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Regelwerk, EU 2022, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2022/1331 des Rates vom 28. Juli 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1509 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

(ABl. L 201 vom 01.08.2022 S. 5)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates vom 30. August 2017 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 1, insbesondere auf Artikel 47 Absätze 2 und 5,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 30. August 2017 hat der Rat die Verordnung (EU) 2017/1509 angenommen.

(2) Gemäß Artikel 47a Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1509 hat der Rat die Liste der benannten Personen und Einrichtungen in den Anhängen XV, XVI, XVII und XVIII der genannten Verordnung überprüft.

(3) Die restriktiven Maßnahmen gegen alle Personen und Einrichtungen in den Listen in den Anhängen XV und XVI der Verordnung (EU) 2017/1509 sollten aufrechterhalten werden, mit Ausnahme einer in Anhang XV der Verordnung (EU) 2017/1509 benannten verstorbenen Person, deren Eintrag aus dem genannten Anhang gestrichen werden sollte. Die Begründung für 17 Personen und eine Einrichtung sowie die Identifizierungsangaben von 59 Personen und fünf Einrichtungen sollten aktualisiert werden.

(4) Der Ausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, der gemäß der Resolution 1718 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (im Folgenden "VN-Sicherheitsrat") eingesetzt wurde, hat am 30. Juni 2022 die Angaben zu einer Person in der Liste in Anhang XIII der Verordnung (EU) 2017/1509 aktualisiert.

(5) Die Verordnung (EU) 2017/1509 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die Anhänge XIII, XV und XVI der Verordnung (EU) 2017/1509 werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 28. Juli 2022.

1) ABl. L 224 vom 31.08.2017 S. 1.

.

Anhang

1. In Anhang XIII "Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel 34 Absätze 1 und 3" Unterüberschrift a) "Natürliche Personen" der Verordnung (EU) 2017/1509 erhält Eintrag 29 folgende Fassung:

NameAliasnameGeburtsdatumDatum der Aufnahme in die Liste durch die VNGründe
"29.Pak Chun IlReisepass Nr.: 563410091;
Geburtsdatum: 28.7.1954;
Staatsangehörigkeit: DVRK
30.11.2016Ehemaliger Botschafter der DVRK in Ägypten; unterstützt die KOMID. Beendete seinen Dienstauftrag und verließ Ägypten am 15. November 2016."

2. Anhang XV der Verordnung (EU) 2017/1509 erhält folgende Fassung:

a) unter der Überschrift "Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel 34 Absatz 1 und Artikel 34 Absatz 3" unter der Unterüberschrift a) "Gemäß Artikel 34 Absatz 4 Buchstabe a benannte natürliche Personen" erhalten die Einträge 1, 3 bis 13 und 16 bis 31 folgende Fassung:

Name (und ggf. Aliasnamen)AliasnameAngaben zur IdentitätDatum der Aufnahme in die ListeBegründung
"1.CHON Chi Bu

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CHON ChibuGeschlecht: männlich22.12.2009Mitglied des Generalbüros für Atomenergie, ehemaliger technischer Direktor des Kernforschungszentrums Yongbyon. Fotos bringen ihn in Verbindung mit einem Kernreaktor in Syrien, bevor dieser 2007 von Israel bombardiert wurde.

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b) unter der Überschrift "Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel 34 Absatz 1 und Artikel 34 Absatz 3" unter der Unterüberschrift a) "Gemäß Artikel 34 Absatz 4 Buchstabe a benannte natürliche Personen" wird der Eintrag 2 gestrichen.

c) unter der Überschrift "Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel 34 Absatz 1 und Artikel 34 Absatz 3" unter der Unterüberschrift b) "Gemäß Artikel 34 Absatz 4 Buchstabe a benannte Personen, Organisationen und Einrichtungen" erhalten die Einträge 4 und 5 folgende Fassung:

Name (und ggf. Aliasnamen)AliasnameSitz/ AnschriftDatum der Aufnahme in die ListeBegründung
"4.Zentrum für wissenschaftliche Kernforschung Yongbyon

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22.12.2009Anlagen, die spaltbares Material für militärische Zwecke erzeugen können, einschließlich eines 5MW(e)-Reaktors, einer Plutonium-Wiederaufbereitungsanlage (radiochemisches Labor) und einer gemeldeten Urananreicherungsanlage. Das Zentrum ist dem Generalbüro für Atomenergie (vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 16.7.2009 benannt) unterstellt. Die gemäß der Resolution 1874(2009) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen eingesetzte Sachverständigengruppe vermerkte in ihrem Abschlussbericht vom März 2022, dass die Außenarbeiten an einem Leichtwasserreaktor abgeschlossen und andere Gebäude am Standort errichtet wurden, sowie Hinweise darauf, dass der 5MW(e)-Reaktor 2021 betriebsbereit war. Dampfschwaden aus dem Urandioxid-Produktionsgebäude deuteten darauf hin, dass die DVRK die Produktion von spaltbarem Material fortsetzte.
5.Koreanische Volksarmee

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16.10.2017Zur Koreanischen Volksarmee gehören die strategischen Raketenstreitkräfte der DVRK, die die Kontrolle über die nuklearen und konventionellen strategischen Raketeneinheiten der DVRK innehaben. Die strategischen Raketenstreitkräfte wurden in die Liste der Resolution 2356 (2017) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen aufgenommen."

d) unter der Überschrift "Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel 34 Absatz 1 und Artikel 34 Absatz 3 " unter der Unterüberschrift c) "Gemäß Artikel 34 Absatz 4 Buchstabe b benannte Personen" erhalten die Einträge 1 bis 6 folgende Fassung:

Name (und ggf. Aliasnamen)AliasnameAngaben zur IdentitätDatum der Aufnahme in die ListeBegründung
"1.JON Il-chun

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JON Il ChunGeburtsdatum: 24.8.1941
Geschlecht: männlich
22.12.2010Ehemaliger Direktor des "Büros 39", einer Stelle der Arbeiterpartei Koreas, die für den Erwerb von Hartwährungen zuständig ist, und ehemaliger Generaldirektor der staatlichen Entwicklungsbank. In dieser Eigenschaft war er für die Beschaffung finanzieller Mittel verantwortlich, die zur Unterstützung der Nuklearprogramme und der Programme für ballistische Flugkörper verwendet werden könnten. Das "Büro 39" war auch für die Umgehung von Sanktionen durch den Erwerb von Waren über die diplomatischen Vertretungen der DVRK zuständig. Vertreter der nationalen Verteidigungskommission, einer wichtigen Einrichtung für die nationale Verteidigung der DVRK; er wurde im März 2010 zum Generaldirektor der staatlichen Entwicklungsbank ernannt. Wurde im Mai 2016 auf dem siebten Kongress der Arbeiterpartei Koreas zum stellvertretenden Mitglied des Zentralkomitees der Arbeiterpartei Koreas gewählt.
2.KIM Tong-un

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KIM Tong UnGeburtsdatum: 1.11.1936
Geschlecht: männlich
22.12.2009Ehemaliger Direktor des "Büros 39" des Zentralkomitees der Arbeiterpartei Koreas, das an der Finanzierung von Proliferationsaktivitäten beteiligt war. War möglicherweise auch in einer anderen Parteistelle, dem "Büro 38", tätig, um Gelder für die Führungsriege und Eliten zu beschaffen, mit denen die Nuklearprogramme und die Programme für ballistische Flugkörper hätten unterstützt werden können.
3.KIM Yong Nam

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KIM Yong-Nam, KIM Young-Nam, KIM Yong-GonGeburtsdatum: 2.12.1947
Geburtsort: Sinuju, DPRK
Geschlecht: männlich
20.4.2018Nach Erkenntnissen der VN-Sachverständigengruppe ist KIM Yong Nam ein Agent des Generalbüros für Aufklärung, einer von den Vereinten Nationen benannten Einrichtung. Er und sein Sohn KIM Su Gwang haben sich nach Erkenntnissen der VN-Sachverständigengruppe an systematischen betrügerischen finanziellen Praktiken beteiligt, die zu den Nuklearprogrammen, Programmen für ballistische Flugkörper oder anderen Massenvernichtungswaffenprogrammen der DVRK beigetragen haben könnten. Während seiner Zeit als Diplomat hat KIM Yong Nam mehrere Giro- und Sparkonten in der Europäischen Union eröffnet und verschiedentlich an der Überweisung hoher Geldsummen auf Bankkonten in der Europäischen Union oder außerhalb der Europäischen Union mitgewirkt, und zwar auch auf Konten, die auf den Namen seines Sohnes KIM Su Gwang und den seiner Schwiegertochter KIM Kyong Hui lauten.
4.DJANG Tcheul Hy

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JANG Tcheul-hy, JANG Cheul-hy, JANG Chol-hy, DJANG Cheul-hy, DJANG Chol-hy, DJANG Tchoul-hy, KIM Tcheul-hyGeburtsdatum: 11.5.1950
Geburtsort: Kangwon
Geschlecht: weiblich
20.4.2018DJANG Tcheul Hy war gemeinsam mit ihrem Ehemann KIM Yong Nam, ihrem Sohn KIM Su Gwang und ihrer Schwiegertochter KIM Kyong Hui an systematischen betrügerischen finanziellen Praktiken beteiligt, die zu den Nuklearprogrammen, Programmen für ballistische Flugkörper oder anderen Massenvernichtungswaffenprogrammen der DVRK beitragen haben könnten. Sie war Inhaberin mehrerer Bankkonten in der Europäischen Union, die ihr Sohn KIM Su Gwang in ihrem Namen eröffnet hatte. Sie hat zudem verschiedentlich an der Überweisung von Geldsummen von Bankkonten ihrer Schwiegertochter KIM Kyong Hui auf Bankkonten außerhalb der Union mitgewirkt.
5.KIM Su Gwang

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KIM Sou-Kwang, KIM Sou-Gwang, KIM Son-Kwang, KIM Su-Kwang, KIM Soukwang, KIM Su-gwang, KIM SongwangGeburtsdatum: 18.8.1976
Geburtsort: Pyongyang, DVRK
Diplomat der Botschaft der DVRK in Belarus
Geschlecht: männlich
20.4.2018Nach Erkenntnissen der VN-Sachverständigengruppe ist KIM Su Gwang ein Agent des Generalbüros für Aufklärung, einer von den Vereinten Nationen benannten Einrichtung. Er und sein Vater KIM Yong Nam haben sich nach Erkenntnissen der VN-Sachverständigengruppe an systematischen betrügerischen finanziellen Praktiken beteiligt, die zu den Nuklearprogrammen, Programmen für ballistische Flugkörper oder anderen Massenvernichtungswaffenprogrammen der DVRK beigetragen haben könnten. KIM Su Gwang hat zahlreiche Bankkonten in mehreren Mitgliedstaaten eröffnet, auch auf Namen von Familienangehörigen. Während seiner Zeit als Diplomat wirkte er verschiedentlich an der Überweisung hoher Geldsummen auf Bankkonten in der Europäischen Union oder außerhalb der Europäischen Union mit, und zwar auch auf Konten, die auf den Namen seiner Ehefrau KIM Kyong Hui lauten.
6.KIM Kyong Hui

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Geburtsdatum: 6.5.1981
Geburtsort: Pyongyang, DVRK
Geschlecht: weiblich
20.4.2018KIM Kyong Hui hat sich gemeinsam mit ihrem Ehemann KIM Su Gwang, ihrem Schwiegervater KIM Yong Nam und ihrer Schwiegermutter DJANG Tcheul Hy an systematischen betrügerischen finanziellen Praktiken beteiligt, die zu den Nuklearprogrammen, Programmen für ballistische Flugkörper oder anderen Massenvernichtungswaffenprogrammen der DVRK beigetragen haben könnten. Sie hat mehrfach Banküberweisungen ihres Ehemanns KIM Su Gwang und ihres Schwiegervaters KIM Yong Nam erhalten und Geld auf Konten außerhalb der Union, die auf ihren Namen oder den ihrer Schwiegermutter DJANG Tcheul Hy lauten, überwiesen."

3. Anhang XVI der Verordnung (EU) 1509/2017 erhält folgende Fassung:

a) unter der Überschrift "Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel 34 Absätze 1 und 3" unter der Unterüberschrift a) "Natürliche Personen" erhalten die Einträge 1 bis 19 und 21 bis 26 folgende Fassung:

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b) unter der Überschrift "Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel 34 Absätze 1 und 3" unter der Unterüberschrift b) "Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen" erhalten die Einträge 1 bis 4 und 6 bis 8 folgende Fassung:

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