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Regelwerk, EU 2023, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2023/2764 des Rates vom 7. Dezember 2023 zur Änderung der Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften, auf die der Gemeinsame Standpunkt 2001/931/GASP über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus Anwendung findet

(ABl. L 2023/2764 vom 07.12.2023;
Beschl. (GASP) 2024/332 - ABl. L 2024/332 vom 16.01.2024 aufgehoben)



aufgehoben (stillschweigend) gem. Beschl. (GASP) 2024/332

Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 27. Dezember 2001 den Gemeinsamen Standpunkt 2001/931/GASP 1 angenommen.

(2) Am 20. Juli 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/1514 2 angenommen.

(3) Der Rat hat festgestellt, dass eine zuständige Behörde im Sinne des Artikels 1 Absatz 4 des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP gegenüber zwei Personen, die an terroristischen Handlungen im Sinne des Artikels 1 Absatz 3 des genannten Gemeinsamen Standpunkts beteiligt waren, Beschlüsse gefasst hat, und dass die Maßnahmen in den Artikeln 2 und 3 des genannten Gemeinsamen Standpunkts auf diese Personen angewandt werden sollten.

(4) Die Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften im Anhang des Beschlusses (GASP) 2023/1514 sollte entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Die im Anhang des vorliegenden Beschlusses aufgeführten Personen werden in die Liste im Anhang des Beschlusses (GASP) 2023/1514 aufgenommen.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 7. Dezember 2023.

1) Gemeinsamer Standpunkt 2001/931/GASP des Rates vom 27. Dezember 2001 über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (ABl. L 344 vom 28.12.2001 S. 93).

2) Beschluss (GASP) 2023/1514 des Rates vom 20. Juli 2023 zur Aktualisierung der Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften, für die die Artikel 2, 3 und 4 des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus gelten, und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2023/422 (ABl. L 184 vom 21.07.2023 S. 33).


.

Anhang

Liste der in Artikel 1 genannten Personen, Vereinigungen und Körperschaften

I. Personen

14. DEIF Mohammed (alias AL-DAYF Muhammad; AL-MASRI Mohammed), geboren am 12.8.1965 in Chan Yunis, Gazastreifen

15. ISSA Marwan, geboren 1965, Gazastreifen


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