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Regelwerk, EU 2023, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2023/251 der Kommission vom 4. Februar 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

(ABl. LI 32 vom 04.02.2023 S. 4)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren 1, insbesondere auf Artikel 7a,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 31. Juli 2014 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 angenommen.

(2) Mit der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 werden bestimmte Maßnahmen umgesetzt, die im Beschluss 2014/512/GASP des Rates 2 vorgesehen sind.

(3) Mit dem Beschluss (GASP) 2022/1909 des Rates 3 wurde eine Ausnahme vom Verbot der Erbringung von Seeverkehrsdienstleistungen und vom Verbot der Bereitstellung von technischer Hilfe, von Vermittlungsdiensten, Finanzmitteln oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit der Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, auf dem Seeweg in Drittländer vorgesehen, wenn sie zu einem Preis erworben werden, der der vorab von der Koalition für eine Preisobergrenze (Price Cap Coalition) festgelegten Preisobergrenze entspricht oder darunter liegt. Mit dieser Ausnahme sollen nachteilige Auswirkungen auf die Energieversorgung von Drittländern abgemildert und durch außergewöhnliche Marktbedingungen verursachte Preiserhöhungen verringert und gleichzeitig die russischen Öleinnahmen begrenzt werden.

(4) Mit dem Beschluss (GASP) 2022/2369 des Rates 4 wurde die Preisobergrenze in dessen Anhang XI aufgenommen; demnach gilt, dass Rohöl aus Russland, das zu diesem oder zu einem niedrigeren Preis je Barrel erworben wird, vom Verbot der Erbringung von Seeverkehrsdienstleistungen und vom Verbot der Bereitstellung von technischer Hilfe, Vermittlungsdiensten, Finanzmitteln oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit der Beförderung auf dem Seeweg in Drittländer ausgenommen ist.

(5) Am 4. Februar 2023 änderte der Rat mit dem Beschluss (GASP) 2023/252 des Rates 5 den Beschluss 2014/512/GASP, um zwei zusätzliche Preisobergrenzen für Erdölerzeugnisse - die eine für unterhalb des Rohölpreises gehandelte Erdölerzeugnisse und die andere für oberhalb des Rohölpreises gehandelte Erdölerzeugnisse - in dessen Anhang XI aufzunehmen; demnach gilt, dass Erdölerzeugnisse aus Russland, die zu dem der Preisobergrenze entsprechenden oder zu einem niedrigeren Preis je Barrel erworben werden, vom Verbot der Erbringung von Seeverkehrsdienstleistungen und vom Verbot der Bereitstellung von technischer Hilfe, Vermittlungsdiensten, Finanzmitteln oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit der Beförderung auf dem Seeweg in Drittländer ausgenommen sind.

(6) Anhang XXVIII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang XXVIII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 4. Februar 2023

1) Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229 vom 31.07.2014 S. 1).

2) Beschluss 2014/512/GASP des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229 vom 31.07.2014 S. 13).

3) Beschluss (GASP) 2022/1909 des Rates vom 6. Oktober 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 259 I vom 06.10.2022 S. 122).

4) Beschluss (GASP) 2022/2369 des Rates vom 3. Dezember 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 311 I vom 03.12.2022 S. 8).

5) Beschluss (GASP) 2023/252 des Rates vom 4. Februar 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 32 I vom 04.02.2023 S. 11).

.

Anhang

Anhang XXVIII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 wird wie folgt geändert:

1. Der folgende Wortlaut wird gestrichen:
"[Tabelle mit den KN-Codes der Erzeugnisse und den entsprechenden von der Koalition für eine Preisobergrenze vorgesehenen Preisen]".

2. Die Tabelle erhält folgende Unterüberschrift:
"Preis für Rohöl".

3. Folgende Unterüberschrift und folgende Tabelle werden angefügt:

"Preise für Petroleumerzeugnisse

KN-CodeWarenbezeichnungüber dem Rohölpreis gehandelt/ unter dem Rohölpreis gehandeltPreis je Barrel (USD)Geltungsbeginn
Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien (ausgenommen rohe Öle) und Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen solche, die Biodiesel enthalten, und ausgenommen Ölabfälle
2710 12Leichtöle und Zubereitungen
2710 12 11zur Bearbeitung in begünstigten Verfahrenunter dem Rohölpreis gehandelt455. Februar 2023
2710 12 15zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2710 12 11unter dem Rohölpreis gehandelt455. Februar 2023
zu anderer Verwendung
Spezialbenzine
2710 12 21Testbenzin (white spirit)unter dem Rohölpreis gehandelt455. Februar 2023
2710 12 25andereunter dem Rohölpreis gehandelt455. Februar 2023
andere
Motorenbenzin
2710 12 31Flugbenzinüber dem Rohölpreis gehandelt1005. Februar 2023
anderes, mit einem Bleigehalt von
0,013 g/l oder weniger
2710 12 41mit einer Oktanzahl (ROZ) von weniger als 95über dem Rohölpreis gehandelt1005. Februar 2023
2710 12 45mit einer Oktanzahl (ROZ) von 95 oder mehr, jedoch weniger als 98über dem Rohölpreis gehandelt1005. Februar 2023
2710 12 49mit einer Oktanzahl (ROZ) von 98 oder mehrüber dem Rohölpreis gehandelt1005. Februar 2023
2710 12 50mehr als 0,013 g/lüber dem Rohölpreis gehandelt1005. Februar 2023
2710 12 70leichter Flugturbinenkraftstoffüber dem Rohölpreis gehandelt1005. Februar 2023
2710 12 90andere Leichtöleüber dem Rohölpreis gehandelt1005. Februar 2023
2710 19andere
mittelschwere Öle
2710 19 11zur Bearbeitung in begünstigten Verfahrenüber dem Rohölpreis gehandelt1005. Februar 2023
2710 19 15zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2710 19 11über dem Rohölpreis gehandelt1005. Februar 2023
zu anderer Verwendung
Leuchtöl (Kerosin)
2710 19 21Flugturbinenkraftstoffüber dem Rohölpreis gehandelt1005. Februar 2023
2710 19 25anderesüber dem Rohölpreis gehandelt1005. Februar 2023
2710 19 29andereüber dem Rohölpreis gehandelt1005. Februar 2023
Schweröle
Gasöl
2710 19 31zur Bearbeitung in begünstigten Verfahrenüber dem Rohölpreis gehandelt1005. Februar 2023
2710 19 35zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2710 19 31über dem Rohölpreis gehandelt1005. Februar 2023
zu anderer Verwendung
2710 19 43mit einem Schwefelgehalt von 0,001 GHT oder wenigerüber dem Rohölpreis gehandelt1005. Februar 2023
2710 19 46mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,001 GHT bis 0,002 GHTüber dem Rohölpreis gehandelt1005. Februar 2023
2710 19 47mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,002 GHT bis 0,1 GHTüber dem Rohölpreis gehandelt1005. Februar 2023
2710 19 48mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 GHTüber dem Rohölpreis gehandelt1005. Februar 2023
Heizöle
2710 19 51zur Bearbeitung in begünstigten Verfahrenunter dem Rohölpreis gehandelt455. Februar 2023
2710 19 55zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2710 19 51unter dem Rohölpreis gehandelt455. Februar 2023
zu anderer Verwendung
2710 19 62mit einem Schwefelgehalt von 0,1 GHT oder wenigerunter dem Rohölpreis gehandelt455. Februar 2023
2710 19 66mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 GHT bis 0,5 GHTunter dem Rohölpreis gehandelt455. Februar 2023
2710 19 67mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,5 GHTunter dem Rohölpreis gehandelt455. Februar 2023
Schmieröle; andere Öle
2710 19 71zur Bearbeitung in begünstigten Verfahrenüber dem Rohölpreis gehandelt1005. Februar 2023
2710 19 75zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2710 19 71unter dem Rohölpreis gehandelt455. Februar 2023
zu anderer Verwendung
2710 19 81Motorenöle, Kompressorenöle, Turbinenöleunter dem Rohölpreis gehandelt455. Februar 2023
2710 19 83Hydrauliköleunter dem Rohölpreis gehandelt455. Februar 2023
2710 19 85Weißöle, Paraffinum liquidumunter dem Rohölpreis gehandelt455. Februar 2023
2710 19 87Getriebeöleunter dem Rohölpreis gehandelt455. Februar 2023
2710 19 91Metallbearbeitungsöle, Formöle, Korrosionsschutzöleunter dem Rohölpreis gehandelt455. Februar 2023
2710 19 93Elektroisolieröleunter dem Rohölpreis gehandelt455. Februar 2023
2710 19 99andere Schmieröle und andere Öleunter dem Rohölpreis gehandelt455. Februar 2023
2710 20Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien (ausgenommen rohe Öle) und Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen, die Biodiesel enthalten, ausgenommen Ölabfälle
Gasöl
2710 20 11mit einem Schwefelgehalt von 0,001 GHT oder wenigerüber dem Rohölpreis gehandelt1005. Februar 2023
2710 20 16mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,001 GHT bis 0,1 GHTüber dem Rohölpreis gehandelt1005. Februar 2023
2710 20 19mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 GHTüber dem Rohölpreis gehandelt1005. Februar 2023
Heizöle
2710 20 32mit einem Schwefelgehalt von 0,5 GHT oder wenigerunter dem Rohölpreis gehandelt455. Februar 2023
2710 20 38mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,5 GHTunter dem Rohölpreis gehandelt455. Februar 2023
2710 20 90andere Öleunter dem Rohölpreis gehandelt455. Februar 2023
Ölabfälle
2710 91polychlorierte Biphenyle (PCB), polychlorierte Terphenyle (PCT) oder polybromierte Biphenyle (PBB) enthaltendunter dem Rohölpreis gehandelt455. Februar 2023
2710 99andereunter dem Rohölpreis gehandelt455. Februar 2023"


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