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Regelwerk, EU 2022, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2022/2429 des Rates vom 12. Dezember 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

(ABl. LI 318 vom 12.12.2022 S. 13)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates vom 30. August 2017 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 1, insbesondere auf Artikel 47,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 30. August 2017 die Verordnung (EU) 2017/1509 angenommen.

(2) In seinen Schlussfolgerungen vom 17. Juli 2017 hat der Rat erklärt, dass die Union weitere geeignete Reaktionen auf Aktionen der Demokratischen Volksrepublik Korea (DVRK), die die globalen Regelungen über Nichtverbreitung und Abrüstung unterlaufen, in Erwägung ziehen werde, insbesondere im Wege zusätzlicher autonomer restriktiver Maßnahmen.

(3) Am 22. Dezember 2017 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (im Folgenden "VN-Sicherheitsrat") die Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen 2397 (2017) angenommen, in der er bekräftigt, dass die DVRK: jeden weiteren Start, bei dem Technologie für ballistische Flugkörper verwendet wird, jeden Nuklearversuch und jede sonstige Provokation zu unterlassen hat; umgehend alle mit ihrem Programm für ballistische Flugkörper verbundenen Aktivitäten auszusetzen und in diesem Zusammenhang ihre bestehende Verpflichtung auf ein Moratorium für alle Flugkörperstarts wiederherzustellen hat; umgehend alle Kernwaffen und bestehenden Nuklearprogramme auf vollständige, verifizierbare und unumkehrbare Weise aufzugeben und alle damit verbundenen Tätigkeiten sofort einzustellen hat; und alle anderen vorhandenen Massenvernichtungswaffen und bestehenden Programme für ballistische Flugkörper auf vollständige, verifizierbare und unumkehrbare Weise aufzugeben hat.

(4) Zwischen dem 5. Januar und dem 18. November 2022 hat die DVRK mindestens 63 ballistische Flugkörper gestartet, darunter mehrere interkontinentale ballistische Flugkörper.

(5) Am 5. November 2022 hat der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden "Hoher Vertreter") eine Erklärung im Namen der Union abgegeben, in der er die erhebliche Zunahme rechtswidriger Starts von Flugkörpern durch die DVRK verurteilte, einschließlich der Starts eines interkontinentalen ballistischen Flugkörpers und eines ballistischen Kurzstreckenflugkörpers, der südlich der Nördlichen Grenzlinie niederging. Der Hohe Vertreter erklärte, dass diese Handlungen eine gefährliche Eskalation im Zuge der Verstöße gegen die betreffenden Resolutionen des VN-Sicherheitsrats durch die DVRK darstellen und ein alarmierender Hinweis auf ihre Absicht sind, das weltweite Nichtverbreitungssystem weiter zu untergraben, was eine ernsthafte Bedrohung für alle Nationen bedeutet und den Frieden und die Sicherheit auf internationaler und regionaler Ebene beeinträchtigt. Der Hohe Vertreter erklärte ferner, dass diese Handlungen eine entschlossene Reaktion des VN-Sicherheitsrats erfordern, und forderte die vollständige Umsetzung der Sanktionen, um die DVRK daran zu hindern, Finanzmittel, Wissen und Material zur Unterstützung ihrer illegalen Waffenprogramme zu beschaffen. Am 19. November 2022 hat der Hohe Vertreter eine weitere Erklärung im Namen der Union abgegeben, in der er den Start eines interkontinentalen ballistischen Flugkörpers durch die DVRK, der am 18. November in der ausschließlichen Wirtschaftszone Japans niedergegangen ist, verurteilte und die DVRK dazu aufrief, ihren Verpflichtungen aus den Resolutionen des VN-Sicherheitsrats nachzukommen. Der Hohe Vertreter hat ferner bekräftigt, dass der VN-Sicherheitsrat angemessen reagieren muss, und daran erinnert, dass alle VN-Mitglieder verpflichtet sind, die vom VN-Sicherheitsrat verhängten Sanktionen vollständig umzusetzen.

(6) Angesichts der fortgesetzten Aktivitäten im Zusammenhang mit ballistischen Flugkörpern, die die DVRK unter Verletzung und eklatanter Missachtung der einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats durchgeführt hat, sollten acht Personen und vier Organisationen (darunter zwei Schiffe) in die in den Anhängen XV und XVI der Verordnung (EU) 2017/1509 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.

(7) Die Verordnung (EU) 2017/1509 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die Anhänge XV und XVI der Verordnung (EU) 2017/1509 werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 12. Dezember 2022.

1) ABl. L 224 vom 31.08.2017 S. 1.

.

Anhang

Die Verordnung (EU) 2017/1509 wird wie folgt geändert:

1. Anhang XV wird wie folgt geändert:

a) Unter der Überschrift "a) Gemäß Artikel 34 Absatz 4 Buchstabe a benannte natürliche Personen" werden folgende Einträge angefügt:

=> als PDF-Datei öffnen PDF-Datei öffnen

b) Unter der Überschrift "b) Gemäß Artikel 34 Absatz 4 Buchstabe a benannte juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen" wird folgender Eintrag angefügt:

Name (und ggf. Aliasnamen)AliasnameSitz/AnschriftTag der BenennungGründe
"6.Ministry of Rocket Industry
bild

Rocket Industry DepartmentPyongchon, DPRK12.12.2022Die VN-Sachverständigengruppe hat Informationen über eine Person erhalten, die bei Unternehmen beschäftigt ist, die mit dem Ministerium für Raketenindustrie verbunden sind und an der Beschaffung von Finanzmitteln durch den Verkauf von Hacking-Anwendungen für Vishing-Angriffe beteiligt sind. Zudem hat die VN-Sachverständigengruppe von mehreren VN-Mitgliedstaaten Informationen über eine Person erhalten, die Aluminiumpulver und andere Rohstoffe, die bekanntermaßen in Festtreibstoffen verwendet werden, für das Ministerium für Raketenindustrie beschafft. Die VN-Gruppe berichtet, dass das Ministerium für Raketenindustrie eine Agentur der Abteilung für Munitionsindustrie ist. Da die Abteilung für Munitionsindustrie für die Entwicklung von Kern- und Flugkörpertechnologie zuständig ist, könnten die vom Ministerium für Raketenindustrie beschafften Mittel zur Unterstützung der Entwicklung von Kern- und Flugkörpertechnologie verwendet werden, die nach den Resolutionen des VN-Sicherheitsrats verboten ist."

c) Folgende Überschriften werden angefügt:

"d) Gemäß Artikel 34 Absatz 4 Buchstabe b benannte juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen

e) Gemäß Artikel 34 Absatz 4 Buchstabe c benannte natürliche Personen"

d) Folgende Überschrift und folgende Einträge werden angefügt:

"f) Gemäß Artikel 34 Absatz 4 Buchstabe c benannte juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen

NameAlias-nameIdentifizierungsangabenTag der BenennungGründe
1.UnicaSchiffstyp: Lieferschiff, Öltankschiff
Hauptgeschäftssitz: DVRK, Volksrepublik China
IMO-Nummer: 8514306
12.12.2022Das Öltank- und Lieferschiff Unica beteiligt sich aktiv am Umladen von raffiniertem Erdöl von Schiff zu Schiff und an der Identitätsverschleierung von Schiffen, um raffiniertes Erdöl in die DVRK zu liefern, was einen Verstoß gegen die Resolution 2397 (2017) des VN-Sicherheitsrates darstellt. Die gemäß der Resolution 1874 (2009) des VN-Sicherheitsrats eingesetzte VN-Sachverständigengruppe hat die Unica im Hinblick auf eine Benennung immer wieder erwähnt.
Unica ist daher an Lieferungen beteiligt, die zu den Nuklearprogrammen, Programmen für ballistische Flugkörper oder anderen Massenvernichtungswaffenprogrammen der DVRK beitragen könnten.
2.New KonkSchiffstyp: Lieferschiff, Öltankschiff
Reeder: New Konk Ocean International Company Limited
Hauptgeschäftssitz: DVRK, Volksrepublik China
IMO-Nummer: 9036387
12.12.2022Das Öltank- und Lieferschiff New Konk beteiligt sich aktiv am Umladen von raffiniertem Erdöl von Schiff zu Schiff und an der Identitätsverschleierung von Schiffen, um raffiniertes Erdöl in die DVRK zu liefern, was einen Verstoß gegen die Resolution 2397 (2017) darstellt. Die gemäß der Resolution 1874 (2009) eingesetzte VN-Sachverständigengruppe hat New Konk im Hinblick auf eine Benennung immer wieder erwähnt.
New Konk ist daher an Lieferungen beteiligt, die zu den Nuklearprogrammen, Programmen für ballistische Flugkörper oder anderen Massenvernichtungswaffenprogrammen der DVRK beitragen könnten."

2. Anhang XVI wird wie folgt geändert:

a) Unter der Überschrift "a) natürliche Personen" werden folgende Einträge angefügt:

bild

b) Unter der Überschrift "b) juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen" wird folgender Eintrag angefügt:

Name
(und ggf. Aliasnamen)
StandortTag der BenennungGründe
"9.Korea Rounsan Trading Corporation
bild
12.12.2022 Die Korean Rounsan Trading Corporation ist ein Unternehmen, das dem Ministerium für Raketenindustrie der DVRK untersteht. Damit ist es direkt daran beteiligt, Unterstützung für die Nuklearprogramme, Programme für ballistische Flugkörper oder andere Massenvernichtungswaffenprogramme der DVRK bereitzustellen. Das Unternehmen ist insbesondere an der Gründung von Gemeinschaftsunternehmen in der DVRK beteiligt, fördert Großprojekte mit chinesischen Unternehmen, entsendet Arbeitnehmer aus der DVRK und organisiert die Beschaffung europäischer Großausrüstung."


UWS Umweltmanagement GmbHENDE