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Regelwerk, EU 2023, Lebensmittel /Tier-/Pflanzenschutz - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2626 der Kommission vom 24. November 2023 zur Änderung der Anhänge I und II des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/260 hinsichtlich der in Dänemark geltenden nationalen Maßnahmen in Bezug auf die bakterielle Nierenerkrankung (BKD) und die infektiöse Pankreasnekrose (IPN)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2023/2626 vom 28.11.2023)



Ergänzende Informationen
Liste zur Ergänzung und mit Durchführungsbestimmungen ... zu VO (EU) 2016/429


Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit ("Tiergesundheitsrecht") 1, insbesondere auf Artikel 226 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/260 der Kommission 2 wurden in seinen Anhängen I und II Listen der Mitgliedstaaten oder Teile von Mitgliedstaaten aufgestellt, die als frei von bestimmten Wassertierseuchen gelten, die nicht nach Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2016/429 gelistet sind, oder in denen ein Tilgungsprogramm für diese Seuchen gilt.

(2) Dänemark hat der Kommission einen Ausbruch der bakteriellen Nierenerkrankung (BKD) in einem der Kompartimente in seinem Hoheitsgebiet gemeldet, das in Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/260 aufgeführt ist, und zwar im Kompartiment Refsgårds Dambrug. Daher sollte dieses Kompartiment aus der genannten Liste gestrichen werden.

(3) Dänemark hat der Kommission ferner einen Ausbruch der BKD in einem der Kompartimente in seinem Hoheitsgebiet gemeldet, das in Anhang II des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/260 als Kompartiment aufgeführt ist, in dem ein Tilgungsprogramm für diese Seuche gilt, und zwar im Kompartiment Hulsig Dambrug. Daher sollte dieses Kompartiment aus der genannten Liste gestrichen werden.

(4) Dänemark hat der Kommission ferner mitgeteilt, dass in zwei Kompartimenten in seinem Hoheitsgebiet, die in Anhang II des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/260 aufgeführt sind, Tilgungsprogramme in Bezug auf die infektiöse Pankreasnekrose (IPN) erfolgreich abgeschlossen wurden, und zwar in den Kompartimenten Lundby Dambrug und Hulsig Dambrug. Diese Kompartimente sollten daher aus der Liste in dem genannten Anhang gestrichen und stattdessen in die Liste der Kompartimente, die als frei von der IPN gelten, in Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/260 aufgenommen werden.

(5) Dänemark hat der Kommission mitgeteilt, dass ein Kompartiment in seinem Hoheitsgebiet, das in Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/260 in Bezug auf die IPN sowie in Anhang II des genannten Durchführungsbeschlusses in Bezug auf die BKD aufgeführt ist, und zwar Ravning Avlsstation, nicht länger besteht. Daher sollte dieses Kompartiment aus den genannten Listen gestrichen werden.

(6) Abschließend hat Dänemark der Kommission in Bezug auf ein Kompartiment in seinem Hoheitsgebiet, das in Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/260 aufgeführt ist, und zwar das Kompartiment FREA, sowie in Bezug auf ein Kompartiment in seinem Hoheitsgebiet, das in Anhang II des genannten Durchführungsbeschlusses aufgeführt ist, und zwar das Kompartiment Øster Højgård Avlsdambrug, mitgeteilt, dass keine nationalen Maßnahmen zur Verhütung der Einschleppung und Ausbreitung der IPN bzw. der BKD mehr erforderlich sind. Daher sollten diese Kompartimente aus den genannten Listen gestrichen werden.

(7) Die Anhänge I und II des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/260 sollten daher entsprechend geändert werden.

(8) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Die Anhänge I und II des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/260 erhalten die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Brüssel, den 24. November 2023

1) ABl. L 84 vom 31.03.2016 S. 1.

2) Durchführungsbeschluss (EU) 2021/260 der Kommission vom 11. Februar 2021 über die Genehmigung nationaler Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen bestimmter Wassertierseuchen gemäß Artikel 226 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 2010/221/EU der Kommission (ABl. L 59 vom 19.02.2021 S. 1).

.

Anhang


"Anhang I

Mitgliedstaaten 1 oder Teile von Mitgliedstaaten, die als frei von bestimmten Wassertierseuchen gelten und für die die nationalen Maßnahmen gemäß Artikel 226 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/429 genehmigt wurden

SeucheMitgliedstaatCodeGeografische Abgrenzung des Gebiets, für das die nationalen Maßnahmen genehmigt wurden
Koi-Herpesvirus-Infektion (KHV)FrankreichFRDurançole-Gebiet von der Quelle des Flusses Durançole bis zum Auslass von FR 13092001 CE Ferme Marine de la Durançole
Die folgenden Einzelkompartimente, die jeweils aus einem Aquakulturbetrieb mit der angegebenen Zulassungsnummer bestehen:
FR 17116001CE Pisiculture de l"EARL Carpio
FR 34023506CE SCEA les poissons du Soleil
FR 34195501CE Olivier Germaine - Pisciculture
FR 39366002CE Pisciculture du Moulin de Pierre
FR 63263022CE Pisciculture de Fontanas
FR 66190003CE SCEA les poissons du Soleil
FR 72261001CE Ecloserie de l"AAPPMA de Conlie - Bernay - Ruillé
FR 72294001CE Ecloserie de l'AAPPMA 72 - Sougé Le Ganelon
ItalienITGebiet der Montiggler Seen; dies umfasst die Brutanlage IT004BZ106, den "Großen Montiggler See/Grande lago di Monticolo" und den "Kleinen Montiggler See/Piccolo lago di Monticolo"
IrlandIEGesamtes Hoheitsgebiet
PortugalPTDas folgende Kompartiment, das aus einem Aquakulturbetrieb mit der angegebenen Zulassungsnummer besteht:
PT 06.001 CP Herdade de EntreÁguas/PT
Vereinigtes Königreich (Nordirland)UK (NI)Nordirland
Frühlingsvirämie der Karpfen (SVC)DänemarkDKGesamtes Hoheitsgebiet
FinnlandFIGesamtes Hoheitsgebiet
UngarnHUGesamtes Hoheitsgebiet
IrlandIEGesamtes Hoheitsgebiet
SchwedenSEGesamtes Hoheitsgebiet
Vereinigtes Königreich (Nordirland)UK (NI)Nordirland
Bakterielle Nierenerkrankung (BKD)DänemarkDKDie folgenden Einzelkompartimente, die jeweils aus einem Aquakulturbetrieb mit der angegebenen Zulassungsnummer bestehen:
84470Brænderigårdens Dambrug
92158Hørup Mølle Dambrug
103471Abildvad Dambrug
103559Fårup Mølle Dambrug
103587Trend Å Dambrug
103623Hårkjær Dambrug
103647Egebæk Dambrug
103682Sangild Dambrug
103733Skade Dambrug
117789Funderholme Fiskeopdræt
118656AquaSearch Ova, Billund
118844Ravning ægpakkeri
128165Ollerupgård Dambrug
FinnlandFIDie folgenden Einzelkompartimente, die jeweils aus Aquakulturbetrieben mit den angegebenen Zulassungsnummern bestehen:
177-1Hanka-Taimen Oy, Venekoski Fish Farm
177-2Hanka-Taimen Oy, Vanaja Fish Farm
386-1Pohjois-Karjalan kalanviljely Oy, Keskijärvi Fish Farm
386-2Pohjois-Karjalan kalanviljely Oy, Kontiolahti Fish Farm
065-3Kainuun Lohi Oy, Likolampi Fish Farm
185-2Terhontammi Oy, Sorsakoski hatchery
383Kuusamon Jalokala Oy, Käylä hatchery
253-3Natural Resources Institute Finland - Luke, Taivalkoski Fish Farm
IrlandIEGesamtes Hoheitsgebiet
Vereinigtes Königreich (Nordirland)UK (NI)Nordirland
Infektiöse Pankreasnekrose (IPN)DänemarkDKDie folgenden Einzelkompartimente, die jeweils aus einem Aquakulturbetrieb mit der angegebenen Zulassungsnummer bestehen:
83138Hallesøhuse Dambrug
84470Brænderigårdens Dambrug
92158Hørup Mølle Dambrug
103554Fruerlund Dambrug
103559Fårup Mølle Dambrug
103571Hallesø Dambrug
103606Lundby Dambrug
103623Hårkjær Dambrug
103647Egebæk Dambrug
103668Ravning Dambrug
103670Refsgårds Dambrug
103682Sangild Dambrug
103802Ådal Dambrug
103910Piledal Dambrug
104106Hallundbæk Dambrug
106314Ravningkær Dambrug
108516Hulsig Dambrug
117789Funderholme Fiskeopdræt
118656AquaSearch Ova, Billund
118844Ravning ægpakkeri
125770Aquasearch Ova
128165Ollerupgård Dambrug
FinnlandFIBinnenwassergebiete des Hoheitsgebiets
SlowenienSIDie folgenden Einzelkompartimente, die jeweils aus einem Aquakulturbetrieb mit der angegebenen Zulassungsnummer bestehen:
SIRIB050108Pšata
SIRIB120102Ilirska Bistrica
SchwedenSEBinnenwassergebiete des Hoheitsgebiets
Infektion mit Gyrodactylus salaris (GS)FinnlandFIWassereinzugsgebiete des Tenojoki und des Näätämönjoki; die Wassereinzugsgebiete des Paatsjoki, des Tuulomajoki und des Uutuanjoki werden als Pufferzonen angesehen
IrlandIEGesamtes Hoheitsgebiet
Vereinigtes Königreich (Nordirland)UK (NI)Nordirland
Infektion mit dem Lachs-Alphavirus (SAV)FinnlandFIBinnenwassergebiete des Hoheitsgebiets

1) Im Einklang mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und insbesondere nach Artikel 5 Absatz 4 des Protokolls zu Irland/Nordirland in Verbindung mit Anhang 2 dieses Protokolls gelten für die Zwecke dieses Anhangs Verweise auf Mitgliedstaaten auch für das Vereinigte Königreich in Bezug auf Nordirland.

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Anhang II

Mitgliedstaaten 1 oder Teile von Mitgliedstaaten mit Tilgungsprogrammen für bestimmte Wassertierseuchen, für die die nationalen Maßnahmen gemäß Artikel 226 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/429 genehmigt wurden

SeucheMitgliedstaatCodeGeografische Abgrenzung des Gebiets, für das die nationalen Maßnahmen genehmigt wurden
Bakterielle Nierenerkrankung (BKD)DänemarkDKDie folgenden Einzelkompartimente, die jeweils aus einem Aquakulturbetrieb mit der angegebenen Zulassungsnummer bestehen:
106314Ravningkær Dambrug
122491Tarp Dambrug
SchwedenSEBinnenwassergebiete des Hoheitsgebiets
Infektiöse Pankreasnekrose (IPN)SchwedenSEKüstenwassergebiete des Hoheitsgebiets
1) Im Einklang mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und insbesondere nach Artikel 5 Absatz 4 des Protokolls zu Irland/Nordirland in Verbindung mit Anhang 2 dieses Protokolls gelten für die Zwecke dieses Anhangs Verweise auf Mitgliedstaaten auch für das Vereinigte Königreich in Bezug auf Nordirland."


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