Beschl. (EU) 2021/788
- Inhalt =>
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Probenahmerahmen für die Überwachung
Artikel 3 Überwachung der Virusentwicklung
Artikel 4 Meldung
Artikel 5 Information durch die Kommission
Anhang I Liste der überwachungs- und meldepflichtigen Tierarten
Anhang II Beprobung und Testung auf SARS-CoV-2 von Tieren, die in Betrieben mit mehr als 500 ausgewachsenen Zuchttieren zu Beginn des Zyklus gehalten werden
Abschnitt 1
Standardprobenahmeplan
Abschnitt 2
Erster alternativer Probenahmeplan
Abschnitt 3
Zweiter alternativer Probenahmeplan
Anhang III Probenahmeplan für die Überwachung gehaltener oder wild lebender Tiere
Abschnitt 1
Überwachung in Betrieben, in denen Tiere gehalten werden
Abschnitt 2
Überwachung aller anderen gehaltenen oder wild lebenden Tiere
Anhang IV Informationen, die in den Berichten gemäß Artikel 4 über Ausbrüche einer Infektion mit SARS-CoV-2 bei Tieren ("empfängliche Arten") enthalten sein müssen