RL (EU) 2022/2523
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Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Standort einer Geschäftseinheit
Kapitel II
PES und SES
Artikel 5 Oberste Muttergesellschaft in der Union
Artikel 6 Zwischengeschaltete Muttergesellschaft in der Union
Artikel 7 In der Union gelegene und von einer ausgenommenen obersten Muttergesellschaft gehaltene zwischengeschaltete Muttergesellschaft
Artikel 8 In Teileigentum stehende Muttergesellschaft in der Union
Artikel 9 Zurechnung der Ergänzungssteuer im Rahmen der PES
Artikel 10 Ausgleichsmechanismus für die PES
Artikel 11 Optionale Anwendung einer anerkannten nationalen Ergänzungssteuer
Artikel 12 Anwendung einer SES in der multinationalen Unternehmensgruppe
Artikel 13 Anwendung der SES im Steuerhoheitsgebiet einer obersten Muttergesellschaft
Artikel 14 Berechnung und Zurechnung des SES-Ergänzungssteuerbetrags
Kapitel III
Berechnung der maßgeblichen Gewinne oder Verluste
Artikel 15 Bestimmung der maßgeblichen Gewinne oder Verluste
Artikel 16 Anpassungen zur Bestimmung der maßgeblichen Gewinne oder Verluste
Artikel 17 Freistellung von Erträgen aus dem internationalen Seeverkehr
Artikel 18 Zurechnung der maßgeblichen Gewinne oder Verluste zu einem Stammhaus und einer Betriebsstätte
Artikel 19 Zurechnung und Berechnung der maßgeblichen Gewinne oder Verluste einer transparenten Gesellschaft
Kapitel IV
Berechnung der angepassten erfassten Steuern
Artikel 20 Erfasste Steuern
Artikel 21 Angepasste erfasste Steuern
Artikel 22 Gesamtbetrag der Anpassung der latenten Steuern
Artikel 23 Option bezüglich maßgeblicher Verluste
Artikel 24 Besondere Zurechnung von erfassten Steuern nach bestimmten Arten von Geschäftseinheiten
Artikel 25 Anpassungen und Steuersatzänderungen nach Einreichung der Ergänzungssteuer-Erklärung
Kapitel V
Berechnung des effektiven Steuersatzes und der Ergänzungssteuer
Artikel 26 Bestimmung des effektiven Steuersatzes
Artikel 27 Berechnung der Ergänzungssteuer
Artikel 28 Substanzbasierte Freistellung von Gewinnen
Artikel 29 Zusätzliche Ergänzungssteuer
Artikel 30 De-minimis-Ausnahme
Artikel 31 In Minderheitseigentum stehende Geschäftseinheiten
Artikel 32 Safe Harbour
Kapitel VI
Sondervorschriften für Unternehmensumstrukturierungen und Holdingstrukturen
Artikel 33 Anwendung des Schwellenwerts für konsolidierte Umsatzerlöse auf Zusammenschlüsse und Spaltungen von Gruppen
Artikel 34 Aus- und Beitritt von Geschäftseinheiten einer multinationalen Unternehmensgruppe oder einer großen inländischen Gruppe
Artikel 35 Übertragung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
Artikel 36 Joint Ventures
Artikel 37 Multinationale Unternehmensgruppen mit mehreren Muttergesellschaften
Kapitel VII
Regelungen für Steuerneutralität und Ausschüttungssteuersysteme
Artikel 38 Oberste Muttergesellschaft in Form einer transparenten Gesellschaft
Artikel 39 Einer Regelung für abzugsfähige Dividenden unterliegende oberste Muttergesellschaft
Artikel 40 Anerkannte Ausschüttungssteuersysteme
Artikel 41 Bestimmung des effektiven Steuersatzes und der Ergänzungssteuer einer Investmentgesellschaft
Artikel 42 Optionale Behandlung einer Investmentgesellschaft als volltransparente Gesellschaft
Artikel 43 Optionale Anwendung einer Methode für steuerpflichtige Ausschüttungen
Kapitel VIII
Verwaltungsvorschriften
Artikel 44 Erklärungspflichten
Artikel 45 Optionen
Artikel 46 Sanktionen
Kapitel IX
Übergangsbestimmungen
Artikel 47 Steuerliche Behandlung von latenten Steueransprüchen, latenten Steuerschulden und übertragenen Vermögenswerten beim Übergang
Artikel 48 Übergangsweise Erleichterungen bei der substanzbasierten Freistellung von Gewinnen
Artikel 49 Befreiung multinationaler Unternehmensgruppen und großer inländischer Gruppen von der PES und der SES in der Anfangsphase
Artikel 50 Entscheidung für einen Aufschub der Anwendung der PES und SES
Artikel 51 Übergangsweise Erleichterungen bei den Erklärungspflichten
Kapitel X
Schlussbestimmungen
Artikel 52 Bewertung der Gleichwertigkeit
Artikel 53 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 54 Unterrichtung des Europäischen Parlaments
Artikel 55 Bilaterale Abkommen über vereinfachte Meldepflichten
Artikel 56 Umsetzung
Artikel 57 Durch die Kommission vorzunehmende Überprüfung der Umsetzung von Säule 1
Artikel 58 Inkrafttreten
Artikel 59 Adressaten