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Regelwerk, EU 2024, Klimaschutz / Gefahrgut/Transport - EU Bund
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Durchführungsverordnung (EU) 2024/2031 der Kommission vom 26. Juli 2024 über die Vorlage für Überwachungskonzepte gemäß der Verordnung (EU) 2023/1805 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Nutzung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Kraftstoffe im Seeverkehr und zur Änderung der Richtlinie 2009/16/EG

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2024/2031 vom 29.07.2024)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2023/1805 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. September 2023 über die Nutzung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Kraftstoffe im Seeverkehr und zur Änderung der Richtlinie 2009/16/EG 1, insbesondere auf Artikel 8 Absatz 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 8 Absätze 1 und 3 der Verordnung (EU) 2023/1805 müssen die Schifffahrtsunternehmen der Prüfstelle ein Überwachungskonzept vorlegen, das aus einer vollständigen und transparenten Dokumentation der Überwachungs- und Berichterstattungsmethode für jedes unter die Verordnung (EU) 2023/1805 fallende Schiff besteht.

(2) Um sicherzustellen, dass diese Überwachungskonzepte elektronisch übermittelt und erfasst werden sowie vollständige und standardisierte Informationen enthalten, die eine einheitliche Umsetzung der Überwachungs- und Berichterstattungspflichten der Schifffahrtsunternehmen ermöglichen, sollten Spezifikationen für elektronische Vorlagen, einschließlich technischer Vorschriften für ihre einheitliche Anwendung, festgelegt werden.

(3) Das Überwachungskonzept sollte mindestens die in Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/1805 genannten Angaben enthalten.

(4) Bei der Übermittlung von Informationen über Angaben und Verfahren im Rahmen des Überwachungskonzepts sollten Schifffahrtsunternehmen auch auf Verfahren oder Systeme Bezug nehmen können, die sie im Rahmen ihrer bestehenden Managementsysteme tatsächlich anwenden, wie den Internationalen Code für Maßnahmen zur Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs (International Safety Management Code, ISM-Code) 2, den Energieeffizienz-Managementplan für Schiffe (Ship Energy Efficiency Management Plan, SEEMP) 3 oder Systeme und Kontrollen, die unter einheitliche Qualitäts-, Umwelt- oder Energiemanagementnormen (z.B. EN ISO 9001:2015, EN ISO 14001:2015 oder EN ISO 50001:2011) fallen. In solchen Fällen oder wenn die einschlägigen Verfahren bereits in festgelegten schriftlichen Verfahren beschrieben sind, sollte es gestattet sein, dass die Überwachungskonzepte lediglich eine kurze Beschreibung oder Zusammenfassung dieser Verfahren enthalten.

(5) Sobald das Überwachungskonzept und das geänderte Überwachungskonzept als zufriedenstellend bewertet wurden, muss die Prüfstelle sie gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/1805 in der FuelEU-Datenbank erfassen, bei der es sich um ein spezielles Informationssystem der Union handelt, das von der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs entwickelt und betrieben wird und in dem die Bilanz jedes Schiffes erfasst wird. Gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/1805 muss der Verwaltungsstaat Zugang zu dem Überwachungskonzept und dem geänderten Überwachungskonzept haben.

(6) Die Kommission hat betroffene Parteien zu bewährten Verfahren für die unter diese Verordnung fallenden Themen konsultiert. Die Konsultation erfolgte im Rahmen der Untergruppe "Nachhaltige alternative Energie für die Schifffahrt", die unter der Schirmherrschaft des Europäischen Forums für nachhaltige Schifffahrt eingesetzt wurde.

(7) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für die Sicherheit im Seeverkehr und die Vermeidung von Umweltverschmutzung durch Schiffe

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1 Vorlage für das Überwachungskonzept

(1) Zur Übermittlung des Überwachungskonzepts gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) 2023/1805 verwenden die Schifffahrtsunternehmen eine elektronische Fassung der Vorlage im Anhang der vorliegenden Verordnung, die über die FuelEU-Datenbank zugänglich sein wird.

(2) Für die Zwecke der Erfassung des bewerteten Überwachungskonzepts in der FuelEU-Datenbank gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/1805 verwenden die Prüfstellen eine elektronische Fassung der Vorlage für das Überwachungskonzept im Anhangder vorliegenden Verordnung.

Artikel 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 26. Juli 2024

1) ABl. L 234 vom 22.09.2023 S. 48, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/1805/oj.

2) Mit Entschließung A.741(18) der Versammlung der internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) angenommen.

3) Anlage VI Regel 22 des MARPOL-Übereinkommens .


.

Vorlage für ÜberwachungskonzepteAnhang

Teil A
Dokumentation der Änderungen

Nr. der VersionReferenzdatumStatus am Referenzdatum 1Hinweis auf die Kapitel, die überarbeitet oder geändert wurden, mit einer kurzen Erklärung der Änderungen
 
1) Wählen Sie eine der folgenden Kategorien: "Arbeitsentwurf", "In Überarbeitung", "Der Prüfstelle vorgelegter endgültiger Entwurf", "Von der Prüfstelle geprüft".

Teil B
Basisangaben

Tabelle B.1.: Kenndaten des Schiffs und Angaben zum Schiffseigner

Name des Schiffs 
IMO-Schiffskennnummer
Registerhafen
Heimathafen (falls nicht mit dem Registerhafen identisch)
Name des Schiffseigners 1
Steuernummer des Schiffseigners (freiwillig)
Kontaktperson für den Schiffseigner (freiwillig)
Anschrift (freiwillig)
Ort (freiwillig)
Landesteil (freiwillig)
Telefonnummer (freiwillig)
E-Mail-Adresse (freiwillig)
Kennnummer des eingetragenen Schiffseigners im eindeutigen IMO-Kennnummernsystem für Schifffahrtsunternehmen und eingetragene Schiffseigner 2
Land der Registrierung des eingetragenen Schiffseigners 1
Schiffstyp 3
Tragfähigkeit (in Tonnen)
Bruttoraumzahl
Klassifikationsgesellschaft (freiwillig)
Eisklasse (freiwillig) 4
Flaggenstaat (freiwillig)
Technische Effizienz (freiwillig) 5
Freitextfeld für zusätzliche Angaben zu den Schiffsmerkmalen (freiwillig) 6
1) Wie im eindeutigen IMO-Kennnummernsystem für Schifffahrtsunternehmen und eingetragene Schiffseigner gemeldet.

2) Der registrierte Schiffseigner ist der im Registerzeugnis des Schiffes angegebene Eigner.

3) Wählen Sie eine der folgenden Kategorien: "Fahrgastschiff", "Ro-Ro-Schiff", "Containerschiff", "Öltankschiff", "Chemikalientankschiff", "LNG-Tankschiff", "Gastankschiff", "Massengutschiff", "Stückgutschiff", "Kühlfrachtschiff" "Fahrzeugtransportschiff", "Tank-Massengutschiff", "Ro-Pax-Schiff", "Container-/Ro-Ro-Frachtschiff", "Sonstige Schiffstypen". In die Kategorie "Fahrgastschiff" gehört der Untertyp "Kreuzfahrtschiff".

4) Pflichtangabe, wenn das Schifffahrtsunternehmen beantragt, die aufgrund der Eisklasse des Schiffes und/oder der Fahrt in vereisten Gewässern zusätzlich verbrauchte Energie aus der Berechnung der Konformitätsbilanz gemäß Anhang IV der Verordnung (EU) 2023/1805 auszuschließen. Wählen Sie eine der Polarklassen PC1 - PC7 oder eine der finnisch-schwedischen Eisklassen (IC, IB, IA oder IA Super). Zur Feststellung der Entsprechung von Eisklassen ist die Empfehlung 25/7 der HELCOM zu verwenden.

5) Schiffe sollten den Kennwert für technische Effizienz EEDI oder EEXI melden; wenn dieser nicht vorhanden ist, kann der geschätzte Kennwert (EIV) gemeldet werden.

6) Hier kann eine weitere Kontaktperson eingetragen werden.

Tabelle B.2.: Angaben zum Schifffahrtsunternehmen

Name des Unternehmens
Art des Unternehmens 1
Kennnummer des Schifffahrtsunternehmens im eindeutigen IMO-Kennnummernsystem für Schifffahrtsunternehmen und eingetragene Schiffseigner 2
Land der Registrierung des Schifffahrtsunternehmens 3
Steuernummer des Unternehmens (freiwillig)
Kontaktperson
Anschrift
Ort
Landesteil
Postleitzahl (PLZ)
Land
Telefonnummer
E-Mail-Adresse
1) Schifffahrtsunternehmen können eine der folgenden Angaben auswählen: "Schiffseigner und ISM-Unternehmen", "ISM-Unternehmen, das nicht mit dem Schiffseigner identisch ist".

2) Wie im eindeutigen IMO-Kennnummernsystem für Schifffahrtsunternehmen und eingetragene Schiffseigner gemeldet.

3) Das Land der Registrierung stimmt mit dem im eindeutigen IMO-Kennnummernsystem für Schifffahrtsunternehmen und eingetragene Schiffseigner gemeldeten Land der Registrierung überein.

Tabelle B.3.: Beschreibung der Kraftstoffverbraucher

Nr. der kraftstoffverbrauchenden EinheitName der kraftstoffverbrauchenden EinheitArt des Kraftstoffverbrauchers 1Klasse der kraftstoffverbrauchenden Einheit 2Technische Beschreibung der kraftstoffver-
brauchenden Einheit (Leistung/Motorleistung, spezifischer Kraftstoffverbrauch (SFOC), Jahr der Installation, Kennnummer im Falle mehrerer identischer Emissionsquellen usw.) 3
(Potenziell) Verwendete Kraftstoffarten 4
 
1) Wählen Sie eine der folgenden Kategorien: "Antriebsmaschinen", "Hilfsmaschinen", "Gasturbinen", "Kessel", "Inertgasgeneratoren", "Brennstoffzellen", "Abfallverbrennungsanlagen", "Sonstige".

2) ICE (sonstige), LNG Otto (Zweistoffmotor mit mittlerer Drehzahl), LNG Otto (Zweistoffmotor mit niedriger Drehzahl), LNG Diesel (Zweistoffmotor mit niedriger Drehzahl), LBSI, Gasturbine, Kessel, Brennstoffzellen, Abfallverbrennungsanlagen, Inertgasgeneratoren.

3) Kann im Falle mehrerer identischer Emissionsquellen die Kennnummer enthalten. Es sollte der im EIAPP-Zeugnis angegebene Wert für die Leistung/Motorleistung bei maximaler Dauerleistung (Maximum Continuous Rating, MCR) verwendet werden. Falls für den Kraftstoffverbraucher kein EIAPP-Zeugnis erforderlich ist, sollte von der MCR auf dem Typenschild ausgegangen werden.

4) Wählen Sie mindestens eine der folgenden Kategorien: "Schweröl (HFO)", "Dieselöl (LFO)", "Diesel/Gasöl (MDO/MGO)", "Flüssiges Erdgas (Propan, LPG)", "Flüssiges Erdgas (Butan, LPG)", "Flüssiges Naturgas (LNG)", "H2 (fossil)", "NH3 (fossil)", "Methanol (fossil)", "Ethanol", "Biodiesel", "Hydriertes Pflanzenöl", "Flüssiges Biomethan als Kraftstoff für den Verkehrssektor (Bio-LNG)", "Biomethanol", "sonstige Biokraftstoffe", "Bio-H2", "E-Diesel", "E-Methanol", "E-LNG", "E-H2", "E-NH3", "E-LPG", "E-Dimethylether", "Sonstige nichtfossile Kraftstoffe".

Tabelle B.4.: Ausrüstung für den Anschluss an die Landstromversorgung 1

Referenznummer der Ausrüstung für die LandstromversorgungAusrüstung für die Landstromversorgung
(Name, Art)
Technische Beschreibung der Ausrüstung für die Landstromversorgung mit einer festgelegten Spannung und Frequenz, einschließlich der in IEC/IEEE 80005-1 (Hochspannung) und IEC/IEEE 80005-3 (Niederspannung) genannten Ausrüstung, und deren Position an BordNormen 2
 
1) Verpflichtend nur für Containerschiffe und Fahrgastschiffe.

2) IEC/IEEE 80005-1 (Hochspannung) und IEC/IEEE 80005-3 (Niederspannung).

Tabelle B.5.: Emissionsfreie Technologie 1

Referenznummer der emissionsfreien TechnologieEmissionsfreie Technologie
(Name, Art) 2
Technische Beschreibung der emissionsfreien Technologie 3
 
1) Verpflichtend nur für Containerschiffe und Fahrgastschiffe, die keine Landstromversorgung nutzen.

2) Brennstoffzellen, Speicherung auf See erzeugten Stroms an Bord, Speicherung von Landstrom an Bord, Speicherung von Strom aus ausgetauschten Batterien an Bord, Stromerzeugung aus Windenergie an Bord oder Stromerzeugung aus Sonnenenergie an Bord.

3) In der technischen Beschreibung muss die Nennleistung angegeben sein.

Tabelle B.6.: Ermittelter Gesamtstrombedarf des Schiffes am Liegeplatz 1 2

Ermittelter Gesamtstrombedarf des Schiffes am Liegeplatz (kW)Datenquelle
 
1) Verpflichtend nur für Containerschiffe und Fahrgastschiffe.

2) Entsprechend der elektrischen Lastbilanz oder der elektrischen Laststudie des Schiffs, mit der die Einhaltung der Regeln 40 und 41 des Kapitels II-1 SOLAS-Übereinkommens nachgewiesen wird. Ist das Schiff nicht in der Lage, diesen Nachweis zu erbringen, so wird von einem Wert von 25 % des Gesamtwerts der in seinem in Anwendung des MARPOL-Übereinkommens vorgelegten EIAPP-Zeugnis - oder, falls für die Motoren kein EIAPP-Zeugnis erforderlich ist, auf dem Typenschild - angegebenen maximalen Dauerleistung der Hauptmotoren des Schiffs ausgegangen.

Tabelle B.7.: Beschreibung windunterstützter Antriebssysteme (soweit zutreffend)

Referenznummer des windunterstützten AntriebssystemsWindunterstütztes Antriebssystem (Name, Art) 1Datum der Installation des windunterstützten AntriebssystemsTechnische Beschreibung des windunterstützten AntriebssystemsPwind 2Pprop 2
 
1) Wählen Sie eine der folgenden Kategorien: Rotorsegel, Zugdrachen, harte oder starre Segel, weiche Segel, Saugflügel, Turbinen, andere windunterstützte Antriebssysteme.

2) Gemäß Anhang I der Verordnung (EU) 2023/1805, soweit zutreffend.

Tabelle B.8.: Verfahren, Systeme und Zuständigkeiten für die Aktualisierung der Vollständigkeit der Liste der Kraftstoffverbraucher, der Ausrüstung für die Landstromversorgung, der emissionsfreien Technologie und des windunterstützten Antriebssystems

Bezeichnung des VerfahrensVerwaltung der Vollständigkeit der Liste der Kraftstoffverbraucher, der Ausrüstung für die Landstromversorgung, der emissionsfreien Technologie und des windunterstützten Antriebssystems
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren
Version des bestehenden Verfahrens
Beschreibung des Verfahrens (wenn bereits außerhalb des Überwachungskonzepts beschrieben, reicht eine Kurzbeschreibung aus)
Name der für dieses Verfahren verantwortlichen Person oder Funktion
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend)

Tabelle B.9.: Verfahren zur Überwachung und Meldung der Well-to-Tank- und Tank-to-Wake-Emissionsfaktoren der Energie, die an Bord genutzt werden soll, gemäß den in Artikel 10 und in den Anhängen I und II angegebenen Methoden

Bezeichnung des VerfahrensÜberwachung und Meldung der Well-to-Tank- und Tank-to-Wake-Emissionsfaktoren der Energie, die an Bord genutzt werden soll
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren
Version des bestehenden Verfahrens
Beschreibung des Verfahrens (wenn bereits außerhalb des Überwachungskonzepts beschrieben, reicht eine Kurzbeschreibung aus)
Name der für dieses Verfahren verantwortlichen Person oder Funktion
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend)

Teil C
Tätigkeitsdaten

C.1. Überwachung des Energieverbrauchs

Tabelle C.1.1.: Zur Bestimmung des Kraftstoffverbrauchs der einzelnen Kraftstoffverbraucher verwendete Methoden

Nr. der kraftstoffverbrauchenden Einheit 1Name der kraftstoffverbrauchenden EinheitArt des Kraftstoffverbrauchers 2Überwachungsmethode 3
 
1) Wie in Tabelle B.3 gemeldet.

2) Wählen Sie eine der folgenden Kategorien: "Antriebsmaschinen", "Hilfsmaschinen", "Gasturbinen", "Kessel", "Inertgasgeneratoren", "Brennstoffzellen", "Abfallverbrennungsanlagen", "Sonstige".

3) Wählen Sie eine oder mehrere der folgenden Kategorien: "Methode A: Bunkerlieferbescheinigungen und regelmäßige Kontrollen des Füllstands der Kraftstofftanks", "Methode B: Überwachung der Bunkerkraftstofftanks an Bord", "Methode C: Durchflussmesser für einzubeziehende Verbrennungsprozesse" oder "Methode D: Direkte Messung von Treibhausgasemissionen" Bei Verwendung der Methode D, wird der Kraftstoffverbrauch anhand der gemessenen CO2-Emissionen berechnet. In allen Fällen, in denen entwichene Emissionen aus nicht verbrannten gasförmigen Kraftstoffen zu berücksichtigen sind, ist eine Korrektur vorzunehmen. Für diese Fälle sind in der Tabelle in Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1805 die Werte für "Cslip " festgelegt.

Tabelle C.1.2.: Verfahren zur Bestimmung des gebunkerten Kraftstoffs und des Kraftstoffs in den Tanks

Bezeichnung des VerfahrensBestimmung des gebunkerten Kraftstoffs und des Kraftstoffs in den Tanks
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren
Version des bestehenden Verfahrens
Beschreibung des Verfahrens (wenn bereits außerhalb des Überwachungskonzepts beschrieben, reicht eine Kurzbeschreibung aus)
Name der für dieses Verfahren verantwortlichen Person oder Funktion
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend)

Tabelle C.1.3.: Regelmäßige Gegenkontrollen der gebunkerten Menge laut Bunkerlieferbescheinigungen und der durch Messungen an Bord ermittelten gebunkerten Menge

Bezeichnung des VerfahrensRegelmäßige Gegenkontrollen der gebunkerten Menge laut Bunkerlieferbescheinigungen und der durch Messungen an Bord ermittelten gebunkerten Menge
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren
Version des bestehenden Verfahrens
Beschreibung des Verfahrens (wenn bereits außerhalb des Überwachungskonzepts beschrieben, reicht eine Kurzbeschreibung aus)
Name der für dieses Verfahren verantwortlichen Person oder Funktion

Tabelle C.1.4.: Methode für die Bestimmung der Kraftstoffdichte

Kraftstoffart/-tankMethode für die Bestimmung der realen Dichtewerte des gebunkerten Kraftstoffs 1Methode für die Bestimmung der realen Dichtewerte des im Tank vorhandenen Kraftstoffs 2
 
1) Wählen Sie eine der folgenden Kategorien: "Bordmesssysteme", "Prüfung durch den Kraftstoffanbieter" oder "Laboranalyse".

2) Wählen Sie eine der folgenden Kategorien: "Messsysteme", "Prüfung durch den Kraftstoffanbieter" oder "Laboranalyse".

Tabelle C.1.5.: Mit der Kraftstoffüberwachung verbundene Unsicherheit

Überwachungsmethode 1Verfolgtes Konzept 2Unsicherheitswert
 
1) Wählen Sie eine oder mehrere der folgenden Kategorien: "Methode A: Bunkerlieferbescheinigungen und regelmäßige Kontrollen des Füllstands der Kraftstofftanks", "Methode B: Überwachung der Bunkerkraftstofftanks an Bord", "Methode C: Durchflussmesser für einzubeziehende Verbrennungsprozesse" oder "Methode D: Direkte Messung von THG-Emissionen"

2) Wählen Sie eine der folgenden Kategorien: "Standardwert" oder "Schiffsspezifische Schätzung"

Tabelle C.1.6.: Verfahren zur Überwachung der in Form von Landstrom bereitgestellten Energie (soweit zutreffend)

Bezeichnung des VerfahrensÜberwachung der in Form von Landstrom bereitgestellten Energie
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren
Version des bestehenden Verfahrens
Beschreibung des Verfahrens (wenn bereits außerhalb des Überwachungskonzepts beschrieben, reicht eine Kurzbeschreibung aus)
Name der für dieses Verfahren verantwortlichen Person oder Funktion
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend)

Tabelle C.1.7.: Verfahren zur Überwachung der aus einer emissionsfreien Technologie bereitgestellten Energie (soweit zutreffend)

Bezeichnung des VerfahrensÜberwachung der aus einer emissionsfreien Technologie bereitgestellten Energie
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren
Version des bestehenden Verfahrens
Beschreibung des Verfahrens (wenn bereits außerhalb des Überwachungskonzepts beschrieben, reicht eine Kurzbeschreibung aus)
Name der für dieses Verfahren verantwortlichen Person oder Funktion
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend)

Tabelle C.1.8. : Verfahren zur Überwachung des Kraftstoffverbrauchs jedes Kraftstoffverbrauchers bei Fahrten in vereisten Gewässern 1

Bezeichnung des VerfahrensÜberwachung des Kraftstoffverbrauchs jedes Kraftstoffverbrauchers bei Fahrten in vereisten Gewässern
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren
Version des bestehenden Verfahrens
Beschreibung des Verfahrens (wenn bereits außerhalb des Überwachungskonzepts beschrieben, reicht eine Kurzbeschreibung aus)
Name der für dieses Verfahren verantwortlichen Person oder Funktion
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend)
1) Pflichtangabe, wenn das Schifffahrtsunternehmen beantragt, die aufgrund der Fahrt in vereisten Gewässern zusätzlich verbrauchte Energie aus der Berechnung der Konformitätsbilanz gemäß Anhang IV der Verordnung (EU) 2023/1805 auszuschließen.

C.2. Allgemeine Verfahren für Messungen

Tabelle C.2.1.: Beschreibung der eingesetzten Messinstrumente

Messsysteme (Bezeichnung)Messsubjekte (z.B. kraftstoffverbrauchende Einheiten, Tanks, Ersatzenergiequellen oder eine emissionsfreie Technologie)Technische Beschreibung (Spezifikation, Kalibrierungsmethoden und -intervalle, Wartungsintervalle)
 

Tabelle C.2.2.: Verfahren für die Aufzeichnung, Abfrage, Übermittlung und Speicherung von Messinformationen

Bezeichnung des VerfahrensAufzeichnung, Abfrage, Übermittlung und Speicherung von Messinformationen
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren
Version des bestehenden Verfahrens
Beschreibung des Verfahrens (wenn bereits außerhalb des Überwachungskonzepts beschrieben, reicht eine Kurzbeschreibung aus)
Name der für dieses Verfahren verantwortlichen Person oder Funktion
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend)

Tabelle C.2.3.: Verfahren für die Gewährleistung der Qualitätssicherung für die Messsysteme

Bezeichnung des VerfahrensGewährleistung der Qualitätssicherung für die Messsysteme
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren
Version des bestehenden Verfahrens
Beschreibung des Verfahrens (wenn bereits außerhalb des Überwachungskonzepts beschrieben, reicht eine Kurzbeschreibung aus)
Name der für dieses Verfahren verantwortlichen Person oder Funktion
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend)

C.3. Schiffsführung

Tabelle C.3.1.: Verfahren für die Bestimmung und Aufzeichnung der Liste der Fahrten

Bezeichnung des VerfahrensAufzeichnung und Gewährleistung der Vollständigkeit von Fahrten
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren
Version des bestehenden Verfahrens
Beschreibung der Verfahren (einschließlich der Aufzeichnung von Fahrten, Überwachung von Fahrten usw.) (wenn bereits außerhalb des Überwachungskonzepts beschrieben, reicht eine Kurzbeschreibung aus)
Name der für dieses Verfahren verantwortlichen Person oder Funktion
Datenquellen
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend)

Tabelle C.3.2.: Verfahren für die Bestimmung und Aufzeichnung der zurückgelegten Fahrstrecke 1

Bezeichnung des VerfahrensAufzeichnung und Bestimmung der Fahrstrecke je unternommener Fahrt
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren
Version des bestehenden Verfahrens
Beschreibung der Verfahren (einschließlich der Aufzeichnung und Verwaltung der Angaben zur Strecke) (wenn bereits außerhalb des Überwachungskonzepts beschrieben, reicht eine Kurzbeschreibung aus)
Name der für dieses Verfahren verantwortlichen Person oder Funktion
Datenquellen
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend)
1) Pflichtangabe, wenn das Schifffahrtsunternehmen beantragt, die aufgrund der Fahrt in vereisten Gewässern zusätzlich verbrauchte Energie aus der Berechnung der Konformitätsbilanz gemäß Anhang IV der Verordnung (EU) 2023/1805 auszuschließen.

Tabelle C.3.3.: Verfahren für die Bestimmung und Aufzeichnung des Datums, der Uhrzeit und der Position der Einfahrt in vereiste Gewässer und der Ausfahrt aus diesen sowie der zurückgelegten Fahrstrecke bei Fahrten in vereisten Gewässern 1

Bezeichnung des VerfahrensBestimmung und Aufzeichnung der zurückgelegten Fahrstrecke bei Fahrten in vereisten Gewässern
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren
Version des bestehenden Verfahrens
Beschreibung der Verfahren (einschließlich der Aufzeichnung und Verwaltung der Angaben zur Fahrstrecke und zu den winterlichen Bedingungen) (wenn bereits außerhalb des Überwachungskonzepts beschrieben, reicht eine Kurzbeschreibung aus.)
Name der für dieses Verfahren verantwortlichen Person oder Funktion
Formeln und Datenquellen
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend)
1) Pflichtangabe, wenn das Schifffahrtsunternehmen beantragt, die aufgrund der Fahrt in vereisten Gewässern zusätzlich verbrauchte Energie aus der Berechnung der Konformitätsbilanz gemäß Anhang IV der Verordnung (EU) 2023/1805 auszuschließen.

Tabelle C.3.4.: Verfahren für die Bestimmung und Aufzeichnung der auf See und am Liegeplatz verbrachten Zeit 1

Bezeichnung des VerfahrensBestimmung und Aufzeichnung der vom Liegeplatz im Abfahrtshafen bis zum Liegeplatz im Ankunftshafen auf See verbrachten Zeit sowie der am Liegeplatz (am Kai und am Ankerplatz) verbrachten Zeit
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren
Version des bestehenden Verfahrens
Beschreibung der Verfahren (einschließlich der Aufzeichnung und Verwaltung der Angaben zum Auslaufen aus dem und zur Ankunft im Hafen) (wenn bereits außerhalb des Überwachungskonzepts beschrieben, reicht eine Kurzbeschreibung aus)
Name der für dieses Verfahren verantwortlichen Person oder Funktion
Formeln und Datenquellen
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend)
1) "Schiff am Liegeplatz" bezeichnet ein Schiff, das in einem Hafen im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats für Zwecke des Be- und Entladens oder der Beherbergung von Fahrgästen sicher festgemacht ist oder vor Anker liegt, auch in der Zeit, in der es nicht be- oder entladen wird; "Schiff am Ankerplatz" bezeichnet ein Schiff am Liegeplatz, das nicht am Kai festgemacht ist; "Fahrt" bezeichnet jede Bewegung eines Schiffes, die in einem Anlaufhafen beginnt oder endet und die der gewerblichen Beförderung von Personen oder Gütern dient.

Teil D
Datenlücken

Tabelle D.1.: Methoden für die Schätzung des Kraftstoffverbrauchs

Bezeichnung der MethodeMethode für die Schätzung des Kraftstoffverbrauchs
Ersatz-Überwachungsmethode 1
Verwendete Formeln
Beschreibung des Verfahrens zur Schätzung des Kraftstoffverbrauchs
Name der für diese Methode verantwortlichen Person oder Funktion
Datenquellen
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend)
1) Wählen Sie eine der folgenden Kategorien: "Methode A: Bunkerlieferbescheinigungen und regelmäßige Kontrollen des Füllstands der Kraftstofftanks", "Methode B: Überwachung der Bunkerkraftstofftanks an Bord", "Methode C: Durchflussmesser für einzubeziehende Verbrennungsprozesse", "Methode D: Direkte Messung der THG-Emissionen" oder "Nicht zutreffend". Es ist eine andere Kategorie zu wählen als die für die Methode für den Kraftstoffverbrauch gewählte Kategorie in Tabelle C.1.1. (Überwachung des Energieverbrauchs - Zur Bestimmung des Kraftstoffverbrauchs der einzelnen Kraftstoffverbraucher verwendete Methoden).

Tabelle D.2.: Methoden für die Schätzung des Energieverbrauchs in Form von Landstrom und aus emissionsfreien Technologien (soweit zutreffend)

Bezeichnung der MethodeMethode für die Schätzung des Energieverbrauchs
Ersatz-Überwachungsmethode
Verwendete Formeln
Beschreibung des Verfahrens zur Schätzung des Energieverbrauchs
Name der für diese Methode verantwortlichen Person oder Funktion
Datenquellen
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend)

Tabelle D.3.: Methoden für die Schließung von Datenlücken in Bezug auf die zurückgelegte Fahrstrecke

Bezeichnung der MethodeMethode für die Schließung von Datenlücken in Bezug auf die zurückgelegte Fahrstrecke
Verwendete Formeln
Beschreibung der Methode für die Schließung von Datenlücken
Name der für diese Methode verantwortlichen Person oder Funktion
Datenquellen
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend)

Tabelle D.4.: Zu verwendende Methoden zur Schließung von Datenlücken in Bezug auf das Datum, die Uhrzeit und die Position der Einfahrt in vereiste Gewässer und der Ausfahrt aus diesen sowie in Bezug auf die zurückgelegte Fahrstrecke bei Fahrten in vereisten Gewässern

Bezeichnung der MethodeMethode zur Schließung von Datenlücken in Bezug auf das Datum, die Uhrzeit und die Position der Einfahrt in vereiste Gewässer und der Ausfahrt aus diesen sowie in Bezug auf die zurückgelegte Fahrstrecke bei Fahrten in vereisten Gewässern
Verwendete Formeln
Beschreibung der Methode für die Schließung von Datenlücken
Name der für diese Methode verantwortlichen Person oder Funktion
Datenquellen
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend)

Tabelle D.5.: Zu verwendende Methoden zur Schließung von Datenlücken in Bezug auf die auf See verbrachte Zeit sowie die am Liegeplatz (am Kai und am Ankerplatz) verbrachte Zeit (soweit zutreffend)

Bezeichnung der MethodeMethode zur Schließung von Datenlücken in Bezug auf die auf See verbrachte Zeit sowie die am Liegeplatz (am Kai und am Ankerplatz) verbrachte Zeit
Verwendete Formeln
Beschreibung der Methode für die Schließung von Datenlücken
Name der für diese Methode verantwortlichen Person oder Funktion
Datenquellen
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend)

Teil E
Management

Tabelle E.1.: Regelmäßige Kontrolle der Eignung des Überwachungskonzepts

Bezeichnung des VerfahrensRegelmäßige Kontrolle der Eignung des Überwachungskonzepts
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren
Version des bestehenden Verfahrens
Beschreibung des Verfahrens (wenn bereits außerhalb des Überwachungskonzepts beschrieben, reicht eine Kurzbeschreibung aus)
Name der für dieses Verfahren verantwortlichen Person oder Funktion
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend)

Tabelle E.2.: Verfahren für Datenflussaktivitäten

Bezeichnung des VerfahrensVerfahren für Datenflussaktivitäten
Bezugnahme auf Verfahren
Beschreibung des Verfahrens (wenn bereits außerhalb des Überwachungskonzepts beschrieben, reicht eine Kurzbeschreibung aus)
Name der für dieses Verfahren verantwortlichen Person oder Funktion
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend)

Tabelle E.3.: Verfahren zur Risikobewertung

Bezeichnung des VerfahrensVerfahren zur Risikobewertung
Bezugnahme auf Verfahren
Beschreibung des Verfahrens (wenn bereits außerhalb des Überwachungskonzepts beschrieben, reicht eine Kurzbeschreibung aus)
Name der für dieses Verfahren verantwortlichen Person oder Funktion
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend)

Tabelle E.4.: Kontrolltätigkeiten: Qualitätssicherung und Zuverlässigkeit der Informationstechnologie

Bezeichnung des VerfahrensVerwaltung der Informationstechnologie (z.B. Zugangskontrollen, Back-up, Datenwiederherstellung und Sicherheit)
Bezugnahme auf Verfahren
Beschreibung des Verfahrens (wenn bereits außerhalb des Überwachungskonzepts beschrieben, reicht eine Kurzbeschreibung aus)
Name der für die Datenpflege verantwortlichen Person oder Funktion
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen
Gegebenenfalls Bezeichnung des angewandten Systems
Liste einschlägiger bestehender Verwaltungssysteme

Tabelle E.5.: Kontrolltätigkeiten: Interne Überprüfungen und Validierung der relevanten Daten

Bezeichnung des VerfahrensInterne Überprüfungen und Validierung der relevanten Daten
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren
Version des bestehenden Verfahrens
Beschreibung des Verfahrens (wenn bereits außerhalb des Überwachungskonzepts beschrieben, reicht eine Kurzbeschreibung aus)
Name der für dieses Verfahren verantwortlichen Person oder Funktion
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend)

Tabelle E.6.: Kontrolltätigkeiten: Berichtigungen und Korrekturmaßnahmen

Bezeichnung des VerfahrensBerichtigungen und Korrekturmaßnahmen
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren
Version des bestehenden Verfahrens
Beschreibung des Verfahrens (wenn bereits außerhalb des Überwachungskonzepts beschrieben, reicht eine Kurzbeschreibung aus)
Name der für dieses Verfahren verantwortlichen Person oder Funktion
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend)

Tabelle E.7.: Kontrolltätigkeiten: Ausgelagerte Tätigkeiten (soweit zutreffend)

Bezeichnung des VerfahrensAusgelagerte Tätigkeiten
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren
Version des bestehenden Verfahrens
Beschreibung des Verfahrens (wenn bereits außerhalb des Überwachungskonzepts beschrieben, reicht eine Kurzbeschreibung aus)
Name der für dieses Verfahren verantwortlichen Person oder Funktion
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend)

Tabelle E.8.: Kontrolltätigkeiten: Dokumentation

Bezeichnung des VerfahrensDokumentation
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren
Version des bestehenden Verfahrens
Beschreibung des Verfahrens (wenn bereits außerhalb des Überwachungskonzepts beschrieben, reicht eine Kurzbeschreibung aus)
Name der für dieses Verfahren verantwortlichen Person oder Funktion
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend)

Teil F
Weitere Informationen

Tabelle F.1.: Liste der Definitionen und Abkürzungen

Abkürzung, Akronym, DefinitionErläuterung
 


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