VO (EU) 2021/1060
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Titel I
Ziele und allgemeine Regelungen für die Unterstützung
Kapitel I
Gegenstand, Begriffsbestimmungen und allgemeine Regelungen
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Berechnung von Fristen für Maßnahmen der Kommission
Artikel 4 Verarbeitung und Schutz personen7bezogener Daten
Kapitel II
Politische Ziele und Grundsätze für eine Unterstützung aus den Fonds
Artikel 5 Politische Ziele
Artikel 6 Klimaschutzziele und Mechanismus zur Anpassung an den Klimawandel
Artikel 7 Geteilte Mittelverwaltung
Artikel 8 Partnerschaft und Steuerung auf mehreren Ebenen
Artikel 9 Bereichsübergreifende Grundsätze
Titel II
Strategischer Ansat
Kapitel I
Partnerschaftsvereinbarung
Artikel 10 Ausarbeitung und Einreichung der Partnerschaftsvereinbarung
Artikel 11 Inhalt der Partnerschaftsvereinbarung
Artikel 12 Genehmigung der Partnerschaftsvereinbarung
Artikel 13 Änderung der Partnerschaftsvereinbarung
Artikel 14 Nutzung des EFRE, des ESF+, des Kohäsionsfonds und des EMFAF bei Einsatz über das Programm "InvestEU"
Kapitel II
Grundlegende Voraussetzungen und Leistungsrahmen
Artikel 15 Grundlegende Voraussetzungen
Artikel 16 Leistungsrahmen
Artikel 17 Methodik für die Erstellung des Leistungsrahmens
Artikel 18 Halbzeitüberprüfung und Flexibilitätsbetrag
Kapitel III
Maßnahmen in Verbindung mit der ordnungsgemäßen wirtschaftlichen Steuerung und außergewöhnlichen oder ungewöhnlichen Umständen
Artikel 19 Maßnahmen zur Schaffung einer Verbindung zwischen der Wirksamkeit der Fonds und der ordnungsgemäßen wirtschaftspolitischen Steuerung
Artikel 20 Befristete Maßnahmen zum Einsatz der Fonds als Reaktion auf außergewöhnliche oder ungewöhnliche Umstände
Titel III
Programmplanung
Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen zu den Fonds
Artikel 21 Ausarbeitung und Einreichung von Programmen
Artikel 22 Inhalt der Programme
Artikel 23 Genehmigung von Programmen
Artikel 24 Änderung von Programmen
Artikel 25 Gemeinsame Unterstützung aus dem EFRE, dem ESF+, dem Kohäsionsfonds und dem JTF
Artikel 26 Übertragung von Mitteln
Artikel 26a Unterstützung der Ziele gemäß Artikel 21c Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241
Artikel 26b Aus dem Klima-Sozialfonds übertragene Mittel
Artikel 27 Übertragung von Mitteln aus dem EFRE und dem ESF+ auf den JTF
Kapitel II
Territoriale Entwicklung
Artikel 28 Integrierte territoriale Entwicklung
Artikel 29 Territoriale Strategien
Artikel 30 Integrierte territoriale Investitionen
Artikel 31 Von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung
Artikel 32 Strategien für die von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung
Artikel 33 Lokale Aktionsgruppen
Artikel 34 Unterstützung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung aus den Fonds
Kapitel III
Technische Hilfe
Artikel 35 Technische Hilfe auf Initiative der Kommission
Artikel 36 Technische Hilfe der Mitgliedstaaten
Artikel 37 Nicht mit Kosten verknüpfte Finanzierungen für technische Hilfe der Mitgliedstaaten
Titel IV
Begleitung, Evaluierung, Kommunikation und Sichtbarkeit
Kapitel I
Begleitung
Artikel 38 Begleitausschuss
Artikel 39 Zusammensetzung des Begleitausschusses
Artikel 40 Aufgaben des Begleitausschusses
Artikel 41 Jährliche Leistungsüberprüfung
Artikel 42 Übermittlung von Daten
Artikel 43 Abschließender Leistungsbericht
Kapitel II
Evaluierung
Artikel 44 Vom Mitgliedstaat vorgenommene Evaluierungen
Artikel 45 Von der Kommission vorgenommene Evaluierung
Kapitel III
Sichtbarkeit, Transparenz und Kommunikation
Abschnitt I
Sichtbarkeit der Unterstützung aus den Fonds
Artikel 46 Sichtbarkeit
Artikel 47 Emblem der Union
Artikel 48 Kommunikationsbeauftragte und -netzwerke
Abschnitt II
Transparenz bei Einsatz der Fonds und Kommunikation zu Programmen
Artikel 49 Zuständigkeiten der Verwaltungsbehörde
Artikel 50 Zuständigkeiten der Begünstigten
Titel V
Finanzielle Unterstützung aus den Fonds
Kapitel I
Formen von Unionsbeiträgen
Artikel 51 Formen von Unionsbeiträgen zu Programmen
Kapitel II
Formen der Unterstützung durch Mitgliedstaaten
Artikel 52 Formen der Unterstützung
Abschnitt I
Formen der Zuschüsse
Artikel 53 Formen der Zuschüsse
Artikel 54 Pauschalsätze für indirekte Kosten in Bezug auf Zuschüsse
Artikel 55 Direkte Personalkosten in Bezug auf Zuschüsse
Artikel 56 Pauschalfinanzierungen für andere förderfähige Kosten als direkte Personalkosten in Bezug auf Zuschüsse
Artikel 57 Zuschüsse unter Bedingungen
Abschnitt II
Finanzinstrumente
Artikel 58 Finanzinstrumente
Artikel 59 Umsetzung von Finanzinstrumenten
Artikel 60 Zinsen und sonstige durch die Unterstützung aus den Fonds für Finanzinstrumente erwirtschaftete Erträge
Artikel 61 Differenzierte Behandlung der Investoren
Artikel 62 Wiederverwendung von Mitteln, die auf die Unterstützung aus den Fonds zurückzuführen sind
Kapitel III
Förderfähigkeitsregelungen
Artikel 63 Förderfähigkeit
Artikel 64 Nicht förderfähige Kosten
Artikel 65 Dauerhaftigkeit der Vorhaben
Artikel 66 Verlagerung
Artikel 67 Spezifische Förderfähigkeitsregeln für Zuschüsse
Artikel 68 Spezifische Förderfähigkeitsregeln für Finanzinstrumente
Titel VI
Verwaltung und Kontrolle
Kapitel I
Allgemeine Regeln zu Verwaltung und Kontrolle
Artikel 69 Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten
Artikel 70 Befugnisse und Zuständigkeiten der Kommission
Artikel 71 Programmbehörden
Kapitel II
Standardverwaltungs- und -kontrollsysteme
Artikel 72 Aufgaben der Verwaltungsbehörde
Artikel 73 Auswahl der Vorhaben durch die Verwaltungsbehörde
Artikel 74 Programmverwaltung durch die Verwaltungsbehörde
Artikel 75 Unterstützung der Arbeit des Begleitausschusses durch die Verwaltungsbehörde
Artikel 76 Der Aufgabenbereich "Rechnungsführung"
Artikel 77 Aufgaben der Prüfbehörde
Artikel 78 Prüfstrategie
Artikel 79 Vorhabenprüfungen
Artikel 80 Vorkehrungen für die Einzige Prüfung
Artikel 81 Verwaltungsüberprüfungen und Prüfungen der Finanzinstrumente
Artikel 82 Verfügbarkeit von Unterlagen
Kapitel III
Berücksichtigung nationaler Verwaltungssysteme
Artikel 83 Verbesserte angemessene Regelungen
Artikel 84 Bedingungen für die Anwendung der verbesserten angemessenen Regelungen
Artikel 85 Anpassung während des Programmplanungszeitraums
Titel VII
Finanzmanagement, Einreichung der Rechnungslegung, Rechnungsprüfung und Finanzkorrekturen
Kapitel I
Finanzmanagement
Abschnitt I
Allgemeine Rechnungsführungsvorschriften
Artikel 86 Mittelbindungen
Artikel 87 Verwendung des Euro
Artikel 88 Rückzahlung
Abschnitt II
Regelungen für Zahlungen an Mitgliedstaaten
Artikel 89 Zahlungsarten
Artikel 90 Vorfinanzierung
Artikel 91 Zahlungsanträge
Artikel 92 Spezifische Elemente für Finanzinstrumente in Zahlungsanträgen
Artikel 93 Gemeinsame Regelungen für Zahlungen
Artikel 94 Unionsbeitrag basierend auf Kosten je Einheit, Pauschalbeträgen und Pauschalfinanzierungen
Artikel 95 Unionsbeitrag basierend auf nicht mit Kosten verknüpften Finanzierungen
Abschnitt III
Unterbrechungen und Aussetzungen
Artikel 96 Unterbrechung der Zahlungsfrist
Artikel 97 Aussetzung von Zahlungen
Kapitel II
Einreichung der Rechnungslegung und Rechnungsprüfung
Artikel 98 Inhalt und Einreichung der Rechnungslegung
Artikel 99 Rechnungsprüfung
Artikel 100 Berechnung des Restbetrags
Artikel 101 Verfahren bei der Rechnungsprüfung
Artikel 102 Kontradiktorisches Verfahren für die Rechnungsprüfung
Kapitel III
Finanzkorrekturen
Artikel 103 Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten
Artikel 104 Finanzkorrekturen durch die Kommission
Kapitel IV
Aufhebung der Mittelbindung
Artikel 105 Grundsätze und Regeln für die Aufhebung
Artikel 106 Ausnahmen von den Aufhebungsregeln
Artikel 107 Aufhebungsverfahren
Titel VIII
Finanzrahmen
Artikel 108 Geografischer Geltungsbereich der Unterstützung für das Ziel "Investitionen in Beschäftigung und Wachstum"
Artikel 109 Mittel für wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt
Artikel 110 Mittel für das Ziel "Investitionen in Beschäftigung und Wachstum" und für das Ziel "Europäische territoriale Zusammenarbeit" (Interreg)
Artikel 111 Übertragbarkeit von Mitteln
Artikel 112 Festlegung der Kofinanzierungssätze
Titel IX
Befugnisübertragung, Durchführungs-, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Kapitel I
Befugnisübertragung und Durchführungsbestimmungen
Artikel 113 Befugnisübertragung in Bezug auf bestimmte Anhänge
Artikel 114 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 115 Ausschussverfahren
Kapitel II
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 116 Überprüfung
Artikel 117 Übergangsbestimmungen
Artikel 118 Bedingungen für in Phasen durchgeführte Vorhaben
Artikel 118a Bedingungen für in Phasen durchgeführte Vorhaben, die vor dem 29. Juni 2022 für eine Unterstützung nach der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 ausgewählt wurden
Artikel 119 Inkrafttreten
Anhang I Größenordnung und Codes der Arten der Intervention für den EFRE, den ESF+, den Kohäsionsfonds und den JTF - Artikel 22 Absatz 5
Anhang II Muster für die Partnerschaftsvereinbarung -Artikel 10 Absatz 6
Anhang III Zielübergreifende grundlegende Voraussetzungen - Artikel 15 Absatz 1
Anhang IV Thematische grundlegende Voraussetzungen für den EFRE, den ESF+ und den Kohäsionsfonds - Artikel 15 Absatz 1
Anhang V Muster für aus dem EFRE (Ziel "Investitionen in Beschäftigung und Wachstum"), dem ESF+, dem Kohäsionsfonds, dem JTF und dem EMFAF unterstützte Programme - Artikel 21 Absatz 3
Anhang VI Muster für ein Programm für den AMIF, den ISF und das BMVI - Artikel 21 Absatz 3
Anhang VII Muster für die Übermittlung von Daten - Artikel 42
Anhang VIII Vorausschätzung des Betrags, für den der Mitgliedstaat von der Einreichung von Zahlungsanträgen im laufenden und im nachfolgenden Kalenderjahr ausgeht (Artikel 69 Absatz 10)
Anhang IX Kommunikation und Sichtbarkeit - Artikel 47, 49 und 50
Anhang X Elemente für Finanzierungsvereinbarungen und Strategiedokumente - Artikel 59 Absätze 1 und 5
Anhang XI Kernanforderungen an Verwaltungs- und Kontrollsysteme und deren Klassifizierung - Artikel 69 Absatz 1
Tabelle 1 - Kernanforderungen an die Verwaltungs- und Kontrollsysteme
Tabelle 2 - Klassifizierung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme im Hinblick auf ihre effektive Funktionsweise
Anhang XII Detaillierte Regelungen und Muster für die Berichterstattung zu Unregelmässigkeiten - Artikel 69 Absätze 2 und 12
Abschnitt 1
Detaillierte Regelungen für die Berichterstattung zu Unregelmäßigkeiten
1.1. Meldepflichtige Unregelmäßigkeiten1.2. Nicht meldepflichtige Unregelmäßigkeiten
1.3. Bestimmung des meldenden Mitgliedstaats
1.4. Zeitpunkt der Meldung
1.5. Einreichung, Verwendung und Verarbeitung der gemeldeten Informationen
Abschnitt 2
Muster für die elektronische Berichterstattung über das Berichterstattungssystem für Unregelmäßigkeiten
Anhang XIII Elemente des Prüfpfads - Artikel 69 Absatz 6
Anhang XIV Systeme für den elektronischen Datenaustausch zwischen Programmbehörden und Begünstigten - Artikel 69 Absatz 8
1. Aufgaben der Programmbehörden hinsichtlich der Merkmale der elektronischen Datenaustauschsysteme
2. Aufgaben der Programmbehörden hinsichtlich der Modalitäten der Übermittlung von Dokumenten und Daten bei jedem Austausch
Anhang XV SFC2021: System für den elektronischen Datenaustausch zwischen Mitgliedstaaten und der Kommission - Artikel 69 Absatz 9
1. Aufgaben der Kommission
2. Aufgaben der Mitgliedstaaten
3. Gemeinsame Aufgaben der Kommission und der Mitgliedstaaten
Anhang XVI Muster für die Beschreibung des Verwaltungs- und Kontrollsystems - Artikel 69 Absatz 11
1. Allgemein
2. Verwaltungsbehörde
3. Für den Aufgabenbereich "Rechnungsführung" zuständige Stelle
4. Elektronisches System
Anhang XVII Daten, die für jedes Vorhaben elektronisch aufzuzeichnen und zu speichern sind - Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe e
Anhang XVIII Muster für die Verwaltungserklärung - Artikel 74 Absatz 1 Buchstabe f
Anhang XIX Muster für den jährlichen Bestätigungsvermerk - Artikel 77 Absatz 3 Buchstabe a
1. Einleitung
2. Zuständigkeiten der Verwaltungsbehörde
3. Zuständigkeiten der Prüfbehörde
4. Einschränkung des Umfangs
5. Bestätigungsvermerk
Anhang XX Muster für den jährlichen Kontrollbericht - Artikel 77 Absatz 3 Buchstabe b
Anhang XXI Muster für den jährlichen Prüfbericht - Artikel 81 Absatz 5
1. Einleitung
2. Prüfung der von der EIB/des EIF oder anderen internationalen Finanzinstitutionen eingesetzten internen Kontrollsysteme.
3. Prüfungsschlussfolgerungen
Anhang XXII Muster für die Prüfstrategie - Artikel 78
Anhang XXIII Muster für Zahlungsanträge - Artikel 91 Absatz 3
Anhang XXIV Muster für die Rechnungslegung - Artikel 98 Absatz 1 Buchstabe a
Anhang XXV Festsetzung der Höhe der Finanzkorrekturen: Finanzkorrekturen auf der Grundlage von Pauschalansätzen und Hochrechnungen - Artikel 104 Absatz 1
Anhang XXVI Methode für die Zuweisung der Gesamtmittel pro Mitgliedstaat - Artikel 109 Absatz 2