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Beschluss (GASP) 2025/484 des Rates vom 11. März 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/1894 über restriktive Maßnahmen angesichts der nicht genehmigten Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer
(ABl. L 2025/484 vom 12.03.2025)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 11. November 2019 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2019/1894 1 angenommen.
(2) Auf der Grundlage einer Überprüfung durch den Rat sollte der Eintrag zu einer Person, die restriktiven Maßnahmen unterliegt, gestrichen werden.
(3) Der Beschluss (GASP) 2019/1894 sollte entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/1894 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 11. März 2025.
Anhang |
Im Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/1894 wird der Eintrag zu folgender Person gestrichen:
1. Mehmet Ferruh AKALIN.
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