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Regelwerk, EU 2020, Abfall - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1675 der Kommission vom 11. November 2020 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/2323 zur Aufstellung der europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 378 vom 12.11.2020 S. 5)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über das Recycling von Schiffen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und der Richtlinie 2009/16/EG 1, insbesondere auf Artikel 16,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 stellen die Schiffseigner sicher, dass zum Recycling bestimmte Schiffe nur in Abwrackeinrichtungen recycelt werden, die in der gemäß Artikel 16 der genannten Verordnung veröffentlichten europäischen Liste der Abwrackeinrichtungen aufgeführt sind.

(2) Die europäische Liste ist im Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2323 der Kommission 2 festgelegt.

(3) Dänemark hat der Kommission mitgeteilt, dass eine in seinem Hoheitsgebiet ansässige Abwrackeinrichtung 3 von der zuständigen Behörde gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 zugelassen wurde. Dänemark hat der Kommission alle Informationen zur Verfügung gestellt, die zur Aufnahme dieser Einrichtung in die europäische Liste erforderlich sind. Die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden, um diese Einrichtung in die Liste aufzunehmen.

(4) Norwegen hat der Kommission mitgeteilt, dass eine in seinem Hoheitsgebiet ansässige Abwrackeinrichtung 4 von der zuständigen Behörde gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 zugelassen wurde. Norwegen hat der Kommission alle Informationen zur Verfügung gestellt, die zur Aufnahme dieser Einrichtung in die europäische Liste erforderlich sind. Die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden, um diese Einrichtung in die Liste aufzunehmen.

(5) Die Zulassung einer in Litauen ansässigen Abwrackeinrichtung 5 ist am 17. März 2020 abgelaufen, und Litauen hat der Kommission mitgeteilt, dass die Einrichtung keine Schiffsrecyclingtätigkeiten mehr ausübt. Die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden, um diese Einrichtung zu streichen.

(6) Die Zulassung einer in Lettland ansässigen Abwrackeinrichtung 6 ist am 11. Juni 2020 abgelaufen, und Lettland hat der Kommission mitgeteilt, dass die dieser Einrichtung erteilte Zulassung zum Recycling von Schiffen nicht erneuert wurde. Die Einrichtung erfüllt somit nicht mehr die Anforderungen gemäß Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013. Die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden, um diese Einrichtung zu streichen.

(7) Die Zulassung einer im Vereinigten Königreich ansässigen Abwrackeinrichtung 7 ist am 2. Juli 2020 abgelaufen, und die Kommission hat vom Vereinigten Königreich keine Mitteilung erhalten, dass die dieser Einrichtung erteilte Zulassung zum Recycling von Schiffen erneuert wurde. Die Einrichtung erfüllt somit nicht mehr die Anforderungen gemäß Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013. Die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden, um diese Einrichtung zu streichen.

(8) Die Zulassung einer weiteren im Vereinigten Königreich ansässigen Abwrackeinrichtung 8 ist am 6. Oktober 2020 abgelaufen, und das Vereinigte Königreich hat der Kommission mitgeteilt, dass die dieser Einrichtung erteilte Zulassung zum Recycling von Schiffen gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 vor ihrem Ablauf erneuert wurde. Aufgrund des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union am 1. Februar 2020 können jedoch Schiffe, die die Flagge eines Mitgliedstaats der Europäischen Union führen, nach Ablauf des im Austrittsabkommen vorgesehenen Übergangszeitraums am 31. Dezember 2020 in dieser Anlagenicht mehr recycelt werden. Der Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme der Einrichtung in die europäische Liste sollte daher entsprechend aktualisiert und auf den 31. Dezember 2020 festgesetzt werden.

(9) Die Zulassung einer weiteren im Vereinigten Königreich ansässigen Abwrackeinrichtung läuft am 2. November 2022 ab. Aufgrund des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union am 1. Februar 2020 können jedoch Schiffe, die die Flagge eines Mitgliedstaats der Europäischen Union führen, nach Ablauf des im Austrittsabkommen vorgesehenen Übergangszeitraums am 31. Dezember 2020 in dieser Anlagenicht mehr recycelt werden. Der Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme der Einrichtung in die europäische Liste sollte daher entsprechend aktualisiert und auf den 31. Dezember 2020 festgesetzt werden.

(10) Die Zulassung einer weiteren im Vereinigten Königreich ansässigen Abwrackeinrichtung 9 ist am 3. August 2020 abgelaufen, und das Vereinigte Königreich hat der Kommission mitgeteilt, dass die dieser Einrichtung erteilte Zulassung zum Recycling von Schiffen gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 vor ihrem Ablauf erneuert wurde. Da die Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 gemäß dem Protokoll zu Irland/Nordirland für das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich in Bezug auf Nordirland Anwendung findet, kann die Einrichtung daher nach Ablauf des Übergangszeitraums bis zum Ablauf der neuen Zulassung auf der europäischen Liste verbleiben. Der Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme dieser Einrichtung in die europäische Liste sollte daher entsprechend aktualisiert werden.

(11) Die Zulassung einer in Spanien ansässigen Abwrackeinrichtung 10 ist am 28. Juli 2020 abgelaufen, und Spanien hat der Kommission mitgeteilt, dass die dieser Einrichtung erteilte Zulassung zum Recycling von Schiffen gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 vor ihrem Ablauf erneuert wurde. Der Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme dieser Einrichtung in die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden.

(12) Die Zulassungen von zwei in Litauen ansässigen Abwrackeinrichtungen 11 sind am 17. März 2020 bzw. am 21. Mai 2020 abgelaufen, und Litauen hat der Kommission mitgeteilt, dass die diesen Einrichtungen erteilten Zulassungen zum Recycling von Schiffen gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 vor ihrem Ablauf erneuert wurden. Der Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme dieser Einrichtungen in die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden.

(13) Die Zulassung einer in Portugal ansässigen Abwrackeinrichtung 12 ist am 26. Juli 2020 abgelaufen, und Portugal hat der Kommission mitgeteilt, dass die dieser Einrichtung erteilte Zulassung zum Recycling von Schiffen gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 vor ihrem Ablauf erneuert wurde. Der Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme dieser Einrichtung in die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden.

(14) Die Zulassung einer in Frankreich ansässigen Abwrackeinrichtung 13 läuft am 24. Mai 2021 ab, und Frankreich hat der Kommission mitgeteilt, dass die dieser Einrichtung erteilte Zulassung zum Recycling von Schiffen gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 erneuert wurde. Der Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme dieser Einrichtung in die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden.

(15) Die Kommission hat gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Anträge auf Aufnahme von zwei Abwrackeinrichtungen in der Türkei 14 in die europäische Liste erhalten. Nach Bewertung der Informationen und Belege, die gemäß Artikel 15 dieser Verordnung beigebracht oder eingeholt wurden, ist die Kommission der Auffassung, dass die Einrichtungen die in Artikel 13 der Verordnung festgelegten Anforderungen erfüllen, um das Recycling von Schiffen durchzuführen und in die europäische Liste aufgenommen zu werden. Die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden, um diese Einrichtungen in die Liste aufzunehmen.

(16) Der Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2323 sollte daher entsprechend geändert werden.

(17) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 eingesetzten Ausschusses

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/2323 erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Brüssel, den 11. November 2020

1) ABl. L 330 vom 10.12.2013 S. 1.

2) Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2323 der Kommission vom 19. Dezember 2016 zur Aufstellung der europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recycling von Schiffen (ABl. L 345 vom 20.12.2016 S. 119).

3) Jatob ApS.

4) Fosen Gjenvinning AS.

5) UAB "Armar" (Liegeplatz 127A).

6) A/S "Tosmares ku ģ ubūvētava".

7) Swansea Drydock Ltd.

8) Able UK Limited.

9) Harland and Wolff Heavy Industries Limited.

10) DDR VESSELS XXI, S.L.

11) UAB "APK" und UAB Vakarų refonda.

12) Navalria - Docas, Construções e Reparações Navais.

13) Les recycleurs Bretons.

14) Simsekler Gida Gemi Sokum Insaat Sanayi Ticaret Ltd.Sti. und Avsar Gemi Sokum San. Dis Tic. Ltd. Sti.

.

Anhang

"Anhang
Europäische Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Teil A
In einem Mitgliedstaat ansässige Abwrackeinrichtungen

Name der EinrichtungRecycling-MethodeArt und Größe der Schiffe, die abgewrackt werden könnenEinschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung, einschließlich solcher in Bezug auf die Bewirtschaftung von gefährlichem AbfallEinzelheiten zum Verfahren der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zulassung des Schiffsrecyclingplans durch die zuständige Behörde 1Jährliche Schiffsrecycling-
höchstkapazität, berechnet als Summe des Gewichts der Schiffe in LDT, die in einem bestimmten Jahr in der Einrichtung abgewrackt wurden 2
Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste 3
BELGIEN
NV Galloo Recycling Gent
Scheepszatestraat 9
9000 Gent
Belgien
Tel. +32 92512521
E-Mail: peter.wyntin@galloo.com
Längsseits (Wasserliegeplatz), RampeSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 265 Meter
Breite: 37 Meter
Tiefgang: 12,5 Meter
Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 30 Tagen34.000 431. März 2025
DÄNEMARK
FAYARD A/S
Kystvejen 100
5330 Munkebo
Dänemark
www.fayard.dk
Tel. +45 75920000
E-Mail: fayard@fayard.dk
TrockendockSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 415 Meter
Breite: 90 Meter
Tiefgang: 7,8 Meter
Die Abwrackeinrichtung wird im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften und den Bedingungen gemäß der von der Gemeinde Kerteminde erteilten Umweltgenehmigung vom 7. November 2018 geregelt. Die Umweltgenehmigung umfasst Bedingungen für die Betriebszeiten, spezielle Betriebsbedingungen, die Handhabung und Lagerung von Abfällen sowie die Bedingung, dass die Arbeiten im Trockendock durchgeführt werden müssen.Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen0 57. November 2023
Fornæs ApS
Rolshøjvej 12-16
8500 Grenaa
Dänemark
www.fornaes.dk
Tel. +45 86326393
E-Mail: recycling@fornaes.dk
Längsseits, TrockendockSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 150 Meter
Breite: 25 Meter
Tiefgang: 6 Meter
BRZ: 10.000
Die Gemeinde Norddjurs ist berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen.Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen30.000 430. Juni 2021
Jatob ApS
Langerak 12
9900 Frederikshavn
Dänemark
www.jatob.dk
Tel. +45 86681689
E-Mail: post@jatob.dk mathias@jatob.dk
Längsseits, SlipanlageSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 150 Meter
Breite: 30 Meter
Tiefgang: 6 Meter
Handhabung und Lagerung von Abfallfraktionen erfolgen mit Umweltgenehmigung. Gefährlicher Abfall darf bis zu einem Jahr in der Anlage zwischengelagert werden.Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen13.000 59. März 2025
Modern American Recycling Services Europe (M.A.R.S)
Sandholm 60
9900 Frederikshavn
Dänemark
www.modernamericanrecyclingservices.com/
E-Mail: kim@mars-eu.dk
SlipanlageSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 290 Meter Breite: 90 Meter Tiefgang: 14 Meter
Die Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung sind in der von der Gemeinde Frederikshavn erteilten Umweltgenehmigung vom 9. März 2018 festgelegt.
Gemäß der für die Abwrackeinrichtung erteilten Umweltgenehmigung ist die Gemeinde Frederikshavn berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen.
Die Abwrackeinrichtung darf gefährlichen Abfall nicht länger als ein Jahr lagern.
Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen0 623. August 2023
Smedegaarden A/S
Vikingkaj 5
6700 Esbjerg
Dänemark
www.smedegaarden.net
Längsseits, TrockendockSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 170 Meter
Breite: 40 Meter
Tiefgang: 7,5 Meter
Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen20.000 415. September 2021
Stena Recycling A/S
Grusvej 6
6700 Esbjerg
Dänemark
Tel. +45 20699190
Website:
www.stenarecycling.dk
E-Mail: jakob.kristensen@stenarecycling.com
TrockendockSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 40 Meter Breite: 40 Meter Tiefgang: 10 Meter
Die Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung sind in der von der Gemeinde Esbjerg erteilten Umweltgenehmigung vom 5. Oktober 2017 festgelegt.
Gemäß der für die Abwrackeinrichtung erteilten Umweltgenehmigung ist die Gemeinde Esbjerg berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen.
Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen0 77. Februar 2024
ESTLAND
BLRT Refonda Baltic OÜ
Kopli 103, 11712 Tallinn,
Estland
Tel. +372 6102933
Fax +372 6102444
E-Mail: refonda@blrt.ee
www.refonda.ee
Schwimmend am Kai und im SchwimmdockSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 197 Meter
Breite: 32 Meter
Tiefgang: 9,6 Meter
BRZ: 28.000
Abfallgenehmigung Nr. L.JÄ/327249; Genehmigung zur Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall Nr. 0222; Vorschriften des Hafens Vene-Balti, Manual on Ships Recycling MSR-Refonda. Umweltmanagementsystem, Abfallbewirtschaftung EP 4.4.6-1-13
Die Einrichtung darf nur gefährliche Materialien recyceln, für die ihr eine Genehmigung erteilt wurde.
Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 30 Tagen21.852 815. Februar 2021
SPANIEN
DDR VESSELS XXI, S.L.
Hafen "El Musel"
Gijón
Spanien
Tel. +34 630144416
E-Mail: abarredo@ddr-vessels.es
AbwrackrampeSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 169,9 Meter
(Schiffe mit einer Länge von mehr als 169,9 Metern, die auf der Rampe ein Null- oder negatives Kippmoment gewährleisten, können je nach Ergebnis einer ausführlichen Machbarkeitsstudie akzeptiert werden)
Die Auflagen sind in der integrierten Umweltgenehmigung vorgegeben.Ausdrückliche Zulassung - zuständig für die Zulassungsentscheidung ist das Hafenamt.0 928. Juli 2025
FRANKREICH
Démonaval Recycling
ZI du Malaquis
Rue François Arago
76580 LE TRAIT
Tel. +33 769791280
E-Mail:
patrick@demonaval-recycling.fr
Längsseits, TrockendockSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 140 Meter
Breite: 25 Meter
Tiefe: 5 Meter
Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben.Ausdrückliche Zulassung - zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt.0 811. Dezember 2022
GARDET & DE BEZENAC Recycling/Groupe BAUDELET ENVIRONNEMENT -GIE MUG
616 Boulevard Jules Durand
76600 Le Havre
Frankreich
Tel. +33 235951634
E-Mail: infos@gardet-bezenac.com
Schwimmanleger und SlipanlageSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 150 Meter
Breite: 18 Meter
Tiefe: 7 Meter
LDT: 7.000
Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben.Ausdrückliche Zulassung - zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt.16.000 1030. Dezember 2021
Grand Port Maritime de Bordeaux
152, Quai de Bacalan - CS 41320-33082 Bordeaux Cedex
Frankreich
Tel. +33 556905800
E-Mail: maintenance@bordeaux-port.fr
Längsseits, TrockendockSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 240 Meter
Breite: 37 Meter
Tiefe: 17 Meter
Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben.Ausdrückliche Zulassung - zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt.18.000 1121. Oktober 2021
Les recycleurs Bretons
Zone Industrielle de Kerbriant - 29610 Plouigneau
Frankreich
Tel. +33 298011106
E-Mail: navaleo@navaleo.fr
Längsseits, TrockendockSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 225 Meter
Breite: 34 Meter
Tiefe: 27 Meter
Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben.Ausdrückliche Zulassung - zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt.15.000 1219. Juni 2025
ITALIEN
San Giorgio del Porto S.p.A.
Calata Boccardo 8
16128 - Genova -
Italien
Tel.+39 010251561
E-Mail:
segreteria@sgdp.it;
sangiorgiodelporto@legalmail.it
www.sgdp.it
Längsseits, TrockendockSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 350 Meter
Breite: 75 Meter
Tiefe: 16 Meter
BRZ: 130.000
Die Auflagen und Einschränkungen sind in der integrierten Umweltgenehmigung vorgegeben.Ausdrückliche Zulassung38.564 96. Juni 2023
LETTLAND
,Galaksis N', Ltd.
Kapsēdes iela 2D
Liepāja, LV-3414
Lettland
Tel. +371 29410506
E-Mail: galaksisn@inbox.lv
Längsseits (Wasserliegeplatz), TrockendockSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 165 Meter
Breite: 22 Meter
Tiefe: 7 Meter
BRZ: 12.000
Siehe nationale Genehmigung Nr. LI12IB0053Ausdrückliche Zulassung -schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen0 1317. Juli 2024
LITAUEN
UAB APK
Minijos 180 (Liegeplatz 133A), LT 93269, Klaipġda,
Litauen
Tel. +370 46365776
Fax +370 46365776
E-Mail: uab.apk@gmail.com
Längsseits (Wasserliegeplatz)Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 130 Meter
Breite: 35 Meter
Tiefe: 10 Meter
BRZ: 3.500
Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-15/2015Ausdrückliche Zulassung -schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen1.500 1412. März 2025
UAB Armar
Minijos 180 (Liegeplatz 131A), LT 93269, Klaipġda,
Litauen
Tel. +370 68532607
E-Mail: armar.uab@gmail.com; albatrosas33@gmail.com
Längsseits (Wasserliegeplatz)Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 80 Meter
Breite: 16 Meter
Tiefe: 5 Meter
BRZ: 1.500
Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-51/2017Ausdrückliche Zulassung -schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen3.910 1519. April 2022
UAB Demeksa
Nemuno g. 42A (Liegeplatz 121), LT 93277 Klaipġda
Litauen
Tel. +370 63069903
E-Mail: uabdemeksa@gmail.com
Längsseits (Wasserliegeplatz)Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 58 Meter
Breite: 16 Meter
Tiefe: 5 Meter
BRZ: 3500
Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-64/2019Ausdrückliche Zulassung -schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen0 1622. Mai 2024
UAB Vakarų refonda
Minijos 180 (Liegeplätze 129, 130, 131A, 131, 132, 133A), LT 93269, Klaipġda,
Litauen
Tel. +370 46483940/483891
Fax +370 46483891
E-Mail: refonda@wsy.lt
Längsseits (Wasserliegeplatz)Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 230 Meter
Breite: 55 Meter
Tiefe: 14 Meter
BRZ: 70.000
Siehe nationale Genehmigung Nr. (11.2)-30-161/2011/TL-KL.1-18/2015Ausdrückliche Zulassung -schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen20.140 1730. April 2025
NIEDERLANDE
Damen Verolme Rotterdam B.V.
Prof. Gerbrandyweg 25
3197 KK Rotterdam-Botlek
Niederlande
Tel. +31 181234353
E-Mail: praveen.badloo@damen.com
TrockendockSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 405 Meter
Breite: 90 Meter
Tiefe: 11,6 Meter
Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung mit den Einschränkungen und Auflagen für einen umweltgerechten Betrieb.Ausdrückliche Zulassung52.000 1821. Juli 2021
Sagro Aannemingsmaatschappij Zeeland B.V.
Estlandweg 10
4455 SV Nieuwdorp
Niederlande
Tel. +31 113351710
E-Mail: slf@sagro.nl
Vorbereitende Arbeiten am Kai, zur Verschrottung an Land gehobenSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 120 Meter
Breite: 20 Meter
Tiefe: 6 Meter
Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung mit den Einschränkungen und Auflagen für einen umweltgerechten Betrieb.Ausdrückliche Zulassung15.000 1828. März 2024
Scheepssloperij Nederland B.V.
Havenweg 1; 3295 XZ s-Gravendeel
Postbus 5234; 3295 ZJ s-Gravendeel
Niederlande
Tel. +31 786736055
E-Mail: info@sloperij-nederland.nl
Wasserliegeplatz und SlipanlageSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 200 Meter
Breite: 33 Meter
Tiefe: 6 Meter
Höhe: 45 Meter (Botlek-Hubbrücke)
Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung mit den Einschränkungen und Auflagen für einen umweltgerechten Betrieb.
Die vorbereitenden Arbeiten finden am Kai statt, bis der Rumpf mithilfe einer Winde mit einem Zugvermögen von 2.000 Tonnen auf die Slipanlage gezogen werden kann.
Ausdrückliche Zulassung9.300 727. September 2021
NORWEGEN
ADRS Decom Gulen
Anschrift der Einrichtung:
Sløvågen 2,
5960 Dalsøyra,
Norwegen
Büroanschrift:
Statsminister Michelsens vei 38
5230 Paradis
Norwegen
https://adrs.no/
Längsseits, Slipanlage, Trockendock/ HafenbeckenSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 360 Meter
Breite: keine Beschränkung
Tiefe: keine Beschränkung
Siehe nationale Genehmigung Nr. 2.019,0501 .TAusdrückliche Zulassung0 191. Oktober 2024
AF Offshore Decom
Raunesvegen 597
5578 Nedre Vats
Norwegen
https://afgruppen.no/selskaper/af-offshore-decom/
LängsseitsSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 290 Meter
Breite: keine Beschränkung
Tiefe: keine Beschränkung
Siehe nationale Genehmigung Nr. 2.005,0038 .TAusdrückliche Zulassung31.000 1928. Januar 2024
Green Yard AS
Angholmen
4485 Feda
Norwegen
www.greenyard.no
Trockendock (in einer Halle), SlipanlageSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 230 Meter
Breite: 25 Meter
Tiefe: 20 Meter
Siehe nationale Genehmigung Nr. 2.018,0833 .T
Größere Demontagearbeiten sind in Innenräumen durchzuführen.
Die einzigen Demontage- und Schneidearbeiten, die im Außenbereich stattfinden dürfen, sind kleinere Arbeiten, die notwendig sind, damit die Schiffe in die Halle passen. Weitere Einzelheiten sind der Genehmigung zu entnehmen.
Ausdrückliche Zulassung0 1428. Januar 2024
Fosen Gjenvinning AS
Stokksundveien 1432,
7177 Revsnes
Norwegen
Tel. +47 40039479
E-Mail: knut@fosengjenvinning.no
LängsseitsSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, mit Ausnahme von Bohrinseln oder Schiffen zur Gewinnung von Kohlenwasserstoffen
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 150 Meter
Breite: 20 Meter
Tiefe: 7 Meter
Siehe nationale Genehmigung Nr. 2.006,0250 .TAusdrückliche Zulassung8.000 169. Januar 2024
Kvaerner AS (Stord)
Eldøyane 59
5411 Stord
Norwegen
www.kvaerner.com
Längsseits (Wasserliegeplatz), SlipanlageSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 230 Meter
Breite: keine Beschränkung
Tiefe: keine Beschränkung
Siehe nationale Genehmigung Nr. 2.013,0111 .TAusdrückliche Zulassung43.000 2028. Januar 2024
Lutelandet Industrihamn
Lutelandet Offshore AS
6964 Korssund
Norwegen
www.lutelandetoffshore.com
LängsseitsSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: keine Beschränkung
Breite: keine Beschränkung
Tiefe: keine Beschränkung
Siehe nationale Genehmigung
Nr. 2.014,0646 .T
Ausdrückliche Zulassung14.000 2128. Januar 2024
Norscrap West AS
Hanøytangen 122
5310 Hauglandhella
Norwegen
www.norscrap.no
Längsseits, schwimmende Slipanlage, TrockendockSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 150 Meter
Breite: 34 Meter
Tiefe: keine Beschränkung
Siehe nationale Genehmigung Nr. 2.017,0864 .T
Höchstens 8.000 LDT auf schwimmender Slipanlage. Bevor Schiffe mit über 8.000 LDT auf die Slipanlage gezogen werden, muss ihr Gewicht verringert werden.
Ausdrückliche Zulassung4.500 221. März 2024
PORTUGAL
Navalria - Docas, Construções e Reparações Navais
Porto Comercial, Terminal Sul, Apartado 39 3811-901 Aveiro
Portugal
Tel. +351 234378970, +351 232767700
E-Mail: info@navalria.pt
TrockendockSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 104 Meter
Breite: 6,5 Meter
Tiefgang: 6,5 Meter
Die Auflagen für die Tätigkeit sind in den Spezifikationen im Anhang zum Titel AL n.° 5/2015/CCDRC vom 26. Januar 2016 enthalten.
Dekontaminierung und Demontage werden auf einer horizontalen und einer geneigten Ebene, je nach Größe des Schiffs, durchgeführt. Die Nennkapazität der horizontalen Ebene beträgt 700 Tonnen. Die Nennkapazität der geneigten Ebene beträgt 900 Tonnen.
Ausdrückliche Zulassung1.900 2326. November 2020
FINNLAND
Turun Korjaustelakka Oy (Turku Repair Yard Ltd)
Navirentie, 21110 Naantali Finnland
Tel. +358 244511
E-Mail
try@turkurepairyard.com
Längsseits, TrockendockSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 250 Meter
Breite: 40 Meter
Tiefgang: 7,9 Meter
Die Auflagen sind in der nationalen Umweltgenehmigung vorgegeben.Ausdrückliche Zulassung20.000 121. Oktober 2023
VEREINIGTES KÖNIGREICH
Able UK Limited
Teesside Environmental Reclamation and Recycling Centre
Graythorp Dock
Tees Road
Hartlepool
Cleveland
TS25 2DB
Vereinigtes Königreich
Tel. +44 1642806080
E-Mail: info@ableuk.com
WasserliegeplatzSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 337,5 Meter
Breite: 120 Meter
Tiefgang: 6,65 Meter (9,5 Meter, wenn ausgebaggert)
Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung (Az.: EPR/VP3296ZM), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Anlagenbetreiber enthält.Ausdrückliche Zulassung95.490 2431. Dezember 2020
Dales Marine Services Ltd
Imperial Dry Dock
Leith
Edinburgh
EH6 7DR
Tel. +44 1314543380
E-Mail:
leithadmin@dalesmarine.co.uk; b.robertson@dalesmarine.co.uk
Trockendock und WasserliegeplatzSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 165 Meter
Breite: 21 Meter
Tiefgang: 7,7 Meter
Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung (Az.: WML L 1157331), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Anlagenbetreiber enthält.Ausdrückliche Zulassung7.275 2531. Dezember 2020
Harland and Wolff (Belfast) Ltd
Queen's Island
Belfast
BT3 9DU
Tel. +44 2890534189
Fax +44 2890458515
E-Mail: Eoghan.Rainey@harland-wolff.com
Trockendock und WasserliegeplatzSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 556 Meter
Breite: 93 Meter
Tiefgang: 7,5 Meter
DWT: 550.000
Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung zur Bewirtschaftung von Abfällen (Az.: LN/20/11), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Anlagenbetreiber enthält.Ausdrückliche Zulassung12.000 2616. Juni 2025

Teil B

In einem Drittland ansässige Abwrackeinrichtungen

Name der EinrichtungRecycling-MethodeArt und Größe der Schiffe, die abgewrackt werden könnenEinschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung, einschließlich solcher in Bezug auf die Bewirtschaftung von gefährlichem AbfallEinzelheiten zum Verfahren der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zulassung des Schiffsrecyclingplans durch die zuständige Behörde 27Jährliche Schiffsrecyclinghöchst-
kapazität, berechnet als Summe des Gewichts der Schiffe in LDT, die in einem bestimmten Jahr in der Einrichtung abgewrackt wurden 28
Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste 29
TÜRKEI
Avsar Gemi Sokum San. Dis Tic. Ltd. Sti.
Gemi Söküm Tesisleri,
Parcel 5 Aliağa
İzmir 35800,
Türkei
Tel. +90 23261821070809
E-Mail: info@avsargemiltd.com
AnlegestelleSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, mit Ausnahme von Bohrinseln
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: keine Beschränkung
Breite: 50 Meter
Tiefgang: 15 Meter
Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr, maritime Angelegenheiten und Kommunikation ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind.
Gefährliche Abfälle werden von der türkischen Schiffsrecyclingvereinigung SRAT (Ship Recycling Association of Turkey) behandelt, die über die erforderliche vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung verfügt.
Stillschweigende Zulassung
Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.
54.224 302. Dezember 2025
Isiksan Gemi Sokum Pazarlama Ve Tic. Ltd. Sti.
Gemi Söküm Tesisleri,
Parcel 22 Aliağa
İzmir 35800,
Türkei
Tel. +90 2326182165
E-Mail: info@isiksangemi.com
AnlegestelleSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: keine Beschränkung
Breite: 75 Meter
Tiefgang: 17 Meter
Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr, maritime Angelegenheiten und Kommunikation ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind.
Gefährliche Abfälle werden von der türkischen Schiffsrecyclingvereinigung SRAT (Ship Recycling Association of Turkey) behandelt, die über die erforderliche vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung verfügt.
Stillschweigende Zulassung
Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.
91.851 317. Juli 2024
EGE CELIK SAN. VE TIC. A.Ş.
Gemi Söküm Tesisleri
Parcel 10 Aliağa
Izmir 35800
Türkei
Tel. +90 2326182162
E-Mail: pamirtaner@egecelik.com
AnlegestelleSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: keine Beschränkung
Breite: 50 Meter
Tiefgang: 15 Meter
Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr, maritime Angelegenheiten und Kommunikation ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind.
Gefährliche Abfälle werden von der türkischen Schiffsrecyclingvereinigung SRAT (Ship Recycling Association of Turkey) behandelt, die über die erforderliche vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung verfügt.
Stillschweigende Zulassung
Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.
55.503 3012. Februar 2025
LEYAL GEMİ SÖKÜM SANAYİ ve Tİ CARET
LTD.

Gemi Söküm Tesisleri
Parcel 3-4 Aliağa
Izmir 35800
Türkei
Tel. +90 2326182030
E-Mail: info@leyal.com.tr
AnlegestelleSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: keine Beschränkung
Breite: 100 Meter
Tiefgang: 15 Meter
Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr, maritime Angelegenheiten und Kommunikation ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind.
Gefährliche Abfälle werden von der türkischen Schiffsrecyclingvereinigung SRAT (Ship Recycling Association of Turkey) behandelt, die über die erforderliche vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung verfügt.
Stillschweigende Zulassung
Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.
55.495 329. Dezember 2023
LEYAL-DEMTAS GEMİ SÖKÜM SANAYİ ve Tİ CARET A.Ş.
Gemi Söküm Tesisleri
Parcel 25 Aliağa
Izmir 35800
Türkei
Tel. +90 2326182065
E-Mail: demtas@leyal.com.tr
AnlegestelleSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: keine Beschränkung
Breite: 63 Meter
Tiefgang: 15 Meter
Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr, maritime Angelegenheiten und Kommunikation ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind.
Gefährliche Abfälle werden von der türkischen Schiffsrecyclingvereinigung SRAT (Ship Recycling Association of Turkey) behandelt, die über die erforderliche vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung verfügt.
Stillschweigende Zulassung
Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.
50.350 309. Dezember 2023
ÖGE GEMİ SÖKÜM İ TH. İ HR. Tİ C. SAN.AS.
Gemi Söküm Tesisleri
Parcel 23 Aliağa
Izmir 35800
Türkei
Tel. +90 2326182105
E-Mail: oge@ogegemi.com
www.ogegemi.com
AnlegestelleSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: keine Beschränkung
Breite: 70 Meter
Tiefgang: 15 Meter
Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr, maritime Angelegenheiten und Kommunikation ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind.
Gefährliche Abfälle werden von der türkischen Schiffsrecyclingvereinigung SRAT (Ship Recycling Association of Turkey) behandelt, die über die erforderliche vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung verfügt.
Stillschweigende Zulassung
Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.
62.471 3312. Februar 2025
Simsekler Gida Gemi Sokum Insaat Sanayi Tic. Ltd.Sti
Gemi Söküm Tesisleri
Parcel 11-12 Aliağa
Izmir 35800
Türkei
Tel. +90 2326182036
E-Mail: shipyard@simseklergroup.com.tr
AnlegestelleSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: keine Beschränkung
Breite: 95 Meter
Tiefgang: 15 Meter
Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr, maritime Angelegenheiten und Kommunikation ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind.
Gefährliche Abfälle werden von der türkischen Schiffsrecyclingvereinigung SRAT (Ship Recycling Association of Turkey) behandelt, die über die erforderliche vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung verfügt.
Stillschweigende Zulassung
Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.
51.569 342. Dezember 2025
Sök Denizcilik Tic. Ltd. Sti
Gemi Söküm Tesisleri
Parcel 8-9 Aliağa
Izmir 35800
Türkei
Tel. +90 2326182092
E-Mail: info@sokship.com
AnlegestelleSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: keine Beschränkung
Breite: 90 Meter
Tiefgang: 15 Meter
Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr, maritime Angelegenheiten und Kommunikation ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind.
Gefährliche Abfälle werden von der türkischen Schiffsrecyclingvereinigung SRAT (Ship Recycling Association of Turkey) behandelt, die über die erforderliche vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung verfügt.
Stillschweigende Zulassung
Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.
66.167 3512. Februar 2025

VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA

International Shipbreaking Limited L.L.C
18601 R.L Ostos Road Brownsville TX, 78521
Vereinigte Staaten
Tel. 956-831-2299
E-Mail: chris.green@internationalshipbreaking.com
robert.berry@internationalshipbreaking.com
Längsseits (Wasserliegeplatz), RampeSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 366 Meter Breite: 48 Meter Tiefgang: 9 Meter
Die Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung sind in Genehmigungen, Bescheinigungen und Bewilligungen festgelegt, die der Einrichtung von der Umweltschutzbehörde (Environmental Protection Agency), der Kommission für Umweltqualität Texas (Texas Commission of Environmental Quality), dem Liegenschaftsamt Texas (Texas General Land Office) und der US-Küstenwache erteilt werden.
Das amerikanische Gesetz über die Kontrolle giftiger chemischer Stoffe (U.S. Toxic Substances Control Act) verbietet es, Schiffe unter ausländischer Flagge, die einen PCB-Gehalt von mehr als 50 ppm aufweisen, in die USA einzuführen.
Die Einrichtung hat zwei Anlegestellen mit Rampen für das endgültige Schiffsrecycling (Ostanleger und Westanleger). Schiffe unter der Flagge von EU-Mitgliedstaaten werden ausschließlich auf der Rampe des Ostanlegers recycelt.
Derzeit gibt es nach US-amerikanischem Recht kein Verfahren für die Zulassung von Schiffsrecyclingplänen.120.000 319. Dezember 2023

1) Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 über das Recycling von Schiffen.

2) Gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe a Satz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.

3) Der Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste entspricht dem Zeitpunkt, zu dem die Genehmigung oder Zulassung der Einrichtung in dem Mitgliedstaat abläuft.

4) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50.000 LDT pro Jahr.

5) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 30.000 LDT pro Jahr.

6) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 200.000 LDT pro Jahr.

7) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 45.000 LDT pro Jahr.

8) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 15.000 LDT pro Jahr.

9) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 60.000 LDT pro Jahr.

10) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 18.000 LDT pro Jahr.

11) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 23.000 LDT pro Jahr.

12) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 40.000 LDT pro Jahr.

13) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 10.000 LDT pro Jahr.

14) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 30.000 LDT pro Jahr zugelassen.

15) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 6.000 LDT pro Jahr zugelassen.

16) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 10.000 LDT pro Jahr zugelassen.

17) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 45.000 LDT pro Jahr zugelassen.

18) Laut Genehmigung beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 100.000 LDT pro Jahr.

19) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 75.000 LDT pro Jahr zugelassen.

20) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 85.000 LDT pro Jahr zugelassen.

21) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 200.000 LDT pro Jahr zugelassen.

22) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 100.000 LDT pro Jahr zugelassen.

23) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 5.000 LDT pro Jahr.

24) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 230.000 LDT pro Jahr zugelassen.

25) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 7.275 LDT pro Jahr zugelassen.

26) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 300.000 LDT pro Jahr zugelassen.

27) Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 über das Recycling von Schiffen.

28) Gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe a Satz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.

29) Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen gilt die Aufnahme einer in einem Drittland ansässigen Abwrackeinrichtung für Schiffe in die europäische Liste für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens des Durchführungsbeschlusses der Kommission, der die Aufnahme dieser Einrichtung vorsieht.

30) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 60.000 LDT pro Jahr.

31) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 120.000 LDT pro Jahr.

32) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 80.000 LDT pro Jahr.

33) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 90.000 LDT pro Jahr.

34) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 70.000 LDT pro Jahr.

35) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 100.000 LDT pro Jahr."


UWS Umweltmanagement GmbHENDE