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Regelwerk, EU 2025, Zoll - EU Bund

Erläuterungen C/2025/1923 zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union

(ABl. L C/2025/1923 vom 27.03.2025)


Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates 1 werden die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union 2 wie folgt geändert:

Auf Seite 289

erhält Nummer 3 der Erläuterungen zu Position 70 "Allgemeines" folgende Fassung:

"3. für Türen (ausgenommen Duschtüren aus Glas der Position 7020), Fenster von Gebäuden usw. (Positionen 4418, 7610 usw.)."

Auf Seite 294 wird folgende Erläuterung eingefügt:

"7020 00 80Andere

Hierher gehören alle Arten von Duschtüren, -paneelen oder -kabinen aus Glas, einschließlich solcher, die teilweise oder vollständig mit Profilen gerahmt sind. Siehe auch die HS-Einreihungsavise 7020 00/1 und 7020 00/2."


1) Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256 vom 07.09.1987 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1987/2658/oj).

2) ABl. C 119 vom 29.03.2019 S. 1.


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