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Beschluss (EU) 2021/2054 der Kommission vom 8. November 2021 über das branchenspezifische Referenzdokument für bewährte Umweltmanagementpraktiken, Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für den Sektor Telekommunikationsdienste und Informations- und Kommunikationstechnologiedienste (IKT-Dienste) für die Zwecke der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 420 vom 25.11.2021 S. 87)
s.Liste über Referenzdokumente für Umweltmanagementpraktiken ... gem. VO (EG) 1221/2009
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 sowie der Beschlüsse der Kommission 2001/681/EG und 2006/193/EG 1, insbesondere auf Artikel 46 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 ist die Kommission verpflichtet, branchenspezifische Referenzdokumente für bestimmte Wirtschaftszweige zu erstellen. Diese Dokumente müssen bewährte Praktiken im Umweltmanagement, Indikatoren für die Umweltleistung und erforderlichenfalls Leistungsrichtwerte und Systeme zur Bewertung der Umweltleistungsniveaus umfassen. Organisationen, die im Rahmen des mit der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 eingeführten Systems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung registriert oder sich zu registrieren im Begriff sind, müssen die branchenspezifischen Referenzdokumente bei der Entwicklung ihres Umweltmanagementsystems und bei der Bewertung ihrer Umweltleistung in ihrer Umwelterklärung oder aktualisierten Umwelterklärung gemäß Anhang IV der Verordnung berücksichtigen.
(2) Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 ist die Kommission verpflichtet, einen Arbeitsplan zu erstellen, der eine als Anhaltspunkt dienende Liste der Branchen enthält, die bei der Ausarbeitung branchenspezifischer und branchenübergreifender Referenzdokumente Vorrang haben. In diesem Arbeitsplan 2 hat die Kommission den Sektor Telekommunikationsdienste und Informations- und Kommunikationstechnologiedienste (IKT-Dienste) als vorrangige Branche identifiziert.
(3) Das branchenspezifische Referenzdokument für den Sektor Telekommunikations- und IKT-Dienste sollte bewährte Praktiken im Umweltmanagement für alle Anbieter von Telekommunikations- und IKT-Diensten, einschließlich Telekommunikationsbetreibern, IKT-Beratungsunternehmen, Datenverarbeitungs- und Datenhostingunternehmen, Softwareentwicklern und -anbietern, Broadcast- und Rundfunkanbietern sowie Installateuren von IKT-Ausrüstung und -Standorten, darlegen. Sofern möglich und sinnvoll sollten je bewährter Umweltmanagementpraktik auch konkrete Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte angegeben werden.
(4) Im Wege dieser bewährten Umweltmanagementpraktiken für den Sektor 3 sollten konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des allgemeinen Umweltmanagements von Unternehmen in vier Hauptbereichen identifiziert werden. Diese Hauptbereiche, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie die Bemühungen aller Anbieter von Telekommunikations- und IKT-Diensten am besten unterstützen, sind bereichsübergreifende Fragen, Datenzentren, elektronische Kommunikationsnetze sowie Verbesserung der Energieeffizienz und Umweltleistung in anderen Sektoren.
(5) Damit Organisationen des Sektors Telekommunikations- und IKT-Dienste, Umweltgutachter, nationale Behörden, Akkreditierungs- und Zulassungsstellen und andere Akteure genügend Zeit haben, um sich auf die Einführung des branchenspezifischen Referenzdokuments für den Sektor Telekommunikations- und IKT-Dienste vorzubereiten, sollte der Geltungsbeginn dieses Beschlusses aufgeschoben werden.
(6) Bei der Ausarbeitung des branchenspezifischen Referenzdokuments konsultierte die Kommission die Mitgliedstaaten und andere Interessenträger im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009.
(7) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 49 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 eingesetzten Ausschusses
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Das branchenspezifische Referenzdokument für bewährte Umweltmanagementpraktiken, branchenspezifische Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für den Sektor Telekommunikationsdienste und Informations- und Kommunikationstechnologiedienste (IKT-Dienste) ist im Anhang festgelegt.
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Er gilt ab dem 25. März 2022.
Brüssel, den 8. November 2021
2) Mitteilung der Kommission - Erstellung des Arbeitsplans mit einer als Anhaltspunkt dienenden Liste der Branchen für die Ausarbeitung branchenspezifischer und branchenübergreifender Referenzdokumente gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (ABl. C 358 vom 08.12.2011 S. 2).
3) Canfora P., Gaudillat P., Antonopoulos I., Dri M., Best Environmental Management Practice in the Telecommunications and ICT Services sector, EUR 30365 EN, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2020, ISBN 978-92-76-21574-5, doi:10.2760/354984, JRC121781; https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/JRC121781
Anhang |
1. Einleitung
Dieses branchenspezifische Referenzdokument beruht auf einem detaillierten Wissenschafts- und Politikbericht 1 ("Bericht über bewährte Praktiken") der Gemeinsamen Forschungsstelle (Joint Research Centre, JRC) der Europäischen Kommission.
Maßgeblicher Rechtsrahmen
Das Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS), an dem sich Organisationen freiwillig beteiligen können, wurde 1993 mit der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates 2 eingeführt und anschließend mit folgenden Verordnungen zweimal umfassend überarbeitet:
Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates 3;
Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates.
Ein wichtiges neues Element der letzten überarbeiteten Fassung, die am 11. Januar 2010 in Kraft getreten ist, ist Artikel 46 über die Erarbeitung branchenspezifischer Referenzdokumente. Die branchenspezifischen Referenzdokumente müssen bewährte Umweltmanagementpraktiken, branchenspezifische Umweltleistungsindikatoren sowie gegebenenfalls Leistungsrichtwerte und Punktesysteme zur Bewertung des Leistungsniveaus enthalten.
Hinweise zum Verständnis und zur Verwendung dieses Dokuments
Das EMAS basiert auf der freiwilligen Teilnahme von Organisationen, die für eine kontinuierliche Verbesserung der Umwelt eintreten. Auf dieser Grundlage bietet das vorliegende Referenzdokument speziell auf den Sektor Telekommunikationsdienste und Informations- und Kommunikationstechnologiedienste (IKT-Dienste) zugeschnittene Leitlinien sowie eine Reihe von Verbesserungsmöglichkeiten und bewährten Praktiken.
Das Dokument wurde von der Europäischen Kommission anhand von Beiträgen von Interessenträgern verfasst. Eine von der JRC geleitete technische Arbeitsgruppe aus Experten und Interessenträgern der Branche erörterte und vereinbarte schließlich die in diesem Dokument beschriebenen bewährten Umweltmanagementpraktiken, branchenspezifischen Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte; insbesondere Letztere wurden als repräsentativ für das Umweltleistungsniveau angesehen, das die leistungsfähigsten Organisationen der Branche erreichen.
Das branchenspezifische Referenzdokument soll allen Organisationen, die ihre Umweltleistung verbessern wollen, mit Ideen und Inspirationen sowie praktischen und technischen Leitlinien Hilfestellung und Unterstützung leisten.
Das branchenspezifische Referenzdokument richtet sich in erster Linie an Organisationen, die bereits EMAS-registriert sind, aber auch an Organisationen, die eine künftige EMAS-Registrierung ins Auge fassen, sowie an alle Organisationen, die zur Verbesserung ihrer Umweltleistung mehr über bewährte Umweltmanagementpraktiken erfahren möchten. Das Ziel des Referenzdokuments besteht somit darin, Organisationen der Telekommunikations- und IKT-Dienstleistungsbranche bei der Priorisierung relevanter - direkter und indirekter - Umweltaspekte zu unterstützen und ihnen Informationen über bewährte Umweltmanagementpraktiken, angemessene branchenspezifische Indikatoren zur Messung ihrer Umweltleistung und Leistungsrichtwerte an die Hand zu geben.
Wie sollten branchenspezifische Referenzdokumente von EMAS-registrierten Organisationen berücksichtigt werden?
Nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 müssen EMAS-registrierte Organisationen branchenspezifische Referenzdokumente auf zwei verschiedenen Ebenen berücksichtigen:
1. Bei der Entwicklung und Anwendung ihres eigenen Umweltmanagementsystems auf der Grundlage der Ergebnisse der Umweltprüfung (Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b):
Organisationen sollten relevante Teile des branchenspezifischen Referenzdokuments sowohl bei der Festlegung und Überprüfung ihrer Umweltzielsetzungen und -einzelziele (entsprechend den in der Umweltprüfung und Umweltpolitik ermittelten relevanten Umweltaspekten) als auch bei der Entscheidung über die Maßnahmen berücksichtigen, die zur Verbesserung ihrer Umweltleistung durchzuführen sind.
2. Bei der Erstellung der Umwelterklärung (Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 4 Absatz 4):
Sie sollten beschreiben, inwieweit relevante bewährte Umweltmanagementpraktiken und Leistungsrichtwerte (die Indikatoren für das von den leistungsstärksten Organisationen erreichte Umweltleistungsniveau sind) verwendet wurden, um zur (weiteren) Verbesserung ihrer Umweltleistung Maßnahmen und Aktionen herauszuarbeiten und möglicherweise Prioritäten zu setzen. Die Anwendung bewährter Umweltmanagementpraktiken bzw. das Erreichen der ermittelten Leistungsrichtwerte ist jedoch nicht zwingend, denn aufgrund der Freiwilligkeit des EMAS-Systems wird die Kosten-Nutzen-Bewertung der Realisierbarkeit der Richtwerte und bewährten Praktiken den Organisationen selbst überlassen.
Ähnlich wie bei den Umweltleistungsindikatoren sollte die Organisation die Relevanz und Anwendbarkeit der bewährten Umweltmanagementpraktiken und Leistungsrichtwerte auch unter dem Gesichtspunkt der im Zuge ihrer Umweltprüfung ermittelten wichtigen Umweltaspekte sowie technischer und finanzieller Aspekte prüfen.
Elemente der branchenspezifischen Referenzdokumente (Indikatoren, bewährte Umweltmanagementpraktiken oder Leistungsrichtwerte), die in Bezug auf die von der Organisation im Rahmen ihrer Umweltprüfung ermittelten wichtigen Umweltaspekte nicht für relevant befunden wurden, sollten in der Umwelterklärung weder angegeben noch beschrieben werden.
Die Teilnahme an EMAS ist ein fortlaufender Prozess. Wann immer eine Organisation plant, ihre Umweltleistung zu verbessern (und diese überprüft), konsultiert sie das branchenspezifische Referenzdokument zu bestimmten Themen, um Anregungen für die thematischen Fragen zu finden, die in einem schrittweisen Ansatz als Nächstes geregelt werden sollten.
Die EMAS-Umweltgutachter kontrollieren, ob und inwieweit die Organisation bei der Erstellung ihrer Umwelterklärung das branchenspezifische Referenzdokument berücksichtigt hat (Artikel 18 Absatz 5 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009).
Damit akkreditierte Umweltgutachter eine Umweltbetriebsprüfung durchführen können, muss die betreffende Organisation nachweisen, inwieweit sie angesichts der Ergebnisse der Umweltprüfung die relevanten Elemente des branchenspezifischen Referenzdokuments ausgewählt und berücksichtigt hat. Die Gutachter kontrollieren nicht die Konformität mit den beschriebenen Leistungsrichtwerten, sondern überprüfen vielmehr, inwieweit das branchenspezifische Referenzdokument als Orientierungshilfe für die Ermittlung von Indikatoren und geeigneten freiwilligen Maßnahmen konsultiert wurde, mit denen die Organisation ihre Umweltleistung verbessern kann.
Aufgrund der Freiwilligkeit des EMAS-Systems sollte die entsprechende Beweisführung für die Organisation nicht mit einem unverhältnismäßigen Aufwand einhergehen. Insbesondere dürfen die Gutachter keine spezielle Begründung für jede der bewährten Praktiken, jeden branchenspezifischen Umweltleistungsindikator und jeden Leistungsrichtwert verlangen, die im branchenspezifischen Referenzdokument genannt sind, von der Organisation aufgrund ihrer Umweltprüfung jedoch als irrelevant erachtet wurden. Sie könnten jedoch relevante zusätzliche Elemente vorschlagen, die die Organisation künftig als weiteren Nachweis ihres Engagements für ständige Leistungsverbesserung berücksichtigen kann.
Struktur des branchenspezifischen Referenzdokuments
Das vorliegende Referenzdokument besteht aus vier Kapiteln. Kapitel 1 enthält eine Einführung in den rechtlichen Rahmen des EMAS und enthält Informationen darüber, wie das Dokument zu nutzen ist. In Kapitel 2 wird dann der Geltungsbereich des branchenspezifischen Referenzdokuments festgelegt. Kapitel 3 enthält eine kurze Beschreibung der verschiedenen bewährten Umweltmanagementpraktiken 5 sowie Informationen über ihre Anwendbarkeit. Wenn für eine bestimmte bewährte Umweltmanagementpraxis konkrete Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte formuliert werden konnten, sind diese auch angegeben. Da in einigen Bereichen entweder nur begrenzte Daten verfügbar oder die spezifischen Bedingungen jedes Unternehmens und/oder jedes Standorts (z.B. Umgebungs- und Klimabedingungen für Rechenzentren, Zugänglichkeit von entlegenen Basisstationen usw.) so unterschiedlich sind, dass ein Leistungsrichtwert nicht sinnvoll wäre, konnten jedoch nicht für alle bewährten Umweltmanagementpraktiken Leistungsrichtwerte angegeben werden. Auch wenn Leistungsrichtwerte vorgegeben werden, sind diese nicht als Zielvorgaben für alle Unternehmen zu verstehen oder etwa als Metriken, um die Umweltleistung aller Unternehmen des Sektors vergleichen zu können, sondern vielmehr als Maßstab dessen, was möglich ist, um einzelnen Unternehmen dabei zu helfen, ihre erzielten Fortschritte zu evaluieren und sie zu weiteren Verbesserungen zu motivieren. Kapitel 4 enthält schließlich eine umfassende Tabelle mit den wichtigsten Umweltleistungsindikatoren, den zugehörigen Erläuterungen und den entsprechenden Leistungsrichtwerten.
2. Geltungsbereich
Dieses Referenzdokument befasst sich mit der Umweltleistung des Sektors Telekommunikations- und IKT-Dienste 6. Die in diesem Dokument beschriebenen bewährten Umweltmanagementpraktiken wurden als bewährte Praktiken ermittelt, die die Bemühungen aller Anbieter von Telekommunikations- und IKT-Diensten (Telekommunikationsbetreiber, IKT-Beratungsunternehmen, datenverarbeitende und Hosting-Unternehmen, Softwareentwickler und -anbieter, Rundfunkanstalten, Installateure von IKT-Ausrüstung und -Standorten usw.) unterstützen können. Große Organisationen, die große Datenmengen über ihre Kunden, Lieferketten und/oder Produkte speichern und verarbeiten (z.B. öffentliche Verwaltungen, Krankenhäuser, Universitäten, Banken), können auch mehrere bewährte Umweltmanagementpraktiken finden, die für ihre Tätigkeiten relevant sind.
Die Unternehmen und die Organisationen des Sektors Telekommunikations- und IKT-Dienste, für die dieses Dokument gilt, sind nachstehend aufgeführt:
Nur bestimmte Unterkategorien des Verlagswesens (NACE-Code 58):
58.21 Verlegen von Computerspielen
58.29 Verlegen von sonstiger Software
Alle Unterkategorien des Telekommunikationswesens (NACE-Code 61):
61.1 Leitungsgebundene Telekommunikation
61.2 Drahtlose Telekommunikation
61.3 Satellitentelekommunikation
61.9 Sonstige Telekommunikation
Alle Unterkategorien der Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie (NACE-Code 62):
62.01 Programmierungstätigkeiten
62.02 Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
62.03 Betrieb von Datenverarbeitungseinrichtungen für Dritte
62.09 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Nur bestimmte Unterkategorien der Informationsdienstleistungen (NACE-Code 63):
63.11 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten
63.12 Webportale
Neben dieser Kernzielgruppe können auch andere Arten von Organisationen, die den NACE-Codes zugeordnet sind, aber nicht unter die oben aufgeführten NACE-Abschnitte fallen, mehrere bewährte Umweltmanagementpraktiken finden, die aufgrund ihrer zunehmenden Digitalisierung von Bedeutung sind:
Sonstige Organisationen, die anderen NACE-Abschnitten zugeordnet sind und große Datenspeicher-, Datenverarbeitungs- und/oder Telekommunikationsinfrastrukturen als wesentlichen Teil ihrer Tätigkeit verwalten oder betreiben, können auch mehrere relevante bewährte Umweltmanagementpraktiken finden. Einige Beispiele sind Organisationen, die unter folgende Codes fallen:
Der Sektor der Telekommunikations- und IKT-Dienste, so wie er in diesem Bericht definiert wurde, deckt nur einen bestimmten Teil der Wertschöpfungskette dieser Dienstleistungen und zugehörigen Geräte ab. Durch diese Entscheidung sollten Überschneidungen mit anderen Dokumenten über bewährte Praktiken vermieden werden:
Dieses Dokument deckt die Kerntätigkeiten von Organisationen ab, die in der Telekommunikations- und IKT-Dienstleistungsbranche tätig sind. Neben der direkten Verwaltung von IKT-Vermögenswerten umfassen die Kerntätigkeiten auch die Beziehungen zu den wichtigsten Interessenträgern, auch wenn sie sich auf Praktiken beschränken, die Anbieter von Telekommunikations- und IKT-Diensten selbst umsetzen können (z.B. Festlegung von Umweltkriterien bei der Beschaffung von Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik, Bereitstellung von Informationen für Kunden über den Energieverbrauch der ihnen bereitgestellten Geräte).
Die Verwaltung der Büros und des allgemeinen Unternehmensverkehrs wird auch nicht berücksichtigt, da diese bei allen Arten von Organisationen übereinstimmt und nicht nur für Organisationen des Sektors Telekommunikations- und IKT-Dienste typisch ist. Darüber hinaus werden die bewährten Umweltmanagementpraktiken für Mobilität (Geschäftsreisen und Pendeln von Arbeitnehmern) und Nachhaltigkeitspraktiken in Büros bereits im Dokument über bewährte Umweltmanagementpraktiken für die öffentliche Verwaltung 9 dargelegt. In diesen Bereichen wurde keine für den Sektor Telekommunikations- und IKT-Dienste spezifischen bewährten Umweltmanagementpraktiken ermittelt.
Die Herstellung von, der Handel mit und das Recycling von Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik werden in diesem Bericht nicht berücksichtigt, da sie in den Dokumenten über bewährte Umweltmanagementpraktiken für andere Sektoren behandelt werden.
In diesem Bericht wird unterschieden zwischen
Abbildung 1 liefert einen Überblick über den Geltungsbereich der bewährten Umweltmanagementpraktiken für den Sektor Telekommunikations- und IKT-Dienste.
Abbildung 1: Überblick über den Geltungsbereich des Dokuments
Die wesentlichen Umweltaspekte und damit zusammenhängenden Umweltbelastungen im Sektor Telekommunikations- und IKT-Dienste sind Tabelle 1 zu entnehmen. Diese Umweltaspekte wurden als die wichtigsten in dem Sektor ausgewählt und werden in diesem Dokument behandelt. Mit welchen Umweltaspekten sich bestimmte Organisationen befassen müssen, ist jedoch auf Einzelfallbasis zu beurteilen.
Tabelle 1: Bedeutendste Umweltaspekte und -belastungen für den Sektor Telekommunikations- und IKT-Dienste
Dienstleistung/Tätigkeit | Bedeutendste Umweltaspekte | Wichtigste Umweltbelastungen |
Rechenzentrum |
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Geräte der Endnutzer |
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Telekommunikationsinfrastruktur und -netze |
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Rundfunkdienste |
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Die Zuordnung der bewährten Umweltmanagementpraktiken dieses Referenzdokuments ist Tabelle 2 zu entnehmen.
Tabelle 2: Struktur des Dokuments
Abschnitt | Beschreibung |
3.1. Bewährte Umweltmanagementpraktiken für bereichsübergreifende Fragen | In diesem Abschnitt werden Praktiken beschrieben, die von allen Akteuren des Sektors Telekommunikations- und IKT-Dienste umgesetzt werden können (Einführung eines Umweltmanagementsystems, Einführung einer umweltorientierten Beschaffungspolitik, Vermeidung von und Umgang mit Elektro- und Elektronik-Altgeräten, Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen usw.). |
3.2. Bewährte Umweltmanagementpraktiken für Rechenzentren | Bei diesen bewährten Umweltmanagementpraktiken liegt der Fokus auf spezifischen Praktiken für Rechenzentren (Kühlungs- und Luftstrommanagement, Server-Virtualisierung usw.), auf die im technischen Bericht zur Informationstechnik CLC/TR 50600-99-1 des Europäischen Komitees für elektrotechnische Normung (Cenelec) Bezug genommen wird. |
3.3. Bewährte Umweltmanagementpraktiken für elektronische Kommunikationsnetze | Dieser Abschnitt enthält Praktiken zum besseren Management bestehender kabelgebundener und drahtloser Netze (in Bezug auf Energieverbrauch und elektromagnetische Felder), zur Installation von Netzwerkausrüstung mit besserer Energieeffizienz und zur Verringerung der Auswirkungen beim Bau oder bei der Aufrüstung von Netzinfrastrukturen. |
3.4. Bewährte Umweltmanagementpraktiken zur Verbesserung der Umweltleistung in anderen Branchen ("umweltfreundliche Gestaltung durch IKT") | In diesem Abschnitt werden Praktiken beschrieben, die zeigen, wie IKT die Umweltauswirkungen in anderen Branchen verringern kann, und zwar auf der Grundlage realer Beispiele von Unternehmen, die im Sektor Telekommunikations- und IKT-Dienste tätig sind. |
3. Bewährte Umweltmanagementpraktiken, branchenspezifische Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für den Sektor Telekommunikations- und IKT-Dienste
3.1. Bewährte Umweltmanagementpraktiken für bereichsübergreifende Fragen
Dieser Abschnitt befasst sich mit bereichsübergreifenden Maßnahmen, die von allen Arten von Organisationen im Sektor Telekommunikations- und IKT-Dienste auf verschiedenen Ebenen (Rechenzentren, Telekommunikationsnetze, Endgeräte usw.) umgesetzt werden können.
3.1.1. Bestmögliche Nutzung eines Umweltmanagementsystems
IKT-Einrichtungen haben durch Energieverbrauch, Wasserverbrauch und Abfallaufkommen erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt. Es ist insbesondere wichtig, dass Unternehmen, die im Sektor Telekommunikations- und IKT-Dienste tätig sind, Umweltauswirkungen überwachen und ein Umweltmanagementsystem einführen, um diese Auswirkungen systematisch zu minimieren. Die bewährte Praxis umfasst folgende Maßnahmen:
Festlegung des IKT-Bedarfs der Organisation und Prüfung vorhandener IKT-Geräte, -Dienste und -Software;
Messung, Überwachung und Management der Umweltleistung von IKT-Geräteinfrastrukturen und -Einrichtungen;
Festlegung von Zielen und Aktionsplänen auf der Grundlage von Leistungsvergleichen und bewährten Praktiken;
Sicherstellung, dass die festgelegten Ziele und Aktionspläne Teil einer wirksamen unternehmensweiten Umweltpolitik werden, wie z.B. einer Energieeffizienzstrategie.
Anwendbarkeit
Diese bewährte Umweltmanagementpraxis kann von allen Unternehmen und Organisationen des Sektors angewendet werden. Die dem Prozess zugewiesenen Ressourcen und Mittel müssen jedoch an die Größe und die Umweltauswirkungen des Standorts oder des Unternehmens angepasst werden. Bei kleinen und mittleren Unternehmen müssen die erforderlichen Anstrengungen bewertet und überprüft werden.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
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1) Die gesamten Kohlendioxidemissionen für die Anwendungsbereiche 1 und 2 können auf der Grundlage des Treibhausgasprotokolls berechnet werden, das hier abrufbar ist: https://ghgprotocol.org/ |
3.1.2. Beschaffung nachhaltiger IKT-Produkte und -Dienste
Die Auswahl und der Einsatz von IKT-Produkten und -Diensten muss auf einer integrierten Strategie beruhen, damit ihre inhärenten Umweltauswirkungen wie ihr Energieverbrauch und die Verwendung spezifischer Materialien wie seltene Metalle und Chemikalien berücksichtigt werden können. Die bewährte Praxis umfasst folgende Maßnahmen:
Festlegung von Energie- und Umweltleistungskriterien für IKT-Geräte, die den Kunden zur Verfügung gestellt werden, um sie in die Lage zu versetzen, ihre Umweltauswirkungen zu verringern.
Anwendbarkeit
Die Umsetzung einer Richtlinie für die Beschaffung nachhaltiger IKT-Dienste und -Produkte ist in jedem Unternehmen anwendbar, erfordert jedoch spezifische Kompetenzen im Bereich Nachhaltigkeit. Große Organisationen können mehr Einfluss auf ihre Zulieferer nehmen, doch KMU können erheblichen Einfluss auf lokale Anbieter ausüben.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
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3.1.3. Optimierung des Energieverbrauchs von Endgeräten
Durch gezielte Maßnahmen des Strommanagements besteht ein großes Potenzial, den Energieverbrauch von Endgeräten, die in den Büros und Einrichtungen von Unternehmen eingesetzt werden, die im Sektor Telekommunikations- und IKT-Dienste tätig sind, zu reduzieren. Die bewährte Praxis umfasst folgende Maßnahmen:
Umsetzung technischer Lösungen:
Umsetzung organisatorischer Lösungen:
Anwendbarkeit
Diese bewährte Umweltmanagementpraxis kann sowohl von großen als auch von kleinen Unternehmen angewendet werden, obwohl Techniken, die auf der individuellen Sensibilisierung der Nutzer beruhen, für KMU eher geeignet sein können als Techniken, die auf der Einführung automatischer Steuerungen beruhen, die für große Unternehmen besser geeignet sind. Die Umsetzung des Strommanagements hängt von der Bereitschaft der Unternehmensleitung ab, die allgemeinen Energieeinsparziele zu erreichen und die Umweltleistung zu verbessern. Sie hängt auch von der Bereitschaft der Mitarbeiter, die Maßnahmen zum Strommanagement umzusetzen, sowie von der Unterstützung durch die IT- und Beschaffungsabteilung ab.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
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3.1.4. Nutzung von Energie aus erneuerbaren oder kohlenstoffarmen Quellen
IKT-Einrichtungen weisen aufgrund des intensiven Energieverbrauchs einen großen CO2-Fußabdruck auf. Die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen wie Biomasse, Solar- und Windenergie und geothermische Kühlsysteme reduzieren ihren CO2-Fußabdruck erheblich. Die bewährte Umweltmanagementpraxis umfasst folgende Maßnahmen:
Anwendbarkeit
Diese bewährte Umweltmanagementpraxis kann allgemein von allen Arten von Unternehmen des Sektors, einschließlich KMU, angewendet werden. Der geografische Standort der Einrichtung und ihre Größe können sich jedoch auf ihre Anwendbarkeit auswirken.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
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3.1.5. Ressourceneffizienz von IKT-Geräten durch Vermeidung, Wiederverwendung und Recycling von Abfällen
Ressourceneffizienz und eine angemessene Abfallbewirtschaftung sind im IKT-Sektor wichtig, da spezifische Materialien verwendet werden, die am Ende der Nutzungsdauer ordnungsgemäß entsorgt werden müssen, um Schäden für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu vermeiden. Außerdem bietet sich dadurch ein enormes Potenzial zur Begrenzung des Ressourcenabbaus durch Recycling. Es können spezifische Abfallbewirtschaftungstechniken eingeführt werden, um die Abfallbewirtschaftung in jeder Phase der Abfallhierarchie in Unternehmen des IKT-Sektors zu verbessern. Die bewährte Umweltmanagementpraxis umfasst folgende Maßnahmen:
Anwendbarkeit
Die bewährte Umweltmanagementpraxis kann grundsätzlich von allen Arten von Unternehmen in diesem Sektor angewendet werden. In der Praxis können kleine Unternehmen einige Vorgänge im Bereich der Abfallbewirtschaftung auslagern. Das Eigentumsmodell des Geräts bestimmt auch die verfügbaren Optionen in Bezug auf die Ressourceneffizienz.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
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3.1.6. Minimierung des Datenverkehrs durch umweltfreundliche Software
Software ist zwar kein direkter Stromverbraucher, hat aber großen Einfluss auf die Energieeffizienz der IKT-Hardware, auf der sie betrieben wird. Bei einem Großteil der Software-Codes wird der Energieverbrauch jedoch nicht berücksichtigt. Dabei gibt es Möglichkeiten, Software zu optimieren, das Volumen der verarbeiteten und übermittelten Daten zu reduzieren und letztlich den Energieverbrauch der Hardware zu senken.
Die bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf Maßnahmen ausgerichtet, die entweder bei der Entwicklung neuer Software oder beim Upgrade bestehender Software für Server und Netzwerke umgesetzt werden können, wobei sowohl mobile Anwendungen (für Smartphones und Tablets) als auch Computersoftware (für Laptop und Desktop-PC) sowie Webportale und webbasierte Anwendungen berücksichtigt werden. Die bewährte Umweltmanagementpraxis umfasst folgende Maßnahmen:
Anwendbarkeit
Die bewährte Umweltmanagementpraxis kann von allen Arten von Unternehmen, die in diesem Sektor tätig sind, angewendet werden, unabhängig davon, ob Unternehmen eigene Softwarelösungen entwickeln oder Lösungen von anderen erwerben.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
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3.2. Bewährte Umweltmanagementpraktiken für Rechenzentren
Dieser Abschnitt befasst sich mit Praktiken, mit denen die Umweltleistung der Betriebsvorgänge in Rechenzentren verbessert wird. Viele der in diesem Kapitel beschriebenen Techniken können auch in Telekommunikationszentralen umgesetzt werden.
Es gibt zahlreiche unterschiedliche Rechenzentren und viele verschiedene Möglichkeiten, diese zu kategorisieren; zur Unterscheidung von Rechenzentren können aber die folgenden Merkmale herangezogen werden: Größe des Rechenzentrums (bestimmt durch die physische Fläche, die Anzahl der Server und/oder die Kapazität); ihr geografischer Standort; Zweck oder Art des Betreibers (z.B. Rechenzentren eines Unternehmens, gemeinsame Nutzung (Co-Location) 10, Co-Hosting oder Einrichtungen von Netzbetreibern); ihre Qualitätsstufen (Tier 1 bis 4). All diese Merkmale wirken sich auf die Anwendbarkeit der folgenden bewährten Umweltmanagementpraktiken auf verschiedene Rechenzentren aus.
3.2.1. Einführung eines Energiemanagementsystems für Rechenzentren (einschließlich Messung, Überwachung und Verwaltung von IKT- und anderen Geräten)
Der Energieverbrauch von Rechenzentren ist für einen großen Teil ihrer Umweltauswirkungen verantwortlich. Es ist es daher wichtig, dass Betreiber von Rechenzentren einen klaren und ausführlichen Überblick über den Energieverbrauch auf den entsprechenden Granularitätsstufen haben und systematisch alle Möglichkeiten zu dessen Verringerung ausschöpfen. Die bewährte Praxis umfasst folgende Maßnahmen:
Anwendbarkeit
Es gelten allgemeine Hinweise zur Anwendbarkeit der bewährten Umweltmanagementpraktiken für Rechenzentren. Die meisten bewährten Praktiken für das Energiemanagement sind eher für lokale, mittlere und große Rechenzentren geeignet.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
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3.2.2. Festlegung und Umsetzung einer Richtlinie zum Datenmanagement und zur Datenspeicherung
Eine wichtige Maßnahme zur Verringerung des Energieverbrauchs von Rechenzentren besteht darin, die auf den Laufwerken gespeicherte Datenmenge und die für den Betrieb von Anwendungen, Datenbanken und Diensten erforderliche Rechenkapazität zu minimieren, indem die Anzahl der betriebenen Geräte (Server und Speichergeräte) reduziert wird. Die bewährte Praxis umfasst folgende Maßnahmen:
Bei ordnungsgemäßer Anwendung führen diese Techniken dazu, dass weniger Hardware angeschafft werden muss, wodurch auch erhebliche Einsparungen bei den materiellen Ressourcen möglich sind.
Anwendbarkeit
Diese bewährte Umweltmanagementpraxis kann allgemein von allen Unternehmen und Organisationen des Sektors unabhängig von ihrer Größe, ihrem Sicherheitsgrad oder ihrem Zweck angewendet werden, obwohl die Anwendbarkeit für Unternehmen oder Rechenzentren mit Co-Location-Lösungen unterschiedlich sein kann. Obwohl die Virtualisierung häufiger in größeren Rechenzentren zum Einsatz kommt, kann diese Technik auch in kleineren Serverräumen implementiert werden.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
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3.2.3. Verbesserung des Luftstrommanagements und -designs
Die Zuverlässigkeit von IT-Systemen hängt von den Umgebungsbedingungen (Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Staub usw.) ab, die durch eine angemessene Überwachung der Raumluftqualität sichergestellt werden müssen. Durch das Luftstrommanagement für Rechenzentren sollen die Luftrezirkulation und die Vermischung von zugeführter Kühlluft und abgeführter Warmluft der Geräte vermieden werden. Die bewährte Umweltmanagementpraxis umfasst folgende Maßnahmen:
Ein verbessertes Luftstrommanagement steigert sowohl die Effizienz als auch die Kapazität der Kühlausrüstung, verringert die Auslastung von Ventilatoren und Befeuchtern (und deren Energieverbrauch) und reduziert die Erzeugung von Abwärme.
Anwendbarkeit
Die meisten dieser Maßnahmen können nur vom Betreiber des Rechenzentrums umgesetzt werden, da Änderungen der Betriebsbedingungen, Entwicklungen in Bezug auf die Konstruktion der Einrichtungen oder die Installation neuer Geräte erforderlich sind. Die ermittelten bewährten Praktiken können zwar in Rechenzentren jeder Größe angewendet werden, jedoch sind Skaleneffekte in größeren Rechenzentren mit kürzerer Kapitalrendite festzustellen.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
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3.2.4. Verbesserung des Kühlmanagements
Kühlung ist erforderlich, um die von den IKT-Geräten in einem Rechenzentrum oder einem Netzwerkraum erzeugte Wärme abzuführen und dafür zu sorgen, dass die richtigen Betriebsbedingungen herrschen, damit die IKT-Geräte zuverlässig arbeiten können. Die Dimensionierung des erforderlichen Kühlsystems eines Rechenzentrums hängt von der Umgebung, in der sich das Rechenzentrum befindet, von der Effizienz der im Rechenzentrum verwendeten IT-Ausrüstung und von der Leistung des Luftstrommanagements ab. Die bewährte Umweltmanagementpraxis umfasst folgende Maßnahmen:
Anwendbarkeit
Die bewährte Umweltmanagementpraxis kann allgemein von allen Unternehmen des Sektors angewendet werden. Die Wartung des Kühlsystems und die regelmäßige Überprüfung seiner Kapazitäten können in den meisten Rechenzentren durchgeführt werden, unabhängig von ihrer Größe, ihrem Sicherheitsgrad oder ihrem Zweck.
Die Automatisierung der Kühlsystemleistung kann jedoch zu Kosten führen, da intelligente Geräte angeschafft werden müssen, daher ist dies eher für große Rechenzentren geeignet.
Es ist darauf hinzuweisen, dass spezifische Vorschriften und Umweltleitlinien mit der Verringerung des Kühlbedarfs kollidieren können. So vergeben beispielsweise die Zertifizierungssysteme BREEAM (Building Research Establishment Environmental Assessment Method) und LEED (Leadership in Energy and Environmental Design) Punkte für eine verbesserte Isolierung von Rechenzentren. Eine verbesserte Isolierung der Rechenzentren führt zu einem zusätzlichen Kühlbedarf, da die von den Servern erzeugte Wärme nicht abgeführt werden kann.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
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3.2.5. Überprüfung und Anpassung der Temperatur- und Feuchtigkeitseinstellungen
IKT-Einrichtungen werden oft überkühlt, und der Sollwert für die Ansaugtemperatur des Servers kann innerhalb der empfohlenen oder zulässigen Temperaturbereiche (gemäß Herstellerangaben) erhöht werden, um die Kühlleistung und den Energieverbrauch des Kühlsystems zu verringern.
Ähnlich verhält es sich im Allgemeinen mit der Luftfeuchtigkeit. Der Energie- und Wasserverbrauch von Luftbefeuchtern kann reduziert werden, indem ein breiterer Bereich von Feuchtigkeitswerten zugelassen wird. Die bewährte Umweltmanagementpraxis umfasst folgende Maßnahmen:
Anwendbarkeit
Die bewährte Umweltmanagementpraxis kann allgemein von allen Arten von Unternehmen, die in dem Sektor tätig sind, angewendet werden. Die Erhöhung der Temperatur-Sollwerte, die Anpassung des Volumens und der Qualität der zugeführten Kühlluft und die Überprüfung der Feuchtigkeitseinstellungen kann in den meisten Rechenzentren unabhängig von ihrer Größe, ihrem Sicherheitsgrad oder ihrem Zweck innerhalb der vom Serverhersteller vorgegebenen Betriebsspezifikation und unter akzeptablen Arbeitsbedingungen durchgeführt werden.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
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3.2.6. Bewährte Umweltmanagementpraktiken für die Auswahl und den Einsatz von neuen Geräten für Rechenzentren
Dieser Abschnitt befasst sich mit Praktiken zur Verbesserung der Energieeffizienz einzelner Geräte und IKT-Dienste, die in Rechenzentren eingesetzt werden:
3.2.6.1. Auswahl und Einsatz umweltfreundlicher Geräte für Rechenzentren
Die Auswahl und der Einsatz von IKT-Geräten sowie von Geräten zur Kühlung und Stromversorgung müssen auf einer integrierten Strategie beruhen, um ihre allgemeine Umweltleistung (Energieverbrauch, Wasserverbrauch, graue Energie, Ressourceneffizienz) zu verringern. Die bewährte Umweltmanagementpraxis umfasst folgende Maßnahmen:
Anwendbarkeit
Die Techniken für die umweltorientierte Beschaffung und für Server, die zu einer hohen Umweltleistung beitragen, sind auf jedes neue und bestehende Rechenzentrum anwendbar.
Bei Kühlsystemen ist der Standort des Rechenzentrums ein wesentlicher Faktor für die Machbarkeit und die Leistung eines Freikühlsystems. Alternative Kühlsysteme wie Flüssigkühlsysteme oder Systeme mit freier Kühlluftzufuhr lassen sich am einfachsten in neuen Rechenzentren installieren und weniger in bestehenden. In Bezug auf Stromsysteme variieren die Aspekte, die bei der Einführung neuer, effizienterer USV-Systeme zu berücksichtigen sind, je nachdem, wann eine neue Infrastruktur gebaut bzw. eine bestehende Infrastruktur aufgerüstet wird.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
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3.2.7. Bewährte Umweltmanagementpraktiken für den Neubau oder die Renovierung von Rechenzentren
Dieser Abschnitt befasst sich mit Praktiken zur Verbesserung der Energieeffizienz neu gebauter oder renovierter Rechenzentren.
3.2.7.1. Planung neuer Rechenzentren
Beim Bau oder bei der Renovierung eines Rechenzentrums ergeben sich in der Planungsphase die größten Chancen, die Umweltleistung zu verbessern. Rechenzentren sind oft überdimensioniert, um künftige Erweiterungen zu ermöglichen, wodurch Energieineffizienz entsteht. In vielen Fällen ist das Gebäude der Grund dafür, dass keine neuen und energieeffizienten Geräte für das Rechenzentrum verwendet werden können. Die bewährte Umweltmanagementpraxis umfasst folgende Maßnahmen:
Anwendbarkeit
Diese bewährte Umweltmanagementpraxis kann allgemein von allen Unternehmen des Sektors angewendet werden, wobei sie für lokale, mittelgroße Rechenzentren und Rechenzentren auf Unternehmensebene am relevantesten ist. Der Aufbau eines Rechenzentrums nach einer modularen Architektur ist besonders für große Rechenzentren relevant.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
| In allen Rechenzentren wurden die empfohlenen Mindestpraktiken des EU-Verhaltenskodex für die Energieeffizienz von Datenzentren oder die empfohlenen Praktiken nach CLC/TR 50600-99-1 in Bezug auf die Nutzung, das Management und die Planung des Neubaus oder der Renovierung von Rechenzentren umgesetzt |
3.2.7.2. Nutzung der Abwärme des Rechenzentrums
Wie alle elektrischen Geräte benötigen auch IT-Geräte eine Stromversorgung und erzeugen im Betrieb Abwärme. Rechenzentren erzeugen eine große Menge an Abwärme, wodurch sich Möglichkeiten zur Wärmerückgewinnung bieten. Die bewährte Umweltmanagementpraxis umfasst folgende Maßnahmen:
Anwendbarkeit
Diese bewährten Umweltmanagementpraktiken können allgemein in jedem Rechenzentrum umgesetzt werden, unabhängig von dessen Größe, Zweck oder Qualitätsstufe.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
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3.2.7.3. Planung des Rechenzentrums und des physischen Grundrisses
Der physische Grundriss des Rechenzentrums beeinflusst die Leistung des Kühlsystems erheblich, da sich gekühlte Bereiche (in denen sich Racks befinden) unter Umständen unnötigerweise in der Nähe interner Wärmequellen (wie mechanischer oder elektrischer Ausrüstung) oder in Bereichen befinden, die durch externe Quellen (z.B. Sonneneinstrahlung) erwärmt werden. Die bewährte Umweltmanagementpraxis umfasst folgende Maßnahmen:
Anwendbarkeit
Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist beim Bau neuer Rechenzentren auf Unternehmensebene am relevantesten, da sie auf die Planung und die Struktur des neu gebauten Rechenzentrums abstellt und in der Umsetzung kostspielig sein kann.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
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3.2.7.4. Auswahl des geografischen Standorts des neuen Rechenzentrums
Der geografische Standort eines Rechenzentrums hat einen großen Einfluss auf seine künftigen CO2-Emissionen und Umweltauswirkungen. Die bewährte Praxis umfasst folgende Maßnahmen:
Anwendbarkeit
Die bewährte Umweltmanagementpraxis kann allgemein von allen Arten von Unternehmen, die in dem Sektor tätig sind, angewendet werden, einschließlich KMU, aber sie ist am relevantesten für mittelgroße Rechenzentren und Rechenzentren auf Unternehmensebene.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
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3.2.7.5. Nutzung alternativer Wasserquellen
Wasser wird in Rechenzentren für zwei Zwecke verwendet: zur Kühlung und zur Befeuchtung, und diese Bereiche sind eng miteinander verknüpft. Insbesondere Verdampfungskühler benötigen erhebliche Mengen an Wasser. Die bewährte Umweltmanagementpraxis umfasst folgende Maßnahmen:
Anwendbarkeit
Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für große Rechenzentren auf Unternehmensebene relevant. Die Wahl der Kühlsystemlösung hängt von der Größe des Rechenzentrums ab, die unmittelbar mit der Tätigkeit und der Größe des Unternehmens im Zusammenhang steht.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
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3.3. Bewährte Umweltmanagementpraktiken für elektronische Kommunikationsnetze
In diesem Abschnitt werden Praktiken dargelegt, die auf die Netzkonfiguration der verschiedenen Elemente der elektronischen Kommunikationsinfrastruktur und elektronischer Kommunikationsnetze 11 ausgerichtet sind.
3.3.1. Verbesserung des Energiemanagements bestehender Netze
Aufgrund von Schwankungen bei der Nachfrage der Endnutzer variiert die Auslastung elektronischer Kommunikationsnetze erheblich über Zeit und Raum. Der Energieverbrauch moderner Telekommunikationsgeräte ist am höchsten, wenn die Geräte mit maximaler Auslastung betrieben werden, er sinkt - jedoch kaum -, wenn die Geräte nicht voll ausgelastet sind. Ein großer Teil des täglichen Energieverbrauchs durch Netze wird also für die Bereitstellung der vollen Netzkapazität aufgewendet, selbst wenn der tatsächliche Datenverkehr viel geringer ist. Die bewährte Umweltmanagementpraxis umfasst folgende Maßnahmen:
Anwendbarkeit
Die Anwendbarkeit der verschiedenen Maßnahmen dieser bewährten Umweltmanagementpraxis ist in Tabelle 3 dargestellt.
Tabelle 3: Anwendbarkeit von bewährten Praktiken zur Verbesserung des Energiemanagements bestehender elektronischer Kommunikationsnetze
Technik | Netzabschnitt |
Netztechnologie |
Anforderungen der Endnutzer |
Akteur |
Messung des Energieverbrauchs | Vom Kernnetz zum Zugangsnetz | Alle Arten von Technologie | Alle Arten von Endnutzern | Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze |
Nutzung intelligenter Standby-Betriebsmodi | Vom Kernnetz zum Zugangsnetz | Alle Arten von Technologie | Nicht geeignet für Nutzer, die eine stabile Verbindung benötigen oder für die ein System innerhalb kürzester Zeit wieder betriebsbereit sein muss | Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze |
Nutzung von Möglichkeiten der dynamischen Leistungsskalierung | Vom Kernnetz zum Zugangsnetz | Alle Arten von Technologie | Alle Arten von Endnutzern | Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze |
Nutzung der Vorteile des dynamischen Scheduling | Vom Kernnetz zum Zugangsnetz | Alle Arten von Technologie | Nicht geeignet für Nutzer, die schnelle Übertragungsraten benötigen | Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze |
Bereitstellung energiesparender Dienste | Vom Kernnetz zum Zugangsnetz | Alle Arten von Technologie | Nicht geeignet für Nutzer, die eine hohe Qualität der Dienstleistungen benötigen | Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze und IKT-Dienstleister |
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
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1) Dieser Indikator eignet sich nicht für einen Leistungsvergleich zwischen verschiedenen Arten von Betreibern. |
3.3.2. Verbesserung des Risikomanagements für elektromagnetische Felder durch Bewertung und Transparenz der Daten
Elektromagnetische Felder (EMF) sind im Zusammenhang mit der wachsenden Zahl drahtloser Netze ein öffentliches Anliegen. Es wurden strenge Vorschriften festgelegt und umfassende Forschungsarbeiten durchgeführt, um dieses Problem anzugehen. Die bewährte Praxis für Telekommunikationsbetreiber umfasst folgende Maßnahmen:
Anwendbarkeit
Die Anwendung dieser bewährten Umweltmanagementpraxis hängt vom Inhalt nationaler Vorschriften im Zusammenhang mit EMF und vom lokalen Kontext ab (Verbände, die sich für den Schutz vor EMF-Expositionen einsetzen, Medienberichterstattung über Themen in Bezug auf EMF, Sichtbarkeit von Antennen usw.). Sie ist am relevantesten für Netzbetreiber.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
| Entfällt |
3.3.3. Auswahl und Einsatz energieeffizienterer Geräte für elektronische Kommunikationsnetze
Sowohl mobile als auch kabelgebundene Netzwerke verwenden IKT-Geräte, die Strom und bestimmte Umgebungsbedingungen benötigen, um ordnungsgemäß funktionieren zu können. Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze 12 haben bei der Auswahl und dem Einsatz solcher Materialien innerhalb ihrer Netze die Möglichkeit, die Energieeffizienz durch Auswahl und Konfiguration geeigneter Geräte zu verbessern. Die bewährte Praxis umfasst folgende Maßnahmen:
Anwendbarkeit
Die Anwendbarkeit der Maßnahmen dieser bewährten Umweltmanagementpraxis ist in Tabelle 4 dargestellt.
Tabelle 4: Anwendbarkeit der Maßnahmen dieser bewährten Umweltmanagementpraxis
Technik | Netzabschnitt |
Netztechnologie |
Anforderungen der Endnutzer |
Akteur |
Auswahl energieeffizienterer IKT-Geräte (Funk-, Telekommunikations-, Breitband- und IT-Geräte) | Vom Kernnetz zum Zugangsnetz | Alle Arten von Technologie | Alle Arten von Endnutzern | Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze und Technologieanbieter |
Einsatz von integrierten und Multistandardlösungen | Zugangsnetze | Mobile Netze | Alle Arten von Endnutzern | Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze und Installateure |
Auswahl und Einsatz energieeffizienterer Kühlsysteme | Vom Kernnetz zum Zugangsnetz | Alle Arten von Technologie | Alle Arten von Endnutzern | Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze, Technologieanbieter und Installateure |
Auswahl und Einsatz energieeffizienterer USV-Systeme | Vom Kernnetz zum Zugangsnetz | Alle Arten von Technologie | Alle Arten von Endnutzern | Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze, Technologieanbieter und Installateure |
Planung energieeffizienterer Telekommunikationsstandorte | Zugangsnetze | Alle Arten von Technologie | Alle Arten von Endnutzern | Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze und Installateure |
Nutzung von Software, die Energieeinsparungen ermöglicht | Vom Kernnetz zum Zugangsnetz | Alle Arten von Technologie | Alle Arten von Endnutzern | Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze |
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
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1) EU Code of Conduct on Energy Consumption of Broadband Equipment (EU-Verhaltenskodex für den Energieverbrauch von Breitbandgeräten), abrufbar unter: https://e3p.jrc.ec.europa.eu/communities/ict-code-conduct-energy-consumption-broadband-communication-equipment 2) ETSI ES 202.336. |
3.3.4. Installation und Aufrüstung von Telekommunikationsnetzen
Neben der Installation neuer energieeffizienter Geräte an den Netzwerkstandorten können auch organisatorische Lösungen zu erheblichen Energieeinsparungen führen, z.B. indem sichergestellt wird, dass nicht genutzte Geräte vom Stromnetz getrennt werden und die Versorgung mit Strom und Kühlung nicht über das erforderliche Maß hinausgeht, sondern optimal auf den tatsächlichen Bedarf abgestimmt wird. Die bewährte Praxis umfasst folgende Maßnahmen:
Anwendbarkeit
Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist eher für große Mobilfunkunternehmen relevant, die über Tausende von Standorten verfügen, sowie für Betreiber von Netzen in ländlichen Gebieten (wo die Standorte weiter auseinander liegen). Die Hauptakteure, für die diese bewährte Umweltmanagementpraxis relevant ist, sind Betreiber von Telekommunikationsnetzen und ihre Lieferanten, die für die Installation von IKT-Ausrüstung zuständig sind.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
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3.3.5. Verringerung der Umweltauswirkungen beim Bau oder der Aufrüstung von Telekommunikationsnetzen
Telekommunikations- und Rundfunkinfrastrukturen verursachen Störungen in der Umgebung (ästhetische Auswirkungen, Lärm von Generatoren und Kühlsystemen usw.) und tragen zur Landnutzung bei (und führen möglicherweise auch zu Beeinträchtigungen für die biologische Vielfalt). Um solche Auswirkungen beim Bau neuer Infrastrukturen oder bei der Aufrüstung bestehender Infrastrukturen zu begrenzen, umfasst die bewährte Umweltmanagementpraxis folgende Maßnahmen:
Anwendbarkeit
Die Anwendbarkeit der Maßnahmen dieser bewährten Umweltmanagementpraxis ist in Tabelle 5 dargestellt.
Tabelle 5: Anwendbarkeit der Maßnahmen dieser bewährten Umweltmanagementpraxis
Technik | Netzabschnitt |
Maßnahme |
Akteur |
Co-Location und gemeinsame Nutzung von IKT-Infrastrukturen | Drahtloser Netzzugang (RAN) | Neubau und Aufrüstung | Netzbetreiber; Eigentümer anderer Infrastrukturen |
Errichtung in der Nähe bestehender Zufahrtsstraßen und außerhalb von Schutzgebieten | Jede Netzinfrastruktur | Neubau | Netzbetreiber; lokale Behörden |
Installation lärmmindernder Lösungen | Basisstationen und Zentrale (Generatoren und Kühlsysteme) | Neubau und Aufrüstung | Netzbetreiber; lokale Behörden |
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
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3.4. Verbesserung der Energie- und Umweltleistung in anderen Sektoren ("umweltfreundliche Gestaltung durch IKT")
Dieser Abschnitt befasst sich mit Praktiken, durch deren Umsetzung der Sektor Telekommunikations- und IKT-Dienste bestmöglich zur Verbesserung der Umweltleistung anderer Sektoren beitragen kann.
3.4.1. Umweltfreundliche Gestaltung durch IKT
In allen Sektoren gibt es vier Bereiche, in denen die Treibhausgasemissionen verringert und die Umweltleistung durch den Einsatz von IKT im Allgemeinen verbessert werden kann:
Diese Lösungen sind eng miteinander verknüpft und ergänzen einander. Sie werden in verschiedenen Phasen des Lebenszyklus angewandt: bei der Entwicklung der Dienste oder Produkte, zwischen der Entwicklungsphase und der Nutzungsphase sowie aufseiten des Nutzers.
Für jeden dieser vier Bereiche und aus der Perspektive eines Unternehmens, das im Bereich IKT tätig ist, umfasst die bewährte Umweltmanagementpraxis folgende Maßnahmen:
Anwendbarkeit
Die bewährte Umweltmanagementpraxis kann allgemein von allen Arten von Unternehmen, die in dem Sektor tätig sind, angewendet werden.
Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Umweltleistungsindikatoren | Leistungsrichtwerte |
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4. Empfohlene branchenspezifische Schlüsselindikatoren für die Umweltleistung
Tabelle 4.1 enthält eine Auswahl wesentlicher Umweltleistungsindikatoren für den Sektor Telekommunikations- und IKT-Dienste samt den entsprechenden Richtwerten und einem Hinweis auf die jeweiligen bewährten Umweltmanagementpraktiken. Es handelt sich um eine Untergruppe aller in Abschnitt 3 genannten Indikatoren.
Tabelle 4.1: Wesentliche Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für den Sektor Telekommunikations- und IKT-Dienste
Indikator | Übliche Maßeinheit | Hauptzielgruppe | Empfohlene Mindestebene für die Überwachung | Zugehöriger EMAS-Kernindikator 1 | Leistungsrichtwert | Bewährte Umwelt- management- praxis 2 |
Bewährte Umweltmanagementpraktiken für bereichsübergreifende Fragen | ||||||
Einführung eines Verwaltungssystems für Vermögenswerte (Asset Management), z.B. ISO 55001-zertifiziert | J/N | Alle Unternehmen des Telekommunikations-/IKT-Sektors | Standort | Materialeffizienz | Das Unternehmen verfügt über ein globales und integriertes Verwaltungssystem für Vermögenswerte, z.B. ISO 55001-zertifiziert | 3.1.1 |
Anteil der Betriebsvorgänge mit fortschrittlichem Umweltmanagementsystem, z.B. EMAS-geprüft, ISO 14001-zertifiziert | % der Einrichtungen/ Betriebsvorgänge | Alle Unternehmen des Telekommunikations-/IKT-Sektors | Standort | Alle | Bei 100 % der Betriebsvorgängen wird ein fortschrittliches Umweltmanagementsystem umgesetzt, z.B. EMAS-geprüft oder ISO 14001-zertifiziert | 3.1.1 |
Anteil der Betriebsvorgänge zur Messung und Überwachung des Energie- und Wasserverbrauchs sowie der Abfallbewirtschaftung | % der Einrichtungen/ Betriebsvorgänge | Alle Unternehmen des Telekommunikations-/IKT-Sektors | Standort | Energieeffizienz, Wasser, Abfall | Bei 100 % der Betriebsvorgänge wird der Energie- und Wasserverbrauch sowie die Abfallbewirtschaftung gemessen und überwacht | 3.1.1 |
Gesamtkohlenstoffemissionen für die Anwendungsbereiche 1 und 2 | tCO2Äq. | Alle Unternehmen des Telekommunikations-/IKT-Sektors | Unternehmen | Emissionen | Das Unternehmen hat Klimaneutralität (Anwendungsbereich 1 und 2) erreicht, unter anderem durch die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und den Ausgleich von Kohlenstoffemissionen, nachdem es alle Anstrengungen zur Verbesserung der Energieeffizienz unternommen hat | 3.1.1 |
Anteil der vom Unternehmen erworbenen Produkte oder Dienste, die bestimmte Umweltkriterien erfüllen (z.B. EU-Umweltzeichen, beste Energieeffizienzklasse, Energy-Star-Umweltzeichen, TCO-Umweltzeichen usw.) | % | Alle Unternehmen des Telekommunikations-/IKT-Sektors | Unternehmen | Alle | Alle von dem Unternehmen erworbenen IKT-Geräte verfügen über ein Umweltzeichen nach dem ISO-Typ I (z.B. EU-Umweltzeichen, Blauer Engel) (falls vorhanden) oder über das Energy-Star-Umweltzeichen oder erfüllen bei der Beschaffung die Bestimmungen der EU für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen (sofern vorhanden) | 3.1.2 |
Anteil der vom Unternehmen erworbenen Geräte, die international anerkannten bewährten Verfahren oder Anforderungen entsprechen (z.B. EU-Verhaltenskodizes) | % | Alle Unternehmen des Telekommunikations-/IKT-Sektors | Unternehmen | Energieeffizienz | Alle von dem Unternehmen erworbenen Breitbandgeräte erfüllen die Kriterien des EU-Verhaltenskodex für Breitbandgeräte | 3.1.2 |
Anteil der vom Unternehmen gekauften Verpackungen, die aus recyceltem Material bestehen oder mit dem Gütesiegel des Forest Stewardship Council (FSC) ausgezeichnet sind | % | Alle Unternehmen des Telekommunikations-/IKT-Sektors | Unternehmen | Materialeffizienz, biologische Vielfalt | 100 % der vom Unternehmen erworbenen Verpackungen bestehen aus recyceltem Material oder wurden mit dem FSC-Gütesiegel ausgezeichnet | 3.1.2 |
Anteil der Gewichtung von Umweltkriterien in Ausschreibungen | % | Alle Unternehmen des Telekommunikations-/IKT-Sektors | Unternehmen | Alle | 10 % der Gewichtung des Angebots entfallen auf die Umweltleistung beim Erwerb von IKT-Geräten | 3.1.2 |
Anteil der IKT-Produkte und -Dienste, die das Unternehmen Kunden bereitstellt, für die Umweltinformationen für Endnutzer verfügbar sind | % | Alle Unternehmen des Telekommunikations-/IKT-Sektors | Unternehmen | Alle | Für 100 % der Produkte und Dienste, die das Unternehmen anbietet, stehen entsprechende Umweltinformationen für Endnutzer zur Verfügung | 3.1.2 |
Nutzung der Gesamtbetriebskosten als Kriterium für Ausschreibungen | (J/N) | Alle Unternehmen des Telekommunikations-/IKT-Sektors | Unternehmen | Materialeffizienz, Energieeffizienz | Nutzung der Gesamtbetriebskosten als Kriterium für Ausschreibungen | 3.1.2 |
Anteil der IKT-Endgeräte, die bei der Installation mit optimalen Stromsparfunktionen konfiguriert wurden | % | Alle Unternehmen des Telekommunikations-/IKT-Sektors | Standort | Energieeffizienz | Alle IKT-Endgeräte wurden bei der Installation mit optimalen Stromsparfunktionen konfiguriert | 3.1.3 |
Anteil der IKT-Endgeräte, die in angemessenen regelmäßigen Abständen (z.B. jährlich, nur einmal während der Nutzungsdauer des Produkts usw.) in Bezug auf Stromsparfunktionen überprüft wurden | % | Alle Unternehmen des Telekommunikations-/IKT-Sektors | Standort | Energieeffizienz | Alle IKT-Endgeräte wurden mindestens einmal während ihrer Nutzungsdauer in Bezug auf Stromsparfunktionen überprüft | 3.1.3 |
Anteil des Personals, das mindestens einmal zum Thema Energieeinsparungen geschult wurde | % | Alle Unternehmen des Telekommunikations-/IKT-Sektors | Standort | Energieeffizienz | Das gesamte Personal wurde mindestens einmal zum Thema Energieeinsparungen geschult | 3.1.3 |
Anteil des gekauften Stroms aus erneuerbaren Quellen (mit Herkunftsnachweis) am gesamten Stromverbrauch Anteil des vor Ort erzeugten Stroms aus erneuerbaren Quellen am Gesamtstromverbrauch | % | Alle Unternehmen des Telekommunikations-/IKT-Sektors | Unternehmen | Energieeffizienz | 100 % des verbrauchten Stroms stammt aus erneuerbaren Quellen (entweder gekauft oder vor Ort erzeugt) | 3.1.4 |
Anteil der Einrichtungen oder Standorte mit einem geprüften Bewirtschaftungssystem ohne Abfallerzeugung oder mit einem zertifizierten Verwaltungssystem für Vermögenswerte (% der Einrichtungen/Standorte) | % | Alle Unternehmen des Telekommunikations-/IKT-Sektors | Standort | Abfall Materialeffizienz | 100 % der Einrichtungen verfügen über ein zertifiziertes Bewirtschaftungssystem ohne Abfallerzeugung oder ein zertifiziertes Verwaltungssystem für Vermögenswerte | 3.1.5 |
Anteil der IKT-Abfälle aus eigenen Betriebsvorgängen, die zur Wiederverwendung oder Aufbereitung verwertet oder dem Recycling zugeführt werden | % | Alle Unternehmen des Telekommunikations-/IKT-Sektors | Standort | Abfall Materialeffizienz | 90 % der eigenen IKT-Geräte werden zur Wiederverwendung oder Aufbereitung verwertet oder dem Recycling zugeführt | 3.1.5 |
Anteil der Elektro- und Elektronik-Altgeräte oder IKT-Abfälle, die zur Wiederverwendung oder Aufbereitung verwertet oder dem Recycling zugeführt werden | % | Alle Unternehmen des Telekommunikations-/IKT-Sektors | Standort | Abfall Materialeffizienz | 30 % der IKT-Geräte von Kunden werden zurückgenommen und zur Wiederverwendung oder Aufbereitung verwertet oder dem Recycling zugeführt (für Unternehmen des IKT-Sektors, die Kunden Geräte zur Verfügung stellen) | 3.1.5 |
Menge der IKT-Abfälle, die auf Deponien verbracht werden | t/Jahr | Alle Unternehmen des Telekommunikations-/IKT-Sektors | Standort | Abfall | Keine IKT-Abfälle werden auf Deponien verbracht | 3.1.5 |
Anteil der Standorte, die die bewährten Praktiken des EU-Verhaltenskodex für die Energieeffizienz von Datenzentren oder die empfohlenen Praktiken nach CLC/TR 50600-99-1 in Bezug auf die Entwicklung und die Einführung neuer IT-Dienste umgesetzt haben | % | Alle Unternehmen des Telekommunikations-/IKT-Sektors | Standort | Energieeffizienz | In allen Rechenzentren wurden die bewährten Praktiken des EU-Verhaltenskodex für die Energieeffizienz von Datenzentren oder die empfohlenen Praktiken nach CLC/TR 50600-99-1 in Bezug auf die Entwicklung und die Einführung neuer IT-Dienste umgesetzt | 3.1.6 |
Anteil der Softwareentwickler (Mitarbeiter), die im Bereich energieeffiziente Software geschult wurden | % | Alle Unternehmen des Telekommunikations-/IKT-Sektors | Unternehmen | Energieeffizienz | Alle Mitarbeiter (Softwareentwickler) wurden im Bereich energieeffiziente Software geschult | 3.1.6 |
Anteil neu entwickelter Software, bei der die Energieeffizienz als Entwicklungskriterium berücksichtigt wurde (%) | % | Alle Unternehmen des Telekommunikations-/IKT-Sektors | Unternehmen | Energieeffizienz | Mindestens ein Projekt zur Verringerung des Datenverkehrs durch umweltfreundliche Software wurde im Laufe eines Jahres umgesetzt | 3.1.6 |
Bewährte Umweltmanagementpraktiken für Rechenzentren | ||||||
KPIDCEM Global KPI for Data Centre gemäß ETSI-Norm | Betreiber von Rechenzentren | Standort | Energieeffizienz | Der KPIDCP für bestehende Rechenzentren ist gleich oder kleiner als 1,5 | 3.2.1 | |
Anteil der Einrichtungen, die über ein ISO 50001-zertifiziertes oder EMAS-geprüftes Energiemanagementsystem verfügen oder den EU-Verhaltenskodex für die Energieeffizienz von Datenzentren oder die empfohlenen Praktiken nach CLC/TR 50600-99-1 umsetzen | % | Betreiber von Rechenzentren | Standort | Energieeffizienz | Alle Rechenzentren verfügen über ein Energiemanagementsystem, das ISO 50001-zertifiziert oder EMAS-geprüft ist, oder setzen die im EU-Verhaltenskodex für die Energieeffizienz von Datenzentren empfohlenen Mindestpraktiken oder die empfohlenen Praktiken nach CLC/TR 50600-99-1 um | 3.2.1 |
Anteil der Rechenzentren, die die empfohlenen Mindestpraktiken des EU-Verhaltenskodex für die Energieeffizienz von Datenzentren oder die empfohlenen Praktiken nach CLC/TR 50600-99-1 in Bezug auf das Datenmanagement und die Datenspeicherung sowie in Bezug auf das Management bestehender IKT-Geräte und -Dienste umgesetzt haben | % | Betreiber von Rechenzentren | Standort | Energieeffizienz | In allen Rechenzentren wurden die empfohlenen Mindestpraktiken des EU-Verhaltenskodex für die Energieeffizienz von Datenzentren oder die empfohlenen Praktiken nach CLC/TR 50600-99-1 in Bezug auf das Datenmanagement und die Datenspeicherung sowie in Bezug auf das Management bestehender IKT-Geräte und Dienste umgesetzt | 3.2.2 |
Anteil der Racks mit Warmgang-/Kaltgangkonfiguration (mit Einhausung) | % | Betreiber von Rechenzentren | Standort | Energieeffizienz | 100 % der neuen Racks werden mit Warmgang-/Kaltgangkonfiguration (mit Einhausung) installiert | 3.2.3 |
Anteil der Rechenzentren, die die empfohlenen Mindestpraktiken des EU-Verhaltenskodex für die Energieeffizienz von Datenzentren oder die empfohlenen Praktiken nach CLC/TR 50600-99-1 in Bezug auf das Luftstrommanagement und -design umgesetzt haben | % | Betreiber von Rechenzentren | Standort | Energieeffizienz | Alle Rechenzentren haben die empfohlenen Mindestpraktiken des EU-Verhaltenskodex für die Energieeffizienz von Datenzentren oder die empfohlenen Praktiken nach CLC/TR 50600-99-1 in Bezug auf das Luftstrommanagement und -design sowie in Bezug auf die Installation von IKT-Geräten zur Optimierung des Luftstrommanagements umgesetzt | 3.2.3 |
COP-Kennwert (Heizleistungszahl): durchschnittliche Kühllast (kW)/durchschnittliche Leistung des Kühlsystems (kW) | - | Betreiber von Rechenzentren | Standort | Energieeffizienz | Auswahl von Geräten mit einem COP-Kennwert von 7 oder höher für Wasserkühler und von 4 oder höher für DX-Kühlsysteme | 3.2.4, 3.3.1, 3.5.3 |
Anteil der Rechenzentren, die die empfohlenen Mindestpraktiken des EU-Verhaltenskodex für die Energieeffizienz von Datenzentren (Teile 5.2, 5.4 und 5.5) oder die empfohlenen Praktiken nach CLC/TR 50600-99-1 in Bezug auf das Kühlmanagement umgesetzt haben | % | Betreiber von Rechenzentren | Standort | Energieeffizienz | In allen Rechenzentren wurden die empfohlenen Mindestpraktiken des EU-Verhaltenskodex für die Energieeffizienz von Datenzentren (Teile 5.2, 5.4 und 5.5) oder die empfohlenen Praktiken nach CLC/TR 50600-99-1 in Bezug auf das Kühlmanagement umgesetzt | 3.2.4 |
Anteil der Rechenzentren, die die empfohlenen Mindestpraktiken des EU-Verhaltenskodex für die Energieeffizienz von Datenzentren oder die empfohlenen Praktiken nach CLC/TR 50600-99-1 in Bezug auf Temperatur- und Feuchtigkeitseinstellungen umgesetzt haben | % | Betreiber von Rechenzentren | Standort | Energieeffizienz | In allen Rechenzentren wurden die empfohlenen Mindestpraktiken des EU-Verhaltenskodex für die Energieeffizienz von Datenzentren oder die empfohlenen Praktiken nach CLC/TR 50600-99-1 in Bezug auf Temperatur- und Feuchtigkeitseinstellungen umgesetzt | 3.2.5 |
Design-PUE (dPUE, Verhältnis aus geplantem Energiebedarf des Rechenzentrums zu geplantem Energiebedarf der IT) | - | Betreiber von Rechenzentren | Standort | Energieeffizienz | - | 3.2.6.1, 3.4.1 |
Anteil der vom Unternehmen erworbenen IKT-Produkte oder -Dienste, die bestimmte Umweltkriterien erfüllen (z.B. EU-Umweltzeichen, Energy-Star-Umweltzeichen) | % | Betreiber von Rechenzentren | Standort | Energieeffizienz Materialeffizienz | Alle neuen IKT-Geräte des Rechenzentrums verfügen über ein Umweltzeichen nach dem ISO-Typ I (z.B. EU-Umweltzeichen, Blauer Engel usw.) (falls verfügbar) oder tragen das Energy-Star-Umweltzeichen | 3.2.7.1 |
Anteil der Einrichtungen, die die empfohlenen Mindestpraktiken des EU-Verhaltenskodex für die Energieeffizienz von Datenzentren oder die empfohlenen Praktiken nach CLC/TR 50600-99-1 in Bezug auf die Auswahl und den Einsatz umweltfreundlicher IT-Geräte/Stromgeräte/Kühlgeräte umgesetzt haben | % | Betreiber von Rechenzentren | Standort | Energieeffizienz | Alle Rechenzentren haben die empfohlenen Mindestpraktiken des EU-Verhaltenskodex für die Energieeffizienz von Datenzentren oder die empfohlenen Praktiken nach CLC/TR 50600-99-1 in Bezug auf die Auswahl und den Einsatz umweltfreundlicher IKT-Geräte/Kühlgeräte/neuer Stromgeräte/andere Geräte für Rechenzentren umgesetzt. | 3.2.6.1 |
Durchschnittliche Energieeffizienz von USV-Systemen (nach den Herstellerangaben) | - | Betreiber von Rechenzentren | Standort | Energieeffizienz | USV-Systeme erfüllen die Anforderungen des Verhaltenskodex für unterbrechungsfreie Stromversorgungssysteme | 3.2.6.1 |
Anteil der Standorte, die die empfohlenen Mindestpraktiken des EU-Verhaltenskodex für die Energieeffizienz von Datenzentren oder die empfohlenen Praktiken nach CLC/FprTR 50600-99-1 in Bezug auf Nutzung, Management und Planung des Neubaus oder der Renovierung von Rechenzentren umgesetzt haben | % | Betreiber von Rechenzentren | Standort | Materialeffizienz, Energieeffizienz | In allen Rechenzentren wurden die empfohlenen Mindestpraktiken des EU-Verhaltenskodex für die Energieeffizienz von Datenzentren oder die empfohlenen Praktiken nach CLC/TR 50600-99-1 in Bezug auf die Nutzung, das Management und die Planung des Neubaus oder der Renovierung von Rechenzentren umgesetzt | 3.2.7.1 |
Anteil der Standorte, die die empfohlenen Mindestpraktiken des EU-Verhaltenskodex für die Energieeffizienz von Datenzentren oder die empfohlenen Praktiken nach CLC/TR 50600-99-1 in Bezug auf die Nutzung der Abwärme des Rechenzentrums umgesetzt haben | % | Betreiber von Rechenzentren | Standort | Energieeffizienz | In allen Rechenzentren wurden die empfohlenen Mindestpraktiken des EU-Verhaltenskodex für die Energieeffizienz von Datenzentren oder die empfohlenen Praktiken nach CLC/TR 50600-99-1 in Bezug auf die Nutzung der Abwärme des Rechenzentrums umgesetzt | 3.2.7.2 |
Anteil der Standorte, die die empfohlenen Mindestpraktiken des EU-Verhaltenskodex für die Energieeffizienz von Datenzentren oder die empfohlenen Praktiken nach CLC/TR 50600-99-1 in Bezug auf den physischen Grundriss von Rechenzentren umgesetzt haben. | % | Betreiber von Rechenzentren | Standort | Energieeffizienz | In allen Rechenzentren wurden die empfohlenen Mindestpraktiken des EU-Verhaltenskodex für die Energieeffizienz von Datenzentren oder die empfohlenen Praktiken nach CLC/TR 50600-99-1 in Bezug auf den physischen Grundriss von Rechenzentren umgesetzt | 3.2.7.3 |
Anteil der Standorte, die die empfohlenen Mindestpraktiken des EU-Verhaltenskodex für die Energieeffizienz von Datenzentren oder die empfohlenen Praktiken nach CLC/TR 50600-99-1 in Bezug auf den geografischen Standort des Rechenzentrums umgesetzt haben | % | Betreiber von Rechenzentren | Standort | Energieeffizienz | In allen Rechenzentren wurden die empfohlenen Mindestpraktiken des EU-Verhaltenskodex für die Energieeffizienz von Datenzentren oder die empfohlenen und optionalen Praktiken nach CLC/TR 50600-99-1 in Bezug auf den geografischen Standort des Rechenzentrums umgesetzt | 3.2.7.4 |
Wasserverbrauch des Rechenzentrums pro Fläche (m3 Wasserverbrauch/m2 Rechenzentrumsfläche) | Betreiber von Rechenzentren | Standort | Wasser | - | 3.2.7.5 | |
Anteil der Standorte, die die empfohlenen Mindestpraktiken des EU-Verhaltenskodex für die Energieeffizienz von Datenzentren oder die empfohlenen Praktiken nach CLC/TR 50600-99-1 in Bezug auf Wasserquellen umgesetzt haben | % | Betreiber von Rechenzentren | Standort | Wasser | In allen Rechenzentren wurden die empfohlenen Mindestpraktiken des EU-Verhaltenskodex für die Energieeffizienz von Datenzentren oder die empfohlenen Praktiken nach CLC/TR 50600-99-1 in Bezug auf Wasserquellen umgesetzt | 3.2.7.5 |
Bewährte Umweltmanagementpraktiken für elektronische Kommunikationsnetze | ||||||
Anteil des Netzstromverbrauchs, für den der Energieverbrauch gemessen wird | % | Netzbetreiber | Standort | Energieeffizienz | 50 % oder mehr des Energieverbrauchs des Netzwerks werden in Echtzeit auf der Ebene der Telekommunikationsstandorte (Basisstationen und/oder Festnetzknoten) überwacht | 3.3.1 |
Durchschnittlicher Energieverbrauch pro Kunde oder Teilnehmer (Hinweis: Dieser Indikator eignet sich nicht für einen Leistungsvergleich zwischen verschiedenen Arten von Betreibern.) | kWh/Kunde oder Teilnehmer | Netzbetreiber | Standort | Energieeffizienz | Für Telekommunikationsnetze ist ein Energiemanagementsystem vorhanden | 3.3.1 |
Prozentsatz der Standorte, denen nach einer Messung nachgewiesen wurde, dass sie die EMF-Grenzwerte einhalten | % | Netzbetreiber | Standort | Emissionen | - | 3.3.2 |
Prozentsatz der Breitbandgeräte, die die Anforderungen des Breitband-Verhaltenskodex hinsichtlich des Energieverbrauchs erfüllen | % | Netzbetreiber | Standort | Energieeffizienz | 100 % der neu installierten Breitbandgeräte erfüllen die Anforderungen des EU-Verhaltenskodex für Breitbandgeräte in Bezug auf den Energieverbrauch | 3.3.3 |
Durchschnittlicher Wirkungsgrad des USV-Systems | % | Netzbetreiber | Standort | Energieeffizienz | Der Wirkungsgrad von Kraftwerken/Energieanlagen beträgt 96 % oder mehr | 3.3.3 |
Anzahl ungenutzter oder ineffizienter Geräte, die jedes Jahr außer Betrieb genommen und aus den Basisstationen entfernt werden | kg | Netzbetreiber | Standort | Materialeffizienz Energieeffizienz | Ausarbeitung eines Plans und eines Managementprozesses zur Optimierung aller bestehenden Netzstandorte (um nicht genutzte und ineffiziente Geräte zu entfernen, Kühlsysteme richtig zu konfigurieren usw.) | 3.3.4 |
Prozentualer Anteil der passiv genutzten Standorte | % | Netzbetreiber | Standort | Materialeffizienz | Mindestens 30 % der Standorte werden mit anderen Betreibern gemeinsam genutzt (sofern möglich, z.B. rechtlich) | 3.3.5 |
Bewährte Umweltmanagementpraktiken für die umweltfreundliche Gestaltung durch IKT | ||||||
Treibhausgasemissionen auf der Grundlage des Treibhausgasprotokolls, Emissionen des Anwendungsbereichs 3 | tCO2Äq. | Alle Unternehmen des Telekommunikations-/IKT-Sektors | Unternehmen | Emissionen | Entfällt | 3.4.1 |
1) EMAS-Kernindikatoren sind in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (Abschnitt C Nummer 2) aufgeführt.
2) Die Zahlen beziehen sich auf die Abschnitte in diesem Dokument. |
1) Der Wissenschafts- und Politikbericht kann über folgende JRC-Website abgerufen werden: https://susproc.jrc.ec.europa.eu/activities/emas/telecom.html. Die im vorliegenden branchenspezifischen Referenzdokument enthaltenen Schlussfolgerungen zu bewährten Umweltmanagementpraktiken und deren Anwendbarkeit, zu ermittelten branchenspezifischen Indikatoren für die Umweltleistung und zu Leistungsrichtwerten beruhen auf den im Wissenschafts- und Politikbericht dokumentierten Feststellungen. Alle Hintergrundinformationen und technischen Einzelheiten finden sich ebenfalls in diesem Bericht.
2) Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29. Juni 1993 über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (ABl. L 168 vom 10.07.1993 S. 1).
3) Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) (ABl. L 114 vom 24.04.2001 S. 1).
4) Gemäß Anhang IV Abschnitt B Buchstabe f der EMAS-Verordnung muss die Umwelterklärung Folgendes enthalten: "Zusammenfassung der verfügbaren Daten über die Umweltleistung der Organisation bezogen auf ihre bedeutenden Umweltauswirkungen. Die Berichterstattung bezieht sowohl die Kernindikatoren für die Umweltleistung als auch die spezifischen Indikatoren für die Umweltleistung gemäß Abschnitt C ein. Bei bestehenden Umweltzielsetzungen und -einzelzielen sind die entsprechenden Daten zu übermitteln;". In Anhang IV Abschnitt C Nummer 3 heißt es: "Jede Organisation erstattet zudem alljährlich Bericht über ihre Leistung in Bezug auf die bedeutenden direkten und indirekten Umweltaspekte und -auswirkungen, die sich auf ihre Kerntätigkeiten beziehen, messbar und nachprüfbar sind und nicht bereits durch die Kernindikatoren abgedeckt sind. Soweit verfügbar, berücksichtigt die Organisation branchenspezifische Referenzdokumente gemäß Artikel 46, um die Ermittlung einschlägiger branchenspezifischer Indikatoren zu erleichtern."
5) Eine ausführliche Beschreibung jeder bewährten Praxis mit praktischen Empfehlungen für deren Anwendung ist im "Bericht über bewährte Praktiken" der JRC zu finden, der online veröffentlicht wird unter: http://susproc.jrc.ec.europa.eu/activities/emas/documents/BEMP_Telecom_FinalReport.pdf.
Organisationen, die mehr über die in diesem Referenzdokument beschriebenen bewährten Praktiken erfahren möchten, sollten diesen Bericht konsultieren.
6) Es sei darauf hingewiesen, dass der europäische Kodex für die elektronische Kommunikation (Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation), in dem die Verschmelzung von Telekommunikation, Medien und Informationstechnologien berücksichtigt wird, nunmehr gemeinsame Regeln für die gesamte Branche, darunter z.B. den Rundfunk, enthält. Sofern relevant und zutreffend, werden bewährte Umweltmanagementpraktiken unter Bezugnahme auf die neue Nomenklatur aufgeführt.
7) Der Bericht über bewährte Praktiken für die Elektro- und Elektronikgeräteindustrie wird derzeit ausgearbeitet und online unter folgender Adresse abrufbar sein: http://susproc.jrc.ec.europa.eu/activities/emas/eeem.html.
8) Der Bericht über bewährte Praktiken für den Einzelhandel ist online abrufbar unter: http://susproc.jrc.ec.europa.eu/activities/emas/retail.html.
9) Der Bericht über bewährte Praktiken für die öffentliche Verwaltung ist online abrufbar unter: http://susproc.jrc.ec.europa.eu/activities/emas/public_admin.html.
10) Gemeinsame Nutzung (Co-location) von Rechenzentren kann sich auch auf Schnittstellen von IKT-Diensten beziehen.
11) Der Ausdruck "elektronische Kommunikationsnetze" wird im weiteren Sinne des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation verwendet (einschließlich drahtloser und optischer Kommunikation usw.) und bezeichnet nicht nur die Kommunikation, bei der auf einer physikalischen Schicht elektronische Signale ausgetauscht werden.
12) Im Sinne des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation.
ENDE |