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Durchführungsbeschluss (GASP) 2022/1243 des Rates vom 18. Juli 2022 zur Durchführung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine
(ABl. L 190 vom 19.07.2022 S. 139)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,
gestützt auf den Beschluss 2012/642/GASP des Rates vom 15. Oktober 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine 1, insbesondere auf Artikel 6 Absätze 1 und 3,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 15. Oktober 2012 den Beschluss 2012/642/GASP angenommen.
(2) Nach einer Bewertung der maßgebenden Umstände sollte ein Eintrag von der in Anhang I des Beschlusses 2012/642/GASP enthaltenen Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen gestrichen werden.
(3) Der Beschluss 2012/642/GASP sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Anhang I des Beschlusses 2012/642/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 18. Juli 2022.
Anhang |
Der nachstehende Eintrag wird von der Liste in Abschnitt B ("Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen gemäß Artikel 4 Absatz 1") des Anhangs I des Beschlusses 2012/642/GASP gestrichen:
"23. Cham Wings Airlines".
ENDE |