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Durchführungsverordnung (EU) 2022/2312 der Kommission vom 25. November 2022 über achtjährliche Variablen im Bereich Arbeitskräfte zu "Junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt", "Bildungsstand - Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener Ausbildung" und "Vereinbarkeit von Beruf und Familie" gemäß der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 307 vom 28.11.2022 S. 34)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Oktober 2019 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 808/2004, (EG) Nr. 452/2008 und (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates 1, insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben a und d,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Damit eine genaue und vergleichbare Datenerhebung im Bereich Arbeitskräfte gewährleistet ist, sollte die Kommission die technischen Angaben der Datensätze für die achtjährlichen Variablen festlegen, die in den Jahren 2024 und 2025 erstmals zu erfassen sind.
(2) Die Kommission sollte die Beschreibung der Datensätze für die achtjährlichen Variablen im Bereich Arbeitskräfte zu "Junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt", "Bildungsstand - Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener Ausbildung" und "Vereinbarkeit von Beruf und Familie" festlegen.
(3) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 eingesetzten Ausschusses für das Europäische Statistische System
- hat folgende Verordnung erlassen:
Die Beschreibung der Datensätze für die achtjährlichen Variablen im Bereich Arbeitskräfte zu "Junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt", "Bildungsstand - Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener Ausbildung" (erste Umsetzung 2024) und "Vereinbarkeit von Beruf und Familie" (erste Umsetzung 2025) sind im Anhang festgelegt.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 25. November 2022
2) Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1101/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften, der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken und des Beschlusses 89/382/EWG, Euratom des Rates zur Einsetzung eines Ausschusses für das Statistische Programm der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 87 vom 31.03.2009 S. 164).
Beschreibung und technisches Format der achtjährlichen Variablen im Bereich Arbeitskräfte, die zu "Junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt", "Bildungsstand - Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener Ausbildung" (erste Umsetzung 2024) und "Vereinbarkeit von Beruf und Familie" (erste Umsetzung 2025) zu erfassen sind, sowie zu verwendende Codierung | Anhang |
Thema | Einzelthema | Kennung der Variable | Bezeichnung der Variable | Codes | Labels | Filter | Filterlabels | Mindestsatz an Variablen | Art der Variable |
3e. Erwerbsbeteiligung | Junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt | LEVMATCH | Übereinstimmung zwischen Bildungsabschluss und derzeitiger oder letzter Haupttätigkeit | 1 | Der Bildungsabschluss entspricht dem für die Tätigkeit geforderten Niveau | 15 < AGE < 34 und (EMPSTAT = 1 oder EXISTPR = 2, 3) | Personen im Alter von 15 bis 34 Jahren, die erwerbstätig sind oder nicht erwerbstätig sind, aber zuvor erwerbstätig waren | Nicht zutreffend | Erfasst |
2 | Der Bildungsabschluss ist höher als das für die Tätigkeit geforderte Niveau | ||||||||
3 | Der Bildungsabschluss ist niedriger als das für die Tätigkeit geforderte Niveau | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
3e. Erwerbsbeteiligung | Junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt | FIELDMATCH | Übereinstimmung zwischen der Fachrichtung der höchsten erfolgreich abgeschlossenen Bildungsstufe und der derzeitigen oder letzten Haupttätigkeit | 1 | Stimmt sehr stark überein | 15 < AGE < 34 und (EMPSTAT = 1 oder EXISTPR = 2, 3) und HATFIELD = 001-109 | Personen im Alter von 15 bis 34 Jahren, die erwerbstätig sind oder nicht erwerbstätig sind, aber zuvor erwerbstätig waren, mit Angaben zur Fachrichtung der höchsten erfolgreich abgeschlossenen Bildungsstufe | Nicht zutreffend | Erfasst |
2 | Stimmt in hohem Maß überein | ||||||||
3 | Stimmt bis zu einem gewissen Maß überein | ||||||||
4 | Stimmt in geringem Maß überein | ||||||||
5 | Stimmt gar nicht überein | ||||||||
6 | Keine Anforderungen an die Tätigkeit | ||||||||
7 | Keine besondere Fachrichtung des Abschlusses bei vorheriger Erwerbstätigkeit | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
3e. Erwerbsbeteiligung | Junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt | SKILLMATCH | Übereinstimmung zwischen Qualifikationen und derzeitiger oder letzter Haupttätigkeit | 1 | Die Qualifikationen entsprechen dem für die Tätigkeit geforderten Niveau | 15 < AGE < 34 und (EMPSTAT = 1 oder EXISTPR = 2, 3) | Personen im Alter von 15 bis 34 Jahren, die erwerbstätig sind oder nicht erwerbstätig sind, aber zuvor erwerbstätig waren | Nicht zutreffend | Erfasst |
2 | Die Qualifikationen sind höher als das für die Tätigkeit geforderte Niveau | ||||||||
3 | Die Qualifikationen sind niedriger als das für die Tätigkeit geforderte Niveau | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
4b. Bildungsstand und -hintergrund | Bildungsstand - Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener Ausbildung | DROPEDUC | Formale Bildung oder Ausbildung abgebrochen | 1 | Ja, einmal | 15 < AGE < 34 | Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 15 bis 34 Jahren | Nicht zutreffend | Erfasst |
2 | Ja, mehrfach | ||||||||
3 | Nein | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
4b. Bildungsstand und -hintergrund | Bildungsstand - Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener Ausbildung | DROPEDUCLEVEL | Stufe der abgebrochenen formalen Bildung oder Ausbildung | 10 | ISCED-Stufe 1 - Primarbereich | DROPEDUC = 1, 2 | Personen, die eine formale Bildung oder Ausbildung (einmal oder mehrfach) abgebrochen haben | Nicht zutreffend | Erfasst |
20 | ISCED-Stufe 2 - Sekundarbereich I | ||||||||
34 | ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - allgemeinbildend | ||||||||
35 | ISCED-Stufe 3 - Sekundarbereich II - berufsbildend | ||||||||
39 | ISCED-Stufe 3 Sekundarbereich II - Ausrichtung unbekannt | ||||||||
44 | ISCED-Stufe 4 - Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich - allgemeinbildend | ||||||||
45 | ISCED-Stufe 4 - Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich - berufsbildend | ||||||||
49 | ISCED-Stufe 4 - Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich - Ausrichtung unbekannt | ||||||||
54 | ISCED-Stufe 5 - Kurzes tertiäres Bildungsprogramm - allgemeinbildend | ||||||||
55 | ISCED-Stufe 5 - Kurzes tertiäres Bildungsprogramm - berufsbildend | ||||||||
59 | ISCED-Stufe 5 - Kurzes tertiäres Bildungsprogramm - Ausrichtung unbekannt | ||||||||
60 | ISCED-Stufe 6 - Bachelor- bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm | ||||||||
70 | ISCED-Stufe 7 - Master- bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm | ||||||||
80 | ISCED-Stufe 8 - Promotion bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
99 | Entfällt | ||||||||
4b. Bildungsstand und -hintergrund | Bildungsstand - Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener Ausbildung | DROPEDUCREAS | Hauptgrund dafür, dass das in DROPEDUCLEVEL genannte formale Bildungsprogramm nicht abgeschlossen wurde | 1 | Finanzielle Gründe | DROPEDUC = 1, 2 | Personen, die eine formale Bildung oder Ausbildung (einmal oder mehrfach) abgebrochen haben | Nicht zutreffend | Erfasst |
2 | Präferenz dafür, einer Arbeit nachzugehen | ||||||||
3 | Mit dem Bildungsprogramm zusammenhängende Gründe | ||||||||
4 | Krankheit oder Behinderung | ||||||||
5 | Betreuungspflichten | ||||||||
6 | Sonstige familiäre Gründe | ||||||||
7 | Sonstige persönliche Gründe | ||||||||
8 | Sonstige Gründe | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
4b. Bildungsstand und -hintergrund | Bildungsstand - Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener Ausbildung | MEDLEVQUAL | Qualifikationen mit mittlerem Bildungsstand | 1 | Mindestens eine formale Qualifikation mit beruflicher Orientierung auf ISCED-Stufe 3 oder 4 | 15 < AGE < 34 und HATLEVEL = 540-800 | Personen im Alter von 15 bis 34 Jahren mit einem Bildungsabschluss entsprechend ISCED-Stufe 5 oder höher | Nicht zutreffend | Erfasst |
2 | Formale Qualifikationen mit allgemeiner Ausrichtung nur auf ISCED-Stufe 3 oder 4 | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
3f. Erwerbsbeteiligung | Vereinbarkeit von Beruf und Familie | CHCARRES | Regelmäßige Betreuungspflichten für Kinder bis 14 Jahren | 1 | Keine Betreuungspflichten für die eigenen Kinder oder Enkelkinder bzw. jene der Partnerin bzw. des Partners | 18 < AGE < 74 | Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 18 bis 74 Jahren | Nicht zutreffend | Erfasst |
2 | Betreuung der eigenen Kinder oder jener der Partnerin bzw. des Partners, wobei alle Kinder im Haushalt leben | ||||||||
3 | Betreuung der eigenen Kinder oder jener der Partnerin bzw. des Partners, wobei mindestens ein Kind im Haushalt und eines nicht im Haushalt lebt | ||||||||
4 | Betreuung der eigenen Kinder oder jener der Partnerin bzw. des Partners, wobei alle Kinder nicht im Haushalt leben | ||||||||
5 | Betreuung der (im oder nicht im Haushalt lebenden) eigenen Enkelkinder oder jener der Partnerin bzw. des Partners (ohne Betreuung der eigenen Kinder oder jener des Partners) | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
3f. Erwerbsbeteiligung | Vereinbarkeit von Beruf und Familie | CHCARAGE | Alter des jüngsten betreuten Kindes oder Enkelkindes | 00-14 | Alter des jüngsten betreuten Kindes oder Enkelkindes | CHCARRES = 3-5 | Personen, die mindestens ein nicht im Haushalt lebendes Kind oder ein (im oder nicht im Haushalt lebendes) Enkelkind betreuen | Nicht zutreffend | Erfasst |
Leer | Keine Angabe | ||||||||
99 | Entfällt | ||||||||
3f. Erwerbsbeteiligung | Vereinbarkeit von Beruf und Familie | CHCARUSE | Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsdienstleistungen | 1 | Ja, für alle Kinder | CHCARRES = 2-4 | Personen, die die eigenen Kinder oder jene der Partnerin bzw. des Partners, die im oder nicht im Haushalt leben, betreuen | Nicht zutreffend | Erfasst |
2 | Ja, für einige Kinder | ||||||||
3 | Nein | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
3f. Erwerbsbeteiligung | Vereinbarkeit von Beruf und Familie | CHCAROBS | Hauptgrund für die Nichtinanspruchnahme von Kinderbetreuungsdienstleistungen | 1 | Keine Dienstleistung zugänglich oder verfügbar | CHCARUSE = 2, 3 | Personen, die professionelle Kinderbetreuungsdienstleistungen für kein Kind oder nur für einen Teil der Kinder in Anspruch nehmen | Nicht zutreffend | Erfasst |
2 | Kosten | ||||||||
3 | Qualität oder andere Hinderungsgründe im Zusammenhang mit der Dienstleistung | ||||||||
4 | Betreuung wird vorzugsweise allein/mit Partnerin bzw. Partner geregelt | ||||||||
5 | Betreuung wird vorzugsweise durch Inanspruchnahme weiterer informeller Unterstützung geregelt | ||||||||
6 | Die Kinder kümmern sich um sich selbst | ||||||||
7 | Sonstige (persönliche) Gründe | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
3f. Erwerbsbeteiligung | Vereinbarkeit von Beruf und Familie | ELCARRES | Regelmäßige Betreuungspflichten für Angehörige ab 15 Jahren, die krank, gebrechlich oder behindert sind | 1 | Keine Betreuungspflichten für Partnerin bzw. Partner oder andere Angehörige, die krank, gebrechlich oder behindert sind | 18 < AGE < 74 | Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 18 bis 74 Jahren | Nicht zutreffend | Erfasst |
2 | Betreuung nur der Partnerin bzw. des Partners, die bzw. der krank, gebrechlich oder behindert ist und im Haushalt lebt | ||||||||
3 | Betreuung nur der Partnerin bzw. des Partners, die bzw. der krank, gebrechlich oder behindert ist und nicht im Haushalt lebt | ||||||||
4 | Betreuung von Angehörigen, die krank, gebrechlich oder behindert sind und alle im Haushalt leben | ||||||||
5 | Betreuung von Angehörigen, die krank, gebrechlich oder behindert sind, wobei mindestens ein Angehöriger im Haushalt und einer nicht im Haushalt lebt | ||||||||
6 | Betreuung von Angehörigen, die krank, gebrechlich oder behindert sind und alle nicht im Haushalt leben | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
3f. Erwerbsbeteiligung | Vereinbarkeit von Beruf und Familie | ELCARINT | Intensität der Betreuung von Angehörigen, die krank, gebrechlich oder behindert sind | 1 | Weniger als 5 Stunden pro Woche | ELCARRES = 2-6 | Personen mit Betreuungspflichten für Angehörige, die krank, gebrechlich oder behindert sind | Nicht zutreffend | Erfasst |
2 | 5 Stunden bis weniger als 10 Stunden pro Woche | ||||||||
3 | 10 Stunden bis weniger als 20 Stunden pro Woche | ||||||||
4 | 20 Stunden bis weniger als 30 Stunden pro Woche | ||||||||
5 | 30 Stunden bis weniger als 40 Stunden pro Woche | ||||||||
6 | 40 Stunden pro Woche oder mehr | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
3f. Erwerbsbeteiligung | Vereinbarkeit von Beruf und Familie | CAREFFEM | Auswirkungen der Betreuungspflichten auf die Erwerbstätigkeit | 1 | Wechsel des Arbeitsplatzes oder des Arbeitgebers | (CHCARRES = 2-5 oder ELCARRES = 2-6) und EMPSTAT = 1 | Erwerbstätige Personen mit Betreuungspflichten für eigene Kinder (Enkelkinder) oder jene der Partnerin bzw. des Partners oder für Angehörige, die krank, gebrechlich oder behindert sind | Nicht zutreffend | Erfasst |
2 | Derzeit von der Arbeit abwesend, einschließlich Urlaub | ||||||||
3 | Derzeit reduzierte Arbeitszeit, einschließlich Teilzeit oder kürzerer Arbeitszeiten | ||||||||
4 | Derzeit regelmäßige Telearbeit | ||||||||
5 | Derzeit angepasste Arbeitszeiten bei gleichbleibender Stundenzahl | ||||||||
6 | Derzeit mit weniger anspruchsvollen beruflichen Aufgaben befasst | ||||||||
7 | Sonstige arbeitsbezogene Anpassungen | ||||||||
8 | Keine arbeitsbezogenen Anpassungen | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
3f. Erwerbsbeteiligung | Vereinbarkeit von Beruf und Familie | WORKOBS | Arbeitsbedingtes Haupthindernis für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie | 1 | Lange Arbeitszeit | (CHCARRES = 2-5 oder ELCARRES = 2-6) und EMPSTAT = 1 | Erwerbstätige Personen mit Betreuungspflichten für eigene Kinder (Enkelkinder) oder jene der Partnerin bzw. des Partners oder für Angehörige, die krank, gebrechlich oder behindert sind | Nicht zutreffend | Erfasst |
2 | Arbeitszeiten sind schwer planbar oder liegen ungünstig | ||||||||
3 | Arbeit ist anspruchsvoll oder anstrengend | ||||||||
4 | Langer Weg zur Arbeit | ||||||||
5 | Sonstige arbeitsbezogene Hindernisse | ||||||||
6 | Keine arbeitsbezogenen Hindernisse | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
3f. Erwerbsbeteiligung | Vereinbarkeit von Beruf und Familie | CHNUMBER | Zahl der aufgezogenen eigenen Kinder | 0-98 | Zahl der aufgezogenen eigenen Kinder | 18 < AGE < 54 | Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 18 bis 54 Jahren | Nicht zutreffend | Erfasst |
Leer | Keine Angabe | ||||||||
99 | Entfällt | ||||||||
3f. Erwerbsbeteiligung | Vereinbarkeit von Beruf und Familie | PARLEAV | Inanspruchnahme von Urlaub aus familiären Gründen | 1 | Nur Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub | CHNUMBER = 01-98 und (EMPSTAT = 1 oder EXISTPR = 2 oder 3) | Personen, die derzeit erwerbstätig sind oder früher erwerbstätig waren und im Laufe des Lebens mindestens ein eigenes Kind aufgezogen haben | Nicht zutreffend | Erfasst |
2 | Nur Elternurlaub | ||||||||
3 | Kombination von Urlauben aus familiären Gründen | ||||||||
4 | Keine Urlaube aus familiären Gründen | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
3f. Erwerbsbeteiligung | Vereinbarkeit von Beruf und Familie | PARLENG | Dauer des in Anspruch genommenen Urlaubs aus familiären Gründen | 1 | Bis zu 1 Monat | PARLEAV = 1-3 | Personen, die Urlaub aus familiären Gründen genommen haben | Nicht zutreffend | Erfasst |
2 | Länger als 1 Monat bis 2 Monate | ||||||||
3 | Länger als 2 Monate bis 6 Monate | ||||||||
4 | Länger als 6 Monate bis 1 Jahr | ||||||||
5 | Länger als 1 Jahr bis 3 Jahre | ||||||||
6 | Länger als 3 Jahre bis 5 Jahre | ||||||||
7 | Länger als 5 Jahre | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt |
ENDE |