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Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2752 der Kommission vom 7. Dezember 2023 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/941 über die zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates erstellten harmonisierten Normen für Bergsteigerausrüstung, Schutzhelme für reiterliche Aktivitäten und Handschuhe
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2023/2752 vom 11.12.2023)
Ergänzende Informationen |
Normenübersicht |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Nach Artikel 14 der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wird bei persönlichen Schutzausrüstungen, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, eine Konformität mit den grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen des Anhang II dieser Verordnung vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.
(2) Mit dem Durchführungsbeschluss C(2020) 7924 3 der Kommission beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN) und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec), die harmonisierten Normen zu überarbeiten und die Arbeiten an diesen Normen zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2016/425 abzuschließen, um sicherzustellen, dass diese weiterhin den allgemein anerkannten Sachstand widerspiegeln, damit die in Anhang II dieser Verordnung aufgeführten grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen erfüllt sind.
(3) Auf der Grundlage des in der Durchführungsverordnung C(2020) 7924 erteilten Auftrags erarbeitete das CEN die folgenden harmonisierten Normen: EN 892:2012+A3:2023 über dynamische Bergseile, EN 1384:2023 über Schutzhelme für reiterliche Aktivitäten und EN 13089:2011+A3:2023 über Eisgeräte für Bergsteigerausrüstung.
(4) Auf der Grundlage des in der Durchführungsverordnung C(2020) 7924 erteilten Auftrags überarbeitete das CEN die harmonisierte Norm EN 10819:2013, geändert durch EN ISO 10819:2013/A1:2019, über mechanische Schwingungen und Stöße, deren Fundstelle im Durchführungsbeschluss (EU) 2023/941 4 veröffentlicht ist. Die Überarbeitung wurde durchgeführt, um diese Norm an den Rechtsrahmen der Verordnung (EU) 2016/425 anzupassen und um die Rechtssicherheit und Klarheit zu erhöhen, indem präzisere Angaben in den Anhang ZA dieser Norm aufgenommen und normative Verweise datiert wurden. Infolgedessen nahm das CEN die Änderung EN ISO 10819:2013/A2:2022 an.
(5) Die Kommission hat in Zusammenarbeit mit dem CEN geprüft, ob die harmonisierten Normen EN 892:2012+A3:2023, EN 1384:2023, EN ISO 10819:2013/A2:2022 und EN 13089:2011+A3:2023 den Anforderungen des Durchführungsbeschlusses C(2020) 7924 entsprechen.
(6) Die harmonisierten Normen EN 892:2012+A3:2023, EN 1384:2023, EN ISO 10819:2013/A2:2022 und EN 13089:2011+A3:2023 erfüllen die grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen, die sie abdecken sollen und die in der Verordnung (EU) 2016/425 festgelegt sind. Daher ist es angezeigt, die Fundstellen dieser harmonisierten Normen im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.
(7) In Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/941 sind die Fundstellen der harmonisierten Normen aufgeführt, bei denen die Vermutung der Konformität mit der Verordnung (EU) 2016/425 gilt. Um sicherzustellen, dass alle Fundstellen harmonisierter Normen zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2016/425 in einem einzigen Rechtsakt aufgeführt sind, sollten die Fundstellen der harmonisierten Normen EN 892:2012+A3:2023, EN 1384:2023, EN ISO 10819:2013/A2:2022 und EN 13089:2011+A3:2023 in diesen Anhang aufgenommen werden.
(8) Die Fundstelle der harmonisierten Norm EN ISO 10819:2013, geändert durch EN ISO 10819:2013/A1:2019, sollte aus dem Amtsblatt der Europäischen Union gestrichen werden, da diese Norm überarbeitet worden ist. Diese Fundstelle sollte daher aus Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/941 gestrichen werden.
(9) Der Durchführungsbeschluss (EU) 2023/941 sollte daher entsprechend geändert werden.
(10) Um den Herstellern ausreichend Zeit zu geben, sich auf die Anwendung der überarbeiteten Norm vorzubereiten, muss die Streichung der Fundstelle der harmonisierten Norm EN ISO 10819:2013, geändert durch EN ISO 10819:2013/A1:2019, verschoben werden.
(11) Die Einhaltung einer harmonisierten Norm begründet die Konformitätsvermutung in Bezug auf die entsprechenden wesentlichen Anforderungen, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union festgelegt sind, ab dem Datum der Veröffentlichung der Fundstelle dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union. Dieser Beschluss sollte daher am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/941 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Nummer 3 des Anhangs gilt ab dem 11. Juni 2025.
Brüssel, den 7. Dezember 2023
2) Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates (ABl. L 81 vom 31.03.2016 S. 51).
3) Durchführungsbeschluss C(2020) 7924 der Kommission vom 19. November 2020 über einen Normungsauftrag an das Europäische Komitee für Normung und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung in Bezug auf persönliche Schutzausrüstungen zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates.
4) Durchführungsbeschluss (EU) 2023/941 der Kommission vom 2. Mai 2023 über die zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates erstellten harmonisierten Normen für persönliche Schutzausrüstungen (ABl. L 125 vom 11.05.2023 S. 37).
Anhang |
Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/941 wird wie folgt geändert:
(1) Der folgende Eintrag 63a wird eingefügt:
"63a. | EN 892:2012+A3:2023 Bergsteigerausrüstung - Dynamische Bergseile - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren" |
(2) Der folgende Eintrag 77a wird eingefügt:
"77a. | EN 1384:2023 Schutzhelme für reiterliche Aktivitäten" |
(3) Der Eintrag 84 wird gestrichen.
(4) Der folgende Eintrag 84a wird eingefügt:
"84a. | EN ISO 10819:2013 Mechanische Schwingungen und Stöße - Hand-Arm-Schwingungen - Messung und Bewertung der Schwingungsübertragung von Handschuhen in der Handfläche (ISO 10819:2013) EN ISO 10819:2013/A1:2019 EN ISO 10819:2013/A2:2022" |
(5) Der folgende Eintrag 112a wird eingefügt:
"112a. | EN 13089:2011+A3:2023 Bergsteigerausrüstung - Eisgeräte - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren" |
ENDE |