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Durchführungsverordnung (EU) 2023/253 des Rates vom 6. Februar 2023 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
(ABl. L 35 vom 07.02.2023 S. 1)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen 1, insbesondere auf Artikel 14,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 17. März 2014 die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 angenommen.
(2) Nach dem Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-714/20 2 sollte ein Eintrag aus der Liste der natürlichen und juristischen Personen, Einrichtungen und Organisationen in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 gestrichen werden.
(3) Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 6. Februar 2023.
2) Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 26. Oktober 2022, Dmitry Vladimirovich Ovsyannikov/Rat der Europäischen Union, T-714/20, ECLI:EU:T:2022:674.
Anhang |
In Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 "Liste der natürlichen und juristischen Personen, Einrichtungen und Organisationen nach Artikel 2" unter der Überschrift "Personen" wird der Eintrag zu folgender Person gestrichen:
161. Dmitry Vladimirovich OVSYANNIKOV
ENDE |