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Regelwerk, EU 2023, Naturschutz / Lebensmittel - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2023/2785 der Kommission vom 14. Dezember 2023 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2325 hinsichtlich der Anerkennung bestimmter Kontrollbehörden und Kontrollstellen für die Einfuhr ökologischer/biologischer Erzeugnisse in die Union

(ABl. L 2023/2785 vom 15.12.2023)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates 1, insbesondere auf Artikel 48 Absatz 3 und Artikel 57 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) In Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2325 der Kommission 2 ist das Verzeichnis der Drittländer festgelegt, deren Produktionssysteme und Kontrollmaßnahmen für die ökologische/biologische Produktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen als gleichwertig mit denen der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates 3 anerkannt wurden. Angesichts neuer Informationen, die seit dem Erlass der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2325 bei der Kommission eingegangen sind, sollten bestimmte Änderungen an den Informationen über gewisse Drittländer vorgenommen werden.

(2) Kanada hat der Kommission mitgeteilt, dass seine zuständige Behörde die Kontrollstellen "British Columbia Association for Regenerative Agriculture (BCARA)" (CA-ORG-002) und "International Certification Services Incorporated (ICS)" (CA-ORG-009) aus dem Verzeichnis der von Kanada anerkannten Kontrollstellen gestrichen hat und dass die Kontrollstelle "Centre for Systems Integration (CSI)" (CA-ORG-004) ihren Namen geändert hat.

(3) Israel hat der Kommission mitgeteilt, dass seine zuständige Behörde die Kontrollstelle "Agrior Ltd-Organic Inspection & Certification" (IL-ORG-002) vorübergehend aus dem Verzeichnis der von Israel anerkannten Kontrollstellen entfernt und eine neue akkreditierte Kontrollstelle "Lab-path Ltd" (IL-ORG-005) anerkannt hat.

(4) Japan hat der Kommission mitgeteilt, dass seine zuständige Behörde die Kontrollstelle "Rice Research Organic Food Institute" (JP-BIO-023) vorübergehend aus dem Verzeichnis der von Japan anerkannten Kontrollstellen entfernt und eine neue akkreditierte Kontrollstelle "Miyazaki Organic Agriculture Association" (JP-BIO-043) anerkannt hat.

(5) Die Republik Korea hat der Kommission mitgeteilt, dass ihre zuständige Behörde die Kontrollstellen "OCK" (KR-ORG-005), "Korea Environment-Friendly Organic Certification Centre" (KR-ORG-007), "Neo Environmental-friendly Certification center" (KR-ORG-019), "ISC Agriculture development research institute" (KR-ORG-021) und "Greenstar Agrifood Certification center" (KR-ORG-022) vorübergehend aus dem Verzeichnis der von der Republik Korea anerkannten Kontrollstellen entfernt und folgende neue akkreditierte Kontrollstellen anerkannt hat: "Sungnong" (KR-ORG-039), "Tojo Glonics co. Ltd." (KR-ORG-040), "YANGPYEONG ENVIRONMENT-FRIENDLY CERTIFICATION center" (KR-ORG-041), "Haezin Corporation" (KR-ORG-042), "Institute of Green Certification" (KR-ORG-043) und "DODAM Eco-Friendly" (KR-ORG-044).

(6) Die Republik Korea hat der Kommission zudem Folgendes mitgeteilt: Die Kontrollstelle "Doalnara Organic Certificated Korea" (KR-ORG-002) hat ihren Namen und ihre Internetadresse geändert, die Kontrollstelle "Global Organic Agriculturalist Association" (KR-ORG-004) hat ihren Namen und ihre Internetadresse geändert, die Kontrollstelle "KAFCC" (KR-ORG-006) hat ihre Internetadresse geändert, die Kontrollstelle "Konkuk Ecocert Certification Service" (KR-ORG-008) hat ihren Namen geändert, die Kontrollstelle "Green Environmentally-Friendly certification center" (KR-ORG-020) hat ihren Namen und ihre Internetadresse geändert, die Kontrollstelle "Eco Agriculture Institute Inc" (KR-ORG-029) hat ihren Namen und ihre Internetadresse geändert, die Kontrollstelle "Korea organic certification" (KR-ORG-031) hat ihren Namen und ihre Internetadresse geändert, die Kontrollstelle "Ctforum. Ltd" (KR-ORG-037) hat ihren Namen und ihre Internetadresse geändert und die Kontrollstelle "ORGANIC PROMOTION" (KR-ORG-038) hat ihren Namen und ihre Internetadresse geändert.

(7) Die Vereinigten Staaten haben der Kommission mitgeteilt, dass die Kontrollstelle "Department of Plant Industry - Clemson University" (US-ORG-009) ihren Namen in "Clemson University" geändert hat und dass die Kontrollstelle "Ecocert S.A" (US-ORG-010) ihren Namen in "Ecocert S.A.S" geändert hat.

(8) Die Vereinigten Staaten haben der Kommission zudem mitgeteilt, dass die Kontrollstellen "Ecocert ICO, LLC" (US-ORG-016), "International Certification Services, Inc." (US-ORG-017), "LACON GmbH" (US-ORG-020), "New Jersey Department of Agriculture" (US-ORG-034) und "New Mexico Department of Agriculture, Organic Program" (US-ORG-035) ihre Tätigkeit eingestellt haben und daher aus dem Verzeichnis der von den Vereinigten Staaten anerkannten Kontrollstellen gestrichen wurden. Darüber hinaus haben die Vereinigten Staaten der Kommission mitgeteilt, dass ihre zuständige Behörde eine neue akkreditierte Kontrollstelle "Certificadora Mexicana de productos y procesos ecológicos S.C." (US-ORG-069) anerkannt hat.

(9) Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2325 enthält das Verzeichnis der für die Zwecke der Gleichwertigkeit anerkannten Kontrollbehörden und Kontrollstellen, die für die Durchführung von Kontrollen und die Ausstellung von Bescheinigungen in Drittländern zuständig sind. Angesichts neuer Informationen und Anträge, die seit dem Erlass der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2325 bei der Kommission eingegangen sind, sollten bestimmte Änderungen an dem Verzeichnis vorgenommen werden.

(10) Die Kommission hat einen Antrag von "Ecogruppo Italia" (BIO-187) erhalten, ihr die Anerkennung für alle Drittländer, für die sie anerkannt ist, zu entziehen.

(11) Die Kommission hat einen Antrag von "TÜV Nord Integra" (BIO-160) erhalten, ihm die Anerkennung für alle Drittländer, für die er anerkannt ist, zu entziehen.

(12) "Ecovivendi d.o.o. Belgrade" (BIO-183) hat der Kommission die Änderung ihrer Anschrift mitgeteilt.

(13) Die Kommission hat einen Antrag von "Oregon Tilth" (BIO-116) auf Entzug der Anerkennung für Bolivien, Chile und Honduras erhalten. Die Kommission hat einen Antrag von "Ekoagros" (BIO-170) auf Entzug der Anerkennung für alle Erzeugniskategorien für die Russische Föderation und die Republik Belarus und der Anerkennung für die Erzeugniskategorien D und F für Kasachstan und Tadschikistan erhalten.

(14) Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/2325 sollte daher entsprechend geändert werden.

(15) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für ökologische/biologische Produktion

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die Verordnung (EU) 2021/2325 wird wie folgt geändert:

1. Anhang I wird gemäß Anhang I der vorliegenden Verordnung geändert.

2. Anhang II wird gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 14. Dezember 2023

1) ABl. L 150 vom 14.06.2018 S. 1.

2) Durchführungsverordnung (EU) 2021/2325 der Kommission vom 16. Dezember 2021 zur Erstellung - gemäß der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates - des Verzeichnisses der Drittländer und des Verzeichnisses der Kontrollbehörden und Kontrollstellen, die gemäß Artikel 33 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates für die Zwecke der Einfuhr ökologischer/biologischer Erzeugnisse in die Union anerkannt sind (ABl. L 465 vom 29.12.2021 S. 8).

3) Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 (ABl. L 189 vom 20.07.2007 S. 1).


.

Anhang I

Anhang I der Verordnung (EU) 2021/2325 wird wie folgt geändert:

1. Im Eintrag für "KANADA" wird die Tabelle unter Nummer 5 wie folgt geändert:

a) Die Zeilen für die Codenummern CA-ORG-002 und CA-ORG-009 werden gestrichen;

b) die Zeile für die Codenummer CA-ORG-004 erhält folgende Fassung:

"CA-ORG-004Seeds Canada dba Centre for Systems Integration (CSI)www.csi-ics.com"

2. Im Eintrag für "ISRAEL" wird die Tabelle unter Nummer 5 wie folgt geändert:

a) Die Zeile für die Codenummer IL-ORG-002 wird gestrichen;

b) die folgende Zeile wird angefügt:

"IL-ORG-005Lab-path Ltd.www.lab-path.co.il"

3. Im Eintrag für "JAPAN" wird die Tabelle unter Nummer 5 wie folgt geändert:

a) Die Zeile für die Codenummer JP-BIO-023 wird gestrichen;

b) die folgende Zeile wird angefügt:

"JP-BIO-043Miyazaki Organic Agriculture Associationhttps://www.miyazaki-oaa.com/"

4. Im Eintrag für "REPUBLIK KOREA" wird die Tabelle unter Nummer 5 wie folgt geändert:

a) Die Zeilen für die Codenummern KR-ORG-005, KR-ORG-007, KR-ORG-019, KR-ORG-021 und KR-ORG-022 werden gestrichen;

b) folgende Zeilen werden angefügt:

"KR-ORG-039Sungnongbild
KR-ORG-040Tojo Glonics co. Ltd.cafe.daum.net/thoji
KR-ORG-041YANGPYEONG ENVIRONMENT-FRIENDLY CERTIFICATION centeryporganic.net
KR-ORG-042Haezin Corporationcafe.daum.net/haezingood
KR-ORG-043Institute of Green Certificationblog.naver.com/green2080_
KR-ORG-044DODAM Eco-Friendlydodamecocerti.quv.kr"

c) die Zeile für die Codenummer KR-ORG-002 erhält folgende Fassung:

"KR-ORG-002WECERT, LLC.www.wecert.co.kr"

d) die Zeile für die Codenummer KR-ORG-004 erhält folgende Fassung:

"KR-ORG-004Global Agricultural Food Certification Cooperation Co. Ltdwww.gafc.kr"

e) die Zeile für die Codenummer KR-ORG-006 erhält folgende Fassung:

"KR-ORG-006KAFCCwww.kafcc.or.kr"

f) die Zeile für die Codenummer KR-ORG-008 erhält folgende Fassung:

"KR-ORG-008Konkuk Ecocert Certification Agencywww.ecocert.co.kr"

g) die Zeile für die Codenummer KR-ORG-020 erhält folgende Fassung:

"KR-ORG-020Green Organic Co., Ltd.cafe.naver.com/greenorganic6279"

h) die Zeile für die Codenummer KR-ORG-029 erhält folgende Fassung:

"KR-ORG-029Institute of friendly environment-agriculture, Inc.ifea.co.kr."

i) die Zeile für die Codenummer KR-ORG-031 erhält folgende Fassung:

"KR-ORG-031Korea Organic Certification Co., LTDkoc2022.modoo.at"

j) die Zeile für die Codenummer KR-ORG-037 erhält folgende Fassung:

"KR-ORG-037Ctforum. Incctforum.co.kr"

k) die Zeile für die Codenummer KR-ORG-038 erhält folgende Fassung:

"KR-ORG-038ORGANIC PROMOTION AGENCYblog.naver.com/opa7373"

5. Im Eintrag für "VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA" wird die Tabelle unter Nummer 5 wie folgt geändert:

a) Die Zeile für die Codenummer US-ORG-009 erhält folgende Fassung:

"US-ORG-009Clemson Universitywww.clemson.edu/organic"

b) die Zeile für die Codenummer US-ORG-010 erhält folgende Fassung:

"US-ORG-010Ecocert S.A.S.www.ecocert.com"

c) die Zeilen für die Codenummern US-ORG-016, US-ORG-017, US-ORG-020, US-ORG-034 und US-ORG-035 werden gestrichen;

d) die folgende Zeile wird angefügt:

"US-ORG-069Certificadora Mexicana de productos y procesos ecológicos S.C.https://certimexsc.com/cmx"

.

Anhang II

Anhang II der Verordnung (EU) 2021/2325 wird wie folgt geändert:

1. Der Eintrag für "Ecogruppo Italia" wird gestrichen.

2. Der Eintrag für "TÜV Nord Integra" wird gestrichen.

3. Im Eintrag für "Ecovivendi d.o.o. Belgrade" erhält Nummer 1 folgende Fassung:

"1. Anschrift: Voje Veljkovica no.14, 11050 Beograd"

4. Im Eintrag für "Oregon Tilth" werden in der Tabelle unter Nummer 3 die Zeilen für Bolivien, Chile und Honduras gestrichen.

5. Der Eintrag für "Ekoagros" erhält folgende Fassung:

"CodenummerDrittlandErzeugniskategorie
ABCDEF
KZ-BIO-170Kasachstanxx----
TJ-BIO-170Tadschikistanxx----"


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