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Durchführungsverordnung (EU) 2023/1041 der Kommission vom 24. Mai 2023 zur Erteilung einer Unionszulassung für das Biozidprodukt "TWP 094" gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 140 vom 30.05.2023 S. 22)
Ergänzende Informationen |
Liste zur Erteilung einer Unionszulassung (gestützt auf die VO (EU) 528/2012) |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten 1, insbesondere auf Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 12. November 2018 stellte das Unternehmen TROY CHEMICAL COMPANY BV bei der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden die "Agentur") einen Antrag gemäß Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 auf eine Unionszulassung für ein Biozidprodukt mit der Bezeichnung "TWP 094" der Produktart 8 entsprechend der Beschreibung in Anhang V der genannten Verordnung und legte eine schriftliche Bestätigung dafür vor, dass sich die zuständige Behörde Dänemarks bereit erklärt hatte, den Antrag zu bewerten. Der Antrag wurde mit der Nummer BC-QN044827-14 in das Register für Biozidprodukte eingetragen.
(2) TWP 094 enthält als Wirkstoff 3-Iod-2-propinylbutylcarbamat (IPBC), das in der in Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 genannten Unionsliste genehmigter Wirkstoffe für die Produktart 8 enthalten ist.
(3) Am 7. Januar 2022 übermittelte die bewertende zuständige Behörde gemäß Artikel 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 der Agentur einen Bewertungsbericht und die Schlussfolgerungen zu ihrer Bewertung.
(4) Am 5. Juli 2022 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 ihre Stellungnahme 2 mit dem Entwurf der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften von "TWP 094" und dem endgültigen Bewertungsbericht für das Biozidprodukt.
(5) In der Stellungnahme wird der Schluss gezogen, dass "TWP 094" als Biozidprodukt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 gelten kann, dass eine Unionszulassung gemäß Artikel 42 Absatz 1 der genannten Verordnung erteilt werden kann und dass "TWP 094" bei Übereinstimmung mit dem Entwurf der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften die Bedingungen gemäß Artikel 19 Absatz 1 der genannten Verordnung erfüllt.
(6) Am 18. August 2022 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 den Entwurf der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften in allen Amtssprachen der Union.
(7) Die Kommission schließt sich der Stellungnahme der Agentur an und ist daher der Auffassung, dass eine Unionszulassung für "TWP 094" erteilt werden sollte.
(8) In ihrer Stellungnahme erklärt die Agentur, dass der Zulassungsinhaber als Voraussetzung für die Zulassung einen langfristigen Lagertest für "TWP 094" bei Raumtemperatur, einen Test zur Schaumbeständigkeit sowie einen Test zum Auflösungsgrad und zur Verdünnungsstabilität des Produkts in seiner Formulierung als lösliches Konzentrat durchführen muss. Die Ergebnisse des langfristigen Lagertests sollten die Haltbarkeitsdauer des Biozidprodukts von einem Jahr bestätigen, basierend auf einem beschleunigten Lagerstabilitätstest und den vorgelegten Zwischenergebnissen eines langfristigen Lagerstabilitätstests bei Raumtemperatur. Die vorzulegenden Informationen zur Schaumbeständigkeit sowie zum Auflösungsgrad und zur Verdünnungsstabilität sollten die technischen Eigenschaften des Produkts in seiner Formulierung als lösliches Konzentrat bestätigen.
(9) Die Kommission schließt sich der Stellungnahme der Agentur an und ist der Auffassung, dass die Vorlage der Testergebnisse und der Informationen zu dem Produkt in seiner Formulierung als lösliches Konzentrat eine Voraussetzung für die Bereitstellung des Biozidprodukts "TWP 094" auf dem Markt und für dessen Verwendung gemäß Artikel 22 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 sein sollte. Ferner hat der Umstand, dass Daten nach Erteilung der Zulassung vorzulegen sind, nach Ansicht der Kommission keinen Einfluss auf die Schlussfolgerung, dass die Bedingung gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe d der genannten Verordnung auf der Grundlage vorhandener Daten erfüllt ist.
(10) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Biozidprodukte
- hat folgende Verordnung erlassen:
Vorbehaltlich der Erfüllung der in Anhang I festgelegten Bedingungen und gemäß der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften in Anhang II wird TROY CHEMICAL COMPANY BV eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0028968-0000 für die Bereitstellung des Biozidprodukts "TWP 094" auf dem Markt und für dessen Verwendung erteilt.
Die Unionszulassung gilt vom 19. Juni 2023 bis zum 31. Mai 2033.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 24. Mai 2023
2) Stellungnahme der Europäischen Chemikalienagentur vom 16. Juni 2022 zur Unionszulassung für "TWP 094" (ECHA/BPC/348/2022), https://echa.europa.eu/opinions-on-union-authorisation
Bedingungen (EU-0028968-0000) | Anhang I |
Der Zulassungsinhaber führt für das Produkt "TWP 094" einen langfristigen Lagertest bei Raumtemperatur durch, um die Haltbarkeitsdauer des Biozidprodukts von 12 Monaten zu bestätigen. Die Untersuchung muss einen Test zum Auflösungsgrad und zur Verdünnungsstabilität nach 12-monatiger Lagerung bei Raumtemperatur umfassen. Falls der Abbau mehr als 10 % beträgt, sind Wirksamkeitsdaten und Informationen zu den Abbauprodukten sowie zu deren Auswirkungen auf die Risikobewertung erforderlich und müssen beigefügt werden.
Der Zulassungsinhaber legt einen Test zur Schaumbeständigkeit sowie einen Test zum Auflösungsgrad und zur Verdünnungsstabilität vor, um die Formulierung des Produkts "TWP 094" als lösliches Konzentrat zu bestätigen.
Bis zum 19. Juni 2024 übermittelt der Zulassungsinhaber die Testergebnisse und die Informationen an die Agentur.
Zusammenfassung der Eigenschaften eines Biozidprodukts | Anhang II |
TWP 094
Produktart 8 - Holzschutzmittel (Schutzmittel)
Zulassungsnummer: EU-0028968-0000
R4BP-Assetnummer: EU-0028968-0000
1. Administrative Informationen
1.1. Handelsbezeichnung(en) des Produkts
Handelsname | TWP 094 StoPrim Protect W 22 Aqua Holz-Imprägnier-Grund Gjøco Impregnering Aqua Omnia Preservative Voima Aqua Base Aqua IG-16 Aqua Holz-Imprägnierung Induline SW-906 Sadolin QD Wood Preserver WB Holz-Öl Imprägniergrund WX Imprägniergrund W21000 Imprägniergrund W219 Protox Woodprotect B3 Grundingsolie WP GVK-Pohjuste Plus Pinja Base Grundolja Villa Protect Primex Olja plus Primex Olja Valtti Plus Primer Gori Professional Træimprægnering Vandig Sigmalife WB Primer GORI Transparent grunder træværk 11 IM151A profilan-prevent pro impralan-Grund I100 pro impralan-Grund G300 pro impralan-Grund G400 pro Rhenocryl pro-TL 30 EU Rhenocryl pro-TL 45 EU Holzschutzgrund / sous-couche de protection du bois Impregnační základ Impregnačný základ Houtimpregneer Grund pentru protecția lemnului Holzschutzgrundierung Osmo Træimprægnering WR Aqua 4019 Osmo Träimpregnering WR Aqua 4019 Osmo Treimpregnering WR Aqua 4019 Osmo Puunsuojapohjuste WR Aqua 4019 Osmo Color Träimpregnering WR Aqua 4019 Osmo Imprégnation pour le bois WR aqua 4019 Osmo Holz-Imprägnierung WR Aqua 4019 Osmo Impregnace dřeva WR Aqua 4019 Osmo Impregnácia dreva WR Aqua 4019 Osmo Impregnazione per legno WR Aqua 4019 Osmo Impregnálás WR Aqua 4019 Osmo Impregnat do drewna WR Aqua 4019 Osmo Houtimpregneer WR Aqua 4019 Osmo Imprégnation pour le bois WR aqua 4019 Osmo Holz-Imprägnierung WR Aqua 4019 Osmo Houtimpregneer WR Aqua 4019 Osmo Impregnarea lemnului WR Aqua 4019 Osmo WR Base Coat Aqua 4019 Osmo Color Puiduimmutus WR Aqua 4019 Osmo Impregnēšana kokam WR Aqua 4019 Osmo Impregnavimas WR Aqua 4019 Osmo WR Base Coat Aqua 4019 Osmo Impregnación para madera WR Aqua 4019 Osmo Impregnação para madeira WR Aqua 4019 Osmo Impregnacija lesa WR Aqua 4019 Osmo Impregnacija drva WR Aqua 4019 Flügger 01 Wood Tex Grund-olie Flügger 01 Wood Tex Grund-olja Flügger 01 Wood Tex Grunn-olje Flügger 01 Wood Tex Grundieröl Flügger 01 Wood Tex Primaire Bois Hydrofuge Flügger 01 Wood Tex Olej-gruntujacy Flügger 01 Wood Tex Flügger 01 Wood Tex Grundolie Holzschutzgrund WOODEX AQUA BASE + AM0572/00 Hydroplus protettivo per legno 458-0004/2 Idro Ceopren protettivo per legno HI2550 Linea Blu protettivo per Legno AM0572/00 Hydroplus Wood protection 458-0004/2 IDRO CEOPREN Wood protection HI2550 Linea Blu Wood Protection AA1960 Laqvin Seal 37647 Ronseal Multi-Purpose Wood Treatment 37648 Ronseal Multi-Purpose Wood Treatment MasqueWoodPro 10 CETOL WP 5000-02 BAUFIX Holz-Imprägnierung YM--M103/- 674840 HF PROTECTIVE PRIMER W Grundolja V Ronseal Wood Preserver Ronseal Trade Wood Preserver Screwfix Wood Preserver B&Q Wood Preserver Good Home Wood Preserver Sherwin Williams Wood Preserver Ronseal Fence Life Wood Preserver Ronseal Shed & Fence Preserver Castorama Traitement Bois Extérieur Brico Depot Traitement Bois Extérieur Good Home Traitement Bois Extérieur Altax Traitement Bois Extérieur Ronseal Traitement Bois Extérieur Valspar Traitement Bois Extérieur Valspar Pro Traitement Bois Extérieur Sherwin Williams Traitement Bois Extérieur Luxens Traitement Bois Extérieur Castorama Impregnat do drewna Good Home Impregnat do drewna Altax Impregnat do drewna Valspar Impregnat do drewna Valspar Pro Impregnat do drewna Sherwin Williams Impregnat do drewna Luxens Impregnat do drewna Castorama Conservant pentru lemn Good Home Conservant pentru lemn Altax pentru lemn Valspar pentru lemn Valspar Pro pentru lemn Sherwin Williams pentru lemn |
1.2. Zulassungsinhaber
Name und Anschrift des Zulassungsinhabers | Name | TROY CHEMICAL COMPANY BV |
Anschrift | Poortweg 4C, 2612PA Delft Niederlande | |
Zulassungsnummer | EU-0028968-0000 | |
R4BP-Assetnummer | EU-0028968-0000 | |
Datum der Zulassung | 19. Juni 2023 | |
Ablauf der Zulassung | 31. Mai 2033 |
1.3. Hersteller des Produkts
Name des Herstellers | Troy Chemical Company BV |
Anschrift des Herstellers | Poortweg 4C, 2612 PA Delft Niederlande |
Standort der Produktionsstätten | Westelijke Randweg 9, 4791 RT Klundert Niederlande Industriepark 23, 56593 Horhausen Deutschland Geschwister-Scholl-Straße 127, 39218 Schönebeck/Elbe Deutschland Mecklenburger Str. 229, 23568 Lübeck Deutschland Halchtersche Str. 33, 38304 Wolfenbüttel Deutschland Am Nordturm 5, 46562 Voerde Deutschland Am Alten Galgen 14, 56410 Montabaur Deutschland |
Name des Herstellers | Tikkurila Oyj |
Anschrift des Herstellers | Kuninkaalantie 1, FI-01301 Vantaa Finnland |
Standort der Produktionsstätten | Kuninkaalantie 1, FI-01301 Vantaa Finnland uL.Mościckiego 23, 39-200 DĘ BICA Polen |
Name des Herstellers | Akzo Nobel Industrial Coatings AB |
Anschrift des Herstellers | Staffanstorpsvägen 50, 20517 Malmö Schweden |
Standort der Produktionsstätten | Staffanstorpsvägen 50, 20517 Malmö Schweden |
Name des Herstellers | Schulz Farben- und Lackfabrik GmbH |
Anschrift des Herstellers | An der Altnah 10, 55450 Langenlonsheim Deutschland |
Standort der Produktionsstätten | An der Altnah 10, 55450 Langenlonsheim Deutschland |
Name des Herstellers | Remmers GmbH |
Anschrift des Herstellers | Bernhard-Remmers-Straße 13, 49624 Löningen Deutschland |
Standort der Produktionsstätten | Bernhard-Remmers-Straße 13, 49624 Löningen Deutschland Füllenbruchstr. 13, 32120 Hiddenhausen Deutschland |
Name des Herstellers | Remmers Industrielacke GmbH |
Anschrift des Herstellers | Füllenbruchstr. 13, 32120 Hiddenhausen Deutschland |
Standort der Produktionsstätten | Füllenbruchstr. 13, 32120 Hiddenhausen Deutschland |
Name des Herstellers | Teknos A/S |
Anschrift des Herstellers | Industrivej 16, DK-6580 Vamdrup Dänemark |
Standort der Produktionsstätten | Industrivej 16, DK-6580 Vamdrup Dänemark |
Name des Herstellers | Sherwin Williams |
Anschrift des Herstellers | Thorncliffe Park Estate, Thorncliffe Rd, Chapeltown, S35 2YP Sheffield Vereinigtes Königreich |
Standort der Produktionsstätten | Thorncliffe Park Estate, Thorncliffe Rd, Chapeltown,, S35 2YP Sheffield Vereinigtes Königreich Kopanińska 7, 60-119 Brodziszewo Polen |
Name des Herstellers | Sherwin-Williams Italy S.r.1. |
Anschrift des Herstellers | Via Del Fiffo 12, 40065 Pianoro (BO) Italien |
Standort der Produktionsstätten | Via Del Fiffo 12, 40065 Pianoro (BO) Italien |
Name des Herstellers | Sherwin-Williams Sweden AB |
Anschrift des Herstellers | Bellö, 570 32 Hjältevad Schweden |
Standort der Produktionsstätten | Bellö, 570 32 Hjältevad Schweden |
Name des Herstellers | PPG Industries (Dyrup A/S) |
Anschrift des Herstellers | Gladsaxevej 300, 2860 Gladsaxe Dänemark |
Standort der Produktionsstätten | Gladsaxevej 300, 2860 Gladsaxe Dänemark |
1.4. Hersteller des Wirkstoffs/der Wirkstoffe
Wirkstoff | 3-Iod-2-propinyl butylcarbamat (IPBC) |
Name des Herstellers | Troy Corporation |
Anschrift des Herstellers | 8 Vreeland Road, Florham Park, NJ 07105 New Jersey Vereinigte Staaten |
Standort der Produktionsstätten | One Avenue L, NJ 07105 Newark Vereinigte Staaten |
Wirkstoff | 3-Iod-2-propinyl butylcarbamat (IPBC) |
Name des Herstellers | Troy Chemical Company BV |
Anschrift des Herstellers | Poortweg 4C, 2612 PA Delft Niederlande |
Standort der Produktionsstätten | Industriepark 23, 56593 Horhausen Deutschland |
2. Produktzusammensetzung und -Formulierung
2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung des Produkts
Trivialname | IUPAC-Bezeichnung | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) |
3-Iod-2-propinyl butylcarbamat (IPBC) | Wirkstoffe | 55406-53-6 | 259-627-5 | 0,75 |
2.2. Art der Formulierung
Sonstige Flüssigkeiten (AL) und lösliche Konzentrate (SL)
3. Gefahren- und Sicherheitshinweise
Gefahrenhinweise | Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Enthält 3-Iod-2-propinyl butylcarbamat (IPBC). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. |
Sicherheitshinweise | Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Inhalt gemäß den lokalen/nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen. Behälter gemäß den lokalen/nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen. |
4. Zugelassene Verwendung(en)
4.1. Beschreibung der Verwendung
Tabelle 1. Verwendung # 1 - Streichen und Rollen (Breite Öffentlichkeit und berufsmäßiger Verwender)
Art des Produkts | PT08 - Holzschutzmittel |
Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Fungizid |
Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Trivialname:
Bläuepilze Entwicklungsstadium: Keine Angaben wissenschaftlicher Name: Basidiomyceten Trivialname: Braunfäulepilze Entwicklungsstadium: Keine Angaben |
Anwendungsbereich | Innen- Außenbereiche Weichholz Vorbeugende Behandlung Gebrauchsklasse 2 gemäß Norm EN 335:2013 (Situation, in der das Holz oder das Holzprodukt abgedeckt und wettergeschützt ist (besonders vor Regen und Schlagregen), in der es aber gelegentlich, wenn auch nicht durchgängig, nass werden kann). Gebrauchsklasse 3 gemäß Norm EN 335:2013 (Situation, in der das Holz oder Holzprodukt sich über dem Erdboden befindet und dem Wetter ausgesetzt ist (insbesondere Regen). Für die vollständigen Titel der EN-Normen siehe Abschnitt 6. |
Anwendungsmethode(n) | Methode:
Streichen und Rollen Detaillierte Beschreibung: Oberflächenbehandlung |
Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 100 ml/m2 (gegen Bläuepilze); 150-160 ml/m2 (gegen holzzerstörende Pilze) Verdünnung (%): Anwendungsfertiges Produkt Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: 1 Anwendung |
Anwenderkategorie(n) | berufsmäßiger Verwender Verbraucher (nicht-berufsmäßiger Verwender) |
Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial | Kanister HDPE (High-density Polyethylen): 0,375 l, 0,75 l, 1,0 l, 2,5 l, 5,0 l Nur für berufsmäßige Verwendung: Kanister HDPE: 10 l, 20 l, 25 l |
4.1.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Nicht verdünnen (Anwendungsfertig).
Produkt mit Pinsel oder Rolle auf zu behandelndes Holz auftragen und circa 24 Stunden trocknen lassen. Reinigung der Werkzeuge mit milder Seife und Wasser.
Der Auftrag eines Deckanstriches ist vorgeschrieben. Der Deckanstrich darf kein Film- oder Holzschutzmittel enthalten. Der Deckanstrich sollte regelmäßig gepflegt und erneuert werden.
Das Produkt schützt Hölzer, welche nach EN 350-2016 in Dauerhaftigkeitsklasse 3-4 (wenig oder geringfügig dauerhaft gegen Pilzbefall) eingeteilt wurden, vor Bläue. Für die vollständigen Titel der EN-Normen siehe Abschnitt 6.
4.1.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Nicht direkt anwenden auf oder in der Nähe von Lebensmitteln, Futtermitteln, Getränken, Nutztieren/Haustieren oder auf Oberflächen und Utensilien, die mit diesen in Kontakt kommen könnten.
Nicht in der Nähe von Oberflächengewässern verwenden.
Während der Verwendung auf Hölzern und deren Trocknung darf die Umwelt nicht verschmutzt werden. Alle Produktverluste sind durch Abdeckung (z.B. Plane) einzudämmen und sicher zu entsorgen.
4.1.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe Anweisungen für die Verwendung.
4.1.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe Anweisungen für die Verwendung.
4.1.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe Anweisungen für die Verwendung.
4.2. Beschreibung der Verwendung
Tabelle 2. Verwendung # 2 - Manuelles Tauchen (Berufsmäßiger Verwender)
Art des Produkts | PT08 - Holzschutzmittel |
Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Fungizid |
Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Trivialname:
Bläuepilze Entwicklungsstadium: Keine Angaben wissenschaftlicher Name: Basidiomyceten Trivialname: Braunfäulepilze Entwicklungsstadium: Keine Angaben |
Anwendungsbereich | Innen- Weichholz Vorbeugende Behandlung Gebrauchsklasse 2 Gebrauchsklasse 3 |
Anwendungsmethode(n) | Methode: manuelles Tauchen Detaillierte Beschreibung: Oberflächenbehandlung |
Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 100 ml/m2 (gegen Bläuepilze); 150-160 ml/m2 (gegen holzzerstörende Pilze) Verdünnung (%): Anwendungsfertiges Produkt Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: 1 Anwendung |
Anwenderkategorie(n) | berufsmäßiger Verwender |
Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial | Kanister HDPE (High-density Polyethylen): 0,375 l, 0,75 l, 1,0 l, 2,5 l, 5,0 l, 10 l, 20 l, 25 l |
4.2.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Nicht verdünnen (Anwendungsfertig).
Trocknungsdauer: vor weiterer Nutzung oder Auftrag von Deckanstrich ca. 24 Stunden.
Reinigung der Werkzeuge: mit milder Seife und Wasser.
Der Auftrag eines weiteren Deckanstriches ist vorgeschrieben. Der Deckanstrich darf kein Film- oder Holzschutzmittel enthalten. Der Deckanstrich sollte regelmäßig gepflegt und erneuert werden.
Das Produkt schützt Hölzer, welche nach EN 350-2016 in Dauerhaftigkeitsklasse 3-4 (wenig oder geringfügig dauerhaft gegen Pilzbefall) eingeteilt wurden, vor Bläue. Für die vollständigen Titel der EN-Normen siehe Abschnitt 6.
4.2.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Bei Anwendung müssen chemikalienbeständige Handschuhe gemäß der Europäischen Norm EN 374 (oder gleichwertig) getragen werden. Das Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben.
Während des Umgangs mit dem Produkt muss ein Ganzkörper-Schutzanzug getragen werden (Klasse 6, EN 13034 oder gleichwertig).
Dies gilt unbeschadet der Anwendung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und weiterer Rechtsvorschriften der Europäischen Union im Bereich Gesundheit und Arbeitsschutz.
Für die vollständigen Titel der EN-Normen und Gesetzesvorschriften siehe Abschnitt 6.
Die Anwendung durch manuelles Tauchen darf maximal 30 Minuten täglich ausgeübt werden.
Nicht direkt anwenden auf oder in der Nähe von Lebensmitteln, Futtermitteln, Getränken, Nutztieren/Haustieren oder auf Oberflächen und Utensilien, die mit diesen in Kontakt kommen könnten.
Während der Verwendung auf Hölzern und deren Trocknung, darf die Umwelt nicht verschmutzt werden. Gegen Tropfverluste muss der Boden mit einer Abdeckung (z.B. Plane) geschützt werden, welche einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen ist.
Frisch behandelte Hölzer müssen unter Dach oder auf stabilen, undurchlässigen Oberflächen gelagert werden, um direkte Verluste in Böden und Wasser zu verhindern.
Alle Produktverluste müssen aufgefangen und einer Wiederverwendung oder Entsorgung zugeführt werden.
4.2.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe Anweisungen für die Verwendung.
4.2.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe Anweisungen für die Verwendung.
4.2.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe Anweisungen für die Verwendung.
4.3. Beschreibung der Verwendung
Tabelle 3. Verwendung # 3 - Automatisiertes Tauchen, automatisiertes Sprühen, Fluten (industriell)
Art des Produkts | PT08 - Holzschutzmittel |
Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Fungizid |
Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Trivialname:
Bläuepilze Entwicklungsstadium: Keine Angaben wissenschaftlicher Name: Basidiomyceten Trivialname: Braunfäulepilze Entwicklungsstadium: Keine Angaben |
Anwendungsbereich | Innen- Weichholz Vorbeugende Behandlung Gebrauchsklasse 2 Gebrauchsklasse 3 |
Anwendungsmethode(n) | Methode:
Automatisiertes Tauchen, automatisiertes Sprühen, Fluten (industriell) Detaillierte Beschreibung: Oberflächenbehandlung Vergleichbar mit der Verwendung in Flutanlagen wird bei automatischem Sprühen ein vollständig geschlossenes System vorausgesetzt. |
Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 100 ml/m2 (gegen Bläuepilze); 150-160 ml/m2 (gegen holzzerstörende Pilze) Verdünnung (%): Anwendungsfertiges Produkt Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: 1 Anwendung |
Anwenderkategorie(n) | industriell |
Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial | Kanister/ Intermediate Bulk Container (IBC) HDPE: 120 l, 220 l, 1.000 l |
4.3.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Nicht verdünnen (Anwendungsfertig).
Trocknungsdauer: Berührungstrocken.
Der Auftrag eines Deckanstriches ist vorgeschrieben. Der Deckanstrich darf kein Film- oder Holzschutzmittel enthalten. Der Deckanstrich sollte regelmäßig gepflegt und erneuert werden.
Das Produkt schützt Hölzer, welche nach EN 350-2016 in Dauerhaftigkeitsklasse 3-4 (wenig oder geringfügig dauerhaft gegen Pilzbefall) eingeteilt wurden, vor Bläue. Für die vollständigen Titel der EN-Normen siehe Abschnitt 6.
4.3.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Beim Befüllen mit dem Produkt in industrielle Anwendungsgeräte müssen vollautomatische Pump- oder Füllsysteme verwendet werden.
Bei Anwendung müssen chemikalienbeständige Handschuhe gemäß der Europäischen Norm EN 374 (oder gleichwertig) getragen werden. Das Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben.
Während des Umgangs mit dem Produkt muss ein Ganzkörper-Schutzanzug getragen werden (Klasse 6, EN 13034 oder gleichwertig).
Dies gilt unbeschadet der Anwendung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und weiterer Rechtsvorschriften der Europäischen Union im Bereich Gesundheit und Arbeitsschutz.
Für die vollständigen Titel der EN-Normen und Gesetzesvorschriften siehe Abschnitt 6.
Das Biozidprodukt darf nur für vollautomatisierte Tauchvorgänge verwendet werden, bei denen alle Schritte der Behandlung und Trocknung mechanisiert sind und keine manuelle Handhabung erfolgt, auch dann, wenn die behandelten Gegenstände zum Abtropfen/Trocknen und zur Lagerung durch den Tauchtank geführt werden (sofern sie nicht bereits vor der Beförderung zur Lagerung handtrocken sind). Gegebenenfalls müssen die zu behandelnden Holzgegenstände vor der Behandlung und während des Tauchvorgangs vollständig gesichert werden (z.B. durch Spanngurte oder Klemmvorrichtungen) und dürfen erst dann manuell gehandhabt werden, wenn die behandelten Gegenstände oberflächentrocken sind.
Frisch behandelte Hölzer müssen unter Dach und/oder auf stabilen, undurchlässigen Oberflächen gelagert werden, um direkte Verluste in Böden, Kanalisation und Wasser zu verhindern.
Alle Produktverluste müssen aufgefangen und einer Wiederverwendung oder Entsorgung zugeführt werden.
4.3.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe Anweisungen für die Verwendung.
4.3.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe Anweisungen für die Verwendung.
4.3.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe Anweisungen für die Verwendung.
4.4. Beschreibung der Verwendung
Tabelle 4. Verwendung # 4 - Doppelvakuum/Niederdruckverfahren (industriell)
Art des Produkts | PT08 - Holzschutzmittel |
Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Fungizid |
Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | wissenschaftlicher Name: Basidiomyceten Trivialname: Braunfäulepilze Entwicklungsstadium: Keine Angaben |
Anwendungsbereich | Innen- Weichholz Vorbeugende Behandlung Gebrauchsklasse 2 Gebrauchsklasse 3 |
Anwendungsmethode(n) | Methode:
Doppelvakuum/Niederdruckverfahren Detaillierte Beschreibung: Tränkverfahren |
Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 74,6-79,5 kg/m3 Verdünnung (%): 10 % in der Arbeitslösung (1 Teil Produkt: 9 Teile Wasser) Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: 1 Anwendung |
Anwenderkategorie(n) | industriell |
Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial | Kanister/IBC HDPE: 120 l, 220 l, 1.000 l |
4.4.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Trocknungsdauer: Berührungstrocken
4.4.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Beim Befüllen mit dem Produkt in industrielle Anwendungsgeräte müssen vollautomatische Pump- oder Füllsysteme verwendet werden.
Bei Anwendung müssen chemikalienbeständige Handschuhe gemäß der Europäischen Norm EN 374 (oder gleichwertig) getragen werden. Das Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben.
Während des Umgangs mit dem Produkt muss ein Ganzkörper-Schutzanzug getragen werden (Typ 6, EN 13034 oder gleichwertig).
Dies gilt unbeschadet der Anwendung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und weiterer Rechtsvorschriften der Europäischen Union im Bereich Gesundheit und Arbeitsschutz.
Für die vollständigen Titel der EN-Normen und Gesetzesvorschriften siehe Abschnitt 6.
Frisch behandelte Hölzer müssen unter Dach und/oder auf stabilen, undurchlässigen Oberflächen gelagert werden, um direkte Verluste in Böden, Kanalisation und Wasser zu verhindern.
Alle Produktverluste müssen aufgefangen und einer Wiederverwendung oder Entsorgung zugeführt werden.
4.4.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe Anweisungen für die Verwendung.
4.4.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe Anweisungen für die Verwendung.
4.4.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe Anweisungen für die Verwendung.
5. Anweisungen für die Verwendung 1
5.1. Anwendungsbestimmungen
Gebrauchsanweisung beachten.
Nicht zur Anwendung auf Hölzern oder Holzprodukten zur Verwendung in Innenräumen. Ausgenommen sind Innenflächen von Fensterrahmen oder Türinnenseiten und Türrahmen von Außentüren.
Bei Anwendung und Trocknung muss die Lufttemperatur über 5° C und die relative Luftfeuchte unter 80% betragen.
Vor Verwendung gut aufrühren.
Kontakt mit Augen und Haut vermeiden.
Nach Verwendung des Produktes, sowie vor dem Verzehr von Essen, Getränken oder dem Rauchen Gesicht und Hände reinigen.
5.2. Risikominderungsmaßnahmen
Nicht auf Hölzern verwenden, die in direkten Kontakt mit Lebensmitteln, Futtermitteln oder Nutztieren kommen können.
5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
NACH VERSCHLUCKEN: Bei Symptomen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
NACH HAUTKONTAKT: Haut mit Wasser spülen. Bei Symptomen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
NACH AUGENKONTAKT: Bei Symptomen: Mit Wasser spülen, Kontaktlinsen entfernen, falls vorhanden und einfach möglich. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
NACH EINATMEN: Bei Symptomen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Das Produkt und seine Verpackung als Sondermüll entsorgen.
Alle Produktions- oder nicht wieder verwendbaren Reste nach der Anwendung als gefährlichen Abfall entsorgen.
Verpackungen und nicht verwendetes Produkt, nach den regionalen Vorschriften entsorgen. Wenn nötig professionellen Entsorgungsbetrieb oder lokale Behörden hinzuziehen.
5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen
Außerhalb der Reichweite von Kindern und Haustieren/ Nichtzieltieren aufbewahren.
Nicht in der Nähe von Lebensmitteln, Getränken und Futtermitteln für Haustiere lagern.
Haltbarkeit: 12 Monate
Lagertemperatur: < 35° C
Lagerung in kühlen, trockenen und gut durchlüfteten Räumen.
Vor Frost schützen.
Vor Licht schützen.
Um Auslaufen zu vermeiden, geöffnete Behälter sorgfältig wieder verschließen und aufrecht lagern.
6. Sonstige Informationen
Bezüglich Anwendungen 1 und 2: Nur für berufliche und/ oder geschulte berufsmäßige Verwender, sofern es die nationalen Vorschriften erfordern.
Die vollständigen Titel der EN-Normen und Gesetzesvorschriften aus den Abschnitten 4.1.1, 4.2.1, 4.3.1, 4.2.2, 4.3.2 und 4.4.2:
EN 335:2013 - Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Gebrauchsklassen: Definitionen, Anwendung bei Vollholz und Holzprodukten.
EN 350:2016 - Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Bestimmung und Klassifizierung der Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten gegen einen Befall durch biologische, Holz zerstörende Organismen.
EN 374 - Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen. Teil 1: Terminologie und Leistungsanforderungen für chemische Risiken.
EN 13034 -Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung mit eingeschränkter Schutzleistung gegen flüssige Chemikalien (Ausrüstung Typ 6 und Typ PB [6]).
Richtlinie 98/24/EG des Rates vom 7. April 1998 zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (vierzehnte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. L 131 vom 05.05.1998 S. 11).
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