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Regelwerk, EU 2024, Lebensmittel - Futtermittel
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Durchführungsverordnung (EU) 2024/1989 der Kommission vom 22. Juli 2024 zur Zulassung von Undec-10-enal, Terpineolacetat, d,l-Borneol, l-Carvon, d-Campher, d,l-Isobornylacetat, 3-Propylidenphthalid, Phenylessigsäure, Methylsalicylat, Thymol, Carvacrol, Benzothiazol, Terpinolen, d,l-Isoborneol, trans-Menthon, d,l-Bornylacetat, 3-Butylidenphthalid, Phenylacetaldehyd, Phenethylacetat, Phenethylphenylacetat, Methylphenylacetat, Ethylphenylacetat, Isobutylphenylacetat, 3-Methylbutylphenylacetat, 2-Methoxyphenol, 2-Methoxy-4-methylphenol, 4-Ethylguajacol, 2-Methoxy-4-vinylphenol, 4-Ethylphenol, 2-Methylphenol, 4-Methylphenol, 2,6-Dimethoxyphenol, Phenol, 2,6-Dimethylphenol, 2-Isopropylphenol, Benzen-1,3-diol, Alpha-Phellandren, Alpha-Terpinen, Gamma-Terpinen und l-Limonen als Futtermittelzusatzstoffe für alle Tierarten und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2018/245 hinsichtlich der Bedingungen der Zulassung für d,l-Isomenthon als Futtermittelzusatzstoff für alle Tierarten

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2024/1989 vom 24.07.2024)



Ergänzende Informationen
Liste der VO'en zur Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung 1, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2 und Artikel 13 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 regelt die Zulassung von Zusatzstoffen zur Verwendung in der Tierernährung sowie die Voraussetzungen und Verfahren für die Erteilung und Änderung einer solchen Zulassung. Artikel 10 Absatz 2 der genannten Verordnung sieht für Zusatzstoffe, die gemäß der Richtlinie 70/524/EWG des Rates 2 zugelassen wurden, eine Neubewertung vor.

(2) Die Stoffe Undec-10-enal, Terpineolacetat, d,l-Borneol, l-Carvon, d-Campher, d,l-Isobornylacetat, 3-Propylidenphthalid, Phenylessigsäure, Methylsalicylat, Thymol, Carvacrol, Benzothiazol, Terpinolen, d,l-Isoborneol, trans-Menthon, d,l-Bornylacetat, 3-Butylidenphthalid, Phenylacetaldehyd, Phenethylacetat, Phenethylphenylacetat, Methylphenylacetat, Ethylphenylacetat, Isobutylphenylacetat, 3-Methylbutylphenylacetat, 2-Methoxyphenol, 2-Methoxy-4-methylphenol, 4-Ethylguajacol, 2-Methoxy-4-vinylphenol, 4-Ethylphenol, 2-Methylphenol, 4-Methylphenol, 2,6-Dimethoxyphenol, Phenol, 2,6-Dimethylphenol, 2-Isopropylphenol, Benzen-1,3-diol, Alpha-Phellandren, Alpha-Terpinen, Gamma-Terpinen und l-Limonen gemäß der Richtlinie 70/524/EWG auf unbegrenzte Zeit als Futtermittelzusatzstoffe für alle Tierarten zugelassen. In der Folge wurden diese Stoffe gemäß Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 als bereits bestehende Produkte in das Register der Futtermittelzusatzstoffe eingetragen.

(3) Gemäß Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 in Verbindung mit deren Artikel 7 wurden neun Anträge auf Zulassung von Undec-10-enal, Terpineolacetat, d,l-Borneol, l-Carvon, d-Campher, d,l-Isobornylacetat, 3-Propylidenphthalid, Phenylessigsäure, Methylsalicylat, Thymol, Carvacrol, Benzothiazol, Terpinolen, d,l-Isoborneol, trans-Menthon, d,l-Bornylacetat, 3-Butylidenphthalid, Phenylacetaldehyd, Phenethylacetat, Phenethylphenylacetat, Methylphenylacetat, Ethylphenylacetat, Isobutylphenylacetat, 3-Methylbutylphenylacetat, 2-Methoxyphenol, 2-Methoxy-4-methylphenol, 4-Ethylguajacol, 2-Methoxy-4-vinylphenol, 4-Ethylphenol, 2-Methylphenol, 4-Methylphenol, 2,6-Dimethoxyphenol, Phenol, 2,6-Dimethylphenol, 2-Isopropylphenol, Benzen-1,3-diol, Alpha-Phellandren, Alpha-Terpinen, Gamma-Terpinen und l-Limonen (im Folgenden "betreffende Stoffe") als Futtermittelzusatzstoffe für alle Tierarten gestellt. Der Antragsteller beantragte die Einordnung der Zusatzstoffe in die Zusatzstoffkategorie "sensorische Zusatzstoffe" und die Funktionsgruppe "Aromastoffe". Den Anträgen waren die nach Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 vorgeschriebenen Angaben und Unterlagen beigefügt.

(4) Der Antragsteller beantragte, dass die betreffenden Stoffe auch zur Verwendung in Tränkwasser zugelassen werden. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 ist jedoch die Zulassung von "Aromastoffen" zur Verwendung in Tränkwasser nicht erlaubt. Daher zog der Antragsteller den Antrag auf Verwendung in Tränkwasser für alle betreffenden Stoffe zurück.

(5) Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/245 der Kommission 3 wurde die Verwendung von d,l-Isomenthon als Futtermittelzusatzstoff für alle Tierarten zugelassen.

(6) Die Kommission hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden "Behörde") gemäß Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 um Vorlage einer Stellungnahme zu der Frage ersucht, ob die Zulassung für d,l-Isomenthon als Futtermittelzusatzstoff angesichts einer Änderung der Bedingungen für diese Zulassung weiterhin die Bedingungen des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 erfüllt. Diese Änderung besteht in einer Anhebung des empfohlenen Höchstgehalts an d,l-Isomenthon auf 5 mg/kg für alle Tierarten. Dem Antrag waren die einschlägigen Informationen zur Stützung des Änderungsvorschlags beigefügt.

(7) Die Behörde zog in ihren Stellungnahmen vom 1. Februar 2012 4, 6. März 2012 5, 7. März 2012 6, 13. Juni 2012 7, 13. November 2012 8, 10. März 2015 9, 8. März 2016 10, 20. April 2016 11, 12. Juli 2016 12 und 26. September 2023 13 den Schluss, dass die betreffenden Stoffe unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen für alle Tierarten, die Verbraucher und die Umwelt sicher sind. Sie stellte fest, dass für 2-Methoxyphenol, Thymol, 2-Methoxy-4-methylphenol, 4-Ethylguajacol, 2-Methoxy-4-vinylphenol, 4-Ethylphenol, 2-Methylphenol, 4-Methylphenol, Carvacrol, 2,6-Dimethoxyphenol, Phenol, 2,6-Dimethylphenol, 2-Isopropylphenol und Benzen-1,3-diol keine neuen Daten über die Sicherheit der Verwender vorgelegt wurden, dass die betreffenden Stoffe jedoch bei Haut- und Augenkontakt sowie für die Atemwege Gefahren unterschiedlichen Ausmaßes mit sich bringen können. Die Stoffe 3-Butylidenphthalid und 3-Propylidenphthalid werden in den von den Lieferanten vorgelegten Sicherheitsdatenblättern als reizend für Haut, Augen und Atemwege sowie als gesundheitsschädlich bei Verschlucken eingestuft. In Bezug auf Phenylacetaldehyd, Phenylessigsäure, Phenethylacetat, Phenethylphenylacetat, Methylphenylacetat, Ethylphenylacetat, Isobutylphenylacetat, Methylsalicylat und 3-Methylbutylphenylacetat hielt es die Behörde für angebracht, all diese Verbindungen als reizend für Haut, Augen und Atemwege, als Hautallergene sowie als gesundheitsschädlich bei Verschlucken zu behandeln. In Bezug auf Terpineolacetat hielt sie es für angebracht, es als reizend für Haut, Augen und Atemwege sowie als Hautallergen zu behandeln. Terpinolen, Alpha-Phellandren, Alpha-Terpinen, Gamma-Terpinen und l-Limonen sollten als reizend für Haut, Augen und Atemwege sowie als Hautallergene betrachtet werden. Die Behörde stellte fest, dass Benzothiazol, d,l-Borneol, d,l-Isoborneol, l-Carvon, trans-Menthon, d-Campher, d,l-Bornylacetat, Undec-10-enal und d,l-Bornylacetat bei Haut- und Augenkontakt sowie für die Atemwege Gefahren mit sich bringen können und dass sie als reizend für die Atemwege eingestuft sind. Schließlich gelangte die Behörde zu dem Schluss, dass alle betreffenden Stoffe als Aromastoffe in Lebensmitteln anerkannt sind und dass ihre Funktion in Futtermitteln im Wesentlichen derjenigen in Lebensmitteln gleicht und daher ihre Wirksamkeit nicht weiter nachgewiesen werden muss. Die Behörde hat außerdem den Bericht über die Methoden zur Analyse der Futtermittelzusatzstoffe in Futtermitteln geprüft, den das mit der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eingerichtete Referenzlabor vorgelegt hat. Darüber hinaus kam die Behörde in ihrer Stellungnahme vom 26. September 2023 zu dem Schluss, dass d,l-Isomenthon beim empfohlenen Höchstgehalt von 5 mg/kg für alle Tierarten, die Verbraucher und die Umwelt sicher ist.

(8) In Anbetracht der vorstehenden Erläuterungen ist die Kommission der Auffassung, dass die betreffenden Stoffe die Bedingungen für die Zulassung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 erfüllen. Darüber hinaus ist die Kommission der Auffassung, dass die Zulassung von d,l-Isomenthon weiterhin die Bedingungen gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 erfüllt, wenn die Bedingungen für die Zulassung dahin gehend geändert werden, dass der empfohlene Höchstgehalt auf 5 mg/kg für alle Tierarten angehoben wird. Folglich sollte die Verwendung der betreffenden Stoffe zugelassen und die Zulassungsbedingungen für d,l-Isomenthon sollten geändert werden. Die Kommission ist der Ansicht, dass geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden sollten, um schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit der Verwender der betreffenden Stoffe zu vermeiden.

(9) Die Kommission ist der Auffassung, dass für l-Carvon, Methylsalicylat, Thymol und Carvacrol aus Sicherheitsgründen Höchstgehalte festgelegt werden müssen und dass diese Zusatzstoffe nicht in Kombination mit anderen Zusatzstoffen, die solche Stoffe enthalten, verwendet werden dürfen. Für Undec-10-enal, Terpineolacetat, d,l-Borneol, d-Campher, d,l-Isobornylacetat, 3-Propylidenphthalid, Phenylessigsäure, Benzothiazol, Terpinolen, d,l-Isoborneol, trans-Menthon, d,l-Bornylacetat, 3-Butylidenphthalid, Phenylacetaldehyd, Phenethylacetat, Phenethylphenylacetat, Methylphenylacetat, Ethylphenylacetat, Isobutylphenylacetat, 3-Methylbutylphenylacetat, 2-Methoxyphenol, 2-Methoxy-4-methylphenol, 4-Ethylguajacol, 2-Methoxy-4-vinylphenol, 4-Ethylphenol, 2-Methylphenol, 4-Methylphenol, 2,6-Dimethoxyphenol, Phenol, 2,6-Dimethylphenol, 2-Isopropylphenol, Benzen-1,3-diol, Alpha-Phellandren, Alpha-Terpinen, Gamma-Terpinen und l-Limonen ist es nicht erforderlich, aus Sicherheitsgründen Höchstgehalte festzulegen. Um eine bessere Kontrolle zu ermöglichen, sollte jedoch ein empfohlener Höchstgehalt auf den Etiketten der Zusatzstoffe angegeben werden. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sollten auf dem Etikett der betreffenden Vormischungen bestimmte Angaben gemacht werden.

(10) Die Durchführungsverordnung (EU) 2018/245 sollte daher entsprechend geändert werden.

(11) Da es nicht erforderlich ist, die Änderung der Zulassungsbedingungen für die betreffenden Stoffe aus Sicherheitsgründen unverzüglich anzuwenden, sollte den Beteiligten eine Übergangsfrist eingeräumt werden, damit sie sich auf die neuen Anforderungen vorbereiten können, die sich aus der Zulassung ergeben. Außerdem sollte den Beteiligten eine Übergangsfrist eingeräumt werden, damit sie sich auf die Anforderungen vorbereiten können, die sich aus der genannten Änderung ergeben, da es nicht erforderlich ist, die Änderung der Zulassungsbedingungen für d,l-Isomenthon aus Sicherheitsgründen unverzüglich anzuwenden.

(12) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1 Zulassung

Die im Anhang beschriebenen Stoffe, die in die Zusatzstoffkategorie "sensorische Zusatzstoffe" und die Funktionsgruppe "Aromastoffe" einzuordnen sind, werden unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoffe in der Tierernährung zugelassen.

Artikel 2 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2018/245

Im Eintrag für d,l-Isomenthon im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2018/245 erhalten die Nummern 3 bis 5 der Spalte "Sonstige Bestimmungen" folgende Fassung:

"3. Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben: "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg für alle Tierarten".

"4. Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde."

"5. In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg für alle Tierarten.".

Artikel 3 Übergangsmaßnahmen

(1) Die gemäß der Richtlinie 70/524/EWG zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe Undec-10-enal, Terpineolacetat, d,l-Borneol, l-Carvon, d-Campher, d,l-Isobornylacetat, 3-Propylidenphthalid, Phenylessigsäure, Methylsalicylat, Thymol, Carvacrol, Benzothiazol, Terpinolen, d,l-Isoborneol, trans-Menthon, d,l-Bornylacetat, 3-Butylidenphthalid, Phenylacetaldehyd, Phenethylacetat, Phenethylphenylacetat, Methylphenylacetat, Ethylphenylacetat, Isobutylphenylacetat, 3-Methylbutylphenylacetat, 2-Methoxyphenol, 2-Methoxy-4-methylphenol, 4-Ethylguajacol, 2-Methoxy-4-vinylphenol, 4-Ethylphenol, 2-Methylphenol, 4-Methylphenol, 2,6-Dimethoxyphenol, Phenol, 2,6-Dimethylphenol, 2-Isopropylphenol, Benzen-1,3-diol, Alpha-Phellandren, Alpha-Terpinen, Gamma-Terpinen und l-Limonen sowie der gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2018/245 zugelassene Futtermittelzusatzstoff d,l-Isomenthon (Kennnummer: 2b07078) sowie diese Futtermittelzusatzstoffe enthaltende Vormischungen, die vor dem 13. Februar 2025 gemäß den vor dem 13. August 2024 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der betreffenden Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.

(2) Misch- und Einzelfuttermittel, die die in Absatz 1 aufgeführten Futtermittelzusatzstoffe enthalten und vor dem 13. August 2025 gemäß den vor dem 13. August 2024 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der betreffenden Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn sie für zur Lebensmittelerzeugung genutzte Tiere bestimmt sind.

(3) Misch- und Einzelfuttermittel, die die in Absatz 1 aufgeführten Futtermittelzusatzstoffe enthalten und vor dem 13. August 2026 gemäß den vor dem 13. August 2024 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der betreffenden Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn sie für nicht zur Lebensmittelerzeugung genutzte Tiere bestimmt sind.

Artikel 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 22. Juli 2024

1) ABl. L 268 vom 18.10.2003 S. 29, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2003/1831/oj.

2) Richtlinie 70/524/EWG des Rates vom 23. November 1970 über Zusatzstoffe in der Tierernährung (ABl. L 270 vom 14.12.1970 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/1970/524/oj).

3) Durchführungsverordnung (EU) 2018/245 der Kommission vom 15. Februar 2018 zur Zulassung von Menthol, d-Carvon, Menthylacetat, d,l-Isomenthon, 3-Methyl-2-(pent-2(cis)-enyl)cyclopent-2-en-1-on, 3,5,5-Trimethylcyclohex-2-en-1-on, d-Fenchon, Fenchylalkohol, Carvylacetat, Dihydrocarvylacetat und Fenchylacetat als Zusatzstoffe in Futtermitteln für alle Tierarten (ABl. L 53 vom 23.02.2018 S. 87, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2018/245/oj).

4) EFSA Journal 2012;10(2):2573.

5) EFSA Journal 2012;10(3):2622.

6) EFSA Journal 2012;10(3):2625.

7) EFSA Journal 2012;10(7):2785.

8) EFSA Journal 2012;10(11):2966.

9) EFSA Journal 2015;13(3):4053.

10) EFSA Journal 2016;14(6):4441.

11) EFSA Journal 2016;14(6):4475.

12) EFSA Journal 2016;14(8):4559.

13) EFSA Journal 2023;21(10):8340.

.

Anhang


Kenn-
nummer des Futtermittel-
zusatzstoffs
ZusatzstoffZusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, AnalysemethodeTierart oder Tier-
kategorie
Höchst-
alter
Mindest-
gehalt
Höchst-
gehalt
Sonstige BestimmungenGeltungs- dauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b05035Undec-10-enal Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Undec-10-enal
Charakterisierung des Wirkstoffs
Undec-10-enal
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 90 %
Chemische Formel: C11H20O
CAS-Nr.: 112-45-8
FLAVIS-Nr.: 05.035
Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
  3. Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg."
  4. Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
  5. Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.
13.8.2034
Analysemethode 1
Zur Identifizierung von Undec-10-enal im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
  • Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
1) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.


Kenn-
nummer des Futtermittel-
zusatzstoffs
ZusatzstoffZusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, AnalysemethodeTierart oder Tier-
kategorie
Höchst-
alter
Mindest-
gehalt
Höchst-
gehalt
Sonstige BestimmungenGeltungs- dauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b09830Terpineolacetat Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Terpineolacetat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Terpineolacetat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 97 %
Chemische Formel: C12H20O2
CAS-Nr.: 8007-35-0
FLAVIS-Nr.: 09.830
Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
  3. Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 10 mg."
  4. Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
  5. Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.
13.8.2034
Analysemethode 1
Zur Identifizierung von Terpineolacetat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
  • Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
1) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.


Kenn-
nummer des Futtermittel-
zusatzstoffs
ZusatzstoffZusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, AnalysemethodeTierart oder Tier-
kategorie
Höchst-
alter
Mindest-
gehalt
Höchst- gehaltSonstige BestimmungenGeltungs- dauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b02016d,l-Borneol Zusammensetzung des Zusatzstoffs
d,l-Borneol
Charakterisierung des Wirkstoffs
d,l-Borneol
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 97 % (minimaler Testwert kann Isoborneol, andere Isomere von Borneol, Spuren von Fenchylalkohol und andere C10H18O-Verbindungen enthalten)
Chemische Formel: C10H18O
CAS-Nr.: 507-70-0
FLAVIS-Nr.: 02.016
Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
  3. Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 15 mg."
  4. Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
  5. Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.
13.8.2034
Analysemethode 1
Zur Identifizierung von d,l-Borneol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
  • Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
1) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.


Kenn-
nummer des Futtermittel-
zusatzstoffs
ZusatzstoffZusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, AnalysemethodeTierart oder Tier-
kategorie
Höchst-
alter
Mindest-
gehalt
Höchst- gehaltSonstige BestimmungenGeltungs- dauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b07147l-Carvon Zusammensetzung des Zusatzstoffs
l-Carvon
Charakterisierung des Wirkstoffs
l-Carvon
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 97 %
Chemische Formel: C10H14O
CAS-Nr.: 6485-40-1
FLAVIS-Nr.: 07.147
Alle Tierarten--10
  1. Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
  3. Der Zusatzstoff darf nicht mit anderen Quellen von l-Carvon verwendet werden.
  4. Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.
13.8.2034
Analysemethode 1
Zur Identifizierung von l-Carvon im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
  • Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
1) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.


Kenn-
nummer des Futtermittel-
zusatzstoffs
ZusatzstoffZusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, AnalysemethodeTierart oder Tier-
kategorie
Höchst-
alter
Mindest-
gehalt
Höchst- gehaltSonstige BestimmungenGeltungs- dauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b07215d-Campher Zusammensetzung des Zusatzstoffs
d-Campher
Charakterisierung des Wirkstoffs
d-Campher (auch bekannt als (1R)-1,7,7-Trimethylbicyclo[2.2.1]heptan-2-on)
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 96 %
Chemische Formel: C10H16O
CAS-Nr.: 464-49-3
FLAVIS-Nr.: 07.215
Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
  3. Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg."
  4. Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
  5. Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.
13.8.2034
Analysemethode 1
Zur Identifizierung von d-Campher im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
  • Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
1) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.


Kenn-
nummer des Futtermittel-
zusatzstoffs
ZusatzstoffZusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, AnalysemethodeTierart oder Tier-
kategorie
Höchst-
alter
Mindest-
gehalt
Höchst- gehaltSonstige BestimmungenGeltungs- dauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b09218d,l-Isobornylacetat Zusammensetzung des Zusatzstoffs
d,l-Isobornylacetat
Charakterisierung des Wirkstoffs
d,l-Isobornylacetat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 97 % (minimaler Testwert kann geringe Mengen an Bornylacetat enthalten)
Chemische Formel: C12H20O2
CAS-Nr.: 125-12-2
FLAVIS-Nr.: 09.218
Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
  3. Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg."
  4. Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
  5. Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.
13.8.2034
Analysemethode 1
Zur Identifizierung von d,l-Isobornylacetat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
  • Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
1) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.


Kenn-
nummer des Futtermittel-
zusatzstoffs
ZusatzstoffZusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, AnalysemethodeTierart oder Tier-
kategorie
Höchst-
alter
Mindest-
gehalt
Höchst- gehaltSonstige BestimmungenGeltungs- dauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b100053-Propylidenphthalid Zusammensetzung des Zusatzstoffs
3-Propylidenphthalid
Charakterisierung des Wirkstoffs
3-Propylidenphthalid
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 96 %
Chemische Formel: C11H10O2
CAS-Nr.: 17369-59-4
FLAVIS-Nr.: 10.005
Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
  3. Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg."
  4. Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
  5. Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.
13.8.2034
Analysemethode 1
Zur Identifizierung von 3-Propylidenphthalid im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
  • Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
1) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.


Kenn-
nummer des Futtermittel-
zusatzstoffs
ZusatzstoffZusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, AnalysemethodeTierart oder Tier-
kategorie
Höchst-
alter
Mindest-
gehalt
Höchst- gehaltSonstige BestimmungenGeltungs- dauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b08038Phenylessigsäure Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Phenylessigsäure
Charakterisierung des Wirkstoffs
Phenylessigsäure
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 99 %
Chemische Formel: C8H8O2
CAS-Nr.: 103-82-2
FLAVIS-Nr.: 08.038
Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
  3. Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 25 mg."
  4. Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
  5. Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.
13.8.2034
Analysemethode 1
Zur Identifizierung von Phenylessigsäure im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
  • Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
1) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.


Kenn-
nummer des Futtermittel-
zusatzstoffs

Zusatzstoff

Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode

Tierart oder Tier-
kategorie

Höchst-
alter

Mindest-
gehalt

Höchst- gehalt

Sonstige Bestimmungen

Geltungs- dauer der Zulassung

mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b09749Methylsalicylat Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Methylsalicylat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Methylsalicylat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98 %
Chemische Formel: C8H8O3
CAS-Nr.: 119-36-8
FLAVIS-Nr.: 09.749
Alle Tierarten--50
  1. Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
  3. Der Zusatzstoff darf nicht mit anderen Quellen von Methylsalicylat verwendet werden.
  4. Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.
13.8.2034
Analysemethode 1
Zur Identifizierung von Methylsalicylat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
  • Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
1) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.


Kenn-
nummer des Zusatz-
stoffs
ZusatzstoffZusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, AnalysemethodeTierart oder Tier-
kategorie
Höchst-
alter
Mindest-
gehalt
Höchst- gehaltSonstige BestimmungenGeltungs- dauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b04006Thymol Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Thymol
Charakterisierung des Wirkstoffs
Thymol
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98 %
Chemische Formel: C10H14O
CAS-Nr.: 89-83-8
FLAVIS-Nr.: 04.006
Alle Tierarten--125
  1. Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
  3. Der Zusatzstoff darf nicht mit anderen Quellen von Thymol verwendet werden.
  4. Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.
13.8.2034
Analysemethode 1
Zur Identifizierung von Thymol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
  • Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
1) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.


Kenn-
nummer des Futtermittel-
zusatzstoffs
ZusatzstoffZusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, AnalysemethodeTierart oder Tier-
kategorie
Höchst-
alter
Mindest-
gehalt
Höchst- gehaltSonstige BestimmungenGeltungs- dauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b04031Carvacrol Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Carvacrol
Charakterisierung des Wirkstoffs
Carvacrol
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98 %
Chemische Formel: C10H14O
CAS-Nr.: 499-75-2
FLAVIS-Nr.: 04.031
Alle Tierarten--125
  1. Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
  3. Der Zusatzstoff darf nicht mit anderen Quellen von Carvacrol verwendet werden.
  4. Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.
13.8.2034
Analysemethode 1
Zur Identifizierung von Carvacrol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
  • Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
1) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.


Kenn-
nummer des Futtermittel-
zusatzstoffs
ZusatzstoffZusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, AnalysemethodeTierart oder Tier-
kategorie
Höchst-
alter
Mindest-
gehalt
Höchst- gehaltSonstige BestimmungenGeltungs- dauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b15016Benzothiazol Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Benzothiazol
Charakterisierung des Wirkstoffs
Benzothiazol
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 96 %
Chemische Formel: C7H5NS
CAS-Nr.: 95-16-9
FLAVIS-Nr.: 15.016
Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
  3. Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 0,5 mg."
  4. Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
  5. Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.
13.8.2034
Analysemethode 1
Zur Identifizierung von Benzothiazol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
  • Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
1) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.


Kenn-
nummer des Futtermittel-
zusatzstoffs
ZusatzstoffZusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, AnalysemethodeTierart oder Tier-
kategorie
Höchst-
alter
Mindest-
gehalt
Höchst- gehaltSonstige BestimmungenGeltungs- dauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b01005Terpinolen Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Terpinolen
Charakterisierung des Wirkstoffs
Terpinolen
Hergestellt durch chemische Synthese oder durch fraktionierte Destillation oder Dampfdestillation ätherischer Öle.
Reinheit: mind. 95 %
Chemische Formel: C10H16
CAS-Nr.: 586-62-9
FLAVIS-Nr.: 01.005
Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
  3. Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 14,5 mg."
  4. Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
  5. Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.
13.8.2034
Analysemethode 1
Zur Identifizierung von Terpinolen im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
  • Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
1) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.


Kenn-
nummer des Futtermittel-
zusatzstoffs
ZusatzstoffZusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, AnalysemethodeTierart oder Tier-
kategorie
Höchst-
alter
Mindest-
gehalt
Höchst- gehaltSonstige BestimmungenGeltungs- dauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b02059d,l- Isoborneol Zusammensetzung des Zusatzstoffs
d,l- Isoborneol
Charakterisierung des Wirkstoffs
d,l- Isoborneol
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 92 % (minimaler Testwert 92 % und sekundäre Komponenten 3,5 % Borneol)
Chemische Formel: C10H18O
CAS-Nr.: 124-76-5
FLAVIS-Nr.: 02.059
Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
  3. Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg."
  4. Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
  5. Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.
13.8.2034
Analysemethode 1
Zur Identifizierung von d,l- Isoborneol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
  • Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
1) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.


Kenn-
nummer des Futtermittel-
zusatzstoffs
ZusatzstoffZusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, AnalysemethodeTierart oder Tier-
kategorie
Höchst-
alter
Mindest-
gehalt
Höchst- gehaltSonstige BestimmungenGeltungs- dauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b07176trans-Menthon Zusammensetzung des Zusatzstoffs
trans-Menthon
Charakterisierung des Wirkstoffs
trans-Menthon
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 96 % (Summe zweier Isomere)
Chemische Formel: C10H18O
CAS-Nr.: 89-80-5
FLAVIS-Nr.: 07.176
Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
  3. Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg."
  4. Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
  5. Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.
13.8.2034
Analysemethode 1
Zur Identifizierung von trans-Menthon im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
  • Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
1) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.


Kenn-
nummer des Futtermittel-
zusatzstoffs
ZusatzstoffZusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, AnalysemethodeTierart oder Tier-
kategorie
Höchst-
alter
Mindest-
gehalt
Höchst- gehaltSonstige BestimmungenGeltungs- dauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b09017d,l-Bornylacetat Zusammensetzung des Zusatzstoffs
d,l-Bornylacetat
Charakterisierung des Wirkstoffs
d,l-Bornylacetat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98 % (minimaler Testwert 98 %; kann Isobornylacetat und andere Bornylacetat-Isomere enthalten)
Chemische Formel: C12H20O2
CAS-Nr.: 76-49-3
FLAVIS-Nr.: 09.017
Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
  3. Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg."
  4. Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
  5. Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.
13.8.2034
Analysemethode 1
Zur Identifizierung von d,l-Bornylacetat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
  • Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
1) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.


Kenn-
nummer des Futtermittel-
zusatzstoffs
ZusatzstoffZusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, AnalysemethodeTierart oder Tier-
kategorie
Höchst-
alter
Mindest-
gehalt
Höchst- gehaltSonstige BestimmungenGeltungs- dauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b100243-Butylidenphthalid Zusammensetzung des Zusatzstoffs
3-Butylidenphthalid
Charakterisierung des Wirkstoffs
3-Butylidenphthalid
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 99 %
Chemische Formel: C12H12O2
CAS-Nr.: 551-08-6
FLAVIS-Nr.: 10.024
Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
  3. Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg."
  4. Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
  5. Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.
13.8.2034
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von 3-Butylidenphthalid im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
  • Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
1) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.


Kenn-
nummer des Futtermittel-
zusatzstoffs
ZusatzstoffZusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, AnalysemethodeTierart oder Tier-
kategorie
Höchst-
alter
Mindest-
gehalt
Höchst- gehaltSonstige BestimmungenGeltungs- dauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b05030Phenylacetaldehyd Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Phenylacetaldehyd
Charakterisierung des Wirkstoffs
Phenylacetaldehyd
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 95 %
Chemische Formel: C8H8O
CAS-Nr.: 122-78-1
FLAVIS-Nr.: 05.030
Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
  3. Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg."
  4. Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
  5. Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.
13.8.2034
Analysemethode 1
Zur Identifizierung von Phenylacetaldehyd im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
  • Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
1) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.


Kenn-
nummer des Futtermittel-
zusatzstoffs
ZusatzstoffZusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, AnalysemethodeTierart oder Tier-
kategorie
Höchst-
alter
Mindest-
gehalt
Höchst- gehaltSonstige BestimmungenGeltungs- dauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b09031Phenethylacetat Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Phenethylacetat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Phenethylacetat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98 %
Chemische Formel: C10H12O2
CAS-Nr.: 103-45-7
FLAVIS-Nr.: 09.031
Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
  3. Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg."
  4. Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
  5. Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.
13.8.2034
Analysemethode 1
Zur Identifizierung von Phenethylacetat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
  • Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
1) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.


Kenn-
nummer des Futtermittel-
zusatzstoffs
ZusatzstoffZusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, AnalysemethodeTierart oder Tier-
kategorie
Höchst-
alter
Mindest-
gehalt
Höchst- gehaltSonstige BestimmungenGeltungs- dauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b09707Phenethylphenylacetat Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Phenethylphenylacetat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Phenethylphenylacetat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98 %
Chemische Formel: C16H16O2
CAS-Nr.: 102-20-5
FLAVIS-Nr.: 09.707
Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
  3. Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg."
  4. Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
  5. Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.
13.8.2034
Analysemethode 1
Zur Identifizierung von Phenethylphenylacetat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
  • Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
1) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.


Kenn-
nummer des Futtermittel-
zusatzstoffs
ZusatzstoffZusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, AnalysemethodeTierart oder Tier-
kategorie
Höchst-
alter
Mindest-
gehalt
Höchst- gehaltSonstige BestimmungenGeltungs- dauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b09783Methylphenylacetat Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Methylphenylacetat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Methylphenylacetat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 97 %
Chemische Formel: C9H10O2
CAS-Nr.: 101-41-7
FLAVIS-Nr.: 09.783
Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
  3. Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 10 mg."
  4. Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
  5. Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.
13.8.2034
Analysemethode 1
Zur Identifizierung von Methylphenylacetat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
  • Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
1) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.


Kenn-
nummer des Futtermittel-
zusatzstoffs
ZusatzstoffZusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, AnalysemethodeTierart oder Tier-
kategorie
Höchst-
alter
Mindest-
gehalt
Höchst- gehaltSonstige BestimmungenGeltungs- dauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b09784Ethylphenylacetat Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Ethylphenylacetat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Ethylphenylacetat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 97 %
Chemische Formel: C10H12O2
CAS-Nr.: 101-97-3
FLAVIS-Nr.: 09.784
Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
  3. Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 10 mg."
  4. Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
  5. Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.
13.8.2034
Analysemethode 1
Zur Identifizierung von Ethylphenylacetat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
  • Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
1) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.


Kenn-
nummer des Futtermittel-
zusatzstoffs
ZusatzstoffZusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, AnalysemethodeTierart oder Tier-
kategorie
Höchst-
alter
Mindest-
gehalt
Höchst- gehaltSonstige BestimmungenGeltungs- dauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b09788Isobutylphenylacetat Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Isobutylphenylacetat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Isobutylphenylacetat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98 %
Chemische Formel: C12H16O2
CAS-Nr.: 102-13-6
FLAVIS-Nr.: 09.788
Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
  3. Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 10 mg."
  4. Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
  5. Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.
13.8.2034
Analysemethode 1
Zur Identifizierung von Isobutylphenylacetat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
  • Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
1) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.


Kenn-
nummer des Futtermittel-
zusatzstoffs
ZusatzstoffZusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, AnalysemethodeTierart oder Tier-
kategorie
Höchst-
alter
Mindest-
gehalt
Höchst- gehaltSonstige BestimmungenGeltungs- dauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b097893-Methylbutylphenylacetat Zusammensetzung des Zusatzstoffs
3-Methylbutylphenylacetat
Charakterisierung des Wirkstoffs
3-Methylbutylphenylacetat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 97 % (Summe aus n-Amyl- und Isoamylestern)
Chemische Formel: C13H18O2
CAS-Nr.: 102-19-2
FLAVIS-Nr.: 09.789
Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
  3. Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 25 mg."
  4. Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
  5. Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.
13.8.2034
Analysemethode 1
Zur Identifizierung von 3-Methylbutylphenylacetat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
  • Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
1) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.


Kenn-
nummer des Futtermittel-
zusatzstoffs
ZusatzstoffZusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, AnalysemethodeTierart oder Tier-
kategorie
Höchst-
alter
Mindest-
gehalt
Höchst- gehaltSonstige BestimmungenGeltungs- dauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b040052-Methoxyphenol Zusammensetzung des Zusatzstoffs
2-Methoxyphenol
Charakterisierung des Wirkstoffs
2-Methoxyphenol
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98 %
Chemische Formel: C7H8 O2
CAS-Nr.: 90-05-1
FLAVIS-Nr.: 04.005
Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
  3. Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg."
  4. Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
  5. Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.
13.8.2034
Analysemethode 1
Zur Identifizierung von 2-Methoxyphenol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
  • Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
1) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.


Kenn-
nummer des Futtermittel-
zusatzstoffs
ZusatzstoffZusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, AnalysemethodeTierart oder Tier-
kategorie
Höchst-
alter
Mindest-
gehalt
Höchst- gehaltSonstige BestimmungenGeltungs- dauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b040072-Methoxy-4-methylphenol Zusammensetzung des Zusatzstoffs
2-Methoxy-4-methylphenol
Charakterisierung des Wirkstoffs
2-Methoxy-4-methylphenol
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98 %
Chemische Formel: C8H10O2
CAS-Nr.: 93-51-6
FLAVIS-Nr.: 04.007
Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
  3. Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg."
  4. Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
  5. Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.
13.8.2034
Analysemethode 1
Zur Identifizierung von 2-Methoxy-4-methylphenol im Futtermittelzusatzstoff und in aromatisierenden Vormischungen:
  • Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
1) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.


Kenn-
nummer des Futtermittel-
zusatzstoffs
ZusatzstoffZusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, AnalysemethodeTierart oder Tier-
kategorie
Höchst-
alter
Mindest-
gehalt
Höchst- gehaltSonstige BestimmungenGeltungs- dauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b040084-Ethylguajacol Zusammensetzung des Zusatzstoffs
4-Ethylguajacol
Charakterisierung des Wirkstoffs
4-Ethylguajacol
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98 %
Chemische Formel: C9 H12 O2
CAS-Nr.: 2785-89-9
FLAVIS-Nr.: 04.008
Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
  3. Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg."
  4. Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
  5. Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.
13.8.2034
Analysemethode 1
Zur Identifizierung von 4-Ethylguajacol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
  • Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
1) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.


Kenn-
nummer des Futtermittel-
zusatzstoffs
ZusatzstoffZusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, AnalysemethodeTierart oder Tier-
kategorie
Höchst-
alter
Mindest-
gehalt
Höchst- gehaltSonstige BestimmungenGeltungs- dauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b040092-Methoxy-4-vinylphenol Zusammensetzung des Zusatzstoffs
2-Methoxy-4-vinylphenol
Charakterisierung des Wirkstoffs
2-Methoxy-4-vinylphenol
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98 %
Chemische Formel: C9H10 O2
CAS-Nr.: 7786-61-0
FLAVIS-Nr.: 04.009
Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
  3. Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg."
  4. Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
  5. Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.
13.8.2034
Analysemethode 1
Zur Identifizierung von 2-Methoxy-4-vinylphenol im Futtermittelzusatzstoff und in aromatisierenden Vormischungen:
  • Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
1) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.


Kenn-
nummer des Futtermittel-
zusatzstoffs
ZusatzstoffZusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, AnalysemethodeTierart oder Tier-
kategorie
Höchst-
alter
Mindest-
gehalt
Höchst- gehaltSonstige BestimmungenGeltungs- dauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b040224-Ethylphenol Zusammensetzung des Zusatzstoffs
4-Ethylphenol
Charakterisierung des Wirkstoffs
4-Ethylphenol
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98 %
Chemische Formel: C8H10 O
CAS-Nr.: 123-07-9
FLAVIS-Nr.: 04.022
Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
  3. Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg."
  4. Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
  5. Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.
13.8.2034
Analysemethode 1
Zur Identifizierung von 4-Ethylphenol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
  • Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
1) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.


Kenn-
nummer des Futtermittel-
zusatzstoffs
ZusatzstoffZusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, AnalysemethodeTierart oder Tier-
kategorie
Höchst-
alter
Mindest-
gehalt
Höchst- gehaltSonstige BestimmungenGeltungs- dauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b040272-Methylphenol Zusammensetzung des Zusatzstoffs
2-Methylphenol
Charakterisierung des Wirkstoffs
2-Methylphenol
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98 %
Chemische Formel: C7H8 O
CAS-Nr.: 95-48-7
FLAVIS-Nr.: 04.027
Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
  3. Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg."
  4. Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
  5. Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.
13.8.2034
Analysemethode 1
Zur Identifizierung von 2-Methylphenol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
  • Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
1) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.


Kenn-
nummer des Futtermittel-
zusatzstoffs
ZusatzstoffZusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, AnalysemethodeTierart oder Tier-
kategorie
Höchst-
alter
Mindest-
gehalt
Höchst- gehaltSonstige BestimmungenGeltungs- dauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b040284-Methylphenol Zusammensetzung des Zusatzstoffs
4-Methylphenol
Charakterisierung des Wirkstoffs
4-Methylphenol
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98 %
Chemische Formel: C7H8 O
CAS-Nr.: 106-44-5
FLAVIS-Nr.: 04.028
Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
  3. Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg."
  4. Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
  5. Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.
13.8.2034
Analysemethode 1
Zur Identifizierung von 4-Methylphenol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
  • Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
1) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.


Kenn-
nummer des Futtermittel-
zusatzstoffs
ZusatzstoffZusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, AnalysemethodeTierart oder Tier-
kategorie
Höchst-
alter
Mindest-
gehalt
Höchst- gehaltSonstige BestimmungenGeltungs- dauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b040362,6-Dimethoxyphenol Zusammensetzung des Zusatzstoffs
2,6-Dimethoxyphenol
Charakterisierung des Wirkstoffs
2,6-Dimethoxyphenol
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98 %
Chemische Formel: C8H10O3
CAS-Nr.: 91-10-1
FLAVIS-Nr.: 04.036
Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
  3. Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg."
  4. Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
  5. Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.
13.8.2034
Analysemethode 1
Zur Identifizierung von 2,6-Dimethoxyphenol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
  • Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
1) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.


Kenn-
nummer des Futtermittel-
zusatzstoffs
ZusatzstoffZusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, AnalysemethodeTierart oder Tier-
kategorie
Höchst-
alter
Mindest-
gehalt
Höchst- gehaltSonstige BestimmungenGeltungs- dauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b04041Phenol Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Phenol
Charakterisierung des Wirkstoffs
Phenol
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98 %
Chemische Formel: C6H6O
CAS-Nr.: 108-95-2
FLAVIS-Nr.: 04.041
Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
  3. Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg."
  4. Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
  5. Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.
13.8.2034
Analysemethode 1
Zur Identifizierung von Phenol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
  • Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
1) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.


Kenn-
nummer des Futtermittel-
zusatzstoffs
ZusatzstoffZusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, AnalysemethodeTierart oder Tier-
kategorie
Höchst-
alter
Mindest-
gehalt
Höchst- gehaltSonstige BestimmungenGeltungs- dauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b040422,6-Dimethylphenol Zusammensetzung des Zusatzstoffs
2,6-Dimethylphenol
Charakterisierung des Wirkstoffs
2,6-Dimethylphenol
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 99 %
Chemische Formel: C8H10O
CAS-Nr.: 576-26-1
FLAVIS-Nr.: 04.042
Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
  3. Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg."
  4. Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
  5. Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.
13.8.2034
Analysemethode 1
Zur Identifizierung von 2,6-Dimethylphenol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
  • Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
1) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.


Kenn-
nummer des Futtermittel-
zusatzstoffs
ZusatzstoffZusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, AnalysemethodeTierart oder Tier-
kategorie
Höchst-
alter
Mindest-
gehalt
Höchst- gehaltSonstige BestimmungenGeltungs- dauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b040442-Isopropylphenol Zusammensetzung des Zusatzstoffs
2-Isopropylphenol
Charakterisierung des Wirkstoffs
2-Isopropylphenol
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98 %
Chemische Formel: C9H12O
CAS-Nr.: 88-69-7
FLAVIS-Nr.: 04.044
Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
  3. Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg."
  4. Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
  5. Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.
13.8.2034
Analysemethode 1
Zur Identifizierung von 2-Isopropylphenol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
  • Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
1) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.


Kenn-
nummer des Futtermittel-
zusatzstoffs
ZusatzstoffZusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, AnalysemethodeTierart oder Tier-
kategorie
Höchst-
alter
Mindest-
gehalt
Höchst- gehaltSonstige BestimmungenGeltungs- dauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b04047Benzen-1,3-diol Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Benzen-1,3-diol
Charakterisierung des Wirkstoffs
Benzol-1,3-diol (auch bekannt als Resorcin)
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98 %
Chemische Formel: C6H6O2
CAS-Nr.: 108-46-3
FLAVIS-Nr.: 04.047
Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
  3. Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg."
  4. Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
  5. Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.
13.8.2034
Analysemethode 1
Zur Identifizierung von Benzen-1,3-diol
im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
  • Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
1) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.


Kenn-
nummer des Futtermittel-
zusatzstoffs
ZusatzstoffZusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, AnalysemethodeTierart oder Tier-
kategorie
Höchst-
alter
Mindest-
gehalt
Höchst- gehaltSonstige BestimmungenGeltungs- dauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b01006Alpha-Phellandren Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Alpha-Phellandren
Charakterisierung des Wirkstoffs
Alpha-Phellandren
Hergestellt durch chemische Synthese oder durch fraktionierte Destillation oder Dampfdestillation ätherischer Öle.
Reinheit: mind. 95 %
Chemische Formel: C10H16
CAS-Nr.: 99-83-2
FLAVIS-Nr.: 01.006
Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
  3. Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg."
  4. Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
  5. Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.
13.8.2034
Analysemethode 1
Zur Identifizierung von Alpha-Phellandren im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
  • Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
1) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.


Kenn-
nummer des Futtermittel-
zusatzstoffs
ZusatzstoffZusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, AnalysemethodeTierart oder Tier-
kategorie
Höchst-
alter
Mindest-
gehalt
Höchst- gehaltSonstige BestimmungenGeltungs- dauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b01019Alpha-Terpinen Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Alpha-Terpinen
Charakterisierung des Wirkstoffs
Alpha-Terpinen
Hergestellt durch chemische Synthese oder durch fraktionierte Destillation oder Dampfdestillation ätherischer Öle.
Reinheit: mind. 89 %
Chemische Formel: C10H16
CAS-Nr.: 99-86-5
FLAVIS-Nr.: 01.019
Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
  3. Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg."
  4. Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
  5. Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.
13.8.2034
Analysemethode 1
Zur Identifizierung von Alpha-Terpinen im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
  • Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
1) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.


Kenn-
nummer des Futtermittel-
zusatzstoffs
ZusatzstoffZusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, AnalysemethodeTierart oder Tier-
kategorie
Höchst-
alter
Mindest-
gehalt
Höchst- gehaltSonstige BestimmungenGeltungs- dauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b01020Gamma-Terpinen Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Gamma-Terpinen
Charakterisierung des Wirkstoffs
Gamma-Terpinen
Hergestellt durch chemische Synthese oder durch fraktionierte Destillation oder Dampfdestillation ätherischer Öle.
Reinheit: mind. 95 %
Chemische Formel: C10H16
CAS-Nr.: 99-85-4
FLAVIS-Nr.: 01.020
Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
  3. Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg."
  4. Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
  5. Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.
13.8.2034
Analysemethode 1
Zur Identifizierung von Gamma-Terpinen im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
  • Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
1) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.


Kenn-
nummer des Futtermittel-
zusatzstoffs
ZusatzstoffZusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, AnalysemethodeTierart oder Tier-
kategorie
Höchst-
alter
Mindest-
gehalt
Höchst- gehaltSonstige BestimmungenGeltungs- dauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b01046l-Limonen Zusammensetzung des Zusatzstoffs
l-Limonen
Charakterisierung des Wirkstoffs
l-Limonen
Hergestellt durch chemische Synthese oder durch fraktionierte Destillation oder Dampfdestillation ätherischer Öle.
Reinheit: mind. 95 %
Chemische Formel: C10H16
CAS-Nr.: 5989-54-8
FLAVIS-Nr.: 01.046
Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
  3. Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg."
  4. Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
  5. Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.
13.8.2034
Analysemethode 1
Zur Identifizierung von l-Limonen im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
  • Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)
1) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.


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