Beschl. (EU) 2020/1123
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1. Einleitung
2. Eignung der Maßnahme zur Bewältigung relevanter Bedrohungen und grenzübergreifender Auswirkungen
a. Bedrohung der ordnungsgemäßen Funktionsweise und Integrität der Finanzmärkteb. Bedrohung der Stabilität eines Teils oder des gesamten Finanzsystems der Union
c. Grenzübergreifende Auswirkungen
3. Keine zuständige Behörde hat Maßnahmen ergriffen, um der Bedrohung zu begegnen, oder eine oder mehrere der zuständigen BEhörden haben Maßnahmen ergriffen, die der Bedrohung nicht in angemessener Weise gerecht werden
4. Wirksamkeit der Maßnahme
a. Die Maßnahme bewirkt eine signifikante Verringerung der Bedrohung für die ordnungsgemäße Funktionsweise und Integrität der Finanzmärkteb. Die Bedrohung der Stabilität eines Teils oder des gesamten Finanzsystems in der Union wird durch die Maßnahme signifikant verringert
c. Verbesserung der Fähigkeit der zuständigen Behörden, die Bedrohung zu überwachen
5. Diese Maßnahmen lassen keine Gefahr einer Aufsichtsarbitrage entstehen
6. Die Maßnahme der ESMA bewirkt keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der Effizienz der Finanzmärkte, etwa durch Verringerung der Liquidität dieser Märkte oder Schaffung von Unsicherheit für die Marktteilnehmer
7. Konsultation und Unterrichtung
Artikel 1 Begriffsbestimmung
Artikel 2 Vorübergehende zusätzliche Transparenzpflichten
Artikel 3 Ausnahmen
Artikel 4 Inkrafttreten und Geltungsbereich
Abbildung 1
Finanzindikatoren
Abbildung 2
Aktienindizes weltweit
Abbildung 3
Volatilitätsindikatoren
Abbildung 4
EU Finanzaktienindizes
Abbildung 5
EU CDS-Spread-Indizes
Abbildung 6
Europäische Aktienindexentwicklung, nach Ländern
Abbildung 7
Korrelation zwischen den täglichen Renditen des Euro Stoxx Europe 600 und den dazugehörigen Sektorindizes