VO (EU) 2020/572
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Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Berichterstattungsstruktur
Artikel 4 Übergangsregelung
Artikel 5 Inkrafttreten und Geltung
Anhang Zu befolgende Berichterstattungsstruktur
1. Zusammenfassung
2. Die Untersuchung und ihr Kontext
3. Beschreibung des Ereignisses
4. Auswertung des Ereignisses, gegebenenfalls unter Berücksichtigung einzelner Einflussfaktoren
5. Schlussfolgerungen
6. Sicherheitsempfehlungen