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Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1675 der Kommission vom 11. November 2020 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/2323 zur Aufstellung der europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 378 vom 12.11.2020 S. 5)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über das Recycling von Schiffen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und der Richtlinie 2009/16/EG 1, insbesondere auf Artikel 16,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 stellen die Schiffseigner sicher, dass zum Recycling bestimmte Schiffe nur in Abwrackeinrichtungen recycelt werden, die in der gemäß Artikel 16 der genannten Verordnung veröffentlichten europäischen Liste der Abwrackeinrichtungen aufgeführt sind.
(2) Die europäische Liste ist im Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2323 der Kommission 2 festgelegt.
(3) Dänemark hat der Kommission mitgeteilt, dass eine in seinem Hoheitsgebiet ansässige Abwrackeinrichtung 3 von der zuständigen Behörde gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 zugelassen wurde. Dänemark hat der Kommission alle Informationen zur Verfügung gestellt, die zur Aufnahme dieser Einrichtung in die europäische Liste erforderlich sind. Die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden, um diese Einrichtung in die Liste aufzunehmen.
(4) Norwegen hat der Kommission mitgeteilt, dass eine in seinem Hoheitsgebiet ansässige Abwrackeinrichtung 4 von der zuständigen Behörde gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 zugelassen wurde. Norwegen hat der Kommission alle Informationen zur Verfügung gestellt, die zur Aufnahme dieser Einrichtung in die europäische Liste erforderlich sind. Die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden, um diese Einrichtung in die Liste aufzunehmen.
(5) Die Zulassung einer in Litauen ansässigen Abwrackeinrichtung 5 ist am 17. März 2020 abgelaufen, und Litauen hat der Kommission mitgeteilt, dass die Einrichtung keine Schiffsrecyclingtätigkeiten mehr ausübt. Die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden, um diese Einrichtung zu streichen.
(6) Die Zulassung einer in Lettland ansässigen Abwrackeinrichtung 6 ist am 11. Juni 2020 abgelaufen, und Lettland hat der Kommission mitgeteilt, dass die dieser Einrichtung erteilte Zulassung zum Recycling von Schiffen nicht erneuert wurde. Die Einrichtung erfüllt somit nicht mehr die Anforderungen gemäß Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013. Die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden, um diese Einrichtung zu streichen.
(7) Die Zulassung einer im Vereinigten Königreich ansässigen Abwrackeinrichtung 7 ist am 2. Juli 2020 abgelaufen, und die Kommission hat vom Vereinigten Königreich keine Mitteilung erhalten, dass die dieser Einrichtung erteilte Zulassung zum Recycling von Schiffen erneuert wurde. Die Einrichtung erfüllt somit nicht mehr die Anforderungen gemäß Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013. Die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden, um diese Einrichtung zu streichen.
(8) Die Zulassung einer weiteren im Vereinigten Königreich ansässigen Abwrackeinrichtung 8 ist am 6. Oktober 2020 abgelaufen, und das Vereinigte Königreich hat der Kommission mitgeteilt, dass die dieser Einrichtung erteilte Zulassung zum Recycling von Schiffen gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 vor ihrem Ablauf erneuert wurde. Aufgrund des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union am 1. Februar 2020 können jedoch Schiffe, die die Flagge eines Mitgliedstaats der Europäischen Union führen, nach Ablauf des im Austrittsabkommen vorgesehenen Übergangszeitraums am 31. Dezember 2020 in dieser Anlagenicht mehr recycelt werden. Der Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme der Einrichtung in die europäische Liste sollte daher entsprechend aktualisiert und auf den 31. Dezember 2020 festgesetzt werden.
(9) Die Zulassung einer weiteren im Vereinigten Königreich ansässigen Abwrackeinrichtung läuft am 2. November 2022 ab. Aufgrund des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union am 1. Februar 2020 können jedoch Schiffe, die die Flagge eines Mitgliedstaats der Europäischen Union führen, nach Ablauf des im Austrittsabkommen vorgesehenen Übergangszeitraums am 31. Dezember 2020 in dieser Anlagenicht mehr recycelt werden. Der Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme der Einrichtung in die europäische Liste sollte daher entsprechend aktualisiert und auf den 31. Dezember 2020 festgesetzt werden.
(10) Die Zulassung einer weiteren im Vereinigten Königreich ansässigen Abwrackeinrichtung 9 ist am 3. August 2020 abgelaufen, und das Vereinigte Königreich hat der Kommission mitgeteilt, dass die dieser Einrichtung erteilte Zulassung zum Recycling von Schiffen gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 vor ihrem Ablauf erneuert wurde. Da die Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 gemäß dem Protokoll zu Irland/Nordirland für das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich in Bezug auf Nordirland Anwendung findet, kann die Einrichtung daher nach Ablauf des Übergangszeitraums bis zum Ablauf der neuen Zulassung auf der europäischen Liste verbleiben. Der Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme dieser Einrichtung in die europäische Liste sollte daher entsprechend aktualisiert werden.
(11) Die Zulassung einer in Spanien ansässigen Abwrackeinrichtung 10 ist am 28. Juli 2020 abgelaufen, und Spanien hat der Kommission mitgeteilt, dass die dieser Einrichtung erteilte Zulassung zum Recycling von Schiffen gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 vor ihrem Ablauf erneuert wurde. Der Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme dieser Einrichtung in die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden.
(12) Die Zulassungen von zwei in Litauen ansässigen Abwrackeinrichtungen 11 sind am 17. März 2020 bzw. am 21. Mai 2020 abgelaufen, und Litauen hat der Kommission mitgeteilt, dass die diesen Einrichtungen erteilten Zulassungen zum Recycling von Schiffen gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 vor ihrem Ablauf erneuert wurden. Der Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme dieser Einrichtungen in die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden.
(13) Die Zulassung einer in Portugal ansässigen Abwrackeinrichtung 12 ist am 26. Juli 2020 abgelaufen, und Portugal hat der Kommission mitgeteilt, dass die dieser Einrichtung erteilte Zulassung zum Recycling von Schiffen gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 vor ihrem Ablauf erneuert wurde. Der Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme dieser Einrichtung in die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden.
(14) Die Zulassung einer in Frankreich ansässigen Abwrackeinrichtung 13 läuft am 24. Mai 2021 ab, und Frankreich hat der Kommission mitgeteilt, dass die dieser Einrichtung erteilte Zulassung zum Recycling von Schiffen gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 erneuert wurde. Der Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme dieser Einrichtung in die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden.
(15) Die Kommission hat gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Anträge auf Aufnahme von zwei Abwrackeinrichtungen in der Türkei 14 in die europäische Liste erhalten. Nach Bewertung der Informationen und Belege, die gemäß Artikel 15 dieser Verordnung beigebracht oder eingeholt wurden, ist die Kommission der Auffassung, dass die Einrichtungen die in Artikel 13 der Verordnung festgelegten Anforderungen erfüllen, um das Recycling von Schiffen durchzuführen und in die europäische Liste aufgenommen zu werden. Die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden, um diese Einrichtungen in die Liste aufzunehmen.
(16) Der Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2323 sollte daher entsprechend geändert werden.
(17) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 eingesetzten Ausschusses
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/2323 erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Brüssel, den 11. November 2020
2) Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2323 der Kommission vom 19. Dezember 2016 zur Aufstellung der europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recycling von Schiffen (ABl. L 345 vom 20.12.2016 S. 119).
3) Jatob ApS.
4) Fosen Gjenvinning AS.
5) UAB "Armar" (Liegeplatz 127A).
6) A/S "Tosmares ku ģ ubūvētava".
7) Swansea Drydock Ltd.
8) Able UK Limited.
9) Harland and Wolff Heavy Industries Limited.
10) DDR VESSELS XXI, S.L.
11) UAB "APK" und UAB Vakarų refonda.
12) Navalria - Docas, Construções e Reparações Navais.
13) Les recycleurs Bretons.
14) Simsekler Gida Gemi Sokum Insaat Sanayi Ticaret Ltd.Sti. und Avsar Gemi Sokum San. Dis Tic. Ltd. Sti.
Anhang |
"Anhang
Europäische Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Teil A
In einem Mitgliedstaat ansässige Abwrackeinrichtungen
Name der Einrichtung | Recycling-Methode | Art und Größe der Schiffe, die abgewrackt werden können | Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung, einschließlich solcher in Bezug auf die Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall | Einzelheiten zum Verfahren der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zulassung des Schiffsrecyclingplans durch die zuständige Behörde 1 | Jährliche Schiffsrecycling- höchstkapazität, berechnet als Summe des Gewichts der Schiffe in LDT, die in einem bestimmten Jahr in der Einrichtung abgewrackt wurden 2 | Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste 3 |
BELGIEN | ||||||
NV Galloo Recycling Gent Scheepszatestraat 9 9000 Gent Belgien Tel. +32 92512521 E-Mail: peter.wyntin@galloo.com | Längsseits (Wasserliegeplatz), Rampe | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 265 Meter Breite: 37 Meter Tiefgang: 12,5 Meter | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 30 Tagen | 34.000 4 | 31. März 2025 | |
DÄNEMARK | ||||||
FAYARD A/S Kystvejen 100 5330 Munkebo Dänemark www.fayard.dk Tel. +45 75920000 E-Mail: fayard@fayard.dk | Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 415 Meter Breite: 90 Meter Tiefgang: 7,8 Meter | Die Abwrackeinrichtung wird im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften und den Bedingungen gemäß der von der Gemeinde Kerteminde erteilten Umweltgenehmigung vom 7. November 2018 geregelt. Die Umweltgenehmigung umfasst Bedingungen für die Betriebszeiten, spezielle Betriebsbedingungen, die Handhabung und Lagerung von Abfällen sowie die Bedingung, dass die Arbeiten im Trockendock durchgeführt werden müssen. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen | 0 5 | 7. November 2023 |
Fornæs ApS Rolshøjvej 12-16 8500 Grenaa Dänemark www.fornaes.dk Tel. +45 86326393 E-Mail: recycling@fornaes.dk | Längsseits, Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 150 Meter Breite: 25 Meter Tiefgang: 6 Meter BRZ: 10.000 | Die Gemeinde Norddjurs ist berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen | 30.000 4 | 30. Juni 2021 |
Jatob ApS Langerak 12 9900 Frederikshavn Dänemark www.jatob.dk Tel. +45 86681689 E-Mail: post@jatob.dk mathias@jatob.dk | Längsseits, Slipanlage | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 150 Meter Breite: 30 Meter Tiefgang: 6 Meter | Handhabung und Lagerung von Abfallfraktionen erfolgen mit Umweltgenehmigung. Gefährlicher Abfall darf bis zu einem Jahr in der Anlage zwischengelagert werden. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen | 13.000 5 | 9. März 2025 |
Modern American Recycling Services Europe (M.A.R.S) Sandholm 60 9900 Frederikshavn Dänemark www.modernamericanrecyclingservices.com/ E-Mail: kim@mars-eu.dk | Slipanlage | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 290 Meter Breite: 90 Meter Tiefgang: 14 Meter | Die Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung sind in der von der Gemeinde Frederikshavn erteilten Umweltgenehmigung vom 9. März 2018 festgelegt. Gemäß der für die Abwrackeinrichtung erteilten Umweltgenehmigung ist die Gemeinde Frederikshavn berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen. Die Abwrackeinrichtung darf gefährlichen Abfall nicht länger als ein Jahr lagern. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen | 0 6 | 23. August 2023 |
Smedegaarden A/S Vikingkaj 5 6700 Esbjerg Dänemark www.smedegaarden.net | Längsseits, Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 170 Meter Breite: 40 Meter Tiefgang: 7,5 Meter | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen | 20.000 4 | 15. September 2021 | |
Stena Recycling A/S Grusvej 6 6700 Esbjerg Dänemark Tel. +45 20699190 Website: www.stenarecycling.dk E-Mail: jakob.kristensen@stenarecycling.com | Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 40 Meter Breite: 40 Meter Tiefgang: 10 Meter | Die Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung sind in der von der Gemeinde Esbjerg erteilten Umweltgenehmigung vom 5. Oktober 2017 festgelegt. Gemäß der für die Abwrackeinrichtung erteilten Umweltgenehmigung ist die Gemeinde Esbjerg berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen | 0 7 | 7. Februar 2024 |
ESTLAND | ||||||
BLRT Refonda Baltic OÜ Kopli 103, 11712 Tallinn, Estland Tel. +372 6102933 Fax +372 6102444 E-Mail: refonda@blrt.ee www.refonda.ee | Schwimmend am Kai und im Schwimmdock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 197 Meter Breite: 32 Meter Tiefgang: 9,6 Meter BRZ: 28.000 | Abfallgenehmigung Nr. L.JÄ/327249; Genehmigung zur Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall Nr. 0222; Vorschriften des Hafens Vene-Balti, Manual on Ships Recycling MSR-Refonda.
Umweltmanagementsystem, Abfallbewirtschaftung EP 4.4.6-1-13 Die Einrichtung darf nur gefährliche Materialien recyceln, für die ihr eine Genehmigung erteilt wurde. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 30 Tagen | 21.852 8 | 15. Februar 2021 |
SPANIEN | ||||||
DDR VESSELS XXI, S.L. Hafen "El Musel" Gijón Spanien Tel. +34 630144416 E-Mail: abarredo@ddr-vessels.es | Abwrackrampe | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 169,9 Meter (Schiffe mit einer Länge von mehr als 169,9 Metern, die auf der Rampe ein Null- oder negatives Kippmoment gewährleisten, können je nach Ergebnis einer ausführlichen Machbarkeitsstudie akzeptiert werden) | Die Auflagen sind in der integrierten Umweltgenehmigung vorgegeben. | Ausdrückliche Zulassung - zuständig für die Zulassungsentscheidung ist das Hafenamt. | 0 9 | 28. Juli 2025 |
FRANKREICH | ||||||
Démonaval Recycling ZI du Malaquis Rue François Arago 76580 LE TRAIT Tel. +33 769791280 E-Mail: patrick@demonaval-recycling.fr | Längsseits, Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 140 Meter Breite: 25 Meter Tiefe: 5 Meter | Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben. | Ausdrückliche Zulassung - zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt. | 0 8 | 11. Dezember 2022 |
GARDET & DE BEZENAC Recycling/Groupe BAUDELET ENVIRONNEMENT -GIE MUG 616 Boulevard Jules Durand 76600 Le Havre Frankreich Tel. +33 235951634 E-Mail: infos@gardet-bezenac.com | Schwimmanleger und Slipanlage | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 150 Meter Breite: 18 Meter Tiefe: 7 Meter LDT: 7.000 | Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben. | Ausdrückliche Zulassung - zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt. | 16.000 10 | 30. Dezember 2021 |
Grand Port Maritime de Bordeaux 152, Quai de Bacalan - CS 41320-33082 Bordeaux Cedex Frankreich Tel. +33 556905800 E-Mail: maintenance@bordeaux-port.fr | Längsseits, Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 240 Meter Breite: 37 Meter Tiefe: 17 Meter | Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben. | Ausdrückliche Zulassung - zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt. | 18.000 11 | 21. Oktober 2021 |
Les recycleurs Bretons Zone Industrielle de Kerbriant - 29610 Plouigneau Frankreich Tel. +33 298011106 E-Mail: navaleo@navaleo.fr | Längsseits, Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 225 Meter Breite: 34 Meter Tiefe: 27 Meter | Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben. | Ausdrückliche Zulassung - zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt. | 15.000 12 | 19. Juni 2025 |
ITALIEN | ||||||
San Giorgio del Porto S.p.A. Calata Boccardo 8 16128 - Genova - Italien Tel.+39 010251561 E-Mail: segreteria@sgdp.it; sangiorgiodelporto@legalmail.it www.sgdp.it | Längsseits, Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 350 Meter Breite: 75 Meter Tiefe: 16 Meter BRZ: 130.000 | Die Auflagen und Einschränkungen sind in der integrierten Umweltgenehmigung vorgegeben. | Ausdrückliche Zulassung | 38.564 9 | 6. Juni 2023 |
LETTLAND | ||||||
,Galaksis N', Ltd. Kapsēdes iela 2D Liepāja, LV-3414 Lettland Tel. +371 29410506 E-Mail: galaksisn@inbox.lv | Längsseits (Wasserliegeplatz), Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 165 Meter Breite: 22 Meter Tiefe: 7 Meter BRZ: 12.000 | Siehe nationale Genehmigung Nr. LI12IB0053 | Ausdrückliche Zulassung -schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen | 0 13 | 17. Juli 2024 |
LITAUEN | ||||||
UAB APK Minijos 180 (Liegeplatz 133A), LT 93269, Klaipġda, Litauen Tel. +370 46365776 Fax +370 46365776 E-Mail: uab.apk@gmail.com | Längsseits (Wasserliegeplatz) | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 130 Meter Breite: 35 Meter Tiefe: 10 Meter BRZ: 3.500 | Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-15/2015 | Ausdrückliche Zulassung -schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen | 1.500 14 | 12. März 2025 |
UAB Armar Minijos 180 (Liegeplatz 131A), LT 93269, Klaipġda, Litauen Tel. +370 68532607 E-Mail: armar.uab@gmail.com; albatrosas33@gmail.com | Längsseits (Wasserliegeplatz) | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 80 Meter Breite: 16 Meter Tiefe: 5 Meter BRZ: 1.500 | Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-51/2017 | Ausdrückliche Zulassung -schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen | 3.910 15 | 19. April 2022 |
UAB Demeksa Nemuno g. 42A (Liegeplatz 121), LT 93277 Klaipġda Litauen Tel. +370 63069903 E-Mail: uabdemeksa@gmail.com | Längsseits (Wasserliegeplatz) | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 58 Meter Breite: 16 Meter Tiefe: 5 Meter BRZ: 3500 | Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-64/2019 | Ausdrückliche Zulassung -schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen | 0 16 | 22. Mai 2024 |
UAB Vakarų refonda Minijos 180 (Liegeplätze 129, 130, 131A, 131, 132, 133A), LT 93269, Klaipġda, Litauen Tel. +370 46483940/483891 Fax +370 46483891 E-Mail: refonda@wsy.lt | Längsseits (Wasserliegeplatz) | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 230 Meter Breite: 55 Meter Tiefe: 14 Meter BRZ: 70.000 | Siehe nationale Genehmigung Nr. (11.2)-30-161/2011/TL-KL.1-18/2015 | Ausdrückliche Zulassung -schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen | 20.140 17 | 30. April 2025 |
NIEDERLANDE | ||||||
Damen Verolme Rotterdam B.V. Prof. Gerbrandyweg 25 3197 KK Rotterdam-Botlek Niederlande Tel. +31 181234353 E-Mail: praveen.badloo@damen.com | Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 405 Meter Breite: 90 Meter Tiefe: 11,6 Meter | Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung mit den Einschränkungen und Auflagen für einen umweltgerechten Betrieb. | Ausdrückliche Zulassung | 52.000 18 | 21. Juli 2021 |
Sagro Aannemingsmaatschappij Zeeland B.V. Estlandweg 10 4455 SV Nieuwdorp Niederlande Tel. +31 113351710 E-Mail: slf@sagro.nl | Vorbereitende Arbeiten am Kai, zur Verschrottung an Land gehoben | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 120 Meter Breite: 20 Meter Tiefe: 6 Meter | Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung mit den Einschränkungen und Auflagen für einen umweltgerechten Betrieb. | Ausdrückliche Zulassung | 15.000 18 | 28. März 2024 |
Scheepssloperij Nederland B.V. Havenweg 1; 3295 XZ s-Gravendeel Postbus 5234; 3295 ZJ s-Gravendeel Niederlande Tel. +31 786736055 E-Mail: info@sloperij-nederland.nl | Wasserliegeplatz und Slipanlage | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 200 Meter Breite: 33 Meter Tiefe: 6 Meter Höhe: 45 Meter (Botlek-Hubbrücke) | Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung mit den Einschränkungen und Auflagen für einen umweltgerechten Betrieb. Die vorbereitenden Arbeiten finden am Kai statt, bis der Rumpf mithilfe einer Winde mit einem Zugvermögen von 2.000 Tonnen auf die Slipanlage gezogen werden kann. | Ausdrückliche Zulassung | 9.300 7 | 27. September 2021 |
NORWEGEN | ||||||
ADRS Decom Gulen Anschrift der Einrichtung: Sløvågen 2, 5960 Dalsøyra, Norwegen Büroanschrift: Statsminister Michelsens vei 38 5230 Paradis Norwegen https://adrs.no/ | Längsseits, Slipanlage, Trockendock/ Hafenbecken | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 360 Meter Breite: keine Beschränkung Tiefe: keine Beschränkung | Siehe nationale Genehmigung Nr. 2.019,0501 .T | Ausdrückliche Zulassung | 0 19 | 1. Oktober 2024 |
AF Offshore Decom Raunesvegen 597 5578 Nedre Vats Norwegen https://afgruppen.no/selskaper/af-offshore-decom/ | Längsseits | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 290 Meter Breite: keine Beschränkung Tiefe: keine Beschränkung | Siehe nationale Genehmigung Nr. 2.005,0038 .T | Ausdrückliche Zulassung | 31.000 19 | 28. Januar 2024 |
Green Yard AS Angholmen 4485 Feda Norwegen www.greenyard.no | Trockendock (in einer Halle), Slipanlage | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 230 Meter Breite: 25 Meter Tiefe: 20 Meter | Siehe nationale Genehmigung Nr. 2.018,0833 .T Größere Demontagearbeiten sind in Innenräumen durchzuführen. Die einzigen Demontage- und Schneidearbeiten, die im Außenbereich stattfinden dürfen, sind kleinere Arbeiten, die notwendig sind, damit die Schiffe in die Halle passen. Weitere Einzelheiten sind der Genehmigung zu entnehmen. | Ausdrückliche Zulassung | 0 14 | 28. Januar 2024 |
Fosen Gjenvinning AS Stokksundveien 1432, 7177 Revsnes Norwegen Tel. +47 40039479 E-Mail: knut@fosengjenvinning.no | Längsseits | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, mit Ausnahme von Bohrinseln oder Schiffen zur Gewinnung von Kohlenwasserstoffen Höchstmaße von Schiffen: Länge: 150 Meter Breite: 20 Meter Tiefe: 7 Meter | Siehe nationale Genehmigung Nr. 2.006,0250 .T | Ausdrückliche Zulassung | 8.000 16 | 9. Januar 2024 |
Kvaerner AS (Stord) Eldøyane 59 5411 Stord Norwegen www.kvaerner.com | Längsseits (Wasserliegeplatz), Slipanlage | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 230 Meter Breite: keine Beschränkung Tiefe: keine Beschränkung | Siehe nationale Genehmigung Nr. 2.013,0111 .T | Ausdrückliche Zulassung | 43.000 20 | 28. Januar 2024 |
Lutelandet Industrihamn Lutelandet Offshore AS 6964 Korssund Norwegen www.lutelandetoffshore.com | Längsseits | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: keine Beschränkung Breite: keine Beschränkung Tiefe: keine Beschränkung | Siehe nationale Genehmigung Nr. 2.014,0646 .T | Ausdrückliche Zulassung | 14.000 21 | 28. Januar 2024 |
Norscrap West AS Hanøytangen 122 5310 Hauglandhella Norwegen www.norscrap.no | Längsseits, schwimmende Slipanlage, Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 150 Meter Breite: 34 Meter Tiefe: keine Beschränkung | Siehe nationale Genehmigung Nr. 2.017,0864 .T Höchstens 8.000 LDT auf schwimmender Slipanlage. Bevor Schiffe mit über 8.000 LDT auf die Slipanlage gezogen werden, muss ihr Gewicht verringert werden. | Ausdrückliche Zulassung | 4.500 22 | 1. März 2024 |
PORTUGAL | ||||||
Navalria - Docas, Construções e Reparações Navais Porto Comercial, Terminal Sul, Apartado 39 3811-901 Aveiro Portugal Tel. +351 234378970, +351 232767700 E-Mail: info@navalria.pt | Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 104 Meter Breite: 6,5 Meter Tiefgang: 6,5 Meter | Die Auflagen für die Tätigkeit sind in den Spezifikationen im Anhang zum Titel AL n.° 5/2015/CCDRC vom 26. Januar 2016 enthalten. Dekontaminierung und Demontage werden auf einer horizontalen und einer geneigten Ebene, je nach Größe des Schiffs, durchgeführt. Die Nennkapazität der horizontalen Ebene beträgt 700 Tonnen. Die Nennkapazität der geneigten Ebene beträgt 900 Tonnen. | Ausdrückliche Zulassung | 1.900 23 | 26. November 2020 |
FINNLAND | ||||||
Turun Korjaustelakka Oy (Turku Repair Yard Ltd) Navirentie, 21110 Naantali Finnland Tel. +358 244511 try@turkurepairyard.com | Längsseits, Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 250 Meter Breite: 40 Meter Tiefgang: 7,9 Meter | Die Auflagen sind in der nationalen Umweltgenehmigung vorgegeben. | Ausdrückliche Zulassung | 20.000 12 | 1. Oktober 2023 |
VEREINIGTES KÖNIGREICH | ||||||
Able UK Limited Teesside Environmental Reclamation and Recycling Centre Graythorp Dock Tees Road Hartlepool Cleveland TS25 2DB Vereinigtes Königreich Tel. +44 1642806080 E-Mail: info@ableuk.com | Wasserliegeplatz | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 337,5 Meter Breite: 120 Meter Tiefgang: 6,65 Meter (9,5 Meter, wenn ausgebaggert) | Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung (Az.: EPR/VP3296ZM), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Anlagenbetreiber enthält. | Ausdrückliche Zulassung | 95.490 24 | 31. Dezember 2020 |
Dales Marine Services Ltd Imperial Dry Dock Leith Edinburgh EH6 7DR Tel. +44 1314543380 E-Mail: leithadmin@dalesmarine.co.uk; b.robertson@dalesmarine.co.uk | Trockendock und Wasserliegeplatz | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 165 Meter Breite: 21 Meter Tiefgang: 7,7 Meter | Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung (Az.: WML L 1157331), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Anlagenbetreiber enthält. | Ausdrückliche Zulassung | 7.275 25 | 31. Dezember 2020 |
Harland and Wolff (Belfast) Ltd Queen's Island Belfast BT3 9DU Tel. +44 2890534189 Fax +44 2890458515 E-Mail: Eoghan.Rainey@harland-wolff.com | Trockendock und Wasserliegeplatz | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 556 Meter Breite: 93 Meter Tiefgang: 7,5 Meter DWT: 550.000 | Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung zur Bewirtschaftung von Abfällen (Az.: LN/20/11), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Anlagenbetreiber enthält. | Ausdrückliche Zulassung | 12.000 26 | 16. Juni 2025 |
Teil B
In einem Drittland ansässige Abwrackeinrichtungen
Name der Einrichtung | Recycling-Methode | Art und Größe der Schiffe, die abgewrackt werden können | Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung, einschließlich solcher in Bezug auf die Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall | Einzelheiten zum Verfahren der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zulassung des Schiffsrecyclingplans durch die zuständige Behörde 27 | Jährliche Schiffsrecyclinghöchst- kapazität, berechnet als Summe des Gewichts der Schiffe in LDT, die in einem bestimmten Jahr in der Einrichtung abgewrackt wurden 28 | Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste 29 |
TÜRKEI | ||||||
Avsar Gemi Sokum San. Dis Tic. Ltd. Sti. Gemi Söküm Tesisleri, Parcel 5 Aliağa İzmir 35800, Türkei Tel. +90 23261821070809 E-Mail: info@avsargemiltd.com | Anlegestelle | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, mit Ausnahme von Bohrinseln Höchstmaße von Schiffen: Länge: keine Beschränkung Breite: 50 Meter Tiefgang: 15 Meter | Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr, maritime Angelegenheiten und Kommunikation ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. Gefährliche Abfälle werden von der türkischen Schiffsrecyclingvereinigung SRAT (Ship Recycling Association of Turkey) behandelt, die über die erforderliche vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung verfügt. | Stillschweigende Zulassung Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. | 54.224 30 | 2. Dezember 2025 |
Isiksan Gemi Sokum Pazarlama Ve Tic. Ltd. Sti. Gemi Söküm Tesisleri, Parcel 22 Aliağa İzmir 35800, Türkei Tel. +90 2326182165 E-Mail: info@isiksangemi.com | Anlegestelle | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: keine Beschränkung Breite: 75 Meter Tiefgang: 17 Meter | Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr, maritime Angelegenheiten und Kommunikation ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. Gefährliche Abfälle werden von der türkischen Schiffsrecyclingvereinigung SRAT (Ship Recycling Association of Turkey) behandelt, die über die erforderliche vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung verfügt. | Stillschweigende Zulassung Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. | 91.851 31 | 7. Juli 2024 |
EGE CELIK SAN. VE TIC. A.Ş. Gemi Söküm Tesisleri Parcel 10 Aliağa Izmir 35800 Türkei Tel. +90 2326182162 E-Mail: pamirtaner@egecelik.com | Anlegestelle | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: keine Beschränkung Breite: 50 Meter Tiefgang: 15 Meter | Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr, maritime Angelegenheiten und Kommunikation ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. Gefährliche Abfälle werden von der türkischen Schiffsrecyclingvereinigung SRAT (Ship Recycling Association of Turkey) behandelt, die über die erforderliche vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung verfügt. | Stillschweigende Zulassung Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. | 55.503 30 | 12. Februar 2025 |
LEYAL GEMİ SÖKÜM SANAYİ ve Tİ CARET LTD. Gemi Söküm Tesisleri Parcel 3-4 Aliağa Izmir 35800 Türkei Tel. +90 2326182030 E-Mail: info@leyal.com.tr | Anlegestelle | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: keine Beschränkung Breite: 100 Meter Tiefgang: 15 Meter | Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr, maritime Angelegenheiten und Kommunikation ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. Gefährliche Abfälle werden von der türkischen Schiffsrecyclingvereinigung SRAT (Ship Recycling Association of Turkey) behandelt, die über die erforderliche vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung verfügt. | Stillschweigende Zulassung Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. | 55.495 32 | 9. Dezember 2023 |
LEYAL-DEMTAS GEMİ SÖKÜM SANAYİ ve Tİ CARET A.Ş. Gemi Söküm Tesisleri Parcel 25 Aliağa Izmir 35800 Türkei Tel. +90 2326182065 E-Mail: demtas@leyal.com.tr | Anlegestelle | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: keine Beschränkung Breite: 63 Meter Tiefgang: 15 Meter | Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr, maritime Angelegenheiten und Kommunikation ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. Gefährliche Abfälle werden von der türkischen Schiffsrecyclingvereinigung SRAT (Ship Recycling Association of Turkey) behandelt, die über die erforderliche vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung verfügt. | Stillschweigende Zulassung Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. | 50.350 30 | 9. Dezember 2023 |
ÖGE GEMİ SÖKÜM İ TH. İ HR. Tİ C. SAN.AS. Gemi Söküm Tesisleri Parcel 23 Aliağa Izmir 35800 Türkei Tel. +90 2326182105 E-Mail: oge@ogegemi.com www.ogegemi.com | Anlegestelle | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: keine Beschränkung Breite: 70 Meter Tiefgang: 15 Meter | Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr, maritime Angelegenheiten und Kommunikation ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. Gefährliche Abfälle werden von der türkischen Schiffsrecyclingvereinigung SRAT (Ship Recycling Association of Turkey) behandelt, die über die erforderliche vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung verfügt. | Stillschweigende Zulassung Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. | 62.471 33 | 12. Februar 2025 |
Simsekler Gida Gemi Sokum Insaat Sanayi Tic. Ltd.Sti Gemi Söküm Tesisleri Parcel 11-12 Aliağa Izmir 35800 Türkei Tel. +90 2326182036 E-Mail: shipyard@simseklergroup.com.tr | Anlegestelle | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: keine Beschränkung Breite: 95 Meter Tiefgang: 15 Meter | Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr, maritime Angelegenheiten und Kommunikation ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. Gefährliche Abfälle werden von der türkischen Schiffsrecyclingvereinigung SRAT (Ship Recycling Association of Turkey) behandelt, die über die erforderliche vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung verfügt. | Stillschweigende Zulassung Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. | 51.569 34 | 2. Dezember 2025 |
Sök Denizcilik Tic. Ltd. Sti Gemi Söküm Tesisleri Parcel 8-9 Aliağa Izmir 35800 Türkei Tel. +90 2326182092 E-Mail: info@sokship.com | Anlegestelle | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: keine Beschränkung Breite: 90 Meter Tiefgang: 15 Meter | Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr, maritime Angelegenheiten und Kommunikation ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. Gefährliche Abfälle werden von der türkischen Schiffsrecyclingvereinigung SRAT (Ship Recycling Association of Turkey) behandelt, die über die erforderliche vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung verfügt. | Stillschweigende Zulassung Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. | 66.167 35 | 12. Februar 2025 |
International Shipbreaking Limited L.L.C 18601 R.L Ostos Road Brownsville TX, 78521 Vereinigte Staaten Tel. 956-831-2299 E-Mail: chris.green@internationalshipbreaking.com robert.berry@internationalshipbreaking.com | Längsseits (Wasserliegeplatz), Rampe | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 366 Meter Breite: 48 Meter Tiefgang: 9 Meter | Die Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung sind in Genehmigungen, Bescheinigungen und Bewilligungen festgelegt, die der Einrichtung von der Umweltschutzbehörde (Environmental Protection Agency), der Kommission für Umweltqualität Texas (Texas Commission of Environmental Quality), dem Liegenschaftsamt Texas (Texas General Land Office) und der US-Küstenwache erteilt werden. Das amerikanische Gesetz über die Kontrolle giftiger chemischer Stoffe (U.S. Toxic Substances Control Act) verbietet es, Schiffe unter ausländischer Flagge, die einen PCB-Gehalt von mehr als 50 ppm aufweisen, in die USA einzuführen. Die Einrichtung hat zwei Anlegestellen mit Rampen für das endgültige Schiffsrecycling (Ostanleger und Westanleger). Schiffe unter der Flagge von EU-Mitgliedstaaten werden ausschließlich auf der Rampe des Ostanlegers recycelt. | Derzeit gibt es nach US-amerikanischem Recht kein Verfahren für die Zulassung von Schiffsrecyclingplänen. | 120.000 31 | 9. Dezember 2023 |
1) Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 über das Recycling von Schiffen.
2) Gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe a Satz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.
3) Der Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste entspricht dem Zeitpunkt, zu dem die Genehmigung oder Zulassung der Einrichtung in dem Mitgliedstaat abläuft.
4) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50.000 LDT pro Jahr.
5) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 30.000 LDT pro Jahr.
6) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 200.000 LDT pro Jahr.
7) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 45.000 LDT pro Jahr.
8) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 15.000 LDT pro Jahr.
9) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 60.000 LDT pro Jahr.
10) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 18.000 LDT pro Jahr.
11) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 23.000 LDT pro Jahr.
12) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 40.000 LDT pro Jahr.
13) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 10.000 LDT pro Jahr.
14) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 30.000 LDT pro Jahr zugelassen.
15) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 6.000 LDT pro Jahr zugelassen.
16) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 10.000 LDT pro Jahr zugelassen.
17) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 45.000 LDT pro Jahr zugelassen.
18) Laut Genehmigung beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 100.000 LDT pro Jahr.
19) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 75.000 LDT pro Jahr zugelassen.
20) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 85.000 LDT pro Jahr zugelassen.
21) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 200.000 LDT pro Jahr zugelassen.
22) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 100.000 LDT pro Jahr zugelassen.
23) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 5.000 LDT pro Jahr.
24) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 230.000 LDT pro Jahr zugelassen.
25) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 7.275 LDT pro Jahr zugelassen.
26) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 300.000 LDT pro Jahr zugelassen.
27) Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 über das Recycling von Schiffen.
28) Gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe a Satz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.
29) Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen gilt die Aufnahme einer in einem Drittland ansässigen Abwrackeinrichtung für Schiffe in die europäische Liste für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens des Durchführungsbeschlusses der Kommission, der die Aufnahme dieser Einrichtung vorsieht.
30) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 60.000 LDT pro Jahr.
31) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 120.000 LDT pro Jahr.
32) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 80.000 LDT pro Jahr.
33) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 90.000 LDT pro Jahr.
34) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 70.000 LDT pro Jahr.
35) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 100.000 LDT pro Jahr."
ENDE |