Regelwerk, EU 2024

Leitl. C/2024/6789
- Inhalt =>

Einleitung

1. Begriffsbestimmungen für die Begriffe "Inverkehrbringen", "Bereitstellung auf dem Markt" und "Ausfuhr"

2. Definition des Begriffs "Marktteilnehmer"

3. Datum des Inkrafttretens und Zeitrahmen für die Anwendung

4. Sorgfaltspflicht und Begriffsbestimmung des Begriffs "vernachlässigbares Risiko"

5. Klarstellung des Begriffs "Komplexität der Lieferkette"

6. Legalität

7. Anwendungsbereich

8. Ordnungsgemäße Handhabung einer Sorgfaltspflichtregelung

9. Zusammengesetzte Erzeugnisse

10. Die Rolle von Zertifizierungen und von dritten überprüften Systemen bei der Risikobewertung und Risikominderung

11. Landwirtschaftliche Nutzung

1. Einleitung

2. Klarstellung der Umwandlung von Wäldern in Flächen, deren Zweck nicht die landwirtschaftliche Nutzung ist

3. Definition des Begriffs "Wald"

4. Definition des Begriffs "landwirtschaftliche Nutzung" und Ausnahmen

5. Klarstellung des Begriffs "Landnutzung" bei Vorliegen mehrerer Landnutzungsarten im selben Gebiet und Hinweise zur Verwendung von Grundbüchern und Katasterkarten

Anhang I Wie werden die Auslegungen der Begriffe "Inverkehrbringen", "Bereitstellung auf dem Markt" und "Ausfuhr" in der Praxis angewendet?

Szenario 1

Szenario 2

Szenario 2a

Szenario 2b

Szenario 3

Szenario 3a

Szenario 3b

Szenario 4

Szenario 4a

Szenario 4b

Szenario 4c

Szenario 4d

Szenario 5

Szenario 6

Szenario 7

Szenario 8

Szenario 9

Szenario 9a

Szenario 9b

Szenario 10

Anhang II Beispiele für Informationsanforderungen und Anforderungen an die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für zusammengesetzte Erzeugnisse, die unter Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung fallen

Beispiel 1

Beispiel 2

Beispiel 3

Beispiel 4

Beispiel 5