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Regelwerk, EU 2023, Chemikalien - EU Bund
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Durchführungsverordnung (EU) 2023/708 der Kommission vom 20. März 2023 zur Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie "HYPO-CHLOR Product Family" gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 93 vom 31.03.2023 S. 40)



Ergänzende Informationen
Liste zur Erteilung einer Unionszulassung (gestützt auf die VO (EU) 528/2012)

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten 1, insbesondere auf Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 20. Dezember 2018 reichte die Veltek Associates Inc. Europe bei der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden "Agentur") gemäß Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 einen Antrag auf eine Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie mit der Bezeichnung "HYPO-CHLOR Product Family" der Produktart 2 gemäß Anhang V der genannten Verordnung ein und legte eine schriftliche Bestätigung dafür vor, dass die zuständige Behörde Frankreichs der Bewertung des Antrags zugestimmt hatte. Der Antrag wurde mit der Nummer BC-EF047438-44 in das Register für Biozidprodukte eingetragen.

(2) Die "HYPO-CHLOR Product Family" enthält als Wirkstoff aus Natriumhypochlorit freigesetztes Aktivchlor, das in der Unionsliste genehmigter Wirkstoffe gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 für die Produktart 2 aufgeführt ist.

(3) Am 24. August 2021 übermittelte die bewertende zuständige Behörde der Agentur gemäß Artikel 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 einen Bewertungsbericht und die Schlussfolgerungen ihrer Bewertung.

(4) Am 23. März 2022 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 eine Stellungnahme 2 mit dem Entwurf der Zusammenfassung der Eigenschaften der "HYPO-CHLOR Product Family" und dem endgültigen Bewertungsbericht für die Biozidproduktfamilie.

(5) In der Stellungnahme wird der Schluss gezogen, dass die "HYPO-CHLOR Product Family" eine Biozidproduktfamilie gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe s der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 ist, dass eine Unionszulassung gemäß Artikel 42 Absatz 1 der genannten Verordnung erteilt werden kann und dass die Biozidproduktfamilie bei Übereinstimmung mit dem Entwurf der Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts die Bedingungen gemäß Artikel 19 Absätze 1 und 6 der genannten Verordnung erfüllt.

(6) Am 12. April 2022 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 den Entwurf der Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts in allen Amtssprachen der Union.

(7) Die Kommission schließt sich der Stellungnahme der Agentur an und hält es daher für angezeigt, eine Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie "HYPO-CHLOR Product Family" zu erteilen.

(8) Die Agentur empfiehlt in ihrer Stellungnahme als Bedingung für die Zulassung, dass der Zulassungsinhaber einen Stabilitätstest für langfristige Lagerung bei Raumtemperatur von Produkten der Meta-SPC 2A und 2B in der handelsüblichen Verpackung, in der die Produkte auf dem Markt bereitgestellt werden sollen, durchführen soll. Bei dem Test sollten die relevanten physikalischen, chemischen und technischen Eigenschaften der Produkte sowohl vor als auch nach der Lagerung untersucht werden, um eine Haltbarkeit von 24 Monaten zu bestätigen. Die Kommission stimmt dieser Empfehlung zu und ist der Ansicht, dass die Vorlage der Ergebnisse dieses Tests eine Bedingung für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung der Biozidproduktfamilie "HYPO-CHLOR Product Family" gemäß Artikel 22 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 sein sollte. Ferner hat die Tatsache, dass Daten nach der Erteilung der Zulassung vorzulegen sind, nach Ansicht der Kommission keinen Einfluss auf die Schlussfolgerung, dass die Bedingung gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe d der genannten Verordnung auf der Grundlage vorhandener Daten erfüllt ist.

(9) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Biozidprodukte

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Vorbehaltlich der Einhaltung der in Anhang I festgelegten Bedingungen und gemäß der in Anhang II enthaltenen Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts wird der Veltek Associates Inc. Europe eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0028423-0000 für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung der Biozidproduktfamilie "HYPO-CHLOR Product Family" erteilt.

Die Unionszulassung gilt vom 20. April 2023 bis zum 31. März 2033.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 20. März 2023

1) ABl. L 167 vom 27.06.2012 S. 1.

2) Stellungnahme der Europäischen Chemikalienagentur vom 3. März 2022 zur Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie "Hypo-Chlor Product Family" (ECHA/BPC/321/2022), https://echa.europa.eu/bpc-opinions-on-union-authorisation.

.

Bedingungen (EU-0028423-0000)Anhang I

Der Zulassungsinhaber führt einen Stabilitätstest für langfristige Lagerung bei Raumtemperatur von Produkten der Meta-SPC 2A und 2B in der handelsüblichen Verpackung, in der die Produkte auf dem Markt bereitgestellt werden soll, durch. Bei dem Stabilitätstest für langfristige Lagerung bei Raumtemperatur sind die relevanten physikalischen, chemischen und technischen Eigenschaften der Produkte sowohl vor als auch nach der Lagerung gemäß Abschnitt 2.6.4 der Leitlinien zur Verordnung über Biozidprodukte Band I zu untersuchen: Identität des Wirkstoffs/physikalisch-chemische Eigenschaften/analytische Methodik - Informationsanforderungen und Bewertung (ECHA, März 2022) 1, um eine Haltbarkeit von 24 Monaten zu bestätigen.

Bis zum 20. Oktober 2023 übermittelt der Zulassungsinhaber die Ergebnisse der Prüfung an die Agentur.

1) https://echa.europa.eu/documents/10162/23036412/bpr_guidance_vol_i_parts_abc_en.pdf/31b245e5-52c2-f0c7-04db-8988683cbc4b

.

Zusammenfassung der Eigenschaften einer BiozidproduktfamilieAnhang II

HYPO-CHLOR Product Family

Produktart 2 - Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind (Desinfektionsmittel)

Zulassungsnummer: EU-0028423-0000

R4BP-Assetnummer: EU-0028423-0000

Teil I
Erste Informationsebene

1. Administrative Informationen

1.1. Familienname

NameHYPO-CHLOR Product Family

1.2. Produktart(en)

Produktart(en)PT02 - Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind (Desinfektionsmittel)

1.3. Zulassungsinhaber

Name und Anschrift des ZulassungsinhabersNameVeltek Associates Inc. Europe
AnschriftRozengaard 1940, 8212DT Lelystad Niederlande
ZulassungsnummerEU-0028423-0000
R4BP-AssetnummerEU-0028423-0000
Datum der Zulassung20. April 2023
Ablauf der Zulassung31. März 2033

1.4. Hersteller der Biozidprodukte

Name des HerstellersVeltek Associates, Inc.
Anschrift des Herstellers15 Lee Blvd., PA19355 Malvern Vereinigte Staaten
Standort der Produktionsstätten15 Lee Blvd., PA19355 Malvern Vereinigte Staaten

1.5. Hersteller des Wirkstoffs/der Wirkstoffe

WirkstoffAktivchlor, freigesetzt aus Natriumhypochlorit
Name des HerstellersUnivar USA Inc.
Anschrift des Herstellers532 E. Emaus Street, Pennsylvania 17057 Middleton Vereinigte Staaten
Standort der Produktionsstätten532 E. Emaus Street, Pennsylvania 17057 Middleton Vereinigte Staaten

2. Zusammensetzung und Formulierung der Produktfamilie

2.1. Informationen zur quantitativen und qualitativen Zusammensetzung der Produktfamilie

TrivialnameIUPAC-BezeichnungFunktionCAS-NummerEG-NummerGehalt (%)
Min.Max.
Aktivchlor, freigesetzt aus NatriumhypochloritWirkstoffe0,250,5
NatriumhypochloritNatriumhypochloritnicht wirksamer Stoff7681-52-9231-668-31,954,21

2.2. Art(en) der Formulierung

Formulierung(en)AL - Gebrauchsfertig

Teil II
Zweite Informationsebene - META-SPC(S)

META-SPC 1

1. META-SPC 1 Administrative Informationen

1.1. Meta-SPC 1 Identifikator

IdentifikatorMeta SPC 2A

1.2. Kürzel zur Zulassungsnummer

Nummer1-1

1.3. Produktart(en)

Produktart(en)PT02 - Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind (Desinfektionsmittel)

2. META-SPC 1 Zusammensetzung

2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 1

TrivialnameIUPAC-BezeichnungFunktionCAS-NummerEG-NummerGehalt (%)
Min.Max.
Aktivchlor, freigesetzt aus NatriumhypochloritWirkstoffe0,250,25
NatriumhypochloritNatriumhypochloritnicht wirksamer Stoff7681-52-9231-668-31,952,0

2.2. Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 1

Formulierung(en)AL - Gebrauchsfertig

3. Gefahren- und Sicherheitshinweise der META-SPC 1

GefahrenhinweiseSchädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
SicherheitshinweiseNur in Originalverpackung aufbewahren.
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.
In korrosionsbeständigem behälter mit korrosionsbeständiger Innenauskleidung aufbewahren.
Inhalt gemäß den örtlichen Vorschriften der Entsorgung zuführen.

4. Zugelassene Verwendung(en) der META-SPC 1

4.1. Beschreibung der Verwendung

Tabelle 1: Verwendung # 1 - Desinfektionsmittel, bakterizide, fungizide und sporizide Anwendung - Meta SPC 2A

Art des ProduktsPT02 - Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind (Desinfektionsmittel)
Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung-
Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)wissenschaftlicher Name: Bakterien
Trivialname: Bakterien
Entwicklungsstadium: Bakterielle Zellen
wissenschaftlicher Name: Hefearten
Trivialname: Hefen
Entwicklungsstadium: Hefen
wissenschaftlicher Name: Pilze
Trivialname: Pilze
Entwicklungsstadium: Pilze
wissenschaftlicher Name: Bakteriensporen
Trivialname: Bakteriensporen
Entwicklungsstadium: Bakteriensporen
AnwendungsbereichInnen-
Zur Desinfektion von harten, nichtporösen, inerten Oberflächen, Materialien und Gegenständen, die nicht für den direkten Kontakt mit Lebens- oder Futtermitteln verwendet werden (ausgenommen medizinischer Bereich und Verwendungen, die durch die Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte abgedeckt sind).
Desinfektionsmittel für Produktionsanlagen, einschließlich der Reinraumbereiche in der pharmazeutischen, biopharmazeutischen, Medizinprodukte- und Diagnostik-Industrie, ohne mechanische Einwirkung.
Nur Reinraum für gepufferte Produkte.
Anwendungsmethode(n)Methode: Mopp, Lappen, Tuch, Eintauchen oder Einsprühen (Drucksprüher 1-3 bar oder Sprühflasche).
Detaillierte Beschreibung:
Nur Sprühflasche für gepufferte Produkte.
Anwendungsrate(n) und HäufigkeitAufwandmenge: Gebrauchsfertig.
Verdünnung (%): -
Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:
Verwendung nach Bedarf.
Kontaktzeit:
  • Bakterizide, levurozide und fungizide Behandlung: 8 Minuten.
  • Sporizide Behandlung: 40 Minuten.

Raumtemperatur
Saubere Bedingungen

Anwenderkategorie(n)industriell
Verpackungsgrößen und VerpackungsmaterialHigh-Density-Polyethylen(HDPE)-Flasche 100 ml bis 10 Liter (in einigen Verpackungsgrößen werden die Sprühköpfe mitgeliefert, sind aber nicht an der Flasche befestigt)
HDPE-SimpleMix-Flasche 473 ml und 3,79 Liter mit einer kleineren Low-Density-Polyethylen(LDPE)-Flasche im Innern
HDPE-Fass 200 Liter

4.1.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

4.1.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

-

4.1.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

-

4.1.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

-

4.1.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen

-

5. Allgemeine Verwendungshinweise 1 der META-SPC 1

5.1. Anwendungsbestimmungen

5.2. Risikominderungsmaßnahmen

5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen

6. Sonstige Informationen

-

7. Dritte Informationsebene: Einzelne Produkte in der META-SPC 1

7.1. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts

HandelsnameHYPO-CHLOR NEUTRAL 0,25 %Absatzmarkt: EU
ZulassungsnummerEU-0028423-0001 1-1
TrivialnameIUPAC-BezeichnungFunktionCAS-NummerEG-NummerGehalt (%)
Aktivchlor, freigesetzt aus NatriumhypochloritWirkstoffe0,25
NatriumhypochloritNatriumhypochloritnicht wirksamer Stoff7681-52-9231-668-31,95

7.2. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts

HandelsnameHYPO-CHLOR 0,25 %Absatzmarkt: EU
ZulassungsnummerEU-0028423-0002 1-1
TrivialnameIUPAC-BezeichnungFunktionCAS-NummerEG-NummerGehalt (%)
Aktivchlor, freigesetzt aus NatriumhypochloritWirkstoffe0,25
NatriumhypochloritNatriumhypochloritnicht wirksamer Stoff7681-52-9231-668-32,0

META-SPC 2

1. META-SPC 2 Administrative Informationen

1.1. Meta-SPC 2 Identifikator

IdentifikatorMeta SPC 2B

1.2. Kürzel zur Zulassungsnummer

Nummer1-2

1.3. Produktart(en)

Produktart(en)PT02 - Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind (Desinfektionsmittel)

2. META-SPC 2 Zusammensetzung

2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 2

TrivialnameIUPAC-BezeichnungFunktionCAS-NummerEG-NummerGehalt (%)
Min.Max.
Aktivchlor, freigesetzt aus NatriumhypochloritWirkstoffe0,470,5
NatriumhypochloritNatriumhypochloritnicht wirksamer Stoff7681-52-9231-668-33,924,21

2.2. Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 2

Formulierung(en)AL - Gebrauchsfertig

3. Gefahren- und Sicherheitshinweise der META-SPC 2

GefahrenhinweiseKann gegenüber Metallen korrosiv sein.
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
SicherheitshinweiseNur in Originalverpackung aufbewahren.
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.
In korrosionsbeständigem behälter mit korrosionsbeständiger Innenauskleidung aufbewahren.
Inhalt gemäß den örtlichen Vorschriften der Entsorgung zuführen.

4. Zugelassene Verwendung(en) der META-SPC 2

4.1. Beschreibung der Verwendung

Tabelle 2: Verwendung # 1 - Desinfektionsmittel, bakterizide, fungizide und sporizide Anwendung - Meta SPC 2B

Art des ProduktsPT02 - Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind (Desinfektionsmittel)
Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung-
Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)wissenschaftlicher Name: Bakteriensporen
Trivialname: Bakteriensporen
Entwicklungsstadium: Bakteriensporen
wissenschaftlicher Name: Bakterien
Trivialname: Bakterien
Entwicklungsstadium: Bakterielle Zellen
wissenschaftlicher Name: Hefearten
Trivialname: Hefen
Entwicklungsstadium: Hefen
wissenschaftlicher Name: Pilze
Trivialname: Pilze
Entwicklungsstadium: Pilze
AnwendungsbereichInnen-
Zur Desinfektion von harten, nichtporösen, inerten Oberflächen, Materialien und Gegenständen, die nicht für den direkten Kontakt mit Lebens- oder Futtermitteln verwendet werden (ausgenommen medizinischer Bereich).
Desinfektionsmittel für Produktionsanlagen, einschließlich der Reinraumbereiche in der pharmazeutischen, biopharmazeutischen, Medizinprodukte- und Diagnostik-Industrie, ohne mechanische Einwirkung.
Nur Reinraum für gepufferte Produkte.
Anwendungsmethode(n)Methode: Mopp, Lappen, Tuch, Eintauchen oder Einsprühen (Drucksprüher 1-3 bar oder Sprühflasche).
Detaillierte Beschreibung:
Nur Sprühflasche für gepufferte Produkte.
Weitere Informationen siehe Gebrauchsanweisung.
Anwendungsrate(n) und HäufigkeitAufwandmenge: Gebrauchsfertig.
Verdünnung (%): Keine Angabe
Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:
Verwendung nach Bedarf.
Kontaktzeit:
  • Bakterizide, levurozide und fungizide Behandlung: 8 Minuten.
  • Sporizide Behandlung: 40 Minuten.

Raumtemperatur
Saubere Bedingungen

Anwenderkategorie(n)industriell
Verpackungsgrößen und VerpackungsmaterialHigh-Density-Polyethylen(HDPE)-Flasche 100 ml bis 10 Liter (in einigen Verpackungsgrößen werden die Sprühköpfe mitgeliefert, sind aber nicht an der Flasche befestigt).
HDPE-SimpleMix-Flasche 473 ml und 3,79 Liter mit einer kleineren Low-Density-Polyethylen(LDPE)-Flasche im Innern
HDPE-Fass 200 Liter

4.1.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

4.1.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen -

4.1.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

-

4.1.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

-

4.1.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen

-

5. Allgemeine Verwendungshinweise 2 der META-SPC 2

5.1. Anwendungsbestimmungen

5.2. Risikominderungsmaßnahmen

5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen

6. Sonstige Informationen

-

7. Dritte Informationsebene: Einzelne Produkte in der META-SPC 2

7.1. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts

HandelsnameHYPO-CHLOR 0,52 %Absatzmarkt: EU
ZulassungsnummerEU-0028423-0003 1-2
TrivialnameIUPAC-BezeichnungFunktionCAS-NummerEG-NummerGehalt (%)
Aktivchlor, freigesetzt aus NatriumhypochloritWirkstoffe0,5
NatriumhypochloritNatriumhypochloritnicht wirksamer Stoff7681-52-9231-668-34,21

7.2. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts

HandelsnameHYPO-CHLOR NEUTRAL 0,52 %Absatzmarkt: EU
ZulassungsnummerEU-0028423-0004 1-2
TrivialnameIUPAC-BezeichnungFunktionCAS-NummerEG-NummerGehalt (%)
Aktivchlor, freigesetzt aus NatriumhypochloritWirkstoffe0,47
NatriumhypochloritNatriumhypochloritnicht wirksamer Stoff7681-52-9231-668-33,92
1) Hinweise zur Verwendung, Maßnahmen zur Risikominderung und andere Anweisungen zur Verwendung, die in diesem Abschnitt aufgeführt sind, gelten für alle zugelassenen Verwendungen in der Meta-SPC 1.

2) Hinweise zur Verwendung, Maßnahmen zur Risikominderung und andere Anweisungen zur Verwendung, die in diesem Abschnitt aufgeführt sind, gelten für alle zugelassenen Verwendungen in der Meta-SPC 2.


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