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Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2462 der Kommission vom 14. Dezember 2022 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/2323 der Kommission zur Aufstellung der europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 321 vom 15.12.2022 S. 42)
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über das Recycling von Schiffen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und der Richtlinie 2009/16/EG 1, insbesondere auf Artikel 16,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 stellen die Schiffseigner sicher, dass zum Recycling bestimmte Schiffe nur in Abwrackeinrichtungen recycelt werden, die in der gemäß Artikel 16 der genannten Verordnung veröffentlichten europäischen Liste der Abwrackeinrichtungen (im Folgenden "europäische Liste") aufgeführt sind.
(2) Die europäische Liste ist im Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2323 der Kommission 2 festgelegt.
(3) Die Zulassungen von UAB Armar und Démonaval Recycling, in Litauen bzw. Frankreich ansässigen Abwrackeinrichtungen, liefen am 19. April 2022 bzw. am 11. Dezember 2022 aus. Litauen und Frankreich haben der Kommission mitgeteilt, dass die diesen Einrichtungen erteilten Zulassungen zum Recycling von Schiffen gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 vor ihrem Ablauf erneuert wurden. Der Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme dieser Einrichtungen in die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden.
(4) Bulgarien hat der Kommission mitgeteilt, dass Ship and Industrial Service Ltd., eine in seinem Hoheitsgebiet ansässige Abwrackeinrichtung, von der zuständigen Behörde gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 zugelassen wurde. Bulgarien hat der Kommission alle Informationen zur Verfügung gestellt, die zur Aufnahme dieser Einrichtung in die europäische Liste erforderlich sind. Die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden, um diese Einrichtung in die Liste aufzunehmen.
(5) Die Kommission wurde über Änderungen der Kontaktdaten von Dales Marine Services Ltd. und von Gardet & De Bezenac Recycling, im Vereinigten Königreich bzw. Frankreich ansässigen Abwrackeinrichtungen, unterrichtet. Die europäische Liste sollte daher entsprechend aktualisiert werden.
(6) Die Kommission wurde von Kishorn Port Ltd über eine Änderung der Lizenz informiert, die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Betreiber der Einrichtung enthält. Durch die Änderung wird das in der Einrichtung zulässige Höchstmaß der Schiffe erhöht. Die europäische Liste sollte daher entsprechend aktualisiert werden.
(7) Die Kommission hat gemäß Artikel 15 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 eine Halbzeitüberprüfung der in der Türkei ansässigen Abwrackeinrichtung Işıksan durchgeführt, mit der nicht bestätigt werden konnte, dass die betreffende Einrichtung weiterhin die einschlägigen Anforderungen des Artikels 13 Absatz 1, insbesondere der Buchstaben b, f und i, der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 erfüllt. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die betreffende Einrichtung die in Artikel 13 Absatz 2 Buchstaben a bis c der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 festgelegten Anforderungen in Bezug auf das Recycling von Schiffen unter der Flagge eines EU-Mitgliedstaats nicht erfüllt hat. Zudem lassen die verfügbaren Informationen nicht den Schluss zu, dass eine Reihe von Schiffen unter der Flagge eines EU-Mitgliedstaats, die für das Recycling in Işıksan bestimmt waren, tatsächlich in dieser Einrichtung zerlegt wurden, sondern deuten darauf hin, dass sie stattdessen in nahe gelegene Einrichtungen verbracht wurden, die nicht auf der europäischen Liste stehen. Diese Praxis stellt einen Verstoß gegen die Anforderungen gemäß Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 dar, wonach Betreiber von in der europäischen Liste aufgeführten Einrichtungen Schiffe, die die Flagge eines EU-Mitgliedstaats führen, gemäß einem schiffsspezifischen Recyclingplan in ihrer Einrichtung recyceln müssen. Die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden, um diese Einrichtung zu streichen.
(8) Die Kommission hat die Unfalluntersuchung und Ursachenanalyse zweier tödlicher Unfälle bewertet, die sich im Februar 2021 und Juni 2022 in Simsekler, einer weiteren Abwrackeinrichtung in der Türkei, ereignet haben. Die Bewertungen ergaben, dass die Unfallursachen nicht nur auf das Handeln Einzelner, sondern vielmehr auf zugrunde liegende organisatorische Faktoren zurückzuführen sind, auf die sich die Werft konzentrieren sollte, um ihre Risiken besser zu kontrollieren. Darüber hinaus enthielt der Bericht über den ersten tödlichen Unfall, der der Einrichtung im Juni 2021 übermittelt wurde, eine Reihe konkreter Empfehlungen zur Verbesserung der Sicherheit der Arbeitnehmer. Die Einrichtung ist der Forderung der Kommission, sie über die diesbezüglich ergriffenen Maßnahmen auf dem Laufenden gehalten zu werden, nicht nachgekommen. Die betreffende Einrichtung erfüllt somit nicht die einschlägigen Anforderungen des Artikels 13 Absatz 1, insbesondere der Buchstaben b, f und i, der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013. Die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden, um diese Einrichtung zu streichen.
(9) Der Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2323 sollte daher entsprechend geändert werden.
(10) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 eingesetzten Ausschusses
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/2323 erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Brüssel, den 14. Dezember 2022
2) Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2323 der Kommission vom 19. Dezember 2016 zur Aufstellung der europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recycling von Schiffen (ABl. L 345 vom 20.12.2016 S. 119).
Anhang |
"Anhang
Europäische Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Teil A
In einem Mitgliedstaat ansässige Abwrackeinrichtungen
Name der Einrichtung | Recycling-Methode | Art und Größe der Schiffe, die abgewrackt werden können | Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung, einschließlich solcher in Bezug auf die Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall | Einzelheiten zum Verfahren der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zulassung des Schiffsrecyclingplans durch die zuständige Behörde 1 | Jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität, berechnet als Summe des Gewichts der Schiffe in LDT, die in einem bestimmten Jahr in der Einrichtung abgewrackt wurden 2 | Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste 3 | |||||||||
BELGIEN | |||||||||||||||
Tel. +32 92512521 | Längsseits (Wasserliegeplatz), Rampe | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 265 Meter Breite: 37 Meter Tiefgang: 12,5 Meter | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 30 Tagen | 34.000 4 | 31. März 2025 | ||||||||||
BULGARIEN | |||||||||||||||
Tel. +359 888334114 | Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 140 Meter Breite: 16 Meter Tiefgang: 6 Meter Eigengewicht: 1.800 Tonnen | Die Beschränkungen und Auflagen sind in der Genehmigung zur Bewirtschaftung von Abfällen (Beschluss Nr. 03-DO-655-00/25.01.2019) festgelegt. | Ausdrückliche Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 30 Tagen. Zuständige Behörde für die Zulassungsentscheidung ist der Direktor der Regionalen Aufsichtsbehörde für Umwelt und Wasser, in deren Zuständigkeitsbereich sich die Abwrackeinrichtung befindet. | 12.500 5 | 25. Januar 2024 | |||||||||
www.fayard.dk | Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 415 Meter Breite: 90 Meter Tiefgang: 7,8 Meter | Die Abwrackeinrichtung wird im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften und den Bedingungen gemäß der von der Gemeinde Kerteminde erteilten Umweltgenehmigung vom 7. November 2018 geregelt. Die Umweltgenehmigung umfasst Bedingungen für die Betriebszeiten, spezielle Betriebsbedingungen, die Handhabung und Lagerung von Abfällen sowie die Bedingung, dass die Arbeiten im Trockendock durchgeführt werden müssen. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen | 0 6 | 7. November 2023 | |||||||||
www.fornaes.com | Längsseits, Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 150 Meter Breite: 25 Meter Tiefgang: 7 Meter BRZ: 10.000 | Die Gemeinde Norddjurs ist berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen | 30.000 7 | 12. Mai 2026 | |||||||||
www.jatob.dk | Längsseits, Slipanlage | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 150 Meter Breite: 30 Meter Tiefgang: 6 Meter | Handhabung und Lagerung von Abfallfraktionen erfolgen mit Umweltgenehmigung. Gefährlicher Abfall darf bis zu einem Jahr in der Anlage zwischengelagert werden. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen | 13.000 8 | 9. März 2025 | |||||||||
www.modernamericanrecyclingservices.com/ | Slipanlage | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 290 Meter Breite: 90 Meter Tiefgang: 14 Meter | Die Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung sind in der von der Gemeinde Frederikshavn erteilten Umweltgenehmigung vom 9. März 2018 festgelegt. Die Gemeinde Frederikshavn ist berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen. Die Abwrackeinrichtung darf gefährlichen Abfall nicht länger als ein Jahr lagern. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen | 0 9 | 23. August 2023 | |||||||||
www.smedegaarden.net | Längsseits, Slipanlage | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 200 Meter* Breite: 48 Meter Tiefgang: 7,5 Meter (* Bei Länge > 170 Meter Genehmigung von der Gemeinde Esbjergerforderlich) | Die Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung sind in der von der Gemeinde Esbjerg erteilten Umweltgenehmigung vom 4. Juni 2015 festgelegt. Die Gemeinde Esbjerg ist berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen | 20.000 10 | 11. März 2026 | |||||||||
www.stenarecycling.dk | Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013. Höchstmaße von Schiffen: Länge: 40 Meter | Die Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung sind in der von der Gemeinde Esbjerg erteilten Umweltgenehmigung vom 5. Oktober 2017 festgelegt.
Gemäß der für die Abwrackeinrichtung erteilten Umweltgenehmigung ist die Gemeinde Esbjerg berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen |
0 11 |
7. Februar 2024 | |||||||||
ESTLAND | |||||||||||||||
Tel. +372 6102933 | Schwimmend am Kai und im Schwimmdock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 197 Meter Breite: 32 Meter Tiefgang: 9,6 Meter | Abfallgenehmigung Nr. KL-511809. Genehmigung zur Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall Nr. 0546. Vorschriften des Hafens Vene-Balti, Manual on Ships Recycling MSR-Refonda.
Umweltmanagementsystem, Abfallbewirtschaftung EP 4.4.6-1-13 Die Einrichtung darf nur die gefährlichen Materialien recyceln, für die ihr eine Genehmigung erteilt wurde. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 30 Tagen | 24.364 12 | 15. Februar 2026 | |||||||||
SPANIEN | |||||||||||||||
Tel. +34 944971552 | Längsseits, Abwrackrampe | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 120 Meter Breite: 20 Meter Tiefgang: 6 Meter | Die Auflagen sind in der integrierten Umweltgenehmigung vorgegeben. | Stillschweigende Zulassung. Zuständig für die Zulassung ist die Umweltbehörde der autonomen Gemeinschaft, in der sich die Einrichtung befindet. | 2.086 13 | 3. März 2026 | |||||||||
Tel. +34 630144416 | Längsseits, Abwrackrampe | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 169,9 Meter (Schiffe mit einer Länge von mehr als 169,9 Metern, die auf der Rampe ein Null- oder negatives Kippmoment gewährleisten, können je nach Ergebnis einer ausführlichen Machbarkeitsstudie akzeptiert werden) Breite: 25 Meter | Die Auflagen sind in der integrierten Umweltgenehmigung vorgegeben. | Stillschweigende Zulassung. Zuständig für die Zulassung ist die Umweltbehörde der autonomen Gemeinschaft, in der sich die Einrichtung befindet. | 3.600 14 | 28. Juli 2025 | |||||||||
FRANKREICH | |||||||||||||||
Tel. +33 769791280 | Längsseits, Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 140 Meter Breite: 25 Meter Tiefe: 5 Meter | Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben. | Ausdrückliche Zulassung - zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt. | 1.500 15 | 21. September 2027 | |||||||||
Tel. +33 235951634 | Schwimmanleger und Slipanlage | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 150 Meter Breite: 18 Meter Tiefe: 7 Meter LDT: 7.000 | Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben. | Ausdrückliche Zulassung - zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt. | 7.730 16 | 29. Dezember 2026 | |||||||||
Tel. +33 556905800 | Längsseits, Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 240 Meter Breite: 37 Meter Tiefe: 17 Meter | Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben. | Ausdrückliche Zulassung - zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt. | 9.000 17 | 27. September 2026 | |||||||||
Tel. +33 298011106 | Längsseits, Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 225 Meter Breite: 34 Meter Tiefe: 27 Meter | Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben. | Ausdrückliche Zulassung - zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt. | 15.000 18 | 19. Juni 2025 | |||||||||
ITALIEN | |||||||||||||||
Tel. +39 010251561 | Längsseits, Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 350 Meter Breite: 75 Meter Tiefe: 16 Meter BRZ: 130.000 | Die Auflagen und Einschränkungen sind in der integrierten Umweltgenehmigung vorgegeben. | Ausdrückliche Zulassung | 38.564 19 | 6. Juni 2023 | |||||||||
LETTLAND | |||||||||||||||
Tel. +371 29410506 | Längsseits (Wasserliegeplatz), Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 165 Meter Breite: 22 Meter Tiefe: 7 Meter BRZ: 12.000 | Siehe nationale Genehmigung Nr. LI12IB0053 | Ausdrückliche Zulassung - schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen | 0 20 | 17. Juli 2024 | |||||||||
LITAUEN | |||||||||||||||
Tel. +370 46365776 | Längsseits (Wasserliegeplatz) | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 130 Meter Breite: 35 Meter Tiefe: 10 Meter BRZ: 3.500 | Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-15/2015 | Ausdrückliche Zulassung - schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen | 1.500 21 | 12. März 2025 | |||||||||
Tel. +370 68532607 | Längsseits (Wasserliegeplatz) | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 80 Meter Breite: 16 Meter Tiefe: 5 Meter BRZ: 1.500 | Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-51/2017 | Ausdrückliche Zulassung - schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen | 3.910 22 | 12. April 2027 | |||||||||
Tel. +370 63069903 | Längsseits (Wasserliegeplatz) | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 58 Meter Breite: 16 Meter Tiefe: 5 Meter BRZ: 3.500 | Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-64/2019 | Ausdrückliche Zulassung - schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen | 0 23 | 22. Mai 2024 | |||||||||
Tel. +370 46483940/483891 | Längsseits (Wasserliegeplatz) | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 230 Meter Breite: 55 Meter Tiefe: 14 Meter BRZ: 70.000 | Siehe nationale Genehmigung Nr. (11.2)-30-161/2011/TL-KL.1-18/2015 | Ausdrückliche Zulassung - schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen | 20.140 24 | 30. April 2025 | |||||||||
NIEDERLANDE | |||||||||||||||
Tel. +31 181234353 | Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 400 Meter Breite: 90 Meter Tiefe: 12 Meter Höhe: 90 Meter | Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung; diese Betriebsgenehmigung enthält Einschränkungen und Bedingungen für einen umweltgerechten Betrieb. | Ausdrückliche Zulassung | 0 25 | 21. Mai 2026 | |||||||||
Tel. +31 235581937 | Vorbereitende Arbeiten am Kai, zur Verschrottung an Land gehoben | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 240 Meter Breite: 50 Meter Tiefgang: 9 Meter | Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung; diese Betriebsgenehmigung enthält Einschränkungen und Bedingungen für einen umweltgerechten Betrieb. | Ausdrückliche Zulassung | 17.500 26 | 5. Oktober 2026 | |||||||||
Tel. +31 113352510 | Vorbereitende Arbeiten am Kai, zur Verschrottung an Land gehoben | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 175 Meter Breite: 40 Meter Tiefe: 10 Meter | Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung; diese Betriebsgenehmigung enthält Einschränkungen und Bedingungen für einen umweltgerechten Betrieb. | Ausdrückliche Zulassung | 30.000 27 | 26. Januar 2026 | |||||||||
Tel. +31 113351710 | Vorbereitende Arbeiten am Kai, zur Verschrottung an Land gehoben | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 120 Meter Breite: 20 Meter Tiefe: 6 Meter | Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung; diese Betriebsgenehmigung enthält Einschränkungen und Bedingungen für einen umweltgerechten Betrieb. | Ausdrückliche Zulassung | 15.000 28 | 28. März 2024 | |||||||||
Tel. +31 180463990 | Wasserliegeplatz und Slipanlage | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 200 Meter Breite: 33 Meter Tiefe: 5,5 Meter Höhe: 45 Meter (Botlek-Hubbrücke) | Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung; diese Betriebsgenehmigung enthält Einschränkungen und Bedingungen für einen umweltgerechten Betrieb. Die vorbereitenden Arbeiten finden am Kai statt, bis der Rumpf mithilfe einer Winde mit einem Zugvermögen von 2.000 Tonnen auf die Slipanlage gezogen werden kann. | Ausdrückliche Zulassung | 17.500 29 | 12. Mai 2026 | |||||||||
NORWEGEN | |||||||||||||||
https://adrs.no/ | Längsseits, Slipanlage, Trockendock/Hafenbecken | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013. Höchstmaße von Schiffen: Länge: 360 Meter Breite: keine Beschränkung Tiefe: keine Beschränkung | Siehe nationale Genehmigung Nr. 2019.0501.T | Ausdrückliche Zulassung | 0 30 | 1. Oktober 2024 | |||||||||
https://afgruppen.no/selskaper/af-offshore-decom/ | Längsseits | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 290 Meter Breite: keine Beschränkung Tiefe: keine Beschränkung | Siehe nationale Genehmigung Nr. 2005.0038.T | Ausdrückliche Zulassung | 31.000 31 | 28. Januar 2024 | |||||||||
www.greenyard.no | Trockendock (in einer Halle), Slipanlage | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 230 Meter Breite: 25 Meter Tiefe: 20 Meter | Siehe nationale Genehmigung Nr. 2018.0833.T Größere Demontagearbeiten sind in Innenräumen durchzuführen. Die einzigen Demontage- und Schneidearbeiten, die im Außenbereich stattfinden dürfen, sind kleinere Arbeiten, die notwendig sind, damit die Schiffe in die Halle passen. Weitere Einzelheiten sind der Genehmigung zu entnehmen. | Ausdrückliche Zulassung | 0 32 | 28. Januar 2024 | |||||||||
www.kleven.no | Längsseits, Slipanlage | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 170 Meter Breite: 35 Meter Tiefe: keine Beschränkung | Siehe nationale Genehmigung Nr. 2021.0011.T | Ausdrückliche Zulassung | 0 33 | 9. April 2026 | |||||||||
Tel. +47 40039479 | Längsseits | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, mit Ausnahme von Bohrinseln oder Schiffen zur Gewinnung von Kohlenwasserstoffen Höchstmaße von Schiffen: Länge: 150 Meter Breite: 20 Meter Tiefe: 7 Meter | Siehe nationale Genehmigung Nr. 2006.0250.T | Ausdrückliche Zulassung | 8.000 34 | 9. Januar 2024 | |||||||||
www.akersolutions.com | Längsseits (Wasserliegeplatz), Slipanlage | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 230 Meter Breite: keine Beschränkung Tiefe: keine Beschränkung | Siehe nationale Genehmigung Nr. 2013.0111.T | Ausdrückliche Zulassung | 43.000 35 | 28. Januar 2024 | |||||||||
www.lutelandetoffshore.com | Längsseits | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: keine Beschränkung Breite: keine Beschränkung Tiefe: keine Beschränkung | Siehe nationale Genehmigung Nr. 2014.0646.T | Ausdrückliche Zulassung | 14.000 36 | 28. Januar 2024 | |||||||||
www.norscrap.no | Längsseits, schwimmende Slipanlage, Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 150 Meter Breite: 34 Meter Tiefe: keine Beschränkung | Siehe nationale Genehmigung Nr. 2017.0864.T Höchstens 8.000 LDT auf schwimmender Slipanlage. Bevor Schiffe mit über 8.000 LDT auf die Slipanlage gezogen werden, muss ihr Gewicht verringert werden. | Ausdrückliche Zulassung | 4.500 37 | 1. März 2024 | |||||||||
FINNLAND | |||||||||||||||
Tel. +358 244511 | Längsseits, Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 250 Meter Breite: 40 Meter Tiefgang: 7,9 Meter | Die Auflagen sind in der nationalen Umweltgenehmigung vorgegeben. | Ausdrückliche Zulassung | 20.000 38 | 1. Oktober 2023 | |||||||||
VEREINIGTES KÖNIGREICH - NORDIRLAND | |||||||||||||||
Tel. +44 2890534189 | Trockendock und Wasserliegeplatz | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 556 Meter Breite: 93 Meter Tiefgang: 7,5 Meter DWT: 550.000 | Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung zur Bewirtschaftung von Abfällen (Az.: LN/20/11), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Betreiber der Einrichtung enthält. | Ausdrückliche Zulassung | 12.000 39 | 16. Juni 2025 | |||||||||
1) Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 über das Recycling von Schiffen.
2) Gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe a Satz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013. 3) Der Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste entspricht dem Zeitpunkt, zu dem die Genehmigung oder Zulassung der Einrichtung in dem Mitgliedstaat abläuft. 4) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50.000 LDT pro Jahr. 5) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 12.500 LDT pro Jahr. 6) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 30.000 LDT pro Jahr. 7) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50.000 LDT pro Jahr. 8) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 30.000 LDT pro Jahr. 9) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 200.000 LDT pro Jahr. 10) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50.000 LDT pro Jahr. 11) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 45.000 LDT pro Jahr. 12) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 36.000 LDT pro Jahr. 13) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 6.000 LDT pro Jahr. 14) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 60.000 LDT pro Jahr. 15) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 15.000 LDT pro Jahr. 16) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 12.000 LDT pro Jahr. 17) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 23.000 LDT pro Jahr. 18) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 40.000 LDT pro Jahr. 19) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 60.000 LDT pro Jahr. 20) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 10.000 LDT pro Jahr. 21) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 30.000 LDT pro Jahr zugelassen. 22) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 6.000 LDT pro Jahr zugelassen. 23) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 10.000 LDT pro Jahr zugelassen. 24) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 45.000 LDT pro Jahr zugelassen. 25) Laut Genehmigung beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 100.000 LDT pro Jahr. 26) Laut Genehmigung beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 47.500 LDT pro Jahr. 27) Laut Genehmigung beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 100.000 LDT pro Jahr. 28) Laut Genehmigung beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 100.000 LDT pro Jahr. 29) Laut Genehmigung beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 40.000 LDT pro Jahr. 30) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 75.000 LDT pro Jahr zugelassen. 31) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 75.000 LDT pro Jahr zugelassen. 32) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 30.000 LDT pro Jahr zugelassen. 33) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 30.000 LDT pro Jahr zugelassen. 34) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 10.000 LDT pro Jahr zugelassen. 35) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 85.000 LDT pro Jahr zugelassen. 36) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 200.000 LDT pro Jahr zugelassen. 37) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 100.000 LDT pro Jahr zugelassen. 38) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 40.000 LDT pro Jahr. 39) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 300.000 LDT pro Jahr zugelassen. |
Teil B
In einem Drittland ansässige Abwrackeinrichtungen
Name der Einrichtung | Recycling-Methode | Art und Größe der Schiffe, die abgewrackt werden können | Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung, einschließlich solcher in Bezug auf die Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall | Einzelheiten zum Verfahren der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zulassung des Schiffsrecyclingplans durch die zuständige Behörde 1 | Jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität, berechnet als Summe des Gewichts der Schiffe in LDT, die in einem bestimmten Jahr in der Einrichtung abgewrackt wurden 2 | Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste 3 | |||||||
TÜRKEI | |||||||||||||
Tel. +90 23261821 07-08-09 | Anlandung | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, mit Ausnahme von Bohrinseln Höchstmaße von Schiffen: Länge: keine Beschränkung Breite: 50 Meter Tiefgang: 15 Meter | Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. | 54.224 4 | 2. Dezember 2025 | |||||||
Tel. +90 2326182162 | Anlandung | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: keine Beschränkung Breite: 50 Meter Tiefgang: 15 Meter | Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. | 55.503 5 | 12. Februar 2025 | |||||||
Tel. +90 2326182030 | Anlandung | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: keine Beschränkung Breite: 100 Meter Tiefgang: 15 Meter | Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. | 64.815 6 | 9. Dezember 2023 | |||||||
Tel. +90 2326182065 | Anlandung | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: keine Beschränkung Breite: 63 Meter Tiefgang: 15 Meter | Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. | 57.275 7 | 9. Dezember 2023 | |||||||
Tel. +90 2326182105 | Anlandung | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: keine Beschränkung Breite: 70 Meter Tiefgang: 15 Meter | Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. | 62.471 8 | 12. Februar 2025 | |||||||
Tel. +90 2326182092 | Anlandung | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: keine Beschränkung Breite: 90 Meter Tiefgang: 15 Meter | Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. | 66.167 9 | 12. Februar 2025 | |||||||
VEREINIGTES KÖNIGREICH | |||||||||||||
Tel. + 44 1314543380; + 44 7834658588 | Trockendock und Wasserliegeplatz | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, mit Ausnahme von Bohrinseln Höchstmaße von Schiffen: Länge: 165 Meter Breite: 20 Meter Tiefgang: 7,7 Meter | Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung zur Bewirtschaftung von Abfällen (Az.: WML/L/1157331), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Betreiber der Einrichtung enthält. | Ausdrückliche Zulassung | 5.019 10 | 22. Mai 2027 | |||||||
Tel. +44 1397773840 | Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 160 Meter Breite: 160 Meter Tiefgang: 13,8 Meter LDT: 26.448 | Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung zur Bewirtschaftung von Abfällen (Az.: WML/L/1175043 Modification 01 und WML/L/1175043 Modification 02), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Betreiber der Einrichtung enthält. | Ausdrückliche Zulassung | 38.148 11 | 22. Mai 2027 | |||||||
VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA | |||||||||||||
Tel. +1 9568312299 | Längsseits (Wasserliegeplatz), Rampe | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen:
| Die Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung sind in Genehmigungen, Bescheinigungen und Bewilligungen festgelegt, die der Einrichtung von der Umweltschutzbehörde (Environmental Protection Agency), der Kommission für Umweltqualität Texas (Texas Commission on Environmental Quality), dem Liegenschaftsamt Texas (Texas General Land Office) und der US-Küstenwache erteilt werden. Das amerikanische Gesetz über die Kontrolle giftiger chemischer Stoffe (U.S. Toxic Substances Control Act) verbietet es, Schiffe unter ausländischer Flagge, die einen PCB-Gehalt von mehr als 50 ppm aufweisen, in die USA einzuführen. Die Einrichtung hat zwei Anlegestellen mit Rampen für das endgültige Schiffsrecycling (Ostanleger und Westanleger). Schiffe unter der Flagge von EU-Mitgliedstaaten werden ausschließlich auf der Rampe des Ostanlegers recycelt. | Derzeit gibt es nach US-amerikanischem Recht kein Verfahren für die Zulassung von Schiffsrecyclingplänen. | 120.000 12 | 9. Dezember 2023 | |||||||
1) Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 über das Recycling von Schiffen.
2) Gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe a Satz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013. 3) Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen gilt die Aufnahme einer in einem Drittland ansässigen Abwrackeinrichtung für Schiffe in die europäische Liste für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens des Durchführungsbeschlusses der Kommission, der die Aufnahme dieser Einrichtung vorsieht. 4) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 60.000 LDT pro Jahr. 5) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 60.000 LDT pro Jahr. 6) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 80.000 LDT pro Jahr. 7) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 70.000 LDT pro Jahr. 8) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 90.000 LDT pro Jahr. 9) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 100.000 LDT pro Jahr. 10) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 7.275 LDT pro Jahr zugelassen. 11) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 38.148 LDT pro Jahr zugelassen. 12) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 120.000 LDT pro Jahr. |
"
ENDE |