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Regelwerk, EU 2021, Immissionsschutz - EU Bund

Mitteilung der Kommission zur Ergänzung der Leitlinien für bestimmte Beihilfemaßnahmen im Zusammenhang mit dem System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten nach 2021
(2021/C 528/01)

(ABl. C 528 vom 30.12.2021 S. 1)



Die Mitteilung der Kommission von 21. September 2020 - Leitlinien für bestimmte Beihilfemaßnahmen im Zusammenhang mit dem System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten nach 2021 1 - wird wie folgt ergänzt:

1. Unter Randnummer 15 Nummer 15 wird die Zahl "80" anstelle der Angabe "[...]" eingefügt und es werden zwei Absätze angefügt, sodass diese Begriffsbestimmung nun wie folgt lautet:

"(15) 'Fallback-Stromverbrauchseffizienzbenchmark' einen Anteil von 80 % des tatsächlichen Stromverbrauchs, der im Wege eines Beschlusses der Kommission zusammen mit den Stromverbrauchseffizienzbenchmarks festgelegt wird. Er entspricht der durchschnittlichen Reduzierungsanstrengung, welche durch die Anwendung der Stromverbrauchseffizienzbenchmarks auferlegt wird (Benchmark Stromverbrauch/durchschnittlicher Stromverbrauch). Er findet bei allen Produkten Anwendung, die unter die beihilfefähigen Sektoren fallen, für die aber keine Stromverbrauchseffizienzbenchmark festgelegt ist.

Die Fallback-Stromverbrauchseffizienzbenchmark wird (ab dem Jahr t = 2022) nach der in Anhang II unter 'Aktualisierte Effizienzbenchmarks für bestimmte in Anhang I aufgeführte Produkte' festgelegten Formel jährlich um 1,09 % gesenkt."

2. Unter Randnummer 28 Buchstabe b wird die Beschreibung des in der Formel verwendeten Faktors Ct ergänzt, sodass dieser Buchstabe nun wie folgt lautet:

"b) Gilt für die Produkte, die der Beihilfeempfänger herstellt, keine der in Anhang II aufgeführten Stromverbrauchseffizienzbenchmarks, so ergibt sich der Beihilfehöchstbetrag pro Anlage für die im Jahr t anfallenden Kosten aus folgender Kalkulation:

Amaxt = Ai × Ct × Pt-1 × EF × AECt

Dabei gilt: Ai ist die Beihilfeintensität, ausgedrückt als Dezimalzahl (z.B. 0,75), Ct ist der anwendbare CO2-Emissionsfaktor oder der marktbasierte CO2-Emissionsfaktor (tCO2/MWh) (im Jahr t), Pt-1 ist der EUA-Terminpreis im Jahr t-1 (EUR/tCO2), EF ist die Fallback-Stromverbrauchseffizienzbenchmark im Sinne der Begriffsbestimmung unter Randnummer 15 Nummer 15 und AEC ist der tatsächliche Stromverbrauch (MWh) im Jahr t."

3. In der Tabelle in Anhang I wird die Beschreibung des unter den NACE-Code 20.16.40.15 fallenden Sektors vervollständigt/ergänzt, sodass diese Beschreibung nun wie folgt lautet:

"Polyethylenglykole und andere Polyetheralkohole, in Primärformen".

4. Es wird folgender Anhang II eingefügt:

"Anhang II
Stromverbrauchseffizienzbenchmarks und jährliche Kürzungsfaktoren für in Anhang I aufgeführte Produkte

Produkte, bei denen die Austauschbarkeit von Brennstoffen und Strom nach Anhang I Abschnitt 2 der delegierten Verordnung (EU) 2019/331 gegeben ist.

Nach Anhang I der delegierten Verordnung (EU) 2019/331 ist bei bestimmten Produkten eine Austauschbarkeit von Brennstoffen und Strom gegeben. Bei diesen Produkten ist die Festlegung einer Benchmark auf der Grundlage von MWh/t Produkt nicht angebracht. Als Ausgangspunkt sind stattdessen die von den Direktemissionen abgeleiteten Treibhausgasemissionskurven heranzuziehen. Bei diesen Produkten werden die Produktbenchmarks auf der Grundlage der Summe der (sich aus Energie- und Prozessemissionen zusammensetzenden) Direktemissionen sowie der indirekten Emissionen ermittelt, die sich aus dem Verbrauch des austauschbaren Stromanteils ergeben.

In diesen Fällen wird der Faktor 'E' in der Formel zur Berechnung des Beihilfehöchstbetrags (Randnummer 28 Buchstabe a der Leitlinien) durch den folgenden Ausdruck ersetzt, mit dem eine in der delegierten Verordnung (EU) 2019/331 festgelegte Produktbenchmark anhand eines durchschnittlichen EU-CO2-Emissionsfaktors von 0,376 tCO2/MWh in eine Stromverbrauchseffizienzbenchmark umgewandelt wird:

Bestehende Produkt-Benchmark aus Abschnitt 2 des Anhangs der Verordnung (EU) 2021/447 (in tCO2/t) × Anteil der relevanten indirekten Emissionen im Bezugszeitraum (%)/0,376 (tCO2/MWh).

Die im Zeitraum 2021-2025 anzuwendenden Effizienzbenchmarkwerte für Produkte, bei denen Brennstoffe und Strom austauschbar sind, finden sich in der Verordnung (EU) 2021/447 vom 12. März 2021 zur Festlegung angepasster Benchmarkwerte für die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten für den Zeitraum 2021-2025 gemäß Artikel 10a Absatz 2 der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates.

Die Fallback-Stromverbrauchseffizienzbenchmark im Sinne der Randnummer 15 Nummer 15 der Leitlinien gilt für alle in Anhang I aufgeführten beihilfefähigen Produkte, für die keine Stromverbrauchseffizienzbenchmark festgelegt ist.

In Tabelle 1 sind die Benchmarkwerte aufgeführt, die als Ausgangspunkt für die Bestimmung der anwendbaren Effizienzbenchmark für ein bestimmtes Jahr herangezogen werden sollten, wobei der entsprechende jährliche Kürzungsfaktor zu berücksichtigen ist.

Dieser jährliche Kürzungsfaktor beschreibt, in welchem Umfang die Benchmarks jährlich automatisch gesenkt werden. Falls in Tabelle 1 nicht anders angegeben, werden alle Effizienzbenchmarks (einschließlich der Fallback-Stromverbrauchseffizienzbenchmark) (ab dem Jahr t = 2022) jährlich nach folgender Formel um 1,09 % gesenkt:

(Im Jahr t) anwendbare Effizienzbenchmark = Benchmarkwert im Jahr 2021 * (1 + jährlicher Kürzungsfaktor) ^ (Jahr t - 2021)

Tabelle 1: Stromverbrauchseffizienzbenchmarks für bestimmte in Anhang I aufgeführte Produkte

NACE4Produkt-BenchmarkBenchmarkwert im Jahr 2021BenchmarkeinheitProduktionseinheitJährlicher Kürzungsfaktor [%]ProduktdefinitionUnter die Produkt-Benchmark fallende ProzesseRelevanter Prodcom-CodeBezeichnung
17.11Chemische Halbstoffe aus Holz0,904MWh/t 90 % sdtTonne chemische Halbstoffe aus Holz1,09Chemische Halbstoffe aus Holz, zum AuflösenEinbezogen sind sämtliche Prozesse, die direkt oder indirekt mit der Herstellung chemischer Halbstoffe in Zusammenhang stehen, einschließlich Trocknen, Waschen und Sieben sowie Bleichen.17.11.11.00Chemische Halbstoffe aus Holz, zum Auflösen
17.11Chemische Halbstoffe aus Holz0,329MWh/t 90 % sdtTonne chemische Halbstoffe aus Holz1,09Chemische Halbstoffe aus Holz (Natron- oder Sulfatzellstoff), ausgenommen solche zum Auflösen17.11.12.00Chemische Halbstoffe aus Holz (Natron- oder Sulfatzellstoff), ausgenommen solche zum Auflösen
17.11Chemische Halbstoffe aus Holz0,443MWh/t 90 % sdtTonne chemische Halbstoffe aus Holz1,09Chemische Halbstoffe aus Holz (Sulfitzellstoff), ausgenommen solche zum Auflösen17.11.13.00Chemische Halbstoffe aus Holz (Sulfitzellstoff), ausgenommen solche zum Auflösen
17.11Halbchemische Halbstoffe aus Holz0,443MWh/t 90 % sdtTonne halbchemische Halbstoffe aus Holz1,09Halbchemische Halbstoffe aus Holz17.11.14.00Mechanische oder halbchemische Halbstoffe aus Holz, Halbstoffe aus anderen cellulosehaltigen Faserstoffen
17.11Mechanische Halbstoffe aus HolzFall-back-Ansatz1,09Mechanische Halbstoffe aus HolzEinbezogen sind sämtliche Prozesse, die direkt oder indirekt mit der Herstellung mechanischer Halbstoffe in Zusammenhang stehen, einschließlich Holzbehandlung, Refinermahlung, Waschen, Bleichen, Wärmerückgewinnung.
17.11Wiederaufbereitetes Papier0,260MWh/t 90 % sdtTonne wiederaufbereitetes Papier1,09Wiederaufbereitetes PapierEinbezogen sind sämtliche Prozesse, die direkt oder indirekt mit der Herstellung von wiederaufbereitetem Papier in Zusammenhang stehen, einschließlich Trocknen, Waschen und Sieben sowie Bleichen.
17.11Deinktes wiederaufbereitetes Papier0,390MWh/t 90 % sdtTonne deinktes wiederaufbereitetes Papier1,09Deinktes wiederaufbereitetes Papier
17.12Zeitungsdruckpapier0,801MWh/t ProduktTonne Zeitungsdruckpapier1,09ZeitungsdruckpapierEinbezogen sind sämtliche Prozesse, die direkt oder indirekt mit der Papierherstellung in Zusammenhang stehen, einschließlich Refinermahlung, Pressen und thermische Trocknung.17.12.11.00Zeitungsdruckpapier
17.12Ungestrichenes Feinpapier0,645MWh/t ProduktTonne ungestrichenes Feinpapier1,09Ungestrichenes Feinpapier17.12.12.00 17.12.13.00 17.12.14.10 17.12.14.35 17.12.14.39 17.12.14.50 17.12.14.70Ungestrichenes Feinpapier
17.12Gestrichenes Feinpapier0,538MWh/t ProduktTonne gestrichenes Feinpapier1,09Gestrichenes Feinpapier17.12.73.35 17.12.73.37 17.12.73.60 17.12.73.75 17.12.73.79 17.12.76.00Gestrichenes Feinpapier
17.12Tissuepapier0,925MWh/t ProduktTonne Tissuepapier1,09Tissuepapier17.12.20.30 17.12.20.55 17.12.20.57 17.12.20.90Tissuepapier
17.12Testliner und Fluting0,260MWh/t ProduktTonne Papier1,09Testliner und Fluting17.12.33.00 17.12.34.00 17.12.35.20 17.12.35.40Testliner und Fluting
17.12Ungestrichener Karton0,268MWh/t ProduktTonne Karton1,09Ungestrichener Karton17.12.31.00 17.12.32.00 17.12.42.60 17.12.42.80 17.12.51.10 17.12.59.10Ungestrichener Karton
17.12Gestrichener Karton0,403MWh/t ProduktTonne Karton1,09Gestrichener Karton17.12.75.00 17.12.77.55 17.12.77.59 17.12.78.20 17.12.78.50 17.12.79.53 17.12.79.55Gestrichener Karton
20.13Schwefelsäure0,056MWh/t ProduktTonne Schwefelsäure1,09Schwefelsäure, OleumEinbezogen sind sämtliche Prozesse, die direkt oder indirekt mit der Produktion von Schwefelsäure in Zusammenhang stehen.20.13.24.34Schwefelsäure, Oleum
20.13Chlor1,846MWh/t ProduktTonne Chlor1,09ChlorEinbezogen sind sämtliche Prozesse, die direkt oder indirekt mit der Elektrolyseanlage einschließlich Zusatzeinrichtungen in Zusammenhang stehen.20.13.21.11Chlor
20.13Silicium11,87MWh/t ProduktTonne Silicium1,09Silicium. Andere als mit einem Gehalt an Silicium von 99,99 GHT oder mehrEinbezogen sind sämtliche Prozesse, die direkt oder indirekt mit der Produktion von Silicium in Zusammenhang stehen.20.13.21.70Silicium. Andere als mit einem Gehalt an Silicium von 99,99 GHT oder mehr
20.13Silicium60MWh/t ProduktTonne Silicium1,09Silicium. Mit einem Gehalt an Silicium von 99,99 GHT oder mehrEinbezogen sind sämtliche Prozesse, die direkt oder indirekt mit dem Ofen einschließlich Zusatzeinrichtungen in Zusammenhang stehen.20.13.21.60Silicium. Mit einem Gehalt an Silicium von 99,99 GHT oder mehr
20.13Siliciumcarbid6,2MWh/t ProduktTonne Siliciumcarbid1,09Silicium. Siliciumcarbid, auch chemisch nicht einheitlichEinbezogen sind sämtliche Prozesse, die direkt oder indirekt mit der Produktion von Siliciumcarbid in Zusammenhang stehen.20.13.64.10Silicium. Siliciumcarbid, auch chemisch nicht einheitlich
24.10Sauerstoffstahl0,03385MWh/t ProduktTonne Rohstahl (Stahlguss)0,60Rohstahl: unlegierter Stahl, nicht in Elektroöfen erzeugtSekundärmetallurgie, Vorwärmen von Feuerfestmaterial, Zusatzanlagen und Gussanlagen bis zum Schneiden von Rohstahlerzeugnissen24.10.T1.22Rohstahl: unlegierter Stahl, nicht in Elektroöfen erzeugt
24.10Rohstahl: legierter Stahl (ausgenommen nicht rostender und hitzebeständiger Stahl), nicht in Elektroöfen erzeugt24.10.T1.32Rohstahl: legierter Stahl (ausgenommen nicht rostender und hitzebeständiger Stahl), nicht in Elektroöfen erzeugt
24.10Rohstahl: nicht rostender und hitzebeständiger Stahl, nicht in Elektroöfen erzeugt24.12.T1.42Rohstahl: nicht rostender und hitzebeständiger Stahl, nicht in Elektroöfen erzeugt
24.10Ferromangan2,2MWh/t ProduktFerromangan, mit einem Kohlenstoffgehalt von > 2 GHT2,03Ferromangan, mit einem Kohlenstoffgehalt von > 2 GHT, mit einer Körnung von < = 5 mm und mit einem Mangangehalt von > 65 GHT24.10.12.10Ferromangan, mit einem Kohlenstoffgehalt von > 2 GHT, mit einer Körnung von < = 5 mm und mit einem Mangangehalt von > 65 GHT
24.10Ferromangan, mit einem Kohlenstoffgehalt von > 2 GHTAnderes Ferromangan, mit einem Kohlenstoffgehalt von > 2 GHT (ausg. mit einer Körnung von < = 5 mm und mit einem Mangangehalt von > 65 GHT)24.10.12.20Anderes Ferromangan, mit einem Kohlenstoffgehalt von > 2 GHT (ausg. mit einer Körnung von < = 5 mm und mit einem Mangangehalt von > 65 GHT)
24.10Ferromangan1,4MWh/t ProduktFerromangan, mit einem Kohlenstoffgehalt von < = 2 GHT1,09Anderes Ferromangan mit einem Gehalt an Carbon von höchstens 2 GHT24.10.12.25Anderes Ferromangan mit einem Gehalt an Carbon von höchstens 2 GHT
24.10Ferrosilicium8,54MWh/t ProduktFerrosilicium, mit einem Siliciumgehalt von > 55 GHT1,09Ferrosilicium, mit einem Siliciumgehalt von > 55 GHT24.10.12.35Ferrosilicium, mit einem Siliciumgehalt von > 55 GHT
24.10FerrosiliciumFall-back-Ansatz1,0924.10.12.36Ferrosilicium, mit einem Siliciumgehalt von < = 55 GHT und mit einem Magnesiumgehalt von 4 bis 10 GHT
24.10Ferronickel9,28MWh/t ProduktFerronickel1,09Ferronickel24.10.12.40Ferronickel
24.10Ferrosiliciummangan3,419MWh/t ProduktFerrosiliciummangan1,12Ferrosiliciummangan24.10.12.45Ferrosiliciummangan
24.42Primäraluminium13,90MWh/t ProduktNicht legiertes Aluminium in Rohform0,25Nicht legiertes Aluminium in Rohform aus der ElektrolyseNichtlegiertes Aluminium in Rohform aus der Elektrolyse einschließlich Produktionssteuerungsanlagen, Nebenprozessen und Casthouse. Einschließlich Anodenfabrik (vorgebrannte Anoden). Werden die Anoden von einer unabhängigen Anlage in der EU geliefert, sollte diese Anlage keinen Ausgleich erhalten. Für nicht in der EU produzierte Anoden kann eine Berichtigung vorgenommen werden.24.42.11.30Nichtlegiertes Aluminium in Rohform (ohne Pulver und Flitter)
24.42.11.53Aluminiumlegierungen, Primäraluminium
24.42.11.54Aluminiumlegierungen in Rohform (ohne Pulver und Flitter)
24.42Aluminiumoxid (Raffination)0,20MWh/t ProduktAluminumoxid1,11Einbezogen sind sämtliche Prozesse, die direkt oder indirekt mit der Produktion von Aluminiumoxid in Zusammenhang stehen.24.42.12.00Aluminiumoxid (ohne künstlichen Korund)
24.43Zinkelektrolyse3,994MWh/t ProduktZink0,01PrimärzinkEinbezogen sind sämtliche Prozesse, die direkt oder indirekt mit der Zinkelektrolyseanlage einschließlich Zusatzeinrichtungen in Zusammenhang stehen.24.43.12.30Zink in Rohform, nicht legiert (ohne Zinkstaub, -pulver und -flitter)
24.43.12.50Zinklegierungen in Rohform (ohne Zinkstaub, -pulver und -flitter)
24.44Raffiniertes Kupfer in Rohform0,31MWh/t ProduktKupferkathoden1,09KupferkathodenEinbezogen sind sämtliche Prozesse, die direkt oder indirekt mit dem elektrolytischen Raffinieren, ggf. einschließlich dem Gießen von Anoden vor Ort, in Zusammenhang stehen.24.44.13.30Raffiniertes Kupfer in Rohform, nicht legiert (ohne gewalzte, stranggepresste oder geschmiedete, gesinterte Erzeugnisse)

"

5. In Anhang III werden die numerischen Daten in die dritte Spalte der Tabelle eingefügt, sodass der Anhang nun wie folgt lautet:

"Anhang III
Maximale regionale CO2-Emissionsfaktoren in verschiedenen geografischen Gebieten (tCO2/MWh)

Geografische GebieteAnwendbarer CO2-Emissionsfaktor
AdriaKroatien, Slowenien0,69
Iberische HalbinselSpanien, Portugal0,53
BaltikumLitauen, Lettland, Estland0,75
MittelwesteuropaÖsterreich, Deutschland, Luxemburg0,72
NordeuropaSchweden, Finnland0,58
Tschechien-SlowakeiTschechien, Slowakei0,85
Belgien0,36
Bulgarien0,98
Dänemark0,52
Irland0,49
Griechenland0,73
Frankreich0,44
Italien0,46
Zypern0,70
Ungarn0,58
Malta0,40
Niederlande0,45
Polen0,81
Rumänien0,96

"

1) ABl. C 317 vom 25.09.2020 S. 5.

UWS Umweltmanagement GmbHENDE