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Beschluss (GASP) 2023/261 des Rates vom 6. Februar 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
(ABl. L 35 vom 07.02.2023 S. 27)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 17. März 2014 den Beschluss 2014/145/GASP 1 angenommen.
(2) Nach dem Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-714/20 2 sollte ein Eintrag aus der Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP gestrichen werden.
(3) Der Beschluss 2014/145/GASP sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 6. Februar 2023.
2) Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 26. Oktober 2022, Dmitry Vladimirovich Ovsyannikov gegen Rat der Europäischen Union, T-714/20, ECLI:EU:T:2022:674.
Anhang |
Im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP "Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikeln 1 und 2", unter der Überschrift "Personen" wird der Eintrag zu folgender Person gestrichen:
161. Dmitry Vladimirovich OVSYANNIKOV
ENDE |