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Durchführungsverordnung (EU) 2025/182 der Kommission vom 31. Januar 2025 zur Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/901 im Hinblick auf die korrekte chemische Bezeichnung von Riboflavin-5"-phosphat Mononatriumsalz
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2025/182 vom 03.02.2025)
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Liste der VO"en zur Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung 1, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Stoff Riboflavin-5"-phosphat Mononatriumsalz, hergestellt mit Bacillus subtilis (DSM 17339 und/oder DSM 23984), wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/901 der Kommission 2 für die Dauer von 10 Jahren als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten zugelassen.
(2) Die unter "Charakterisierung des Wirkstoffs" angegebene chemische Bezeichnung ist jedoch nicht korrekt und muss durch die gültige Formel ersetzt werden.
(3) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel
- hat folgende Verordnung erlassen:
Artikel 1 Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/901
Im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2019/901, Kennnummer 3a 826, Spalte 4 "Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode", wird die Formel "C17H22N4O9PNa" ersetzt durch die Formel "C17H20N4O9PNa".
Artikel 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 31. Januar 2025
2) Durchführungsverordnung (EU) 2019/901 der Kommission vom 29. Mai 2019 zur Zulassung von Riboflavin, hergestellt aus Ashbya gossypii (DSM 23096), Riboflavin, hergestellt aus Bacillus subtilis (DSM 17339 und/oder DSM 23984), und Riboflavin-5"-phosphat Natriumsalz, hergestellt aus Bacillus subtilis (DSM 17339 und/oder DSM 23984), (Vitamin-B2-Quellen) als Zusatzstoffe in Futtermitteln für alle Tierarten (ABl. L 144 vom 03.06.2019 S. 41. ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2019/901/oj).
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