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Verordnung (EU) 2024/1081 der Kommission vom 8. Mai 2024 zur Berichtigung bestimmter Sprachfassungen des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelzusatzstoffe
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2024/1081 vom 13.05.2024)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 3,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über ein einheitliches Zulassungsverfahren für Lebensmittelzusatzstoffe, -enzyme und -aromen 2, insbesondere auf Artikel 7 Absatz 5,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die dänische, die slowakische und die slowenische Sprachfassung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 enthalten im Anhang durchgängig Fehler hinsichtlich des Geltungsbeginns der Maßnahmen. Diese Fehler verändern die Bedeutung der Bestimmungen.
(2) Die slowakische und die slowenische Sprachfassung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 enthalten an mehreren Stellen des Anhangs Fehler hinsichtlich der Angaben zur Identifizierung der Fleischerzeugnisse. Diese Fehler verändern die Bedeutung der Bestimmungen.
(3) Die dänische, die slowakische und die slowenische Sprachfassung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sollten daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen.
(4) Die Fehler gehen auf die Verordnung (EU) 2023/2108 der Kommission 3 zurück. Daher erlässt die Kommission auf der Grundlage der ihr vom Europäischen Parlament und vom Rat in Artikel 10 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 übertragenen Befugnisse zur Änderung der genannten Verordnung diesen Berichtigungsrechtsakt.
(5) Die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel, die vor dem Erlass der Verordnung (EU) 2023/2108 abgegeben wurde
- hat folgende Verordnung erlassen:
(betrifft nicht die deutsche Fassung)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 8. Mai 2024
2) ABl. L 354 vom 31.12.2008 S. 1. ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2008/1331/oj.
3) Verordnung (EU) 2023/2108 der Kommission vom 6. Oktober 2023 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission in Bezug auf die Lebensmittelzusatzstoffe Nitrite (E 249-250) und Nitrate (E 251-252) (ABl. L, 2023/2108, 9.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/2108/oj).
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