VO (EU) 2021/1079
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Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Kapitel II
Detaillierte Regelungen für eine Ausnahme von den Vorschriften in Bezug auf vorzulegende Dokumente
Artikel 2 Sichere Verwahrung
Artikel 3 Vorübergehende Verwendung zu Zwecken der Bildung, Wissenschaft oder Forschung
Artikel 4 Rückverfolgbarkeit
Artikel 5 Vorübergehende Verwendung von Kulturgütern, die auf kommerziellen Kunstmessen zum Verkauf angeboten werden
Kapitel III
Detaillierte Regelungen für die Einfuhrgenehmigung
Artikel 6 Allgemeine Grundsätze
Artikel 7 Kohärenz der erteilten Einfuhrgenehmigungen
Artikel 8 Liste der Unterlagen für den Nachweis der rechtmäßigen Herkunft im Rahmen eines Einfuhrgenehmigungsantrags
Artikel 9 Verfahrensregeln für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer Einfuhrgenehmigung
Artikel 10 Kontrollen von Einfuhrgenehmigungen
Kapitel IV
Detaillierte Regelungen für die Erklärung des Einführers
Artikel 11 Allgemeine Grundsätze
Artikel 12 Liste der Unterlagen für den Nachweis der rechtmäßigen Herkunft, die im Besitz des Anmelders sein sollten
Artikel 13 Kontrollen von Erklärungen der Einführer
Kapitel V
Regelungen und Einzelheiten in Bezug auf das Elektronische System für die Einfuhr von Kulturgütern
Artikel 14 Einführung des EKG-Systems
Artikel 15 Kontaktstellen
Artikel 16 Verwendung der EORI-Nummer
Artikel 17 Elektronische Einfuhrgenehmigungen
Artikel 18 Elektronische Erklärungen der Einführer
Artikel 19 Zugang zu Einfuhrgenehmigungen, Erklärungen der Einführer und allgemeinen Beschreibungen im EKG-System
Artikel 20 Gemeinsame Verantwortlichkeit
Artikel 21 Aktualisierung der Listen der benannten Zollstellen
Artikel 22 Verfügbarkeit der elektronischen Systeme
Artikel 23 Notfallregelungen
Artikel 24 Sicherheit des EKG-Systems
Kapitel VI
Schlussbestimmungen
Artikel 25 Inkrafttreten
Anhang I Datenwörterbuch und Spezifikationen für die Erstellung von allgemeinen Beschreibungen, Einfuhrgenehmigungen und Erklärungen des Einführers
Anhang II Muster für die Einfuhrgenehmigung und die Erklärung des Einführers