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Durchführungsverordnung (EU) 2024/2177 der Kommission vom 2. September 2024 zur Zulassung einer Zubereitung aus 6-Phytase, gewonnen aus Aspergillus oryzae (DSM 33737), als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Mastgeflügelarten oder Jungtiere von Lege- oder Zuchtgeflügelarten, Sauen aller Suidae-Arten und alle Fische (Zulassungsinhaber: DSM Nutritional Products Ltd, vertreten durch DSM Nutritional Products Sp. z o.o.)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2024/2177 vom 03.09.2024)
Ergänzende Informationen |
Liste der VO'en zur Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung 1, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 regelt die Zulassung von Zusatzstoffen zur Verwendung in der Tierernährung sowie die Grundlagen und Verfahren für die Erteilung einer solchen Zulassung.
(2) Es wurde ein Antrag gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 auf Zulassung einer Zubereitung aus 6-Phytase, gewonnen aus Aspergillus oryzae (DSM 33737), gestellt. Dem Antrag waren die nach Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 vorgeschriebenen Angaben und Unterlagen beigefügt.
(3) Der Antrag betrifft die Zulassung einer Zubereitung aus 6-Phytase, gewonnen aus Aspergillus oryzae (DSM 33737), als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Geflügelarten, alle Suidae und alle Fische; in diesem Zusammenhang wurde die Einordnung des Zusatzstoffs in die Kategorie "zootechnische Zusatzstoffe" und die Funktionsgruppe "Verdaulichkeitsförderer" beantragt.
(4) Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden "Behörde") kam in ihrer Stellungnahme vom 1. Februar 2024 2 zu dem Schluss, dass die Zubereitung aus 6-Phytase, gewonnen aus Aspergillus oryzae (DSM 33737), unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen für alle Geflügelarten, alle Suidae und alle Fische sicher ist. Sie stellte ferner fest, dass die Zubereitung für die Verbraucher und die Umwelt sicher ist. Die Behörde gelangte außerdem zu dem Schluss, dass die Zubereitung aus 6-Phytase, gewonnen aus Aspergillus oryzae (DSM 33737), in den endgültigen Formulierungen des Zusatzstoffs nicht hautreizend ist. Die beiden flüssigen Formulierungen des Zusatzstoffs sind nicht augenreizend; die beiden festen Formulierungen sind hingegen als augenreizend zu betrachten. Die Behörde konnte keine Aussage dazu treffen, ob die endgültigen Formulierungen des Zusatzstoffs hautsensibilisierend sind. Aufgrund des proteinartigen Charakters des Wirkstoffs (6-Phytase) gilt der Zusatzstoff als Inhalationsallergen. Eine Exposition durch Einatmen wurde jedoch als unwahrscheinlich angesehen. Des Weiteren kam die Behörde zu dem Schluss, dass die Zubereitung aus 6-Phytase, gewonnen aus Aspergillus oryzae (DSM 33737), in der vorgeschlagenen Mindestverwendungsmenge von 200 FYT/kg Alleinfuttermittel bei allen Mastgeflügelarten und Jungtieren von Lege- oder Zuchtgeflügelarten und bei allen Suidae für die Zucht sowie in der vorgeschlagenen Mindestverwendungsmenge von 1.000 FYT/kg Alleinfuttermittel bei allen Fischen wirksam sein kann. Mangels ausreichender Daten konnte die Behörde keine Schlussfolgerungen zur Wirksamkeit bei Geflügelarten für Lege- und Zuchtzwecke sowie für Suidae für Mastzwecke oder Jungtiere von Suidae für Zuchtzwecke ziehen. Besondere Vorgaben für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen hält sie nicht für erforderlich. Die Behörde hat außerdem den Bericht über die Methode zur Analyse des Futtermittelzusatzstoffs in Futtermitteln geprüft, den das mit der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eingerichtete Referenzlabor vorgelegt hat.
(5) In Anbetracht der vorstehenden Ausführungen ist die Kommission der Auffassung, dass die Zubereitung aus 6-Phytase, gewonnen aus Aspergillus oryzae (DSM 33737), die Bedingungen für die Zulassung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 erfüllt. Daher sollte die Verwendung dieser Zubereitung für alle Mastgeflügelarten oder Jungtiere von Lege- oder Zuchtgeflügelarten, Sauen aller Suidae-Arten sowie alle Fische zugelassen werden. Ferner ist die Kommission der Ansicht, dass geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden sollten, um schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit der Verwender des Zusatzstoffs zu vermeiden. In Bezug auf die Zieltierarten, zu der die Behörde keine schlüssige Stellungnahme abgeben konnte, verpflichtete sich der Antragsteller, zusätzliche Informationen vorzulegen.
(6) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel
- hat folgende Verordnung erlassen:
Artikel 1 Zulassung
Die im Anhang beschriebene Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie "zootechnische Zusatzstoffe" und die Funktionsgruppe "Verdaulichkeitsförderer" einzuordnen ist, wird unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.
Artikel 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 2. September 2024
2) EFSA Journal. 2024;22:e8663.
Anhang |
Kennnummer des Futtermittel- zusatzstoffs | Name des Zulassungsinhabers | Zusatzstoff | Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode | Tierart oder Tiergattung | Höchst- alter | Mindest- gehalt | Höchst- gehalt | Sonstige Bestimmungen | Geltungsdauer der Zulassung |
Aktivität/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % | |||||||||
Kategorie: zootechnische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Verdaulichkeitsförderer | |||||||||
4a48 | DSM Nutritional Products Ltd, vertreten durch DSM Nutritional Products Sp. z o.o. | 6-Phytase (EC 3.1.3.26) | Zusammensetzung des Zusatzstoffs Zubereitung aus 6-Phytase (EC 3.1.3.26), gewonnen aus Aspergillus oryzae (DSM 33737) mit einer Mindestaktivität von: Fest: 10.000 FYT 1 /g. Flüssig: 20.000 FYT/g. Charakterisierung des Wirkstoffs 6-Phytase (EC 3.1.3.26), gewonnen aus Aspergillus oryzae (DSM 33737) Analysemethode 2 Zur Quantifizierung der Phytase-Aktivität im Futtermittelzusatzstoff:
Zur Quantifizierung der Phytase-Aktivität in Vormischungen:
Zur Quantifizierung der Phytase-Aktivität in Mischfuttermitteln:
| Alle Mastgeflügelarten oder Jungtiere von Lege- oder Zuchtgefügelarten | - | 200 FYT | - |
| 23. September 2034 |
Sauen aller Suidae-Arten | 200 FYT | ||||||||
Alle Fische | 1.000 FYT | ||||||||
1) Eine Phytaseeinheit (FYT) ist die Enzymmenge, die 1 μmol anorganisches Phosphat in der Minute (Konzentration von 5,0 mM) bei einem pH-Wert von 5,5 und einer Temperatur von 37 °C aus Phytat freisetzt.
2) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/publications/feed-2021-2299_en. |
ENDE |