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Regelwerk, EU 2022, Wirtschaft - EU Bund
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Durchführungsverordnung (EU) 2022/2312 der Kommission vom 25. November 2022 über achtjährliche Variablen im Bereich Arbeitskräfte zu "Junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt", "Bildungsstand - Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener Ausbildung" und "Vereinbarkeit von Beruf und Familie" gemäß der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 307 vom 28.11.2022 S. 34)



Ergänzende Informationen
Liste zur Ergänzung/Festlegung ... der VO (EU) 2019/1700

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Oktober 2019 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 808/2004, (EG) Nr. 452/2008 und (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates 1, insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben a und d,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Damit eine genaue und vergleichbare Datenerhebung im Bereich Arbeitskräfte gewährleistet ist, sollte die Kommission die technischen Angaben der Datensätze für die achtjährlichen Variablen festlegen, die in den Jahren 2024 und 2025 erstmals zu erfassen sind.

(2) Die Kommission sollte die Beschreibung der Datensätze für die achtjährlichen Variablen im Bereich Arbeitskräfte zu "Junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt", "Bildungsstand - Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener Ausbildung" und "Vereinbarkeit von Beruf und Familie" festlegen.

(3) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 eingesetzten Ausschusses für das Europäische Statistische System

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die Beschreibung der Datensätze für die achtjährlichen Variablen im Bereich Arbeitskräfte zu "Junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt", "Bildungsstand - Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener Ausbildung" (erste Umsetzung 2024) und "Vereinbarkeit von Beruf und Familie" (erste Umsetzung 2025) sind im Anhang festgelegt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 25. November 2022

1) ABl. L 261 I vom 14.10.2019 S. 1.

2) Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1101/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften, der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken und des Beschlusses 89/382/EWG, Euratom des Rates zur Einsetzung eines Ausschusses für das Statistische Programm der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 87 vom 31.03.2009 S. 164).

.

Beschreibung und technisches Format der achtjährlichen Variablen im Bereich Arbeitskräfte, die zu "Junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt", "Bildungsstand - Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener Ausbildung" (erste Umsetzung 2024) und "Vereinbarkeit von Beruf und Familie" (erste Umsetzung 2025) zu erfassen sind, sowie zu verwendende CodierungAnhang


ThemaEinzelthemaKennung der VariableBezeichnung der VariableCodesLabelsFilterFilterlabelsMindestsatz an VariablenArt der Variable
3e. ErwerbsbeteiligungJunge Menschen auf dem ArbeitsmarktLEVMATCHÜbereinstimmung zwischen Bildungsabschluss und derzeitiger oder letzter Haupttätigkeit1Der Bildungsabschluss entspricht dem für die Tätigkeit geforderten Niveau15 < AGE < 34 und (EMPSTAT = 1 oder EXISTPR = 2, 3)Personen im Alter von 15 bis 34 Jahren, die erwerbstätig sind oder nicht erwerbstätig sind, aber zuvor erwerbstätig warenNicht zutreffendErfasst
2Der Bildungsabschluss ist höher als das für die Tätigkeit geforderte Niveau
3Der Bildungsabschluss ist niedriger als das für die Tätigkeit geforderte Niveau
LeerKeine Angabe
9Entfällt
3e. ErwerbsbeteiligungJunge Menschen auf dem ArbeitsmarktFIELDMATCHÜbereinstimmung zwischen der Fachrichtung der höchsten erfolgreich abgeschlossenen Bildungsstufe und der derzeitigen oder letzten Haupttätigkeit1Stimmt sehr stark überein15 < AGE < 34 und (EMPSTAT = 1 oder EXISTPR = 2, 3) und HATFIELD = 001-109Personen im Alter von 15 bis 34 Jahren, die erwerbstätig sind oder nicht erwerbstätig sind, aber zuvor erwerbstätig waren, mit Angaben zur Fachrichtung der höchsten erfolgreich abgeschlossenen BildungsstufeNicht zutreffendErfasst
2Stimmt in hohem Maß überein
3Stimmt bis zu einem gewissen Maß überein
4Stimmt in geringem Maß überein
5Stimmt gar nicht überein
6Keine Anforderungen an die Tätigkeit
7Keine besondere Fachrichtung des Abschlusses bei vorheriger Erwerbstätigkeit
LeerKeine Angabe
9Entfällt
3e. ErwerbsbeteiligungJunge Menschen auf dem ArbeitsmarktSKILLMATCHÜbereinstimmung zwischen Qualifikationen und derzeitiger oder letzter Haupttätigkeit1Die Qualifikationen entsprechen dem für die Tätigkeit geforderten Niveau15 < AGE < 34 und (EMPSTAT = 1 oder EXISTPR = 2, 3)Personen im Alter von 15 bis 34 Jahren, die erwerbstätig sind oder nicht erwerbstätig sind, aber zuvor erwerbstätig warenNicht zutreffendErfasst
2Die Qualifikationen sind höher als das für die Tätigkeit geforderte Niveau
3Die Qualifikationen sind niedriger als das für die Tätigkeit geforderte Niveau
LeerKeine Angabe
9Entfällt
4b. Bildungsstand und -hintergrundBildungsstand - Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener AusbildungDROPEDUCFormale Bildung oder Ausbildung abgebrochen1Ja, einmal15 < AGE < 34Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 15 bis 34 JahrenNicht zutreffendErfasst
2Ja, mehrfach
3Nein
LeerKeine Angabe
9Entfällt
4b. Bildungsstand und -hintergrundBildungsstand - Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener AusbildungDROPEDUCLEVELStufe der abgebrochenen formalen Bildung oder Ausbildung10ISCED-Stufe 1 - PrimarbereichDROPEDUC = 1, 2Personen, die eine formale Bildung oder Ausbildung (einmal oder mehrfach) abgebrochen habenNicht zutreffendErfasst
20ISCED-Stufe 2 - Sekundarbereich I
34ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - allgemeinbildend
35ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - berufsbildend
39ISCED-Stufe 3 Sekundarbereich II - Ausrichtung unbekannt
44ISCED-Stufe 4 - Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich - allgemeinbildend
45ISCED-Stufe 4 - Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich - berufsbildend
49ISCED-Stufe 4 - Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich - Ausrichtung unbekannt
54ISCED-Stufe 5 - Kurzes tertiäres Bildungsprogramm - allgemeinbildend
55ISCED-Stufe 5 - Kurzes tertiäres Bildungsprogramm - berufsbildend
59ISCED-Stufe 5 - Kurzes tertiäres Bildungsprogramm - Ausrichtung unbekannt
60ISCED-Stufe 6 - Bachelor- bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm
70ISCED-Stufe 7 - Master- bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm
80ISCED-Stufe 8 - Promotion bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm
LeerKeine Angabe
99Entfällt
4b. Bildungsstand und -hintergrundBildungsstand - Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener AusbildungDROPEDUCREASHauptgrund dafür, dass das in DROPEDUCLEVEL genannte formale Bildungsprogramm nicht abgeschlossen wurde1Finanzielle GründeDROPEDUC = 1, 2Personen, die eine formale Bildung oder Ausbildung (einmal oder mehrfach) abgebrochen habenNicht zutreffendErfasst
2Präferenz dafür, einer Arbeit nachzugehen
3Mit dem Bildungsprogramm zusammenhängende Gründe
4Krankheit oder Behinderung
5Betreuungspflichten
6Sonstige familiäre Gründe
7Sonstige persönliche Gründe
8Sonstige Gründe
LeerKeine Angabe
9Entfällt
4b. Bildungsstand und -hintergrundBildungsstand - Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener AusbildungMEDLEVQUALQualifikationen mit mittlerem Bildungsstand1Mindestens eine formale Qualifikation mit beruflicher Orientierung auf ISCED-Stufe 3 oder 415 < AGE < 34 und HATLEVEL = 540-800Personen im Alter von 15 bis 34 Jahren mit einem Bildungsabschluss entsprechend ISCED-Stufe 5 oder höherNicht zutreffendErfasst
2Formale Qualifikationen mit allgemeiner Ausrichtung nur auf ISCED-Stufe 3 oder 4
LeerKeine Angabe
9Entfällt
3f. ErwerbsbeteiligungVereinbarkeit von Beruf und FamilieCHCARRESRegelmäßige Betreuungspflichten für Kinder bis 14 Jahren1Keine Betreuungspflichten für die eigenen Kinder oder Enkelkinder bzw. jene der Partnerin bzw. des Partners18 < AGE < 74Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 18 bis 74 JahrenNicht zutreffendErfasst
2Betreuung der eigenen Kinder oder jener der Partnerin bzw. des Partners, wobei alle Kinder im Haushalt leben
3Betreuung der eigenen Kinder oder jener der Partnerin bzw. des Partners, wobei mindestens ein Kind im Haushalt und eines nicht im Haushalt lebt
4Betreuung der eigenen Kinder oder jener der Partnerin bzw. des Partners, wobei alle Kinder nicht im Haushalt leben
5Betreuung der (im oder nicht im Haushalt lebenden) eigenen Enkelkinder oder jener der Partnerin bzw. des Partners (ohne Betreuung der eigenen Kinder oder jener des Partners)
LeerKeine Angabe
9Entfällt
3f. ErwerbsbeteiligungVereinbarkeit von Beruf und FamilieCHCARAGEAlter des jüngsten betreuten Kindes oder Enkelkindes00-14Alter des jüngsten betreuten Kindes oder EnkelkindesCHCARRES = 3-5Personen, die mindestens ein nicht im Haushalt lebendes Kind oder ein (im oder nicht im Haushalt lebendes) Enkelkind betreuenNicht zutreffendErfasst
LeerKeine Angabe
99Entfällt
3f. ErwerbsbeteiligungVereinbarkeit von Beruf und FamilieCHCARUSEInanspruchnahme von Kinderbetreuungsdienstleistungen1Ja, für alle KinderCHCARRES = 2-4Personen, die die eigenen Kinder oder jene der Partnerin bzw. des Partners, die im oder nicht im Haushalt leben, betreuenNicht zutreffendErfasst
2Ja, für einige Kinder
3Nein
LeerKeine Angabe
9Entfällt
3f. ErwerbsbeteiligungVereinbarkeit von Beruf und FamilieCHCAROBSHauptgrund für die Nichtinanspruchnahme von Kinderbetreuungsdienstleistungen1Keine Dienstleistung zugänglich oder verfügbarCHCARUSE = 2, 3Personen, die professionelle Kinderbetreuungsdienstleistungen für kein Kind oder nur für einen Teil der Kinder in Anspruch nehmenNicht zutreffendErfasst
2Kosten
3Qualität oder andere Hinderungsgründe im Zusammenhang mit der Dienstleistung
4Betreuung wird vorzugsweise allein/mit Partnerin bzw. Partner geregelt
5Betreuung wird vorzugsweise durch Inanspruchnahme weiterer informeller Unterstützung geregelt
6Die Kinder kümmern sich um sich selbst
7Sonstige (persönliche) Gründe
LeerKeine Angabe
9Entfällt
3f. ErwerbsbeteiligungVereinbarkeit von Beruf und FamilieELCARRESRegelmäßige Betreuungspflichten für Angehörige ab 15 Jahren, die krank, gebrechlich oder behindert sind1Keine Betreuungspflichten für Partnerin bzw. Partner oder andere Angehörige, die krank, gebrechlich oder behindert sind18 < AGE < 74Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 18 bis 74 JahrenNicht zutreffendErfasst
2Betreuung nur der Partnerin bzw. des Partners, die bzw. der krank, gebrechlich oder behindert ist und im Haushalt lebt
3Betreuung nur der Partnerin bzw. des Partners, die bzw. der krank, gebrechlich oder behindert ist und nicht im Haushalt lebt
4Betreuung von Angehörigen, die krank, gebrechlich oder behindert sind und alle im Haushalt leben
5Betreuung von Angehörigen, die krank, gebrechlich oder behindert sind, wobei mindestens ein Angehöriger im Haushalt und einer nicht im Haushalt lebt
6Betreuung von Angehörigen, die krank, gebrechlich oder behindert sind und alle nicht im Haushalt leben
LeerKeine Angabe
9Entfällt
3f. ErwerbsbeteiligungVereinbarkeit von Beruf und FamilieELCARINTIntensität der Betreuung von Angehörigen, die krank, gebrechlich oder behindert sind1Weniger als 5 Stunden pro WocheELCARRES = 2-6Personen mit Betreuungspflichten für Angehörige, die krank, gebrechlich oder behindert sindNicht zutreffendErfasst
25 Stunden bis weniger als 10 Stunden pro Woche
310 Stunden bis weniger als 20 Stunden pro Woche
420 Stunden bis weniger als 30 Stunden pro Woche
530 Stunden bis weniger als 40 Stunden pro Woche
640 Stunden pro Woche oder mehr
LeerKeine Angabe
9Entfällt
3f. ErwerbsbeteiligungVereinbarkeit von Beruf und FamilieCAREFFEMAuswirkungen der Betreuungspflichten auf die Erwerbstätigkeit1Wechsel des Arbeitsplatzes oder des Arbeitgebers(CHCARRES = 2-5 oder ELCARRES = 2-6) und EMPSTAT = 1Erwerbstätige Personen mit Betreuungspflichten für eigene Kinder (Enkelkinder) oder jene der Partnerin bzw. des Partners oder für Angehörige, die krank, gebrechlich oder behindert sindNicht zutreffendErfasst
2Derzeit von der Arbeit abwesend, einschließlich Urlaub
3Derzeit reduzierte Arbeitszeit, einschließlich Teilzeit oder kürzerer Arbeitszeiten
4Derzeit regelmäßige Telearbeit
5Derzeit angepasste Arbeitszeiten bei gleichbleibender Stundenzahl
6Derzeit mit weniger anspruchsvollen beruflichen Aufgaben befasst
7Sonstige arbeitsbezogene Anpassungen
8Keine arbeitsbezogenen Anpassungen
LeerKeine Angabe
9Entfällt
3f. ErwerbsbeteiligungVereinbarkeit von Beruf und FamilieWORKOBSArbeitsbedingtes Haupthindernis für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie1Lange Arbeitszeit(CHCARRES = 2-5 oder ELCARRES = 2-6) und EMPSTAT = 1Erwerbstätige Personen mit Betreuungspflichten für eigene Kinder (Enkelkinder) oder jene der Partnerin bzw. des Partners oder für Angehörige, die krank, gebrechlich oder behindert sindNicht zutreffendErfasst
2Arbeitszeiten sind schwer planbar oder liegen ungünstig
3Arbeit ist anspruchsvoll oder anstrengend
4Langer Weg zur Arbeit
5Sonstige arbeitsbezogene Hindernisse
6Keine arbeitsbezogenen Hindernisse
LeerKeine Angabe
9Entfällt
3f. ErwerbsbeteiligungVereinbarkeit von Beruf und FamilieCHNUMBERZahl der aufgezogenen eigenen Kinder0-98Zahl der aufgezogenen eigenen Kinder18 < AGE < 54Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 18 bis 54 JahrenNicht zutreffendErfasst
LeerKeine Angabe
99Entfällt
3f. ErwerbsbeteiligungVereinbarkeit von Beruf und FamiliePARLEAVInanspruchnahme von Urlaub aus familiären Gründen1Nur Mutterschafts-/VaterschaftsurlaubCHNUMBER = 01-98 und
(EMPSTAT = 1 oder EXISTPR = 2 oder 3)
Personen, die derzeit erwerbstätig sind oder früher erwerbstätig waren und im Laufe des Lebens mindestens ein eigenes Kind aufgezogen habenNicht zutreffendErfasst
2Nur Elternurlaub
3Kombination von Urlauben aus familiären Gründen
4Keine Urlaube aus familiären Gründen
LeerKeine Angabe
9Entfällt
3f. ErwerbsbeteiligungVereinbarkeit von Beruf und FamiliePARLENGDauer des in Anspruch genommenen Urlaubs aus familiären Gründen1Bis zu 1 MonatPARLEAV = 1-3Personen, die Urlaub aus familiären Gründen genommen habenNicht zutreffendErfasst
2Länger als 1 Monat bis 2 Monate
3Länger als 2 Monate bis 6 Monate
4Länger als 6 Monate bis 1 Jahr
5Länger als 1 Jahr bis 3 Jahre
6Länger als 3 Jahre bis 5 Jahre
7Länger als 5 Jahre
LeerKeine Angabe
9Entfällt


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