VO (EU) 2024/1780
- Inhalt =>
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Gemeinsame Bestimmungen
Artikel 4 Bedingungen für die Berechnung von KIRB unter Verwendung KIRB-spezifischer Ratingsysteme
Artikel 5 Bedingungen, unter denen Institute KIRB unter Verwendung eines Ratingsystems berechnen dürfen, das für die Verwendung für selbst begründete Risikopositionen zugelassen wurde
Artikel 6 Erfahrung mit der Berechnung von KIRB
Artikel 7 Anforderungen an qualifizierte verbriefte Risikopositionen
Artikel 8 Allgemeine Bedingungen für die Risikodifferenzierung
Artikel 9 Anerkennungsfähigkeit der Behandlung von qualifizierten verbrieften Nicht-Mengengeschäfts-Risikopositionen als Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
Artikel 10 Anerkennungsfähigkeit der Behandlung von qualifizierten verbrieften Risikopositionen aus dem Mengengeschäft als Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
Artikel 11 Bestimmung der Beziehung zwischen Parteien, Marktüblichkeit der Konditionen und verbundenen Kunden
Artikel 12 Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge für das Kreditrisiko qualifizierter verbriefter Risikopositionen
Artikel 13 Anforderungen an Daten und Primärdaten
Artikel 14 Verwendung von Näherungswerten
Artikel 15 Verwendung von Daten, die nicht im Einklang mit der Ausfalldefinition nach Artikel 178 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 stehen
Artikel 16 Inkrafttreten