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Regelwerk, EU 2023, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2023/261 des Rates vom 6. Februar 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

(ABl. L 35 vom 07.02.2023 S. 27)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 17. März 2014 den Beschluss 2014/145/GASP 1 angenommen.

(2) Nach dem Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-714/20 2 sollte ein Eintrag aus der Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP gestrichen werden.

(3) Der Beschluss 2014/145/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 6. Februar 2023.

1) Beschluss 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 78 vom 17.03.2014 S. 16).

2) Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 26. Oktober 2022, Dmitry Vladimirovich Ovsyannikov gegen Rat der Europäischen Union, T-714/20, ECLI:EU:T:2022:674.

.

Anhang

Im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP "Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikeln 1 und 2", unter der Überschrift "Personen" wird der Eintrag zu folgender Person gestrichen:

161. Dmitry Vladimirovich OVSYANNIKOV


UWS Umweltmanagement GmbHENDE