Regelwerk, EU 2024

Empf. (EU) 2024/2659
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Erwägungsgründe

Anhang

Einleitung

1. Einschlägige Rechtsvorschriften, Begriffsbestimmungen und Schlüsselbegriffe

1.1. Überblick über die einschlägigen Rechtsvorschriften

1.2. Zentrale Begriffsbestimmungen

1.2.1. "Besonders konstruiert"

1.2.2. "Verdeckte Überwachung"

1.2.3. "Natürliche Personen"

1.2.4. "Überwachung, Extraktion, Erhebung, Analyse von Daten"

1.2.5. "Aus Informations- und Telekommunikationssystemen"

1.2.6. "Kenntnis" und "bestimmt sein für"

1.3. Interne Repression, schwerwiegende Verstöße gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht

1.3.1. Interne Repression

1.3.2. Begehung schwerwiegender Verstöße gegen die Menschenrechte

1.3.3. Begehung schwerwiegender Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht

2. Technischer Anwendungsbereich

2.1. Gelistete Güter für digitale Überwachung

2.2. Potenzielle nicht gelistete Güter für digitale Überwachung

2.2.1. Gesichts- und Emotionserkennungstechnologie

2.2.2. Ortungsgeräte

2.2.3. Videoüberwachungssysteme

3. Maßnahmen im Rahmen der Sorgfaltspflicht

3.1. Überprüfung, ob es sich bei dem zur Ausfuhr vorgesehenen, nicht gelisteten Gut um ein "Gut für digitale Überwachung" handeln könnte, d. h. es besonders konstruiert ist, um die verdeckte Überwachung natürlicher Personen durch Überwachung, Extraktion, Erhebung oder Analyse von Daten aus Informations- und Telekommunikationssystemen zu ermöglichen

3.2. Überprüfung der Fähigkeiten des betreffenden Gutes, um das Missbrauchspotenzial im Zusammenhang mit interner Repression und/oder der Begehung schwerwiegender Verstöße gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht durch ausländische Endverwender zu ermitteln

3.3. Überprüfung - zur Unterstützung der zuständigen Behörden - der an der Transaktion beteiligten Akteure (einschließlich Endverwender und Empfänger wie z.B. Händler und Wiederverkäufer)

3.4. Nutzung der im Rahmen der Sorgfaltspflicht erlangten Erkenntnisse, um Pläne zur Vermeidung und Minderung potenzieller künftiger negativer Auswirkungen zu erstellen

4. Anlage