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Regelwerk, EU 2022, Steuern/Abgaben - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2022/559 des Rates vom 5. April 2022 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/310 zur Ermächtigung Polens, die von Artikel 226 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Sondermaßnahme weiterhin anzuwenden

(ABl. L 108 vom 07.04.2022 S. 51)



Ergänzende Informationen
Ergänzende Dateien - .... über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Regelung anzuwenden


Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem 1, insbesondere auf Artikel 395 Absatz 1,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit Schreiben, das am 26. Juli 2021 bei der Kommission registriert wurde, beantragte Polen, die Ermächtigung zur weiteren Anwendung der von Artikel 226 der Richtlinie 2006/112/EG abweichenden Sondermaßnahme, um ein Verfahrens zur Aufspaltung von Zahlungen (Split-Payment-Verfahren) (im Folgenden "Sondermaßnahme") anzuwnden. Die Sondermaßnahme erfordert die Aufnahme einer besonderen Erklärung, wonach Mehrwertsteuer auf Rechnungen für betrugsanfällige Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen, für die in Polen im Allgemeinen eine Umkehrung der Steuerschuldnerschaft und eine gesamtschuldnerische Haftung gilt, auf ein gesperrtes Mehrwertsteuerkonto des Lieferers zu zahlen ist. Polen hat die Verlängerung der Sondermaßnahme für einen Zeitraum von drei Jahren, vom 1. März 2022 bis zum 28. Februar 2025, beantragt.

(2) Mit Schreiben vom 27. Oktober 2021 übermittelte die Kommission gemäß Artikel 395 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2006/112/EG den Antrag Polens den anderen Mitgliedstaaten. Die Kommission teilte Polen mit Schreiben vom 28. Oktober 2021 mit, dass sie über alle für die Beurteilung des Antrags erforderlichen Angaben verfügt.

(3) Polen hat der Kommission mit Schreiben vom 29. April 2021 gemäß Artikel 2 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/310 des Rates 2 einen Bericht über die Gesamtauswirkungen der Sondermaßnahme auf den Umfang des Mehrwertsteuerbetrugs und die betreffenden Steuerpflichtigen übermittelt.

(4) Polen hat bereits zahlreiche Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung ergriffen. Es hat unter Anderem die Einführung der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft ("Reverse-Charge-Verfahren") und der gesamtschuldnerischen Haftung für Lieferer und Kunden, die standardisierte Prüfdatei, strengere Vorschriften für die Registrierung und Deregistrierung Steuerpflichtiger für Mehrwertsteuerzwecke eingeführt und die Anzahl der Prüfungen erhöht. Polen ist dennoch der Auffassung, dass diese Lösungsansätze noch nicht ausreichen, um Mehrwertsteuerbetrug zu verhindern.

(5) Polen führte am 1. Juli 2018 das freiwillige Verfahren der Aufspaltung von Zahlungen und am 1. März 2019 das verbindliche Verfahren der Aufspaltung von Zahlungen ein.

(6) Die Gegenstände und Dienstleistungen, die in den Anwendungsbereich der Sondermaßnahme fallen, sind im Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/310 gemäß der Polnischen Klassifikation der Waren und Dienstleistungen von 2008 (PKWiU 2008) aufgeführt. Die Polnische Klassifikation der Waren und Dienstleistungen von 2015 (PKWiU 2015) ersetzt die PKWiU 2008 seit dem 1. Juli 2020. In der PKWiU 2015 wurden die Symbole der statistischen Klassifizierung und die redaktionellen Bezeichnungen bestimmter Gegenstände und Dienstleistungen, die im Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/310 aufgeführt sind, geändert. Auch wenn diese Ersetzung der PKWiU 2008 durch die PKWiU 2015 keine Änderungen des Umfangs der Gegenstände und Dienstleistungen, die unter das verbindliche Verfahren der Aufspaltung von Zahlungen fallen, zur Folge hatte, sollte der Anhang aus Gründen der Rechtssicherheit aktualisiert und durch den Anhang des vorliegenden Beschlusses ersetzt werden.

(7) Die Sondermaßnahme wird weiterhin für Gegenstände und Dienstleistungen gelten, die im Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/310 aufgeführt und durch den Anhang des vorliegenden Beschlusses aktualisiert und ersetzt worden sind und die zwischen Steuerpflichtigen (B2B) geliefert bzw. erbracht werden, und sich nur auf elektronische Banküberweisungen erstrecken. Die Sondermaßnahme wird weiterhin für alle Lieferer gelten, einschließlich nicht in Polen niedergelassener Lieferer.

(8) In dem von Polen übermittelten Bericht wird bestätigt, dass die Sondermaßnahme für betrugsanfällige Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen zu wirksamen Ergebnissen bei der Bekämpfung von Steuerbetrug führt.

(9) Ermächtigungen zur Anwendung von Sondermaßnahmen werden im Allgemeinen befristet gewährt, damit die Kommission beurteilen kann, ob die Sondermaßnahme angemessen ist und ihren Zweck erfüllt. Die Genehmigung zur Anwendung der Sondermaßnahme sollte daher bis zum 28. Februar 2025 verlängert werden.

(10) In Anbetracht des breiten Anwendungsbereichs der Sondermaßnahme sollte Polen im Falle eines Antrags auf Genehmigung einer weiteren Verlängerung der Anwendung der Sondermaßnahme einen Bericht über das Funktionieren und die Wirksamkeit der Maßnahme hinsichtlich des Umfangs des Mehrwertsteuerbetrugs sowie der Auswirkungen auf Steuerpflichtige (unter anderen zu der Mehrwertsteuererstattung, dem Verwaltungsaufwand und den ihnen entstehenden Kosten) vorlegen.

(11) Die Sondermaßnahme wird keine negativen Auswirkungen auf den Gesamtbetrag der auf der Stufe des Endverbrauchs erhobenen Steuer und keine nachteiligen Auswirkungen auf die Mehrwertsteuer-Eigenmittel der Union haben.

(12) Um sicherzustellen, dass die mit der Sondermaßnahme verfolgten Ziele erreicht werden, einschließlich der Gewährleistung einer ununterbrochenen Anwendung der Sondermaßnahme und der Schaffung von Rechtssicherheit in Bezug auf den Steuerzeitraum, sollte die Ermächtigung zur Verlängerung der Sondermaßnahme mit Wirkung vom 1. März 2022 erteilt werden. Da Polen die Ermächtigung zur Verlängerung der Sondermaßnahme am 26. Juli 2021 beantragt hat und die in seinem nationalen Recht festgelegte rechtliche Regelung auf der Grundlage des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/310 seit dem 1. März 2022 weiter anwendet, wird den berechtigten Erwartungen der betroffenen Personen gebührend Rechnung getragen.

(13) Der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/310 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/310 wird wie folgt geändert:

1. Artikel 2 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

"Sollte Polen die Verlängerung der in Artikel 1 genannten Maßnahme für erforderlich halten, so legt es der Kommission zusammen mit einem Antrag auf Verlängerung einen Bericht über die Gesamtauswirkungen der Maßnahme auf den Umfang des Mehrwertsteuerbetrugs und die betreffenden Steuerpflichtigen vor."

2. In Artikel 3 Absatz 2 wird das Datum "28. Februar 2022" durch das Datum "28. Februar 2025" ersetzt.

3. Der Anhang wird durch den Wortlaut des Anhangs des vorliegenden Beschlusses ersetzt.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.

Artikel 3

Dieser Beschluss ist an die Republik Polen gerichtet.

Geschehen zu Luxemburg am 5. April 2022

1) ABl. L 347 vom 11.12.2006 S. 1.

2) Durchführungsbeschluss (EU) 2019/310 des Rates vom 18. Februar 2019 zur Ermächtigung Polens, eine von Artikel 226 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Sondermaßnahme einzuführen (ABl. L 51 vom 22.02.2019 S. 19).

.

AnhangAnhang


"Anhang
Liste der unter Artikel 1 fallenden Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen

Artikel 1 gilt für die folgenden Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen gemäß der Polnischen Klassifizierung der Waren und Dienstleistungen (PKWiU 2015).

PositionPKWiU 2015Bezeichnung der Gegenstände (Gruppe von Gegenständen)/Dienstleistungen (Gruppe von Dienstleistungen)
105.10.10.0Steinkohle
205.20.10.0Braunkohle
3ex 10.4Tierische und pflanzliche Öle und Fette - ausschließlich Rapsöl
419.10.10.0Koks und Schwelkoks aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf, auch agglomeriert; Retortenkohle
519.20.11.0Steinkohlenbriketts und ähnliche aus Steinkohle gewonnene feste Brennstoffe
619.20.12.0Braunkohlenbriketts und ähnliche aus Braunkohle gewonnene feste Brennstoffe
7ex 20.59.12.0Emulsionen zum Sensibilisieren von Oberflächen für fotografische Zwecke; chemische Zubereitungen für fotografische Zwecken, anderweitig nicht genannt (a.n.g.) - ausschließlich Toner ohne Druckkopf für Drucker von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen
8ex 20.59.30.0Tinte für Schreibmaschinen, Tinte zum Schreiben u. Ä. - ausschließlich Tintenpatronen ohne Druckkopf für Drucker von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen
9ex 22.21.30.0Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder, Streifen und Plastikstreifen, nicht geschäumt, weder verstärkt noch geschichtet oder mit anderen Materialien kombiniert - ausschließlich Dehnfolien
1024.10.12.0Ferrolegierungen
1124.10.14.0Körner und Pulver, aus Roheisen, Spiegeleisen, Eisen oder Stahl
1224.10.31.0Flacherzeugnisse aus unlegiertem Stahl, warmgewalzt, mit einer Breite von 600 mm oder mehr
1324.10.32.0Flacherzeugnisse aus nicht legiertem Stahl, warmgewalzt, mit einer Breite von weniger als 600 mm
1424.10.35.0Flacherzeugnisse aus anderem legierten Stahl, warmgewalzt, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, ausgenommen Produkte aus Silicium-Elektrostahl
1524.10.36.0Flacherzeugnisse aus anderem legierten Stahl, warmgewalzt, mit einer Breite von weniger als 600 mm, ausgenommen Produkte aus Silicium-Elektrostahl
1624.10.41.0Flacherzeugnisse aus unlegiertem Stahl, kalt gewalzt, mit einer Breite von 600 mm oder mehr
1724.10.43.0Flacherzeugnisse aus anderem legierten Stahl, kalt gewalzt, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, ausgenommen Produkte aus Silicium-Elektrostahl
1824.10.51.0Flacherzeugnisse aus nicht legiertem Stahl, plattiert oder überzogen, mit einer Breite von 600 mm und mehr
1924.10.52.0Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legierten Stahl, plattiert oder überzogen, mit einer Breite von 600 mm oder mehr
2024.10.61.0Walzdraht aus nicht legiertem Stahl, in Ringen regellos aufgehaspelt
2124.10.62.0Stabstahl aus Stahl, nur geschmiedet, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, auch nach dem Walzen verwunden
2224.10.65.0Walzdraht aus anderem legierten Stahl, warmgewalzt, in Ringen regellos aufgehaspelt
2324.10.66.0Stabstahl aus anderem legierten Stahl, nur geschmiedet, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, auch nach dem Walzen verwunden
2424.10.71.0Offene Profile, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, aus nicht legiertem Stahl
2524.10.73.0Offene Profile, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, aus anderem legiertem Stahl
2624.20.11.0Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art, nahtlos, aus Stahl
2724.20.12.0Futterrohre, Steigrohre und Bohrgestänge von der für das Bohren oder Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art, nahtlos, aus Stahl
2824.20.13.0Andere Rohre mit kreisförmigem Querschnitt, nahtlos, aus Stahl
2924.20.31.0Geschweißte Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art mit einem Außendurchmesser von 406,4 mm oder weniger, aus Stahl
3024.20.33.0Geschweißte Rohre mit kreisförmigem Querschnitt und einem Außendurchmesser von 406,4 mm oder weniger, aus Stahl
3124.20.34.0Rohre mit anderem als kreisförmigem Querschnitt, mit einem Außendurchmesser von 406,4 mm oder weniger, aus Stahl
3224.20.40.0Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücke, aus Stahl, nicht gegossen
3324.31.10.0Stäbe, Profile und Vollprofile, kalt gezogen, aus nicht legiertem Stahl
3424.31.20.0Stäbe, Profile und Vollprofile, kalt gezogen, aus anderem legiertem Stahl
3524.32.10.0Flacherzeugnisse aus Stahl, nur kalt gewalzt, mit einer Breite von weniger als 600 mm, nicht überzogen
3624.32.20.0Flacherzeugnisse aus Stahl, nur kalt gewalzt, mit einer Breite von weniger als 600 mm, plattiert oder überzogen
3724.33.11.0Offene Kaltprofile aus nicht legiertem Stahl
3824.33.20.0Profilierte Bleche, kalt hergestellt, aus nicht legiertem Stahl
3924.34.11.0Kalt gezogener Draht aus nicht legiertem Stahl
4024.41.10.0Silber, in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver
41ex 24.41.20.0Gold, in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver, ausgenommen Anlagegold im Sinne des Artikels 121 des Gesetzes über die Steuer auf Waren und Dienstleistungen, vorbehaltlich Position 43
4224.41.30.0Platin, in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver
43Unabhängig vom PKWiU-SymbolAnlagegold im Sinne des Artikels 121 des Gesetzes über die Steuer auf Waren und Dienstleistungen
44ex 24.41.40.0Goldplattierungen auf unedlen Metallen oder auf Silber, in Rohform oder als Halbzeug - ausschließlich Silber, vergoldet, in Rohform oder als Halbzeug
45ex 24.41.50.0Silberplattierungen auf unedlen Metallen, Platinplattierungen auf unedlen Metallen, auf Silber oder auf Gold, in Rohform oder als Halbzeug - ausschließlich vergoldet, versilbert oder platiniert, in Rohform oder als Halbzeug
4624.42.11.0Aluminium in Rohform
4724.43.11.0Blei in Rohform
4824.43.12.0Zink in Rohform
4924.43.13.0Zinn in Rohform
5024.44.12.0Nicht raffiniertes Kupfer; Kupferanoden zum elektrolytischen Raffinieren
5124.44.13.0Raffiniertes Kupfer und Kupferlegierungen, in Rohform; Kupfervorlegierungen
5224.44.21.0Pulver und Flitter, aus Kupfer und Kupferlegierungen
5324.44.22.0Flachstäbe, Stangen, Profile und Walzdraht, aus Kupfer und Kupferlegierungen
5424.44.23.0Draht aus Kupfer und Kupferlegierungen
5524.45.11.0Nickel in Rohform
56ex 24.45.30.0Sonstige Nichteisenmetalle und Erzeugnisse daraus; Cermets; Aschen und Rückstände, die Metalle oder Metallverbindungen enthalten - ausschließlich Abfälle und Schrott von unedlen Metallen
57ex 25.11.23.0Andere Konstruktionen und Konstruktionsteile, Bleche, Stäbe, Profile und dergleichen, aus Eisen, Stahl oder Aluminium - ausschließlich aus Stahl
58ex 25.93.13.0Gewebe, Gitter, Geflechte, aus Eisen-, Stahl- oder Kupferdraht; Streckbleche und -bänder, aus Eisen, Stahl oder Kupfer - ausschließlich aus Stahl
59ex 26.11.30.0Elektronische integrierte Schaltungen - ausschließlich Prozessoren
6026.20.1Computer und andere automatische Datenverarbeitungsmaschinen sowie Teile davon und Zubehör dafür
61ex 26.20.21.0Speichereinheiten - ausschließlich Festplatten (HDD)
62ex 26.20.22.0Halbleiter-Datenspeicher - ausschließlich SSD
63ex 26.30.22.0Funkfernsprechgeräte für zellulare und andere drahtlose Mobilfunknetze - ausschließlich Mobiltelefone, einschließlich Smartphones
6426.40.20.0Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Hörfunkempfangsgerät oder Tonaufzeichnungsgerät, Bildaufzeichnungsgerät oder Bildwiedergabegerät
65ex 26.40.60.0Videospielgeräte (zur Verwendung mit einem Fernsehempfangsgerät oder mit einem eigenständigen Bildschirm) und andere Geschicklichkeits- oder Glücksspiele mit einer elektronischen Anzeigevorrichtung - ohne Teile und Zubehör
6626.70.13.0Digitalkameras und digitale Videokameras
6727.20.2Elektrische Akkumulatoren und Teile dafür
6828.11.41.0Teile für Kolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung (ohne solche für Motoren für Luftfahrzeuge)
69ex 28.23.22.0Teile und Zubehör für Büromaschinen - ausschließlich Druckerpatronen und Druckköpfe für Drucker für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, Toner mit Druckköpfen für Drucker für automatische Datenverarbeitungsmaschinen
70ex 29.31.10.0Zündkabelsätze und andere Kabelsätze von der für Beförderungsmittel (Land, Luft, Wasser) verwendeten Art - ausschließlich Zündkabelsätze und andere Kabelsätze für Landfahrzeuge
7129.31.21.0Zündkerzen; Magnetzünder; Lichtmagnetzünder; Schwungmagnetzünder; Zündverteiler; Zündspulen
7229.31.22.0Anlasser und Licht-Anlasser, andere Lichtmaschinen sowie andere Ausrüstung, für Verbrennungsmotoren
7329.31.23.0Elektrische Beleuchtungs- und Signalgeräte, Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben, für Kraftfahrzeuge
7429.31.30.0Teile für sonstige elektrische Ausrüstungen für Kraftfahrzeuge
7529.32.20.0Sicherheitsgurte, Airbags; andere Karosserieteile und anderes Karosseriezubehör
7629.32.30.0Andere Teile und Zubehör, a.n.g., für Kraftfahrzeuge, ausgenommen Krafträder
7730.91.20.0Teile und Zubehör für Krafträder und Beiwagen
78ex 32.12.13.0Schmuckwaren sowie andere Schmuckwaren und Teile davon, aus Edelmetall oder Edelmetallplattierungen - ausschließlich Teile von Schmuckwaren und Teile von anderen Gold-, Silber- und Platinschmuckwaren, d. h. unvollständige oder nicht fertiggestellte Schmuckwaren und bestimmte Teile von Schmuckwaren, auch mit Edelmetallen überzogen oder platiniert
7938.11.49.0Gebrauchte Fahrzeuge, Computer, Fernsehgeräte und andere zur Verschrottung bestimmte Vorrichtungen
8038.11.51.0Altglas
8138.11.52.0Altpapier und -pappe
8238.11.54.0Sonstige Gummiabfälle
8338.11.55.0Kunststoffabfälle
8438.11.58.0Ungefährliche metallhaltige Abfälle
8538.12.26.0Gefährliche Metallabfälle
8638.12.27Abfälle und defekte elektrische Zellen und Akkumulatoren; verbrauchte galvanische Zellen und Batterien und elektrische Akkumulatoren
8738.32.2Metallische Sekundärrohstoffe
8838.32.31.0Sekundärrohstoffe aus Glas
8938.32.32.0Sekundärrohstoffe aus Papier und Pappe
9038.32.33.0Sekundärrohstoffe aus Kunststoff
9138.32.34.0Sekundärrohstoffe aus Gummi
92Motorenbenzin, Dieselöl, Brenngas - im Sinne der Bestimmungen über die Verbrauchsteuern
93Heizöl und Schmieröl - im Sinne der Bestimmungen über die Verbrauchsteuern
94ex 58.29.11.0Betriebssystemsoftwarepakete - ausschließlich SSD
95ex 58.29.29.0Andere Softwarepakete - ausschließlich SSD
96ex 59.11.23.0Andere Filme und Videoinhalte auf CD, Magnetbändern oder ähnlichen Datenträgern - ausschließlich SSD
97Unabhängig vom PKWiU-SymbolDienste zur Übertragung von Treibhausgasemissionszertifikaten gemäß dem Gesetz vom 12. Juni 2015 über das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten (Amtsblatt von 2021, Artikel 332)
9841.00.3Bauarbeiten an Wohngebäuden (Neubau, Umbau und Renovierung bestehender Gebäude)
9941.00.4Bauarbeiten an Nichtwohngebäuden (Neubau, Umbau und Renovierung bestehender Gebäude)
10042.11.20.0Allgemeine Bauarbeiten, die den Bau von Autobahnen, Straßen und Wegen und anderen Straßen für Fahrzeuge und Fußgänger sowie Rollbahnen umfassen
10142.12.20.0Allgemeine Bauarbeiten, die den Bau von Bahnverkehrsstrecken und Untergrund-Bahnverkehrsstrecken umfassen
10242.13.20.0Allgemeine Bauarbeiten, die den Bau von Brücken und Tunneln umfassen
10342.21.21.0Allgemeine Bauarbeiten, die den Bau von Rohrfernleitungen umfassen
10442.21.22.0Allgemeine Bauarbeiten, die den Bau von Verteilungsnetzen umfassen, einschließlich zugehöriger Arbeiten
10542.21.23.0Allgemeine Bauarbeiten, die den Bau von Bewässerungssystemen (Kanälen), Wasserleitungen, Kläranlagen, Abwasserbeseitigungsanlagen und Pumpstationen umfassen
10642.21.24.0Arbeiten, die den Bau von Brunnen und Wasserfassungen und Faulanlagen umfassen
10742.22.21.0Allgemeine Bauarbeiten, die den Bau von Telekommunikations- und Stromübertragungsleitungen umfassen
10842.22.22.0Allgemeine Bauarbeiten, die den Bau von Telekommunikations- und Stromverteilungsleitungen umfassen
10942.22.23.0Allgemeine Bauarbeiten, die den Bau von Kraftwerken umfassen
11042.91.20.0Allgemeine Bauarbeiten, die den Bau von Kaianlagen, Häfen, Dämmen, Schleusen und ähnlichen hydromechanischen Anlagen umfassen
11142.99.21.0Allgemeine Bauarbeiten, die den Bau von Produktionsanlagen und Bergwerken umfassen
11242.99.22.0Allgemeine Bauarbeiten, die den Bau von Stadien und Sportplätzen umfassen
11342.99.29.0Allgemeine Bauarbeiten, die sonstige Tiefbauarbeiten umfassen, a.n.g.
11443.11.10.0Abbrucharbeiten
11543.12.11.0Arbeiten, die Baustellenvorbereitungsarbeiten umfassen, ausgenommen Erdbauarbeiten
11643.12.12.0Erdbauarbeiten: Aushub-, Grab- und Erdbewegungsarbeiten
11743.13.10.0Arbeiten, die Aushubarbeiten und Bohrungen für bauliche und geologische Zwecke umfassen
11843.21.10.1Arbeiten, die Installationen zur elektrischen Sicherheit umfassen
11943.21.10.2Arbeiten, die sonstige Elektroinstallationsarbeiten umfassen
12043.22.11.0Arbeiten, die Wasser- und Ableitungsinstallationsarbeiten umfassen
12143.22.12.0Arbeiten, die Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlageninstallationsarbeiten umfassen
12243.22.20.0Arbeiten, die Gasinstallationsarbeiten umfassen
12343.29.11.0Dämmungsarbeiten
12443.29.12.0Errichtungsarbeiten an Zäunen
12543.29.19.0Sonstige Installationsarbeiten, a.n.g.
12643.31.10.0Stuck-, Gips- und Verputzarbeiten
12743.32.10.0Montagearbeiten für Tischlerarbeiten
12843.33.10.0Fliesenlegearbeiten
12943.33.21.0Verlegearbeiten an Terrazzo-, Marmor-, Granit- oder Schieferböden sowie Wandverkleidungen aus diesen Materialien
13043.33.29.0Sonstige Fußbodenverlegearbeiten, Tapetenklebearbeiten und sonstige Wandverkleidearbeiten, a.n.g.
13143.34.10.0Malerarbeiten
13243.34.20.0Glasereiarbeiten
13343.39.11.0Dekorative Arbeiten
13443.39.19.0Sonstige Baufertigstellungs- und Ausbauarbeiten, a.n.g.
13543.91.11.0Errichtungsarbeiten an Dachstühlen
13643.91.19.0Sonstige Errichtungsarbeiten an Dächern
13743.99.10.0Arbeiten der Abdichtung gegen Wasser und Feuchtigkeit
13843.99.20.0Gerüstbauarbeiten
13943.99.30.0Fundamentarbeiten, einschließlich Pfahlgründungsarbeiten
14043.99.40.0Betonarbeiten
14143.99.50.0Stahlbauarbeiten
14243.99.60.0Maurerarbeiten
14343.99.70.0Errichtungsarbeiten an Fertigteilbauten
14443.99.90.0Arbeiten, die sonstige spezialisierte Arbeiten umfassen, a.n.g.
14545.31.1Großhandelsleistungen mit Kraftwagenteilen und -zubehör, ausgenommen Krafträder
14645.32.1Einzelhandelsleistungen mit Kraftwagenteilen und -zubehör, ausgenommen Krafträder
14745.32.2Sonstige Einzelhandelsleistungen mit Kraftwagenteilen und -zubehör, ausgenommen Krafträder
148ex 45.40.10.0Großhandelsleistungen mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör - ausschließlich Verkauf von Teilen und Zubehör für Krafträder
149ex 45.40.20.0Einzelhandelsleistungen mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör - ausschließlich Verkauf von Teilen und Zubehör für Krafträder
150ex 45.40.30.0Sonstige Einzelhandelsleistungen mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör - ausschließlich Verkauf von Teilen und Zubehör für Krafträder

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