VO (EU) 2024/2195
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Anhang Allgemeine Erläuterungen
Abschnitt 1: Von den Gasherstellern auszufüllen
Abschnitt 2: Von den Gaseinführern auszufüllen
Abschnitt 3: Von den Gasausführern auszufüllen
Abschnitt 4: Von den Gasherstellern und -einführern sowie von Gase aufarbeitenden Unternehmen auszufüllen
Abschnitt 5: Von den Herstellern und Einführern von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen auszufüllen
Abschnitt 5a: Von den Empfängern von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen auszufüllen
Abschnitt 6: Kategorien der Verwendung von Gasen für den Unionsmarkt, von den Gasherstellern und -einführern auszufüllen
Abschnitt 7: Von den Verwendern von Gasen als Ausgangsstoffe auszufüllen
Abschnitt 8: Von Unternehmen auszufüllen, die Gase zerstört haben
Abschnitt 11: Von Unternehmen auszufüllen, die gemäß Artikel 26 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/573 in Erzeugnissen oder Einrichtungen oder Teilen davon enthaltene Gase in Verkehr gebracht haben
Abschnitt 12: Von Einführern von mit teilfluorierten Kohlenwasserstoffen befüllten Kälte- oder Klimaanlagen oder Wärmepumpen oder Dosier-Aerosolen auszufüllen
Abschnitt 12a: Von Einführern von mit teilfluorierten Kohlenwasserstoffen befüllten Kälte- oder Klimaanlagen oder Wärmepumpen oder Dosier-Aerosolen auszufüllen