VO (EU) 2022/160
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Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Einheitliche Mindesthäufigkeit der Inspektionen in bestimmten zugelassenen Betrieben
Artikel 4 Einheitliche Mindesthäufigkeit der Inspektionen in zugelassenen Zuchtmaterialbetrieben
Artikel 5 Einheitliche Mindesthäufigkeit der Inspektionen in bestimmten zugelassenen Aquakulturbetrieben und in bestimmten zugelassenen Gruppen von Aquakulturbetrieben
Artikel 6 Einheitliche Mindesthäufigkeit der Inspektionen in Betrieben, in denen Rinder, Schafe und Ziegen gehalten werden
Artikel 7 Aufhebungen
Artikel 8 Inkrafttreten
Anhang Entsprechungstabellen gemäß Artikel 7 Absatz 2