Regelwerk, EU 2022

Beschl. (EU) 2022/2423
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Erwägungsgründe

Allgemeine Erwägungen

Bewertung durch die Kommission

Schlussfolgerungen

Artikel 1

Artikel 2

Anhang In dem von Schweden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 vorgelegten überarbeiteten Leistungsplanentwurf enthaltene Leistungsziele, die als mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den dritten Bezugszeitraum kohärent erachtet werden