Beschl. (EU) 2020/1803
- Inhalt =>
Anhang Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Druckerzeugnisse, Schreibwaren aus Papier und Papiertragetaschenerzeugnisse
Kriterium 1 - Substrat
Kriterium 2 - Beschränkungen unterworfene Stoffe
2.1. Beschränkungen für besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern - SVHC)2.2. Beschränkungen für Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates 5 eingestuft sind;
Tabelle 1: Ausnahmeregelungen hinsichtlich Beschränkungen für Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 eingestuft sind, und geltende Bedingungen.
2.3. Biozidprodukte und biozide Wirkstoffe
2.4. Reinigungsmittel
2.5. Alkylphenolethoxylate, halogenierte Lösungsmittel und Phthalate
2.6. Weitere Beschränkungen für Druckfarben, Toner und Lacke
2.7. Rückgewinnung von beim Rollentiefdruck verwendetem Toluol
Kriterium 3 - Wiederverwertbarkeit
3.1. Entfernbarkeit von Teilen, die nicht aus Papier bestehen3.2. Repulpierbarkeit
3.3. Entfernbarkeit von Klebstoffen
3.4. Deinkbarkeit
Kriterium 4 - Emissionen
4.1. Beim Rotationstiefdruckverfahren anfallende Emissionen in Wasser4.2. Emissionen aus Anlagen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates 8 fallen, oder aus vergleichbaren Anlagen
4.3. Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC-Emissionen), die bei Druckverfahren anfallen, welche nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates fallen
Kriterium 5 - Abfall
5.1. System für die Abfallbewirtschaftung5.2. Für das Recycling vorgesehenes Papier aus Druckereien
5.3. Für das Recycling vorgesehenes Papier aus Produktionsstätten für Schreibwaren aus Papier und Papiertragetaschen
Kriterium 6 - Energieverbrauch
Kriterium 7 - Schulung
Kriterium 8 - Gebrauchstauglichkeit
Kriterium 9 - Angaben auf dem Produkt
Kriterium 10 - Angaben auf dem EU-Umweltzeichen