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Regelwerk, EU 2025, Chemikalien - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2025/86 der Kommission vom 20. Januar 2025 zur Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2189 im Hinblick auf die Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2025/86 vom 21.01.2025)


Ergänzende Informationen
Liste zur Erteilung einer Unionszulassung (gestützt auf die VO (EU) 528/2012)

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten 1, insbesondere auf Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 22. April 2024 gab der Ständige Ausschuss für Biozidprodukte (im Folgenden "Ausschuss") eine befürwortende Stellungnahme zum Entwurf eines Rechtsakts zur Erteilung einer Unionszulassung für das Biozidprodukt "ClearKlens wipes based on IPA" einschließlich seines Anhangs mit der Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts ab.

(2) Am 3. September 2024 wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2189 der Kommission 2 zur Erteilung der Zulassung erlassen und anschließend veröffentlicht, jedoch ohne die Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts.

(3) Folglich sollte die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2189 dahin gehend berichtigt werden, dass die Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts mit hineingenommen wird.

(4) Im Interesse der Klarheit und der Rechtssicherheit sollte diese Berichtigung unverzüglich vorgenommen werden und sollte die vorliegende Verordnung rückwirkend gelten, da die Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts die Bedingungen für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung des Biozidprodukts "ClearKlens wipes based on IPA" enthält.

(5) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Biozidprodukte, die vor dem Erlass der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2189 abgegeben wurde

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

In der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2189 wird der Text im Anhang der vorliegenden Verordnung als Anhang angefügt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 24. September 2024.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 20. Januar 2025

1) ABl. L 167 vom 27.06.2012 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2012/528/oj.

2) Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2189 der Kommission vom 3. September 2024 wurde für das Biozidprodukt "ClearKlens wipes based on IPA" eine Unionszulassung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates erteilt (ABl. L, 2024/2189, 4.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/2189/oj).

.

Anhang

Zusammenfassung der Eigenschaften eines Biozidprodukts

ClearKlens wipes based on IPA

Produktart(en)

PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind

Zulassungsnummer: EU-0032009-0000

R4BP-Assetnummer: EU-0032009-0000

1. Administrative Informationen

1.1. Handelsbezeichnung(en) des Produkts

Handelsname(n)ClearKlens IPA 70 % non sterile WW
ClearKlens IPA 70 % v/v wipes
ClearKlens IPA 70 % wipes
ClearKlens IPA 70 % wipes non sterile
ClearKlens IPA 70 % wipes non sterile VH1
ClearKlens IPA 70 % wipes VH1
ClearKlens IPA 70 % WW
ClearKlens IPA 70 % WW VH1
ClearKlens IPA 70 % non sterile wipes
ClearKlens IPA 70 % non sterile wipes VH1
ClearKlens IPA wipe
ClearKlens IPA Wipes
ClearKlens IPA WW
Divodes IPA WW
IPA 70 % v/v WW
IPA 70 % wipes
IPA 70 % WW
IPA 70 % WW VH1
IPA wipes
IPA WW
Divodes IPA Wipes
Soft Care IPA Desinfection Wipes
TASKI Sprint IPA Wipes
TASKI Sani IPA Wipes
TASKI Jontec IPA Wipes
TechniSat® DES
TexVantage™ DES
PolySat® DES
AlphaSat™ DES
ThermaSat DES
TechniScrub™ DES
HoneyComb® DES
AlphaSat™ 10 DES
ClearKlens IPA 70 % v/v WW
Suma IPA Wipes
Vectra Honeycomb 10
TechniSat DCO
TechniSat MDC
TexVantage DCO
TexVantage MDC
PolySat DCO
PolySat MDC
AlphaSat DCO
AlphaSat MDC
ThermaSat DCO
ThermaSat MDC
TechniScrub DCO
TechniScrub MDC
HoneyComb DCO
HoneyComb MDC
AlphaSat 10 DCO
AlphaSat 10 MDC

1.2. Zulassungsinhaber

Name und Anschrift des ZulassungsinhabersNameDiversey Europe Operations B.V.
AnschriftRegulatory team Maarssenbroeksedijk 2 3542 DN Utrecht NL
ZulassungsnummerEU-0032009-0000
R4BP-AssetnummerEU-0032009-0000
Datum der Zulassung22. Januar 2025
Ablauf der Zulassung31. Dezember 2034

1.3. Hersteller des Produkts

Name des HerstellersDiversey Europe Operations B.V.
Anschrift des HerstellersMaarssenbroeksedijk 2 3542DN Utrecht Niederlande (die)
Standort der Produktionsstätten
Diversey Europe Operations B.V. site 1 Avenida Conde Duque 5, 7 y 9; Poligono Industrial La Postura 28343 Valdemoro (Madrid) Spanien
Diversey Europe Operations B.V. site 2 Strada Statale 235 26010 Bagnolo Cremasco (CR) Italien
Diversey Europe Operations B.V. site 3 Cotes Park Industrial Estate DE55 4PA Somercotes Alfreton Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland (das)
Diversey Europe Operations B.V. site 4 Rembrandtlaan 414 7545 ZW Enschede Niederlande (die)
Diversey Europe Operations B.V. site 5 Morschheimer Straße 12 D-67292 Kirchheimbolanden Deutschland


Name des HerstellersFlexible Medical Packaging Ltd
Anschrift des HerstellersUnit 8, Hightown, White Cross Industrial Estate LA1 4XS Lancaster, Lancashire Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland (das)
Standort der ProduktionsstättenFlexible Medical Packaging Ltd site 1 Unit 8, Hightown, White Cross Industrial Estate LA1 4XS Lancaster, Lancashire Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland (das)


Name des HerstellersArdepharm
Anschrift des HerstellersLes Iles Ferays 07300 Tournon-sur-Rhône Frankreich
Standort der ProduktionsstättenArdepharm site 1 Les Iles Ferays 07300 Tournon-sur-Rhône Frankreich


Name des HerstellersEntegris Cleaning Process (ECP) S.A.S
Anschrift des Herstellers395 rue Louis Lépine 34000 Montpellier Frankreich
Standort der ProduktionsstättenEntegris Cleaning Process (ECP) S.A.S site 1.395 rue Louis Lépine 34000 Montpellier Frankreich


Name des HerstellersPluswipes Ltd
Anschrift des HerstellersPywell Rd, Willowbrook East Industrial Estate NN17 5XJ Corby Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland (das)
Standort der ProduktionsstättenPluswipes Ltd site 1 Pywell Rd, Willowbrook East Industrial Estate NN17 5XJ Corby Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland (das)


Name des HerstellersITW Contamination Control BV
Anschrift des HerstellersSaffierlaan 5 2132 VZ Hoofddorp Niederlande (die)
Standort der ProduktionsstättenITW Contamination Control BV site 1 Saffierlaan 5 2132 VZ Hoofddorp Niederlande (die)


Name des HerstellersITW Texwipe
Anschrift des Herstellers1210 South Park Drive 27284 North Carolina Kernersville Vereinigte Staaten (die)
Standort der ProduktionsstättenITW Texwipe site 1 1210 South Park Drive 27284 North Carolina Kernersville Vereinigte Staaten (die)


Name des HerstellersITW Contamination Control (Wujiang) Co., LTD
Anschrift des HerstellersNo. 4660 Pangjin Road Wujiang Economic & Technological Development Zone Suzhou, Jiangsu province 215021 Suzhou China
Standort der ProduktionsstättenITW Contamination Control (Wujiang) Co., LTD site 1 No. 4660 Pangjin Road Wujiang Economic & Technological Development Zone Suzhou, Jiangsu province 215021 Suzhou China

1.4. Hersteller des Wirkstoffs/der Wirkstoffe

WirkstoffPropan-2-ol
Name des HerstellersINEOS Solvents Germany GmbH
Anschrift des HerstellersAnckelmannplatz D-20537 Hamburg Deutschland
Standort der Produktionsstätten
INEOS Solvents Germany GmbH site 1 Shamrockstraße 88 D-44623 Herne Deutschland
INEOS Solvents Germany GmbH site 2 Römerstraße 733 D-47443 Moers Deutschland


WirkstoffPropan-2-ol
Name des HerstellersShell Chemicals Europe B.V.
Anschrift des HerstellersPostbus 2334 3000 CH Rotterdam Niederlande (die)
Standort der ProduktionsstättenShell Chemicals Europe B.V. site 1 Vondelingenweg 601 3196 KK Rotterdam-Pernis Niederlande (die)


WirkstoffPropan-2-ol
Name des HerstellersExxon Mobil Chemicals
Anschrift des HerstellersHermeslaan 2 1831 Machelen Belgien
Standort der Produktionsstätten
Exxon Mobil Chemicals site 1 4045 Scenic Hailway LA 70805 Baton Rouge Vereinigte Staaten (die)
Exxon Mobil Chemicals site 2 Southampton SO45 1TX Hampshire Vereinigte Staaten (die)


WirkstoffPropan-2-ol
Name des HerstellersNovapex
Anschrift des Herstellers21 chemin de la Sauvegarde 21 Écully Park CS 33167 69134 Écully Frankreich
Standort der ProduktionsstättenNovapex site 1 rue Gaston Monmousseau 38556 Saint Maurice l'Exil Frankreich

2. Produktzusammensetzung und -Formulierung

2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung des Produkts

TrivialnameIUPAC-NameFunktionCAS-NummerEG-NummerGehalt (%)
Propan-2-olWirkstoff67-63-0200-661-763,1 % (w/w)

2.2. Art(en) der Formulierung

XX: vorgetränkte Tücher

3. Gefahren- und Sicherheitshinweise

GefahrenhinweiseH225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H319: Verursacht schwere Augenreizung.
H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
EUH066: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
SicherheitshinweiseP210: Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.
P261: Einatmen von Dampf vermeiden.
P271: Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
P280: Augenschutz oder Gesichtsschutz tragen.
P304 + P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
P312: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen.
P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P337 + P313: Bei anhaltender Augenreizung: Ärztliche(n) Ärztlichen Rat einholen hinzuziehen.
P403 + P235: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.
P370 + P378: Bei Brand: Wasser zum Löschen verwenden.
P264: Nach der Handhabung Hände gründlich waschen.
P501: Inhalt in gemäß nationalen Vorschriften entsorgen.
P405: Unter Verschluss aufbewahren.

4. Zugelassene Verwendung(en)

4.1. Verwendungsbeschreibung

Tabelle 1: Anwendung # 1 PT02: Desinfektionsmittel für harte Oberflächen - berufsmäßige Verwender- Wischen

ProduktartPT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind
Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung-
Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)Trivialname: Bakterien
Entwicklungsstadium: -
Trivialname: Hefen
Entwicklungsstadium: -
Anwendungsbereich(e)Innenverwendung
Gebrauchsfertige, vorgetränkte Tücher für die Desinfektion vorgereinigter, nicht poröser, harter Oberflächen in Laboratorien, Reinräumen und pharmazeutischen und kosmetischen Produktionseinrichtungen.
Anwendungsmethode(n)Methode: Wischen: Verwendung von gebrauchsfertigen, vorgetränkten Tüchern
Detaillierte Beschreibung: -
Anwendungsrate(n) und HäufigkeitAufwandmenge: Verwenden Sie X pro 0,5 m2. Dabei ist X: 1 Tuch; für Tücher mit den Maßen 20-46 cm × 38-68 cm, 2 Tücher; für Tücher mit den Maßen 15-31 cm × 20-31 cm, 3 Tücher; für Tücher mit den Maßen 15 cm × 15 cm, 4 Tücher; für Tücher mit den Maßen 10 cm × 10 cm,

Verdünnung (%): - Gebrauchsfertig

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:
Gemäß den Desinfektionsprotokollen bis zu 20-mal pro Tag anwenden
Kontaktzeit: mindestens 5 Minuten lang einwirken lassen.

Anwenderkategorie(n)Industrielle Verwender; Berufsmäßige Verwender
Verpackungsgrößen und VerpackungsmaterialVerpackung:
Ziehverschlussbeutel Polyethylenterephthalat (PET)/Polyethylen niedriger Dichte (LDPE)/Polyethylen hoher Dichte (HDPE) mit koextrudierter (COEX)-Barriereschicht
Flexpack-Beutel PET/LDPE/HDPE mit COEX-Barriereschicht
Eimer - HDPE
Hartbox - HDPE
Jede Verpackung kann zwischen 5 und 500 Tücher enthalten, der Eimer (HDPE) kann bis zu 1.000 Tücher enthalten.
Tücher:
100 % Polyester
100 % Polypropylen
50/50 % Polyester/Zellulose oder
45/55 % Polyester/Zellulose

4.1.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Oberflächen gründlich reinigen und abspülen. Vor der Desinfektion überschüssiges Wasser von der Oberfläche entfernen. Das Tuch in der Luft zu einem Viertel falten. Wischen in eine Richtung mit überlappenden Bahnen. Die Oberfläche muss vollständig benetzt sein. Mindestens 5 Minuten lang einwirken lassen.

Nur feuchte Tücher verwenden. Verpackung nach Gebrauch verschließen.

Gebrauchte Tücher direkt nach der Anwendung in einem geschlossenen Behälter entsorgen.

4.1.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Siehe allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.1.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.1.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.1.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.2. Verwendungsbeschreibung

Tabelle 2: Anwendung # 2 PT02: Desinfektionsmittel für harte Oberflächen - berufsmäßige Verwender- Mit einem Mopp wischen

ProduktartPT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind
Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung-
Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)Trivialname: Bakterien
Entwicklungsstadium: -
Trivialname: Hefen
Entwicklungsstadium: -
Anwendungsbereich(e)Innenverwendung
Gebrauchsfertige, vorgetränkte Tücher für die Desinfektion vorgereinigter, nicht poröser, harter Oberflächen in Reinräumen und pharmazeutischen und kosmetischen Produktionsstätten.
Anwendungsmethode(n)Methode: Moppen mit gebrauchsfertigen, vorgetränkten Tüchern
Detaillierte Beschreibung: -
Anwendungsrate(n) und HäufigkeitAufwandmenge: Verwenden Sie X pro 1 m2. Dabei ist X: 1 Tuch; für Wischtücher mit den Maßen 25-38 cm × 38-68 cm; 2 Tücher; für Tücher mit den Maßen 20-46 cm × 31-46 cm; 3 Tücher; für Tücher mit den Maßen 15-23 cm × 20-28 cm;

Verdünnung (%): - Gebrauchsfertig

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:
Gemäß den Desinfektionsprotokollen bis zu 2-mal pro Tag anwenden
Kontaktzeit: mindestens 5 Minuten lang einwirken lassen.

Anwenderkategorie(n)Industrielle Verwender; Berufsmäßige Verwender
Verpackungsgrößen und VerpackungsmaterialVerpackung:
Ziehverschlussbeutel Polyethylenterephthalat (PET)/Polyethylen niedriger Dichte (LDPE)/Polyethylen hoher Dichte (HDPE) mit koextrudierter (COEX)-Barriereschicht
Flexpack-Beutel PET/LDPE/HDPE mit COEX-Barriereschicht
Eimer - HDPE
Hartbox - HDPE
Jede Verpackung kann zwischen 5 und 500 Tücher enthalten, der Eimer (HDPE) kann bis zu 1.000 Tücher enthalten.
Tücher:

100 % Polyester
100 % Polypropylen
50/50 % Polyester/Zellulose oder
45/55 % Polyester/Zellulose

4.2.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Oberflächen gründlich reinigen und abspülen. Vor der Desinfektion überschüssiges Wasser von der Oberfläche entfernen. Das Wischtuch am Wischgerät befestigen. Systematisch wischen mit überlappenden Bahnen. Die Oberfläche muss vollständig benetzt sein. Mindestens 5 Minuten lang einwirken lassen.

Nur feuchte Tücher verwenden.

Verpackung nach Gebrauch verschließen.

Gebrauchte Tücher direkt nach der Anwendung in einem geschlossenen Behälter entsorgen.

4.2.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Siehe allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.2.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.2.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.2.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.3. Verwendungsbeschreibung

Tabelle 3: Anwendung # 3 PT02: Desinfektionsmittel für harte Oberflächen - berufsmäßige Verwender - Wischen (Geräte und kleine Oberflächen)

ProduktartPT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind
Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung-
Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)Trivialname: Bakterien
Entwicklungsstadium: -
Trivialname: Hefen
Entwicklungsstadium: -
Anwendungsbereich(e)Innenverwendung
Gebrauchsfertige, vorgetränkte Tücher für die Desinfektion von Geräten und kleinen, nicht porösen, harten Oberflächen in Einrichtungen (einschließlich Krankenhäusern, Pflegeheimen und Arztpraxen).
Anwendungsmethode(n)Methode: Wischen Verwendung von gebrauchsfertigen, vorgetränkten Tüchern
Detaillierte Beschreibung: -
Anwendungsrate(n) und HäufigkeitAufwandmenge: Verwenden Sie X pro 0,5 m2. Dabei ist X: 1 Tuch; für Tücher mit den Maßen 20-46 cm × 38-68 cm, 2 Tücher; für Tücher mit den Maßen 15-31 cm × 20-31 cm, 3 Tücher; für Tücher mit den Maßen 15 cm × 15 cm, 4 Tücher; für Tücher mit den Maßen 10 cm × 10 cm

Verdünnung (%): - Gebrauchsfertig

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:
Gemäß den Desinfektionsprotokollen bis zu 20-mal pro Tag anwenden
Kontaktzeit: mindestens 5 Minuten lang einwirken lassen.

Anwenderkategorie(n)Industrielle Verwender; Berufsmäßige Verwender
Verpackungsgrößen und VerpackungsmaterialVerpackung:
Ziehverschlussbeutel Polyethylenterephthalat (PET)/Polyethylen niedriger Dichte (LDPE)/Polyethylen hoher Dichte (HDPE) mit koextrudierter (COEX)-Barriereschicht
Flexpack-Beutel PET/LDPE/HDPE mit COEX-Barriereschicht
Eimer - HDPE
Hartbox - HDPE
Jede Verpackung kann zwischen 5 und 500 Tücher enthalten, der Eimer (HDPE) kann bis zu 1.000 Tücher enthalten.

Tücher:
100 % Polyester
100 % Polypropylen
50/50 % Polyester/Zellulose oder
45/55 % Polyester/Zellulose

4.3.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Oberflächen gründlich reinigen und abspülen. Vor der Desinfektion überschüssiges Wasser von der Oberfläche entfernen. Das Tuch in der Luft zu einem Viertel falten und in eine Richtung mit überlappenden Bahnen wischen. Die Oberfläche muss vollständig benetzt sein.

Mindestens 5 Minuten lang einwirken lassen.

Nur feuchte Tücher verwenden.

Verpackung nach Gebrauch verschließen.

Gebrauchte Tücher direkt nach der Anwendung in einem geschlossenen Behälter entsorgen.

4.3.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Siehe allgemeine Gebrauchsanweisung.

Kinder von behandelten Oberflächen fernhalten, bis diese getrocknet sind.

4.3.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.3.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.3.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe allgemeine Gebrauchsanweisung.

5. Allgemeine Anweisungen für die Verwendung 1

5.1. Gebrauchsanweisung

Siehe anwendungsspezifische Gebrauchsanweisung.

5.2. Risikominderungsmaßnahmen

Das Produkt darf nur in einem ausreichend belüfteten Raum angewendet werden. Die erforderlichen Mindestluftwechselraten sind:

Während der Handhabung des Produkts sind chemikalienbeständige Schutzhandschuhe Im Einklang mit der europäischen Norm EN 374 oder gleichwertig zu tragen (das Material der Handschuhe ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben). Dies gilt unbeschadet der Anwendung der Richtlinie 98/24/EG des Rates 2 und anderer Rechtsvorschriften der Union auf dem Gebiet der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Siehe Abschnitt 6 für die vollständigen Verweise.

Kontakt mit den Augen vermeiden.

5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Einatmen: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

Augenkontakt: Verursacht starke Reizungen

NACH EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position für ungehinderte Atmung lagern. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen

NACH HAUTKONTAKT: Beschmutzte Kleidungsstücke ausziehen. Haut mit Wasser spülen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen. (Kleidung vor Wiederverwendung waschen).

NACH AUGENKONTAKT: Mit Wasser spülen, ggf. Kontaktlinsen entfernen. 5 Minuten mit Wasser weiter spülen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

Umweltschutzmaßnahmen

Darf nicht in den Boden, in Wasserläufe, Rohre und Abwasserkanäle gelangen. Nicht in das Abwassersystem gelangen lassen.

Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung. Aufnahme mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Diatomit, Universalbinder, Sägemehl).

5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Das Produkt und dessen Behälter müssen auf sichere Art und Weise und unter Einhaltung der relevanten Gesetzgebung zur Entsorgung gefährlicher Abfälle entsorgt werden. Entsorgung oder Verbrennung gemäß den örtlichen Gesetzgebungen und Anforderungen.

5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Haltbarkeit: 2 Jahre.

Nur in Originalverpackung aufbewahren.

Vor direkter Sonneneinstrahlung schützen und unter 40 °C lagern

In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.

6. Sonstige Angaben

Die Wirkstoffkonzentration, ausgedrückt in Volumenprozent, beträgt 70 % v/v

Die vollständigen Titel der Verweise in Abschnitt 5.2 "Maßnahmen zur Risikominderung" lauten: EN 374 - Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen

Richtlinie 98/24/EG zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit.

1) Gebrauchsanweisung, Maßnahmen zur Risikominderung und andere Hinweise zur Verwendung, die in diesem Abschnitt aufgeführt sind, gelten für alle zugelassenen Verwendungen.

2) Richtlinie 98/24/EG des Rates vom 7. April 1998 zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (vierzehnte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. L 131 vom 05.05.1998 S. 11, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/1998/24/oj).


UWS Umweltmanagement GmbHENDE

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