VO (EU) 2020/741
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Artikel 1 Gegenstand und Zweck
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Verpflichtungen des Betreibers von Aufbereitungseinrichtungen und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Qualität von aufbereitetem Wasser
Artikel 5 Risikomanagement
Artikel 6 Verpflichtungen hinsichtlich Genehmigungen für aufbereitetes Wasser
Artikel 7 Überprüfung der Einhaltung der Bedingungen
Artikel 8 Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 9 Information und Sensibilisierung
Artikel 10 Information der Öffentlichkeit
Artikel 11 Information über die Überwachung der Umsetzung
Artikel 12 Bewertung und Überprüfung
Artikel 13 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 14 Ausschussverfahren
Artikel 15 Sanktionen
Artikel 16 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Anhang I Verwendungszwecke und Mindestanforderungen
Abschnitt 1
Verwendungszwecke von aufbereitetem Wasser
Abschnitt 2
Mindestanforderungen
Tabelle 1 - Güteklassen von aufbereitetem Wasser und zulässige landwirtschaftliche Verwendungszwecke und Bewässerungsmethoden
Tabelle 2 - Anforderungen an die Qualität von aufbereitetem Wasser für die landwirtschaftliche Bewässerung
Tabelle 3 - Mindesthäufigkeit der Routineüberwachung von aufbereitetem Wasser für die landwirtschaftliche Bewässerung
Tabelle 4- Überwachung zur Validierung bei aufbereitetem Wasser für die landwirtschaftliche Bewässerung
A. Wesentliche Elemente des Risikomanagements
B. Bedingungen für die zusätzlichen Anforderungen
C. Vorsorgemaßnahmen
Tabelle 1 - Besondere Vorsorgemaßnahmen