VO (EU) 2025/293
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Artikel 1 Bearbeitung von Beschwerden sowie Strategie und Funktion für das Beschwerdemanagement
Artikel 2 Bereitstellung von Informationen für die Inhaber vermögenswertereferenzierter Token und andere interessierte Parteien
Artikel 3 Mustertexte und Aufzeichnung
Artikel 4 Sprachen
Artikel 5 Verfahren zur Untersuchung von Beschwerden und zur Mitteilung des Ergebnisses der Untersuchungen an die Beschwerdeführer
Artikel 6 Besondere Bestimmungen für die Bearbeitung von Beschwerden, an denen Drittunternehmen beteiligt sind
Artikel 7 Inkrafttreten
Anhang Muster, das Emittenten vermögenswertereferenzierter Token und gegebenenfalls Drittunternehmen den Inhabern vermögenswertereferenzierter Token für die Einreichung von Beschwerden zur Verfügung stellen sollen
1.a. Angaben zum Beschwerdeführer
1.b. Kontaktdaten (falls abweichend von 1.a)
2.a. Angaben zum gesetzlichen Vertreter (sofern zutreffend) (Vollmacht oder anderes amtliches Dokument beifügen, das die Ernennung zum Vertreter belegt)
2.b. Kontaktdaten (falls abweichend von 2.a)
3. Angaben zum Beschwerdeführer
3.a. Vollständige Angabe der Emission, des Angebots oder der Beantragung der Zulassung vermögenswertereferenzierter Token zum Handel oder des Vertrags, auf den sich die Beschwerde bezieht (d. h. Name der Emittenten vermögenswertereferenzierter Token, Referenznummer der vermögenswertereferenzierten Token oder sonstige Verweise auf die relevanten Transaktionen usw.)
3.b. Beschreibung des Beschwerdegegenstands
3.c. Datumsangaben zu den Umständen, die zur Beschwerde geführt haben
3.d. Beschreibung des entstandenen Schadens, Verlusts oder Nachteils (sofern zutreffend)
3.e. Weitere Anmerkungen oder relevante Informationen (sofern zutreffend)