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Beschluss (GASP) 2023/1515 des Rates vom 20. Juli 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2021/1026 zur Unterstützung des Programms für Cybersicherheit und -abwehrfähigkeit sowie für Informationssicherung der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) im Rahmen der Umsetzung der EU-Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
(ABl. L 184 vom 21.07.2023 S. 37)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 21. Juni 2021 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2021/1026 1 angenommen.
(2) Am 18. Mai 2023 hat die Organisation für das Verbot chemischer Waffen, die für die technische Durchführung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2021/1026 genannten Maßnahmen zuständig ist, eine Verlängerung der Durchführung des genannten Beschlusses um zwölf Monate bis zum 30. August 2024 beantragt.
(3) Die laufende Durchführung des Beschlusses (GASP) 2021/1026 hat für den Zeitraum bis zum 30. August 2024 keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen.
(4) Der Beschluss (GASP) 2021/1026 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2021/1026 erhält folgende Fassung:
"(2) Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet am 30. August 2024."
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 20. Juli 2023.
ENDE |