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Beschluss (GASP) 2021/1470 des Rates vom 10. September 2021 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
(ABl. L 321 vom 13.09.2021 S. 32)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 17. März 2014 den Beschluss 2014/145/GASP 1 angenommen.
(2) Der Rat hat am 12. März 2021 den Beschluss (GASP) 2021/448 2 angenommen, mit dem die im Beschluss 2014/145/GASP vorgesehenen Maßnahmen um weitere sechs Monate verlängert wurden.
(3) Angesichts der andauernden Untergrabung oder Bedrohung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sollte der Beschluss 2014/145/GASP um weitere sechs Monate verlängert werden.
(4) Der Rat hat die einzelnen Benennungen im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP überprüft und beschlossen, die Angaben zu 19 Personen und sechs Organisationen zu ändern.
(5) Der Beschluss 2014/145/GASP sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Beschluss 2014/145/GASP wird wie folgt geändert:
(1) Artikel 6 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
"Dieser Beschluss gilt bis zum 15. März 2022."
(2) Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 10. September 2021
2) Beschluss (GASP) 2021/448 des Rates vom 12. März 2021 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 87 vom 15.03.2021 S. 35).
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Anhang |
Im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP werden die Einträge zu den nachstehend aufgeführten Personen und Organisationen durch die folgenden Einträge ersetzt:
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ENDE |