Druck- und LokalversionFür einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2023, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2023/2097 des Rates vom 28. September 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

(ABl. L 241 vom 29.09.2023 S. 141)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 31. Juli 2014 den Beschluss 2014/512/GASP 1 angenommen, der restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands betrifft, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.

(2) Am 23. Juni 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/1217 2 angenommen, mit dem der Beschluss 2014/512/GASP geändert und weitere restriktive Maßnahmen mit dem Ziel eingeführt wurden, die Sendetätigkeiten bestimmter unter Nummer 3 des Anhangs des Beschlusses (GASP) 2023/1217 genannter Medien in der Union oder an die Union gerichtete Sendetätigkeiten solcher Medien einzustellen. Gemäß Artikel 1 Nummer 24 des Beschlusses (GASP) 2023/1217 hängt die Anwendbarkeit solcher Maßnahmen in Bezug auf eines oder mehrere dieser Medien von einem weiteren Beschluss des Rates ab.

(3) Nach Prüfung der jeweiligen Fälle ist der Rat zu dem Schluss gelangt, dass die restriktiven Maßnahmen nach Artikel 4g des Beschlusses 2014/512/GASP ab dem 1. Oktober 2023 auf alle unter Nummer 3 des Anhangs des Beschlusses (GASP) 2023/1217 aufgeführten Organisationen Anwendung finden sollten

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Die in Artikel 4g des Beschlusses 2014/512/GASP genannten restriktiven Maßnahmen finden ab dem 1. Oktober 2023 auf alle unter Nummer 3 des Anhangs des Beschlusses (GASP) 2023/1217 aufgeführten Organisationen Anwendung.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 28. September 2023.

1) Beschluss 2014/512/GASP des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229 vom 31.07.2014 S. 13).

2) Beschluss (GASP) 2023/1217 des Rates vom 23. Juni 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktiv Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 159 I vom 23.06.2023 S. 451).


UWS Umweltmanagement GmbHENDE