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Durchführungsverordnung (EU) 2023/1507 der Kommission vom 20. Juli 2023 zur Festlegung der technischen Spezifikationen der Datenanforderungen und der Fristen für die Vorlage der Metadaten und der Qualitätsberichte für das Thema "IKT-Nutzung und E-Commerce" für das Bezugsjahr 2024 gemäß der Verordnung (EU) 2019/2152 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 184 vom 21.07.2023 S. 8)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/2152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken 1, insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1 und Artikel 17 Absatz 6,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Das Thema "IKT-Nutzung und E-Commerce" liefert die Daten, die für den Digitalen Kompass für die digitale Dekade der EU zur Überwachung der EU-Digitalziele für 2030 erforderlich sind, etwa den Indikator der digitalen Intensität, der über den digitalen Wandel von Unternehmen Aufschluss gibt. Damit können auch Informationen bereitgestellt werden, die für verschiedene andere Politikbereiche der Union im Zusammenhang mit der digitalen Leistungsfähigkeit Europas und dem vorrangigen Politikbereich der Europäischen Kommission "Ein Europa für das digitale Zeitalter" relevant sind.
(2) Damit die Qualität der Daten bewertet werden kann und sichergestellt ist, dass die Daten über IKT-Nutzung und E-Commerce vergleichbar und harmonisiert sind, müssen vor der Veröffentlichung der Daten Metadaten und Qualitätsberichte vorgelegt werden.
(3) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stimmen mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System überein
- hat folgende Verordnung erlassen:
Für das in Anhang I der Verordnung (EU) 2019/2152 genannte Thema "IKT-Nutzung und E-Commerce" übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission (Eurostat) die Daten für das Bezugsjahr 2024 gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung.
(1) Der jährliche Metadatenbericht für das Bezugsjahr 2024 zum Thema "IKT-Nutzung und E-Commerce" wird der Kommission (Eurostat) bis zum 31. Mai 2024 übermittelt.
(2) Der jährliche Qualitätsbericht für das Bezugsjahr 2024 zum Thema "IKT-Nutzung und E-Commerce" wird der Kommission (Eurostat) bis zum 5. November 2024 übermittelt.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 20. Juli 2023
_______
1) ABl. L 327 vom 17.12.2019 S. 1.
Technische Spezifikationen der Datenanforderungen für das Thema "IKT-Nutzung und E-Commerce" | Anhang |
Obligatorisch/fakultativ |
Anwendungsbereich (Filter) |
Variable |
Obligatorische Variablen | i ) für alle Unternehmen: | (1) Hauptwirtschaftszweig des Unternehmens im vorausgegangenen Kalenderjahr
(2) durchschnittliche Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger und Selbstständigen im vorausgegangenen Kalenderjahr (3) Gesamtwert des Umsatzes im vorausgegangenen Kalenderjahr (in Geldbeträgen ohne MwSt). (4) Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger und Selbstständigen oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger und Selbstständigen, die Internetzugang für Arbeitszwecke haben (5) Beschäftigung von IKT-Fachleuten (6) Durchführung beliebiger Arten von Schulungen zur Schaffung oder Verbesserung IKT-bezogener Kompetenzen für vom Unternehmen beschäftigte IKT-Fachleute im vorausgegangenen Kalenderjahr (7) Durchführung beliebiger Arten von Schulungen zur Schaffung oder Verbesserung IKT-bezogener Kompetenzen für sonstige Beschäftigte im vorausgegangenen Kalenderjahr (8) Einstellung oder versuchte Einstellung von IKT-Fachleuten im vorausgegangenen Kalenderjahr; (9) Durchführung von IKT-Aufgaben (z.B. Wartung der IKT-Infrastruktur, Unterstützung für Bürosoftware, Entwicklung oder Unterstützung von EPR-Software/-Systemen und/oder Weblösungen, Sicherheit und Datenschutz) durch eigene Lohn- und Gehaltsempfänger (einschließlich der Beschäftigten von Muttergesellschaften oder verbundenen Unternehmen) im vorausgegangenen Kalenderjahr (10) Durchführung von IKT-Aufgaben (z.B. Wartung der IKT-Infrastruktur, Unterstützung für Bürosoftware, Entwicklung oder Unterstützung von EPR-Software/-Systemen und/oder Weblösungen, Sicherheit und Datenschutz) durch externe Dienstleister im vorausgegangenen Kalenderjahr |
ii) für Unternehmen mit Lohn- und Gehaltsempfängern und Selbstständigen, die Internetzugang für Arbeitszwecke haben: | (11) Nutzung einer beliebigen Art eines festen Internetanschlusses
(12) Fernzugriff (über Computer oder tragbare Geräte wie Smartphones) durch Beschäftigte auf das E-Mail-System des Unternehmens (13) Fernzugriff (über Computer oder tragbare Geräte wie Smartphones) durch Beschäftigte auf Dokumente des Unternehmens (wie Dateien, Tabellen, Präsentationen, Diagramme, Fotos) (14) Fernzugriff (über Computer oder tragbare Geräte wie Smartphones) von Beschäftigten auf Geschäftsanwendungen oder Software des Unternehmens (z.B. Zugang zu Buchhaltung, Verkauf, Bestellungen, Kundenbeziehungsmanagement (Customer Relationship Management, CRM) (ausgenommen Anwendungen für die interne Kommunikation)) (15) Durchführung von Sitzungen per Videokonferenz (16) Web-Verkäufe von Waren oder Dienstleistungen über die unternehmenseigenen Websites oder Apps (auch Extranets) im vorausgegangenen Kalenderjahr (17) Web-Verkäufe von Waren oder Dienstleistungen über Websites oder Apps elektronischer Marktplätze, die von mehreren Unternehmen für den Waren- und Dienstleistungsverkehr gemeinsam genutzt werden, im vorausgegangenen Kalenderjahr (18) Verkäufe über elektronischen Datenaustausch (Electronic Data Interchange, EDI) (Entgegennahme von mittels EDI-Nachrichten getätigten Bestellungen) von Waren oder Dienstleistungen im vorausgegangenen Kalenderjahr (19) Anwendung von IKT-Sicherheitsmaßnahmen auf die IKT-Systeme des Unternehmens: Authentifizierung durch sicheres Passwort (z.B. Mindestlänge, Verwendung von Zahlen und Sonderzeichen, regelmäßige Änderung) (20) Anwendung von IKT-Sicherheitsmaßnahmen auf die IKT-Systeme des Unternehmens: Authentifizierung für den Zugang zum IKT-System des Unternehmens mittels biometrischer Verfahren (z.B. Authentifizierung auf der Grundlage von Fingerabdrücken, Sprach- oder Gesichtserkennung) (21) Anwendung von IKT-Sicherheitsmaßnahmen auf die IKT-Systeme des Unternehmens: Authentifizierung auf der Grundlage einer Kombination von mindestens zwei Authentifizierungsmechanismen (d. h. Kombination aus z.B. benutzerdefiniertem Passwort, Einmalpasswort (OTP), über Sicherheitstoken generiertem oder über Smartphone empfangenem Code, biometrischer Methode (z.B. auf der Grundlage von Fingerabdrücken, Sprach- oder Gesichtserkennung)) (22) Anwendung von IKT-Sicherheitsmaßnahmen auf die IKT-Systeme des Unternehmens: Verschlüsselung von Daten, Dokumenten oder E-Mails (23) Anwendung von IKT-Sicherheitsmaßnahmen auf die IKT-Systeme des Unternehmens: Datensicherung an einem gesonderten Ort (einschließlich Sicherung in einer Cloud) (24) Anwendung von IKT-Sicherheitsmaßnahmen auf die IKT-Systeme des Unternehmens: Kontrolle des Netzzugangs (Verwaltung der Nutzerrechte im Unternehmensnetz) (25) Anwendung von IKT-Sicherheitsmaßnahmen auf die IKT-Systeme des Unternehmens: Virtual Private Network (VPN), weitet das Privatnetz über ein öffentliches Netz aus, um einen sicheren Datenaustausch über ein öffentliches Netz zu ermöglichen (26) Anwendung von IKT-Sicherheitsmaßnahmen auf die IKT-Systeme des Unternehmens: IKT-Sicherheitsüberwachungssystem, mit dem verdächtige Aktivitäten erkannt werden (z.B. Systeme zur Intrusionserkennung oder -prävention, mit denen das Verhalten von Nutzern oder Geräten sowie der Netzwerk-Datenverkehr überwacht werden), ausgenommen Antivirenprogramme und standardisierte, zum Betriebssystem von Personalcomputern und Routern gehörige Firewall-Lösungen (27) Anwendung von IKT-Sicherheitsmaßnahmen auf die IKT-Systeme des Unternehmens: Erstellung von Protokolldateien, die Analysen nach IKT-Sicherheitsvorfällen ermöglichen (28) Anwendung von IKT-Sicherheitsmaßnahmen auf die IKT-Systeme des Unternehmens: IKT-Risikobewertung, d. h. regelmäßige Bewertung von Wahrscheinlichkeit und Folgen von IKT-Sicherheitsvorfällen (29) Anwendung von IKT-Sicherheitsmaßnahmen auf die IKT-Systeme des Unternehmens: IKT-Sicherheitsprüfungen (z.B. Durchführung von Penetrationstests, Tests der Sicherheitsalarmsysteme, Überprüfung von Sicherheitsmaßnahmen, Tests der Backupsysteme) (30) Sensibilisierung der Beschäftigten für ihre Verpflichtungen im Bereich der IKT-Sicherheit über freiwillige Schulungen oder intern verfügbare Informationen (z.B. Informationen im Intranet) (31) Sensibilisierung der Beschäftigten für ihre Verpflichtungen im Bereich der IKT-Sicherheit über verpflichtende Schulungen oder die Konsultation vorgeschriebener Informationsmaterialien (32) Sensibilisierung der Beschäftigten für ihre Verpflichtungen im Bereich der IKT-Sicherheit über einen Vertrag (z.B. Arbeitsvertrag) (33) Verfügbarkeit eines Dokuments/von Dokumenten über Maßnahmen, Verfahren und Vorgehensweisen der IKT-Sicherheit, z.B. Dokumente zu IKT-Sicherheit und Vertraulichkeit von Daten über die Schulung von Beschäftigten in der IKT-Nutzung, IKT-Sicherheitsmaßnahmen, Bewertung von IKT-Sicherheitsmaßnahmen, Pläne für die Aktualisierung von IKT-Sicherheitsdokumenten (34) IKT-relevante Sicherheitsvorfälle im vorausgegangenen Kalenderjahr mit folgenden Auswirkungen: Nichtverfügbarkeit von IKT-Diensten aufgrund von Hard- oder Softwarefehlern (35) IKT-relevante Sicherheitsvorfälle im vorausgegangenen Kalenderjahr mit folgenden Auswirkungen: Nichtverfügbarkeit von IKT-Diensten aufgrund von Angriffen von außen, z.B. Ransomware-Angriffe, Denial-of-Service-Angriffe (36) IKT-relevante Sicherheitsvorfälle im vorausgegangenen Kalenderjahr mit folgenden Auswirkungen: Vernichtung oder Verfälschung von Daten aufgrund von Hard- oder Softwarefehlern (37) IKT-relevante Sicherheitsvorfälle im vorausgegangenen Kalenderjahr mit folgenden Auswirkungen: Vernichtung oder Verfälschung von Daten durch eine Infektion mit Schadsoftware oder unbefugtes Eindringen (38) IKT-relevante Sicherheitsvorfälle im vorausgegangenen Kalenderjahr mit folgenden Auswirkungen: Offenlegung vertraulicher Daten durch unerlaubtes Eindringen, Pharming, Phishing-Angriffe, absichtliche Handlungen der eigenen Lohn- und Gehaltsempfänger (39) IKT-relevante Sicherheitsvorfälle im vorausgegangenen Kalenderjahr mit folgenden Auswirkungen: Offenlegung vertraulicher Daten aufgrund unabsichtlicher Handlungen der eigenen Lohn- und Gehaltsempfänger (40) Nutzung von Technologien der künstlichen Intelligenz zur Analyse geschriebener Sprache (beispielsweise Textauswertung) (41) Nutzung von Technologien der künstlichen Intelligenz zur Umwandlung gesprochener Sprache in ein maschinenlesbares Format (Spracherkennung) (42) Nutzung von Technologien der künstlichen Intelligenz zur Erzeugung geschriebener oder gesprochener Sprache (Erzeugung natürlicher Sprache, Sprachsynthese) (43) Nutzung von Technologien der künstlichen Intelligenz zur Identifizierung von Objekten oder Personen auf der Grundlage von Bildern oder Videos (Bilderkennung, Bildverarbeitung) (44) Nutzung von maschinellem Lernen (z.B. Deep Learning) zur Datenanalyse (45) Nutzung von Technologien der künstlichen Intelligenz zur Automatisierung unterschiedlicher Arbeitsabläufe oder Unterstützung bei der Entscheidungsfindung (beispielsweise Prozessautomatisierung durch Roboter auf der Grundlage von auf künstlicher Intelligenz basierender Software) (46) Nutzung von Technologien der künstlichen Intelligenz, die den physischen Verkehr von Maschinen durch autonome Entscheidungen auf der Grundlage der Beobachtung der Umgebung ermöglichen (autonome Roboter, selbstfahrende Fahrzeuge, autonome Drohnen) | |
iii) für Unternehmen, die eine beliebige Art einer ortsfesten Internetverbindung nutzen: | (47) maximale vertraglich vereinbarte Downloadgeschwindigkeit der schnellsten ortsfesten Internetverbindung in den Spannen: [0 Mbit/s, < 30 Mbit/s], [30 Mbit/s, < 100 Mbit/s], [100 Mbit/s, < 500 Mbit/s], [500 Mbit/s, < 1 Gbit/s], [> 1 Gbit/s]
(48) fester Internetanschluss/feste Internetanschlüsse, der/die ausreichend schnell ist/sind, um den tatsächlichen Bedarf des Unternehmens zu decken | |
iv) für Unternehmen mit Web-Verkäufen von Waren und Dienstleistungen über firmeneigene Websites oder Apps oder über Websites oder Apps elektronischer Marktplätze, die von mehreren Unternehmen für den Waren- oder Dienstleistungsverkehr gemeinsam genutzt werden, im vorausgegangenen Kalenderjahr: | (49) Wert von Web-Verkäufen von Waren oder Dienstleistungen oder Prozentsatz des durch Web-Verkäufe von Waren und Dienstleistungen generierten Gesamtumsatzes im vorausgegangenen Kalenderjahr
(50) prozentualer Anteil des Werts an Web-Verkäufen, der durch Web-Verkäufe an private Verbraucher (Handel zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C)) generiert wurde, im vorausgegangenen Kalenderjahr (51) prozentualer Anteil des Werts an Web-Verkäufen, der durch Web-Verkäufe an andere Unternehmen (Handel zwischen Unternehmen (B2B)) und an den öffentlichen Sektor (Handel mit Behörden (B2G)) generiert wurde, im vorausgegangenen Kalenderjahr (52) Web-Verkäufe an Kunden im Land des Unternehmens im vorausgegangenen Kalenderjahr (53) Web-Verkäufe an Kunden in anderen Mitgliedstaaten im vorausgegangenen Kalenderjahr (54) Web-Verkäufe an Kunden in der übrigen Welt im vorausgegangenen Kalenderjahr | |
v) für Unternehmen mit Web-Verkäufen von Waren und Dienstleistungen im vorausgegangenen Kalenderjahr über firmeneigene Websites oder Apps und über Websites oder Apps elektronischer Marktplätze, die von mehreren Unternehmen für den Waren- oder Dienstleistungsverkehr gemeinsam genutzt werden: | (55) prozentualer Anteil des Werts an Web-Verkäufen von Waren oder Dienstleistungen, der durch Verkäufe über die firmeneigenen Websites oder Apps (auch Extranets) generiert wurde, im vorausgegangenen Kalenderjahr
(56) prozentualer Anteil des Werts an Web-Verkäufen von Waren oder Dienstleistungen, der über von mehreren Unternehmen für den Waren- oder Dienstleistungsverkehr gemeinsam genutzten Websites oder Apps elektronischer Marktplätze generiert wurde, im vorausgegangenen Kalenderjahr | |
vi) für Unternehmen, die im vorausgegangenen Kalenderjahr EDI-Verkäufe von Waren oder Dienstleistungen getätigt haben: | (57) Wert der EDI-Verkäufe von Waren oder Dienstleistungen oder Prozentsatz des Gesamtumsatzes durch EDI-Verkäufe von Waren und Dienstleistungen im vorausgegangenen Kalenderjahr | |
vii) für Unternehmen, die im vorausgegangen Kalenderjahr IKT-Fachleute eingestellt haben oder versucht haben, diese einzustellen: | (58) schwer zu besetzende offene Stellen für IKT-Fachleute | |
viii) für Unternehmen, die Technologien der künstlichen Intelligenz einsetzen, unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die obligatorischen Variablen (40) bis (46): | (59) Nutzung von Software oder Systemen der künstlichen Intelligenz für Marketing oder Verkauf (z.B. Erstellung von Kundenprofilen, Preisoptimierung, personalisierte Marketingangebote, Marktanalyse auf der Grundlage des maschinellen Lernens, Chatbots auf der Grundlage der Verarbeitung natürlicher Sprache zur Kundenunterstützung, autonome Roboter für die Auftragsbearbeitung)
(60) Nutzung von Software oder Systemen der künstlichen Intelligenz für Produktions- oder Dienstleistungsprozesse (z.B. auf maschinellem Lernen basierende vorausschauende Wartung oder Prozessoptimierung, Tools zur Klassifizierung von Produkten oder zur Feststellung von Mängeln an Produkten auf der Grundlage von maschinellem Sehen, autonome Drohnen für Produktionsüberwachungs-, Sicherheits- oder Inspektionsaufgaben, Montagearbeiten durch autonome Roboter) (61) Nutzung von Software oder Systemen der künstlichen Intelligenz für die Organisation von Unternehmensverwaltungsprozessen oder das Management (z.B. virtuelle Geschäftsassistenten, die auf maschinellem Lernen und/oder der Verarbeitung natürlicher Sprache basieren (z.B. für die Abfassung von Dokumenten), Datenanalyse oder strategische Entscheidungsfindung auf der Grundlage des maschinellen Lernens (z.B. Risikobewertung), Planung oder Geschäftsprognosen auf der Grundlage des maschinellen Lernens, Personalmanagement auf der Grundlage des maschinellen Lernens oder der Verarbeitung natürlicher Sprachen (z.B. Vorauswahl von Bewerbern, Erstellung von Mitarbeiterprofilen oder Leistungsanalysen)) (62) Nutzung von Software oder Systemen der künstlichen Intelligenz für die Logistik (z.B. autonome Roboter für Konfektionierungs- und Verpackungslösungen in Lagerhäusern für Paketversand, Verfolgung, Verteilung oder Sortierung, auf maschinellem Lernen basierende Routenoptimierung) (63) Nutzung von Software oder Systemen der künstlichen Intelligenz für die IKT-Sicherheit (z.B. Gesichtserkennung auf der Grundlage maschinellen Sehens für die Authentifizierung von IKT-Nutzern, Erkennung und Prävention von Cyberangriffen, basierend auf maschinellem Lernen) (64) Nutzung von Software oder Systemen der künstlichen Intelligenz für die Buchführung, das Controlling oder die Finanzverwaltung (z.B. maschinelles Lernen zur Analyse von Daten, die dazu beitragen, finanzielle Entscheidungen zu treffen, Rechnungsbearbeitung auf der Grundlage von maschinellem Lernen, maschinelles Lernen oder Verarbeitung natürlicher Sprache bei der Buchführung) (65) Nutzung von Software oder Systemen der künstlichen Intelligenz für Forschung und Entwicklung (FuE) oder Innovationstätigkeiten, ausgenommen der Forschung zur künstlichen Intelligenz (etwa Analyse von Daten zur Durchführung von Forschung, Lösung von Problemen, Entwicklung eines neuen oder deutlich verbesserten Produkts/Dienstes auf der Grundlage von maschinellem Lernen) | |
Fakultative Variablen | i) für Unternehmen mit Lohn- und Gehaltsempfängern und Selbstständigen, die Internetzugang für Arbeitszwecke haben: | (1) Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger, die ein vom Unternehmen zur Verfügung gestelltes tragbares Gerät nutzen, das eine Internetverbindung über Mobilfunknetze für Arbeitszwecke ermöglicht
(2) Kosten für Werbung im Internet (z.B. Werbung auf Suchmaschinen, in sozialen Medien, auf anderen Websites oder Apps) |
ii) für Unternehmen, die für Werbung im Internet bezahlen: | (3) Nutzung gezielter Werbung auf der Grundlage von Inhalten oder Stichwörtern, die von Internetnutzern gesucht werden
(4) Nutzung gezielter Werbung auf der Grundlage der Verfolgung vergangener Aktivitäten der Nutzer oder ihres Profils (5) Nutzung gezielter Werbung auf der Grundlage der Geolokalisierung von Internetnutzern (6) Nutzung anderer Methoden der gezielten Werbung im Internet als die in den fakultativen Variablen (3), (4) oder (5) genannten Methoden | |
iii) für Unternehmen mit Web-Verkäufen an Kunden in mindestens zwei der folgenden geografischen Gebiete, nämlich im Inland, in anderen Mitgliedstaaten oder in der übrigen Welt im vorausgegangenen Kalenderjahr: | (7) prozentualer Anteil des Werts an Web-Verkäufen, der durch Web-Verkäufe an Kunden im Inland generiert wurde, im vorausgegangenen Kalenderjahr
(8) prozentualer Anteil des Werts an Web-Verkäufen, der durch Web-Verkäufe an Kunden in anderen Mitgliedstaaten generiert wurde, im vorausgegangenen Kalenderjahr (9) prozentualer Anteil des Werts an Web-Verkäufen, der durch Web-Verkäufe an Kunden in der übrigen Welt generiert wurde, im vorausgegangenen Kalenderjahr | |
iv) für Unternehmen mit schwer zu besetzenden offenen Stellen für IKT-Fachleute, wenn sie im vorausgegangenen Kalenderjahr IKT-Spezialisten einstellen wollten: | (10) Schwierigkeiten bei der Anwerbung von IKT-Spezialisten aufgrund fehlender Bewerbungen im vorausgegangenen Kalenderjahr
(11) Schwierigkeiten bei der Anwerbung von IKT-Spezialisten aufgrund mangelnder, von den Bewerbern in Aus- und/oder Weiterbildung erworbener einschlägiger IKT-Qualifikationen im vorausgegangenen Kalenderjahr (12) Schwierigkeiten bei der Anwerbung von IKT-Spezialisten aufgrund mangelnder einschlägiger Berufserfahrung der Bewerber im vorausgegangenen Kalenderjahr (13) Schwierigkeiten bei der Anwerbung von IKT-Spezialisten aufgrund zu hoher Gehaltsvorstellungen der Bewerber im vorausgegangenen Kalenderjahr | |
v) für Unternehmen, die über Dokumente über Maßnahmen, Verfahren und Vorgehensweisen der IKT-Sicherheit verfügen: | (14) Zeit für die Definition oder die jüngste Überprüfung des Dokuments/der Dokumente des Unternehmens über Maßnahmen, Verfahren und Vorgehensweisen der IKT-Sicherheit: in den letzten zwölf Monaten, vor mehr als zwölf Monaten und bis zu 24 Monaten, vor mehr als 24 Monaten | |
vi) für Unternehmen, die Technologien der künstlichen Intelligenz einsetzen, unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die obligatorischen Variablen (40) bis (46): | (15) es wurden Software oder Systeme der künstlichen Intelligenz von den eigenen Lohn- und Gehaltsempfängern (einschließlich solcher, die in Muttergesellschaften oder verbundenen Unternehmen beschäftigt sind) entwickelt
(16) es wurden kommerzielle Software oder Systeme der künstlichen Intelligenz von den eigenen Lohn- und Gehaltsempfängern (einschließlich solcher, die in einer Muttergesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen beschäftigt sind) modifiziert (17) es wurden quelloffene Software oder Systeme der künstlichen Intelligenz von den eigenen Lohn- und Gehaltsempfängern (einschließlich solcher, die in einer Muttergesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen beschäftigt sind) modifiziert (18) es wurden kommerzielle gebrauchsfertige Software oder Systeme der künstlichen Intelligenz erworben (einschließlich Einbau in ein bereits erworbenes Objekt oder System) (19) externe Dienstleister wurden beauftragt, Software oder Systeme der künstlichen Intelligenz zu entwickeln oder zu ändern, (20) die Daten (wie Geschlecht, Alter, ethnische Herkunft, Behinderung, Religion oder Glauben, sexuelle Orientierung, Gesichtsbilder, Aufzeichnung von Käufen, Beruf oder Anschrift) zu Einzelpersonen (etwa Lohn- und Gehaltsempfänger, Bewerber oder Kunden) mithilfe von Technologien der künstlichen Intelligenz verarbeiten | |
vii) für Unternehmen, die Technologien der künstlichen Intelligenz genutzt haben, um Daten zu Einzelpersonen zu verarbeiten: | (21) Maßnahmen (etwa Analyse der Ergebnisse verschiedener Modelle des maschinellen Lernens, Untersuchung des für das Modell des maschinellen Lernens eingesetzten Trainingsdatensatzes, Datenerweiterung unter anderem mithilfe von Techniken zur künstlichen Erzeugung zusätzlicher Datenpunkte anhand bestehender Daten (synthetischer Daten)), um die mit den Technologien der künstlichen Intelligenz erzielten Ergebnisse auf eine Voreingenommenheit gegenüber Einzelpersonen aufgrund von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Behinderung, Religion oder Glauben, sexueller Orientierung zu prüfen | |
viii) für Unternehmen, die Technologien der künstlichen Intelligenz nicht genutzt haben, unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die obligatorischen Variablen (40) bis (46): | (22) Überlegung, Technologien der künstlichen Intelligenz zu nutzen, unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die obligatorischen Variablen (40) bis (46) | |
ix) für Unternehmen, die Technologien der künstlichen Intelligenz nicht genutzt, ihre Nutzung jedoch in Erwägung gezogen haben, unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die obligatorischen Variablen (40) bis (46): | (23) Technologien der künstlichen Intelligenz werden wegen zu hoch erscheinender Kosten nicht genutzt
(24) Technologien der künstlichen Intelligenz werden wegen fehlenden einschlägigen Fachwissens im Unternehmen nicht genutzt (25) Technologien der künstlichen Intelligenz werden wegen der Unvereinbarkeit mit dem Bestand an Geräten, Software oder Systemen nicht genutzt (26) Technologien der künstlichen Intelligenz werden wegen Schwierigkeiten mit der Verfügbarkeit oder Qualität der erforderlichen Daten nicht genutzt (27) Technologien der künstlichen Intelligenz werden wegen Bedenken hinsichtlich der Wahrung des Datenschutzes oder der Privatsphäre nicht genutzt (28) Technologien der künstlichen Intelligenz werden aufgrund mangelnder Klarheit über die rechtlichen Folgen (z.B. Haftung bei Schäden durch die Nutzung künstlicher Intelligenz) nicht genutzt (29) Technologien der künstlichen Intelligenz werden aufgrund ethischer Überlegungen nicht genutzt (30) Technologien der künstlichen Intelligenz werden nicht genutzt, weil sie für das Unternehmen nicht sinnvoll sind |
Maßeinheit |
Absolute Zahlen, außer im Fall der Merkmale, die sich auf den Umsatz in der Landeswährung beziehen (in Tausend), oder des Prozentsatzes am (Gesamt-)Umsatz |
Statistische Grundgesamtheit | Erfasste Wirtschaftszweige: NACE Rev. 2, Abschnitte C bis J, L bis N und Gruppe 95.1 Erfasste Größenklassen: Unternehmen mit zehn oder mehr Lohn- und Gehaltsempfängern und Selbstständigen. Die Erfassung von Unternehmen mit weniger als 10 Lohn- und Gehaltsempfänger und Selbstständigen ist fakultativ. |
Aufschlüsselungen | Aufschlüsselung nach Tätigkeiten: für die Berechnung nationaler Aggregate
nur für den Beitrag zu den europäischen Gesamtwerten
Größenklasse der Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger und Selbstständigen: 10+, 10-49, 50-249, 250+; fakultativ: 0-9, 0-1, 2-9 |
Datenübermittlungsfrist | 5. Oktober 2024 |
ENDE |