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Erläuterungen C/2025/1923 zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union
(ABl. L C/2025/1923 vom 27.03.2025)
Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates 1 werden die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union 2 wie folgt geändert:
Auf Seite 289
erhält Nummer 3 der Erläuterungen zu Position 70 "Allgemeines" folgende Fassung:
"3. für Türen (ausgenommen Duschtüren aus Glas der Position 7020), Fenster von Gebäuden usw. (Positionen 4418, 7610 usw.)."
Auf Seite 294 wird folgende Erläuterung eingefügt:
"7020 00 80 | Andere
Hierher gehören alle Arten von Duschtüren, -paneelen oder -kabinen aus Glas, einschließlich solcher, die teilweise oder vollständig mit Profilen gerahmt sind. Siehe auch die HS-Einreihungsavise 7020 00/1 und 7020 00/2." |
2) ABl. C 119 vom 29.03.2019 S. 1.
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