(2) Die Stoffe Cinnamylalkohol, 3-Phenylpropan-1-ol, 2-Phenylpropanal, 3-(p-Cumenyl)-2-methylpropionaldehyd, alpha-Methylzimtaldehyd, 3-Phenylpropanal, Zimtsäure, Cinnamylacetat, Cinnamylbutyrat, 3-Phenylpropylisobutyrat, Cinnamylisovalerat, Cinnamylisobutyrat, Ethylcinnamat, Methylcinnamat und Isopentylcinnamat (im Folgenden "die betreffenden Stoffe") wurden gemäß der Richtlinie 70/524/EWG für unbegrenzte Zeit als Zusatzstoffe in Futtermitteln für alle Tierarten zugelassen.
In der Folge wurden die genannten Zusatzstoffe gemäß Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 als bereits bestehende Produkte in das Register der Futtermittelzusatzstoffe eingetragen.
(4) Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die "Behörde") zog in ihrem Gutachten vom 6. Dezember 2016 3 den Schluss, dass die betreffenden Stoffe unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder auf die Umwelt haben.
Der Wert für eine sichere Verwendung bezogen auf die Meeresumwelt ist nach Dafürhalten der Behörde mit 0,05 mg/kg Futtermittel zu veranschlagen.
Die für die betreffenden Stoffe vorgeschlagenen Verwendungsmengen liegen über dem Wert, der für die Meeresumwelt sicher ist, weswegen die Verwendung bei Meerestieren nicht zulässig ist. Die Behörde gelangte in dem Gutachten ferner zu dem Schluss, dass die betreffenden Stoffe bei Verwendung in Lebensmitteln wirksam sind, da sie deren Geruch oder Palatabilität verbessern.
Daher kann diese Schlussfolgerung auf Futtermittel extrapoliert werden.
Der Antragsteller hat den Antrag für Tränkwasser zurückgezogen.
Die betreffenden Stoffe können jedoch in Mischfuttermitteln verwendet werden, die über das Wasser verabreicht werden.
(5) Die Behörde stellte fest, dass eine nachweisliche Gefahr für die Haut, bei Augenkontakt und bei Exposition durch Einatmen besteht.
Die meisten der betreffenden Stoffe sind als reizend für die Atemwege eingestuft.
Daher sollten geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
Besondere Vorgaben für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen hält die Behörde nicht für erforderlich.
Sie hat außerdem den Bericht über die Methode zur Analyse der Futtermittelzusatzstoffe in Futtermitteln geprüft, den das mit der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eingerichtete Referenzlabor vorgelegt hat.
(6) Die Bewertung der betreffenden Stoffe hat ergeben, dass die Bedingungen für die Zulassung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 erfüllt sind.
Daher sollte die Verwendung dieser Stoffe gemäß den Angaben im Anhang der vorliegenden Verordnung zugelassen werden.
(7) Es sollten Einschränkungen und Bedingungen vorgesehen werden, um eine bessere Kontrolle zu ermöglichen.
Da es nicht erforderlich ist, aus Sicherheitsgründen einen Höchstgehalt festzulegen, und unter Berücksichtigung der Neubewertung durch die Behörde sollte auf dem Etikett des Zusatzstoffs ein empfohlener Gehalt angegeben werden.
Wird ein solcher Gehalt überschritten, sollten auf dem Etikett von Vormischungen bestimmte Angaben gemacht werden.
(8) Da es nicht erforderlich ist, die Änderung der Zulassungsbedingungen für die betreffenden Stoffe aus Sicherheitsgründen unverzüglich anzuwenden, sollte den Beteiligten eine Übergangsfrist eingeräumt werden, damit sie sich auf die neuen Anforderungen vorbereiten können, die sich aus der Zulassung ergeben.
(9) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 16. Oktober 2020
Kenn- nummer des Zusatz- stoffs | Name des Zulassungs- inhabers | Zusatzstoff | Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode | Tierart oder Tier- kategorie | Höchst- alter | Mindest- gehalt | Höchst- gehalt | Sonstige Bestimmungen | Geltungsdauer der Zulassung |
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeits- gehalt von 12 % |
Kategorie:
Sensorische Zusatzstoffe.
Funktionsgruppe:
Aromastoffe |
2b02017 | - | Cinnamylalkohol | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Cinnamylalkohol
Charakterisierung des Wirkstoffs
Cinnamylalkohol Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung Chemische Formel:
C9H10O CAS-Nummer: 104-54-1 FLAVIS-Nr.: 02.017
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von Cinnamylalkohol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten außer Meerestiere | - | - | - |
- Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben.
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg"
- Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
- Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
| 8.11.2030 |
2b02031 | - | 3-Phenylpropan-1-ol | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
3-Phenylpropan-1-ol
Charakterisierung des Wirkstoffs
3-Phenylpropan-1-ol Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung Chemische Formel:
C9H12O CAS-Nummer: 122-97-4 FLAVIS-Nr.: 02.031
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von 3-Phenylpropan-1-ol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten außer Meerestiere | - | - | - |
- Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben.
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg"
- Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
- Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
| 8.11.2030 |
2b05038 | - | 2-Phenylpropanal | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
2-Phenylpropanal
Charakterisierung des Wirkstoffs
2-Phenylpropanal Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 95 % bei der Prüfung Chemische Formel:
C9H10O CAS-Nummer: 93-53-8 FLAVIS-Nr.: 05.038
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von 2-Phenylpropanal im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten außer Meerestiere | - | - | - |
- Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt: für Katzen: 1 mg/kg und für andere Arten und Kategorien: 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:
- 1 mg/kg für Katzen,
- 5 mg/kg für andere Arten und Kategorien."
- Auf dem Etikett von Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird:
- 1 mg/kg für Katzen,
- 5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
| 8.11.2030 |
2b05045 | - | 3-(p-Cumenyl)-2- methylpropionaldehyd | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
3-(p-Cumenyl)-2-methylpropionaldehyd
Charakterisierung des Wirkstoffs
3-(p-Cumenyl)-2-methylpropionaldehyd Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 90 % bei der Prüfung Chemische Formel:
C13H18O CAS-Nummer: 103-95-7 FLAVIS-Nr.: 05.045
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von 3-(p-Cumenyl)-2-methylpropionaldehyd im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten außer Meerestiere | - | - | - |
- Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben.
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg"
- Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
- Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
| 8.11.2030 |
2b05050 | - | alpha-Methylzimtaldehyd | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
alpha-Methylzimtaldehyd
Charakterisierung des Wirkstoffs
alpha-Methylzimtaldehyd Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 95 % bei der Prüfung Chemische Formel:
C10H10O CAS-Nummer: 101-39-3 FLAVIS-Nr.: 05.050
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von alpha-Methylzimtaldehyd im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten außer Meerestiere | - | - | - |
- Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben.
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg"
- Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
- Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
| 8.11.2030 |
2b05080 | - | 3-Phenylpropanal | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
3-Phenylpropanal
Charakterisierung des Wirkstoffs
3-Phenylpropanal Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 95 % bei der Prüfung Chemische Formel:
C9H10O CAS-Nummer:104-53-0 FLAVIS-Nr.: 05.080
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von 3-Phenylpropanal im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten außer Meerestiere | - | - | - |
- Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben.
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg"
- Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
- Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
| 8.11.2030 |
2b08022 | - | Zimtsäure | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Zimtsäure
Charakterisierung des Wirkstoffs
Zimtsäure Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung Chemische Formel:
C9H8O2 CAS-Nummer: 621-82-9 FLAVIS-Nr.: 08.022
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von Zimtsäure im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten außer Meerestiere | - | - | - |
- Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben.
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg"
- Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
- Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
| 8.11.2030 |
2b09018 | - | Cinnamylacetat | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Cinnamylacetat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Cinnamylacetat Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung Chemische Formel:
C11H12O2 CAS-Nummer: 103-54-8 FLAVIS-Nr.: 09.018
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von Cinnamylacetat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten außer Meerestiere | - | - | - |
- Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben.
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg"
- Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
- Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
| 8.11.2030 |
2b09053 | - | Cinnamylbutyrat | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Cinnamylbutyrat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Cinnamylbutyrat Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung Chemische Formel:
C13H16O2 CAS-Nummer: 103-61-7 FLAVIS-Nr.: 09.053
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von Cinnamylbutyrat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten außer Meerestiere | - | - | - |
- Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben.
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg"
- Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
- Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
| 8.11.2030 |
2b09428 | - | 3-Phenylpropylisobutyrat | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
3-Phenylpropylisobutyrat
Charakterisierung des Wirkstoffs
3-Phenylpropylisobutyrat Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung Chemische Formel:
C13H18O2 CAS-Nummer: 103-58-2 FLAVIS-Nr.: 09.428
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von 3-Phenylpropylisobutyrat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten außer Meerestiere | - | - | - |
- Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben.
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg"
- Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
- Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durchHaut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
| 8.11.2030 |
2b09459 | - | Cinnamylisovalerat | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Cinnamylisovalerat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Cinnamylisovalerat Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 95 % bei der Prüfung Chemische Formel:
C14H18O2 CAS-Nummer: 140-27-2
FLAVIS-Nr.: 09.459
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von Cinnamylisovalerat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten außer Meerestiere | - | - | - |
- Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben.
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg"
- Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
- Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
| 8.11.2030 |
2b09470 | - | Cinnamylisobutyrat | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Cinnamylisobutyrat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Cinnamylisobutyrat Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 96 % bei der Prüfung Chemische Formel:
C13H16O2 CAS-Nummer: 103-59-3 FLAVIS-Nr.: 09.470
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von Cinnamylisobutyrat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten außer Meerestiere | - | - | - |
- Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben.
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg"
- Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
- Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
| 8.11.2030 |
2b09730 | - | Ethylcinnamat | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Ethylcinnamat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Ethylcinnamat Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung Chemische Formel:
C11H12O2 CAS-Nummer: 103-36-6 FLAVIS-Nr.: 09.730
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von Ethylcinnamat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten außer Meerestiere | - | - | - |
- Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben.
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg"
- Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
- Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
| 8.11.2030 |
2b09740 | - | Methylcinnamat | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Methylcinnamat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Methylcinnamat Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung Chemische Formel:
C10H10O2 CAS-Nummer: 103-26-4 FLAVIS-Nr.: 09.740
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von Methylcinnamat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten außer Meerestiere | - | - | - |
- Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben.
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg"
- Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
- Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
| 8.11.2030 |
2b09742 | - | Isopentylcinnamat | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Isopentylcinnamat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Isopentylcinnamat Hergestellt durch chemische Synthese Reinheit: mind. 97 % bei der Prüfung Chemische Formel:
C14H18O2 CAS-Nummer: 7779-65-9 FLAVIS-Nr.: 09.742
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von Isopentylcinnamat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatografie-Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten außer Meerestiere | - | - | - |
- Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben.
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg"
- Auf dem Etikett der Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
- Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und von Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
| 8.11.2030 |
1) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports. |