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Durchführungsverordnung (EU) 2022/1529 des Rates vom 14. September 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
(ABl. L 239 vom 15.09.2022 S. 1)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen 1, insbesondere auf Artikel 14 Absätze 1 und 3,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 17. März 2014 die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 angenommen.
(2) Auf der Grundlage einer Überprüfung durch den Rat sollten die Angaben zu 548 Personen und zwei Einrichtungen in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 geändert werden. Darüber hinaus sollten die Einträge zu zwei Personen und einer verstorbenen Person sowie acht Doppeleinträge aus diesem Anhang gestrichen werden.
(3) Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 14. September 2022.
Anhang |
Im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP werden:
1. die Einträge zu den folgenden Personen gestrichen:
2. die folgenden doppelten Einträge gestrichen:
3. die Einträge zu den nachstehend aufgeführten Personen und Organisationen durch die folgenden Einträge ersetzt:
Personen
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Einrichtungen
ENDE |