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Durchführungsbeschluss (GASP) 2023/1189 des Rates vom 19. Juni 2023 zur Durchführung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo
(ABl. L 157 vom 20.06.2023 S. 47)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,
gestützt auf den Beschluss 2010/788/GASP des Rates vom 20. Dezember 2010 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo 1, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 2,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 20. Dezember 2010 den Beschluss 2010/788/GASP angenommen.
(2) Am 12. Dezember 2016 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2016/2231 2 als Reaktion auf die Behinderung des Wahlprozesses und die Menschenrechtsverletzungen in der Demokratischen Republik Kongo angenommen. Mit dem Beschluss (GASP) 2016/2231 wurde der Beschluss 2010/788/GASP geändert und wurden autonome restriktive Maßnahmen in Artikel 3 Absatz 2 des genannten Beschlusses eingeführt.
(3) Infolge der Urteile des Gerichts in den Rechtssachen T-93/22 3 und T-94/22 4 ist der Rat der Ansicht, dass zwei Einträge aus der Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang II des Beschlusses 2010/788/GASP gestrichen werden sollten.
(4) Der Beschluss 2010/788/GASP sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Anhang II des Beschlusses 2010/788/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 19. Juni 2023.
2) Beschluss (GASP) 2016/2231 des Rates vom 12. Dezember 2016 zur Änderung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo (ABl. L 336 I vom 12.12.2016 S. 7).
3) Urteil des Gerichts vom 8. März 2023, Ramazani Shadary gegen Rat, T-93/22, ECLI:EU:T:2023:122.
4) Urteil des Gerichts vom 8. März 2023, Mutondo gegen Rat, T-94/22, ECLI:EU:T:2023:120.
Anhang |
Die nachstehenden Einträge werden aus der Liste in Anhang II Abschnitt A ("Personen") des Beschlusses 2010/788/GASP gestrichen:
"8. Emmanuel Ramazani SHADARY
9. Kalev MUTONDO".
ENDE |