4 Absatz 3 dieser Verordnung definierten Altersgruppen der Zielgrundgesamtheit für achtjährliche Variablen berechnet. Standardmäßig umfassen Altersgruppen jeweils fünf Jahre. Allerdings sind angesichts der Stichprobengröße sowie der Qualität und Verfügbarkeit der Daten Aggregationen, die mehr als eine fünf Jahre umfassende Altersgruppe beinhalten, nur in dem erforderlichen Umfang zulässig;
  2. Konsistenz wird gewährleistet zwischen den jährlichen Gesamtwerten der Teilstichproben unter Heranziehung der achtjährlichen Gewichtungsfaktoren und den jährlichen Gesamtwerten der Teilstichproben oder - falls nicht zutreffend - den Jahresdurchschnitten der vollständigen Stichprobe unter Heranziehung der in Absatz 4 genannten Gewichtungsfaktoren auf individueller Ebene in Bezug auf die in Artikel 3 Absatz 4 dieser Verordnung definierte achtjährliche Zielgesamtheit sowie in Bezug auf Erwerbstätige, Erwerbslose und Personen, die nicht Teil der Erwerbsbevölkerung sind, nach Geschlecht.
  3. Die Anforderungen gelten entsprechend für Ad-hoc-Themen und deren Zielgesamtheiten.

(7) Die in Anhang I dieser Verordnung genannten Angaben zu den Variablen WKSTAT, ABSREAS, JATTACH, SEEKWORK, ACTMETNE und AVAILBLE werden bei der Gewichtung nicht herangezogen.

Artikel 10 Datenverbreitung

(1) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission (Eurostat) im Rahmen des in Anhang III Nummer 2 dieser Verordnung beschriebenen vierteljährlichen Genauigkeitsberichts zwei Zuverlässigkeitsgrenzen mit. Die Kommission (Eurostat) berücksichtigt diese Zuverlässigkeitsgrenzen bei der Datenverbreitung.

(2) Damit zurückgerechnete bruchlose Zeitreihen der Hauptindikatoren ab dem ersten Quartal 2009 erstellt werden können, übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission (Eurostat) bis zum 31. Dezember 2021

  1. entweder Korrekturfaktoren, die auf die zurückliegenden Daten für jeden in Absatz 3 dieses Artikels aufgeführten Indikator anzuwenden sind,
  2. oder die vollständigen Zeitreihen für den Zeitraum vom ersten Quartal 2009 bis zum vierten Quartal 2020 für jeden in Absatz 3 dieses Artikels aufgeführten Indikator.

(3) Die Indikatoren, für die zurückgerechnete bruchlose Zeitreihen erforderlich sind, sind die Erwerbstätigen- und Arbeitslosenwerte in Tausend, aufgeschlüsselt nach Geschlecht und den Altersgruppen 15-24, 25-64 sowie 65 Jahre und älter und - nur in Bezug auf Beschäftigung - nach der Altersgruppe 20-64.

(4) Korrekturfaktoren für die Rückrechnung, vollständige bruchlose Zeitreihen und relevante Metadaten für zurückgerechnete bruchlose Zeitreihen, die gemäß Absatz 2 dieses Artikels vorgeschrieben sind, werden anhand des von der Kommission (Eurostat) vorgegebenen Formats übermittelt.

Artikel 11 Standards für die Übermittlung und den Austausch von Informationen

(1) Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) vierteljährliche und jährliche Datensätze mit vorgeprüften Mikrodaten, die den Validierungsregeln gemäß den in Anhang I dieser Verordnung für die Codierung und die Filterbedingungen getroffenen Festlegungen entsprechen. Die Mitgliedstaaten und die Kommission vereinbaren zusätzliche Validierungsregeln, die als Voraussetzung für die Annahme der übermittelten Daten einzuhalten sind.

(2) Die vierteljährlichen Datensätze enthalten alle Hauptvariablen für die vierteljährlichen Stichproben. Die Aufnahme von Variablen mit einem jährlichen Bezugszeitraum für die entsprechenden Stichproben oder Teilstichproben in diese Datensätze ist fakultativ.

(3) Die jährlichen Datensätze enthalten alle Strukturvariablen sowie die Hauptvariablen für die entsprechenden Stichproben oder Teilstichproben.

(4) Die Haupt- und Strukturvariablen der vierteljährlichen und jährlichen Datensätze erfüllen die in Artikel 4 Absatz 3 dieser Verordnung dargelegten Anforderungen.

(5) Revidierte Daten werden - unabhängig von der Anzahl der revidierten Beobachtungen und Variablen - in vollständigen Datensätzen, die alle Variablen erfassen, übermittelt.

(6) Der Inhalt der in den vierteljährlichen Datensätzen übermittelten vierteljährlichen Variablen ist konsistent mit dem Inhalt der in den jährlichen Datensätzen übermittelten Variablen.

(7) Die Mitgliedstaaten stellen der Kommission (Eurostat) die nach dieser Verordnung vorgeschriebenen Daten und Metadaten zur Verfügung und verwenden dafür die von der Kommission (Eurostat) und der zentralen Eingangsstelle festgelegten Standards für den Austausch statistischer Daten und Metadaten.

Artikel 12 Modalitäten und Inhalt der Qualitätsberichte

Die vierteljährlichen und jährlichen Qualitätsberichte der Mitgliedstaaten entsprechen neben den in Artikel 13 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2019/1700 festgelegten Vorschriften den in Anhang III dieser Verordnung enthaltenen Vorschriften.

Artikel 13 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Januar 2021.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 16. Dezember 2019

1) ABl. L 261 I vom 14.10.2019 S. 1.

2) Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) (ABl. L 154 vom 21.06.2003 S. 1).

3) Internationale Standardklassifikation für das Bildungswesen (ISCED 2011), http://uis.unesco.org/sites/default/files/documents/international-standard-classification-of-education-isced-2011-en.pdf (verfügbar auf Englisch und Französisch).

4) Empfehlung der Kommission vom 29. Oktober 2009 über die Verwendung der Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ISCO-8), ABl. L 292 vom 10.11.2009 S. 31.

5) Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006 S. 1).

6) In der von der 19. Internationalen Konferenz der Arbeitsstatistiker (ICLS) am 11. Oktober 2013 verabschiedeten Entschließung über die Statistik der Arbeit, der Beschäftigung und der Unterauslastung des Arbeitskräftepotenzials (Resolution concerning statistics of work, employment and labour underutilisation) werden mithelfende Familienangehörige, Personen im Bereich der Eigenverwendung, ehrenamtliche Helfer, unbezahlte Praktikanten und Personen, die an anderen Formen der Arbeit beteiligt sind, definiert.

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Beschreibung und technisches Format der für jedes Thema und Einzelthema des Bereichs Arbeitskräfte zu erhebenden Variablen und zu verwendende CodierungAnhang I


ThemaEinzelthemaKennung der VariableBezeichnung der VariableCodesLabelsFilterFilterlabelsMindest-
satz an Variablen
Art der Variablen
01. Technische AngabenAngaben zur DatenerhebungREFYEARJahr der ErhebungJJJJJahr der Erhebung (vierstellig)Alle Personen der ZielgesamtheitJaTechnisch
01. Technische AngabenAngaben zur DatenerhebungREFWEEKBezugswoche01-53Nummer der Woche (zweistellig)Alle Personen der ZielgesamtheitJaTechnisch
01. Technische AngabenAngaben zur DatenerhebungREFMONTHBezugsmonat01-12Nummer des Monats (zweistellig)Alle Personen der ZielgesamtheitJaAbgeleitet
01. Technische AngabenAngaben zur DatenerhebungINTWEEKBefragungswoche01-53Nummer der Woche (zweistellig)Alle Personen der ZielgesamtheitJaTechnisch
01. Technische AngabenAngaben zur DatenerhebungHHTYPELebt in einem privaten Haushalt oder in einem Anstaltshaushalt1Wird erfasst und lebt in demselben privaten HaushaltAlle Personen der ZielgesamtheitJaTechnisch
2Wird im privaten Haushalt erfasst, lebt aber in einem Anstaltshaushalt
3Wird in diesem privaten Haushalt erfasst, lebt aber in einem anderen privaten Haushalt
01. Technische AngabenAngaben zur DatenerhebungSTRATUMSchichtNicht leerKennung der Schicht (15-stellig, alphanumerisch)Alle Personen der Zielgesamtheit, wenn die Zielgesamtheit (oder ein Teil davon) auf der ersten Stufe des Stichprobenplans geschichtet ist oder wenn es sich um sehr repräsentative primäre Stichprobeneinheiten handeltJaTechnisch
LeerEntfällt
01. Technische AngabenAngaben zur DatenerhebungPSUPrimäre StichprobeneinheitNicht leerKennung der primären Stichprobeneinheit (15-stellig, alphanumerisch)Alle Personen der Zielgesamtheit, wenn die Zielgesamtheit in Cluster (primäre Stichprobeneinheiten) aufgeteilt istJaTechnisch
LeerEntfällt
01. Technische AngabenAngaben zur DatenerhebungFSUEndgültige (oder letzte) StichprobeneinheitNicht leerKennung der endgültigen Stichprobeneinheit (15-stellig, alphanumerisch)Alle Personen der ZielgesamtheitNeinTechnisch
LeerEntfällt (nur bei Personen in einer Personenstichprobe, zu denen keine Daten erhoben werden)
01. Technische AngabenAngaben zur DatenerhebungDEWEIGHTDesigngewichtNicht leerDesigngewicht (7 Stellen: die ersten 5 enthalten ganze Zahlen, die folgenden 2 sind Dezimalstellen)Alle Personen der ZielgesamtheitNeinTechnisch
LeerEntfällt
01. Technische AngabenKennzeichnungIDENTEindeutige KennungNicht leerKennung (25-stellig, alphanumerisch)Alle Personen der ZielgesamtheitJaTechnisch
01. Technische AngabenKennzeichnungHHNUMLaufende Nummer des HaushaltsNicht leerNummer des Haushalts (achtstellig, alphanumerisch)Alle Personen der ZielgesamtheitJaTechnisch
01. Technische AngabenKennzeichnungHHSEQNUMLaufende Nummer innerhalb des Haushalts01-98Laufende Nummer, die jedem Haushaltsmitglied zugewiesen wird (zweistellig)Alle Personen der ZielgesamtheitJaTechnisch
01. Technische AngabenGewichteCOEFFQVierteljährlicher Gewichtungsfaktor000000000- 999999999Vierteljährliches Gewicht mit 9 Stellen: die ersten fünf Stellen sind ganze Zahlen, die letzten vier Stellen sind DezimalstellenAlle Personen der ZielgesamtheitNeinTechnisch
LeerEntfällt
01. Technische AngabenGewichteCOEFFYJährlicher Gewichtungsfaktor000000000- 999999999Jährliches Gewicht mit 9 Stellen: die ersten fünf Stellen sind ganze Zahlen, die letzten vier Stellen sind DezimalstellenAlle in die jährliche (Teil-)Stichprobe für jährliche Variablen aufgenommenen PersonenAlle in die jährliche (Teil-)Stichprobe für jährliche Variablen aufgenommenen PersonenNeinTechnisch
LeerEntfällt
01. Technische AngabenGewichteCOEFF2YGewichtungsfaktor für die zweijährlichen Variablen000000000- 999999999Zweijährliches Gewicht mit 9 Stellen: die ersten fünf Stellen sind ganze Zahlen, die letzten vier Stellen sind DezimalstellenAlle in die jährliche (Teil-)Stichprobe für zweijährliche Variablen aufgenommenen PersonenAlle in die jährliche (Teil-)Stichprobe für zweijährliche Variablen aufgenommenen PersonenNeinTechnisch
LeerEntfällt
01. Technische AngabenGewichteCOEFFMODJährlicher Gewichtungsfaktor - Modul000000000- 999999999Gewicht für jährliches Modul mit 9 Stellen: die ersten fünf Stellen sind ganze Zahlen, die letzten vier Stellen sind DezimalstellenAlle in die Teilstichprobe des jährlichen Moduls aufgenommenen PersonenAlle in die Teilstichprobe des jährlichen Moduls aufgenommenen PersonenNeinTechnisch
LeerEntfällt
01. Technische AngabenGewichteCOEFFHHJährlicher Gewichtungsfaktor für Haushalte000000000- 999999999Jährliches Gewicht für Haushalte, 9 Stellen: die ersten fünf Stellen sind ganze Zahlen, die letzten vier Stellen sind DezimalstellenAlle in die jährliche (Teil-)Stichprobe für Haushaltsanalysen aufgenommenen PersonenAlle in die jährliche (Teil-)Stichprobe für Haushaltsanalysen aufgenommenen PersonenJaTechnisch
LeerEntfällt
01. Technische AngabenMerkmale der BefragungINTWAVELaufende Nummer der Erhebungswelle1-8Laufende Nummer der ErhebungswelleAlle Personen der ZielgesamtheitJaTechnisch
01. Technische AngabenMerkmale der BefragungINTQUESTVerwendeter Fragebogen01VierteljährlichAlle Personen der ZielgesamtheitJaTechnisch
02Vierteljährlich und jährlich
03Vierteljährlich, jährlich und zweijährlich
04Vierteljährlich, jährlich, zweijährlich und Modul
05Vierteljährlich und die (ursprünglich ausgewählte) Auskunftsperson ist Teil der Haushalts-Teilstichprobe
06Vierteljährlich, jährlich und die (ursprünglich ausgewählte) Auskunftsperson ist Teil der Haushalts-Teilstichprobe
07Vierteljährlich, jährlich, zweijährlich und die (ursprünglich ausgewählte) Auskunftsperson ist Teil der Haushalts-Teilstichprobe
08Vierteljährlich, jährlich, zweijährlich, Modul und die (ursprünglich ausgewählte) Auskunftsperson ist Teil der Haushalts-Teilstichprobe
09Haushalt - Mindestsatz an Variablen (für zusätzliche Haushaltsmitglieder)
10Haushalt - begrenzte Anzahl von Hintergrundvariablen für das Modul (für zusätzliche Haushaltsmitglieder)
01. Technische AngabenMerkmale der BefragungMODEVerwendeter Befragungsmodus1Computergestützte persönliche Befragung (CAPI)Alle Personen der ZielgesamtheitJaTechnisch
2Computergestützte telefonische Befragung (CATI)
3Computergestützte Internetbefragung (CAWI)
4Papiergestützte persönliche Befragungen (PAPI)
5Aus früherer Befragung übernommen
6Sonstiger
LeerKeine Angabe
01. Technische AngabenMerkmale der BefragungPROXYArt der Beteiligung an der Erhebung1Direkte BeteiligungAlle Personen der ZielgesamtheitJaTechnisch
2Indirekte Beteiligung (d. h. Beteiligung über ein anderes Haushaltsmitglied)
LeerKeine Angabe
01. Technische AngabenOrtCOUNTRYWohnsitzlandNicht leerWohnsitzland (SCL GEO Alpha-2-Code)Alle Personen der ZielgesamtheitJaTechnisch
01. Technische AngabenOrtREGIONWohnsitzregionNicht leerNUTS-3-Region (dreistellig, alphanumerisch)Alle Personen der ZielgesamtheitJaTechnisch
01. Technische AngabenOrtDEGURBAGrad der Verstädterung1StädteAlle Personen der ZielgesamtheitJaTechnisch
2Kleinere Städte und Vororte
3Ländliche Gebiete
02. Personen- und HaushaltsmerkmaleDemografieSEXGeschlecht1MännlichAlle Personen der ZielgesamtheitJaErhoben
2Weiblich
02. Personen- und HaushaltsmerkmaleDemografieYEARBIRGeburtsjahrJJJJGeburtsjahr (vierstellig)Alle Personen der ZielgesamtheitJaErhoben
02. Personen- und HaushaltsmerkmaleDemografiePASSBIRGeburtstag vorüber1Ja, und die Bezugswoche reicht nicht in das nächste Kalenderjahr hineinAlle Personen der ZielgesamtheitJaErhoben
2Nein, und die Bezugswoche reicht nicht in das nächste Kalenderjahr hinein
3Ja, und die Bezugswoche reicht in das nächste Kalenderjahr hinein
4Nein, und die Bezugswoche reicht in das nächste Kalenderjahr hinein
02. Personen- und HaushaltsmerkmaleDemografieAGEAlter (in vollendeten Jahren)0-120Alter in vollendeten Jahren (dreistellig)Alle Personen der ZielgesamtheitJaAbgeleitet
02. Personen- und HaushaltsmerkmaleStaatsangehörigkeit und MigrationshintergrundCITIZENSHIPLand der primären StaatsangehörigkeitNicht leerLand der primären Staatsangehörigkeit (SCL GEO Alpha-2-Code)Alle Personen der ZielgesamtheitJaErhoben
STLSStaatenlos
FORAusländische Staatsangehörigkeit, Land aber unbekannt
LeerKeine Angabe
02. Personen- und HaushaltsmerkmaleStaatsangehörigkeit und MigrationshintergrundCOUNTRYBGeburtslandNicht leerGeburtsland (SCL GEO Alpha-2-Code)Alle Personen der ZielgesamtheitJaErhoben
FORIm Ausland geboren, Land aber unbekannt
LeerKeine Angabe
02. Personen- und HaushaltsmerkmaleStaatsangehörigkeit und MigrationshintergrundCOBFATHGeburtsland des VatersNicht leerGeburtsland des Vaters (SCL GEO Alpha-2-Code)AGE <= 74Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter bis 74 JahreJaErhoben
FORVater im Ausland geboren, Geburtsland des Vaters aber unbekannt
LeerKeine Angabe
999Entfällt
02. Personen- und HaushaltsmerkmaleStaatsangehörigkeit und MigrationshintergrundCOBMOTHGeburtsland der MutterNicht leerGeburtsland der Mutter (SCL GEO Alpha-2-Code)AGE <= 74Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter bis 74 JahreJaErhoben
FORMutter im Ausland geboren, Geburtsland der Mutter aber unbekannt
LeerKeine Angabe
999Entfällt
02. Personen- und HaushaltsmerkmaleGründe für die MigrationMIGREASHauptgrund für die Migration1Erwerbstätigkeit, Arbeitsplatz vor der Migration gefundenCOUNTRY ≠ COUNTRYB und 15 <= AGE <= 74Einwanderer der ersten Generation oder Personen mit unbekanntem Geburtsland im Alter von 15 bis 74 JahrenNeinErhoben
2Erwerbstätigkeit, kein Arbeitsplatz vor der Migration gefunden
3Familiäre Gründe
4Allgemeine oder berufliche Bildung
5Ruhestand
6Internationaler Schutz oder Asyl
7Sonstiger
LeerKeine Angabe
9Entfällt
02. Personen- und HaushaltsmerkmaleHaushaltszusammensetzungHHLINKBeziehung zur Bezugsperson im Haushalt01BezugspersonAlle Personen der ZielgesamtheitJaErhoben
02Partner/Partnerin der Bezugsperson
03Sohn/Tochter der Bezugsperson
04Schwiegersohn/Schwiegertochter der Bezugsperson
05Enkelkind der Bezugsperson
06Elternteil der Bezugsperson
07Schwiegerelternteil der Bezugsperson
08Großelternteil der Bezugsperson
09Bruder/Schwester der Bezugsperson
10Sonstige verwandte Person
11Sonstige nicht verwandte Person
99Keine Angabe
LeerEntfällt
02. Personen- und HaushaltsmerkmaleHaushaltszusammensetzung - zusätzliche spezifische EinzelangabenHHSPOULaufende Nummer des Partners/der Partnerin00Die Person hat keinen Partner/keine Partnerin oder der Partner/die Partnerin gehört nicht diesem Haushalt anAlle Personen der ZielgesamtheitJaErhoben
01-98Laufende Nummer des Partners/der Partnerin im Haushalt
99Entfällt
02. Personen- und HaushaltsmerkmaleHaushaltszusammensetzung - zusätzliche spezifische EinzelangabenHHFATHLaufende Nummer des Vaters00Vater gehört diesem Haushalt nicht anAlle Personen der ZielgesamtheitJaErhoben
01-98Laufende Nummer des Vaters im Haushalt
99Entfällt
02. Personen- und HaushaltsmerkmaleHaushaltszusammensetzung - zusätzliche spezifische EinzelangabenHHMOTHLaufende Nummer der Mutter00Mutter gehört diesem Haushalt nicht anAlle Personen der ZielgesamtheitJaErhoben
01-98Laufende Nummer der Mutter im Haushalt
99Entfällt
02. Personen- und HaushaltsmerkmaleAufenthalt im LandYEARESIDDauer des Aufenthalts im Wohnsitzland (in vollendeten Jahren)999Ist in diesem Land geboren und hat nie mehr als 1 Jahr ununterbrochen im Ausland gelebtAlle Personen der ZielgesamtheitNeinErhoben
000Ist seit weniger als 1 Jahr im Land, doch beabsichtigt, insgesamt mindestens 1 Jahr zu bleiben (Begriffsbestimmung für Wohnsitz)
001-150Anzahl der Jahre in diesem Land (seit der letzten Einrichtung des üblichen Aufenthaltsorts in diesem Land)
LeerKeine Angabe
02. Personen- und HaushaltsmerkmaleAufenthalt im LandCOUNTRPRVorheriges WohnsitzlandNicht leerVorheriges Wohnsitzland (SCL GEO Alpha-2-Code)YEARESID = 000-010Alle Personen, die in den letzten 10 Jahren ihren üblichen Aufenthaltsort in dieses Land verlegt habenNeinErhoben
FORAusland, doch genaues vorheriges Wohnsitzland unbekannt
999Entfällt
03. ErwerbsbeteiligungErwerbsstatusWKSTATArbeitet in der Bezugswoche1Arbeitete in der Bezugswoche gegen Entgelt oder zur Erzielung eines Gewinns15 <= AGE <= 89Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 15 bis 89 JahrenJaErhoben
2In der Bezugswoche vom Arbeitsplatz oder Unternehmen abwesend (nach eigenen Angaben)
3Arbeitete in der Bezugswoche als unbezahlt mithelfender Familienangehöriger
4Arbeitete in der Bezugswoche nicht, und hatte auch keine Stelle und kein Unternehmen
9Entfällt
03. ErwerbsbeteiligungErwerbsstatusABSREASHauptgrund für die Abwesenheit vom Arbeitsplatz während der gesamten Bezugswoche01UrlaubWKSTAT = 2Personen, die in der Bezugswoche nach eigenen Angaben von der Arbeit abwesend warenJaErhoben
02Arbeitszeitgestaltung oder Ausgleich für Überstunden
03Krankheitsurlaub
04Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub
05Berufsbezogene Fortbildung
06Elternurlaub
07Nebensaison
08Anderer Grund
09Beschäftigungsverhältnis noch nicht angetreten
LeerKeine Angabe
99Entfällt
03. ErwerbsbeteiligungErwerbsstatusJATTACHBindung an den Arbeitsplatz1Elternurlaub mit arbeitsplatzbezogenen Einkünften oder Leistungen jeglicher ArtABSREAS = 06, 07, 08, LeerPersonen, die in der Bezugswoche nach eigenen Angaben aus einem der folgenden Gründe von der Arbeit abwesend waren: Elternurlaub, Nebensaison, sonstiger Grund oder "Weiß nicht"JaErhoben
2Elternurlaub ohne arbeitsplatzbezogene Einkünfte oder Leistungen und mit einer voraussichtlichen Dauer von höchstens 3 Monaten
3Elternurlaub ohne arbeitsplatzbezogene Einkünfte oder Leistungen und mit einer voraussichtlichen Dauer von mehr als 3 Monaten
4Saisonarbeitnehmer in der Nebensaison, die regelmäßig berufsbezogene Aufgaben ausführen
5Saisonarbeitnehmer in der Nebensaison, die nicht regelmäßig berufsbezogene Aufgaben ausführen
6Sonstige Abwesenheit, wenn die Dauer höchstens 3 Monate beträgt
7Sonstige Abwesenheit, wenn die Dauer mehr als 3 Monate beträgt
9Entfällt
03. ErwerbsbeteiligungErwerbsstatusEMPSTATGeht einer Erwerbstätigkeit nach1Erwerbstätig15 <= AGE <= 89Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 15 bis 89 JahrenJaAbgeleitet
2Nicht erwerbstätig
9Entfällt
03. ErwerbsbeteiligungZweite oder mehrfache Erwerbstätigkeit(en)NUMJOBAnzahl der Erwerbstätigkeiten1Nur eine TätigkeitEMPSTAT = 1Erwerbstätige PersonenJaErhoben
2Zwei Tätigkeiten
3Drei oder mehr Tätigkeiten
LeerKeine Angabe
9Entfällt
03. ErwerbsbeteiligungArbeitssucheSEEKWORKIn den vier Wochen bis zur Bezugswoche auf Arbeitssuche1Ist auf ArbeitssucheEMPSTAT = 2 AND AGE <= 74Personen unter 75 Jahren, die als nicht erwerbstätig eingestuft werdenJaErhoben
2Ist nicht auf Arbeitsuche und hat bereits eine Tätigkeit gefunden, die noch nicht aufgenommen wurde, aber innerhalb eines Zeitraums von höchstens 3 Monaten nach Ablauf der Bezugswoche aufgenommen wird
3Ist nicht auf Arbeitsuche und hat bereits eine Tätigkeit gefunden, die noch nicht aufgenommen wurde, aber mehr als 3 Monate nach Ablauf der Bezugswoche aufgenommen wird
4Ist nicht auf Arbeitsuche und hat bereits eine Tätigkeit gefunden, die zwischen dem Ablauf der Bezugswoche und dem Befragungszeitpunkt aufgenommen wurde
5Ist nicht auf Arbeitsuche und hat keine Tätigkeit gefunden, die später aufgenommen wird
9Entfällt
03. ErwerbsbeteiligungArbeitsbereitschaftWANTWORKBereitschaft zu arbeiten, auch wenn keine Arbeit gesucht wird1Ist nicht auf Arbeitsuche, würde aber gern arbeitenSEEKWORK = 5Nicht erwerbstätige Personen, die nicht auf Arbeitssuche sind und keine Tätigkeit gefunden haben, die nach der Bezugswoche aufgenommen wirdJaErhoben
2Ist nicht auf Arbeitsuche und möchte nicht arbeiten
LeerKeine Angabe
9Entfällt
03. ErwerbsbeteiligungArbeitssucheSEEKREASHauptgrund dafür, dass keine Arbeit gesucht wird1Keine geeignete Tätigkeit verfügbarWANTWORK = 1Nicht erwerbstätige Personen, die nicht auf Arbeitssuche sind und keine Tätigkeit gefunden haben, die nach der Bezugswoche aufgenommen wird, die aber gern arbeiten würdenNeinErhoben
2Allgemeine oder berufliche Bildung
3Krankheit oder Behinderung
4Betreuungspflichten
5Sonstige familiäre Gründe
6Sonstige persönliche Gründe
7Rechnet mit Wiedereinstellung (nach vorübergehender Entlassung)
8Sonstige Gründe
LeerKeine Angabe
9Entfällt
03. ErwerbsbeteiligungArbeitsbereitschaftWANTREASHauptgrund dafür, nicht arbeiten zu wollen1Allgemeine oder berufliche BildungWANTWORK = 2Nicht erwerbstätige Personen, die nicht auf Arbeitssuche sind und keine Tätigkeit gefunden haben, die nach der Bezugswoche aufgenommen wird, und die nicht arbeiten wollenNeinErhoben
2Krankheit oder Behinderung
3Betreuungspflichten
4Sonstige familiäre Gründe
5Sonstige persönliche Gründe
6Ruhestand
7Sonstige Gründe
LeerKeine Angabe
9Entfällt
03. ErwerbsbeteiligungArbeitssucheACTMETNEHat eine aktive Suchmethode angewendet, um einen Arbeitsplatz zu finden (gilt für nicht erwerbstätige Personen)1Hat aktive Suchmethode angewendet, um Arbeit zu findenSEEKWORK = 1Nicht erwerbstätige Personen, die auf Arbeitssuche sindJaErhoben
2Hat keine aktive Suchmethode angewendet, um Arbeit zu finden
9Entfällt
03. ErwerbsbeteiligungUnterbeschäftigungWISHMOREWunsch, mehr als die derzeitige übliche Stundenzahl zu arbeiten1NeinEMPSTAT = 1Erwerbstätige PersonenJaErhoben
2Ja
LeerKeine Angabe
9Entfällt
03. ErwerbsbeteiligungVerfügbarkeitAVAILBLEVerfügbarkeit, unverzüglich eine Arbeit anzutreten oder mehr zu arbeiten1Könnte Arbeit sofort (innerhalb von 2 Wochen) aufnehmenSEEKWORK = 1, 2, 3, 4 OR WANTWORK = 1 OR WISHMORE = 2Personen, die bereits eine Arbeit gefunden haben oder auf Arbeitssuche sind oder Personen, die zwar nicht auf Arbeitssuche sind, aber gern arbeiten würden oder Personen, die bereits erwerbstätig sind, aber gern mehr Stunden arbeiten möchtenJaErhoben
2Könnte Arbeit nicht sofort (innerhalb von 2 Wochen) aufnehmen
9Entfällt
03. ErwerbsbeteiligungVerfügbarkeitAVAIREASHauptgrund dafür, nicht verfügbar zu sein, um unverzüglich eine Arbeit anzutreten oder mehr zu arbeiten1Allgemeine oder berufliche BildungAVAILBLE = 2Personen, die die Arbeit nicht sofort (innerhalb von 2 Wochen) aufnehmen könntenNeinErhoben
2Krankheit oder Behinderung
3Betreuungspflichten
4Sonstige familiäre Gründe
5Sonstige persönliche Gründe
6Sonstige Gründe
LeerKeine Angabe
9Entfällt
03. ErwerbsbeteiligungErwerbsstatusILOSTATILO-Erwerbsstatus1ErwerbstätigAlle Personen der ZielgesamtheitJaAbgeleitet
2Erwerbslos
3Nicht Teil der Erwerbsbevölkerung
03. ErwerbsbeteiligungArbeitsplatzCOUNTRYWLand des Arbeitsplatzes - HaupttätigkeitNicht leerLand des Arbeitsplatzes (SCL GEO Alpha-2-Code)EMPSTAT = 1Erwerbstätige PersonenNeinErhoben
FORAusland, doch genaues Land des Arbeitsplatzes unbekannt
LeerKeine Angabe
999Entfällt
03. ErwerbsbeteiligungArbeitsplatzREGIONWRegion des Arbeitsplatzes - HaupttätigkeitNicht leerNUTS-3-Region bei Personen, die in ihrem Wohnsitzland arbeiten;

NUTS-2-Region bei Personen, die in Grenzregionen benachbarter Länder arbeiten;

sonstige Angaben auf Länderebene

EMPSTAT = 1Erwerbstätige PersonenNeinErhoben
LeerKeine Angabe
999Entfällt
03. ErwerbsbeteiligungHeimarbeitHOMEWORKHeimarbeit für die Haupttätigkeit1Arbeitet vorwiegend zu HauseEMPSTAT = 1Erwerbstätige PersonenJaErhoben
2Arbeitet manchmal zu Hause
3Arbeitet nie zu Hause
LeerKeine Angabe
9Entfällt
03. ErwerbsbeteiligungGrundmerkmale des BeschäftigungsverhältnissesSTAPROBeschäftigungsstatus in der Haupttätigkeit1Selbstständig mit ArbeitnehmernEMPSTAT = 1Erwerbstätige PersonenJaErhoben
2Selbstständig ohne Arbeitnehmer
3Arbeitnehmer
4Mithelfender Familienangehöriger (unbezahlt)
LeerKeine Angabe
9Entfällt
03. ErwerbsbeteiligungGrundmerkmale des BeschäftigungsverhältnissesNACE3DWirtschaftszweig der örtlichen Einheit - Haupttätigkeit010-990NACE-Code (dreistellige Ebene)EMPSTAT = 1Erwerbstätige PersonenNeinErhoben
LeerKeine Angabe
000Entfällt
03. ErwerbsbeteiligungGrundmerkmale des BeschäftigungsverhältnissesISCO4DIn der Haupttätigkeit ausgeübter Beruf0000-9900ISCO-Code (vierstellige Ebene)EMPSTAT = 1Erwerbstätige PersonenNeinErhoben
LeerKeine Angabe
9999Entfällt
03. ErwerbsbeteiligungGrundmerkmale des BeschäftigungsverhältnissesFTPTVoll- oder Teilzeitbeschäftigung - Haupttätigkeit (nach eigenen Angaben)1VollzeittätigkeitEMPSTAT = 1Erwerbstätige PersonenJaErhoben
2Teilzeittätigkeit
LeerKeine Angabe
9Entfällt
03. ErwerbsbeteiligungLaufzeit des ArbeitsvertragesTEMPUnbefristete/befristete Tätigkeit - Haupttätigkeit1Unbefristete TätigkeitSTAPRO = 3ArbeitnehmerJaErhoben
2Befristete Tätigkeit
LeerKeine Angabe
9Entfällt
03. ErwerbsbeteiligungLaufzeit des ArbeitsvertragesTEMPDURGesamtdauer der befristeten Tätigkeit - Haupttätigkeit1Weniger als ein MonatTEMP = 2Arbeitnehmer mit befristeter TätigkeitNeinErhoben
2Zwischen 1 und weniger als 3 Monaten
3Zwischen 3 und weniger als 6 Monaten
4Zwischen 6 und weniger als 12 Monaten
5Zwischen 12 und weniger als 18 Monaten
6Zwischen 18 und weniger als 24 Monaten
7Zwischen 24 und weniger als 36 Monaten
836 Monate oder länger
LeerKeine Angabe
9Entfällt
03. ErwerbsbeteiligungVertragsbedingungenTEMPREASHauptgrund für die befristete Haupttätigkeit1Keine unbefristete Tätigkeit gefundenTEMP = 2Arbeitnehmer mit befristeter TätigkeitNeinErhoben
2Keine unbefristete Tätigkeit gewünscht
3Befristeter Vertrag mit Probezeit
4Lehrlingsausbildung
5Andere berufliche Ausbildung als Lehrlingsausbildung (Trainees, Praktikanten, Forschungsassistenten usw.)
6Diese Art von Tätigkeit ist immer mit einem befristeten Vertrag verbunden
7Sonstige Gründe
LeerKeine Angabe
9Entfällt
03. ErwerbsbeteiligungVertragsbedingungenTEMPAGCYVertrag mit einer Zeitarbeitsvermittlung für die Haupttätigkeit1NeinSTAPRO = 3ArbeitnehmerNeinErhoben
2Ja
LeerKeine Angabe
9Entfällt
03. ErwerbsbeteiligungVoll- oder Teilzeitbeschäftigung - Grund dafürFTPTREASHauptgrund für Teilzeitbeschäftigung in der Haupttätigkeit1Allgemeine oder berufliche BildungFTPT = 2Erwerbstätige Personen mit TeilzeittätigkeitNeinErhoben
2Krankheit oder Behinderung
3Betreuungspflichten
4Sonstige familiäre Gründe
5Sonstige persönliche Gründe
6Keine Vollzeittätigkeit gefunden
7Sonstige Gründe
LeerKeine Angabe
9Entfällt
03. ErwerbsbeteiligungWirtschaftlich abhängige SelbstständigkeitMAINCLNTAnzahl und Bedeutung der Kunden in den zwölf Monaten, die mit der Bezugswoche enden1Nur ein Kunde in den 12 Monaten, die mit der Bezugswoche endenSTAPRO = 1, 2SelbstständigeNeinErhoben
22-9 Kunden in den 12 Monaten, die mit der Bezugswoche enden, jedoch ein Hauptkunde
32-9 Kunden in den 12 Monaten, die mit der Bezugswoche enden, jedoch kein Hauptkunde
410 oder mehr Kunden in den 12 Monaten, die mit der Bezugswoche enden, jedoch ein Hauptkunde
510 oder mehr Kunden in den 12 Monaten, die mit der Bezugswoche enden, jedoch kein Hauptkunde
6Kein Kunde in den 12 Monaten, die mit der Bezugswoche enden
LeerKeine Angabe
9Entfällt
03. ErwerbsbeteiligungWirtschaftlich abhängige SelbstständigkeitVARITIMEEntscheidung über Beginn und Ende der Arbeitszeit1Arbeitende Person kann dies vollständig selbst bestimmenEMPSTAT = 1Erwerbstätige PersonenNeinErhoben
2Arbeitende Person kann im Rahmen einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung entscheiden
3Arbeitgeber, Organisation oder Kunde(n) entscheiden
4Jemand anders entscheidet
LeerKeine Angabe
9Entfällt
03. ErwerbsbeteiligungLeitungsfunktionenSUPVISORLeitungsfunktionen in der Haupttätigkeit1JaSTAPRO = 3ArbeitnehmerNeinErhoben
2Nein
LeerKeine Angabe
9Entfällt
03. ErwerbsbeteiligungBetriebsgrößeSIZEFIRMGröße der örtlichen Einheit - Haupttätigkeit01-09Genaue Anzahl der Personen, wenn zwischen 1 und 9EMPSTAT = 1Erwerbstätige PersonenNeinErhoben
1010 bis 19 Personen
1120 bis 49 Personen
1250 bis 249 Personen
13250 Personen oder mehr
14Weiß nicht, aber weniger als 10 Personen
15Weiß nicht, aber mehr als 10 Personen
LeerKeine Angabe
99Entfällt
03. ErwerbsbeteiligungSuche nach einer anderen ErwerbstätigkeitLOOKOJSchaut sich nach einer anderen Tätigkeit um1Schaut sich nicht nach einer anderen Tätigkeit umEMPSTAT = 1Erwerbstätige PersonenNeinErhoben
2Schaut sich nach einer anderen Tätigkeit um
LeerKeine Angabe
9Entfällt
03. ErwerbsbeteiligungSuche nach einer anderen ErwerbstätigkeitHWWISHGewünschte Gesamtwochenarbeitszeit00-98Gewünschte Gesamtwochenarbeitszeit in StundenEMPSTAT = 1Erwerbstätige PersonenNeinErhoben
LeerKeine Angabe
99Entfällt
03. ErwerbsbeteiligungArbeitssucheSEEKDURDauer der Arbeitssuche1Weniger als ein MonatSEEKWORK = 1, 2, 4Personen, die Arbeit suchen oder bereits eine Arbeit gefunden haben, die zwischen der Bezugswoche und dem Befragungszeitpunkt aufgenommen wurde oder binnen höchstens 3 Monaten nach Ablauf der Bezugswoche aufgenommen wirdNeinErhoben
21 bis 2 Monate
33 bis 5 Monate
46 bis 11 Monate
512 bis 17 Monate
618 bis 23 Monate
724 bis 47 Monate
84 Jahre und länger
LeerKeine Angabe
9Entfällt
03. ErwerbsbeteiligungBetreuungsbedarfNEEDCAREHauptgrund dafür, dass die Betreuung von Kindern oder hilfsbedürftigen Angehörigen die Erwerbsbeteiligung einschränkt1Keine geeigneten Pflegedienste verfügbarSEEKREAS = 4 OR WANTREAS = 3 OR FTPTREAS = 3 OR AVAIREAS = 3Personen, die aufgrund von Betreuungspflichten keine Arbeit suchen oder nicht arbeiten wollen oder in Teilzeit arbeiten oder nicht verfügbar sind, um eine Arbeit anzutretenNeinErhoben
2Geeignete Pflegedienste nicht erschwinglich
3Will Pflege selbst leisten
4Andere Faktoren waren ausschlaggebend
LeerKeine Angabe
9Entfällt
03. ErwerbsbeteiligungZweite oder mehrfache Erwerbstätigkeit(en)STAPRO2JBeschäftigungsstatus in der zweiten Tätigkeit1Selbstständig mit ArbeitnehmernNUMJOB = 2, 3Erwerbstätige Personen mit mehr als einer TätigkeitNeinErhoben
2Selbstständig ohne Arbeitnehmer
3Arbeitnehmer
4Mithelfender Familienangehöriger (unbezahlt)
LeerKeine Angabe
9Entfällt
03. ErwerbsbeteiligungZweite oder mehrfache Erwerbstätigkeit(en)NACE2J2DWirtschaftszweig der örtlichen Einheit - zweite Tätigkeit01-99NACE-Code (zweistellige Ebene)NUMJOB = 2, 3Erwerbstätige Personen mit mehr als einer TätigkeitNeinErhoben
LeerKeine Angabe
00Entfällt
03. ErwerbsbeteiligungHaupterwerbsstatus (nach eigenen Angaben)MAINSTATHaupterwerbsstatus (nach eigenen Angaben)1Erwerbstätig15 <= AGE <= 89Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 15 bis 89 JahrenJaErhoben
2Erwerbslos
3Im Ruhestand
4Arbeitsunfähig aufgrund lang andauernder Gesundheitsprobleme
5Studierender, Schüler
6Erfüllung häuslicher Verpflichtungen
7Pflichtwehrdienst oder -zivildienst
8Sonstiger
LeerKeine Angabe
9Entfällt
04. Bildungsstand und -hintergrundBildungsabschlussHATLEVELBildungsabschluss (höchste erfolgreich abgeschlossene Bildungsstufe)000Keine formale Bildung oder unter ISCED-Stufe 115 <= AGE <= 89Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 15 bis 89 JahrenJaErhoben
100ISCED-Stufe 1 - Primarbereich
200ISCED-Stufe 2 - Sekundarbereich I
342ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - allgemeinbildend - Teilabschluss der Bildungsstufe, ohne unmittelbaren Zugang zum Tertiärbereich
343ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - allgemeinbildend - Abschluss der Bildungsstufe, ohne unmittelbaren Zugang zum Tertiärbereich
344ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - allgemeinbildend - Abschluss der Bildungsstufe, mit unmittelbarem Zugang zum Tertiärbereich
349ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - allgemeinbildend - ohne Möglichkeit der Bestimmung des Zugangs zum Tertiärbereich
352ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - berufsbildend - Teilabschluss der Bildungsstufe, ohne unmittelbaren Zugang zum Tertiärbereich
353ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - berufsbildend - Abschluss der Bildungsstufe, ohne unmittelbaren Zugang zum Tertiärbereich
354ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - berufsbildend - Abschluss der Bildungsstufe, mit unmittelbarem Zugang zum Tertiärbereich
359ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - berufsbildend - ohne Möglichkeit der Bestimmung des Zugangs zum Tertiärbereich
392ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - Ausrichtung unbekannt - Teilabschluss der Bildungsstufe, ohne unmittelbaren Zugang zum Tertiärbereich
393ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - Ausrichtung unbekannt - Abschluss der Bildungsstufe, ohne unmittelbaren Zugang zum Tertiärbereich
394ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - Ausrichtung unbekannt - Abschluss der Bildungsstufe, mit unmittelbarem Zugang zum Tertiärbereich
399ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - Ausrichtung unbekannt - ohne Möglichkeit der Bestimmung des Zugangs zum Tertiärbereich
440ISCED-Stufe 4 - Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich - allgemeinbildend
450ISCED-Stufe 4 - Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich - berufsbildend
490ISCED-Stufe 4 - Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich - Ausrichtung unbekannt
540ISCED-Stufe 5 - Kurzes tertiäres Bildungsprogramm - allgemeinbildend
550ISCED-Stufe 5 - Kurzes tertiäres Bildungsprogramm - berufsbildend
590ISCED-Stufe 5 - Kurzes tertiäres Bildungsprogramm - Ausrichtung unbekannt
600ISCED-Stufe 6 - Bachelor- bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm
700ISCED-Stufe 7 - Master- bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm
800ISCED-Stufe 8 - Promotion bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm
LeerKeine Angabe
999Entfällt
04. Bildungsstand und -hintergrundBildungsstand - Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener AusbildungHATFIELDFachrichtung des höchsten erreichten Bildungsabschlusses001Grundlegende Bildungsprogramme und QualifikationenHATLEVEL = 342-800Personen mit Bildungsabschluss entsprechend ISCED-Stufe 3 oder höherNeinErhoben
002Lesen, Schreiben und Rechnen
003Fähigkeiten und Persönlichkeitsentwicklung
009Allgemeine Bildungsprogramme und Qualifikationen - nicht näher definiert
011Erziehungswissenschaften
018Interdisziplinäre Bildungsprogramme und Qualifikationen mit Bezug zu Erziehungswissenschaften
021Kunst
022Geisteswissenschaften (ohne Sprachen)
023Fremdsprachen
028Interdisziplinäre Bildungsprogramme und Qualifikationen mit Bezug zu Kunst und Geisteswissenschaften
029Kunst und Geisteswissenschaften - nicht näher definiert
031Sozial- und Verhaltenswissenschaften
032Journalistik und Informationswissenschaft
038Interdisziplinäre Bildungsprogramme und Qualifikationen mit Bezug zu Sozialwissenschaften, Journalistik und Informationswissenschaft
039Sozialwissenschaften, Journalistik und Informationswissenschaft - nicht näher definiert
041Wirtschaft und Verwaltung
042Rechtswissenschaft
048Interdisziplinäre Bildungsprogramme und Qualifikationen mit Bezug zu Wirtschaft, Verwaltung und Rechtswissenschaft
049Wirtschaft, Verwaltung und Rechtswissenschaft - nicht näher definiert
051Biologische und verwandte Wissenschaften
052Umwelt
053Physikwissenschaften
054Mathematik und Statistik
058Interdisziplinäre Bildungsprogramme und Qualifikationen mit Bezug zu Naturwissenschaften, Mathematik und Statistik
059Naturwissenschaften, Mathematik und Statistik - nicht näher definiert
061Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)
068Interdisziplinäre Bildungsprogramme und Qualifikationen mit Bezug zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)
071Ingenieurwesen und Ingenieurberufe
072Fertigung und Verarbeitung
073Architektur und Bauwesen
078Interdisziplinäre Bildungsprogramme und Qualifikationen mit Bezug zu Ingenieurwesen, Fertigung und Bauwesen
079Ingenieurwesen, Fertigung und Bauwesen - nicht näher definiert
081Agrarwissenschaften
082Forstwissenschaft
083Fischereiwirtschaft
084Veterinärwissenschaft
088Interdisziplinäre Bildungsprogramme und Qualifikationen in Bezug auf Agrarwissenschaft, Forstwissenschaft, Fischereiwirtschaft und Veterinärwissenschaft
089Agrarwissenschaft, Forstwissenschaft, Fischereiwirtschaft und
091Veterinärwissenschaft - nicht näher definiert
092Gesundheit
098Soziale Dienste
099Interdisziplinäre Bildungsprogramme und Qualifikationen mit Bezug zu Gesundheit und sozialen Diensten
101Gesundheit und soziale Dienste - nicht näher definiert
102Dienstleistungen für den persönlichen Bedarf
103Dienstleistungen im Bereich Hygiene und Arbeitsschutz
104Dienstleistungen im Bereich Sicherheit
108Dienstleistungen im Bereich Verkehr
109Interdisziplinäre Bildungsprogramme und Qualifikationen mit Bezug zu Dienstleistungen
LeerDienstleistungen - nicht näher definiert
999Keine Angabe
04. Bildungsstand und -hintergrundBildungsstand - Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener AusbildungHATYEARJahr, in dem der höchste Bildungsabschluss erreicht wurdeJJJJJahr, in dem der höchste Bildungsabschluss erreicht wurde (vierstellig)HATLEVEL = 100-800Personen mit einem Bildungsstand, der mindestens dem Primarbereich entsprichtNeinErhoben
LeerKeine Angabe
9999Entfällt
04. Bildungsstand und -hintergrundBildungsstand - Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener AusbildungHATWORKBerufserfahrung an einem Arbeitsplatz unter HATLEVEL1Berufserfahrung an einem oder mehreren Arbeitsplätzen, darunter mindestens ein bezahlter, Dauer zwischen 1 und 6 MonatenHATLEVEL = 342-800 AND 20 <= AGE <= 34Personen im Alter von 20 bis 34 Jahren mit Bildungsabschluss entsprechend ISCED-Stufe 3 oder höherNeinErhoben
2Berufserfahrung an einem oder mehreren Arbeitsplätzen, alle unbezahlt, Dauer zwischen 1 und 6 Monaten
3Berufserfahrung an einem oder mehreren Arbeitsplätzen, darunter mindestens ein bezahlter, Dauer mindestens 7 Monate
4Berufserfahrung an einem oder mehreren Arbeitsplätzen, alle unbezahlt, Dauer mindestens 7 Monate
5Keine Berufserfahrung oder weniger als 1 Monat
LeerKeine Angabe
9Entfällt
05. Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, Erwerbsbiografie und BerufserfahrungBeginn des BeschäftigungsverhältnissesYSTARTWKJahr der Aufnahme der Tätigkeit für den derzeitigen Arbeitgeber oder als Selbstständiger in der derzeitigen HaupttätigkeitJJJJBetreffendes Jahr (vierstellig)EMPSTAT = 1Erwerbstätige PersonenNeinErhoben
LeerKeine Angabe
9999Entfällt
05. Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, Erwerbsbiografie und BerufserfahrungBeginn des BeschäftigungsverhältnissesMSTARTWKMonat der Aufnahme der Tätigkeit für den derzeitigen Arbeitgeber oder als Selbstständiger in der derzeitigen Haupttätigkeit01-12Betreffender Monat (zweistellig)YSTARTWK ≠ 9999, Blank AND (REFYEAR - YSTARTWK) <= 2Erwerbstätige Personen, die ihre derzeitige Haupttätigkeit im laufenden Jahr oder in den 2 vorangegangenen Jahren aufgenommen habenNeinErhoben
LeerKeine Angabe
99Entfällt
05. Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, Erwerbsbiografie und BerufserfahrungWie wurde die Arbeit gefunden?WAYJFOUNÖffentliche Arbeitsverwaltung half bei der Suche nach der derzeitigen Haupttätigkeit1Ja(EMPSTAT = 1) AND ((YSTARTWK = REFYEAR) OR (YSTARTWK = REFYEAR - 1 AND 01 <= MSTARTWK <= 12 AND MSTARTWK > REFMONTH))Erwerbstätige Personen, die ihre derzeitige Haupttätigkeit in den vergangenen 12 Monaten aufgenommen habenNeinErhoben
2Nein
LeerKeine Angabe
9Entfällt
05. Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, Erwerbsbiografie und BerufserfahrungWie wurde die Arbeit gefunden?FINDMETHWirksamste Methode bei der Suche nach der derzeitigen Haupttätigkeit (erwerbstätige Personen)01StellenanzeigenSTAPRO = 3 AND (YSTARTWK ≠ 9999, Blank) AND (REFYEAR - YSTARTWK <= 7)Arbeitnehmer, die ihre derzeitige Haupttätigkeit im laufenden Jahr oder in den 7 vorangegangenen Jahren aufgenommen habenNeinErhoben
02Freunde, Verwandte oder Bekannte
03Öffentliche Arbeitsverwaltung
04Private Arbeitsvermittlung
05Einrichtung der allgemeinen oder beruflichen Bildung, Praktikum oder Berufserfahrung
06Direkte Kontaktaufnahme mit Arbeitgeber
07Direkte Kontaktaufnahme des Arbeitgebers mit der Person
08Teilnahme an einem öffentlichen Auswahlverfahren
09Sonstige Methode
LeerKeine Angabe
99Entfällt
05. Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, Erwerbsbiografie und BerufserfahrungKontinuität und Unterbrechungen der BerufslaufbahnEXISTPRFrühere Erwerbstätigkeit1War noch nie erwerbstätigEMPSTAT = 2Nicht erwerbstätige PersonenNeinErhoben
2War bereits erwerbstätig, allerdings auf Gelegenheitsarbeiten beschränkt
3War bereits erwerbstätig, nicht auf Gelegenheitsarbeiten beschränkt
LeerKeine Angabe
9Entfällt
05. Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, Erwerbsbiografie und BerufserfahrungKontinuität und Unterbrechungen der BerufslaufbahnYEARPRJahr, in dem die Person die letzte Tätigkeit beendet hatJJJJBetreffendes Jahr (vierstellig)EXISTPR = 2, 3Nicht erwerbstätige Personen, die zuvor erwerbstätig warenNeinErhoben
LeerKeine Angabe
9999Entfällt
05. Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, Erwerbsbiografie und BerufserfahrungKontinuität und Unterbrechungen der BerufslaufbahnMONTHPRMonat, in dem die Person die letzte Tätigkeit beendet hat01-12Betreffender Monat (zweistellig)YEARPR ≠ 9999, Blank AND REFYEAR - YEARPR <= 2Personen, die ihre letzte Tätigkeit im laufenden Jahr oder in den vorangegangenen 2 Jahren beendet habenNeinErhoben
LeerKeine Angabe
99Entfällt
05. Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, Erwerbsbiografie und BerufserfahrungKontinuität und Unterbrechungen der BerufslaufbahnLEAVREASHauptgrund für Beendigung der letzten Tätigkeit01Entlassung oder Geschäftsbetrieb aus wirtschaftlichen Gründen eingestellt(EXISTPR = 2, 3) AND (YEARPR ≠ 9999, Blank) AND (REFYEAR - YEARPR <= 7)Nicht erwerbstätige Personen, die zuvor erwerbstätig waren und ihre letzte Tätigkeit im laufenden Jahr oder in den vorangegangenen 7 Jahren beendet habenNeinErhoben
02Ende einer befristeten Tätigkeit
03Betreuungspflichten
04Sonstige familiäre Gründe
05Allgemeine oder berufliche Bildung
06Krankheit und Behinderung
07Ruhestand
08Sonstige persönliche Gründe
09Sonstige Gründe
LeerKeine Angabe
99Entfällt
05. Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und BerufserfahrungGrundmerkmale des letzten BeschäftigungsverhältnissesSTAPROPRBeschäftigungsstatus in der letzten Tätigkeit1Selbstständig mit Arbeitnehmern(EXISTPR = 2, 3) AND (YEARPR ≠ 9999, Blank) AND (REFYEAR - YEARPR <= 7)Nicht erwerbstätige Personen, die zuvor erwerbstätig waren und ihre letzte Tätigkeit im laufenden Jahr oder in den vorangegangenen 7 Jahren beendet habenNeinErhoben
2Selbstständig ohne Arbeitnehmer
3Arbeitnehmer
4Mithelfender Familienangehöriger (unbezahlt)
LeerKeine Angabe
9Entfällt
05. Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und BerufserfahrungGrundmerkmale des letzten BeschäftigungsverhältnissesNACEPR2DWirtschaftszweig der örtlichen Einheit, in der zuletzt gearbeitet wurde01-99NACE-Code (zweistellige Ebene)(EXISTPR = 2, 3) AND (YEARPR ≠ 9999, Blank) AND (REFYEAR - YEARPR <= 7)Nicht erwerbstätige Personen, die zuvor erwerbstätig waren und ihre letzte Tätigkeit im laufenden Jahr oder in den vorangegangenen 7 Jahren beendet habenNeinErhoben
LeerKeine Angabe
00Entfällt
05. Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und BerufserfahrungGrundmerkmale des letzten BeschäftigungsverhältnissesISCOPR3DIn der letzten Tätigkeit ausgeübter Beruf000-990ISCO-Code (dreistellige Ebene)(EXISTPR = 2, 3) AND (YEARPR ≠ 9999, Blank) AND (REFYEAR - YEARPR <= 7)Nicht erwerbstätige Personen, die zuvor erwerbstätig waren und ihre letzte Tätigkeit im laufenden Jahr oder in den vorangegangenen 7 Jahren beendet habenNeinErhoben
LeerKeine Angabe
999Entfällt
06. Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und ArbeitszeitgestaltungArbeitszeitenCONTRHRSVertragliche Arbeitszeiten in der Haupttätigkeit010, 015, 020.. 945, 950Anzahl der Wochenarbeitsstunden laut Vertrag oder Vereinbarung (x10)STAPRO = 3ArbeitnehmerNeinErhoben
960Hat einen Vertrag oder eine Vereinbarung ohne Stundenangabe
970Hat keinen Vertrag/keine Vereinbarung
LeerKeine Angabe
999Entfällt
06. Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und ArbeitszeitgestaltungArbeitszeitenHWUSUALAnzahl der in der Haupttätigkeit normalerweise geleisteten Wochenarbeitsstunden010, 015, 020.. 945, 950Anzahl der in der Haupttätigkeit normalerweise geleisteten Arbeitsstunden (x10)EMPSTAT = 1Erwerbstätige PersonenJaErhoben
970Arbeitsstunden von Woche zu Woche unterschiedlich
LeerKeine Angabe
999Entfällt
06. Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und ArbeitszeitgestaltungArbeitszeitenABSHOLIDAbwesenheit von der Haupttätigkeit aufgrund von Urlaub (in Tagen)00, 05, 10.. 65, 70Anzahl der Abwesenheitstage (x10)EMPSTAT = 1Erwerbstätige PersonenNeinErhoben
LeerKeine Angabe
99Entfällt
06. Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und ArbeitszeitgestaltungArbeitszeitenABSILLINJAbwesenheit von der Haupttätigkeit aufgrund von Krankheit, Unfall oder vorübergehender Behinderung (in Tagen)00, 05, 10.. 65, 70Anzahl der Abwesenheitstage (x10)EMPSTAT = 1Erwerbstätige PersonenNeinErhoben
LeerKeine Angabe
99Entfällt
06. Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und ArbeitszeitgestaltungArbeitszeitenABSOTHERAbwesenheit von der Haupttätigkeit aus anderen Gründen (in Tagen)00, 05, 10.. 65, 70Anzahl der Abwesenheitstage (x10)EMPSTAT = 1Erwerbstätige PersonenNeinErhoben
LeerKeine Angabe
99Entfällt
06. Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und ArbeitszeitgestaltungArbeitszeitenEXTRAHRSÜberstunden oder zusätzlich geleistete Arbeitsstunden in der Haupttätigkeit000Keine Überstunden oder zusätzlich geleistete Arbeitsstunden in der HaupttätigkeitWKSTAT = 1, 3Personen, die in der Bezugswoche mindestens 1 Stunde am Arbeitsplatz oder als mithelfender Familienangehöriger gearbeitet habenNeinErhoben
005, 010, 015, 020.. 945, 950Anzahl der in der Haupttätigkeit geleisteten Überstunden (x10)
LeerKeine Angabe
999Entfällt
06. Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und ArbeitszeitgestaltungArbeitszeitenHWACTUALAnzahl der in der Haupttätigkeit tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden000Hat in der Bezugswoche nicht in der Haupttätigkeit gearbeitetEMPSTAT = 1Erwerbstätige PersonenJaErhoben
010, 015, 020.. 945, 950Anzahl der in der Haupttätigkeit tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden (x10)
LeerKeine Angabe
999Entfällt
06. Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und ArbeitszeitgestaltungArbeitszeitenHWUSU2JAnzahl der in der zweiten Tätigkeit normalerweise geleisteten Wochenarbeitsstunden010, 015, 020.. 945, 950Anzahl der in der zweiten Tätigkeit normalerweise geleisteten Arbeitsstunden (x10)NUMJOB = 2, 3Erwerbstätige Personen mit mehr als einer TätigkeitNeinErhoben
970Arbeitsstunden von Woche zu Woche unterschiedlich
LeerKeine Angabe
999Entfällt
06. Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und ArbeitszeitgestaltungArbeitszeitenHWACTU2JAnzahl der in der zweiten Tätigkeit tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden000Hat in der Bezugswoche nicht in der zweiten Tätigkeit gearbeitetNUMJOB = 2, 3Erwerbstätige Personen mit mehr als einer TätigkeitNeinErhoben
010, 015, 020.. 945, 950Anzahl der in der zweiten Tätigkeit tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden (x10)
LeerKeine Angabe
999Entfällt
06. Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und ArbeitszeitgestaltungArbeitszeitgestaltungSHIFTWKSchichtarbeit in der Haupttätigkeit1Leistet normalerweise SchichtarbeitSTAPRO = 3ArbeitnehmerNeinErhoben
3Leistet nie Schichtarbeit
LeerKeine Angabe
9Entfällt
06. Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und ArbeitszeitgestaltungArbeitszeitgestaltungEVENWKArbeit in der Haupttätigkeit abends1Arbeitet häufig abendsEMPSTAT = 1Erwerbstätige PersonenNeinErhoben
2Arbeitet manchmal abends
3Arbeitet nie abends
LeerKeine Angabe
9Entfällt
06. Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und ArbeitszeitgestaltungArbeitszeitgestaltungNIGHTWKNachtarbeit in der Haupttätigkeit1Arbeitet häufig nachtsEMPSTAT = 1Erwerbstätige PersonenNeinErhoben
2Arbeitet manchmal nachts
3Arbeitet nie nachts
LeerKeine Angabe
9Entfällt
06. Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und ArbeitszeitgestaltungArbeitszeitgestaltungSATWKSamstagsarbeit in der Haupttätigkeit1Arbeitet häufig samstagsEMPSTAT = 1Erwerbstätige PersonenNeinErhoben
2Arbeitet manchmal samstags
3Arbeitet nie samstags
LeerKeine Angabe
9Entfällt
06. Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und ArbeitszeitgestaltungArbeitszeitgestaltungSUNWKSonntagsarbeit in der Haupttätigkeit1Arbeitet häufig sonntagsEMPSTAT = 1Erwerbstätige PersonenNeinErhoben
2Arbeitet manchmal sonntags
3Arbeitet nie sonntags
LeerKeine Angabe
9Entfällt
07. Teilnahme an allgemeiner und beruflicher BildungBeteiligung an formaler und nichtformaler Bildung und Ausbildung (vier Wochen)EDUCFED4Teilnahme an formaler Bildung und Ausbildung (Studierende oder Auszubildende) in den vergangenen vier Wochen1Ja (einschließlich Studierende, die Ferien haben)15 <= AGE <= 74Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 15 bis 74 JahrenJaErhoben
2Nein
LeerKeine Angabe
9Entfällt
07. Teilnahme an allgemeiner und beruflicher BildungBeteiligung an formaler und nichtformaler Bildung und Ausbildung (vier Wochen)EDUCLEV4Stufe der letzten formalen Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahme, an der in den vergangenen vier Wochen teilgenommen wurde10ISCED-Stufe 1 - PrimarbereichEDUCFED4 = 1Personen, die in den vergangenen vier Wochen an formaler Bildung und Ausbildung teilgenommen haben (Studierende oder Auszubildende)NeinErhoben
20ISCED-Stufe 2 - Sekundarbereich I
34ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - allgemeinbildend
35ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - berufsbildend
39ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - Ausrichtung unbekannt
44ISCED-Stufe 4 - Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich - allgemeinbildend
45ISCED-Stufe 4 - Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich - berufsbildend
49ISCED-Stufe 4 - Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich - Ausrichtung unbekannt
54ISCED-Stufe 5 - Kurzes tertiäres Bildungsprogramm - allgemeinbildend
55ISCED-Stufe 5 - Kurzes tertiäres Bildungsprogramm - berufsbildend
59ISCED-Stufe 5 - Kurzes tertiäres Bildungsprogramm - Ausrichtung unbekannt
60ISCED-Stufe 6 - Bachelor- bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm
70ISCED-Stufe 7 - Master- bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm
80ISCED-Stufe 8 - Promotion bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm
LeerKeine Angabe
99Entfällt
07. Teilnahme an allgemeiner und beruflicher BildungBeteiligung an formaler und nichtformaler Bildung und Ausbildung (vier Wochen)EDUCNFE4Teilnahme an nichtformaler Bildung und Ausbildung in den vergangenen vier Wochen1Teilnahme an mindestens einer berufsbezogenen nichtformalen Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahme15 <= AGE <= 74Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 15 bis 74 JahrenJaErhoben
2Teilnahme nur an nicht berufsbezogenen/persönlichen nichtformalen Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahmen
3Keine Teilnahme an nichtformalen Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahmen
LeerKeine Angabe
9Entfällt
07. Teilnahme an allgemeiner und beruflicher BildungBeteiligung an formaler und nichtformaler Bildung und Ausbildung (12 Monate)EDUCFED12Teilnahme an formaler Bildung und Ausbildung (Studierende oder Auszubildende) in den vergangenen 12 Monaten1Ja15 <= AGE <= 74Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 15 bis 74 JahrenNeinErhoben
2Nein
LeerKeine Angabe
9Entfällt
07. Teilnahme an allgemeiner und beruflicher BildungBeteiligung an formaler und nichtformaler Bildung und Ausbildung (12 Monate)EDUCLEV12Stufe der letzten formalen Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahme, an der in den vergangenen zwölf Monaten teilgenommen wurde10ISCED-Stufe 1 - PrimarbereichEDUCFED12 = 1Personen, die in den vergangenen 12 Monaten an formaler Bildung und Ausbildung teilgenommen haben (Studierende oder Auszubildende)NeinErhoben
20ISCED-Stufe 2 - Sekundarbereich I
34ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - allgemeinbildend
35ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - berufsbildend
39ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - Ausrichtung unbekannt
44ISCED-Stufe 4 - Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich - allgemeinbildend
45ISCED-Stufe 4 - Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich - berufsbildend
49ISCED-Stufe 4 - Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich - Ausrichtung unbekannt
54ISCED-Stufe 5 - Kurzes tertiäres Bildungsprogramm - allgemeinbildend
55ISCED-Stufe 5 - Kurzes tertiäres Bildungsprogramm - berufsbildend
59ISCED-Stufe 5 - Kurzes tertiäres Bildungsprogramm - Ausrichtung unbekannt
60ISCED-Stufe 6 - Bachelor- bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm
70ISCED-Stufe 7 - Master- bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm
80ISCED-Stufe 8 - Promotion bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm
LeerKeine Angabe
99Entfällt
07. Teilnahme an allgemeiner und beruflicher BildungBeteiligung an formaler und nichtformaler Bildung und Ausbildung (12 Monate)EDUCNFE12Teilnahme an nichtformaler Bildung und Ausbildung in den vergangenen 12 Monaten1Teilnahme an mindestens einer berufsbezogenen nichtformalen Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahme15 <= AGE <= 74Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 15 bis 74 JahrenNeinErhoben
2Teilnahme nur an nicht berufsbezogenen/persönlichen nichtformalen Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahmen
3Keine Teilnahme an nichtformalen Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahmen
LeerKeine Angabe
9Entfällt
08. Gesundheit: Gesundheitszustand und Behinderung, Zugang zu sowie Verfügbarkeit und Inanspruchnahme von Gesundheitsversorgung und GesundheitsfaktorenBehinderung und andere Aspekte des europäischen Mindestmoduls zur GesundheitGENHEALTHSelbstwahrnehmung des allgemeinen Gesundheitszustands1Sehr gut15 <= AGE <= 89Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 15 bis 89 JahrenNeinErhoben
2Gut
3Mittelmäßig (weder gut noch schlecht)
4Schlecht
5Sehr schlecht
LeerKeine Angabe
9Entfällt
08. Gesundheit: Gesundheitszustand und Behinderung, Zugang zu sowie Verfügbarkeit und Inanspruchnahme von Gesundheitsversorgung und GesundheitsfaktorenAspekte des europäischen Mindestmoduls zur GesundheitGALIGesundheitsbedingte Einschränkungen bei Aktivitäten1Stark eingeschränkt15 <= AGE <= 89Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 15 bis 89 JahrenNeinErhoben
2Mäßig eingeschränkt
3Nicht eingeschränkt
LeerKeine Angabe
9Entfällt
09. Einkommen, Verbrauch und Vermögensaspekte einschließlich SchuldenEinkommen aus ArbeitINCGROSSMonatliches Bruttoeinkommen aus der Haupttätigkeit00000000- 99999998Monatliches Bruttoeinkommen aus der Haupttätigkeit (achtstellig), einschließlich des proportionalen Anteils von Zahlungen, die häufiger als einmal monatlich erfolgen (in nationaler Währung)STAPRO = 3ArbeitnehmerJaErhoben
LeerKeine Angabe
9999999-9Entfällt
09. Einkommen, Verbrauch und Vermögensaspekte einschließlich SchuldenEinkommen aus ArbeitINCGROSS_FKennzeichnung des monatlichen Bruttoeinkommens aus der Haupttätigkeit11Bruttoeinkommen erhoben und keine Imputation bei Item-Non-Response/InkohärenzSTAPRO = 3ArbeitnehmerJaTechnisch
12Bruttoeinkommen erhoben und Imputation bei Item-Non-Response/Inkohärenz mittels Arbeitskräfteerhebung (AKE)
13Bruttoeinkommen erhoben und Imputation bei Item-Non-Response/Inkohärenz mittels einer administrativen Datenquelle
14Bruttoeinkommen erhoben und Imputation bei Item-Non-Response/Inkohärenz mittels anderer Datenquelle(n)
21Umrechnung von Netto- in Bruttobeträge und keine Imputation (Nettobetrag bekannt und keine Imputation bei Item-Non-Response/Inkohärenz)
22Imputation des Nettoeinkommens mittels AKE wegen Item-Non-Response/Inkohärenz und Netto-Brutto-Umrechnung (Nettobetrag nicht bekannt und Imputation des Nettowerts)
23Imputation des Nettoeinkommens mittels einer administrativen Datenquelle wegen Item-Non-Response/Inkohärenz und Netto-Brutto-Umrechnung (Nettobetrag nicht bekannt und Imputation des Nettowerts)
24Imputation des Nettoeinkommens mittels anderer Datenquelle(n) wegen Item-Non-Response/Inkohärenz und Netto-Brutto-Umrechnung (Nettobetrag nicht bekannt und Imputation des Nettowerts)
25Imputation des Bruttoeinkommens wegen Item-Non-Response/Inkohärenz (Nettobetrag nicht bekannt und direkte Imputation des Bruttowerts; keine Netto-Brutto-Umrechnung)
LeerKeine Angabe
99Entfällt
09. Einkommen, Verbrauch und Vermögensaspekte einschließlich SchuldenEinkommen aus ArbeitslosengeldREGISTERRegistrierung bei einer öffentlichen Arbeitsverwaltung1Ist bei der öffentlichen Arbeitsverwaltung gemeldet und bezieht eine Leistung oder Unterstützung15 <= AGE <= 74Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 15 bis 74 JahrenNeinErhoben
2Ist bei der öffentlichen Arbeitsverwaltung gemeldet, bezieht aber keine Leistung oder Unterstützung
3Ist nicht bei der öffentlichen Arbeitsverwaltung gemeldet, bezieht jedoch eine Leistung oder Unterstützung
4Ist nicht bei der öffentlichen Arbeitsverwaltung gemeldet und bezieht keine Leistung oder Unterstützung
LeerKeine Angabe
9Entfällt
03b. ErwerbsbeteiligungArbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten NachkommenHATCNTRLand, in dem der höchste Bildungsabschluss erreicht wurdeNicht leerLand, in dem der höchste Bildungsabschluss erreicht wurde (SCL GEO Alpha-2-Code)15 <= AGE <= 74Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 15 bis 74 JahrenNeinErhoben
FORAusland - aber in welchem Land genau der höchste Bildungsabschluss erreicht wurde, ist nicht bekannt
LeerKeine Angabe
998Keine formale Bildung oder unter ISCED-Stufe 1
999Entfällt
03b. ErwerbsbeteiligungArbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten NachkommenESTQUALAnerkennung im Ausland erworbener Befähigungsnachweise01Hat sich beworben, Befähigungsnachweis wird teilweise oder ganz anerkanntHATCNTR ≠ COUNTRY AND 15 <= AGE <= 74Personen im Alter von 15 bis 74 Jahren, die ihren höchsten Befähigungsnachweis im Ausland oder in einem unbekannten Land erworben habenNeinErhoben
02Hat sich beworben, doch Befähigungsnachweis wurde nicht anerkannt
03Hat sich beworben, Verfahren läuft/Ausgang ist nicht sicher
04Hat sich nicht beworben, weil es keinen Bedarf gibt
05Hat sich nicht beworben, weil Möglichkeiten oder Verfahren unbekannt sind
06Hat sich nicht beworben, weil die Kosten hoch oder die Verfahren komplex sind
07Hat sich nicht beworben, weil eine Bewerbung nicht möglich ist
08Nein (aus anderen Gründen)
09Keine formale Bildung oder unter ISCED-Stufe 1
LeerKeine Angabe
99Entfällt
03b. ErwerbsbeteiligungArbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten NachkommenHATPARBildungsabschluss der Eltern der Auskunftsperson1Niedrig (ISCED 0-2)15 <= AGE <= 74Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 15 bis 74 JahrenNeinErhoben
2Mittel (ISCED 3-4)
3Hoch (ISCED 5-8)
LeerKeine Angabe
9Entfällt
03b. ErwerbsbeteiligungArbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten NachkommenJOBSATISFArbeitszufriedenheit1In hohem Maß zufriedenEMPSTAT = 1 AND 15 <= AGE <= 74Erwerbstätige Personen im Alter von 15 bis 74 JahrenNeinErhoben
2In gewissem Maß zufrieden
3In geringem Maß zufrieden
4Überhaupt nicht zufrieden
LeerKeine Angabe
9Entfällt
03b. ErwerbsbeteiligungArbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten NachkommenSKILLEQVergleich der Fähigkeiten - neue gegenüber alter Haupttätigkeit1Nun höherEMPSTAT = 1 AND COUNTRYB ≠ COUNTRY AND 15 <= AGE <= 74Einwanderer der ersten Generation oder Personen mit unbekanntem Geburtsland, erwerbstätig und im Alter von 15 bis 74 JahrenNeinErhoben
2Nun geringer
3Gleich
4Hat vor der Migration nicht gearbeitet
LeerKeine Angabe
9Entfällt
03b. ErwerbsbeteiligungArbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten NachkommenDISCRIMIGefühl der Diskriminierung am Arbeitsplatz in der derzeitigen Tätigkeit1NeinEMPSTAT = 1 und 15 <= AGE <= 74Erwerbstätige Personen im Alter von 15 bis 74 JahrenNeinErhoben
2Ja, hauptsächlich Diskriminierung aufgrund des Alters
3Ja, hauptsächlich Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
4Ja, hauptsächlich Diskriminierung aufgrund ausländischer Herkunft
5Ja, hauptsächlich Diskriminierung aufgrund einer Behinderung
6Ja, hauptsächlich aus anderen Gründen
LeerKeine Angabe
9Entfällt
03b. ErwerbsbeteiligungArbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten NachkommenJOBOBSTAHaupthindernis, eine passende Tätigkeit zu finden1Mangelnde Kenntnisse der Sprache(n) des GastlandesCOUNTRYB ≠ COUNTRY AND 15 <= AGE <= 74Einwanderer der ersten Generation oder Personen mit unbekanntem Geburtsland im Alter von 15 bis 74 JahrenNeinErhoben
2Mangelnde Anerkennung im Ausland erworbener Befähigungsnachweise
3Beschränkte Arbeitserlaubnis aufgrund der Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltserlaubnis
4Diskriminierung aufgrund ausländischer Herkunft
5Keine geeignete Tätigkeit verfügbar
6Sonstiges Hindernis
7Keine Hindernisse
8Hat nie Arbeit gesucht/nie gearbeitet
LeerKeine Angabe
9Entfällt
03b. ErwerbsbeteiligungArbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten NachkommenDURFIJOBFür das Finden der ersten bezahlten Tätigkeit im Gastland erforderliche Zeit01Weniger als 3 MonateCOUNTRYB ≠ COUNTRY AND 15 <= AGE <= 74Einwanderer der ersten Generation oder Personen mit unbekanntem Geburtsland im Alter von 15 bis 74 JahrenNeinErhoben
02Zwischen 3 und weniger als 6 Monaten
03Zwischen 6 und weniger als 12 Monaten
04Zwischen 12 Monaten und weniger als 2 Jahren
05Zwischen 2 und weniger als 3 Jahren
06Zwischen 3 und weniger als 4 Jahren
074 Jahre und länger
08Hat keine Tätigkeit gefunden
09Hat nicht nach einer Tätigkeit gesucht
LeerKeine Angabe
99Entfällt
03b. ErwerbsbeteiligungArbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten NachkommenPRKNLANGKenntnisse der wichtigsten Sprache der Gastlandes vor der Migration1MutterspracheCOUNTRYB ≠ COUNTRY AND 15 <= AGE <= 74Einwanderer der ersten Generation oder Personen mit unbekanntem Geburtsland im Alter von 15 bis 74 JahrenNeinErhoben
2Fortgeschritten (kompetente Sprachverwendung)
3Mäßig fortgeschritten (selbstständige Sprachverwendung)
4Anfänger (elementare Sprachverwendung)
5Kaum oder überhaupt keine Sprachkenntnisse
6War zum Zeitpunkt der Migration zu jung, um eine Sprache zu sprechen
LeerKeine Angabe
9Entfällt
03b. ErwerbsbeteiligungArbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten NachkommenLANGHOSTDerzeitige Kenntnisse der wichtigsten Sprache der Gastlandes1MutterspracheCOUNTRYB ≠ COUNTRY AND 15 <= AGE <= 74Einwanderer der ersten Generation oder Personen mit unbekanntem Geburtsland im Alter von 15 bis 74 JahrenNeinErhoben
2Fortgeschritten (kompetente Sprachverwendung)
3Mäßig fortgeschritten (selbstständige Sprachverwendung)
4Anfänger (elementare Sprachverwendung)
5Kaum oder überhaupt keine Sprachkenntnisse
LeerKeine Angabe
9Entfällt
03b. ErwerbsbeteiligungArbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten NachkommenLANGCOURBeteiligung an Kursen zum Erwerb der wichtigsten Sprache des Gastlandes1Ja, allgemeiner SprachkursCOUNTRYB ≠ COUNTRY AND 15 <= AGE <= 74Einwanderer der ersten Generation oder Personen mit unbekanntem Geburtsland im Alter von 15 bis 74 JahrenNeinErhoben
2Ja, arbeitsspezifischer Sprachkurs
3Nein, da Sprachkurse nicht verfügbar oder nicht erschwinglich waren
4Nein, da Sprachkenntnisse ausreichend waren
5Nein (aus anderen Gründen)
LeerKeine Angabe
9Entfällt

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Ablaufdiagramme zur Reihenfolge der Fragen zu Erwerbstätigkeit und Erwerbslosigkeit im FragebogenAnhang II

1. Der nationale Fragebogen ist den folgenden Ablaufdiagrammen entsprechend zu gestalten, um eine ausreichende Vergleichbarkeit der verschiedenen Länder zu gewährleisten. Die Ablaufdiagramme decken lediglich das Erwerbsstatus-Modul des Fragebogens ab, das sich auf die Fragen zum Erwerbsstatus gemäß der Begriffsbestimmung der ILO (International Labour Organization - Internationale Arbeitsorganisation) bezieht (Erwerbstätige, Erwerbslose und Nichterwerbspersonen).

2. Das Erwerbsstatus-Modul muss am Anfang des nationalen Fragebogens stehen, nach den Fragen zu den demografischen Merkmalen.

3. Informationen zum Haupterwerbsstatus (nach Angaben der befragten Person) sind nach dem Erwerbsstatus-Modul zu erheben. Der Haupterwerbsstatus ist durch Befragung zu erheben und weder von anderen Variablen abzuleiten noch anhand von Registern zu imputieren.

4. Ein Ablaufdiagramm dient der grafischen Darstellung der Informationsflüsse anhand der Fragen im Fragebogen. Es soll der Bestimmung der abzudeckenden Informationen und Konzepte dienen, stellt aber keine Einschränkung hinsichtlich Anzahl, Übersetzung und Formulierung der Fragen dar. Die Anmerkungen zu einem Ablaufdiagramm sind fester Bestandteil des Diagramms.

5. Die Ablaufdiagramme werden mindestens fünf Jahre ab Inkrafttreten dieser Verordnung nicht geändert.

6. Die Ablaufdiagramme enthalten verschiedene Elemente, die wie folgt definiert werden:

bild

bild

bild

bild

bild

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7. Innerhalb eines jeden Blocks kann die Anzahl der Fragen, die gestellt werden, um die gewünschte Information zu erhalten, durch die Mitgliedstaaten angepasst werden. Allerdings darf der zu erhebende Informationsgehalt nicht erweitert werden, d. h. es können keine Fragen hinzugefügt werden, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der gemäß dem Block zu erfragenden Information bzw. dem von ihm abgedeckten Konzept stehen.

8. Der Kasten in einer Ablauflinie kann eine oder mehrere Angaben enthalten, die durch Strichpunkte getrennt werden und dieselbe Fließrichtung aufweisen. Jede Angabe muss im Fragebogen festgehalten werden und kann durch eine oder mehrere mögliche Antworten dargestellt werden. Eine Angabe kann jedoch ausgelassen werden, wenn dies der nationale Kontext rechtfertigt (nationale Rechtsvorschriften oder Gegebenheiten). Die Reihenfolge der Angaben im Fragebogen kann nicht geändert werden, es sei denn, dies wird im Ablaufdiagramm vorgegeben. Neue Ablauflinien können nicht hinzugefügt werden.

9. Fragen können am Ende jedes Teilmoduls, zwischen Teilmodulen oder nach einem (zwischenzeitlichen oder endgültigen) Klassifikationselement eingefügt werden, wenn dies durch den nationalen Kontext gerechtfertigt ist und keinen nennenswerten Einfluss auf die Klassifizierung des Erwerbsstatus gemäß der ILO-Definition hat. In Ausnahmefällen können Fragen zu geringfügiger Beschäftigung oder Gelegenheitsarbeit und zur Herstellung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die zum Verkauf oder zum Tausch bestimmt sind, hinzugefügt werden, wenn dies in einem bestimmten nationalen Kontext erforderlich ist, um der ILO-Definition von Erwerbstätigkeit besser zu entsprechen.

10. Das Erwerbsstatus-Modul besteht aus verschiedenen Teilmodulen, von denen jedes einen bestimmten Aspekt des Erwerbsstatus gemäß der ILO-Definition abdeckt. Die Informationsflüsse zwischen den Teilmodulen werden aus einem übergeordneten Ablaufdiagramm ersichtlich, das das gesamte Erwerbsstatus-Modul darstellt.

11. Das übergeordnete Ablaufdiagramm des Erwerbsstatus-Moduls ist wie folgt festgelegt:

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12. Das Ablaufdiagramm für das Teilmodul "Arbeitssituation" und seine Anmerkungen sind wie folgt festgelegt:

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Anmerkungen:

Block W1:

"Arbeit" ist zu verstehen als jede Tätigkeit von Personen zur Erzeugung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen zur Nutzung durch sie selbst oder durch andere."Arbeit gegen Entgelt oder zur Erzielung eines Gewinns" bezieht sich auf Arbeit, die im Rahmen einer Transaktion ausgeführt wird, und zwar im Tausch gegen Vergütung, die in Form von Lohn oder Gehalt für geleistete Arbeitsstunden oder erbrachte Arbeitsleistungen bezahlt wird, oder in Form von Gewinnen, die sich aus Marktgeschäften mit den jeweiligen Waren oder Dienstleistungen ergeben. Der Begriff "Entgelt" bezieht sich sowohl auf Geldzahlungen als auch auf Sachleistungen, unabhängig davon, ob besteuerbar oder nicht.

Die Angabe "gegen Entgelt oder zur Erzielung eines Gewinns" ist die bevorzugte Option. Allerdings kann, wenn dies in einem bestimmten nationalen Kontext gerechtfertigt ist, eine alternative Formulierung wie "als Arbeitnehmer oder Selbstständiger" gewählt werden, solange dadurch dasselbe Konzept beschrieben wird. Falls der Begriff "Gewinn" zu schwierig zu übersetzen ist, kann die Lösung darin bestehen, mehr als nur eine Frage zu stellen. Wenn es in einer bestimmten nationalen Sprache offensichtlich ist, dass diejenigen ermittelt werden sollen, die gegen Vergütung gearbeitet haben, kann als ungünstigste Option der Begriff "Gewinn" ausgelassen und nur der Begriff "gegen Entgelt" beibehalten werden.

Mitgliedstaaten, in denen Block W1 nicht alle Arten von Tätigkeiten abdeckt (insbesondere geringfügige Beschäftigung oder Gelegenheitsarbeit und die Herstellung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die zum Verkauf oder zum Tausch bestimmt sind), können zusätzliche Fragen zu diesen spezifischen Arten von Tätigkeiten hinzufügen.

Block W2:

Von einem mithelfenden Familienmitglied geleistete Arbeit ist als unbezahlt zu verstehen. Handelt es sich um bezahlte Arbeit für den Betrieb eines Familienangehörigen, dann sollte "Ja" als Ablauflinie aus Block W1 gewählt werden.

Jeder Mitgliedstaat kann wählen, ob er zuerst nach unbezahlter Arbeit mithelfender Familienmitglieder oder nach Abwesenheit fragt. Wenn die Frage nach unbezahlter Arbeit als mithelfendes Familienmitglied zuerst gestellt wird, ist die Frage nach der Abwesenheit nur für diejenigen obligatorisch, die die erste Frage mit "Nein" beantwortet haben.

Wenn hingegen die Frage nach der Abwesenheit zuerst gestellt wird, so sollte nicht nur geprüft werden, ob diejenigen, die nach eigenen Angaben gearbeitet haben, in der Bezugswoche als unbezahlt mithelfende Familienangehörige tätig waren, sondern auch, ob diejenigen, die nach eigenen Angaben nicht vom Arbeitsplatz abwesend waren, in der Bezugswoche eine solche Tätigkeit ausgeführt haben. Ausnahmsweise kann das Teilmodul "Abwesenheit vom Arbeitsplatz" vor der Frage nach unbezahlter Arbeit als mithelfendes Familienmitglied erfragt werden, sofern dies in einem bestimmten nationalen Kontext relevant ist. In diesem Fall wird die Frage nach unbezahlter Arbeit als mithelfendes Familienmitglied nur all denen gestellt, die im Teilmodul "Abwesenheit vom Arbeitsplatz" als "nicht erwerbstätig" eingestuft werden.

13. Das Ablaufdiagramm für das Teilmodul "Abwesenheit vom Arbeitsplatz" und seine Anmerkungen sind wie folgt festgelegt:

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Anmerkungen:

Block A1:

"Elternurlaub" ist die Unterbrechung der Arbeit zur Erziehung oder Betreuung eines kleinen Kindes. Er kann entweder von der Mutter oder vom Vater in Anspruch genommen werden. Diese Kategorie umfasst sowohl Personen, die sich im gesetzlichen Elternurlaub (gegebenenfalls aufgrund eines Rechtsanspruchs oder aber auf Vertragsbasis) befinden, als auch Selbstständige. In bestimmten nationalen Kontexten kann der Sonderurlaub für die Betreuung eines kleinen Kindes ("Erziehungsurlaub") auch als Elternurlaub betrachtet werden.

Die Auskunftsperson sollte zu Beginn der Abwesenheit erwerbstätig sein (als Arbeitnehmer oder Selbstständiger). Wenn der Elternurlaub unmittelbar auf eine andere Abwesenheit folgt, sollte der Status (d. h. erwerbstätig oder nicht erwerbstätig) zu Beginn des Gesamtzeitraums berücksichtigt werden. War die Auskunftsperson zu Beginn des Urlaubs nicht erwerbstätig, so kann die Abwesenheit nicht als Elternurlaub betrachtet werden.

Bei aufeinanderfolgenden Abwesenheitszeiten sollte der Hauptgrund für die Abwesenheit während der Bezugswoche gewählt werden.

"Saisonarbeit" bezieht sich auf eine Arbeitssituation, bei der die wirtschaftliche Tätigkeit (Herstellung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen) der wirtschaftlichen Einheit während eines wiederkehrenden und mehr oder weniger spezifischen Zeitraums des Jahres vollständig eingestellt wird. Die Unterbrechung der wirtschaftlichen Tätigkeit sollte nicht auf besondere oder außergewöhnliche Umstände (schlechtes Wetter, Kundenmangel usw.) zurückzuführen sein, sondern auf Standardfaktoren, die wiederholt über lange Zeiträume des Jahres auftreten. In diesem Sinne wechseln sich bei Saisonarbeit innerhalb eines gegebenen Jahres ein langer Tätigkeits- und ein langer Abwesenheitszeitraum ab. In diesem Fall ist der Abwesenheitszeitraum als Nebensaison definiert.

Der Begriff "berufsbezogene Fortbildung" bezieht sich auf jede Ausbildung, auf die eine der drei folgenden Aussagen zutrifft:

Bei Selbstständigen sollte die berufsbezogene Fortbildung im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit stehen.

Block A2:

"Arbeitsplatzbezogene Einkünfte oder Leistungen" sind alle Einkünfte oder Leistungen, auf die die Auskunftsperson keinen Anspruch hätte, wenn sie zu Beginn dieser Abwesenheit keinen Arbeitsplatz hätte, und zwar unabhängig von ihrem Beschäftigungsstatus (Arbeitnehmer oder Selbstständiger). Wenn die Person zwar Anspruch auf dieses Einkommen oder diese Leistung hat, sie jedoch darauf verzichtet hat, so wird sie für Erhebungszwecke so eingestuft, als hätte sie sie erhalten.

Das Einkommen oder die Leistung kann entweder vom Arbeitgeber oder von der Sozialversicherung oder von beiden gezahlt werden. Eingeschlossen sind alle Lohnausgleichszahlungen (z.B. arbeitsplatzbezogenes Elterngeld oder Sozialversicherungsbeiträge), jedoch nicht Leistungen, die die Person auch ohne eine Arbeitsstelle erhalten würde (z.B. Familienleistungen). Zahlt der Arbeitgeber die Sozialbeiträge für die Person, die den Elternurlaub in Anspruch nimmt, weiterhin, selbst wenn kein Gehalt mehr gezahlt wird, sollte die Person so eingestuft werden, als würde sie weiterhin arbeitsplatzbezogene Einkünfte oder Leistungen beziehen.

Arbeitsplatzbezogene Einkünfte oder Leistungen stehen nicht zwangsläufig in einem proportionalen Verhältnis zu dem unmittelbar vor Beginn dieser Abwesenheit bezogenen Einkommen. Pauschalsätze können als arbeitsplatzbezogene Einkünfte oder Leistungen gelten, sofern die Person wegen der ausgeübten Tätigkeit Anspruch darauf hat. Folglich können die Einkünfte oder Leistungen entweder als Pauschalsatz oder als prozentualer Anteil am letzten Gehalt gewährt werden.

In Abweichung von Artikel 8 Absatz 2 und Artikel 9 Absatz 1 dieser Verordnung können externe Informationen (anstelle von Befragungsergebnissen) als Datenquelle für diesen Block A2 herangezogen werden, wenn der Anspruch auf arbeitsplatzbezogene Einkünfte oder Leistungen eindeutig festgestellt werden kann.

Ein wichtiger zu berücksichtigender Faktor ist, ob die Auskunftsperson eine Garantie dafür hat, dass sie am Ende ihres Elternurlaubs an ihren Arbeitsplatz zurückkehren kann.

Block A3:

Wenn die Auskunftsperson in der Bezugswoche nicht gearbeitet hat, doch während der Nebensaison regelmäßig mit berufsbezogenen Tätigkeiten oder Pflichten beschäftigt war (z.B. Wartung, Renovierung usw.), sollte sie als erwerbstätig betrachtet werden. Verwaltungsaufgaben werden jedoch nicht als berufsbezogene Tätigkeiten oder Pflichten betrachtet.

Block A4:

Die Option "Weiß nicht" wird nur in Proxy-Befragungen angeboten.

Die voraussichtliche Gesamtdauer bezieht sich nur auf den Hauptgrund für die Abwesenheit. Bei Elternurlaub beispielsweise sollte die Dauer der Abwesenheit den Mutterschafts- bzw. Vaterschaftsurlaub ausschließen.

Es sollte die voraussichtliche Gesamtdauer der Abwesenheit wie von der Auskunftsperson angegeben aufgezeichnet werden. Die Auskunftsperson kann sich auf ein bestimmtes Gesetz oder eine bestimmte Vereinbarung berufen, wird aber in der Regel entsprechend ihrer eigenen Einschätzung antworten.

Wenn die Auskunftsperson nicht weiß, ob die Gesamtdauer ihrer Abwesenheit kürzer oder länger als 3 Monate ist, sollte sie den Zeitraum zwischen dem Beginn der Abwesenheit aus dem gegebenen Grund und dem Ende der Bezugswoche berücksichtigen.

14. Das Ablaufdiagramm für das Teilmodul "Zweite oder mehrfache Erwerbstätigkeit(en)" stellt sich wie folgt dar:

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15. Das Ablaufdiagramm für das Teilmodul "Arbeitssuche (nicht erwerbstätige Personen)" und seine Anmerkungen sind wie folgt festgelegt:

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Anmerkungen:

Block S1:

Die Option "Weiß nicht" wird nur in Proxy-Befragungen angeboten.

Block S2:

Unter "Arbeit gefunden" fallen auch Saisonarbeitnehmer, die in der Bezugswoche nicht arbeiten (Nebensaison), jedoch von der Rückkehr an ihren saisonalen Arbeitsplatz zum Ende der Nebensaison ausgehen.

Die Option "Ja, und Arbeit zwischen der Bezugswoche und dem Befragungszeitpunkt angetreten" wird nur dann vorgeschlagen, wenn der Termin für die Befragung nicht unmittelbar auf die Bezugswoche folgt.

Block S4:

Die Option "Weiß nicht" wird nur in Proxy-Befragungen angeboten.

Block S5:

Die Optionen für den Hauptgrund, sich nicht nach Arbeit umzuschauen, lauten:

Abgesehen von der ersten Antwortkategorie kann die Reihenfolge der möglichen Antworten jeweils nach landesspezifischen Erwägungen festgelegt werden. Wenn in einem Land die Kategorie "vorübergehend entlassene Arbeitnehmer" nicht existiert, kann das Ergebnis "rechnet mit Wiedereinstellung" im nationalen Fragebogen ausgelassen werden.

"Betreuungspflichten" beschränken sich auf die eigenen Kinder, die Kinder des Partners/der Partnerin und auf kranke, ältere oder hilfsbedürftige Verwandte. Personen, die Freunde oder nicht verwandte Personen betreuen oder ehrenamtlich als Betreuungspersonen arbeiten, sollten unter "Sonstige persönliche Gründe" eingereiht werden.

Block S6:

Die Optionen für den Hauptgrund, nicht arbeiten zu wollen, lauten:

Die Reihenfolge und Aufteilung der möglichen Antworten kann von den einzelnen Ländern nach landesspezifischen Erwägungen festgelegt werden.

"Betreuungspflichten" beschränken sich auf die eigenen Kinder, die Kinder des Partners/der Partnerin und auf kranke, ältere oder hilfsbedürftige Verwandte. Personen, die Freunde oder nicht verwandte Personen betreuen oder ehrenamtlich als Betreuungspersonen arbeiten, sollten unter "Sonstige persönliche Gründe" eingereiht werden.

16. Das Ablaufdiagramm für das Teilmodul "Aktive Methoden der Arbeitssuche (nicht erwerbstätige Personen)" und seine Anmerkungen sind wie folgt festgelegt:

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Anmerkungen:

Block M1:

Die Reihenfolge der Fragen ist flexibel. Die Mitgliedstaaten können die Anzahl der Fragen in dem Sinne wählen, dass bei der ersten Antwort mit "Ja" Block M1 geschlossen werden kann. Es steht ihnen jedoch frei, darüber hinaus Informationen über alle neun Methoden einzuholen. Die Mitgliedstaaten können eine benötigte Information auch in mehrere Fragen aufteilen.

Die Option "Nachfragen bei Freunden, Verwandten oder Bekannten" umfasst die Frage nach Beschäftigungsmöglichkeiten und nach der Bitte um Hilfe bei der Erstellung und Aktualisierung eines Lebenslaufs im Internet oder bei der Vorbereitung eines Tests oder Vorstellungsgesprächs.

Die Option "Kontaktaufnahme mit einer öffentlichen Arbeitsverwaltung" bezieht sich auf die Kontakte der Auskunftsperson im Rahmen ihrer Arbeitssuche und nicht auf den Antrag auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit.

Die Informationen sollten mittels geschlossener Fragen erhoben werden. Es sollte keine Umklassifizierung von offenen Fragen erfolgen.

17. Das Ablaufdiagramm für das Teilmodul "Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt (nicht erwerbstätige Personen)" und seine Anmerkungen sind wie folgt festgelegt:

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Anmerkungen:

Block V1:

Wenn die Auskunftsperson bereits erklärt hat, dass sie Arbeit gefunden hat, kann dieser Block in "Könnte binnen 2 Wochen ab der Bezugswoche die Tätigkeit aufnehmen" umformuliert werden.

Block V2:

Die Optionen für den Hauptgrund, nicht verfügbar zu sein, um eine Arbeit binnen 2 Wochen anzutreten, lauten:

Die Reihenfolge und Aufteilung der möglichen Antworten kann von den einzelnen Ländern nach landesspezifischen Erwägungen festgelegt werden.

Wenn die Auskunftsperson bereits in Block S5 eine Antwort gegeben hat, kann diese Antwort in Block V2 übernommen werden. In einem solchen Fall können die beiden zusätzlichen Antwortkategorien in Block S5 "Keine geeignete Tätigkeit verfügbar" und "Rechnet mit Wiedereinstellung (nach vorübergehender Entlassung)" in Block V2 in "Sonstige Gründe" umcodiert werden.

"Betreuungspflichten" beschränken sich auf die eigenen Kinder, die Kinder des Partners/der Partnerin und auf kranke, ältere oder hilfsbedürftige Verwandte. Personen, die Freunde oder nicht verwandte Personen betreuen oder ehrenamtlich als Betreuungspersonen arbeiten, sollten unter "Sonstige persönliche Gründe" eingereiht werden.

18. Um unnötigen Aufwand zu verringern, werden vereinfachte Regeln in Form von Mindestangaben definiert, die je Altersgruppe erfragt werden müssen:

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Modalitäten und Inhalt der QualitätsberichteAnhang III
  1. Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) für den Bereich Arbeitskräfte vierteljährliche Genauigkeitsberichte und einen jährlichen Qualitätsbericht.
  2. Die vierteljährlichen Genauigkeitsberichte müssen grundlegende Informationen über die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Erhebung enthalten; ferner müssen darin Änderungen der grundlegenden Konzepte und Definitionen beschrieben werden, die die Vergleichbarkeit im Zeitverlauf beeinflussen. Die Mitgliedstaaten übermitteln die vierteljährlichen Genauigkeitsberichte innerhalb von 2 Wochen nach den Fristen, die für die Übermittlung der vierteljährlichen Daten aus der Arbeitskräfteerhebung (AKE) gelten.
  3. Der jährliche Qualitätsbericht muss qualitätsbezogene Daten und Metadaten enthalten und ist der Kommission (Eurostat) innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der festgelegten Frist für die Übermittlung anderer AKE-Daten zu übermitteln.
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