Regelwerk, EU 2021

Beschl. (EU) 2021/788
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Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2 Probenahmerahmen für die Überwachung

Artikel 3 Überwachung der Virusentwicklung

Artikel 4 Meldung

Artikel 5 Information durch die Kommission

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Anhang I Liste der überwachungs- und meldepflichtigen Tierarten

Anhang II Beprobung und Testung auf SARS-CoV-2 von Tieren, die in Betrieben mit mehr als 500 ausgewachsenen Zuchttieren zu Beginn des Zyklus gehalten werden

Abschnitt 1
Standardprobenahmeplan

Abschnitt 2
Erster alternativer Probenahmeplan

Abschnitt 3
Zweiter alternativer Probenahmeplan

Anhang III Probenahmeplan für die Überwachung gehaltener oder wild lebender Tiere

Abschnitt 1
Überwachung in Betrieben, in denen Tiere gehalten werden

Abschnitt 2
Überwachung aller anderen gehaltenen oder wild lebenden Tiere

Anhang IV Informationen, die in den Berichten gemäß Artikel 4 über Ausbrüche einer Infektion mit SARS-CoV-2 bei Tieren ("empfängliche Arten") enthalten sein müssen