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Beschluss (GASP) 2024/2504 des Rates vom 23. September 2024 zur Änderung des Beschlusses 2012/285/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guinea-Bissau
(ABl. L 2024/2504 vom 24.09.2024)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 31. Mai 2012 den Beschluss 2012/285/GASP 1 angenommen.
(2) Gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses 2012/285/GASP hat der Rat die restriktiven Maßnahmen angesichts der Lage in Guinea-Bissau überprüft und ist der Auffassung, dass eine Person von der in Anhang II des genannten Beschlusses enthaltenen Liste der Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, gestrichen werden sollte und drei Personen von der in Anhang III des genannten Beschlusses enthaltenen Liste der Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, gestrichen werden sollten.
(3) Der Beschluss 2012/285/GASP sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Die Anhänge II und III des Beschlusses 2012/285/GASP werden gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 23. September 2024.
Anhang |
(1) In Anhang II des Beschlusses 2012/285/GASP (Liste der Personen gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b) wird der Eintrag zu der nachstehend aufgeführten Person gestrichen:
"16. Leutnant Julio NA MAN".
(2) In Anhang III des Beschlusses 2012/285/GASP (Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen gemäß Artikel 2) werden die Einträge zu den nachstehend aufgeführten Personen gestrichen:
"13. Tchipa NA BIDON
16. Idrissa DJALÓ
21. Leutnant Julio NA MAN".
ENDE |